Lmbachn Zeitung. Nr 142. Pränu m^r.iti ouSprei«: Im ^M!!pt>>!i ganzi. fl. N, l'.iN'i, sl. 5.50. Für dic ^>is!c!:!,»,i ins H.ni« hall'j. 5l> lv Mit d« ^<<,st l>.i»zj. st. >5>, yall'i. s>. ?.s,l>. Freitag, 23. Ilmi Insertionsgcblihl bl« 10 ^cilcn : imalWlr., !i!ü. «UN., !ÜN. ! st.; sonst pr. ^'Üc !»!. . IU lr. u. s, w. !)u<^lio»sstc»,pcl icd^si». »u lr. l87l. Amtlicher Theil. Kömal. ?toscript vom 5. Juni «87R bctrcffcnd die Bestimmungen snr dcn Uebergang der deidcu Warasdincr Gicuzrrgiluculsbczirkc, der Htilitär-Communitätcn Zengg, Bclovar und sscstnn»! Ivanic, dann der Gcmcincc Sissct dcs 2. Banal-Grcnzrcgimcnls aus der Militär- in dic Eivilverwaltung. (Schluß.) § 17. Sämmtliche Bewohner dcr ans dem Ntilitar-Nrenzverbandc ansznschcidcnden im Eingänge erwähnten Grcn;bczirlc werden auch unter der Eivilvcrwaltung im vollen uneingeschränkten Eigcnthlnusrcchlc all' und jcdcu Grund- und Realilätcnvesitzcs erhalten, welchen sie auf Grundlage der für dic k. und k, Militürgrcuzc bcstchcu-dcn Gesetze erworben habeu, und wie solcher in den Grundbüchern als ihr Eigenthum eingetragen ist. Dieses hat bezüglich dcö Grund- und Rcalitätcn-besitzcs einzelner Personen, Faiuilicn, Grcuzhau^commn-nioncn, sowie geistlicher und weltlicher Körperschaften zn gelten. Es haben daher alle diese Kategorien im ungestörten Genusse ihres Gruud- u»d Rcaliläleueigcuthums. sowie audcrcr darauf sich beziehenden Ncchte zu ucrblcibcn. i) 18, Für dirsen Grund und Reaiitälcnbcsitz, so-wie für spätere Erwerbungen in dem gegenwärtigen Grenzgebiete, kann nnd darf den Bewohnern der ans der Mililärgrcnze zn scheidenden Bezirke auch nach ihrer Einverleibung in das Provinzial^cbict uicmalö nnd unter gar kciucm Voiwandc eine wie immer Namen habende Grund- oder Mbeitsablösnng. bczichungswcisc Eutschä-digung für dic anf ihrem Grundbesitze ehedem geheftete Naturalarbcitslast aufgelegt werden. Ebenso bleil'cn dieselben von jedem Zuschlage für den croatisch-slavonischen Gluudcntlastnng^sond befreit. § N). Bis zur Durchführung der Forstscrvilutcu-ablüsnug, wclä'e auf Grnud des von Mir am 8, Juni 1^7l crlasftncii Gesetzes für die f. l. Mililäl'arclizc durch Ansschcidnng und Ucbcrnabc der Hälfte der Gvcuz-slaalsfotstc in das Eigenthum der Servitntsbcrcchligtcu zn erfolgen hat, wird daS gegenwärtige Ausmaß der Forstscrvitutsrcchtc in den aus dem Militärgrcnzvcr-bandc tretenden Gebieten aufrechterhalten nnd den Bezugsberechtigten im vollen Umfange gewährleistet. 8 20. Alle den Grcnzhauscommuuioncn und sonstigen Bewohnern der auszuschcidcudcn Grcuzbezutc in der Besteuerung znstehc,>dcu Begünstigungen haben vom Tage der factischcn Ucbcrgabe dicfcr Bezirke in die Eivil-vcrwaltung bis auf Weiteres fortzubestehen, und dürfen vor Ablauf von drei Jahren nur in so weit geändert werden, als dies in der übrigen Militärgrcuzc gescheht. Ebenso halicn in Betreff des Bezuges von ^alz uud Tabak, dann des Tabakbaues die bisherigen Preise uud Ausmaße in Anwenduug zn vleibcu. Um allen Irrungen in dieser Beziehung vorzubeugen, sind die Behörden verpflichtet, jene bisher ftslichtig ycwcscncn Hauscommnnioncn, denen gesetzlich die in die-scm Paragraphc erwähnten Begünstigungen eingeräumt ware,,, evident zu halten. § 21. Den Gemeinden der ehemaligen Grcuzbezirle wird gewährleistet, daß von den aus dcr Militärvcrwal-tung an die lönigl. croatisch-slavonische Staatsverwaltung übergehenden G^ändcu jene, welche nicht zn Zwcckeu der Administrativ- und Justizbehörden verwendet werden, den Gemeinden znr Etablirung von Spitälern, Gemeindeämtern :c., dann zu sonstigen gcmcinuntzigcn Zwecken unentgeltlich übergebcu wcrdcu. Insbesondere erhalten aber die Städte Zcugg. Be-lovar^uud Ivauii die Zusichcruug, daß sämmtliche aus ihren Militär-Counuunitäls-Proventcn hcrgcittlltcu Bau objecte jeder?lrt, als: MaMra'shäuscr, Bürgcrmeister-und Bcamtenwohnun^cn, Schnlcn, Pfarrgcbäude, Kirchen, Spitäler, Stallnugeu :c. sammt den dazu gehori-geu Gruudstücken als ihr vollständiges Eigenthum werden ancllannt werden. ,, ß 22 Ebenso wird den Bewohnern aller aus dem Grcnzverdandc scheidenden Bezirke gewährleistet, daß die Miltcl, welche bisher vom Militär-Acrar znr Erhaltung von gemeinnützigen Anstalten. Schnlcn oder Krankenhäusern beigesteuert wurden, bis anf Wcllcrcs und wenigstens noch durch drei Jahre zu gleichen Zwecken an Kosten der lönigl. croatisch-slavonischcn Fmanzen erfolgt werden §'23 Alle Religions-, Schul-, Stiflungs-, Kirchen-,' Spitals-, Armenhäuser-, Unterstützung-, Vcr- schönerimgs-, Veicius- und was nnmcr für Xiamen habende Gemeinde- oder Gcscllschastsfondc, welche cinzclnc Gemeinden oder die Gcmeindcn einzelner Gcznke in oon-oroto besitzen, ferner alles fonstigc Gennindevermögen nnd der territoriale Umsang der Gcnicindcu bleijicu den selben anch nach der Uel-eigabe in dic Eivilvmvaltung nebst der un'oeirttcn Selbstverwaltung dicser Foudc für alle Zeiten nach den Bestimmungen ihrer cigcutlichcn Widmung gewährleistet. § 24. Allen Familien der auszuscheidenden Bezirke, welche im Vcsitzc von Adclsdiplomcu siud, somit ihren adeligen Stand und Adclsgrad auszuweisen vermögcu, wcrdcu in der Eiviloerwaltung alle Prärogative zugc-gestnuden uud gewährleiste, welche iu Meinen Königreichen Ungarn, Croaticn und Slavonien anderen Adels-Familicn zukommen. § 25. Alle jcnc Verpftichluu^cn, welche das Mi-litär-Äcrar in Fols.e von Verträgen dritten Personen gegenüber übernommen hat, ebenso alle Rechte, welche aus solchen Verträgen dem Militär-Acrar zukommcu, haben an die tönigl. eroalisch.slavonische Regierung zu übergehen, sofcrnc die Vcrtragsobjcctc sich nicht auf militärische Bedürfnisse der Grcnztrupvcu beziehen. 8 2(>. Hiüsichtlich der Patrouatsrechtc und der Ans^ übuug des Collationsrcchtts bei Bcsctzung von Pfarrers» stellen auf römisch-katholische „„d griechisch-katholische Pfarreien in den auszuscheidenden Grenzbczirlcn sind von der croalisch slavonischen Landesregierung nach vorher-gegangenen, Eiuvcrnchincn mit den betreffenden Diüccsan-Acmtern die einschlägigen Anträge Mir znr Schluß-fassung vorzulegen. ß 27. Um die Bevölkerung der ausgcschicdcueu Grenzgebiete ohne Verzug cm der Ausübuug des wichtigsten der staatsbürgerlichen Rechte theiluchmcn zu lassen, flnde Ich endlich anzuordnen, daß schon zu der nächsten Vaudtagsscssion Vcrtrctcr der erwähnten Grenzgebiete im Siunc des nnt Meiner Enlschlicßuug vom 12. September 1^70 sanctionirten III. Gcsctzarlilcls über die Wahl-ordnnng fnr die ^öiiigicichc Elo,.'tien m,d Slavonien clülicrufc» werden. ß 28. Nachdcm die Stadt Zcnssg in ocm croalisch-slavonischcu Vandtagc bereits vertreten ist, haben ans jenen Grenzgebieten annoch zu entsenden, und zwar: das Bclonarcr Comitat......tt Vertreter die Stadt Bclovar.......1 „ und die Stadt Joanic...... 