^Z 273. ÄmtzAlltt zur LMacher Zeitung. 30. November. Ausschließende Privilegien. Das Ministerium für Handel und Volkswirthschaft hat nachstehende Priuileaicn ertheil!: Am 31. Oktober IW5. 1. Dem Johann Hartmanusgrul'cr, Schilder- und Schrifteumalcr in Wien. 3tcul'au, Schottenfeldgasse Nr. 84, auf die Erfindung eiurr verbesserten Methode. Aufschriften und Zeich„una,eu auf Vlcch, Holz, Glas und Stoff in Oelf.irdcn. Gold uub Vronzc zu ubertra« aeu, für die Dauer eines Jahres. 2. Dem Julius Carow, Vesiper der Fabrik land-lvirthschafllichcr Maschinen iu Smichow, auf eiue Ver« besserung der Hcnsmauu'scheu Hand.Dreschmaschine für die Dauer ciucs Jahres. 3. Dem Iamcö Alfred Shipton zu Wolfcrhamp« ton in England (Bevollmächtigter Edliard Schmidt, Ziuiliu^tnicur iu Wieu, Scholtcubastei Nr. 3). auf eine ^ Vcrbcsscruua der Maschinen, um Metalle zu formen, zu l'ilocu uud zu schmieden, für die Dauer eines Jahres. 4. Dem Otto Vangrrow, Goldarbciter iu Wien, Mariahilf. Kaserngasse Nr. Ili, auf die Erfiubuua, eiucr eigenthümlichen Art von Nachllichleru nebst dazu gehörigen Schwimmern. «Llmarlichtel- gcnanut, für die Dauer eines Jahres. 5. Dem Eonaro A. Paget iu Wien. Stadt. Nie-mcrstraste Nr. 13, auf eine Verbesserung der rotirenden Spalcn oder Gradmaschincu für Ackerland für die Dauer ciucs Jahres. 6. Dcm Cavaliere Heiurich Auet, Obersten im Ge» ucralstal'c zu Turiu (Veuollmächtigtcr Friedrich Nödi« acr iu Wien. Ntudau. Siamuudgasse Nr. 3) auf die Erfindung einer eigenthümlichen Mclhode, mittelst der Photographie und Galvanoplastik Nclicss und Zeichnuu-geu darzustcllcu. «Photogravure« geuannt. für die Dauer eines Jahres. 7. Dem IameS Moore Clements zu Virmingham in England (Vcuollmächüglcr G. Markl iu Wien. Io^ scphstart, Langcgassc Nr. 43) auf Perbesscruugeu au Nähmaschinen für die Dm>cr cincS Jahres. 8. Dcm Loniö Siemrns. Gntsl'esil)er iu Drcsdeu (Vcvollmächlisstrr Theodor Mundt, Kaufmann in Wien, Stadt, Wcihl'urggassc Nr. 4), auf die Ersindnug rines Kühlapparalcs (Zentrifugal-Kühler) für dic Dauer eines Jahres. 9. Dem August Schmidt, Zwilingeuienr in Wieu, Lcopoldstadt, Praterstrapc Nr. 70. auf die Erfindung cincs rotircudru Apparates für Stein < Mahlgänge zur ltichtercu Al'führnng dcs Mahla.n!cs durch dic Oeffnung in der Slei»l>ml)l"lUll!'g snr c>ic Dcilirr um, drei Iadrril. ^ 10- Dcm Eduard A- Pliglt iu Wicn. Stadt, Ätic» merstraßt Nr. 13. auf Verbesscrungen an Schnbucnlllcn bei Maschinen, welche durch Dampf, oder andere Kräfte getrieben werden, für die Dauer cincö Jahres. 11. Dem Eduard A. Pagct in Wicu. Stadt. Nic» merstraße Nr. 13. auf Vcrbksscrungcn an Al'säheu vou Slicfclu, Schnheu und anderen ähnlichen Artikeln für die Dauer vou fünf Jahren. 12. Dcm Aulon Glacz. GaNmirth zl« Trenchiu iu Ungarn, anf die Erfindung eines Naupcu vertilgenden Mittels fnr die Dauer von drei Iahreu, 13. Dcm Joseph Leimcr. Bildhauer iu Wicu. Ma» riahilf. Magdalcnslraßc Nr. 57, und der Antouia Mat> jasoözky. Tischlrrmeistcrin. ebenfalls in Wien, Maria» hilf. Magdalcl,cnstr<,ßc Nr. 51, anf die Erfindung von Dampf, und Douchc'Vadckäslcu, für die Dauer eines IahrcS. Am 3. November 1865. 14. Dem Moriy Hirschl. Holzhändler in Wicn. Lcovoldstadt. am Schüttl Nr. 3. auf die Erfindung einer Holzspaltmaschine, für die Dauer eines Jahres. Am 5. November 1865. 15. Dcm M. Nnatolc August Hnlot. Fabrikanten zu Paris (Bevollmächtigter Jakob Klciuikcl, Fabrikant in Wicn, Stadt, Vcrggasse Nr. 42). anf die Erfindung einer li.icnlhümlichcn Komposition vou Vuchdnickertinte für dic Dauer cincs Jahres. 