Nummer 23 9. J»«i 1907. III. Jahrgang. Pettauer o Anzeiger. Erscheint jeden Sonntag. 0nsd)altung$preise billigst. Der „Pettauer Anzeiger" wird in einer Auflage von 1000 Exemplaren gedruckt und in Pettau und Umgebung sorgfältig verbreitet, ist daher für Ankündigungen und Einschaltungen aller Art bestens zu empfehlen. Die Zustellung des „Pettauer Anzeigers" erfolgt IwttMlOf. FRANZ JOSEF Bitterwasser IN»»« S*hiPfUfC. Zur Pfleg, be» Mundi« und btr Zahne samt iir edller m»lk» K«Uer-Ber>* ans» «ülmste empsohen werden! er ist geruchlos, störtt da» Zahnfleisch. «erstört die von den Speiseresten im Munde vorhandenen Füulniter e;«r und beiseitixt unang n hmen Ver»ch und gib» frischen Atem. I^ur eodtor ItAacks Kaiser-Borax Für SchSnheits- u. Gesundheitspflege. Rebtor Maeks Ksiwr-BarM vqrJeiht der Haut Zartheit a. Frische, macht sie wtiis, iat vorxilglieh xur Mailand Zahnpflege, bietet irosle Erleich • terungen bei Katarrhei u. heiserem Half. 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Jeder Radfahrer hat im Bereiche der Stadt mit der nötigen Vorsicht zu fahren und die Fußgeher in keiner Weise zu gefährden. 8 3. Insbesondere ist langsam zu fahren in der Bismarckgasse, Brandgasse, Allerheiligengaase, Bürgergasse und um die Ecke der „kleinen Kaserne" in der Färbergasse. § 4. Jedes Fahrrad muß mit einer Signalglocke versehen sein, Signal-Trompeten sind nur ausschließlich bei Motor-Fahrzeugen gestattet, bei gewöhnlichen Fahrrädern aber verboten. § 5. Vor Anbrach der Dunkelheit bis zum Anbruche des Tageslichtes müssen die Badfahrer mit brennender Lampe fahren. § 0. Das Befahren der Trottoire, der Promenadewege in den Parkanlagen und anderer Fußwege ist im allgemeinen verboten. § 7. Ausgenommen hievon und als Radfahrwege bestimmt sind: Der Weg zwischen den Teutschmann-schen Turm und dem Gasthause „zum Lendwirt", aber nur mit Vorsicht. Der Weg längs des lebenden Zaunes der Südbahn bis zum Sellinschegg'schen Magazin, dann über die Strasse des Fürat'schen Magazines und durch die Platanen-Allee auf die Bezirksstraße, der Fußweg von Wächtergasse Nr. 13 bis zu Butter, aber mit Vorsicht, der rechtseitige Fußweg am Lendplatz, der rechtseitige Fußweg in der Badkersburgerstrasse, dessen Verlängerung bis zur Grajenabrücke projektiert ist. 8 8. Unbedingt verboten ist das Befahren des Weges längs der Wibmer'schen Mauer (Stadtpark) und längs des Wibmer schen Gartens. § 11. Den Aufforderungen der Wache zum Absitzen und den Weisungen der Sicherheitswache überhaupt ist unbedingt und sofort Folge zu leisten. 8 12. Jedes Zuwiderhandeln gegen die vorstehenden Bestimmungen wird nach der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854, R.-G.-Bl. Nr. 96 mit einer Geldstrafe von 2 bis 200 Kronen oder mit tiutündigem bis 14tägigem Arreste bestraft, soferne nicht die Bestimmungen des Strafgesetzes zur Anwendung kommen. Pettau, am 6. Juni 1907. Der Bürgermeister-Stell?« rtreter: Steudte m. p. Z. I 3910 07. Kundmachung betreffend Bespritzen der Trottoire mit reinem Wasser. Das Stadtamt sieht sich veranlaßt, die Herren Hauseigentümer auf den § 47 der „Straßenpolizei-Ordnung für die Stadt Pettau'1, betreffend das Bespritzen der Plätze und Fußsteige vor ihren Häusern nnd Grundstücken im ganzen Stadtgebiete mit reinem Wasser vor 8 Uhr früh und nach 6 Uhr abends mit dem Beifügen aufmerksam zu machen, daß den Aufträgen der städtischen Sicherheitswache seitens säumiger Hausbesitzer unbedingt nachzukommen ist, widrigenfalls die Strafbestimmungen des § 52 der zitierten Verordnung zur Anwendung kommen müßten. Pettau, am 7. Juni 1907. Der Bürgermeister-Stellvertreter: J. Steudte m. p. Z. I 8M8/07. Kundmachung betreffend Verbot des Freilaufens von Hunden im Stadtparke. Da die Anlagen des Stadtparkes durch das freie Herumlaufen vieler Hunde empfindlich geschädigt, geradezu verwüstet werden, sieht sich das IStadtamt veranlaßt, die Bestimmung des § 27, 2. Abs. der Straßenpolizei- Ordnung für Pettau: „In den städtischen Anlagen sind die Hunde In der Zeit vom I. April bis I. Oktober an der Leine zu fDhren", eindringlichst mit dem Beifügen in Erinnerung zu bringen, daß gegen zuwiderhandelnde Hundebesitzer nacheichtslos strafweise vorgegangen werden wird. Bei wiederholter Beanständignng werden die strengsten Strafen nach der k. Verordnung vom 20. April 1854, R.-G.-Bl. Nr. 96 von 2 bis 200 Kronen an Geld verhängt werden. Pettau, am 6. Juni 1907. Der Bürgermeister-Stellvertreter: ' J. Steudte m. p. 00® Dferdedfiitger zu kaufen gesucht. Anzufragen: Tognio d. J., Pettau. * Annonce« ■ PaafcttttMhriltaa, Cmnkector «e. I n«i mi buHUi m ->»» TwtMUMftwUa B. |M> «* iunn..(iV«Wka Ra4oir Mmm; KitwSrf. Itr I.Kknli (, *o*<* laMriton« Tirtf« e a Wien I.. SeHerttMta 2. fng. Or*bea 14. Obstverwertungsstelle des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften in Steiermark, GRAZ I.. Franzensplatz 2, I. Stock. Nachdem hieramts schon zahlreiche Nachfragen über Einkauf größerer Quantitäten von Kirschen etc. einlangten, stellen wir an alle obstbautreibenden Landwirte und Obstzüchter in Steiermark die Aufforderung, uns ihr allfällig zu verkaufendes Quantum an Kirschen und Weichsein ehestens bekanntgeben zu wollen, damit wir hievon die anfragenden Käufer verständigen können. Herausgeber und verantwortlich' £>. Blaute. Trud : W. Blanlc. Pettau.