1 „ zusammen . 10 Vertreter § 2<). In Betreff des Wahlrechtes und des Wahl-orgaucs haben die Bestimmungen des mit Meiner Entschließung vom 12. September 1870 sanclionutcn III. Gesetzartilels über die Wahlordnung für den Landtag der Königreiche Croaticn nnd Slavonien analoge An« wcnduug zu fiudcn. Activ dienende Officicrc des Orcuztruppcnstandcs, der Grenzvcrwallungsbrauche, des Andiloriates. des militär-ürztlichcu uud des Truppenrcchnnugs-Officicr-corps, ferner activ dienende Snbaltcrnärztc und dic zum attmcu Stand dcS Heeres und der Flotte zühlcudcu Beamten sind jedoch nicht wählbar und dürfen ein acti-vcS Wahlrecht uur iu der Eigenschaft als Grundbesitzer und auch danl, nur durch Bevollmächtigte ausüben. Znr Präscnzdicnstzcit rinbernfeuc Mannschaft ist von der Ausübung des Wahlrechtes gänzlich auSgcschlosseu. § 30. Die Wahlen sind gleich nach crfolgtcr Eon-slitninlng der provisorischen Verwaltnngobchördcn auszuschreiben und unter Leitung dcS k. und k. Eommisfärs durchzllführen. /ran; Ioftph i>). P. Andn',ssy m. ix Pcjacstvich in. p. Bedckovich in. i>. Se. k. nnd k. Apostolische Majestät haben über gemeinschaftlichen allcrnntcrlhänigstcn Voitrag des Reichs-tricgsministcrs, des k., unglnischen Ministcrpräsidentcu nnd des croatisch.slavonischcu Ministers -nit Allerhöchster Entschließnng vom 8. Illui 1871 den stcldmarschall-linltcnant Fcrdiuaud R 0 scuzweig Ritter v. Drau -wehr, uutcr Oclassung des Eommando's der XXII. Truppcndivision in Kattstadt, zum kais. und königl. Commissär für die Teilung der Ucbcrgabc uud Verwal' lung der in die Cioilverwaltnng zu übergebenden Grenz« bezirke allcrgnädigst zu ernennen geruht. Se. l. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Enlschlicßuug vom 23. April l. I. über Antrag deS Rcichskauzlcrs, Ministers des kais. Hauses und oeS Acußcru, dic Systcmisirung eines effective« Gcneralcon-! sulates erster Klasse in Shanghai als leitende Behörde der gesummten östcrreichisch-nngarischen Consularvertre-tuug in China, Japan und Siam mit zwei Staats dienslposleu, nämlich dem cincs zngleich als diplomatic scher Vertreter bei den drei ostasiatischcu Rcicheu fungi^ rcndcn Gcncraleonsuls erster Klasse uud dem eines Con^ suls nebst den weiteren hicfür verfassungsmäßig biwil--ligteu Dotationen allcrgnädigst zn genehmigen und den daftlbst bisher provisorisch bestellten diplomatischen Agcn^ ten und Gcncralcousul Heinrich Ealice zum General-consul auf diefeu Posten uud Miuistcrrcsideutcu an den gcnauntcu drei Höfe» so wie den demselben bcigegcbcnen Gcueralconsulalskanzlcr Rudolf Schlick zum Picccon-sul bei demselben Gcucralcousulate huldreichst zu ernennen geruht. Se. k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom !>. Juni l. I. deu Pfarr-dechcmlcn in Dornegg Anton Graöic zum Ehorherru dcs Collegiatcapitclo zu 9tudolfswcrth allcrgnädigst zu crucnncn geruht. Iirc^ek in. p. Dcr Altinistcr des Innern hat dic Polizeicom-misfärc Johann Vogel uud Karl Schubert zu Obercommifsären bei dcr ^embcrger Polizeidirection ernannt. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Laibach, 22. Juni. Die ungarische Delegation ist, für den Fall, daß die Rcichsraths-Dclcgation die Budgetbcra-lhung verzögern sollte, ocm „Ung. Lloyo" zufolge, ent-schlosscu, ihrerseits mit dcr Berathung des VudgctS l,icht zu zögcru, uud alsbald uach Beendigung desselben ihr Nunlium auszufertigen und Wien bis auf WeitercS zll verlassen. Einer Mclduug dcr „Tagcsprcssc" zufolge wäreu gcgcuwärtig Vcr^thuugen zwischen dem Ntinisterpräsi-deuten einerseits uud den Herren Graf Leo Thun, Dr. Rieger uud Prazal andererseits im Zuge betreffs einer Wahlrcform für Böhmen. Das Herrenhaus dcS NeichsratheS hält fcine nächste Sitznng Freitag am 23. Juni. Auf der Tagesordnung derselben steht u. A.: Zweite Lesungen: dcr Notariatöordnung und dcs Einfichrungsgesetzes zu derselben; dcs Gesetzes, betreffend die Rcgeluug der Bezüge des Lchrcrpcrsoncüs an den mit den staatlichen Lchrcrvilduugs-AuslaUcn verbundenen, aus Staatsmitteln erhaltenen Ucbungsschuleu; des Gefetzcs, betreffend dic Eiurichluug uud dcu WirlungSlreiS der Bcrgbe-höldcn, Nlan erfährt nun als positiv, daß cinc französische Anlcihc im Betrage von 2150 Mill. Franken auf Gruudlagc 5proccntigcr Rcutentitel abgcschlosfen sei. Die öffentliche Subscription werde allcrnächsteuö eröffnet. In dcr Nationalversammlung wurde das Gcsch, welches den iu Frankreich wohuhaftcn Elsässern und Lothringern das active und passive Wahliccht unter dcr Bedingung verleiht, daß sie sich für einen bestimmten Wohnsitz erklären, angenommen. Sodann wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher die Arbeit dcr Kinder iu dcn Fabriken regelt. Dcr Antrag auf Wiederherstellung dcr Gesetze von 1860, welche die Freiheit der Fabrication und des Handels von Waffcu gewissen Bestimmungen unterwerfen, wurde gleichfalls angenommen. In Beantwortnng einer Interpellation LangloiS bezüglich dcr Gefangenen in Dcntschland erklärte dcr Minister des Acußcru, daß große matcriclle Schwierigkeiten die rasche Heimbcförderung verhindern. Am 20. Mai gab es noch 280.000 Gefangene. Davon sind 106.000 Mann zurückgekehrt. 3—4000 Mann lehren täglich zurück. Dic Regierung biete alles anf, um die Heim-bcsörderuug zn bcjchleunigen. Thiers soll eine vertrauliche Mittheilung an die Vertreter Frankreichs im Auslande erlassen haben, worin dieselben angewiesen werden, sich in geeigneter Weise gegen die sehr verbreitete Annahme auszusprechen, daß Frankreich die gewaltsame Wiederherstellung dcr weltlichen Herrschaft des Papstes beabsichtige. „Daily-Ncws" hat einc Depesche aus Brüssel, nach welcher dic Beziehungen Frankreichs zu Deutschland wieder gespannt seien. Es werde mit der Rückkehr drr deutschen Truppen und dcr Freilassung der französischen Gefangenen innegehalten. 