Nr. 122. Pränumciationsplci«: ilm Vompto»r ganzj. ff. il, Hal«!, ft. ii.5«. ssUr dle Zustellung ins Hau« halbj. 5,0 lr. Mi« der Post nanzj. fi. ,5, halbj. st. 7.50. Dolmerstaa, 28. Mai Inlerti l>nvgc,bühr bis i« Zellen: imal ^ ki- Im Comptoir unter Convert . . . . 1 „ — „ Für ^aibach ins Haus zugestellt . . . 1 „ ^- „ Mit Post unter Schleifen..... 1 .. 25 „ Amtlicher Theil. Vtseh vm 25. Mai 1868, wodurch die Vorschriften dcS zweiten HauptstückcS des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über das Ehcrccht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesache» der Katholiken den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen und Bestimimmgeu über die bedingte Zu-lässigkcit der Eheschließung vor weltlichen Behörden erlassen werden; wirksam sllr dic im Ncichörathc uertn'lcucn Königreiche und Läildrr; Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichs-rnthcs fiude Ich das folgeudc Gesetz zu erlassen, wodurch die Borschriftcu des zweitcu Hauptstückcs des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über das Ehcrccht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehe--sachcu den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Znlässigtcit der Eheschließung vor weltlichen Behörden eingeführt werden. Artikel l. Das unter Berufung auf das Patent vom 5. November 1855, N. G. Bl. Nr. 195, crlasscuc und mit 1. Jänner 185)7 zur Wirksamkeit yclaiisstc tais. Patent uom 8. October 1850, R. G. Al. Nr. 1.^5, mit dem diesem Patente als erster Anhang bcigcgelicncn Gesetze über die Eheanaclegenheitcu der Katholiken im Kaiscrthumc Oesterreich, so wie dem weiters bcigcgcbcncu uud in dem Ge< setze selbst bezogenen zweiten Anhange: „Anweisnng für die geistlichen Gerichte des Kaiserthums Oesterreich in Betreff der Ehesachen" sind für die Königreiche und Länder, für welche das gegenwärtige Gesetz erlassen wird, nußcr Kraft gesetzt. 31 n die Stelle dieser anfgchodeucu Gefctzc treten °uch für Katholiken die Vorschriften dcS von dein Ehc-lcchte handelnden zweiten Hanfttstückcö des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches vom I. Juni 1811 nnd der hiczil uachträglich erftosseneu Gesetze und Verordnungen, insoweit dieselben znr Zeit, als das Patent vom 8tcn October 1850, N. G. Al. Nr. 185, in Kraft trat, ^standen haben uud durch das gegenwärtige Gesetz nicht abgeändert werden. Artikel N. Weuu einer der nach den Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches znm Aufgebote der Ehe bcruftncu Seelsorger die Vornahme deö Aufgebotes oder einer von den zur Entgegennahme der feierlichen Erklä-wng der Einwilligung bcrnfcnen Seelsorgern, welcher von den Brantlcntcn deshalb angegangen wurde, die Vornahme des Aufgebotes oder die Enlgcgcnnahmc der feierlichen Erklärung der Einwilligung zur Ehe aus einem durch die Gesetzgebung dcS Staates nicht aner- leutcu frci, daS Aufgebot ihrer, Ehe durch die weltliche Behörde zu veranlassen uud die feierliche Erklärung der ^inwillignug zur Ehe vor dieser Behörde abzugeben. Rücksichtlich dieser den Ehcwcrberu aller Coufcssio-"en gestatteten cveutucllcu Eheschließung vor der welt-l'chen Behörde gcltcu die Vorschrifteu des zwettcu ^aupt» stückcs des allg. bürgl. Gesetzbuches mit deu nachstehen-^en Abänderungen: » , . s 1. Als die zur Vornahme des Aufgebotes und Zur Entgegennahme der feierlichen Erklärung der Ein-Billigung berufene weltliche Behörde hat die l. l. Poli< llsche Bezirksbehördc, in jenen Städten aber, welche elgene Gemeindestatute besitzen, die mit der politischen Äintssiihruug betraute Gemeindebchörde ciuzutretcn. uud ts wird diejenige politische Bezirks- (Gemeinde«) Behörde ^iezu als competent anzuscheu sei», in deren Amtsbezirk °er die Ehcschlieimna verweigernde Seelsorger seinen besitz hat" § 2. Um das Aufgebot uud dic Eheschließung bei, der weltlichen Behörde verlangen zu können, haben die Ehcwcrbcr vor dieser Behörde die Wcigeruug des com-pctentcu Seelsorgers entweder durch ciu schriftliches Zeuguiß desselben, oder durch die Aussage vou zwei im Amtsbezirke wohnenden eigcnbcrechtigteu Männern nach-zuwciseu. Wird eiu solcher Beweis nicht erbracht, so liegt es der politischen Behörde ob, an den betreffenden Seelsorger eine Aufforderung des Inhalts zu richten, daß derselbe das Aufgebot vorzuuchmcn und vczichuugsweise die Erklärung der Einwilliguug zur Ehe entgcgcunchmcn oder mittelst amtlicher Zuschrift die entgegenstehenden Hinder' nissc anzeigen wolle. Erfolgt hierauf aus Gründen, welche in den Staats-gesctzen nicht enthalten siud, oder ohne Angabe von Grüudeu eiuc ablehnende Aulwort des Seelsorgers, oder geht innerhalb eines Zeitraumes von längstens acht Tagen, in welchen die Tage des Postcnlaufcs nicht einzurechnen sind, keine Antwort ein, so hat, die politische Behörde nach Bcibriuguug der durch die Vorschrifteu des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sammt Nach« tragsvcrorduungcn vorgeschriebenen Ausweise uud Behelfe das Aufgebot und den Ehefchließungsact sofort vorzunehmen. § . Das Aufgebot einer vor der weltlichen Behörde abzuschließenden Ehe ist uou dkscr Behörde durch öffentlichen Anschlag sowohl au der eigenen amtlichen KundmachnngStafcl, als auch im Rcquisitionswcgc durch öffeutlichcu Anschlag bei dem Gcmcindcamtc des Wohnortes eincö jeden der Brantlcntc vorzunehmen. Wenn bei einer t. t. politischen Bczirtöbchörde regelmäßig Amtstagc abgehalten werden, so hat das Aufgebot auch müudlilh an einem odcr inchrercu Amtstagcu zu erfolgen. Znr Gültigkeit der Ehe wird jedoch nur die Vornahme dcS fchriftlichcn Aufgebotes mittelst Auschla« gcs erfordert. Der das Aufgebot culhaltcudc Anschlag soll durch drei Wochen an der Kundmachungstafel der politischeu Behörde uud der betreffenden Gemeindeämter affigirt bleiben, bevor zur Ehcfchlicßuug geschritten werden taun. Aus wichtigen Grüudcn kann die k. k. politische ^audcöstcllc diesen Aufgcbotötcrmiu verkürzen und nnter dringenden Umständen das Aufgebot anch ganz nachsehen. Die Aufgebotsnachsicht wegcu bestätigter naher Todesgefahr kann gegen das im § 86 dcS allgcm. bürg. Gesetzbuches vorgesehene eidliche Gclöbniß der Brantlcutc auch uou der politischen Bezirks- (Gemeinde-) Behörde ertheilt wcrdeu. § 0. Dic Requisition und Dclcgatiou ciucr audc-reu Bezirks- (Gemeinde-) Behörde zur Entgegennahme der feierlichen Erklärung der Einwillignng lann über Ausuchcu der Bralillcnte von Seite der compctcntcu politischen Bezirks- (Gemeinde-) Behörde nach den im allgcm. bnrgcrl. Gesctzbnchc (§§ 81 uud 82) für Pfarrämter bestehenden Vorschriften geschehen. § 7. Die feierliche Erklärung der Einwilligung zur Ehe muß vor dem Vorsteher der politischen Bezirks-(Gemeinde-) Behörde oder vor einem Stellvertreter des Vorstehers in Gegenwart zweier Zeugen und cincs beeideten Schriftführers abgegebcu werden. § 8. Ueber den Act der Ehcfchlicßnng isl cin Protokoll aufzuuehmeu und fowohl von den Brautleuten, als von den Zeugen und den beiden Amtspersonen zu unterzeichnen. 