ZUM ^utZen und VerWlWN. ---- «« iZ ^—------ Freptag den 28. März 1823. Skizze dcs in Wien errichteten allgemci' ncn PensionS-Instirutes für Witwen und Waisen. '^^'nschen und Vaterlandsliebe gedeihen am füglich-^'n auf dem heimischen Boden des häuslichen Glückes. Der Familienrater, durch vielzweigige Bande anStaar u<,d Vaterland gekettet/ ist der treueste Unterthan, der nützlichste Bürger, und im Gefühl seines Glückes am weiften geeignet, die ganze Welt mit Wohlwollen und Liebe zu umfassen. Wer ein braves Wnb, gesunde gute Kinder sein nennr, hat den Gipfel der irdischen Seligkeit erreicht. Daher auch diese thätig versorgende ^cbe des Familienvaters, der wohl begriffen hat, was bie Schrift sagt: „Wer für die Seinen nicht . sorgt, istdann arger als ein Heide." Häusliche Wohlfahrt begründen, befestigen, vermehren, mit Menschenfreundlicher Weisheit verhüthen, baß eine verwaiste Familie, mir Dürftigkeit und Sorge kum-Vfend, nicht ein kümmerliches Daseyn friste, heißt den Menschen menschlicher, den Unterthan besser und edler dachen, heißt mir einem Worte Staats- und Menschen-wohl befördern. Weise Regierungen unterstützen daher ^n Wunsch und das Bestreben redlicher Bürger, das Glück der Angehörigen auch für jene Zeit zu sichern, 'n welcher der Tod den treuenHausvater seii:er Familie "Unsse,,, und dadurch ihre festeste, oft einzige Stütze lmrümmert hat. So wurden Vereine gegründet/ in welchen durch die festgesetzte Leistung jährlicher Beyträ« Ht ein Capital gesammelt wurde, dessen Interessen zur Erleichterung des Schicksals der Verwaisten verwendet werden sollen. Der österreichische Kaiserstaat zahlt viele solche Anstalten , die auch, wie man leicht erachten lann, dem' alle gemeinnützigen Werke freygebig fordernden Wien nicht fehlen. Nur waren sie biöher auf einzelne Stande beschrankt, und immer fühlbarer wurde der Mang«! einer Anstalt, die sich, nio nicht über alle, doch über die Mehrzahl der Volksclc ssen verbreitete. Ei» B^am. ter der k. k. allgemeinen.^ofkammer, Nahmens Leo» pold Koukol, i^site den Gedanken zur Errichtung eines solchen Vereins, schritt mit rastloser Thätigkeit zur Ausführung, und treu und redlich widmeten die Oberamts-Controllore des k. k. Wiener Hauptzollam. tes, Ianschikh und Wurm, der Magistratsrath Riede! und der Professor der Rechte an der Wiener Universität, Dr. Wagner, der Beförderung der gemeinnützi» gen Unternehmung die angestrengteste Krafl und Aus-mertsamkeit. Diesen verdienten Mannern schlössen sich m der Folge der Negierungsrath Ridler, der Landrath von Scydel, die Hofsecretäre Hanke und Schwabe, der Magistracsl-ath von Schnetter, ZollgeMen-Ad-mmistrations-Assessor Heyßler, und Hofknegs-Conci. pist Wallner, mit dem regsten Eifer und einer Beharr-lichkcit an, die des edlen Zweckes vollkommen wüitia war^'., VielMigt Hindernisse «ud Schlvierigkeiten wurden überwunden und die Anstalt, von Sr. Maje. stät huldreichst genehmiget, tritt nun unter den gün« stigsten Vorzeichen ins Leben. Wir glauben den Lesern dieses Blams keinen unangenehmen Dienst zu erwzi. sen > wenn wir ste in gedrängten Umrissen mit den Vortheilen dieser Anstalt/ mit den Bedingungen des Eintrittes in dieselbe, den Veipstichtungen ihier Mit-Zlieder und der Gewahrleilning/ welche die Eintretenden finden, bekannt machen. Nach den, Verhälmisse der geleistetenEinlagen zahlt dasInsiilul, für die Witwen und Waisen der verstorbenen Mitglieder, die Pensionen nach drey Abstufungen, mit 6oc>, 3oo und i5o si. Conv. Münze, den Gulden zu drey Zwanzigern , und sechzig Slück auf eine Köllmsche Mavk fein Silber gerechnet. Diese Pension eryält die Witws eines jeden verstorbenen Mitgliedes, welches nach seinem