1046 In der Dienstagssitzung des englischen Ober-^ Hauses überreichte Dembink Pctitionei', welchc verlangen, daß daS Recht, feindliche Güter auf ncntralell Schiffen im Kriegsfalle mit Beschlag belegen zn lönucn, wieder in Kraft gesetzt werde. Cowpcr sagte, die Pariser^ Declaration vom Jahre 1856 sei von der Königin im Conseil nicht ratificirt worden; eS sei demnach lein Grnnd vorhanden, daß jenes Recht umgestoßen werde. MalmeSbniy sagte, die Deutschen hätten während dcS letzten Krieges ungeheuere Requisitionen gemacht nnd das Privateigenthum nicht geachtet. — Im Unter ha use sagte Enficld, daß mit der französischen Regierung wegen Einschiffung von chinesischen Sklaven auf französische Schiffe lein Schriftwechsel sialtgefnndcu habe. Harting-ton bestätigte, daß in Malta Unruhen stattfanden. Die Localmiliz sei in die Affaire nicht verwickelt. Aus >en Delegationen. Wien, 21. Juni. In der heutigen Sitzung dcS Budgctausschusses der RcichSralhsdclcgation wurde in der Specialdcbatlc über den Staatsvorauschlag des Ministeriums des Acußcrn Titel: „Ecntrallcilun.i" nach dem RegierungSanllag bewilligt. Titel: Auslagen für „politische Insormalionen" veranlaßt eine lebhafte Debatte. Der Reichskanzler vertheidigt die geforderte Summe von 2^0.000 fl. nament-lich mit dem Hinweis auf Partei-Agitationen in den meisten größeren Staaten nnd anf die bedenkliche Ans-brcitung der Internationalen. Graf Veust hebt ferner gegenüber von Wasser, Herbst und dem Bcrichlclstatler van der Straß, welcher die Streichung von 00.090 fl. beantragte, hervor, daß die Erhöhung des Dispositionsfonds durch die Theilung demselben, die er nicht vcran< laßt, entstanden sei. Für diesen Titel wurden schließlich 200.000 fl. bewilligt. Bei Titel 2: „Diplomatische Auslagen" findet nur bezüglich des Botschafterpostcns in Paris und Rom eine längere Discussion statt. Der Reichskanzler betont die Nothwendigkeit der Belastung des Botschafters in Paris und Rom, bemerkte bezüglich dcS letzteren, daß die Fortdauer der diplomatischen Vertretung am Hofe des Papstcs im italienischen Garanticgesctz vorgesehen, daher keine Ver-letzuug der italienischen Regierung sei. Der Reichs tanzler weist ferner anf andere Regierungen hin, welche ihre Vertretung in Rom ebenfalls aufrechterhalten. Der Reichskanzler erklärte welters, die Regierung halte fest am Nichtciimiischungsprincipe im Verhältnisse zwischen Italien und Rom nnd thcilt schließlich mit. daß die Regierung den diesseitigen Vertreter in Florenz angewiesen habe, dem italienischen Minister des Aeußern zu folgen, sobald dieser nach Rom übersiedelt. Beide Posten werden genehmigt, nur wurde die Fuuctionszulagc des Botschafters in Paris um 1!>.000 fl. herabgesetzt. Titel 2 mit 933.5153 fl. im Ordinarium und 32,300 fl. im Extra-Ordinarium wurde genehmigt. Abgeordnetenhaus. Wien, 20. Iuui. Die Sitzung wird um '/,12 Uhr eröffnet. Auf der Ministtlbanl: Graf Hohcnwart, Freiherr v. Holzgcthan, Dr. Schäffle, Habicti-nek, Grocholsli. Dem Abgeordneten Grafen Kokorzowa wird ein vierwöchentlichcr Urlaub bewilligt. Vom Finanzminister wird ein Gesetzentwurf, betreffend die Forterhcbung der Steuern im Monate Juli, vom Unterrichtsministcr ein Gesetz, betreffend die Regelung der Gehalte der Professoren an den StaatSmittcl-schulcn zur verfassungsmäßigen Behandlung eingebracht. Zunächst wird das Finanzgesetz in dritter Lesung mit schwacher Majorität angenommen. (Für die Annahme stimmten die Rechte und das Centrum, dann auf der Linken die Abg. Brestcl, Mayer, Wafer und Edelmann, gegen die Annahme stimmten die Linke, dann die Großgrundbesitzer Baron Bceß, Baron Pil-lersdorf, Müller, Theumcr, Baron Fcrdiuand Kotz und Baron Korb.) Abg. Stremayr referirt über die Aenderungen, welche das Herrenhaus in dem Gesetze, betreffend die notarielle Errichtung einiger Rechtsgeschäfte und der Le-galisirung der Unterschriften auf Tabularurlundcn beschlossen hat. Das Herrenhaus hat nämlich den LegalisirungS-zwang wieder aufgenommen, und der Ausschuß beantragt, dem Gesetze in dieser Form zuzustimmen. Die Abgeordneten Schrems und Dr. Klier sprechen gegen den LegalisirungSzwang. Der Letztere weist auf die Wünsche hin, welche in diesem Sinne aus der Mitte der Bevölkerung laut geworden sind. Abg. F u x, welcher bereits bei der ersten Berathung den LegalisirungSzwang energisch bekämpft hatte, spricht sehr eingehend gegen die vom Ausschüsse empfohlenen Aenderungen. Der Ausschuß habe sich die Sache sehr leicht gemacht, leine besonderen ncucu Gründe für seinen Antrag angegeben, obgleich derselbe nicht weniger bezwecke, als den Umsturz eines nach reiflichster Ueberlegung gefaßten Beschlusses. Die Bevölkerung sei emmüthig gegen den Legali-sirungszwang und nur die Notare bedauerten es, als dieser hier im Hause abgelchnl worden war. Der Lcga-, lisirungszwang sei nirgends in Ländern, wo eine srci- > heitliche, liberale Gesetzgebung besteht, eingeführt, er sci! aus Frankreich importirt, wo man eine Verquickung! von Freiheit und Zwang liebe. Ohne zwingende Gründe sollte man ein so unpopuläres Gesetz dem Volle nicht aufzwingcu. das geradezu als eine Versündigung gegen den Vulkögcist erscheine. Mau bedenke auch nur die Plackereien, unt welchen die praktische Durchführung des LcgalisirungSzwangcs verbunden wäre. Das Haus möge deshalb seinem früheren Vc-! schlusfe treu bleiben, es würde damit nur dem allgc-meiucn VollSwillcn Genüge thun. ^Lebhafter Beifall.) Abg. Knoll spricht ebenfalls gegen den Legalist-rungSzwang. Die Frage sci noch nicht zur Entscheidung reif, anch handle cS sich nicht um ciu so großes, wich' tigcs Princip, um trotz aller Bcdcnlcn ein so unpopuläres, nicht nothwendiges Gesetz zu beschließen. S. Exc. Hcrr Iustizminister Dr. Habictinct: „Wir stehen bei der Behandlung der Flaiic über den Lcgalisirungszwaug vor der Alternative, entweder den »principiellen Forderungen dicsfalls Gcrcchligkcit widerfahren zu lassen oder gewissen praktischen Bedenken Gehör zu geben. Gegenüber den Letzteren scheinen mir aber die Vortheile, welche aus der Berücksichtigung der principiellen Bedenken entstehen, so wesentlich und so wichtig, daß ich auch heute noch für die Nothwendigkeit des LcgalisirungSzwangcS einzustehen mich vcrpflichlci halte. Das Princip der Pnblicität der öffentlichen Bücher, aus welchem auch der Legalisiruugszwana, entstanden ist, hat zwei Seiten: erstens, daß ohne Eintragung in die öffmtlichcn Bücher überhaupt kein dingliches Recht an nn-beweglichen Gütern begründet werden kann, nnd zweitens, daß die Eintragung in das öffentliche Buch Vertrauen verdienen muß, da es Sache der Gesetzgebung ist, durch alle ihr zu Gebote stehenden Mittel dieser Eintragung das Vertrancn zu sichern, so daß derjenige, der im Vertrauen auf die öffentlichen Bücher irgend einen Rechtsact vornimmt, die Ueberzeugung haben muß, daß ihn dieses Vertrauen nie tänschcn könne. Wir können aber nur dann, wenn es überhaupt leine rechtliche Möglichkeit giebt, auf Grund gefälschter Urluuden eine Eintragung in das öffentliche Buch zu erwirken, die Behauptung aufstellen, daß die öffentlichen Bücher durchaus Vcrttaucn verdienen. Das ist meines Erachtcns der principielle Grnnd, der für die Einführung dcS LegalisirungS^maugeS streitet, und dieser scheint mir so wichtig, daß mau die tlciuen Unzukömmlichkeiten und Beschwerden gerne mit in den Kauf nehmen muß, die mit dcr Durchführung des Lc-galiskungSzwangcS clma verbunden sein können. Auch sind, wie ich glaube, diese Uuzukömmlichleiten keineswegs so arg, als