16. Dem Iosrph Frauz Mayr, Handelsagenten in Wien. Sladt, Franz-Ioscphö'Quai Nr. 33. anf die Erfindung der Hrrstrliimg von Todtcnsärgcn auS Marmor und anderen Steinplatten für die Dancr eincö Iabres. Am 7. November 1865. 17. Dcm Eduard A. Paget iu Nicn. Nirmcr. strapc Nr. 13, anf dir Elsindnng in der Vervollkommnung dcr Form nud Konstruktion von Gläsern mit Füßen dnrch falsche Füp? oder Untergestellte (HupiM-k) für die Daucr von zwci Jahren. 18. Dcm Joseph Thcodor Fischer, Strohlvaareu. fabrikanten in Wicn, Stadt. Väctcrstraßc Nr. 10. auf ^ Ersiüduug von doppelseitigen Einlagcsohlcn für schuhe oder Slicfcln aus Stroh und Flanell für die """er ciltts Jahres. Die Piiuilcginmsbeschrcibungcn. deren Ocheimhal» tllng angesucht wnrde, befinden fich im k. k. Privilegieu» amlve in Aufbewahrung, nnd jene zu 1, 2. 3, 4. 5. << ^. N. 13, 14, 15. 17 und 18, deren Geheimhal. lung nicht angesucht wurrc, köuucu daselbst von Jeder-"mm eingesehen ^rden. Das Haudelömiuistcrium hat tie Anz«ige. daß No-muald Vozck, Mechaniker iu Prag, daS Mileigcnthum des ihm unlcrm 13. Jult 1864 ertheilten Privilegiums auf eine Erfindung in der Verbindung der eiuzelueu Nohrstücke bei Rohrleitungen auS Thon, Eise", Marmor ,c, zur ücituug vou Wasser, Dampf :c. auf Grundlage der uotaricU legalisirlcu Erklärung ll(!l>. Prag 25. Sep. tcmber 1865, zu gleichem Aulhcile au Autou Richter, Guts- uud Fabrlköbefiher zu KölNgssaal iu Böhmen, übertragen habe, zur Keuuluiß gtuommcu und die Ne» gistrirung dieser Uebertraguug veranlaßt. Wicn, am ?. November 1865. (432-2) Nr» UW76. Kundmachung. Da laut der neuesten Mittheilung die Rm< derpest in Zivil« und Militärkroatien, dann in dcr an letzteres angrenzenden türkischen Provinz Bosnien seit längerer Zeit ohne eine bekannt ge» wordene Unterbrechung gänzlich erloschen ist und diese Provinzen ganz seuchenfrei sind, so findet die öandeßbchörde Anlaß, die bisherige An. ordnung vom 2. Mai d. I., Z. 4635, wornach dcr Zutrieb und Verkauf das kroatischen Horn» Viehes auf den hierländlgen Viehmärkten nur gegen die vorgeschriebenen Vichgesundheitspässe, und die Einfuhr der thierischen Rohprodukte nur ge> gen glaubwürdige amtliche Bestätigungen, daß diese aus unvcrseuchten Orten kommen, oder daß dieselben nach H. l) dcr Scuchenvorschriften gehörig diölnsizirt wurden, gestattet wird, außer Wirksamkeit zu sehen und den freien Verkehr bezüglich des kroatischen und bosnischen Groß« und Klcmhornviehes ohne eine Beschrankung zu ge, ! statten. Dies wird zur allgemeinen Kenntniß mit dcm Beisätze gebracht, daß dic k. k. Bezirksämter und dcr hiesige Stadtmaglstrat mit dcr Verlautbarung dieser Verfügung beauftragt wurden. Üaibach, am »4. November l«U5. K. k. Landesregierung für Krain. (43U—!) Nr. »323U. Konkms-Vcrlautbanutg. A,l dcr Hauptschuls zu Wippach ist cine ^'ch-lcrstcllc mit dcm systeniisirtell Iahrcsgehalte von 2ll1 fi. und der Rcmuneratiou jährlicher l2l> fl. ö. W. für die Besorgung des Organisteudienstcs sammt dcr Naturalwohnuug, in Erledigung ge, kommen. Diejenigen Lchrindividuen, welche sich um diese Stcllc, mit dcr die Verpflichtung zum Or-ganistcndicnste verbunden ist, bewerben wollen, haben ihre gehörig dokumentirtcn, an diese k. k. Landeödchö'rde styllsirtcn und eigenhändig geschrie» bcncn Gesuche bis ll». Jänner !8«U beim hiesigen fürstbischö'flichen Konsistorium ein« zureichen. iiaibach, am 2l. November l8v5. Bon der k. k. Landesregierung. (433-2) 9ir. »283«. Kundmachuug. Mit Beginn des Schuljahres 18°'/^ sind folgende Studentcustiftuugen in Erledigung gckom« mcn und werden zur Wicdcrbesctzung ausgeschrieben: 1. Die vom Blasius Blaznik laut TcstamenteS vom 21. März !8«2 errichtrtc Stiftung jahrli. chcr 30 si. ö. W., zu deren'Genusse studirende Jünglinge aus der Verwandtschaft des Stifters und, in Ermanglung solcher, Studircnde aus dcr Pfarre Sclzach berufen sind. Dcr Stiftungögc. nuß ist unbeschränkt, 2. Dic vom Primus Dcbelak angeordnete Studentenstiftung im dermaligen Ertrage von 55, si. l!j.'