A m t s -M'l^M 33 l a t t. ^"- ^. Samstag oen 11. Nuzznst ^3^. Wuberntal - Verlautbarungen. ,3- lio3. (1) Nr. ""7284, C u r r e n d e. Republicirung des Hofksnzlei-D«crctes vom z 2. August 1764 in Bttreff derjenigen Unterthanen, welche vermöge der R e ct >f,cati 0 n s-Urbare im Allgemeinen zur Zug« 0 her H a n dfr 0 h nc v e rbu n d en sind.« Man hat d»e Erfahrung gemacht, daß die Vorschriften des hohen Hofkanzlei« Decretts vom 12. August 178/», in Netreff decjenlgen Unterthanen, welche vermöge dcr Nectlfica» lZons» Urbare im Allgemeinen zur Zug-vser Handfrohne verbunden find, pon den Grus'dcbrlgkelten des Landes Krain gänzlich »gnornt, und »n der Beyandluna der Untei, chancn r.icht berücksichtiget werden. — Die lsandeiistelle ^lcht sich sonach veranlaßt, das erwähnte hohe Hofkanilei» Decret vom ,2. Au, ßust i/6^, welches »n Kram mit der »nner« österr. Gl^bcrnlal, Eurrtnde vom 25. August 5784 allgewem kund glmacht worden lst, »n Fl^e <3r>nacht!gung d^r hohcn k. k. oerrinten Hofka?izlel von Zo. Juni l. I., Zahl :Z32/„ hiemll lln Andange zur allgemeinen Wlssrn-schafc u^id DarnaHaHtunZ >n Etlnnerung zu drlnqen. — "a-bach am 26. Iul« «653. Joseph Camillo Freiherr v. Schmjoburg, Golu»erncur. Carl Graf zu Welspcrg, Raitcnau und Primör, k. k. Hofroth. Joseph W agner, k. k. Gub. Nath. Anhang. Currende des k. k. inner, österreichischen Gubecnlums. — Untirm,2. dllstb ist die allerhöchste Verordnung ergangen, folgend Erläuterung »n Betreff der Zug? und Handrodot nachlraglich kund machen zu l^ssn. ^- Der in ewigen Urdarbücheln enlh^lte^.e unbestimmte Ausdruck, daß die Unterthanen zur Zug- oder Handfrohne (Robot) verbunden sind, sehte bleselbln den wlllkührllchen, nach Uinständcn manchmal bedrückenden Fotdbrun» gcn der Grundherrschaften aus, und veranlaßte verschiedene Girenigkellel', wrlcho, da fit a^s den bestehenden Gesetzen niHit entschieden wir* den konnten, eine Erläuterung nöthig machten. — Seine Majfssät erkläscn demnach, daß b,e-jenigen Unterthanen, welche vermög der Ret» tlfications' Urbare im Allssemeinen zur Zug? oder Handfrohne verbunden sind, wech» sclwels eine Woche durch zween Tage mtt dem Zuge, und e«nen mit der Hand, die andere woche aber durch zwem Tage mu der Hand, und einen Tag mit dcm Zuge zu frohnen gehalten sind. — Wodurch aber denjenigen Verträgen, welche bei Ankaufung ehemaliger Do» nnlncal-, nunmehriger dem Unterthan tlgen-thüml'cker Gründe geschlissen worden fmd, in so f«rne ili denselben eine bestimmte Zahl der Zugfrohnen bedungen, und das uon Gefttzkn beftlmmte Maß der Frohncn im Ganzen Nicht übe»schritten ist, an »hrer Gültigkeit keineswegs etwas benommen seyn soll. — Grätz pen 25. Auguss 1764. ^Nrelgamtllche Verlautbarungen. Z. il0i. (,) Nr. »«254. K u n d tn a ch u n g, Wcgen Oicherjitllung des Holjbedarfts für das Neusiädtler k. k. M'lttarvlrpflegs-Haupcmagazln, auf du Dauer vom ersten November d. I, bis lchen October 18ZY, unv wegen der Brodullsührung in den Bezirken Auersperg, Rnfn'.tz, Gottschee und Pöllanb, für die Ze«t vom ersten September d. I. an«-gefangen. — D«i Verhandlung wegen d«r Brennhol^btlssellung wird am 25. d. M. Vor, nnltags lm Krelsamte, und jenc über d,e Brod» verfühlung am !Z. b. M., Vormtttags um 9 Uhr m ver Amtskanzlei der VejirksQbrigkelk Relfniy vorgenommen »Verben. — Die Liefe-v^nten uno fonsslgen ^rstehungslusslgen werden hi^l, m-t dem Beisätze eingeladen, das nachträgliche Offerte mcht angenommen werden. — VoM k. k. Krettamtt zu Neust»dtl am ö. August zbZI« 5o8 KüM. unV lanvrechtliche VerlautbarunFen. 