8 0. Die politische Bezlrks- (Gemeinde-) Behörde führt über die bei dcrselbcu vorgekommenen Aufgebote und Eheschließungen das. NufgebotSbuch und das Ehcrc^ gister und fertigt aus diesen Registern über Ansuchen amtliche Zeugnisse aus, welche die geschehene Beriundi. gung und beziehungsweise Eheschließung mit der Beweis-kraft öffentlicher Urkunden darthun. Ein solches Amtszeugniß über den vorgenommenen Act der Eheschließung hat die politische Bezirks- (Ge-mciudc-) Behörde den ordentlichen Seelsorgern beider Brautleute von Amts wegen zu übersenden. § 10. Rücksichtlich der Scheidung und Trennung der Ehe gelten für die vor der weltlichen Behörde ge-fchlosfcncu Ehen gleichfalls die Bestimmungen des allgc meinen bürgerlichen Gesetzbuches, wobei die den Seelsorgern zugewiesenen Functionen der politischen Bezirks-(Gemciudc-) Behörde obliegen, in dcr^n Sprengel sich der Ämtssitz des zu dieseu Functionen gesetzlich berufenen Seelsorgers befindet. § 11. Es bleibt den Ehclcutcu, welche ihre Ehe vor der weltlichen Behörde abgeschlossen haben, unbenommen, nachträglich auch die kirchliche Eiuscguung ihrer Ehe vou eiuem der Seelsorger jener Confession, welcher cin Theil der Ehelcutc angehört, zu erwirken. Artikel lll. Mit dem Tage, an welchem die Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes beginnt, wird in den Königrei» chtn und Ländern, für welche dasselbe gcgebcu ist, die Gerichtsbarkeit iu Ehesachen der Katholiken, wie der übrigen christlichen und nichtchristlichen Confessionen ausschließlich durch diejeuigeu weltliche» Gerichte ausgeübt, die vor dem I. Jänner 1857, mit welchem Tage die geistlichen Ehcgerichtc in Wirksamkeit traten, nach den Iurisdictionsnormcn vom ^. December 1851 und 2t)ten November 185A hiczu bcrufcu waren. Diese weltlichen Gerichte haben nach denjenigen Gesetzen nnd Verordnungen, welche zur Zeit, als das Patent vom 8. October 1850, R. G. B. Nr. 185, in Wirksamkeit getreten, für Ehestrcitigkeitcn was immer für ciucr Art bestanden und insbesondere nach den über Ehcstreitigtcitcn im zweiten Hauptstücke des allgemeinen I bürgerlichen Gesetzbuches und im Hofdccrclc vom 23ten August 1819, I. G. S. Nr. 1595. euthaltcueu Bchim-mungcn zu verfahren, so weit die letztcrcu nicht durch die Vcrfilgungeu dcs gegenwärtigen Gesetzes eine Aen« dcl'mig erleiden. Artikel iV. Zur Einführung des gegenwärtigen Gesetzes wer-dcu folgende Ucbcrgangsb^stimmungcn verfügt: H 1. Insofcrnc cS sick) nni die Giltigkcit ciner Ehe handelt, welche uuter der Geltung dcs Patentes vom 8. October 1850, R. G. B. Nr. 185. geschlossen wurde, ist dieselbe nach den Bestimmungen dieses Patentes und der damit erlassenen Vorschriften zn beurtheilen. Die Trennung, so wie die Scheidung vou Tisch und Bett in Ansehung einer vor Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes geschlossenen Ehe ist dagegen von dem Tage dieser Wirksamkeit nur nach den Bestimmungen dcs bürgerlichen Gesetzbuches und nach den im gegenwärtigen Gesetze getroffenen Anordnungen zn bcnr-theilen. tz 2. Ebenso ist das Verfahren bci Untersuchung nnd Verhandlung über die Uugiltigtcitscrklärung eben so wohl als über die Trennung und Scheidung vou Tisch uud Bett hinsichtlich einer vor Wirksamkeit dieses Gesetzes gcschlosscuen Ehe nach den Bestimmungen dcS gegenwärtigen Gesetzes zu pflegeu. ^ 3. Die unter ^dcr Geltung des Patentes vom 8. October 1850, N. G. B. Nr. 185, eraangcnen rechtskräftigen Entscheidungen verlieren die ihnen nach Maßgabe dieses Patentes und der demselben bcigcgcbcncn Gc-sctzc zukommenden Wirkungen nicht. § 4. Alle am Tage der bcgiuncndcn Wirksamkeit dcs gegenwärtigen Gesetzes auf Grund dc5 Patentes vom 8. October 1850. N. G. B. Nr. !85. bei einem geistlichen oder weltlichen Gerichte in erster odcr höherer Instanz oder bci was immer für cincr Behörde anhängigen Verhandluugcu sind durch dic nach den Bcstim-muugcu dieses Gesetzes zuständigen weltlichen Gerichte, uud beziehungsweise Administralivbchördcn. fortzuführen uud dahin zu übertragen. 8 5. Insoweit es sich um die Ausgebote und son« stigen Vorbereitungen einer Ehe handelt, ist sich bis zu dem Tage, an welchem die Wirksamkeit dieses Gesetze« beginnt, gleichfalls an die Vorschriften des Patentes vom 8. October 185(>, R. G. Bl. Nr. 185, und der demselben beigcgcbcucu Gesetze zu halten, insoweit die Ehe auch noch innerhalb dieses Zeitraumes zum Abschlüsse kommt. Wenn dieses letztere jedoch nicht dcr Fall ist. so müssen die Aufgebote sowie die sonstige» Vorberei-sungen zum Eheadschlusse während der Wirksamkeit die stS Gesetzes in OemäßtM der Vorschriften desselben, neuerlich vorgenommen werden. 80s Artikel V. Mit dem Vollzüge dcs gegenwärtigen Gesetzes wcr-den die Minister der Justiz, des Cultus und des Innern betraut, von welchen die erforderlichen Ausführungsverordnungen zu erlassen sind. Wien, am 25. Mai 1808. Franz Joseph in. p. Auersperg »,. ,>. Hafner ">. p. Giskra >n. p. Herbst >». p. Se. k. t. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 17. Mai d. I. im neuen Status der Finanzlandesoircction für Sleicrmark die Stelle des Finanzlandcsdirectors dem Ministcrialrathc Joseph Ritter v. Marcher und die systemisirten Ober-finanzrathestlllrn, und zwar: jene erster Classe dem Obelfiilanzrathe Franz Graßi, die beiden anderen den Finanzräthen Karl v. Ettingshausen nnd Doctor Andreas Kcrsovani allcrgnädigst zu verleihen geruht. Brestel »>. l). Se. k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 17. Mai d. I. im neuen Organismus der Fiuanzbczirtsdirectioncn in Stcicrmark den Oberfinanzrath Joseph Weis als Finanzbczirks-dircctor in Graz allcrgnädigst zu bestätign geruht. Brestel »,. s,. Der t. k. Finanzminister hat bei der neuen Orga-nisirung der Finanzbchördcn in Steiermark den Finanz-bczirksdireclor in Brück Finanzrath Michael ^ a ml) erger und den Stcueradmiuistratur in Graz Finanzralh Iynaz Wall in ihrer biehcrigcu Dicnstcscigcnschaft bestätigt und den mit dem Titel und Charakter eines Fi-nan.zrathes bcklcidetcn Finanzbczirksdircctions-Adjuncten Karl Jordan znm Finanzbczirksdircctor in Marburg ernannt. Der Minister für Cultus und Unterricht hat die Stelle cincs zweiten Scriptors an der k. k. Uniucrsitats-dibliothck in Wien dem Amanuensis dieser Bibliothek Dr. Ferdinanz Graf; au er und die hicdurch erledigte Amanuensisstellc dem Couceptsprakticanten der nieder« österreichischen Statthalterei Joseph Meyer verliehen. Am AK. Mai 1^68 wurde in dcr l. t. Hof- uud Staat«- druckrrei daö XIX. Slück des Neichsgrsetzblattei« anöcicgebeu m>d versendet. Dasselbe enthält unter Nr. 47 da« Gesel) von, i.