Ämkblalt zur Laibacher Zeitung. 27. Februar. Ausschließende Privilegien. Das Mtlüslcrilim für Haxdel und Vollswilth. schaft hat uachstehende Privilegien verlängert: Am 5. Ianoer 1865. 1. DaS den AlfonS L^isc>in und Eugen Tascher de la Pagerie auf eine Erfindung in der Faliritattoi, von Garnen mit den dazu dienlichen mechanischen Vorrichtung,,, unterm 28. Dezember 1861 ertheilte aus. schließende Priviltssium auf die Dauer deS vierten Jahres. 2. Das dem Heinrich Gustav Alekander Gu>l« laume, AckiUcö Nepomur Grenier und Kail Goschler auf die Ersiüdung eines SuNeniS von Schmenlagern aus Malzelsen. unterm 24 Dezember 1857ertheilte aus« schließende Privilegium auf die Dauer des achten IahreS Am 9. Jänner 1865. 3. Die der Maria Veschorner «) anf eine Ver» besserunss der Gralilreu^e (Grabmonumenle); l») auf eine Verliessernna. ihrer priuilegirlen metalllnen Tortensärae. untern, 19. Dezember 1863, beziehungs» welse untern, 28, Dezember l.862 ertheilten zwei ausschließende Privilenien, u, z. Ersteres auf die Dauer dcö zmciten. Letzteres auf die Dauer deS vlerieu Jahres. 4. Das dem Wenzel Saiten auf eine Berbes» sernnq seiner prioilegirten Vorrichtung zur Erzeuqung von Nan>e>'sie,ieln, unterm 27. Dez» des Iaquarostuhles und die Handstikerei nachahme, unterm 2, Frl'limr 1862 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des vierten Jahres. 6. Das dem Jean Vaptiste Pasc.il und Eomp. auf eine Elfindlmg und Verbesserung an Maschinen zur E,zielung von Vewegkraft, unterm 7. Jänner 1856 ertheilte ausschließende Priuileginin auf die Dauer des zehnten Jahre«. 7. Das dem Johann Vaplist P,,Scal auf die Erfindung einer Maschine, mittelst welcher die Elpan« stvttaft eines Gemisches von Wasserdampf, ^uft und G"s als bewegende 5Naft benutzt werde, unterm 24 März 1855 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des eilflen Jalnrs. 8. Dem Peter Solel auf die Erfindung einer sogenannte!, .Eisll'I'Kraflpcimadc". unten» 28. Dc« zemder 1861 lNhc'Itc au^schlitVcnde Priuilessluin auf die Dalier beö ^'ifitrn Jahres. 9. Das dem Hyvpolit Monier auf eine Vcrbes« serung an den Gasbrennern, unterm 26. Februar 1859 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Daucr reS siebenten IahrcS. 10. Das dem l5!aude Ainoux auf eine Verbes. strung deS Systems der zusammengesetzten gegliederten Vahnzüge, uulcrm 28. Dezember 1862 ertheilte attöschiifßcnde Privilegium auf die Dauer deS dritten Jahres. 11. Das dem Karl Dictzler auf die Erfindung eines cigenthnlulichen l'«nx,>lll <»I)>curn Objskllos, un» term 28. Dezember 1857 ertheilte ausschließende Privilegium aus die Dauer des achten Jahres. Am 13 Jänner 1865. 12. Die beiden dem Alexander Tbeopl'il Vlasely unterm 4. Jänner 1864 ertheilten Privilegien: n) auf eine Verbesserung in der Verfertigung von Ka. noncn »nd andern Geschützen, und d) auf eine Ver> bcsierung eines für Kanonen und andere Feuerwaf-ftn anwendbaren Dralles, unl> zwar jedes auf die Daucr dcs zweiten Jahres. Am 14. Jänner 1865. 13. Das dcm Johann Wcbcr auf die Erfindung eines Scifcnwaschpulvcrs, unterm 23. Jänner 1861 ertheilte ausschließende Privilegium für die Dauer des Wnflen Jahres. 14. Das dem Jobann Zizula auf cine Verbes« ttrunss der VillardMantillclls. uitlcrm 10. Jänner i",... "theilte, feiler au gränz und Joseph Zizula dc7dT'.l ^^'^endc Privilegium auf die Dauer cr,..^., ^"s^ ^'" «?"" M"ic Ho^ice Auguste Tm.uneS auf e.ne E'findung eines e.^ntbüml.chen Wag^PParates unterm 22. IH.,.,er 1862 ertheilte aus» schließende Pllvilcglum auf die Dauer des vierte» Jahres 16. Das dem Wons Loubat auf eii,c Verbesse^ rung an dcn Eiscnbabndktrirbs.Vorlichtlmgeil. unterm 7. März 1864 mheille ausschließende Privilegium aus die Dauer des zweiten Jahres. 