/, kr. 6. N. Dieselbe ist ausschließlich für Stu. dircnde aus dcr Anvcrwandlschaft dcS Stifters bestimmt und kann nach absolvirtcn Gymnasialstudien auch in dcr Theologie fortgcnossen werden. Das Präsentationsrccht steht den Verwandten dcö Stifters zu. 3. Bei der Franz Dcm«ar'schen Studenten^ stiftung dcr erste und zweite Platz mit je jährli, chcn 52 si. 50 kr. ö. W. Auf dicse Stiftungb. plähc, dcrcn Genuß vom Gymnasium an uube. schrankt ist, haben arme, wohlgesittete und gut» studircnde Jünglinge, welche in dcr Stadt Krain, bürg geboren sind, den Anspruch. Daö Vcrlcihungö' recht steht dem Stadlpfarrer in Krainbung mit den Kirchenvorstehcrn zu. 4. Dcr erste Platz der Johann Dimic'schcn Ltiftung im dcrmaligcn Iahrescrtrage von Ul ft. 87'/, kr. ö. W. 3um Genusse derselben sind arme Studircnde aus des Stifters Verwandt-schaft, in Ermanglung solcher abcr Studirende aus dem Dorfe Podgier, und endlich aus der Pfarre Mannsburg gebürtige Studenten über, Haupt berufen. Das Präsentationörecht zu dieser auf die Dauer der Gymnasialstudlen beschränkten Stiftung übt der v. Schifferstein'sche Domherr zu öaibach gemeinschaftlich mit dem Pfarrer in Mannsburg aus. 5. Dic vom Kaspar Glavati^ errichtete Stif« tung jährlicher 5U sl. 37^ kr, ö. W. Das Prä« sentationsrccht zu dieser Stiftung, auf deren Gc-nuß blos solche Studircnde, welche von den Brüdern oder den Schwestern dcö Stifters abstammen, den Anspruch haben, steht dem Acltestcn dcr Familie Glavali6 zu. 6. Bei der vom Georg Gollmayer errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher !>5 fi. !>7'/, kr. ö. W. Der Genuß dieser vom Gymnasium an auf keine Studicnabthcllung beschränkten Stiftung ist für arme, wohlgesittete Studenten aus Obcr-krain bestimmt, und das Präscntationsrecht zu derselben übt das hiesige fürstbischöflichc Ordina« riat aus. 7. Bei der vom Matthäus Justin angeordneten Stiftung der crstc und zweite Platz mit je jährlichen 57 st. 6U'/, kr, ö, W Auf dlrsc Stiftung, welche noch in der Theologie genossen werden kann, haben vorerst Studirende aus des Stifters Verwandtschaft den Anspruch, sodann Studircnde aus dcr Pfarre Radmannsdorf und endlich aus der Laibachcr Diözese überhaupt. Das Präsentationsrccht wird vom hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate ausgeübt. 8. Bei der Andrcaö Ehrön'schcn Studenten-stiftung der zweite Platz im Iahreöerlragc vo» «2 st, l l'/, kr. ö. W. Zum Genusse derselben sind studir«'lidc Söhne armer Bürger aus Laibach, Krainburg und Obclburg, vorzugsweise abcr auö des Stifters Verwandtschaft, berufen, nur müssen dicselbcu mindestens Schüler dcr fünften Gym, nasialklassc sein. Dieses Stipendium, wozu daS Präscntationsrccht dcm hiesigen fürstbischösiichen Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gym. nasialstudien nur noch in der Theologie genossen werden. 