>5. Mai 18l!8, wodurch die Vorschriften dc« zweiten Hanplstilckci! de>? allgemeinen lnlrsscrlichen Ocsel^-buches ilbcr daö Ehcrccht süv Katholiken wicdcr hcrc,cs!cttt, die Gericht«liarteit in Ehesachen der KacholÜ'e» dcn nn'lt-lichel! Gcrichlsbelwrdm üdnwi.scn und Bestiiumnni^en über die licdingtc Znlässigtrit der Chrschließnuss vor weltlichen Behörden erlassen n>erdcn; — wirssain fiir die im Neichs-rallic vcrtrctcueu Königreiche und Länder; Nr. 48 das Gesetz vom 85 Mai 1865«, wodurch ssruudfählichc Bestimmungen ül'er das Verhältniß dn Schule zur Kirch? erlassen werden; giltig fi!r die im NeichSrathe vcrtrelenen Käuigrcichc und Länder; Nr. 49 das Oesch vom 25. Mai 1868, wodurch die intcrcon-fefsioncllm Verhältnisse dl'r Staatsbürger in den darin an« gegebenen Vszichungen g^e^rlt werden; giltig für die im NrichZrathc ucrtrrteneu Köingreichc u„d Länder (Wr. Ztg. Nr 124 vom 26. Mai.) Nichtamtlicher Theil. Die kirchliche /rage in Oesterreich. Wien, 22. Mai. Die von beiden Hänsern des Rcichsraths votirten Gesetzentwürfe über die confessio-ncllc Frage — Ehcgesctz, Schulgesetz und Gesetz zur Regelung dcr intcrconfcssioncllcn Verhältnisse — haben die kaiserliche Sanction erhalten. Durch dieselben wird eine Reihe der wichtigsten, in das sociale Leben und in die Interessen der Cultur tief linschncidelidcn Satzungen des Concordats thatsächlich außer Kraft gesetzt. Ohne ausdrücklich aufgchobcn zu werden, hat es aufgehört wirksam zu sein. Was an dem Vertrag aufrecht bleibt,' ist für die Freunde des Fortschritts nicht mehr Gegenstand dcr Vmnruhiguug, für die Ultramontanen nicht mchr Handhabe zu Uebcrgriffeu. Der Monarch und die Kammern haben also anerkannt, daß der Fortbestand dcs Concordats unmöglich ist. Sie befinden sich darin in vollem Einklang mit den Ueberzeugungen dcr großen Mehrzahl der katholischen und der nichtkatholischcn Bevölkerung Oesterreichs, ^iohcr diese Ueberzeugung? Gilt sie den Rechten der katholischen Kirche, oder der Art und Weise, wie dieses ben durch das Concordat zur Geltung gebracht werden? ^e güt wem, man so sagen darf,, nicht dem Inhalt, ondern der Form. Dcr Widerstand hat keinen wider-kirchlichen temeu antitatholischen Charakter; bevor das Concordat ent.tand, war er nicht vorhanden. Indem man es bekämpfte, trat man dein Monopol eutaeaen Man beabsichtigt keineswegs dcr Würde und den Rechten der katholischen Kirche Eintrag zu thun; man will die freie Kirche im freien Staat auf Grund der Ver. fassung, aber nicht auf Grund dcs Privilegiums. Und das Privilegium war der Grundzug des Concordats,, das Privilegium nicht einmal für eine einzelne Kirche, für eine besonders bevorzugte religiöse Genossenschaft/ ja nicht einmal für cinen einzelnen Stand, den gcist. lichen, sondern nur für einen Theil dieses Standes: für die hohe kirchliche Hierarchie. Die andere Geistlichkeit, die katholischen Laien, die anderen Confessioncn, die weltlichen Mächte, dcr Staat, die Regierung nnd der Regent, waren durch dcn Vertrag vom 18. August 1856 rechtlos gemacht. Wäre das Concordat ausgeführt worden, so würde die schlimmste Ärt dcs Staats-kirchenthums entstanden sein, die es je gegeben hat. Einc Staatsreligion aber, sclbst »reun sic nicht mit einer im-, mcrwährcndcn Bedrohung jcocr andern Kirche verbunden wäre, ist nach unseren StaatZgrundgesctzcn unmöglich. Allein wir gehen uoch weiter. Auch ohuc Rücksicht auf die bestehende Verfassung hätte das Concordat aufgehoben werden müssen, schon wegen der Stimmnng in den deutschen und slavischen Provinzen, von den ungarischen gar nicht zu reden, letztere verwarfen in dcm Pertrage mit Rom dcn specifisch-centralistischen Grundgedanken und das Clement zu einem österreichischen Kirchenprimat, neben welchem für einen Primas von Ungarn kein Raum gewesen wäre. Dieser Stimmnng, der Abneigung der Massen gegen das ertheilte Monopol, hätte auch eine Regierung Rechnung tragen müssen, die nicht ans dcm Bo»cn dcr Verfassung stand. Sclbst ein Ministerium Thnn-Clam-Rauschcr wäre dcr Nöthi-gung nicht entgangen, dcr Krone Maßregeln zu empfehlen dit schließlich zur Beseitigung des Vertrags geführt hätten. Dic Macht dcr Umstände, dcr Zug dcr Geister war zu gewaltig, als daß man ihm ans die Länge hätte widerstehen können. Aber man sagt: die m^m, <'I>ur!-, dcr katholischen Kirche sei durchlöchert! Wir leugnen das geradezn. Was ihr im Jahr l^49 gegeben wnrde — die Aufhebung des Iosephinismuö — bleibt; dcr freie Verkehr dcr Bischöfe mit dem heil. Stuhl nnd mit dcn Diöce-sancn, die frcic Verfügung der Kirche über ihren weltlichen Besitz wird unangefochten fortbestehen; das freie Schalten auf ihrem Gebiet, die Enthaltung dcs Staats von jeder Einmischung in rein kirchliche Fragen und Iuteresseu bleibt oberster Grundsatz, wie cr cs nicht erst seit dem Concordat von 1856, sondern feit den Gesetzen von 1849, also seit zwei Deccnnicu gewesen. Wahr ist es: die Artikel vom Jahre 1840 haben zum Concordat geführt; aber die Crfahruug wird zeigen, daß sie im vollsten Maße verwirklicht werden können auch ohne Concordat. Es bedarf dazu nur des ehrlichen Willens, des aufrichtigen Entschlusses beider Theile, nicht überzugreifen in das Gcbict des anderen. Dcr Staat wird jetzt dic Rechte und Interessen der Kirche, die er auf Grund des Vertrags nicht mehr fchützeu kann, auf Grund dcr Verfassung beschützen. Der Katholicismus hat durch die soebeu sanctio-nirten Gesetze nichts verloren. Mcritorisch bleivt alles wie es ist — bis ans einige kleine Ausnahmen im Ehegesetz. Sic sind von dcr päpstlichen Curie auch andern katholischen Ländern zugestanden worden; Frankreich besitzt ein weit größeres Maß solcher Concessionen, als Oesterreich anspricht. Die bedeutendste Ausnahme ist die Nothcivilchc, und da wird cs nur von dcr Geist» lichkcit abhängen, daß kciuc einzige je bci nns geschlossen wird. Fällt das Concordat, so wird ein Umschwung in der öffentlichen Meinung eintreten; die Kirche wird davon den Nutzen habcn. Die Animosität der Tages« presse, die nicht dcm religiöscu Vcteuntnissc, sondern dcr cximirten Stellung, dcm Privilegium galt, wird auf-hbrcu, weil sic gegenstandslos geworden ist. Auch das wird dcn Interessen dcr Kirche dienen, die in unsern Zeiten nicht mchr nöthig hat, eine streitende zu sein. Die Abwehr wird überflüssig, im Angriff liegt ihr Bc-ruf uicht. Staatliche »nd kirchliche Interessen können sich neben einander friedlich entwickeln uud gedeihen. Warum sollte bci uns nicht werden, was in Belgien, in Preußen, in andern deutschen Ländcrn bereits dcr Fall ist? Warum sollten gläubige Katholiken und liberale Patrioten sich nicht gleichmäßig mit dcm jctzi-gcn Zustande befreunden? Ist daS aber möglich, wic wir mit Zuversicht crwarlcu, so wollen wir anch die Hoffnung nicht aufgeben, daß cs dcm römischen Stuhle gefallen wcrde, in Oesterreich gewähren zu lassen, was cr andern katholischen Ländern ansdrücklich oder doch stillschweigend zugestanden hat. (A. A. Z.) 116. