1639 Amtsblatt Mr Lailmchcr Heitnng Nr 33l Dienstag den 8. Oktober 1872. (387—3) Nl, 11270. Kundmachung. Im Einvernehmen mit dem k. ung. Handels' Ministerium ist beschlossen worden, vom 1. Oktober 1872 ab durch die Postvcrwaltung Streifbänder mit dem Poststempel von 2 Neukrcuzern für Drucksachen auszugeben, und wird aus diesem Anlasse folgendes bemerkt: 1. Diese Streifbänder sind an der rechten obern Ecke mit dem Poststempel, ferner an ihren Längen-feiten mit einer schmalen Einfassung in gelber Farbe und an einer Kante der Rückseite mit einem Klebestoff zur Herstellung des Verschlusses versehen. 2. Die gestempelten Streifbänder werden an das Publicum in Partien von je 5 Stück um den Preis von je 11 Nkr. ausgegeben. Den Redactionen periodischer Druckschriften werden auf ihr Verlangen die zur Franlierung ihrer Blätter erforderlichen Schleifen in ganzen Bogen (6 Stück Schleifen auf einem Bogen) in Partien Von je 10 Bogen ü 1 st. 32 kr. abgelassen. 3. Die für das lmiiq. »mg. Postgebiet aufgelegten, mit dem ungarische Poststempel versehenen Schlcifenbänder werden bei der Aufgabe im diesseitigen Postgebiete nicht zugelassen. 4. Einzelne durch Versehen oder Zufall unbrauchbar gewordenen Streifbänder können bei den Postämtern gegen Briefmarken :, 2 kr. umgetaujcht werden, wenn sie kein Merkmal einer postämtlichen Behandlung an sich tragen. 5. Es ist jedermann freigestellt, wie bisher, eigene Schleifen oder Streifbänder in Verwendung zu bringen ; bei Verwendung der ämtlich aufgelegten Streifbänder sind, im Falle das Gewicht der Sendung 3 Zolloth überschreitet, die zur vollständigen Frankierung erforderlichen Ergänzungsbriefmarken auf der Adreßfeite der Schleife aufzukleben. Äus den Schleifen ausgefchnittcnc und andern Schleifen aufgeklebte Stempel werden als ungiltig betrachtet. Hievon wird das Publicum infolgc Erlasses des hohen Handelsministeriums vom 14. d. M., Z. 10194/437, in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 26. September 1872. K. k. Pgst.Wireclion. (388—3) Nr^168tt. Kundmachung. Zur Sicherstcllung der Verpflegung der dies-gerichtlichen Häftlinge, der Ausbesserung und Reinigung der Arrestwäsche und der Lieferung des Lager-sttohes während des Jahres 1873 wird am 1 6. Oktober 1872 vormittags !1 Uhr hiergcrichts die Minuendolicita lion stattfinden, wozu die Unternehmungslustigen mit dein Beifügen eingeladen werden, daß die Li-citationsbedingnisse Hiergerichts eingesehen werden können. K. k. städtisch delegiertes Bezirksgericht Lai-Ibach, am 30. September 1872.