es vielseitig geschildert wurde. Die Kosten, die den Parteien vcrlusacht werden, sind keineswegs so bedeutend und ich möchte nicht mit Rücksicht auf diese Kosten alle jene Vortheile preisgegeben sehen, welche ans der Einführung dcö Instilnts des Le-galisirungszwangcö resultircn. Man weist auf die Belästigung der Parteien hin, die genöthigt sind, zum Notar, zum Gerichte zu kommen und überdies noch die nothwendigen Idcntitüts-zcugcn mitzubringen. Aus meiner Erfahrung in dieser Richtung, die ich mir als gewesener Advocat erworben habe, weiß ich, daß in einem Bezirke sowohl Richter als Notar die Mehrzahl der Personen kennen, daß aber auch überdies beinahe jeder Gerichlsinsassc am Standorte des Gerichtes nnd des Notars genug bekannte Personen hat, welche sich jederzeit bereit erklären werden, mit ihm zum Gerichte oder zum Notar zn gehen, um von der Identität solcher Personen Zeugniß abzulegen. Die Gefahr daher, daß derjenige, der einer Lcgalisirung seiner Unterschrift bedarf, erst noch aus seiner Heimat die erforderliche Anzahl der Idcntitätszeugen mitnehmen muß, scheint mir nicht begründet. Wenn man darauf hinweist, daß häufig kleine Beträge Gegenstand büchcilicher Einverleibung siud und den Kosten, welche die Legalisiinng verursacht, gegenüber in keinem Verhältniß stehen, so möchte ich dem nur cutgegncn, daß man die weitaus zahlreicheren Fälle inS Auge fassen muß, wo namhafte Beträge, wo dingliche Rechlc der wichtigsten Art zur Vcrbuchuug gelangen. In diesen Fällen scheint mir ein Aufwand von einigen Gulden keineswegs so bedeutend, um sich über daS Bedürfniß des LegalisiruugSzmanges hinauszusctzeu. Gegner des LegalisirungSzwana.es weisen darauf hin, daß Fälschungen in dieser Beziehung schr selten vorkommen. Ich kann dies vielleicht für einige Gcrichtsliezirle zugeben, aber hervorheben muß ich, daß nicht die Zahl der Fälschungen hier den Ausschlag geben kann, sondern, daß eS vielmehr darauf ankommen muß, von vorn herein die Möglichkeit einer Fälschung auszuschließen. In manchen GerichtSbezirken werden aber Fälschungen geradezu gewerbsmäßig betrieben. Solchen Ausschreitungen muß im gesetzlichen Wege ein Ende gemacht werden. Allerdings kann eine auf Grund einer Fälschung erwirkte Einverleibung unschädlich gemacht werden, aber der Weg, auf welchem ein solcher Nachtheil sanirt werden kann, ist ein langwieriger und die Klage auf Löschung, welche in dieser Beziehung das einzige Mittel ist, führt zu einem Processe, der oft viele Jahre damrt. dessen AuSgaug zweifelhaft und dessen Führung miüm-ter mit sehr bedeutenden Kosten verbunden ist; uuo wäh> end der Daucl, des Processes ist derjenige, der durch eine solche Eintragung zu Schaden kommt, in seinem Rcalcredit oft tief erschüttert. Es wurde helvurgchodcn, daß dem Lcgalisirung^ zwange anßer vom Stande der Notare keine Sympathien cnlgcgcngcblacht wcrdcn. Ich wüßle wohl noch einen anderen Stand, der für den Legalisirun^suvan,! entschiedene Sympathien hat: das ist der In rifle»' stand, dessen Votnm hier gleichfalls in Betracht komm», In so wichtigen Fragen aber glaube ich, daß uichl Symfta-lhieu und Antipathien, sondern juristische Gründe alleüi den Aufschlag geben müssen. Da steht es mir außlr Zweifel, daß die Einführung deS Lcgalisirungszwangei eine juristische Nothwendigkeit ist. Schließlich wurde auch bcim>ll, daß die Frac^ über den LcgalisirnngS^uang überhaupt noch nicht spruä -reif sei. Ich brauche in dieser Richlung nur davauf ;n verweisen, daß die meisten fiemdläüdischcu Gesetzgebungen den Legal isirungszwang eingeführt haben und daß dl>-selbe in diesen Ländern mit Evfolq ^handhabt wiN', ohnc daß sich erhebliche Stim.mn gegen den Bcstcn!? dieses Institutes erhoben haben. Oesicnübcr dem überemslünmeüdm Vorgänge der meiste» Gesetzgebungen, gegenüber dein Umstand, daß a^ der Nothwendigkeit des Lcgalisirunqözwangcö all^mcü« festgehalten ist, glanbc ich, kann man sicb uichl dah-n aufsprechen, daß die Frage noch nicht spruchreif sci-mir scheint die Frage vielmehr lheoi'elisch m'd prat-tisch gelöst und die günstigen Rcsnltate, wel^'e die Einführung dcS LcgalisirungSzwangcS in jenen Landein, welch.' deusclb.n acccplirl haden, herbeigeführt hat, sp'.c chcn in so schlagender Weise für dnses Institut, dasi icl> mir die Äiitc an das h. HauS erlaube, den H 2 d^' RcgicrnngSvorlage unverändert «»zunehmen." Nachdem auch der Beiichterslallcr u. S l r e m ci y r den Ausschußantrag vcrtrttcn, wird über § 2 in der Fassung des Herrenhauses, der den Leaalisirnnaszwana. ausspricht, abgestimmt und der 8 2 abgelehnt. Für dcu § 2 stlmmcn die Polen. Dalmatiner, auf der Linken Herbst, Gitzlra, Glaser. Wascr, Ruß, Car-neri, Dcminel und einige Andere. D>!^ Gesetz verbleibt somit in seiner zuerst beschlossenen Fassung, und muß an das Herrenhaus zur abermaligen Verhandlung geleitet werden. Die Berathung des Orun d bu ch sg esctze s wird eröffnet und gelangt nach einer nur uubcdculeudcn Generaldebatte bis zum § 31, der von der „Einverleibung" handelt, und, wie ihn der Ausschuß vorschlägt, auf dein Princip des LegalisirunnszwaiMö dccnht. Der Abg. Glaser, obwohl er für dieses Princip stimmte, fa:,d sich doch durch die eben zuvor erfolgte Abstimmung bewogen, eine ncnc Fassung des Paragraphen vorzuschlagen, welche den Bedürfnissen und dem Standpunkte des Hauses entsprechen sollte. Professor Glaser stellt dcn Antrag, der Ausschuß solle über die von ihm vorgeschlagene Fassung des 8 31 berathen und zugleich an allen weiteren Stellen dcS Gesetzes, bei welchen die Frage der Legalisirung in Getracht kommt, die entsprechenden Aenderungen treffen. Das HauS pflichtete einstimmig diesem Antrag bei nud die Verhandlung über das Gcsctz wnrdc nnterbro« chcn, bis der Ausschuß über seine neuen Berathungen Bericht erstatten wird. Plll'lmllentlmschc!!. Graf Benst über die politische An! liischm Ncgie'.uug zu Frankreich scien aber gut! li»^ e>? ^stehen keine Mißverständnisse. ^ Ei^uso sci gegenüber England gar nichts vorgcfal-lcn, was eine Störung der srenndschasllichcn Verhält-! nissc Oesterreichs ^u dicscr wiaäit ncr^nlassen löunlc. ^ Was nun Rußland bctrisft. so sci kein Gru»d, eine' Störung oder einc Collision mit dieser Machl derzeit zn besorgen, und eS sci auch ü>ic in den Zeitungen vorgc-tommcxc Nachricht, daß Nußland gc^cn die Gestaltung, der inneren Vcibältuissc Oesterreichs eine Einsprache er-^ hoben habe, unwahr. Er g^hc überhaupt von den, Grunds satzc ans, einer fremden Äiacht cinc solchc Einsprache in die inncrcu Verhältnisse nicht zn gestalte!, ; doch sei rr nicht in die Vage gekommen, dicSfalls Einlvcnduugeu zu j crhebcu, weil cbcll uou keiner Ntacht cinc Veranlassung hiczu gcgebeu wurde. , Zur Zeil der