Eintritt« in das Institut noch drey vo-lle Jahre gelebt, und die statutenmäßigen Verpflichtungen bis zu seinem erfolgten Tode erfülit hat. Nach dem Ableben der Witwe fast die Pension den Kindern ihres v?r-versiolbenen Gatten zu, die sich dieses Genusses so lan. ge erfreuen, bis sie das zwanzigste Jahr zurückgelegt, oder abgesehen vom Pnvateermögen, eine zureichende Versorgung erlangt haben. Das Pensionsrecht der Witwe wiro durch ihre Wiederverehel chung zwar unterbrochen, lebt aber nach dem Tode ihres zweMn Gatten wieder auf, so" wie dasselbe auch, wenn sie während dieser Ehe stirbt, auf die mü dem Instituts nntgliede erzeugten Kinder übergeht. Waren alle beyde Gatten Mitglieder des Institutes, so erhält die Witwe nach dem Ableben des Zweyten die Pension nach der höhern Classe, in welcher der Eine oder der Andere derselben gestanden ist, und nach ihrem eigenen Tode treten die Kinder jeder Ehe nach der Classe, zu welcher ihre Väter gehörten, in den Genuß einer Pension, und beziehen daher zusammen zwey Pensionen. Der Eintritt in diese Anstalt ist der Reg«! nach jedem österreichischen Staatsbürger gestattet, und Se. Majestät haben noch insbesondere allergaadigst zu be« willigen geruht, daß auch Staats-, ständische-, städti-sche und andere öffentliche Beamte, unbeschadet der ihren Witwen und Waisen vom Staate verheißenen ^enslonen, diesem Institute beytreten. Nur Minderjährige, in so ferne si» lyrör Ei^?^"«ft iiacy nicht be, reits als selbststandig zu betrachten sind, und die alterliche oder vormundschaftliche Einwilligung nicht bey, zubringen vermögen, und alle, die das sechzigste L«« bensjahc bereits erreicht bähen, sind davon auegeschlos« se„. Diese Ausschließung mußte der vielfältigen Gifcch" r, einem an die Instttuts-Direction gerichteten Gesuche, uiuer Anführung der gewählten Classe, um die Aufnahme einschreiten, und zugleich erklären, daß er sich den aufgestellten Grundsätzen und den künftigen Beschlüssen des Ausschusses unterwerfe. Dieses Gesuch muß mit der nach den Niibrikl-'N-Überschriftel« gehörig auszufüllenden und eigenhändig z>: unlerzeich' nenden Aufnahmstabelle, deren Formulare den Statuten angehängt ist ^'), mit dem von der Ortsobrigkeit des Ausstellers legatisirten Taufscheine des Aufnahmswerbers, seinem Trauscheine, wenn er bereits verehe« licht ist, einem Zeugnisse über seinen Berufscharatter,' sein« Sittlichkeit und Gesundheit ^), und mit den Tauft scheinen seiner Gattinn und Kinder belegt seyn. *) Die gedruckten Statuten sind hier in Laibach in der Buchhandlung des Herrn Kon: für 12 kr., un> die Alifnahmstabellen für « kr. Conv. Münze das Stück zu haben. **) Das Gesundheits«Zeugniß muß die in dem fünfte» Absätze des §. 4 der Statuten geforderte ärztliche Bestätigung, dann den Vor» und Zunahmen, den Charakter, das Vaterland, den Geburtsort und das Alter des Zeugnißwetbers enthalten. Es ist in so lange, bis in IIlyrien eigene Insti-tutS-Ärzle aufgestellt seyn werden, von einem Krei5« vdec Stadtphysicus, und ncbstbep auch von einem Wundärzte auszustellen, deren Fertigung durch Le» galislrung von Seite der Ortsbehörde zu bekräfti' gen kömmt. Zur Sicherstellung endlich, daß der Aufnahmsund Zeugmßiverber eine und dieselbe Person sey' hat dieser öem Gesundheitö-Zeugnisse semc elA«>p Die Einlagen und Iahresbeytrage sind in Canv. ^umze ^u leistn,. Für die erste Penssonsclasse ist eine ^ufnahmsgebühr von ^o, in der zweyten vonZo, und ln der drillen von iosi., und die jährlichen Beyt>äge f>nd nach derselben Abstufung auf Z2 , 16 und 6 si. ^'^gesetzt. Wer dat dreyßigste I"hr überschritten hat, wuß für jedes foätere Jahr die classenmäßigen jahrlichen beytrage in zwölf vierteljährigen