9. Dcr erste Platz der Barbara Kahianer-schen Studentenstiftung jähllicher 87 fi. dirende aus den drei hiczu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandten des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Markus Vaupetio im bestandenen Bezirke Münkcndorf find, bestimmt ist. Dcr Stiftungsgcnuß ist auf keine Sludienabthcilung beschrankt. 23. Die vom Josef Sdcäar errichtete Stu-dcntenstifiung jährlicher 58 fi. 8N kr. ö. W., zu deren Genusse Btudirende auS des Stifters Be» freundschaft und in deren Ermanglung aus dcr Pfarre Brezovic oder Radmannsdorf berufen sind. Der Stiftungsbczug ist auf keine Studienabthei-lung beschrankt. 24. Der zweite Platz der (5hristof Skofic'schen Studcntenstiftung im dermaligen Iahresertrage von 70 st. 7?^/, kr. ö. W, Zum Genusse dieses Stipendiums, welches nach absolvirtem Gymnasium nur noch in dcr Theologie genossen werden kann, sind Studlrcnde überhaupt berufen und das Prä-, sentationsrecht wird vom hiesigen fürstbischöstichen! Ordinariate ausgeübt. 25. Die vom Mal tin Struppi angeordnete Stiftung jährlicher 38 st. 7'/, kr ö. W. Auf den (Äenuß dieser Stiftung haben zuerst Studirende aus der mannlichen, dann aus der weiblichen Nachkommenschaft des Stifters und in Ermanglung von Verwandten der beste Krainburger Schüler von der ersten bis zur vierten Gymnasialklasse Anspruch. Daö Präscnlationsrecht steht dem Stadt« ooi stande, das Ernennungsrecht dem Pfarrdechant in Krainbnrg zu. 2ll. Bei dcr von Dr. Georg Supan errichteten Stiftung dcr erste Platz jahrlicher 48 ft. 82 kr, ö. W. Zum Genusse dieses auf die Dauer der Gymnasialstudien beschrankten Stipendlumö sind vorzugsweise Studirende aus des Stifters Verwandtschaft und, in Ermanglung solcher, Studirende vorerst aus dcr Pfarre Rodain, dann Vigaun, Radmannsdorf, Lees und Le«ah berufen. Das Präsentationsrccht steht dem hiesigen fürstbischösti-chen Ordinariate zu. 27. Bei der vom Johann Bkaler von Neu>! lhal und dessen Gcmalin Maria von Posarelli errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 23 st. «2^ kr. ö. W., zu deren Genuß ein armer Studirender aus des Stifters Verwandtschaft, in dessen Ermanglung aber Studirendc überhaupt berufen sind. Der Stlftungsgenuß ist vom Gymnasium an auf keine Studienabtheilung beschränkt. 28. Dcr zweite Platz der Studentenstlftung «Unbekannt l " im dermaligen Iahresertrage von 50 si. lli'/, kr, ö. W, zu deren Genusse Studirendc zu Laibach vom Gymnasium an berufen sind. 29 Das von Friedrich Weitenhillcr errich-tete und für einen armen, gut studirenden Schüler der sechtsen Gymnasialklasse bestlmmte Sti-pendium jährlicher 52 si. 50 kr. ö. W, Das Präsentationsrecht übt der Bevollmächtigte Wei-tenhillcr'sche Patronativrepräscntant Herr Vinzenz Seunig in Laibach aus. 30 Endlich bei der Fürstbischof Anton Alois Wolf'schen Studentenstiftung dcr zweite Platz jährlicher 88 st. 71 kr. ö. W. Zum Genusse dieses Stipendiums sind aus der Bergstadt Idria ge« bürtige dürftige Studlrende, welche vermöge ihrer vorzüglichen Geistebfähigkciten, guter Verwendung und Moralität zu guten Hoffnungen berechtigen und deren Aeltern sich aus Idria nicht wegbe-gcben und anderswo bleibend niedergelassen haben; und in Ermanglung solcher gut gesittete und gut studirende Söhne von Besitzern solcher gc, wesener Rustlkalrcalitätcn berufen, die zu den bestandenen Laibacher Viölhumöherrschaften Pfalz Laibach und Görtschach gehören. Dieses Stipendium, zu welchem das Präscntationsrecht dem hiesiegen fürstbischoflichen Ordinariate zusteht, kann von dem Gymnasialstudien angefangen bis zur Vollendung des vom Stifclinge frei gewählten Berufbstudiums gegossen werden. Bewerber um diese Stipendien haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkcits- und Impfungszeugnlsse, dann mit den Studienzeugnissen von beiden Semestern des Schuljahres »8t55, sowie in dem Falle, als das Stipendium aus dem Titel der Verwandtschaft beansprucht werden sollle, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesuche im Wege der vorgesetzten Studien-Direktion verläßlich bis 15. Dezember d. I. Hieher zu überreichen. Welche sich um mehrere Stipendien bcwer» ben, haben zwar für jedes Stipendium ein ab. gesondertes Gesuch zu überreichen, können jedoch die vorgeschriebenen Behelfe nur einem Gesuche beilegen, in den übrigen aber sich darauf beziehen, Laibach, am 13. November !8«5. H, k. Landesregierung für Krain. (437) Nr ll7ll. Kundmachung. Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß im Laufe des Monates Dezember l8«5 hierlands Papierzigar retten zum Preise von 2 st. 70 kr. für Einhundert Doppelstücke im Gro« ßen und von drei Ncukreuzcr für ein Doppelstück im Kleinen auch außerhalb der Landeshauptstadt Laibach, und zwar vorläufig in Adclsbelg, Kram-bürg, Rudolfswerth, Laas, Radmannsdorf, Gurk-feld, Landstraß, Mottling, Tscherm'mbl nnd Stein in Verschleiß gesetzt werden Ein Packet enthalt l<»0 Stück Doppelzigarre tten. Den Verschleißern ist nicht gestattet, die Doppelzigarretten entzwei zn brechen, oder abge< brochene Stücke zu verkaufen, ans welchen, Grunde auch kein Preis für einfache Stücke ausgesprochen ist. Laidach, am 27, November l8tl5. Von der k. k. F i n a n z« D i r e k t i 0 n. (434—2) Nr7^3297 Veriehrungsjlcucr-Vachtverstcigcrung. Von der k. k. Finan^Direktion in Klagenfurt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Verzchrungssteuer vom steuerpflichtigen Wein. und MostauSschanke, dann von den Viehschlachtungcn und vom Flcischver« schleiße im Umfange I, der Stadtgemeiude Villach, und der Ortsgemcindcn: II. Weinberg, lll. Feich-tenstein, IV. St. Martin, V, Arriach und Vl Trcf-fen des politischen Bezirkes Villach auf Grund deö Gesetzes vom 17. August l««2 (R, G B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahres l8litt und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahrc l867 und !835 st. ö. W, ln Barem oder in k. k. Staatspapiercn, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenom« men werden, als Vadium dcr Lizitalions - Kommission vor dem Beginne dcr Fcilbictung zu übergeben, oder sich mit der kassaämtlichen Quittung über diesen Erlag deS Vadiums auszuweisen. ^,Kla. genfurter Zeitung" dtln. I. Oktober l. I., Nr. 225 ul! Nr. U783 und «902 verlautbartcn allgcmei< ncn Bedingungen. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen« fürt, am 23. November l8«5. (430—2j ^ Nr. «,28. VeyehruWstcuer-Vllchtvelstchcrullg. Von dcr k. k. Finanz-Dücllion in Klage"' fürt wird hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Verzchrungssteucr ">"" 713 steuerpflichtigen Wein- und Mostau6schanke> dann von den Viehschlachtungen und vom Fleischver^ schliß».' im Umfange des ganzen politischen Be> zirkeö Althofen auf Grund des Gesetzes vom ,7 August lUU^ (R. G. B. Nr. 5,',) auf die Dauer des Solarjahres l^titt und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahre ,867 und ,868 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zur ihrer Richt-schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 5). Dezember 1865 bei der Finanz-Direktion zu Klagenfurt um l l Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die allfattigcn, mit der Stempel? marke von 5U kr. versehenen und mit dem Vadium von «35 fl. belegten schriftlichen Offerle daselbst zu überreichen sind. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich der Verzehrungssteuer und deS dermaligen 2Upcrz. außerordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem Be-trage von «35« si. o, W. bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gcmeindczuschlägc verpflichtet. 3 Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des AusrufsprciseS gleichkommenden runden Betrag von 635 st. ö. W. in Barem oder in k. k Staatspapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und ange> nommcn werden, als Vadium der Lizitationö-Kommission vor dem Beginne der Feilbietung zu übergeben, oder sich mit der kassaamtlichen Quittung über diesen Erlag des Vadiums auszuweisen. Nach beendigter Lizitation wird blos der vom Bestbietcr erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadicn zurückgestellt. UebrigenS gelten die im Amtsblatte der «Kla< genfurtcr Zeitung" ll. l. Oktober l. I., Nr. 225 na Nr. 6763 und UiW2 verlautbartcn allgemeinen Bedingungen. Von der k. k. Fmanz.Direklion in Klagen, fürt, am 22. November »865. (429—3) Nr. »3,2. Veychrungsstcucr-Pachlllcrstcigcrung. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen, fürt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge, bracht, daß die EinHebung der Verzehrungssteucr vom steuerpflichtigen Wein« und Mostausschanke, dann von den Viehjchlachtungen und vom Fleisch-verschleiße im Umfange der vrtögcmcinde Rosek des gleichnamigen polnischen Bezirkes auf Grund deS Gesetzes vom l7. August l«62 (R. G. B> Nr, 55) auf die Dauer des Solarjahreö ,866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahle 1867 und ,868 im Wege der öffent» lichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richt' schnür vorläufig. Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 4. Dezember »865 bei der Finanz^Direktion zu Klagenfurt um l , Uhr Vormittags vorgenommen bis zu welchem Zeitpunkte daselbst auch die aUMigen mit der Stempelmarke von 5N kr. versehenen und mit dem Vadium von Il<> fl. belegten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich der Ver> zehrungssteuer und dcS dermaligen ?«perz. außer, ordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem Betrage von ,,U, fl. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemcindezuschläge verpflichtet. 3, Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile dcS Auörufspreiseö gleichkommenden runden Betrag von , l() Gulden o. W, in Barem oder in k. k. Staatspapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, als Vadium der Lizitations» Kommission vor dem Beginne der Fcilbietung zu übergeben, oder sich mit der kassaamtlichen Quittung über diesen Erlag des Vadiumb auszuweisen. Nach beendigter üizitation wird blos der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übligen^izi» tanten aber wetdcn ihre Vadien zurückgestellt. Uebrigcns gelten die im Amtsblatlc der „Klagenfurter Zeitung" <^u. '. Oktober l. I., Nr. 225 n(l Nr. «783 und 6»02 vcrlautbarten allgemeinen Bedingungen, Von der k. k. Finanz.Direktion in Klagen-fürt, am 22. November l8«5. (438) Exh.'Nr. 58,. Kundmachung. DaS hohe k. k. Ministerium für Handel und Volkswirthschaft hat mit hohem Dekrete vom ,3. November 18U5, Zalil ""'/.s,, die Amts' stunden bei der hiesigen k. k. Berghauptmannschaft von ft! Uhr Früh bis 3 Uhr Nachmittags festgesetzt, welche hohe Verfügung hiemit bekannt gegeben wird. Laibach, am 28. November ,8tt5. Von der k. k. Berg Hauptmannschaft.