lctzlen Delegatio>,^sitzu>ig sei cbcn die Austragung jcncr Oisfercnzen an der Tagesordnung ge-wescn, welche dnrch die Poi.tnseoufercnz geschlichtet wurden. Die Haltnng der österreichischen Regierung I'icbci sci eine concclc nnd energische und dnrch das Interesse Oesterreichs gibolelie gewesen. Die Pontuseoüfcrcnzcn seien auch zu cincm Abschlnssc gelangt, welcher für Oestcr-reich in keiner Weise schädigend ist. Die Pforte habc ihrerseits eine neue Politik eingeschlagen, die mchr darauf hinausging, sich auf eig.ne Füße zu stellen, worin Oesterreich gar kein) Schädigung seiner Interessen erblicken könne und wodurch seine gute» Beziehungen zur Pforte in lciner Weise allcrirt werden. Dagegen sci es Oesterreich a/wcscn, welches wesentlich ans der londoner Eouscrenz die Feststellung nnd Kräftigung der durch dcn russischen Zwischcnsall iu Frage gckoilimcucn völkerrechtlichen Gluudsätzc durchgeführt hade. Oesterreich werde hier, wie überall nur nach seinen In' tcresscn seine Politik zu regeln in der Vage sein. In dcn Beziehungen Oesterreichs zu Rußland sci auch in der letzten Hcit keine Verschlimmerung eingetreten, und dies-fälligc "Mittheilungen von Zcitnngcn seien bloße Erfindungen. Es sci während dcr letzteren Jahre, wo der vielfach in Europa lMgclMlstc Zü<,i?stoff zur hellen Flamme aufgeschlagen sci. gclnugcn. die Monarchie aus jeder Betheiligung am Kricge fern zu hälteu, wobei Oesterreich's Prosperität nur acwouncn nnd das Ansehen dcr Monarchie nicht gelitten habe. Die Instandhaltung einer schlagfertigen Armee sei aber gleichsam cmc VersicheriMjMi'ämie, welche beispielsweise billiger tomutt. als der Hagelschlng, und vou die-sein Gesichl^puukle ans liitlc er die politische und mili-»mischc Frage zu beurtheilen. Dr Gislra sprach hicrans seine Befriedigung nbcr dic beruhigenden Mittheilungen des Reichskanzlers aus nnd bemerkte, daß während d.r letzten Dclogationssitzun-ge-, wcnn auch nicht vom Ministerium dcs Aeußcrcn, so doch von anderer Scite vielfach von cincr drohcndcn Kriegsgefahr gegen Nußland gesprochen und hicdurch ei„c größere Anforderung für diesen Zweck befürwortet worden sei. ^ . . < ^- Dr Rcchbaucr stellte uun an ecn Reichskanzler d,e Frage iu welcher Weise die von 28 Bischöfen an dcn Kaiser überreichte Bitte wegcu Wiederherstellung der weltlichen Macht d^s Papstes vom Reichsmiui,lcrinm. welchem dic Bcantwoilintg nbcltragcu wmden sein solle, erledigt worden sei. Graf Benst erwiederte, das Ministerium dcs Aeußeru habe befuudcu, daß dieser Bitte leiuc Folge zu gcbcn sci. Es sei deshalb iu dieser Richtung Nichts zu vcr-nu'lasscn gewesen nnd ^tichls veranlaßt wordcu, uud dic, Bischöfe haben vom Ministerium tciuc Erwiederung erhalten nnd cs werde auch leine beabsichtigt. Nicnulf wnrdc die Generaldebatte für geschlossen erklärt" uud zur Spczialdcbattc geschritten. _ ^ ^ ^^ ^ ^^ ^ In dcr vorletzten Sitzung dcs Gendarmerie-AuNchusses hatte dcr Abg. Dr. Steinbrecher an den damals auwcsendcn ^udcsvcrlhcidiguugsmi.n,ter d,c Anfrage gestellt, ob die Gendarmerie mcht derselben Jurisdiction unterstellt wcrdcn könne, welcher d,c Landwehr untersteht, und hatte der Landcsoerth^digm'gS-ministcr Fmherr v. Scholl darauf erwiedert, daß er gcgeu einen solchen Vorgang nichts einzuwenden ha e. In dcr gestrigen Sitzung, wo der ^ndcsoerlheid,-gunqsministcr uicht anwesend war. der aber wohl der Ministerpräsident Graf Hohenwart, sowie der In,uz-Mi„ister Dr. habictinet beiwohnten, richtete Abg. Ezcdlk diesclbc Frage an dcn Iuslizmiuistcr und dcr ^htere bemerkte hierauf, daß eine Unterstellung der Gendarmerie u.ttcr die Jurisdiction der ?andwchrgerlchtc gcradczn unmöglich sei, uud daß er von seinem persönlichen Stm'dpnnktc ans überhaupt die Uulcrstelluug der Geu-da'mcrie uulcr Atilitärg.'richtsbarkcit für nothwcudig halle. Die Preßuovcllc. welche dem AbMrdneten-hansc vorgelegt wcrdcn wird, ist bereits vom Ausschusse erledigt, und liegt uns vollständig vor. Dieselbe schließt l sich in ihrem Haupttheilc dem vom Abg. Glaser ausgearbeiteten Entwnrf an und hat noch fünf neue Para-graphe erhallen, welche zumeist eine schärfere Bestrafung j-von Fällen der Ehrcnbcleidignng und namentlich der Er-'Pressung betreffen. Wir haben das Gesetz bereits in ! seinem Hauptinhalte mitgetheilt, wir fügen demnach heute ^nur die neu aufgenommenen Paragraphe hinzu. Die-^selben lantcn: ! Wenn bei der Verhaüdsulv, -r gen einer durch ciuc ^ Druckschrift verübten EhrclN'c.cicüllUlig dcr Angeklagte zwar im Siunc dcs Absatzes 1 dcs § 4W u»d dcs Absatzes 2 dcs Z 4!»1 dcs Strafgesetzes die Wahrheit fciucr Angaben beweist, jedoch ans dcr Form dcr Acnßcnmg oder aus deu Umständen, unter wclchcn sie ^orfolgtc, zn erkennen ist, daß sie in gehässiger Absicht vorgebracht wurde, so ist der Angeklagte wegen dcs Vcr-^chc'.'s der Ehrcnbclcidignng mit Arrest von 1 bis (i Monaten zn bestrafen. Die Bcslimmnng dcs tz l)i? dcs allgemeinen Straf° gesetzes findet auch auf die Drohung Aliwcuduug, durch eine Denkschrift Thatsachen zn veröffentlichen, welche gc-cignct find. I.mand in dcr öffentlichen Mcinuiig hcrab-znwürdigcn, oder dessen Kredit zu gcfeihrden. Des Verbrechens dcr öffcntlichcn Geivaltlhätigleit dnrch Erprcsslmg schuldig und uach H !0() dcs allgc-mciiicu St.-G. zu bestrafen, ist auch derjenige, welcher 1. für die Uulcrlassuüg odcr Verhinderung eines Angriffes von der im ß 14 bezeichneten Art, oder 2. dafür, daß in cuicr Drnckschrist über eine öffentliche Gerichtsvcrhandluug ülicrhaupt nicht, oder nur in einem bestimmtcu Sinuc berichtet wrdc, die Gcwähruug ciucs ihm nicht gebührenden Vortheils verlangt, oder densclbcn, wissend, daß ihn cin Audcrcr auf solche Art verlangt habe, annimmt. Der füuste Absatz dcs 8 3 des Preßgesctzcs vom 17. Dez. 1862, N.-G.