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 26. Mai. Auf der Ministerbank: Ihre Excellenzen die Herren Minister Fürst Aucrsperg, Graf Taaffe, von Plener, Ritter v. Hafner, Graf Potocli, Dr. Gistra, Dr. Herb st, Dr. V r e st e l, Dr. Berger. Präsident von Kaiserfeld eröffnet die Sitzung um 10 Uhr 50 Min. Nach Vcrlcsuug uud Geuehmigung der Protokolle dcr letzten Sitzung erhält das Wort Untcrrichtsminister v. Hasner, um dem Hause mitzutheilen, daß Se. Majestät die conftsfionellcn Gesetze zu genehmigen ge-ruhtcu. Es wird zur Tagesordnung geschritten. Erster Gegenstand derselben ist die erste Lesung ^r Regierungsvorlage betreffend die Erbfolge in B auerngüterni; ^selbe wird dem Verfassuugsaus-l schusse zur Vorberathung zugewiesen. Es folgt als nächster Gegenstand der Ansschußbe-richt über die Reg crungsvorlage betreffend die Rege' lung des Tarifwesens. Abg. Stene verliest dcn Bericht. In dcr General-Debatte ergreift das Wort Abg. Graf Dürkheim. Es ist im § 10 »>. 2 des alten Eisenbahngcsctzes ein Anhaltepunkt gegeben, zu billigeren Tarifen zu gclaugcn, das vorliegende Gcsctz aber sei eine halbe Maßregel, und er sei ein Feind Hal-dec Maßregeln, denn er glaube, daß solche nur dem Ansehen dcr Regierung schaden. Redner erklärt daher gegen das Gesetz zu stimmen. Abg. Steffens: Er sei anch dafür, daß die Ne-gicrung die Regelung dcs Tariswcscns in die Hand nchmc. Concnrrcnzbahncn lassen sich nicht so leicht cr-richten, nnd hat man sie errichtet, so schließen sie einc Uebcreinkunft mit einder ab und der Verkehr ist ihnen auf Gnade und Ungnade ergeben. In den bisherigen Conccssionsurkundcn finden sich Aestimmungcn über das Tarifwcscn und die Regierung hat nach ihnen das Recht, das Tarifwesen zn rcgcln. Dic Maßregel dcr gewaltsamen Reduction der Tarife, gegcn nachträgliche Entschädigung, scheint dcm Redner keine acceptable. Man hat weder einen Maßstab für die Höhe der Entschädigung, noch eine Berechtigung, Eisenbahnen anf Kosten dcr Staatsbürger hohc Erträgnisse zn garantircn. Diese Maßregel hätte die weitere üble Folgc, daß die Bahnen, speciell jene Bahnen, welche in dcn letzteren Jahren große Ersparnisse machten, anfhörcn würden, ihren Betrieb zu vcnvohlfeilcn. Der Staat müßte ja ihnen den Ersatz leislcn. Redner erklärt gleichfalls, für das Gesetz nicht stimmen zu können. Abg. Perger hält das vorliegende Gesetz für rich« tig und zweckentsprechend. Abg. Wolfrum. Es frägt sich, ob das Gesetz geeignet ist, das allgemeine Beste zu fördern. Es müssen hicr der NcchtSstandpunlt uud dcr volkswirtschaftliche Standpunkt ins Auge gefaßt werden. Was dcn ersten betrifft, dürfe man uicht ohne dringende Noth dcn Anfang machen, das Recht zu leugnen. Was dagegen den volkswirthschaftlichcn Standpunkt betrifft, so verlangt unsere Zeit die möglichste Freiheit des Verkehres, dic Aufhebuug aller Taxen; dem ist in dem vorliegenden Gesetze nicht entsprochen worden; anf den Eifcnbahncu wird die Taxe, denn das ist der Tarif, anfrechterhaltcn. Redner läßt sich nuu in eine weitläufige Auseinander- ^ setzung der einzelnen Bestimmuugen des Gesetzes ein, uud findet, daß dieselben dcn Bedürfnissen dcs Verkehres lcincswegs entsprechen. Es ist nur ein Weg möglich und das ist der Weg der freien Concurrenz. Redner müsse daher gcgcn das Gesetz stimmen. Abg. Stamm wendet sich gegen dcn Vorredner. Auch er stelle sich auf deu Standpunkt dcr Freihcil, aber auf dcn dcr vollen Freiheit, uud darum sci cr auch für keine Privilegien. Man wende zwar die Forderung der Gerechtigkeit ein. Allein 5lilu> > < i>>ulx >'!,!(' gelte, das Privat-recht geachtet würde. Redner verweist anf die vielen Petitionen die in dieser Angelegenheit an das Hans gc-langten. Die Generaldebatte wnrde geschlossen. Handclsminister v.Plencr. Es wird dcm Gesetze zum Vorwürfe gemacht, daß es zn sehr in das Privat-rccht eingreift. Die Regierung steht jedoch nur auf der Basis eines vom Hause gefaßten Beschlusses. Die Regierung war sich auch bewußt, daß die bisherige Gesetzgebung unzureichend sei. Deshalb schien cö zweckmäßig, mit einem neuen Gesetze heranzutreten; diesen Weg hat jedoch die Negierung nicht beschritten. weil es nöthig war, die Epecialverhältnisse der einzelnen Bahnen doch zu berücksichtigen. Vicsen Mittelweg hat die 9W gicruna. dnrch den vorliegenden Gesetzentwurf eingeschla" gen. Es sollen zuerst Verhandlungen mit den betreft 899 senden Bahnvcrwaltungcn eingeleitet werden, lind nur wcnn dicsc rcsultatloS wären, soll der Weg der Special-gcsclMvung mit dcn einzelnen Bahnen bcschrittcn wcr-. dcn. Wenn mau sagt, cs müßten wohlerworbene Rechte l'lsprctirt werden, müsse jedoch Redner cmch anf den großen Unterschied zwlschcu dcni Rechte der Eisenbahnen uno l.cü' Prlvatrcchlc anfmenzam machen. Wc-ni be-rcchtiglc Wünsche alier und abermals lant werden, dann lsl cs die Pflicht der Regierung, Abhilfe zn schaffen, Visher wurde bei Verleihung von Eonccssioncn auf das volkswirtschaftliche Interesse wenig Rücksicht genommen. Diesem Zustande muß ciu Ende gemacht l>»d den, allgcinciucu Äcdürfnisse entsprochen werden. Uebrigcns hat ja das HauS selbst in dcn jüngst geschaffenen Conccssionsgcsctzcu die Hestiminnug ausgenom» uicn, daß die Regelnng des Tarifwcscus der Gesetzgebung vorbehalten sei uud daß die Äahncu sich derselben zu »litcrwcrfcn haben. Wenn Eoucurrcuzbahneu geschaffen sein werden, sind solche Gesetze nicht mehr nöthig, nntcr dcn jetzigen ^"'hältnisscn sind sic ein Gebot der Nothwendigkeit. Das Gesetz ist berufen, die Interessen der Industrie und des Handels zu fördern, und hoffentlich wird dicscr Zweck anch erreicht werden. Der Präsident stellt die Unterstichnngsfragc bezüglich des Antrages deS Abg. Kaifcr auf Ueber-Wig zur Tagesordnung. (Der Antrag findet nicht hin-Eichend Unterstützung.) Nach dem Schlußworte des Berichterstatters Abg. ^kenc wird znr Spccialdcbattc geschritten. Art. l wird ohne Debatte angenommen. Zu Art. ll stellt Abg. Groß (Galizku) dcn Zu. salMtrag, unter dic hier erwähnten Gegenstände, fnr 'uclchc auf die thnnlichstc Hcrabuiäßigung der Tarifsätze hüizuwirtcu sei. Getreide bcsouders aufzunehmen. (Zahl-^cich unterstützt.) Bei der Abstimmung wird Art. ll mit dem Zusatz-"ntrage des Abg. Groß angenommen. Die Art. Ill und >V werden ohne Debatte angekommen. ., , , Art. V handelt lion dem Ansprnchc der Eifcubahn-lmtcrnchmuugcn anf Entschädignng für die unmittelbar "nd erweislich durch die Tarifhcrabsctzung ucrnrjachlc Schmalcrung der Erträgnisse. Abg Dien stl findet die im letzten Absätze des ">. 