^ R4 Ireitag den 1. Ieöruar 1878. XV ll. Jahrgoog vi« .«arbniger Seiwm« erschii»t >«de» MiNwoch »,,» Areitag. Preis« — sSi M-rd»r, aanjitdlig S fi., halbjährig Z sl., »iirttljihri- 1 II. iv kr; siir Silftellum m« Hau» monatlich 10 tr. — mit Postversending: ganzjährig L fl., halbiähklg 4 fl., vierteljährig 2 fi. Snsertiontgebühr 8 kr. pr. Zeile. Zar jtaatsrechUicht« Verbiudaug Vrsttrrtichs mit Ungarn. Marburg, 31. Jäntter. Alle Schichten unseres Voltes beherrscht die Frage: welches Ende wird die AuSgleichS-trise nehmell? Dle Magyaren denket, weniger als je an Vernttnst und Nachgebeti; sie erwarten sogar tion tleue« Verhandlungen zwischen netten Mini-fterieti noch gtinstigere Bedingungen, als Tiba bisher vereinbart. Wanken die Mitglieder der Verfassungspartei nicht und tritt eine Ungarn-freundliche Negierung ans Ruder, so mub endlich das AbgeordnetenhaitS doch ausgelöst werden. Verwirst auch die neue Vertretting den Ausgleich und sordern die Magyaren unbeugsam die Durchstthrut^ desselben, dann ist eine Versöhnung der Gegner unmöglich und ist der einzige verfasjungsinäbige Weg aus diesem Wirr-sal die Personalunion — die Beschrät,kung der gemeinsamen Angelegenheiten atif die Person des Herrschers allein. Ungarn soll dann zeigen, dai» es ohne Hilse Oesterreichs bestehen kani». An die Möglichkeit glaubt selbst jeilseitü der Leitl)a eine große Mltlderheit nicht, glaubt diesseits derselben Niemank»; wir Alle sittd vielmehr der lieder-zeugung, daß die Magyarsn staats» und volks-wtrthschastlich utid zntnl^l atlS itational^n Grlinden die engere Verbitidnng nüt Oesterreich sttchen werden und jnche'i müssen, el>' noch zehn Jahre i»lS Land gegangen. Dann aber stnd iv i r die Herren der Lage; dann setzen wir die Bedingungen sest und werden darunter wohl die ersten, unerläßlichsten sein: keine StaatSehe auf Kijndiguttg, eine wirkliche und vol!werthige Vertretung und eine parlamentarische Regierung siir oie gemeinsamen Angelegenheiten, gleiche Rechte und gleiche Pflichten sür jeden Theil. Franz Wiesthaler. Zur .jjejchichle des Unsere Halbamtlichen rttfen jetzt: Der Augenblick sür die Aktion Oesterreich-Ungarns sei gekommen, da Ritbland durch die Friedensbedingungen, namentlich aber durch die Besetzung Bulgariens auf längere Zeit und durch die übrigen staatlichen Veräitderungen atis der Balkatr»Halbinsel als Alleinbesitzer der eu^ ropäischen Türkei schalten »volle. Oesterreich» Ungarn mub also doch auf den Mitbesitz ge» rechnet haben l Die Enttäuschung voi» Seiten des ,^treuen Bundesgenossen" ,nag betrüben, allein die ^Aktion" käme zu spät unter dett gegebenen Verhältnissen. Tißa mnb bereits flihleti, daß seine Stellung im Reichstage erschüttert ist, denn er bewirbt sich um eine Kundgebung des Vertralt-ens von Seiten der sächflschen Abgeordneten. Der Ministerpräsident denützt als Köder das Versprechet», künstig für das Wohl dieses Stam. tnes besser zn sorgen; iver aber nach so rechtloser VergewalÜgung allen Verheißungen keinen Glauben schenkt, das stnd die Sachsen und ihre Vertreter. Die englische .Regierung hat feierlich erklärt, einen Sondervertrag zwischen Rubl'ind lind der Türkei iit^er die Dardanellen nicht ruhig hinzunehinen und eine auch nur zeitweilige Besetzung Konstantinopels durch russische Truppen nicht zu dulden; nach Mitthel-lnngen Oesterreich-Ungarns sei letzteres der gleichen Ansicht. Das tväre die Trennung des Drei'Kaiser-Bundes und ein geineinsaines Vorgehen Oesterreich-Ungarn» mit England. Die Unterzeichnung der Friedens Grund« lagen und der Abschluß des Waffenstillstandes sollen dadurch verzögert tverden, daß die Bevollmächtigen der Pforte die