!3ft! Amtsblatt Fur Laibacher Zeitung Nr L93 Dirnstaq dlN 27. August 1872. «318—I) Nr. 15l«. Concurs-Aüsschmlnlng. Zur Besetzung der ncusistelnisicrtell Lchrerstelle für die k. k. Männcrstrafanstalt in Laibach mit dem Gehalte jährlicher sl,chshulidert Gulden und dem Ansprüche auf cinc von sünf zu siins Jahren, be^ ginnend mit denl Zeitpunkte der ersten definitiven Anstellung im Strafhausdicnstc, bis zum vollendeten dreißigsten Iahrc dieser Dicnstlcistuug zu bewil-^ ligcndc, zur Pension anrechenbare Zulage von 10 "/„ ^ des Gehaltes, ferner mit dem Genusse einer 3ia-turalwohuung oder eines Onarticr-AegliivalenteS! und voll 3 Klafter harten, 1 blaster wachen 36"! Scheitholzes und 12 Pfund Stearinkerzen wird, der Concurs bis 25. September 1 872 ausgeschrieben. Bewerber haben Hrc Gesuche, in welchen außer, den zur Aufnahme in den Staatsdienst erforder-' lichen allgemeinen Eigenschaften insbesondere die Lehrbcsä'hignng zur Erlhcilung des Normalfchnl UNlerrichtes, und zwar sowohl in der deutschen, wie auch in der slovenischcu Sprache, die Befähigung zur Crthcilung des Unterrichtes in der Bocal- und Instrumental Musik und die Fertigkeit im Orgel-spiele nachgewiesen sein muß, im vorgeschrieben«.'« Dienstwege anher zu übcvreichcn. Graz, am 21. August 1872. K k. C>vcrllaaloanw«llschnft. (315—1) ' Nr7i143. Vcstimmlingcn über dic Abhaltung von Telegraphen« ^»lilsursen. Infolge einer Berfügimg des k. k. Handels^ Ministeriums werden Tclcgraphcn-Lehrcurse für dcu Staats-Tclegraphcndienst unter folgenden ^l)iodali taten eröffnet. O >. »jweck der Lcs»grapl,»'n itelireursc Der Zweck dieser Curse ist die Heranbildung von zur Complctierung des Bcamtenstandcs der k. k. Staats-Telegraphcn Anstalt geeigneten Candi-datcn. ß 2. Umfang i>»h U.«t»rrichtes. Der Unterricht wird durch die von den be treffenden k. l. Telegraphen Dlreclioncn zu besting menden Beamten ertheilt und umfaßt sowohl den admlnisttalwcn, als den technifchen Thcll des 3e-legrapyendienstcS, letzteren »n th^orctlscher und praktischer Beziehung. jj H. Art dcr Abhaltung. Diese Lehrcursc werden bei den t. k. Tclcgra phen-Directioneu in i^inz, Innsbrrä, Graz, Tnest, Zara, Brunn, Lemberg und Czernowitz abgehalten. ß «. V»„ln„ uud Dilucr. Die Curse beginnen anfangs Oltober 1872, und wird die Dauer derselben auf cnca drei Monate festacfetzt. ß H Vcwrrbung u,n die Aufnah»,«'. Bnvcrocr uiu Aufilahlne in den Curs haben ihre Gefuche bis längstens 2 0. Septcinber 1872 bei derjenigen der obgenanutcu Telegraphen-Direc-lionen, in deren Sitz sie den CurS zu hören wün^ jchen, einzubringen llnd darin die in dem folgenden § angedeutete Qualification nachzuwcifcn. Gesuche, welche nach 'Ablauf des obigen Termines einlangen, sowie jene von Bewerbern aus dem Civil- oder Mllilär- Staatsdienste, wenn sie außer dem Dienstwege, d. i. nicht im Wege der dem Bittsteller vorgesetzten Behörde eingebracht würden, könnten keine Berücksichtigung finden. ß tt. ^uallficatlun drr Bewerber. Die Bewerber müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt und dürfen, mfoferne sie nicht in dle Kategorie der auf eine CwllansteUung Anspruch habenden Militärs gehören, das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. Dieselben haden sich hierüber, sowie über den bisherigen tadellosen Lebenswandel, ihre Bcrwcn-dullg im Staats- oder im Privatdicnste, ihre Studien, namentlich über die Absolvierung mit gutem Erfolge der VI. Gymnasial-Klasse oder der Obcr- realschule oder einer der letzteren gleiqchalicnen Civiloder Militär- UnterrichtSailstalt, endlich über ihre physische Eignung zum Telegr.iphendienste mittelst legaler Zeugnisse auszuweisen und dcn Bcsitz einer gllten Handschrift darznthun. Außerdem wird von den Bewerbern die volle Kenntnis der deutschen Sprache und eine dcrarlige ^orbildung in der flanzöflschen Spiachc eismdert, daß sie befähigt sind, Schriftstücke in dieser Tprache geläufig zu lesen und zu übersetzen, und daher die baldige vollkommene Aneignung dieser Sprache mit Grund erwarten lassen. Die Kenntnis auch anderer in- oder ausländischer Sprachcn dient als besondere Empfehlung. ß 7 'V'üf««« ll»»d Ps»if„„ns (5als,,l. Nach Beendigung des Curses wird der Telegraphen Director oder dessen Stellvertreter mit jldrm T^egiaph^nSämler diePlüsung abhalten und darin den Grad der Befähigung durch die ^iote: „Vorzüglich befähigt" „befähigt" oder „nicht befähigt" bezcichen. H 9. Anstellung dcr Fclsgrapk n Hckiiler Die mit der Note „vorzüglich befähigt" oder „befähigt" classlficicltcn Telegraphcn-Tcliülrr erlangen die Competenzfähigkeit für cine Anstcllnng in der Slaats-Teleglaphcn Anstalt und weiden nach Zulässi^keit und in der Regel nach Maßgabe des lln Prüsungs-Kataloge auf Grundlage des Erfolges der abgelegten Prüfung erhaltenen Ranges in den Staats'Telegravhendicnst aufgenommen weiden. ß tt. Unterrichtsgebühr. Jeder zum Telegraphen-Lehrcurs zugelassene Bewerber hat vor der Einschreibung die Gcbühr von acht (8) Gulden ö. W. bei der betreffenden Tclegraphen-Direction zu erlegen, wogegen dtlsllbe mit den erforderlichen Lclnmittcln nncntqcltliäi de-theilt wird. - Eine Rückstellung dlejer Gebühr sindet m keinem Falle statt. Wien, am 12. August 1872.