17. Das dem Heinrich Angustin Joseph Hove« laq-le. Eduard Joseph Houelaque. Emil August Ho-velaquc und Anion Prrrin .,uf die Erfindung einei l'gentl'U'Nlichsn Einrichtung und zweifachen Vcrwen« dm'g der Militär-Tornister unterm 13. Jänner 1864 crlyelite ausschließende Prioilegium auf die Dauci bls zweiten Jahres. (80-,) Kundmachung. DaS KriegölNllnsterium hat aus Anlaß einer fallweise sicherzustellenden Lieferung von Armee« Fußbekleidungen die offcntlichc ?lndots«Auffor-dcrung unter nachstehenden Bedingungen angeordnet: ! Diese fallweise Sicherstellung umfaßt nur die einjährige ^icfclungs«Periot)e dcs Jahres l«65, daher mir Rücksicht auf die hiefür entfallende gelingere Erfordernis) für den Liefe-rungs-Anoot auch das auszubietendc Lieferungs« Minimum von 4UlMU Paar auf Ü5WN Paar Fußbekleidungen herabgesetzt wird, wovon jedoch der dritte Theil, oder auf Verlangen de5 Kriegs-mlnisteriums auch mehr, in lomplet, im Ma-teriale zugeschnittenen Zustande zu liefern ist. Nebst diesem Lieferungs-Minimum von l5l)0«> Paar Fußbekleidungen ist im Offerte auch das, zu leisten mögliche Liefvrungs-Maxil mum anzugeben. Die für obige iÜeferungs» Periode zum Abschluße gelangenden Kontrakte sind, ohne jede weitere Folgerung, nur für das Jahr »865 wlrksam. 2. Die zu liefernden Artikel sind: Bchuhc, Halbstiefcl, Hußaren.-(5zismen, dann hohe Stiefel für ehemalige Freiwilligen-Uhlanel,- und Czismen 'ür die ehemaligen FrclwiUigen.'Hußaren'Regimen-ter und Czikosen.Lzilimen nach den festgesetzten Gl'ößcngaltungcn. 3. Unter dem anzubietenden Gesammt '.'icferungö-Minimumvon >5UM» Paar diverser Fußbekleidungen können sämmtlich obbenannle Artikel oder auch einzelne Artikel, z. B. Schuhe, Halbstiefel allein, zum Anbote gebracht werden. 4. Die Besohlung der Fußbekleidungen hat aus dem bisher hiezu verwendeten, in Knoppcrn gegärblcn Pfundsohlen-Leder zu bestehcn, doch wird auch die Lieferung von Fußbekleidungen mit Sohlen, aus in Knoppern und Eichenlohe gegarbten, sogenannten deutschen Sohlen-Leder crzcugt, zugelassen. 5,. Ist der Kontrahent gehalten, die Erzeugung der Fußbekleidungen in eigenen, unter seiner unmittelbaren Beaufsichtigung stehenden Fabriks Lokalien bewirke, zu lassen, wobei eö dem Kricgsministernlm freigestellt ist, nach seinem Ermessen durch Einsichtnahme in den Geschäftsbetrieb sich von dcr Erfüllung dieser Bedingung zu überzeugen tt. Von jedem Offerenlen ist das vorgeschriebene Lcistungs'Certlflkal, dann daS Vadium beizubringen, und das Offert in seiner Form und nach seinem Inhalte derart zu verfassen, wie eö die, mit der Ausschreibung der Lieferung von Fußbekleidungen für das Jahr »8K4 hinaus, gegebenen Bedingungen, welche bcijeder Monturs-Commission zur Einsicht aufliegen, und wclchr, außer den obigen Abänderungen, in ihrem übrigen Inhalte auch für die gegenwartige AnbotS« Aufforderung die volle Wirksamkeit haben, vor, schreiben. 7. Daß der Ossercnt diese Bedingungen vollinhaltlich eingesehen habe, daher hievon die genaue Kenntniß besitze, und sich denselben in allen Punkten vollkommen untcrnxrf.', und ebenso auch die bci den Montms Commissionen auf-liegenden Original-Probcmustcr, dann Material. Dividenden ebenfalls genommener Einsicht genau kenne, ist in dem Offerte ausdrücklich zu erklären. tt. Die nach diesen Bestimmungen ausge« fertigten Offerte haben längstens bis l. April ,8ll5. Mittags »2 Uhr, entweder unmittelbar bci dem KriegsministerillM oder bei einem Landeö-Gcueral-Commando einzulangen, und eö verpflichtet sich das Kriegsmmistciium, den Offcrenten bis l<). Mai 1665 über dic Annahme oder Nichtannahme des Offertes, oder über die erfolgte Restringirung em oder dcs andern angebotenen Quantums, oder der Anbotspreise, oder über dic Restringi. rung Beider, zu verständigen. Oziiaiiilo. Da hi so za vsak primerljej posebej tagotovilo zakladanje ohulve za vojake, je vojasko miniNlerxlvo zuukazalo oeilen ponudbeni poklic pod sledt-eimi pogoji: 1. To zagotovilo za vsak primerljej posebej obseže le enolclno razdobje zakladanja za leto 1865, toroj se je z obzirom na manjso polrcbo tega leta ludi znižala pri ponudbah za zakladanje najmanjsina obutve, ktera se ponuja, od 40,000 na 15.000 parov obulve, — od te kolikosti se pa mora Irelji del, ali na zahlevanje vojaakega roinislprstva se vec" te obutve zakladati, ktera je v «novi ie popolnoma krojena (razrezana). Zraven te najrnanjsine od 15.000 parov obulve, ktiTB se zaklada, ne morn v ponudbi ludi izrm naj visje. stcvilo, ktero j« zakladati mogoce. Pogodb^ kterc se bodo za gar imtriovano razdobje zakladanja sklepale, veljajo brez dalj<'ga izvoda samo za lelo 18G5. 