zeitweilige Besetzung Konstantinopels durch russische Truppen nicht zugestehen. Diese Weigerung stijtzt sich auf die Hoffnung, tnit Eiig-lands Hilse den drohendeit Schlag alitvenden zu können. Rußland dürfte aber, durch die Haltung der britischen Regierung gereizt, die sraaltche Bedingung ttur u»n so hartnäckiger verfechten. Verniischtl' Natlirichtei,. (Gesundheitspflege. Hoff'sches Bi er.) Vor dem Kreisgerichte in Altona (Holstein) lvurde ein Kaufmann wegen Heilmittel^ Pfuscherei angeklagt. Der Vertheidiger sagte zu dessen Entschuldigung, daß der Angeklagte rn dein Glanben gewesei», die Attkündigung in einer Weise ausgesührt zu habett, welche nicht gegeiv das Gesetz verstohe, weil dem Hos-Malz-extrakt-Fabrikanten Johann Hoff, der ein Geschäft in Hambnrg besitzt, ebenfalls gestattet sei, Ankündigungen in den Zeitungen zu bringen. Hieraus replicirte der Polizei-Anwalt Gras Le-witzan: ,ES ist ein gewaltiger Unterschied, mit diätetischen Heilmitteln Geschäste zu tnachen; das Mittel, welches Gegenstand der Anklage ist, ist ein werthloses, während das Johann Hoff'-sche Malzextrakt-Gesundheitsbier ein reeles Fabrikat ist und die Eigenschast besitzt, alle in den Hoff'schen Annonzen bekanntgegebeneii Heilwirkungen, welche aus Wahrheit deruhstt, zu erzielen. Ich persönlich erkläre hiebei, daß ich meine wiedergesundene Gesundheit lediglich dem echten Johann Hoff'schen Malzextrakt-Gesund« heitsbier zii verdankeii hebe." Die Zuhörer klatschte!» Beisall, der Angeklagte wurde in Geldstrase genoinmen und dessen Artikel kon. stszirt. (P a r t e i l e b e n. Zur Kennzeichilung lnagyarischer Bestrebungen.) Am 2S. Jänner wurde in Hermannstadt der Prebprozeß gegen das ..Siebenbürgisch-deutsche Tagdlatt" verhandelt und briitgi die „Deutsche Zeltung" dartwer folgenden Bericht: „Nach Schluß des Verhöres des Altgeklagten Wolff Leiter des Blattes, de-grüiidet Staatsanwalt Deesi zuerst inagyarisch, dann dentsch die Anklas^e. Er sagt, daß der K e u i i t r i o tt. Mnhr and Kranr. Aon H. Schmied. (Sortset»ung.) Eilly's Aitge sprühte. „Das tviU ich Dir wohl sagen, Alter", rief sie init unterdrückter, fast wuthzittcrnder Stimtne. .,Wenn's Dich kümmert, so will ich Dir sagen, daß er ein Bankert ist von einem vornehme», i^errn! Der hat sich ab,?r »veggeleugnet von ihm u»»d so Hab' ich ihm den Nanten gegede»», damil er doch einmal nicht sagen mujz, er habe gar nichts von seinem Vater bekommen. „Pstti doch", rief der Weber, „wer ivird von teilten» eigenen Fleisch und Blut in solchen Aukdrücken redeti. „Und ist er mehr als ein Bankert?" ries Cilly entgegen. ..Ich »var ein braves ordentliches Mädchen; ich verstand tneine Arbeit, die Leute sagten, ich sei schön geivesen, und hätt' wohl auch unlerkointnen und inich ehrlich versorgen können, wie so viele andere. At)er da der eleitde Mensch, der »nich beschwatzt uud verlockt hatte, tttich verleugnete und sagte, er habe »nich nie gesehet», wo hatte ich »lmn Kind her? Er hat »nich zu einer Dirne getnacht, uud was ist »nein Kind dann mehr, als von der Gaffe aufgelesen?" Cilly's Busen flog, von innerem Krämpfe geschitttelt. Der Weber hatte eine Thräne itn Auge. „Ja", sagte er, „Gott verzeihe es ihm. was er an Dir gethan hat ; es wird ihn» auch keine Rosen bringe»»!" „At'er wie ist das nur inöglich gewesen?" fragte Windreitter, dessen Theilnahme erregt worden war. „Konntet Ihr nicht Hilfe suchen bei Gericht und beweisen —" „Beweisen?" lachte Cilly »nit gellende»» Ton. ,.Wo hätt' ich de»» Bew.is hernehinen sollen? Er war ei»» vornehlner Herr, ich ein artnes, gemeines Mädchen. Er sagte mir iintner, eS vertrüge sich mit seinein Ltante nicht, anders als