Terminen, und zugleich als Entschädigung für die durch den spateren Bey. ^ kr. nachzahlen. Die Aufnahmsgebühr und Interessen-Vergütung sind gleich bey der erfolgenden Aufnahme/ die laufenden Beyträge aber von in Wien wohnenden Mitgliedern vierteljährig, und von aus-^" tigen halbjahrig vorhinein zu entrichten. Auch ist ledem Mitgliede der Übertritt aus einer minderen Clas-^ in emt höhere unter der Bedingung gestattet, daß bie für die höhere Classe bestimmten Beyträge von dem° selben, mittelst Nachzahlung auf die bereits geleisteten Einlagen, ergänzt werden. An der Spitze dieser Anstalt steht in der Eigenlast »ines ProtettorK der durch Großmuth und Humanität hochausgezeichnete durchlauchtige Herr Joseph - uürst v. Schwarz enberg. Seiner Durchlaucht Stelle vertritt der HerrHoftach der k. k. allgemeinen Hofkam-"'kr Mayer v. Gravenegg, ein als Staatsbeamter Und Menschenfreund gleich ausgezeichneter Manu. Die gesammte Gesellschaft wird durch einen Ausschuß von dreyßig Gliedern vercreten, die auS der Zahl ll best«,,, einsichtsvollsten und thätigsten der in Wien Wohnenden Mitglieder gewählt werden sollen, ihreKra'fte ""b ihre Thätigkeit dem Dienste deS Institutes unentgeld- ^ zu widmen haben, und von welchen in jedem Jahre '^ Dritthcil austritt und wieder neu ersetzt wird. Dem Ausschüsse ist ^ie Direction, welche aus einem Vorste-prr und vier Assessoren besteht, und mit der Besorgung ^GangeS der Geschäfte, und der Verwaltung und händige Unterschrift vor den Augen des untersuchenden Arzies beyzufügen, «„d deV Leltteoc, daß solches ,» semer Gegenwart geschchsn scy, auf don Zeugiüff« zu b«mette>,. Verrechnung des Fondes beauftragt ist, untergeordnet «nd verüntwortlich. Tiese Einrichtungen, der Schuh, welchen Se. Durchlaucht der aufkeimenden Anstalt großmüthig angedeihen lüssen, die sich ^um Gesetze gem^ch> ce Befchränfung der Verleihinig der Capiialicn auf Realitäten gegen Pupillar-Sicherheit, die Cautions« psiichtigkeit der Insiitutöbeamten, die in jedcr Woche mehrmahls erfolgend» Abführung der eingegangenen Gelder aus der Hand- in die Haupt-Casse, zu welcher dem Direcror und zwey Ausschußgliedern die Schlüssel anvertraut sind, und endlich der aufgestellte Grundsatz, daß nur zwey Drittheile der jährlichen Einnahmen verwendet werden dürfen, das letzte Dri^ theil aber zur Vermehrung des Stammcapitals so lange bestimmt bleibe, bis durch immer fortschreitende Ausdehnung des Instituts eine Gleichheit zwischen Zuwachs und Abgang der Pensionisten eingetreten sfyn wird, Hilden eine Vertrauen erweckende Bürgschaft für die treu« Erfüllung der gegebenen Verheißungen. Wohlthätig ist der Zweck dieser Anstalt; sie ist auf Grundsätze gebaut, die dem Unbemittelten den Zutritt leicht möglich machen, und spendet reichen ^ohn für geringe Leistungen. So möge sie denn Vertrauen, Segen und Gedeihen finden, und Witwen und Wai» sen werden sich einst dankbar der Frucht erfreuen, die übn' den Gradern ihler versorgenden Väter erwächst. Die gestohlene Uhr. (Eine wahre Anekdote). Nach N. kam der Kaufmann S...g aus P... in Handelsgeschäften. Während seines Aufenthalts daselbst besuchte er einst eine Messe. Andächtig war er niedergekniet, umgeben von andern Knienden. Gleich neben ihm lag ein wohlgebildeter Mann ebenfalls auf den Knien, der mit gvoßer Inbrunst zu bethen schien. Plötzlich fühlt er einen Nuck in der Gegend seiner Uhrtasche; er faßte dahin, und vermißte seine goldene Uhr mit der Kette, dis beyde für ihn einen doppelten Werth hatten, da sie Erbstücke seines Vaters waren. Fest überzeugt, daß der ueben ihm kniende Un.