1347 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung 3tr. 132. Freitag den 22. August !873. (376) See-Aspiranten werden a«M> nommen. In Sr. Vi. Kriegsmarine werden Jünglinge als See-Aspiranten mit dem Gehalte jährlicher A72 fl. ö. W., mit welchem am Lande der Bezug des competenten Quartier, eingeschifft hingegen dcö festgesetzten Schiffslostgeldes verbuliden ist, unter nachfolgenden Bedingungen aufgenommen: 1. Das erreichte 17. und nicht überschrittene IMc Lebensjahr; 2. die vollkommene physische Tauglichkeit; 3. die mit gutem Erfolge zurückgelegten Oberrcal-schul oder denselben gleich zu haltenden Studien an der nautischen Abtheilung der Handels- und nautischen Akademie, odcr das absolvierte Ober gymnasium, in welch letzterem Falle die Aufnahmswerber sich jedoch darüber ausweisen müssen, daß sie die mathematischen Studien m dem vollen für Oberrealschulen vorgeschrie benen Umfange zurückgelegt haben; 4. das Bestehen der Aufnahmsprüfung. Gesuche um Aufnahme als See Aspiranten swd schriftlich beim Reichs-Kriegsministerium (Via-"nesection) bis längstens 3 0. September l. I. einzubringen. Diesen Gesuchen sind folgende Documente "izuschließen: 1- der Heimatsschcin; 2- der Tauf- oder Geburtsschein; ^. das Impfungszeugnis; ^' das militär-ä'rztliche Zeugnis über die körper liche Tauglichkeit zum See< und Kriegsdienste, Mit specieller Angabc des Sehvermögens nach den Weisungen der Normal Verordnung vom 2. Mai 1872, C. K. M. S. Nr. 263 (Ma rine-Berordnungsblatt Xlll. Stück, zum Bcr "dnungöblatt für das k. k. Heer 26. Stück), Elches von einem graduierten Militärarzte des beni Aufenthaltsorte deö Bewerbers zunächst befindlichen Heeres (Marine)-Ergä'nzungs Be zlrkscommondo? oder TruppenkörpcrS auszU' stellen ist; ' ^k Studienzeugnisse, sammt dem Nachweise über etwaige specielle Kenntnis fremder Sprachen; b. die legalisierte schriftliche Zustimmung des Baters oder Bormundes zum Eintritte in die Kriegsmarine; <-ein von der politischen oder polizeilichen Behörde ausgestelltes Zeugnis über daS unbescholtene Burleben deö Bewerbers. Mit dem Gebrechen der Kurzsichtigkeit Be, ästete sind von der Ausnahme als See Aspiranten ^eschlossm. Die Aufnahmeprüfung findet an er Marincakademie in Fiume statt und umfaßt: l. Arithmetik; ti. Algebra; m. Geometrie, ebene und sphärische Trigono metric; IV. Geographie und Geschichte; V. Naturgeschichte, Physik und Ehcmie; vi- Darstellende Geometrie und gemeotrisches Zeichnen; '". deutsche und eine fremde Sprache. i" bewirken""^ "^ ^""" '^ "'^ "^'" ^cn einen ^.^" ^"'^^ranten Ernannten erhalten nen Vqmplerungsbeitrag von 1«.. ^. ij. W. Wien, im Juli 1873. Vom k ^lricho.Brirgominillcrium. «> Metze« Weizen, R« „ Korn und Hß>«> „ Kukurutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mchen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, daS Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. DaS Getreide wird von dem k. k. Wirth schaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück gestoßene Partie anderes, gehörig qualificicrtcs Gc trcidc dcr gleichnamigen Gattung um den contract mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Ueber nähme zu intervenieren. In Ermanglung dcr Gegenwart des Lieferanten odcr Bevollmächtigten muß jedoch dcr Befund des k. k. Wirthfchaftsamtes als richtig und unwider sprcchlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagcgcn Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide I000 Idria zu stellen, und es wird auf Bcrlan-gcn desselben dcr Wcrksfrä'chter von Seite des Amtes verhalten, di: Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu kreuzer pr. Sack odcr 2 Mchen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Nebernahme des Getreides entweder bei dcr l. k. Bcrgdirections kassc zu Idria odcr bei der k. k. Landcöhauptkassc zu Laibach gcgcn klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn dcr Erstchcr kcin GcwerbSmann oder Han-delstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen cine mit cincr 5 kr. Stempelmarke versehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50-Neukreuzer Stempel versehenen Offerte haben längsten» bis tk Auftust SU« bei der k. k. Bcrgdircction zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liesern willens ist, und der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner -gattungcn lauten, so steht es der Bergdircction frei, dcn Anbut für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7^ Zur Sichcrstcllung für die genaue Zuhal rung der sämmtlichen Vertrags Verbindlichkeiten st dem Offerte cin lOperc. Badium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages-curse oder die Quittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der f. k. LandeshaiHtkassc zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Bertragsverbindlichkei-ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden owohl an dem Badium als an dessen gesammtem vermögen zu rcgressieren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Badmm allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis O'nde September l5>73, die zweite Hälfte bis Mitte Oktober ßU7t zu liefern hat. 9. Auf Beilangen werden die für die Lieferung erforderlichen Gctreidcsäcke von der k. k. Berg direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Bergütlmq der Frachtspescn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfä'lligcn ^er lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Conrractsbe-dingnissc erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe auS den Contracts Bedingungen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Bertrage etwa entspringenden Rcchtsstrcitigkcitcn, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs und Efccutionsschritte bei demjenigen in« Sitze des FiS calamtcs befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der f. t. Berstdirection Idria, am 18. August 1873. (380^-1) Nr.'ölTi? Edictal-Vorladung. Nachbenannte GcwerbSparteien werden auf gefordert, ihre Erwerbstcuerrückstände binnen sechs Wochen um so gewisser bei dem l. k. Steueramte in Stein zu berichtigen, als sonst im widrigen ihre Ge werbe von amtswegen gelöscht werden würden, als: 1. Maria Ulanler, Spczcrei in ^ulowiz ?lr. 15, Sllllcrgemcindc Lulowiz, Sleue»schein» ?lr. 33, mit 4 fl. . Simon Klopc i, Winh in Privoje Nr. 13, Sleuerg. Prcvoje, Slcucrsch.-Nr. 01, mit '.» fl, 24 lr. K. k. Bezirkshauptmannschllft Stein, au, 12. August 1873. (378—3) Nr. 319. Iagdverpachtung. Sonntag den 24. August d. I. uxro bei dem gefertigten Wirthschaftsamte die Jagd in der k. l. Montanwaldung „Lanzover-Illouza" mit dem Flächeninhalte von !54<17 Joch 54 ^Master im Licitalionmvcge auf die Dauer von zwei Jahren um den Ausrnssvreis von jährlichen 50 si. hint« angegeben. Die Iagdpaa ijjc lunnm dc« dem Wirthfchaftsführer v.......^.53 in Radmcmnsdors jederzeit eingesehen werden. Radmannsdorf, am 18. August 1873. B. k. FNl.nlanfl.rtt - wirchschasloam,.