bei Nacht zu »nir zu kotninen, und ich war ehrlich und verliebt genug, ihm zu glauben. Briese hatt' ich auch »»icht ; was hätt' er eine»n Geschöpf lvie »nir schreiben sollen? Dru»u hieß es bei Gericht, er »ntisse schwören, daß er niich nicht kenne, daß er — und-, setzte sie nach kleiner Pause mit Al»strengui!g hinzu, „er hat geschworen." Cilly schwieg erschöpft» ebenso die Uebrigen. Der Weber ging hiirab, um den Knaben, der noch ilnmer nicht ko»n»nen »vollte, herbeizuholen. „Und wer war denn der —" stc^gte Wind-reilter. „Baron Bergdorf". a»tttvortete EiUy leise. „Was? Der Sohl» »»»eines alten Ritt-tveisters? Der Lieutenant, den ich als Knaben so oft aus den Gaul hob und reiten lleß? Ei, so hol' doch der Teufel Alles miteinander, wenn man gar keinem Menschen mehr trauen dars!" Untvillig itiaiidte sich der Alte ab und gieilg an seinen vorigen Posten, während Weber Will mit Richard an der Ha»id herzuka»n. „Ich will bei Dir bleiben, Mutter", rief der Knabe. „Ich mag nicht nach Haus." „Du wirst ihtn doch den Willen nicht thun. (Lilly!" entgegnete der Weber. „Befiehl ihni, daß er mit mir geht! Es ist ja doch hier kein Ort sür Kinder." „Ich will aber hier bleiben schrie der Knabe »vieder. ^Wo die Mutter ist, will ich auch se»n." ClUy schien einen Augenblick zu schwanken. „Geh »nit dem Brnder. Richard" sagte sie dann. „Es ist doch besser. Ich kolnme vi.?Ueicht bald nach. Ich will's habe» l" sngte sie noch bestimmter hinzu, als der Knabe noch eine Einwendung machen wollte, und auf dies reichte er dem Weber willig die Hand und Minister recht gehandelt habe, indem die Majorität der Universität ihre Pflicht versäumt habe und der Minister entscheiden müsse. Der Ober-aespann und der Minister seien durch die Aussätze im ^Tageblatt" in ihrer AmlSehre angegriffen worden, also seien die Angeklagten Wolff und Meitzer der Aufwieglung schuldig. Ferner wurde durch die Aufforderung, bei dem Kaiser Beschwerde zu skhren, und überhaupt durch die Artikel zu feindseligen Parteiungen ausgefordert. — Hierauf folgt die Vertheidigungsrede Äolff's. Der Gerichtspräsident Schedius fällt wiederholt dem Angeklagten Wolff ins Wort und verbietet alle Zitate aus anderen Zeitungen. Hieraus plaidirt der Vertheidiger Advokat Arz von Klausenburg. Er sührt aus, daß tilS vor Kurzem kein einziger politischer Prozeß hier angestrengt wurde; erst der gegenwärtigen Regierung war e» vorbehatten, dieses neue Schauspiel auszu fthren. Was sei der Grund hievon s Die Oppo. sttion sei hier nicht schärfer geworden und nie Über das erlaubte Maß hinausgegangen. Der Gruno liege darin, daß die Regierung empfindlicher geworden. Das sächsisye Volk und das ^Tagblatt" haben die Schaffung des Arrondi-rungS-Gesetzes und des zwölften Gesetz-Artikels vom Jahre 1676 bekämpst, jetzt stehen sie loyal auf dem Boden des Gesetzes, nur die Durchführung des (Aefetzes fordernd und wegen Verletzung des Gesetzes klagend. Das „Tageblatt" habe, im Dienste des Lachsenvolkes, den Boden des Gesetzes niemals verlassen und die Wichten des Patriotismus niemals verletzt; dennoch werden demselben immer Staatsfeindlichkeit vorgeworfen. Dieser Vorwurf sei jedoch unbegründet. Der Vertheidiger fllhrt nun den juristischen RachwtlS über die Grundlosigkeit der Anklage. — Hieraus replizirt der Staatsanwalt zuerst magyarisch, dann deutsch, bereits früher Gesagtes wiederholend und die Anklage aufrechthaltend. Der Staatsanwalt meint, der Angeklagte Wolff habe in seiner Vertheidigungsrede beleidix.end gesprochen und beantragt al'gesondert eine Geldstrafe von 25 Gulden gegen Wolff wegen dieser Beletdigung. Der Gerichtshof weist nach längerer Berathung