3- to/?. (3) Nr. 554ä» Von dem k. k. Stadt- und Landrechie m Krain wird den Thomas Dornesch'schen Kindern mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: . Es habe wider dieselben bei diesem Genchce Franz Ianesch Klage auf Veriahrt, und Er-l^''cken-Erkl,:run^ 0er, auf dein Hause Nr. HHft m der St. Petersoolstadt, seit 29. Jänner ^7/l indal). Cäl't,^ I>iu5iQ., c^ilo. 27. September ,^77» pr. Zoo st , emgebracht u»:d um Anordnung einer Tagsatzung, welche hiemit auf dcn 5. November lÜHg Vormittags t« Uhr be< si-mmt wird, ang.sucht. — Da der Aufent» haltsori der beklagiell Thomas Dornesch'schen Kmder diesein Gerichte unbekannt, und well sie v.el!?,chr aus den k. k. Erblinden abwesend sind, w hat man zu threr Vertheidigung, und auf lhre Gefahr und Unkosten den y>e,ortlgen Gerichts-Aduocaten Dr. Blasius Erobach als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte ^Rechtssache nach der bestehenden Gerichts» Ordnung ausgeführt und entschieden werden wlld. — Die Beklagten werden dessm zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwlschen dem bestimmten Vertreter, Oi-. Erobach, Rechtsbe-hclfe an die Hand zu geben, oder. auch sich selbst einen andern Sachw^llcr zu bestellen und tue» lem Geuchle namhafc zu machen, und über» haupc im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege «mjuschreilen wsscn m>gen, insbesondere, d,a. sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehen,, den Folgen selbst beizumessen haben werden. Llubach den 24. I'^li igZg. Z. z«8a. (3) ^ Nr. 55^2. Von dem k. k. Stadt« und L>!ndlechte in Krain wird dem Thomas Hcßmqtr mittelst gc-genwaNlgcn Edicts erinnert: Es habe wider denselben bei diesem Gerichte Franz Ianesch KlHgc auf Verjährt- und Erloschen.Erklärung dec, auf dem Häuft Nr. ,Z6 m der St. Pe< i,rsl)orsta!)t, aus der cul-ilt I)l2Nl:2 6do. 17. März l7/5, lntabl Zl. Jänner 1778, hast'N-dcn Hordeiung pr. 5c». ft, eingebracht, und um Bestimmung einer Tagsatzuiig, welche hlemtt auf d^n 5. November läZtl Vormittags lo Nhr an^e/>rdnet wird, gebethen. — Da der Aufenthaltsort des Beklagten Thomas Heßinger diesem Genchte unbekannt, und weiler vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu dessen Vertheldlgung und auf scine GeZ fabr U'.d Unkosten den hicrortigc-l Gerichts-Advocaten Or. Blasius Erobach als Curator bestellt, mit welchem dle angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Ger«chls« Ordnung auS» geführt und entschieden werden wird. -— D«r Beklagte wird dessen zu dem Ende erinneN, damtt er allenfalls zu rechter Ze,c selbst erscheiä lien, oder inzwischen dem beilimmten Vertreter/ Ot-. srobath, Nechtsbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sach« Walter zu bestellen und diescm Gerichte nam, haft zu mawen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsaumung entstehenden Folgen selbst bei?« zumessen haben wird. Laibach den 24. Juli i8)3. 