-Bl. für 1803 Nr. «, wird abgeändert und hat folsicndclmaßen zn lauten: Die SichcrhcitsdtlMdc des Ortes kann bestimmte» Pcrsoncu für ciucn bestimmtcn Bezirk aus Widerruf dcn Veitauf von Echüll'üchrrn, Kalendern, Bidell,, Heiligenbildern. Gebeten nnd Gcbclbüchcru oder auch das Han-fircn mit solchen Druckschriften bewilligen. In gleicher Weife kann die polilifche Landcssttllc bestimmten Personen dcn Verlauf von periodischen Druckschriften bewilligen, ohne jedoch irgcu^ cine im Inlandc crschci-nc»dc periodische Druckschrift von dieser BcwiUiguug ausuchmcn zu dürfrn. Lanllumlhschttstlichc Lchrrrcursc. Dcr landwirthschasllichc Fmtbilouugsuiiterrichl, welcher iu uelschiedencu TheÜcn des dculfchcn Rcichcs mit glttcm Elsoll^c cingcfnhrt „nndeu ist, muß ohne Zweifel nl^< cin wirlsalncc, Mitttl bctrachlct wcrde», dic nllgc-! lncine uud landwirthschofllichc Bilduug der lüudlichcn Ingcnd zu fördern. Das Ackcrbanministcrinm nahm dcshalb gleich i,n ersten Jahre seines Bestehens Veranlassung, diesem Bildungsmiltel auch iu Oesterreich Eingang zu verschaffen, indem landwil'thschasllichc Eursc für Volksschullchrcr ins ^ebcu gerufen wnrden, die eine nbcr das ganze Staatsgebiet fich erstreckende Anregung zu diesem Unterrichte geben sollt.u. Wenn für deu Beginn dic lalidwirthschaftlichcu ^chrclcurfc ausschließlich in Wien abgehalten wnrdcn, so hattc dicS scilirn Grn>,d darin, daß das Ackerbauministerinm für dcn Anfang nur hicr mit dcr nöthigen Beschleunigung dic Mittel und Kräfte sür ciueu folchcu zahlreich bcsuchlcu Curs zusaiu-mcnzubringcu im Stande war. Schon im I^hrc 15M> wurde abcr mil der Decentralisation dcs laudwirthschast-lichen ^chrcrcurscs begonnen uud mit dcr Vcrpstanzuu^ derartiger Eursc auf das Land der Anfang gemacht; es wurde deshalb anßcr dcm aus lrci Parallcltlasfcu beste» hendcn Wiener Eursc ans Staatsmittel,, auch noch ein Enrö in ^icbwcrd iu Böhmen und außerdem nach Vcr-anstaltu!>g dcr Wicncr Vandwirlhschaftsgcfcllschaft ein EnrS in Wicncr Neustadt abgehalten. In erweitertem Maße kam dieser Grundsatz im Jahre 1870 in An-wcndlmg, in wclchcm dcr Wicucr Enrs bereits auf zwei Parallelklassen beschränkt wnrdc, dagegen außer dcu wiederholt iu ^icbwcrd und Tnbor abgehaltenen Eurscu auch in Graz nnd Dublany bei ^cnlbcr<) Eursc eingeführt wurden. Es kanu sicher für die Dauer uicht Aufgabe des Ackcrbaumiuislcrillms sein, ausschließlich aus sciucn Mitteln solche Enrsc einzurichten oder cinrichtcu zu lassen uud für dieselben einen sehr bedeutenden Tlicil dcr dcm laudwirthschaftlichen Unterrichte gcwidmetcn Dotation zu vcrweudcu. An dcn ^chrcrbildnngsanstaltcn wcrdcii nun demnächst die Landwirth'chaftslchre nnd die begründenden Fächer obligate Gegenstände bilden, uud wcuu dies uicht als ausrcichcud erachtet wcrdcu folltc, fo find zunächst die Bänder berufen, cin Mchrcrcs zu thun. Um aber die Continuität mit dcn seitherigen ^chrcrcurscn nicht zu verlieren, wcrdcn für das Jahr 187l vom Ackcrbauministcrium noch Lehrercursc subventionirt wer^ dcn, jedoch mit dcr Erklärnng, daß künftig die Erhal» tuug dcr Eursc ausschließlich den ciuzelucu Vündcrn iil'cr> lassen bleiben wird. Bei diesem Uebcrgaug erscheint es znglcich angemessen, für die ^ehrcrcnrse dcs Jahres 1871 eine Einschränkung eintreten zu lassen. Haqesneuiakeiten. — (Die „Realschule.") Von Dölls qcdiegcuer uud geschätzter Zeitschrift ist nun u^ch längever Paufe ein Doppclheft (April'Mai) erschienen. Unter den a.rößcrcn Aufsätzen erregt besonderes Interesse ein ausführlicher, niil tiefer Sachkenntnis; und liebevoller Pietät geschric'^!er Nekrolog des großen Miucralogeu und Geologen "'vichelm Ritter v. Haidiugcr aus der Feder dcs Herauf,,'.'erö, wozu außer vielen schon bekannteu Quellen auch die Tagebücher uud dcr Schriftwechsel Haidina,crö benutzt wurden. Von Cchrcuums vortrefflicher, schon früher gewürdigter Abhandlung ,.Dic Classification" liegt der Schluß vor. Aesoudcrs reichhaltig siud die BUchcrschau uud die litcrarischcu An-zeigen. — (Armcndriltel.) Zur Erzieluug eines gleichmeißi-gcu Vorganges bei Entscheidungen über die Ansprüche armer Verwandter auf das Armcndrittel der Verlasscuschaflen der ohuc Testament verstorbenen Wcltgeistlichen hat das Ministerium dcs Iuucru angeordnet, daß diejenige politische Be< Horde erster Instanz zur Eutschciduug als competent cmzu seheu ist, in deren Bezirk sich dcr im speciellen Falle zur Iulestaterbschaft berufene Armcnfonds befindet. — (Kär n t ucrbahn.) Im Herbste wird die letzte Strecke dcr Kärutnerbahn: Billach-Franzensfestc, eröffnet. Die Südbahngefcllfchaft foll die Absicht habcn, dann Post und Schnellziige von Innsbruck uach Ofen (über Marburg) einzuführen uud zu diesem Behufe auch die gerade Linie Vtarburg-Pettau endlich auszubauen. Tie Iuusbrucker Vahu-wcrkstätlc soll aufgelassen uud mit der Mal burger vereinigt werden. — (Wasser noth.) Die Etsch hat dic Dämme bei Neumarkt uud Kurlinig durchbrochen. Die Eisenbahn wurde au eiuigcu Stclleu gefährdet, der Verkehr wurde jedoch noch aufrecht erhalten. Der linksseitige Pfeiler der Vozcuer Visen-bahnbrücke ist ciugcsuukcu; dcr Verkehr ist flir inehrerc Tage gestört. Die Ucberschwcmmuug droht große Dimensionen cmzunchmcu. Der Einbruch des Nhcins bci Hohcnems foll bedeutend fein uUd ist bei Lusteuau cin Austrcten dcssclbeu bevorstehend. — Im Aczirle Eiscubrod ist ein Wolkcubruch luit Hagel niedergegangen, welcher außerordentliche Verwüstungen angerichtet hat. Von acht Ortschaften siud die Saaten, alle Fcldfnichtc uud das Obst an den Bäumen vernichtet. Auch auö dem östliche» Böhmen laufen Schadcn-berichte ein. — (Eiu neuer deutsch-französischer PostVertrag) steht in naher Aussicht. Die Post-Chefs von Deutschland uud Frankreich, Stephan und Rampon, unterhandeln darüber. — (Die „Internationale") hat eine lange Adrefse .,au alle Mitglieder des Verbandes in Luropa und den Verciuigtcü Staaten" vom Stapel gclcisseu. Das sehr umfangreiche Acteustiick behaudelt die politischen Ereignisse in Frankreich vom 4. September 1870, „wo die Arbeiter von Paris die Republik proclamirten," bis zum Sturze dcr Coiumuue. Selbstverständlich werden darin die mildernden Umsta'ndc für die Cmnmunewirthschaft gepredigt. Doch geht die „Internationale" selber nicht so weit, die volle Solidarität für Alles, was vom 18. März bis zum 28. Mai iu Paris geschehen ist, übernehmen zu wollen. — (Der Papst) spendete anläßlich scineö Jubiläums 15.000 Francs für die Armen Roms und überwies dicsc Summe den Sladtpfarrcrn zur Pertheilung. — (Die eidgenössische Armee) soll einer vollständigen Reorganisation unterzogen werden. Es verlautet, daß dcr Vundcsrath dem französischen Obersten Baron Stoffel (dcr chemaligc französische Mililär-Bevoll-mächliglc iu Berlin, dessen warnende Berichte von deu kaiserlich uavolcouischcu Ministern nuerbrochcu in dcn Papicrlorb geworfen wurden) dic Stelle dcs Chefs des cidgcuössifchcn Gencralstabes anzubieten gesonnen sei. (Deutsche Sprache.) Eine größere Anzahl der Univcrsitäts-.Proscssoren in Upsala beabsichtigt über Anregung des Professors hellwigh bcim Unterrichtsministerium eine Petition dcs Inhaltes einzureichen, dcu bisher nicht obligatorischen Unterricht in der deutschen Sprache in einen obligatorischen Curs umzuwandeln. Locales. — (Aufhebung der Findela nstalt.) Vom 1. Juli au wird diese hier bestehende Anstalt iu Folge des iu der lctzteu Laudtagssessiou gefaßten Beschlusses uud dcr vom h. Vliuistcrium des Inucru ertheilte» Ermächtigung ciustwcilcu provisorisch aufgelassen, bis der Landtag eiuen die allerhöchste Bewilligung cmsucheuden Veschluß iu dieser Beziehung gefaßt und die allerhöchste Ccmctiou des-selbeu erwirkt