letztern Antrag des Staatsanwalts zurück. — Aus die Replik des Staatsanwalts will Wolff erwidern. Gerichts-Prästdent Schedius läßt ihn jedoch nicht zum Worte zu, denn der Angeklagte dürfte t)los einmal, nur der Vertheidiger zweimal sprechen. Wolff versucht hieraus zu bemerken, daß nach dem Gesetze das Schlußwort immer dem Angeklagten zustehe, der Gerichts-Präsident verbietet ihm aber jede Bemerkung. — Nachdem der Vertheidiger Arz hieraus erwidert und der Präsident die Verhandlung resumirt, sowie die Fragen den Geschwornen übergeben, ziehen sich die Letztern zurück. Nach kurzer Berathung erscheinen die Geschwornen wieder und Obmann lieb sich von ihm auf den ebenen Boden hinunterleiten. „Komm doch auch herunter, Lilly", ries der Weber der ihnen Nachselienden zu. „Es wäre sicher besser. Du wir sehen, daß Dir ein Unglück geschieht." Da die Aufforderung unbeantwortet blieb und Eilly ihm trotzig den Nucken zuwendete, schritt der furchtsame Mann eilends mit seinem Schützling durch die Nacht hin. „Es war die höchste Zeit", rief er für sich aus, „deiin wenn mich nicht die Nacht betrügt, blicken dort schon Bajonette die Straße herunter." In diesem Augenblick entstand Lärm an der entgegengesetzten Seite des Platzes. Windreuter, dessen Befehlen Alles stillschweigend ohne Verabredung gehorchte, eilte hinzu und begegnete einem Trupp Bewaffneter, welche einen gut gekleideten, schon ziemlich bejahrten Bauersmann nmringten und festhielten. „Den Bauer da", rief Huber dem Eilenden entgegen, „haben wir eben aus der That erwischt, wie er einen Wagen aus der Barrikade herauszuziehen versuchte. Was thun wir mit ihm?" „Das ist nicht wahr", rief der Bauer, „und Ihr braucht mich nicht so zu halten, ich laufe Euch nicht davon. Man hat mir heute, wie ich hereingefahren bin, meinen Wagen mit Brotte, ein Rumäne, verkündet, daß die Angeklagten Wolff und Meltzer einstimmig freige-sprochen worden." (Wie Nonnen ein Spital baue n.) Die „Wiener Medizinische Wochenschrift" beschuldigt das Wiener Stadtamt, strenge gegen Bürger, dagegen nachsichtig und milde gegenüber geistlichen Korporationen zu sein. Anlad zu diesein Vorivurse git^.t dem Blatte die ausfällige Thalsache, daß der Orden der „Barmherzigen Schwestern" in Guttip.?ndorf ein Kinder-spital gebaut ljat, welches demnächst mit Zu-stiMlnuug des Magistrats dätte eröffnet werden sollen, daß jedoch weder das Sladt-Phynkat, noch die Landes Saiiitälsbehörde von diesem Unternehmen unterrichtet wurden. Durch die zufällige private Mittheilung eines Arztes wurde ein Sanitäts-Beainler über den Bau in Kennt-nib gesetzt, u'!d dieser Bea»nte veranlaßte, daß eine Koinlnission des Laudes-Sanilätsrathes das „geheime" Kii»der!pital besichtigte. Die Besich tigung lieferte den Beweis, daß der Bau gegen alle Vorschriften der Vau-Oidnung und gegen die einfachsten Prinzipien der Hy^liene verflößt. Man ahnte nämlich, daß für die Räume zur Unterbringung kranker Kinder ein erftes Stockwerk auf eiliei» schon lange bestehenden und zur Unterbringung vo« Kühen noch immer veriveii-deten Stall aufgebaut wordeii ist; uninittelbar angrenzend an den Kuhstall befindet sich an einer Seite die Leichen-Beifetzkammer. an der andern Seite ein voll bewohnter Schweinestall, und vor dem Haufe steht statt eines wohlge-pflegteii Blulnen-Parterres oer aus den gemein-famen Abfällen der beiden Viehgattungen gebildete Ditngerfammelplatz. Weder für besondere Z'mmer, in welcheii Jnfektionskranke gepflegt werden sollen, noch für den Wohnraum eines hier unterzubringenden Arztes, dessen Anwesenheit von den Lchwestern als uiinött)ig erklärt wird, war Vorsorge getroffen lvorden. Die