1 enthaltene Bcstimmnng, nach welcher die Entschädigung nnr iusofcruc gebührt, als die reine Ocsammt-^iimahmc des Vctricbsjahrcs, für welches sie angesprochen wird, die Durchschnitts-Summe der letzten sicvcu-^hrigcu rciucn Gcsammtcinnahmc dcr Eiscnbahn-Untcr-"^mung nicht erreicht, für nicht gerecht. Wenn man l'ch auf den Staudpuutt der Expropriation stellt, so "Ulß nuch dcmjcniaen, der exproftriirt wird, dcr vollc Schaden ersetzt werden. Redner wünscht dic Vcvlcsimf, dieses Sutzcö n»d ersucht um uctrcmitc ^bstlinniullg. Aba Nygcr hält es überhaupt nicht für zweckmäßig, dic liähcrcu Modalitäten der Entschädigung in das Gcsctz nnfznnchmcn, uud wünscht die vollständige Wcglassnng der Art. V — Vll. Abg. Pcrger ist der entgegengesetzten Ansicht. Der Berichterstatter hält dcn Ausschußantrag anfrccht. Art. > wird hierauf auch unverändert angenommen. Anf Antrag des Abg. Schürcr wird dic Sitzung ^«ch 2 Uhr geschlossen, Nächste Sitzung: morgen. Tagesordnung: 6ort-^hnng der hcutigcu. Dic Vorfirllnng der dccorirtcn Industriellen bci Kr. Fl«.jcM dcm Kaiftr. Wicu, 25. Mai. Heute haltcu die ans Anlaß ber letzten Pariser Weltausstellung dccorirtcn Iudn-lUie,llcn die Ehre, von S r. Majestät dem ,^niscr in Audienz cmpfaugcu zu werdru. Der Herr p'ästdent der Ansstcllnugscommissiou, Se. Excellenz ^laf W i ck cubnrg , richtete folgende Ansprache an Sc. Majestät: . ..Gcruheu Ew. Majestät zu gestatte», daß die ^ Versammelten für die ihnen anö Anlaß der Pan->"' Wcltansstelluug zu Thcil gewordenen a. h. Äucr-lnniungcn und Ordcuszcichcu ihrcu allcruntcrthäuigstcu "ant in tiefster Ehrfurcht darbriugcn dürfen. , Ew. Majestät haben die Wichtigkeit jencö wcltge-lchlchtlichcn Momentes ins Auge gefaßt und m Huld-sicher Würdigung der Art und Weise, wie so viele >u)rcr Unterthanen beflissen waren, die Ehre dcs ^atcr-!?"dcs zn vertreten uud durch reichliche Beschickung dcs ^'dustricpalastes dcil Beweis von der nugcbrocheucu ^'nft der Mouarchic uud ihrer tciucu Vergleich scheuen-^tt Produktivität auf das glänzendste zn liefern, m ""ein weiten Kreise dcn Männern, die zu diesem Er->?ge vorzüglich beigetragen, Gnadeubczcugungcn gewährt, °'e sie mit Freude und Rührnug erfüllen. ! . Dos Lob uud der Beifall feiucs Kaisers gcheu ja^ dem Oesterrcicher über Alles! Mit dem Worte: „Ich > ' stolz auf mciu Oesterreich" haben Ew. Mujcjlät !". den Ausstcllnnasräumcu fclbsl Ihre A. h. Zufrieden^ ^'t ausgcspvuchcu - dic darauf erfolgten Auszeichnungen 1"ben jenru beglückenden Worten ein ncucö Siegel auf, Knickt und machen die hier Anwesenden nnr ihrem oanterfülltcn Herzen ^nft, wenn sic mil mir cin: Hoch lebe Kaiser Franz Joseph! ertönen lassen — ! Hoch! Hoch!" Sc. Majestät der Kaiser geruhten hierauf huldreichst ungefähr Folgendes zu erwiedern: „So wie Ich schon in Paris die Gelegenheit wahrgenommen habe, Einzelnen Meinen Dank für die Ätthciligung an der Anssiclluug auszudrücken, so freut es Mich hcntc, diesen Dant zu wiederholen. Insbesondere bietet Mir dcn Anlaß da;u der Umstand, daß Oesterreich zu einer Zeit, ^ schwere Heimsuchungen es ereilten, dcn Muth uicht verloren, sondern daß seine Industriellen die Anfgabc in ciucr wahrhaft patriotischen Weise gelöst haben, welche Mich mit gerechtem Stolze erfüllt. Daher gelten auch die Auszeichnungen, welche Ich an einzelne Industrielle zu verleihen die Freude hatte, der gcsammteu Industrie Oesterreichs; diese hat Mir bewiese», was Oesterreich kann, wenn es nur will. Es erfüllt Mich mit Znvcrsicht für dic Erreichung dcr hohcn Aufgabe, dic" Ich Mir gestellt habe; Ich biu fest entschlossen, zu deren öösnng unverbrüchlich anf der Vahn zn verharren, die !Ich betreten habe und auf welcher Ich hoffe, Oesterreich einer gedeihliche» Zukunft zuzuführen. Schließlich sage Ich nochmals Ihnen allen Meinen Dank nnd Meine Ancrkcnnuug für Ihre patriotische», ^ei-stnugen." Dcn Worten Sr. Majestät dcs Ksiscrs folgten begeisterte und stürmisch wiederholte Hochrufe dcr Ver-sammlnng. Zur Affaire Dartelö schreibt dic „Wr. Ztg.": Wir sind ermächtiget zu cr-klürcu, daß dcr pcnsionirte Oberstlieutenant Eduard Vartels Ritter von Barlbcrg aus dem Grunde, wcil dic vou demselben anschcinlich vcrfaßlcn anonymen Broschüren uud insbesondere jene „dcr Kricg im Jahre 180«'»" den Thatbcstaud dcs Verbrechens der Majcstäts-bclcidigung begründen, iu kricgörcchllichc Uutersuchuug gczogcu worden ist, daß deshalb, indem derselbe dieses Verbrechens vollkommen rechtlich bcanzcigt erscheint, mit Rücksicht auf die im tz .^> Militärslrafgcsctzbuch cut-haltcuc Strafaudrohllug gleich ursprünglich mit der i Verhaftung wider denselben hätte vorgegangen werden können, dicsc abcr nunmehr im Grunde dcs Gesetzes vom 20. Juni 1855, tz 4, einzig und allein aus dcr Ursache erfolgt ist, weil derselbe vor Gericht hartnäckig Rcdc uud Autwort verweigert hat. Ins Mmco. Die „France" entnimmt einem Briefe aus Mexico folacudc Details- „In Mexico und Qücictarn isl dcr durch den Tod dcö Kaisers Mnjimilinli verursachte schmcr^lichc Eindruck noch nicht verwischt. In dcr zwcitcn dieser Städte ist die Stelle, wo dcr unglückliche Hcrrschcr uittcr dcu itugcln dcr Soldaten dcs Iuarcz ficl, das Zicl täglicher Pilgerfahrten. Die Francu dcr bcsscru Gchllschaft von Oucrctaro tragen alle Tage Blumen dahin, in Traner gchüllt, die sic seit dcm fürchterlichen Ereignisse nicht abgelegt habcu. Vergebens hadcn die Behörden von Qucrclavo, um dic cdlcn Gcfühlc dcr Francu herabzuwürdigen, angcordnct, daß dic Hiurichtnngcu dcr Vcr-brcchcr von nun an auf diesem Platzc stattfinden sollen. Dicsc gehässige Maßregel hat dicscr Pilgerfahrt kciu Zicl sctzcu könücn. WaS die Damen vou Mexico betrifft, so tragen sie beständig Traner uud cnthallcu sich, im Theater z» crschcincu, — Uutcr dcn un-xicanifchcn Trnft-pcu ist.cin Thcil cnropäischcr Soldaten, die als Gefangene zurückgehalten wurdcu, gewaltsam in die Armee ciugcrciht worden; diesclbcn werden so wie die Indicr mißhandelt, das heißt mit Stockstrcichcn