« bekannte diesen Dicbstahl verübt habe, beschloß e?,' ihn nicht aus den Augen zu verlieren; denn in der Kirche selbst wagte er es nicht, durch dle Festhaltung des Verdächtigen die allgemeine Andacht und Ruhe zu stören. Der Fremde verließ die Kirche; der Kaufmann ^3... folgte ihm auk dem Fuße nach. Go rasch der Erste auch in dem wogenden Gedränge de-r Menge, die aus der Kirche strömte, davon zu eilen schien, so war doch der Bestohlene viel zu aufmerksam auf ihn, als daß er ihm hatt« entwischen können. Endlich in der Entfernung von einigen Straßen hatte S...g den Fremden eingehohlt. Entschlossen ging er auf ihn zu und sagte: ' „Herr! Sie haben mir meine Uhr gestohlen ; gleich Kebtn Sie sie mir wieder, oder ich la^se Sie verhaften !" Der Fremde äußerte mit vieler Fassung sein Befremden über eine solche ehrenrührige Beschuldigung/ versicherte, ihn nie gesehen zu haben, und drohte, ihn als einen Wahnsinnigen in Verhaft nehmen ju lassen. Der Streit ward immer heftiger von beyden Seiten; es versammelten sich di» Vorübergehenden, u«lt? endlich kam auch ein Polizey-Beamter hinzu. ^, Diesem klagte der Fremde, wie er von einem ganz unbekannten Mcknne eines Diebstahls beschuldiget worden sey, und bath um Genugthuung. Der Kaufmann S...g drang ebenfalls auf eine nähere Untersuchung, und beyde wurden zu dem Chef der Poli» zey geblacht. Dieser sprach nun mit jedem allein, der Kaufmann erzählt« ihm den Vorfall in der Kirche, und behavne auf seiner Behauptung, daß niemand Anderer, als dieser Fremde, ihm die Uhr aus der Tasche gezogen habeil tonne. AlS der Fremde darauf vorgenommen wurde, blieb dieser hingegen dabey, daß er den Kaufmann S...g nie gesehen, auch gar nicht in der Kirche gewesen sey, und verlangte mit vieler Dreistigkeit eine genügende Genugthuung für einen solchen unverschuldet erlittenen Schimpf. Bey der Confronration blieb jeder bey seiner Aussage, und endlich drang der Kaufmann S...g auf eine genaue Durchsuchung des Fremden. „Das kann freylich geschehen," versetzte der Chef dn Polizty: „aber ich gebe ihnen zu bedenken, daß, wenn bann nichtK bey dem zu Durchsuchenden gefilti^ den wird, so setzen Sie sich der Gefahr eine^r harte», Injurien-Klage aus, und einer kostbaren Entschädigung." „Ich habe hier zwölf Ducaten," antwortet« S...g, und zog seinen B^uel mit Geld heraus, „und mehreres Silbergeld. Wenn der Fremde damit zufrieden ist, so will ich ihm diesen ganzen Beutel mit Geld als Entschädigung geben, sollte bey de« Durchsuchung die gestohlene Uhr nicht bey ihm gt-funden werden; aber ich bitte nochmahls darum." Der Fremde erklärte, damit zufrieden zu seyn. Der Chef der Polizey ließ ihn nun durch einen Po» lizey-Beamten in ein Nebenzimmer abführen, und befahl diesem, die verlangte Visitation auf das genaueste vorzunehmen. Dieß geschah. Der Angeschuldigte wurde bis aufs Hemd ausgezogen; es fand sich aber nicht bqs Mindeste. Nachdem er sich wieder angekleidet hatte, trat'» er mit dem Polizey-Beamten in das Zimmer dc< Pollzky - ChefS, und der Polizey.Beamte erklärte, wie nach geschehener gänzücher Entkleidung des Frem-den und Durchsuchung aller Taschen die Uhr nicht vorgefunden worden sey. „Ich verlange nun die Entschädigungssumme!" sagte trotzig der Fremde. ,,Di« sollst Du haben, Schurke!" rief der Kaufmann S...g im höchsten Zorn aus, zog seine Geldbörse aus der Tasche, und warf sie dcm Fremden att den Kopf; „aber meine Uhr hast Du doch gestohlen.« Bey diesem Wurf verschob sich die falsche Haar» z tour des Fremden, und zum Erstaunen der An u?« ! den kam ein Theil einer Uhrkette zum Vorschein. Di« Haartour wurde nun ganz gelüftet, und es fand sih ! darunter — di« gestohlene Uhr. ! ! Auflösung der zweysylbigen Charade in Nro. »2. Schwermuth. Gedruckt bey Ignaz Asoys Edlen von Kleinmayr.