3. io3l. (3) Nr. 5543. Von dem k. k. Gtadt » und Landiecht« in Kra,n wnd der Helen« Wankin mütilst ge« genwartisstn sbicts ermnert: 3s hebe wid^r d,en den hilrorligen Gerichts «Adnocaten Dr. Blasius Erobath ols Kurator bestellt, mtt welchem die angebrachte Rtchissache nach der befllhcndrn Gcrlchtscry« nung ausgeführt und entschieden wetten wnp. — Di-eBlklagte wlrddlssen zu demEnde er mnerl/ damit sie allenfalls zu recbter Ze»t selbst els-bei» nen, oder inzwischen dem heflwnnten Vfrtr^ ter. Dr. Erobalh, Rechtsbchclfe an die Hand zu qeben, «der sich selbst nnen andern Sache waller zu bestellen und dnsem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt «m rechtlichen ordnungsmaßiqln Wege cinzuschrciten Nüssen möge, insbesondere, da sie sich dwlll>gel, und zur Abhaltung derselben die Tagsatzungen auf den i6. August, 5. und 22. September »336, jederzeit Vormit« lags von c) dis 12 Uhr, und nochigen Falls auch Nachlmttags von I bls 6 Uhr tin Hause des Execulcn Nr. i,a in der Nosengassc, mtt dem Anh.nige angeordnet habe, t^aß die be> der er« künftige M^ Ha l»ze t zu oer- MlkthlN. Das Nähere erfahrt man zu tbcner Erde htim Hauseigenthümcr bi,sclhft. Z. ,lo5. (,) Capital zu vergeben. Es ist ein Capital von 5ac> fl. C. M. gegen p^lpillarmäßige Sicherheit zu ver-ßei>cn und oas Nayere im Zeltungscomp-toir zu erfahren. Z. !o2o. (3) Hand lungs -Institut von Aarob ^ran^ Mahr in Laibach. In diesem von der k. k. lllyrischen hohen LandlM.lle clfre,e Briefe. ralbach am i. Il.ll 18Z6. Jacob Franz Mahr, Vorsieher. Z. 10.59. (4) . . Große Weinlmtation. Dle HerrschaftMeliing, dez5i)?ar-burg, verkauft im Llcitatwnswcge am 20. August ,823, und im Erfor-derungsfalle auch Tags darauf, ,al> Startln von threm Weinvorrithe aus den vorzüglichsten Gebirgen Mel-ling, Radifcl und Luttenberg, von den Jahrgängen ,85/,, i65Z unk ,656, wozu 0le Herren Kaufslieb-Hader eingeladen werden. Herrschaft Melling am 2/». Iulk i35S. Am nachstkommeuden ^U Jänner (wenn nichtftüßer) findet unwiderruflich die Ziehung der großen Lotterie des herrlichen und großartigen Nr. 302 in Wien Statt. Bei dieser reich dolirtcn Ausspielung acwtnnen 24100 Treffer laut Spiclplan ft. 700,000 W.W., '"^g'^'ft' 200,000 W,W. die Nebentreffcr betragen die Graiis-Gewinn'Actien st. 600,000 W. W. ß. 2^5^000 W.W. Diese ausgezeichnete Lotterie e,frnue sich von lhrcr Eröffnung an eines solch außerordentliches, Beifolls, daß nur nrch ein sehr geringer Voriath von Gratis» Gcwlnn--Acticn zur Verfügung verblut». Nur in so langc dieser Vorrath zureicht, erhält davon der Abnehmer von b gewöhnlichen Acticn Eine blaue, m»: dem sicheren Gewinne von 5 ss. W. W., der Abnehmer »sn 20 gewöhnlichen Actien aber, nebst /, l,lauen, überdieß noch Eine rothe mit dem sichere« Gewinne von wenigstens 2 k. f. Ducken m Gold unentgeldl,ch. Gewinn-Ausweis laut Spielplan: 1 Treffer - . . . . Gulden 300M5 1 „ . . . . - „ 100M9 ^ // . . - 4 . // ^8,000 4 „ . . . . . /, 35,000 1 „ - . . < . ,/ 3ö,00l> 1 „ - . . . . ,/ 6,000 1 ^, . . . ^ . „ 3,600 H „ >4 . . . . „ 3,000 4 /, . . . . . „ 1,ö00 15 „ . » Gulden 500 . „ 7,5(X1 25 „ . ^ 200 . ^, 3M0 35 „ . „ 100 . ., 3,5(W 25 « . „ 60 < ^, 2,500 100 ,. . « 50 . >, S,00l> 100 ^ . » 25 . ^. 2,5W 200 „ . „ 20 . >« ^,000 600 „ . „ 10 . „ 6,000