tractirt. — Dic Abschaffung dcr Todesstrafe, von ciner Regierung dccrctirt, die sich kaum noch hält, und iu einer Gegend, wo die Mordthaten zn dcn täglichen Erschcinuugcn gehören, ist übrigens wie cin bitterer Schcrz aufgenommen worden." Gefterreich. Wie», 25. Mai. (Das Wiener Eabiuct uud dic ru mänischc Rcgic v u u g.) Die „Wr. Abdpst." schreibt: Einem hiesigen Abendblatte wnrdc gcslcrn' aus Paris telegraphisch berichtet, das Wiener Cabinet beabsichtigte iu einer Note die Bularcstcr Regierung aufzufordern, daß sie ihre gcgcn dcn östcrrcicki-schcn Gcncralconsnl crlasscnc Note znrücknchmc, wollc abcr vorher die fremden Mächte wcgcn ihres Verhaltens zn einem solchen Schritte sondircn. Frankreich zcigc sich uucutschlosscu, dagcgcn habe England in bcrcilwilligslcr Wcisc scinc Unterstützung zugesagt. Die Nachricht entbehrt jcdcr Begründung, da die betreffende Kundgebung dcr k. t. Regierung französischcr- wic cnglischcrscits mit gleicher ^uvorkcmmcnhcit aufgcuommcu uud beantwortet worden ?st. - Dcr „Eonstitutiouucl" cuthält folgende ^iolc: „Bekanntlich hatte das auswärtige Ministerium von Rnmänicn ans Anlaß der Iudcufragc an die Mächte eine Note gerichtet, in welcher es dem von dcm österreichischen Ocnerattousnl in Bukarest erstatteten Bericht iu dcu bittersten Ausdrücken ciu Dementi gab. Diese Notc hat in Wicn dcu bedauerlichsten Eiudruck gemacht und die hervorragendsten Organe dcr öffentlichen Meinung iu Oesterreich bcstehcu in ihrer Empfindlichkeit daranf, daß das Wiener Eabinct die rumänische Note zum Gegenstand ciucs diplomatischen Schrittes mache. Wiener Berichte, welche des Falles Erwähnung thun, gcbcu die Hoffnnng nicht anf, daß die rumänische Regierung dicscr Eventualität zuvorkommen und durch einen freiwilligen Act dcn gerechten Empfindlichkeiten dcs österreichischen EabinetS Gcnugthuuug geben werde." — (Ueber dcu augenblicklichen Stand derAusglcichSfrage zwischen Croatien und Ungarn) schreibt die „Pester Corr." wie folgt: Die croatische Ausgleichsdcputation hat ihre ersten Vorschläge bereits ausgearbeitet. Zwar ist die vorgeschlagene Form dcr Behandlung der croatischcn Angelegenheiten eine überaus complicirtc, schwerfällige uud unpraktische, allein dem Wesen nach ist die Integrität aller Länder der Stcfthanskronc und das Hoheitsrccht derselben anerkannt. Die Fordernngcn dcr Croaten nach Autonomie find nicht übertrieben, nur hinsichtlich der Integrität des sogenannten dreicinigeu Königreiches bcharrt die Deputation im Großen und Ganzen noch immer auf dem I862cr Standpunkte, doch gibt sie auch hier fchon in einem Pnnktc nach und ftcht zu erwarten, daß sich auch hinsichtlich Fiume's ein AnstunftSmittcl wird fiudcu lassen. Jedenfalls aber stehen heute die Dinge mit Eroatien derart, daß an ein Scheitern der Verhandlnugcu uicht zu denken ist. — 25. Mai. (I m Ministcrium für La n-dcsvcrthcidigungund öffentliche Sicherheit) sind, wie die „Oest. Corr." mittheilt, einige Pcrsonalvcrändcrnngen eingetreten, die wohl als Einleitung zu der weiteren ucucu Organisation des Ministeriums nach dcr Aufnahme der Gendarmerie anzusehen sind. Pcusiouirt wurden Miuisterialrath Melchior von Katzcnhofer, Scctionsrath Karl v. Vranlik, unter Verleihung des Ordens dcr eisernen Krouc dritter Elaste, und Ministcrialfccrctär Leander Rigel; quicscirt Mini-stcrialscrretär Dr. Rudolf Hirsch uutcr Verleihung dcs Ritterkreuzes des Franz Joseph-Ordens. Brunn, 25. Mai. (Politische Eintheilung.) Nach einer Mittheilung des „Mähr. Eorr." erhält Mähren im Gauzcu 30 Bczirkshauptmanuschaf-tcn. Zu dcu bereits früher geuanutcu kommen als neu uoch jene in Nömcrstadt, Proßnitz, Groß-Mcfcritsch, Trcbitsch und Göding. Ausland. München, 26. Mai. (Anläßlich des Pcr-f ussnn gsj u bilä ums) c. Mai. (Der König von Neapel) hat dcu Grafen und dic Gräfin Girgeuti dcm Papste vorgestellt. London, 25. Mai, (A nsAbyssinie n.) Eine ! Rcgicrungsdcpcschc meldet: Napicr ist auf dcm Wege nach Zullnch am 13. Mai mit dcm Nachtrabe iu An-talo ciugctrofftu. Durch vierzehn Tage andauernde Regengüsse machcu die Wege unpassirbar. Vriissel, 25. Mai. (Das Ergebniß der Provi n zi alwahlcn) ist folgendes: Die Rcgicrnng siegte in Lüttich und uutcrlag in Antwcrpcu nnd Brügge, die ersten Wahlresnltatc sind überwiegend oppositionell. Madrid, 25. Mai. ( Dcr Prinzvon Astn-ricn) ist beinahe vollständig wieder hergestellt. Mgesmmgkeitm. — (Das Lcich e n be g 5 n gn i h des verewige ten D,. v. Mahlfeld) fand am 26. d. M. Nachmil-tcigs um 4/. Uhr stall. Die außerordentliche Theilnahme drs Publicums mclg als ei» Brtocis jr»er Sympnlhirn angrs>I)en wl-rdcn, rercn sich dcr Vcihlichcne in writtstl',, Kilisen zu «rsicnrn hatte. Vou der Wohnung aus war der Sarg, den eine grphe Anzahl von Kranze» bedccttc, i» den St.-Stsphans-Dom übertragen wovdcn, woselbst dcr hochw. Strabower Abt Freiherr v. Zeidler, als Nnchsralhsabgeoidnelcr College des Verstoibenen, dic Einsegnung vornahm. Diiscm feicr» lichen Ac!c wohnlc» Milgliedcr des Minislcliumv, dei 3tnchv>, Landee« und Con'munalvclliclung mit dcn resp. Präsidier,, Nrprüscnllllitkl! der Unioclsiläl, dcr Ndvolattntammel, eme qrosie Anzahl von Adoocalursconclftinitkn, Mit^licdei vieler Wieucr Vereine :c. an. Der Andrang in dic Kicche warjo ^wallig, das; in brrselde» dim Zuge nur mühsam der Mg a/bah»t werden lonnlc. A.i dcr hicraus sollenden U^ber« lührnng auf dc» Wählingcl Irielhof gaden die Stubiren. den dcr diel weltliche Facultalcn und dll Tcchnil dem Traucrzugc das Grlcilr, dcn cine lange Ncihc von Eauipa-«!'n scdloß. Die ganz? Llichenflicr vcilics in linjcicher. wlir. digcr Wcisc. — (LVati u„ für Mühlfclo.) I" ^r Montag lld^c'h.iltcncn Versammlung der jniislisckc» Gsslllicbast in Wien widmclc dcl Vo,s,ljci>de !