Sa-nitätS-Kommission hat strenge Anordnungen zur Beseitigung allcr dieser haarsträubenden Uebel-stände getroffen. ^R e ch t s s r a g e n. Ist die Geineindever-tretung eine öffentliche Behörde?) Der Gemeinde-ausschuß von Währing, Franz Steinböck, hatte atiläßlich eines Brandes sich in tadelnder Weise über den Bürgertneister und die Gemeindevertretung geäußert. Diese erhoben die Ehrenbeleidigungsklage, welche bei der Verhandlung durch deil staatSaiiivaltschastlichen Funktionär vertreten wurde. Da» Bezirksgericht verurtheilte Steitiböck. In der Berufung wurde u. A. aiiS-geftthrt. daß eine Gemeindevertretung nicht zu jenem Äörperschusten gehöre, bezüglich welcher die Staatsbehörde iin Sinne des Art. V. des Gesetzes vom 17. Dezemlier 1862 von AtntS-wegen die Beleidigungsklage zu erheben verpflichtet sei. Der Vertreter der Staatsanwalt- Allem, was darauf mal-, weggenoinmen. Nun, die paar Säcke kann ich verschmerzen, alier den Wagen nicht, und druin Hab' ich nachgesehen, ob ich ihn noch brauchen kann, wenn die Geschichte vorbei ist und das Ding da abgetragen wird! Das ist Alles!" „Deinen Wagen kannst Du jetzt nicht haben". erlviderte Windreuter rasch, „und da hinter unserni Nucken kaiinst Du auch nicht bleiben. Also lnarsch mit ui'S in GottesNainen da hinauf und ein Gewehr ii» die Hand ge-nolnmen. Hört Ihr die Tromnieln? Sie koin-men schon!" Der ^^auer solgte selneii Führern ohne Widerstreben, ließ sich ein Gewehr iii die Hand geben und in die Reihe der Kätnpsrnden stellen. Windreuter eilte aus und ab und ermunterte dieselt'en, indeß der Trominclschall immer näher rückte. „In die vordere Neihe", rief er, „wer gut trifft l Die Andern laden! Schießt liicht blind drauf los, wenn's dazu koinmt, sondern nehint Euern Mann fest aufs. Korn!" Jetzt schwenkte der Zug der Soldaten um die Ecke und hielt, kauin dreißig Schritte davon, der Barrikade gegegenüber. Auf einen kurzen Troininelivirbel folgte lautlose Stille. Der Offizier trat vor und rief: „Im Nameii Seiner Durchlaucht! Zieht schast wies aus det» g 46 der StrasprSzeß-Ordnung hin, wonach der Staatsanwalt nach dem Wunsche des Privatklägers dessen Vertretung übernehmen könne.. Der Appellsenat sprach Ken Berusungswerber frei. In der Begründung wurde u. A. gesagt: Wa» die Beletdigung der Gemeindevertretung betrifft, so seien Gemetnde« Vertretungen unter den Körperschaften, von denen Artikel V des Gesetzes vom 17. Dezeml>er 1862 handelt, nicht aufgezählt, können aber auch nicht iil Eine Linie mit den dort erwähn« ten „öffentlichen Behörden" gestellt werden. Der Z 46 St.-P.-O., nach welchem der Staatsan-ivlilt die Vertretuilg des Privatklägers übernehmen könue, beziehe sich nur auf Vergehen, nicht auf Uebertretungen. (Wechselrecht. Stempelpflicht.) Die Firma Revoltella in Triest hatte der Stempelbehörde daselbst sechs Stück auSgesertigte, jedoch nur von dieser Firma als Aussteller, und nur an der Vorderseite des Wechsels unterfertigte Wechsel zur Obliterirung überreicht. Dieses Amt hat diesem Gesuch entsprochen, aber auch zugleich den Stempelbefund aufgeuominen. Da die Stempelgebühr zusaininen 12 fl. betrug, so wurde die Firma verhalten, oen fünzigfachen Betrag in der Höhe von 600 fl als Strafe zu bezalilen. Diese Elitscheidung wurde in allen Instanzen bestätigt und die beim VerwaltungS-gerichtShofe überreichte Beschwerde nicht nur als Uligesetzlich zurückgewiesen, sondern die Beschwerde sührende Firina auch zum Ersatz der Kotten (30 fl.) an das Finanzministerium ver-urtheilt. Nach der Eiitscheiduiig tritt die Stempelpflicht init dem Zeitpunkt ein, wenn aus den Wechsel die Unterfchrist einer Partei, wozu auch der Ausstell