haben wird. Vom 1. Juli an wird also kein Findelkind iu die Anstalt mchr aufgenoiumc«, die bis dahin aufgenommcucn bleibe» jedoch in der Laudespflege. Die Gebäranstalt u»d Hebamlueuschulc bleiben fortan in Wirksamkeit. Das Nähere bringt ciue amtliche Kundmachung. — (Das Schulfcst) der Schüler an der ersten städtischen viertlassige» Volksschule zu St. Jakob, welches für gestcr» bestimmt war, wird bei günstigem Wetter morgen den 24. d. M. stattfinden. — (Ein Kind verunglückt.) Am 12. Juni gegen Abend lief das 1 Jahr und 10 Monate alle Töch. lcrchen des Gemeindevorstehers Franz Planinöck von Zago-rica im Gcrichtsbezirke Sittich, während die Mutter mit der Zubereitung des Nachtmahles beschäftiget war, auS dem 1048 Hause, siel in die circa 20 Schrille entfernte 35" tiefe Viehtränke und ertrank darin. — (Die Sichclburger Gem ein den) senden laut einem Agramer Telegramm des „Wanderer" einen Protest gegen ihre Loslrcnnuug von Croatien an daS Reichs-lriegöminislcrinm behufs Uebcrgabe an den Kaiser, — (Journalistisches.) Wie man anö Gmz meldet, ist die Stelle dcö unter so auffälligen Erscheinungen gestorbenen Redacteurs Tomöic wieder besetzt worden. Herr Iuröic ans Sissek wird die Redaction des „Sloocnsli Narod," des Organes der Iungslovcncn, übernehmen. (5r leitete bisher die in deutscher Sprache erscheinende Sisseter „Slldslavische Zeitung." Eorrespondenzeu. X Aus Tvcrkraill, 21. Juni. Die günstigen Ern-teaussichlcn des Frühjahres, von welchen ich wiederholt be^ richtete, sind mm leider dnrch die Nngnnst der Witterung sehr getrübt worden. Der beständige Regen hinderte das Ausjäten des Unkrautes, dieses ist nun mit dem Getreide aufgewachsen und hat dem Vodcn dadurch sehr viel Säfte entzogen. Da es auch während der Blütezeit dcs Getreides regnete, so wird sclbcs schwerlich Frucht bringen. Der Mais, der sonst um diese Zeit schon nahe an zwei Schuh hoch ist, ist heuer kaum spannhoch, dic Erdäpfel, dic nun fchon bald blühen sollten, sind kanm herausgekommen. Der anhaltende Regen verhinderte auch das übliche Behäufeln der Mais- und Karlof-fclpslauzen. Das Gras, welches zwar in der Radmanns-dorfer Ebene üppig steht, wird doch auch keine reichliche Mahd geben, da es dnrch den heftigen Regen sich ganz gelagert hat, und so meistens zu Grunde geht. Andere Jahre pflegte man um diese Zeit schon zu mähen, heuer, obwohl der Futtermangel ein ungemcin fühlbarer ist, wird die Mahd doch noch um eine oder zwei Wochen hinausgeschoben werden müssen. Sind nun schon in der Radmannsdorfer Ebene die Ernteaussichten durchaus ungünstig, so sind sie es noch bei weitem mehr in der Wochein. Das Getreide, welches ziemlich üppig aufwuchs, wurde durch den bedeutenden Schnccfall, der Anfangs Inni eintrat, ganz niedergedrückt, und wird sich schwerlich mehr heben können, da es nun wieder fast beständig regnet. Kartoffel und Mais sind ob der Kälte, die noch herrscht, kaum aus der Erde. Der Futlermaugel ist ein derart großer, daß man nicht einmal mehr in Gasthäusern ein Heu bekommt, da die Wirthe selbst um theueres Geld nirgends welches kaufen können. Das Vieh hat zwar fchon die niederen AlpenwcidcN dczogen, doch geben auch dicfe ein spärliches Futter, die höheren sind noch alle mit Schnee bedeckt. Wenn nicht sehr bald anhaltendes schönes Wetter eintritt, so ist ein Mißjahr zn befürchten. Der Fremdenbcsuch nimmt immer zu, namentlich sind es die Sonntagszügc, die Massen von Touristen nach Veldcs dringen. Auch die reizenden Mangartsccn bei Wcißenfcls erfreuen sich häufiger Besuche. An der Eiscnbahnbrücke über die Save bei Globoto wird in Kürze eine Verbesserung an den Brückenköpfen vorgenommen werden, über die ich Rä-heres berichten werde. Die Bezirksstraßeu sind jedoch noch immer im alten schlechten Zustande. Eine rühmliche Ausnahme hievon aber machen die Wocheiucr Straßen. Unter Leitung des Straßcn-comit^uulgliedes Easpar Mcnzinger aus Wochcincr Fcistriz wird die Straße von Feistriz nach Veldes fast um die Hälfte breiter gemacht, auch ist selbe mit Ausnahme einiger kleinen Stellen von Wochciner Vellach bis Feistriz und von da auch bis zum Eee im Ganzen gut, im Vergleiche zu den übrigen Bczirksstraßen sehr gut zu nennen. Nur die Brücken sind schlecht. Die morschen Ärücklinge sind meistens durch kleine unbehauene Aeste ersetzt, welche jedoch sehr schwach halten und leicht durchgetreten werden können. Es wäre dringend nothwendig, daß bei jeder Brücke, deren Erhaltung dem Slraßencomitü obliegt, eine Anzahl von fertigen Brücklingcn vorhanden sei, um gleich die unhaltbar gcwordcnen zu ersetzen und so Unglück zu verhüten. So ist es am 11. d. M. wieder auf der kleinen Brncle in Neu-doif geschehen, daß ein Wayenpferd dcs Herrschaslsinhabcrö ^. mit beiden Hinttt fiissen einen morschen Vrückling durch-! trat und einsank. Der Unmuth ülvr die schlechten Strafen »iinmt von Tag ;u Tag zu, u»d es haben, wie ich vernehme, einige Industrielle die A i. ficht, den h. Landesaus-schuß in einem Memorandum um Abhilfe zu billeu. Am 15. und 17. d. waren zur Jubelfeier des heil.' Malers alle nuscre Berge mit Hnnderten von Frcudcnfenern gczicrt, in allen Dörfern wurde mit Pölleru gcfchossen, l auch i» Radmannsdorf und Neumarkll waren die meisten Häuser erleuchtet. Den Veldescr See erleuchteten viele schwimmende Pechfeuer uud i?ic Häuser um denselben hcrnin waren mit bunten Lampions geziert. In Kropp, wo am meisten geschossen wurde, soll sich leider dabei ein Mann arg beschädigt haben. Am 10. d. M. begab sich die Gemeindcrepräscnlanz der Stadt Radmannsdorf, der Bürgermeister Graf Gustav Thurn nnd zwei Gemeinderäthe, nach Laibach, nm dcm neu ernannten Herrn Landespräsidcnlcn ihre Aufwartung ^i machen und gleichzeitig um feine Verwendung zur Erlangung einer Hallstcllc in Radmannsdorf zu ersuchen. Dauksagung. Herr Dr. Karl Ahazhizh, Advocat hier, hat mir für den hiesigen Armcnfond den Betrag pr. 50 st. ö. W. übergeben, für dieses Geschenk spreche ich dem cdclmüthigcn Geber im Namen der ArmcN'Instilnlscommission hicmit den geziemenden Dank aus. Ctadtmagistrat Laibach, am 20. Juni 1671. Der Bürgermeister: Deschman n. Eingesendet. Seitdem Seine Heiligkeit der Papst durch den Gebranch dcr delicaten Nov!,!»',^'!^ <>>! Nin'i'v glücklich wieder hergestellt nnd uicle Aerzte nnd Hospitäler die Wirlnng deisrlbrn anertannt, wird Niemand mehr dir iNast dieser lostlichen Hrilnahrnng be-;weis>ln n»d führen wir folgende Krantheileii a», dir sir ohne Anwendung t,'on ^tedirin »lud ohne ilusten beseitigt: Äiagrn , Nerveii-, Anist-, Vnngen-, Leder-, Drilsr»', Schleimhaut, Alhe»i-, Alasen- und 9iicrenleiden, Tubercnlose, Schn'indsneht. Asthma, Husten, Unuerdanlichteit, Verstopfung, Diarrhöen, Schlaflosigkeit, Schll'äche, Hämorrhoidcn, Wassersucht, Fieber, Schwindel, Vüi!