^. G. N. F'ühwald dem Axdcnlcn d,2 dahingeschiedenen Dr. Mühlf.ld einen war-,»cn Ncchsllf, der in tc'N Antrag ö'pf-gt des öffentlichen Aufrufes aufzubringen, Männer aus allen Kreisen der Bevölkerung duich Cooplion heranzuziehen und sich sobin als Comit«^ zur Ecieichnng dieses Zweckes zu conslituiien." — (Der nordamerilanische Congieh an den österreichischen Neichsrath.) Die Kunde von der Llmoidung des Präsidenten Abraham Lincoln veram Iahte, auf Ant'ag des damaligen Abgeordneten und nur,-mehria/n MinisterK Dr. Verger, das Abgeordnetenhaus des östl'llflltisch''» N'ichslathre, in einer am 2U. April 18K5 gefaßten Resolution „sein Mitgefühl für das tragische Ge-schict des eiüfachen Mannes, der aus der Tiefe des Voltes zur Regierung tincs der möchtigsten Staaten empora/stie; qen war," kundzugeben. Am 9. März v. I. fahle der Congreh der Vereinigtln Staaten den Veschluh, alle uoi» öffentlichen Körperschaften uno Voltsveitretungen anläßlich der Eimordung Lincoln's ausgegangenen Aoressen oder Mitgefühls« und B.ilrircbczeugungrn zusammen zu stellen, in Pracktefrmplarcn dructen zu lassen und jeoer dicscr Cor« voratio„en ein Exemplar des Prachtwertes „als Zeugniß der dantbaren Würdigung des amerilanischcn Voltes" zu übersenden. In Ausführung dieses Congreßoeicklusses bat nun das Staatsdepartement zu Washington ein Exemplar tem Minister Tr. Nerger mit der Bitte übermittelt, das-selbe dcm Adgeordnlttubause in danlbarcr An.rtci»nung seines damaligen Beschlusses zu überg.ben. — (Turnfest inBrünn.) Ueber Verwendung dco Tururatdcs des Biünner Turnvereines bei den osternicb!. schen Vahnverwallungen wegen Ermäßigung der Fahrpreise auf den österreichischen Linien silr die zur Eröffnungsfeier der neuen Vercins-Turnhalle zu gewärtige»den F.flgäste habln die Tilccnon,-» d>'r ssaiirrin Elisabelli-Weslbahn und der Kaiser Ferdinands - Norvbahn bereits die ElMäh'gung auf die Hälfte drs Fahrpreiseö für die zweite und dritte Wagenclasse bei den Pi.stzüg»n freundlichst zugestanden, und ist gewih nicht zu zweifeln, dah auch die Tireclionen der übrigen Bahnen diesem Vciipiel folgen und auf diese Weise das Fest fördern werden. Anläßlich der vor ctwc, 14 Tagen versendeten Einladungen zur Betheiligung an dem Turnfeste hat sich mit den öslerreichischen Vereinen bereits ein sehr llbhafter schriftlicher Verkehr entsponnen, und ist eine sehr zahlreiche Theilnahme dieser Vermie an d.m Feste zu er« wallen. — (Tie Bürgerschaft von Nancy) bat abermals einen Beweis von dcr rührenden Anhänglichkeit gegeben, welche in ihren Herzen für das lothringische Fürsten-geschleckt lebendig ist. Am verflossenen Dienstag fand nühm^ lich in dcr Grablirche der alten Herzoge ein feierliches Hoch« und Dantamt w^gcn der Gebmt der Erzherzogin Marie Valerie statt. Es warb bei diesem Anlah eine musicalische Messe vorgetragen, componirt von Frau v. Latour, der Componistin der Hymne, welcbe die Damen von Nancy bei dem im October zu Ebrcn dcr Anwesenheit Sr. Majestät tcs Kaisers veranstalteten F,slc gesungen halten. — (Eine Locke vom Haupte des Königs Theodor) hat ihren W-g nach England gesunden. Am Schaufenster eines Ladens i>, Plymouth, wo sie im Lause voriger Woche anlangte, ausgefüllt, zieht sie eine zahlreiche Menge Beschauer an. Im Scherze halte nämlich Eapitün E. F. James vor feiner Adreife nach Abyssirmn einem Freunde diescs Andenken aus dcm Lande Habcscb verspro-chen; er schnitt sie selbst uom Haupte Tt>> odors ab und bürgt daher in dem dcr Sendung beigcgebenen Schreiben für ihre Echtheit. ^ oc a l e s. — (Vereine.) Heute Nachmittag 5 Uhr findet die Generalversammlung des M us ealv er eins statt, Ort dir Versammlung: eblnerdlges Museumslocale. Da statu tenmähig mindestens 21 Mitglieder zugegen sein müssen, und da auher der gewöhnlichen Tagesordnung auch wissenschaftliche Vortrüge geboten wercen, so ist eine zahlreiche Belheiligurig zu wünschen. — (Vergnügungsanzeiger.) Heute Nachmittag spielt die Musil im Schweizer hause in Tivoli, unn dürfte dieser Umstand dcm reizenden Plätzchen viele Besucher zuführen. — (U n gl ü ctsfall.) Gestern Vormittags gerietb der 18jährige Grundlicsißerssohn Johann Snoj von ZapuSe bei Draule, als er bei seinem mit Torf btladenen Wagen, bei der Wendung der St«as;e hiiiter dem Scdlohberge gegen die Echiehstätte, das Pferd bergab am Zaume führte und der Wagen schneller zu rolln, begann, durch einen unglücklichen Fall unter die Räder des Wagens und erlitt durch Ueberfahlen derartige Verletzungen, das; er nach einigen Minuten verschied. — (Aus Ratsch ach) wird uns ein UnglÜcksfall mitgetheilt, der leider auch ein Menschenleben kostete, was, wie uns bedüntVn will, ohne Außerachtlassung der nöthigen Virsicht nicht geschehen wäre. Die dortige Uedersuhr benutzte auch ei>, Fuhrwerk, dessen Insassen, zwei Frauen, während der Uebcrfalirt jedoch den Wagen nicht verließen, sondern ruhig darin sitzen blieben. Schon war man am jenseitigen Ufer angekommen, als plötzlich die vor den Wagen gespannten Pferde scheuten; man konnte ihrer nicht mehr Herr weiden und Pferde, Wagen und die beiden F,auen stiuzten in die Sav.'. Nur eine Frau tonnte gerettet werden, die andere und die beiden Pferde ertranken. Neueste Yost. Das gleichförmig in W i c n und P c st vorzulegende Wehrgcsetz wurde, wie man dcr „Boh." mcldct, cndgiltig vereinbart. Die Dienstpflicht ist in dcr ^inie auf vier, in dcr Refcrve auf drei Jahre festgesetzt. Pest, 26. Mai. Die „Pester Corr." meldet: Ueber Vorschlag der Majorität dcr croatischm Negnico-lardeputation werden als gemeinsame, in dcm ungarischen Reichstage zu behandelnde Angelegenheiten bezeichnet: Das gesammtc Wehr-, Finanz- und Vudgctwcscn, das Geld-, Münz-, Bank-, Zoll- und Handelswcscn, ferner das Telegraphen-, Post-, Eisenbahn-, Straßen-Fluß-, Hafcn-, Schiffahrts-, Privilegien-, Industrie-und Versicherungswesen, endlich das Handels-, Wechsel-, Berg- und Seerecht, die Staatsangehörigkeit und das Heimatsrecht. — Das croatische ^andesbudgct gehört nicht vor den croatifchcn Landtag, sondern wird auf dem Reichstage paritätisch festgestellt. Der Banns wird von dem Könige unter Gegenzeichnung des ungarischen Ministerpräsidenten ernannt, für Croaticn wird kein besonderer Minister fungiren, sondern es steht unter dem dirccten Einflüsse des gemeinsamen ungarischen Ministeriums. Die Amtssprache in Croatien ist nnr croatisch und ist dicsc Sprache auch auf dcm Reichstage und in der Delegation gestattet. Die Rcintcgrirung Fiumc's, Dalmaticilö und dcr Militärgrenze wird verlangt. Berlin, 20, Mai. Dcr „Stantsanzeigcr" dc-mcntirt in der formellsten Weise die Nachricht des „Journal de Dcbats," daß England gegen die Ueber-schreitung dcr Compctenz dcs Zollparlamentcs sich hier amtlich ausgesprochen habe. „Der Staatsanzciger" erklärt ferner, daß von dcu von dcr „Morning-Post" gemeldeten Abrüstnngsbemühungen Englands hier nichts bekannt sei. Paris. 2(i. Mai. (N. Wr. Tgbl.) Frankreich, als Schutzmacht dcs apostolischen Stuhls, hat die Be-wachnng Roms während dcr ganzen Dauer des allgemeinen'Concils übernommen und wird seine Truppen daselbst vom Herbste d. I. an auf einen entsprechenden Stand bringen. Paris, 26. Mai. Der „Monitcur dc l'Armcc" veröffentlicht den Äcricht dcs Marschall Nicl vom 20. Mai, worin er dic Vortrefflichlcit dcr Chasseftot-Gcwehrc constatirt, indcm cr sagt, daß dic unvergleichlichen Eigenschaften dicscs Gewehres ihm deu crstcn Rang unter den heutzutage iu Gebranch stehenden Kriegs-waffcn einräumen. Dic ganze französische Infanterie ist mit Ehafscftot-Gcwchrcn bewaffnet. Die Erzcugnng der Gewehre wird eifrig fortgesetzt und hat die Durchschnittszahl dcr täglich erzeugten Gewehre in der verflossenen Woche 1600 Stück betragen. Paris, 26. Mai. Die ..France" sagt. die Kaiserin beabsichtige im August eine Reise nach Island. Die „Patrie," die Aufregung constatirend, welche die in Oesterreich beabsichtigte Couponsteuer hervorgerufen, verwahrt sich gegen dicsc Maßnahme. Paris, 26. Mai. Es herrscht das Gerücht, der kais. Prinz werde eine Instruct«'onsreise nach der Schweiz und Deutschland antreten. Telegraphische Wechselcourse. oom 27, Mai. 5prrc. MctllNicms« 56. — 5perc. Mctalliques mit Mai- und November-Zinsen 57 10.— 5perc. l/iatmual Aulehcu 61 60. 1«60cr VlaatSwilebc» 80.50. — Vaulacticu 76. — Crednof<'?:i 183. — London 116.65. - Gildcr114 65. - K.t Ducaten 5.55'/.«, Kandel und Uolkswirthschastliches. Zur ostasiatischen Expedition. Die k. l. Staatsverwaltung lu'adsichligt, wie dotcmnl, »och in diesem Sommer eine Expedition nach Ost-Asie» ins Wert ;» sclzcn, nm mit Sinm, China und Japan HcmdclSvcrtrcissc abzuschließe». Äuf Anregung drö „VcrcmrS dcr ijfterreichischeu Indliflrirllc!^" wnrdc uon eincl Versciminliilig von ProdncciNru, Naiifleulc» lind sunstigl» Fach-mälinern auf dcm Gebiete drr Volt<schaft cm (5umit,) zur Bcrwrrthilüst dcr EMdilicm sllr prallischc Erfolg- zu Gniisttii der heilinschel, (Znucrbc cingcscht. Dasselbe hat niiii, iiuchdem die hohe Slaatöverwaltmig sich zur Abscildimg uon sachmll'iM!' schri? Bcrichtcrslatlrru bereit nllnrt hat, in einem Alifriise mittelst der Haiidelslammeru und andercii Corporaiioneü alle jciil', welche sich beriifeu m,d befähigt filhlcu, als commcrcicllc Sciidlinge dcr ostasiatischcii Expedition bcigcqelim yi wcr^en. nusssefordcrt, ihrc Anmeld!ma.eu uulcr dcr Adresse: „Au oi>ö Comity fi!r dic com-mcrcicllc Vcrmerlhnüss der ostasiatischcn Exvcdilioil" (Bureau dcs Vereins dcr ilslcrrcich'ischcn Industrielle!!, Wien, E!,sarie-schicuen: I^Wa^'ii mil Oclrcide, .'j Wagcu mil Hcii imd Gtroh (Heu U» Ctr. Z2 Pfd., Stroh 30 Clr. 44 Pfd.), 20 Wagen und 9 Schiffe (44 Klafter) mit Holz. Durchschnitts-Preisc. ft. ll. sl. lr. fi. lr. st. ll. Wciz.n pr. Mctzr» 6 — 6 «0 Butter pr. Pfund - 4»------^ Korn „ 3 «0 4 10 , Eier pr. Stllcl — 1z - — Gcrstc ., 2!»,. 3 25 Milch pr. Maß —10 — Hafcr „ I_ 2— Nindflcischpr. Pfd. -21------- Hülvfrnchl „ ------ 4 65 Kalbfleisch „ -1«------- Heide» „ 3 60 3 50 Schweincslcisch „ - 24 - — ! Hirse ,. 3- 3 30 Schöpsenfleisch „ —15-..... Knlurlch „ -------3 56 Hclhndel pr. Stllck —25—- ^ Erdclpfcl „ 160------ Tauuen „ -14 — — Linscu „ 4 20------- Hc,l pr. Zentner - !)0 - — Erbsen „ 4------—Stroh „ — 70-> Fisolen ,. 5.------.. Holz, hart., pr,Klft. -!- 7 — Niudbschmalz Pfd. —5^ — — -- weiche«, „ —'-. 5 — Schwciueschinalz „ — 4<: — — Wciu, rallicr, pr, ' Speck, frisch, „ —^4! — ^— Cimcr -, , i<> ,^ — geräuchert „ —40,— — — weißer „ ------l^« — AngekomMene Fremde. Am 24. Mai. Stadt Rttien. Die Herren: Doria, uon lldinc. — Wrano^ wich, uou Trirst. - Kranö, Kanfm, von Wicn — ElSncr, Vcz.-Vorstcher, uou Slcin. Elefant. Dic Hcrrcn: ZelciU), von Stein — Krebs, Kansin,, uon Marburg, — Friedrich, Fabriksbes, von SchUnlinde, ^ Penza, Haniibcs.. von Nasseufuß, Fischer, Ncis., und Kani!^ uon Wien. — Ncnmcmu, Kaufm., uon Prass. Ml'hre». Herr Ncichhold, uon Graz. «ottozichunss vom H7. Mai. ____ Trieft: 24 50 46 28 02. Ntete^lclMje Neoliuchlullssell ü». l^M^ch. ^Z W jj^ « » 6 ll. Mg.""32« 27 >14.i windstill hcltcr ' 27, 2 „ N. 327.83 24,o W. schwach heiter 0.<„i l0„ Ab. 326.N4 !-j-16.e windstill > sternenhell Großc Hil^c und heiteres Wetter anhaltend. Einzelne Feder-und Haufcnwoltcn, Schwach bewegte ^'ust. Abrudroth Mond-Hof. Vcnuö mit Lichtschein. Das Tageömillcl der Wärmc nni 5 3" ilbcr dci» Normale. Verantwortlicher Nedaclenr: Ignaz u. K lcinma I, r. ^Nsl^ttlhor'i^t '-W'c:,, 26. Mai. Die Oörfe, verkehrte iu aehobcucr Stimmuun und alle Papurc habcn naüiheisic Aufbcsscruilgcu zu uerzcichiicil, währcnd Dcviseu uud Valnlm maltcr K»«'^lttllrzzu)z. schlosst». Geld llbonocmt. Veffentlich« Schuld. ^. des Staates (für 100 fl,) Geld Waare 52.60 i>2 70 Iu ,;i ^ ^ ^, „ Apr.-Conp. „ 5 „ «1,30 !;:.5.) Metalliques . - - - " 5 " -^-«5 55.75 detto mit Mai-Üoup. „ 5 „ 56.8c 57.— detto . . - " 4j„ 4950 50— Mit Verlos.v.J. 1839 . - - ^1-171.50 1854 . . 75 25 75.5" 1 : ,","i5WM«wii, «^° »"<» »iom« Reutnrsch z,: 42 I.. ÄU«!. 20 '^0 ^I.-' Domaiuen 5perc in Silber ^0^.75 10b.— tt. dcr Kronländer (fur 100 fl.) Gr.-Eutl.-Ovlig. Geld Waare 'liiederusterrcich . zu 5"/,. «6.— 86,50 Oberösterreich . „ 5 „ 87.25 87.75 Salzburg .... ,, 5 „ 87... 88.— Böhme» .... „ 5 ,. 93.-- 94.— Mähreu .... „ 5 „ 88,75 89.75 Schlesien , . . . „ 5 „ 88.50 l<9 50 Stnermarl ... „ 5 ,. 87.50 8^.50 Uugarll.....„ 5 „ 77.— 77.25 Temcscr - Bauat . . „ b „ ?3. - 73.5l> Eroatlen und Slauouien „ 5 „ 73.— 74,— Galizieu .... „ 5 „ 63.75 64.— Sicbenbür>jeu ... „ 5 „ 70.50 7l.— Bulouina . . . . „ 5 „ 55.— 65.50 Nng. m. d. «,-C. 1867 „ 5 „ 72 50 73.— Tem.B.m.d.V.-E. 1867„ 5 „ 7225 72.75 Actien (pr. Stitck), Natiouülbant ...... 705— 706 — K.ytrd.-Nordb.zu1000ft. ü. W. 178" 1785 Kredil-Ansilllt zu 200 fl, 0. W I83'.. 1x3 la N.ü Eöc°m.-Ges.zu500si.o.N. tt(.2_. 605-S.-E.-G.zu2u(.fl.EM o.50»Fr 255>(» ^'ß_ Kais. Clis. «ahn zu 200 fl. HM. N6 50 >47 -SUd.nordb.Ver.-B.200 „ „ 142.75 14Ü - Grld Waare Siid,St.-,l.:ven.u.z.-i.E.200fl. 174.- 174 20 Gal. Karl-Lud.-B. z. 20l> ft. EM. li)?.— 197.25 Vöhm. Wcstbahn zu 200 fl. . I46.5>0 147.— Ocst.Dou.-Dalnftfsch.-Gcs. ^« 503.— 504.— Ocstcrrcich. Lloyd in Trieft Z,2» 230.— 231.— Wien.Dampfm.-Actg, . . . ^«0.— 365.— Pcstcr Kettcnbriicte .... 395.— 400 — Auglo - Austria-Baut zu 200 st. 130.25 1Z0 75 Lcmbcrg llzernowitzer Actieu . 1/2.50 173.— Pfandbriefe (sllr 100 fl.) National- ^ bank auf > vcrlosbar zu 5°/,. 97I<> 97.30 (5. M. j Natioualb. aufll.W. verloSb.5 „ 92.50 92 75 Ung.Bod.-Crcd.-Anst. zu5'/, „ ^.75 93.-Allg. üsl, Äodeu-Ercdit-?!ustllll verloöbar zu 5°/.. iu Silber 100.50 101.— üose (Pr. Slücl.) Cred.-Ä.f.H u.O.z.100fl.ü.W. l3l,60 131.85 Don.-DmPsfch-G.z.100fl.CM. 93— 94.-Stadlaem. Ofcu „ 40 .. ö. W. 27.- 27,2!> Esierhozy j" 40 si. CM. l50. - 155— Salm „ ^l) „ „ . U47<> 3b.— Geld Waare Plllsfu, zu 40 fl, CM. 25.75 2625 Clary „ 40 .. „ . 27,50 2".50 St. Genoi« „ 40 „ „ . 23.75 24.25 Windischgrcch „ 20 „ „ . 17.50 18.50 Waldslein „ 20 „ „ . 21.- 22.— Kegleuich „ 10 „ „ . 13.25 13.?5 Rudolf-Stiftung 10 „ „ . 14.— 1 50 „114 „ 7b « Krmuische Orlmdeutlastung« - Obligatlouen, P^'" vatuotlruug: ^6^ Geld, V7z Waare.