-aufsteigen, Ohrrndranseii. Uedelkeit mid Erbrechen scll'st während der Schwangerschaft, Dialieteö Vtelancholie, Abmagernng. Rheumatismus, Gicht, Vleichsncht. Ani<;ng anc< 72.000 Crrlifica-Irii iiber Genesiingrn, dir allrr 3)tediciil tviderstailden: Ccrtificat Nr. 7 18 14. Croöur, Srinc nnd Oise, Frankreich, 24 März 1808. Herr Nichy, Steuereinnehmer, lag an der Schwindsucht auf drin Kterbebelle und halle derelli' dir letzten Salmmmle s,r-nommen, »veil dir crslcn Aerzte ihin nnr noch wenige Tage ^eben uerspruchrn. Ich rirth dir!l!!V!,!<>,^./,^>^ ,l^> l!!>>^ zu ».'ersnchrn, und dirsr hcU dr» cilücklichslrn Evfo!^ ssrhadt, so dnß drr Änum in ivriiissri! Nochrn srilir Orschäflr wirdrr Iirsurgrn lon»!r und sich VlMuüüncil hngrstrlll sill)llr. Da ich srll'st so vicl Gulcö uon ^hvrr !l,>v^!'^^!>>!>' grnosscu hnbc, sc> silgc ich gcrnc dirscm Zcug-nissr mriurii Älainc» dri, Schwester 3l. l.l,in!i t. ^ilahlhaslrr al!>>,^,iur Psniid fl 1.5)0, 1 Pfund fl 2.5)0, 2 Pfund fl. 4.5)0, 5> Pfund fl. 10, 12 Pfund fl. 20, 24 Pfund fl. :i(>. Ilevül^.'.iv!'" <>!!<»!"I,'>l^> iu Pulver und in Tal'lettrn für 12 Tassen fl. 1.5)0. 24 Tassen sl, 2 50. 4« Tassen ft. 4 5)!», in Pliluer für 120 Tassen fl. 10, sl!r 28« Tassen ft. 20, für 5)7«! Tassen sl. !ll>. ,^n l,'e<,el>e» dmch Varry dn Barry ^ Coinft. in V^i«n, V^HUÜ8l)UL2»8« IVr. S, in I.Hibaob (5d 2)i a h l, i» Vlaidin^ F, zroüetnig, in itlaciensnn P. Birndachrr, in Ora,; Gebrüder Ol'erra uzin ay r, in Inncbrnck Diechll l< Fr link, in ^'inz Haselmayrr, in Prst Törül, in Pr»ig I, Fürst, in Brunn F. Eder, son'ic i» allen Stadien bei sl,nlen Äpoihekeril und SpceereWndlern; nnch versendet das Wiener Ha>>i< »ach allen Gegenden grgc^! Postainvrisunli oder Nachnahme, Wir machen hierdurch ans die im heutigen Vlattr stehende Annonce der Herren H Stcil»decker i< (.'»v. in >^a>nl»nr^ besonders aiifmerlsan!. E<< Handell sich hier nin Original-^ose zn einer so reichl,ch inil Hanpt-Gen>i»nen ani<^eski!t>le!i Perlosnna,, daß sich anch in unserer Gegend einc sehr lelihasle Betheiligung uorauöschrn läßt. Diese«? Unternehinen uerdient »m so inehr c>a« uollc Vertrauen, indem die besten Staalögarauiiei! gedoteu sind nnd anch Uorlienanüteö Hau« dnrch ein stets streng reelles Handeln nnd Anözahlnng zahlreicher Gewinne allseits detannl ist. Ncncstc Post. ! (OriMal-TeleMmme dcr „Uaibacker Zeitullst.") Tüieu, HH. Juni. Der Ncichsrath ssr-I nehmigte in dritter Lesung dcn Gesetzentwurf «lall«» dic (ycll.!»,ld!.'i>attl- t,^.^ Oicsctzl'lltWUi s .-wej^n Frilstalld5ell)öi)l,,,tt vo« ^3H (s»ivlz lcril' Nc^i.ll^nterl« vor. 3techb«iucl' bcantrn^ti Ueber^anl, ;ur Ta^eoordnilng. Vtlir^en s^in^ setznli»; der Dckattv. Versnill.' k<, HH Juni. Die Hul'srrip tiouöeröffnun^ a«»f die «.»eue Änleilie erfolgt <^l„ 2tt. Juni. Die Truppenrevne ist end^ilti.; auf den I.i». Juni festgesetzt. Die ?datlozlal Versammlung ^enel)»«i,;te dcu Antrag, d^«l (. Julli nach )tom und Neapel. Vern, 22. Juni. Der Vundesrath ve, lan,,t einen weiteren (5rcdit von A.tt^eZ.«tt«> >^ l'idei'lMipt dic Nlitcistcllunss dcr Gendarmerie nnicr Äili !ilälgc!ichc». Teleqvaphijckrr ^'^e/.ifeicour^ twin 22, Inni. l>prrc. MelMiunrS 59,55>. - .'ipenv MetaNiqnrS mit M>" und NoUember^^ittsell 5>!) 55. - 5p<,re ^tolional^Anlshen <>l»,10. 18<>0?r ?lii!U«.Nnlehru l»!>.k0. - - Vau'aclien 785>. ^ Er.d,! Acten ^Ü0,20, - London 124.- Silder'i2l.75,. — K. l Münv Dncntcn f>,«8. — Napolcoud'or 9.85. 2luaekvmmene Fremde. Am 22. Inui. W'l«»l'«,»<. Die Herren: Peichr nnd Vl^ro, ^ailftcutc, Tricst. Pollal, Falirilant, ^irninavlll. —Hanf, (^>ottscher. Sonnen dcrg, jtsi»,, Greiz. — iUiliöic, Vrrlila, Sljiuar, Stradin. Pu>?nil, Private, Veldes. - Hirschnt^un, Kfm., Arenh. Stcru, Haudelsm., Agram. — Hniuiurr, droben,. - iiinrl, Kraiüdnrg. 3icgarz, Adclsberg. - Ka<.>cc>.'ch, Älöltling, — Milloni. Handelsm, Trieft. ^»<«««l< ^^i«»«>. Die Herren: Posemi, Prioalier, Wien, Ascher, Bcamter, Äßling. — seltner, Forstmeister, Mling. Trinkrl, jtanfm,, Wien.'— Ivanz, Gnt<»>»>>«-». Herr Äcuda, Verwalter, Treffen. 3!tclror«llilMl)e 3äeulilichlull^e15,,, '.'iW, schwach z.Hälfte bew. ''^ l0,. Ab. !>26.i7 >w Einheitliche Slnatöschuld zu 5) P9 55 5l»,05 „^Silber „ Iä'uncr-Inli . 695 yyse V.J. 1839..... 288.-289.- „ „ 1854 (4 "/„) zn 25N s!. 94 50 95.- ., ., I860 zn 500 st. . . 99.70 99.80 „ „ 18KU zu 100 ft. . . 112 25 112,75 „ „ 18«4 zu IU0 ft. . 12« 70 120.90 Staals-Domäneu-Psandbrirsc zu 120 ft. ö W. in Silber . . 124,50 125.— N. GrundelltiastlMssS.Obligationen. Für 100 ft. — Handclöbanl.......149.— 149,50 Nationallianl.......777.— 778 — Unioubaul.......28175 282.- Vereiusbanl . ..'... 100.75 107. Vrrtrhrölillnl.......172.25 172.75 l!« Vctien von Tr>nlSportUl»te»nel,- MUNsten. Geld Waare Alföld-Finnillller Vahn . . . 177. 177.50 Böhm, Wcstliahu.....250.- 257.- Carl-Lndwia.-«ahn.....249.75 950 25 Donan-Dampfschifff. Gejellsch. . 584.- 580.— 6lisaWH-Westlillhn.....223.50 224.— Elisalietli-Westbnhn (Linz - Bud- wciscr Strecke).....199. 199.50 FrrdinandS-Nurdbah" . . . 2285 2290.-Mlifllcchcu-Varcser-Bllhn . . —.— —.- Geld Waare - ssrau'.-InsedlvS.Babn .... 204,— 204 50 , ^mberg-Ezern.-Illssyer-Vnhu . l?3.50 174.—! ^!oyd, öslerr........388.- 390.- ! Ocsterr. Nordwcslbahn . . . 208 50 209.— ^ i1tud,)lss-Bal,n......102 50 103,— ! Ziewidürger Vc.hu . . , . 172.75 1?3.25> stlllltsliahn.......425, - 420.— , südliahn.......170 10 17030 Süd!lordd. Verbind. Vahn , .179.-179,50 thciß-Bahn.......249,75 250.— > Ungarische Nordostbahu . . . 104.- 104.25 Ungarische Ostbahn .... 85,— 85.50 tramway........223. 223.50 »'. «Pfandbriefe (fur 100 st) ÄNn. öst Bodm-(lredit-Austllll Geld Waare 0erlol7.- 97.20 ^.^ari-rul'w, V.1.S.ve,.-z.I,<3m. 105.- —.^ Oefterr. «ordweft„nl,u .... W50 97. ! Geld Waare ^Siebend. Bayn ui ^il!,c>vcrz. . 88.90 89.10, !Slaat5b. G. 3"/, ^ 5.00Fr. „!, ^m. 140. - 111.- !Gi!ob.O. 3",.. « 500 Fr,-, pr. Stilck 110 00 110 90 ^Sndb.-G. i. 200 Frcs pr. Slilck . 240. 241. - Ung. Ostbahu filr 100 st. . , 84.90 55 !0 ! «». 'plivatlose (pcr Stück.) !^reditanstalt f. Handel n. Gew. 'Geld Wa^c ! zn 100 st o, W.....> 174 - 174.50 Rudolf-Stiftung zn'10 sl. . . 15.- 15.50 Wechsel (3^>o.< , Oile, Waare Augsburg für 100 fl liwd. W. 103 40 103.00 Fruulsnrt a.M.100 st. d.ü, 103.00 1<»3.?!' Hmnbnrg. fiir 100 Mar? ^a!><.c, 91 10 91,2« i!c>ndou. für 10 Psnnd Styling 123.95 i24,05' Parisi, lür 100 strxncö . . . 48 00 48 05 K. Münz-Ducatei, . 5 ft. 88 k:, 5 ft, 89 lc M'.pblenn«d'or . . 9 ,. 95 , 9 .. 96 , Preuß. Casfenscheinc , 1 .. 82^ ,. 1 ,. 83) „ -'nlt.^ , , 121 ., 75 „ 122 „ — " Kraiuischc Gruttdentlastnucis - Odligüiionrn, Pl < vatnotirnng: —.— Vrld, — Waare,