2. Reci, ki se bodo zakladalo, so: cevlji, nizki «ikornji, huznrslii eiz,mi, polim vi«oki «kornji za poprcjsnjc prostovoljno ulanc, in cižmi za po prfjsnje proslovoljnc huzar.sk«; regimen le, in cikoski cižmi po odloL<;nih bažah velikoüti. 3. V najrnanjsini otl 15.000 parov razlicne obulve, klera se skupij ponuja, se ulegmjo ponu-jati vse gori imenovan« rcci «kupej, ali le posamnc reci, n. pr. cevlji, nizki .škornji. 4. Obulev rnora imeti podphUc iz podplatnega usnja, v jeiicab «Irojcnegii, kitkor je dozdaj za obuti'Y v rabi bilo, vendar se more ponujali ludi obulev, klcra ima podplale v jeyj'cali in hraslovern crcslu slrojene, ki jib imenujejo nemske podplale. 5. Konlrahenl jn priinoran, se tega driali, d« se obuja izdeJuje v njogo\ih Jn*!nih fabriiskih prostoriJi, kteri na ravnosl pod njrgovim nadgledom sloje, in vojo.skernu ministerslvu je na izvoljo dano, ako se inu vzvidi, se prepricevali po poglfdu oprav-IJHnjH, ce se li pogoji apolnujejo. 6. Vsak ponudnik mora prinesli polrdni Ii.st za-slran zmožnosti, kakor je veJevano, potem ludi vars-èino, on mora kvojo ponudbo, kar njc obliko in zapopadek zadeva, tako narediti, kakor lo zouka-zujfjo z razpisom zarad zakladanja obujo za leto 1864 razglaseni pogoji, kteri se niorejo pri v.saki monlurski komisii pregledati, in ktr-ri razun gor imenovanih prenaredb aicer v tivojem zapopadku ludi za nazoci ponudbeni poklic popolno veljavno.st iniajo. 7. Da je ponudnik le pogoju v eel em zapo-pndku pregleda!, teduj jih natanko ve, in se njim v vsih piküb popolnoma podvrie, in da je ravno tako ludi pri monlur.^kih komi)>ijah zapoloxene izvirne izglede, polem snovne dividende in popise zaslran izdelovanja prrgledal, in da jih nalanko pozna, v«e to mom v svoji ponudbi razlocno izr(èi. 8. Ponudbr, po lei» odlocbah narejene se ino-rajo izroèili naj dalje do 1. a pri la 1865, ob dvanajslih opoldnc ali na ravnosl vojn«kcmu ' minisUT8lvu, ali kuki dcMlui gcneral-komandi; in I vojasko ministcrstvo sc zaveže, da bo ponudniku do 10. 'naja 1865 na znanje dalo, ali se je njegova 'ponudbu polrdila, ali zavergla, in ludi, ali $le se cna ali druga ponudena kolikosl, ali ponudena crna ftlesnilp, ali np, ali tudi slesnile obe. 132 (6«—3) Kundmachung. Wegen Slcherstellung des Service,Bedar fes lm ^ubarrrndirlinqsiveqe vom l. Mai l^N5 angefangen für die Stationen Laibach und Lack wiro am 7. März »865, Vormittaas '<» Uhr, in der Kanzlei der k. k. ^ilpst.aa M^ga^ins-Verwaltung zu Laiback eine öffentliche Lizltation mittelst schriftliche! Offerte staltfinden Näheres übcr diese Behandlung in drr in Nr. 4<» oieser Zettung enthaltenen Kundmachung K k Mllilar-Verpflcqs-MclgazinK-Vcrwaltllng. '.'aibach am ll. Februar l«6, Kundmachung. Von di,r k k. Flnanz-Direktion für Krain wird bekannt gegeben, daß der k. k. Tabak Distrltts^Verlag zu Krainburg in Krain, im po-lllllch^n '^eznke gleichen Nam^nS, im Wege der öff>nl!ichen Konkurrenz durch Ueberreict>ungschr!ft llcher Offerte an denjenigen geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher di, gelingstc Velschleiß^Provision anspricht, oder auf jede Provision V^r^icht leistet, oder ohne Anspruch auf eine Provision einen jährlichen Pacht' schilling (Gcwinnstrücklaß) zu zahlen sich vcr-pstichcel Die Offette sind längstens bis zum lli. März l^65, Mittags zwölf Uhr, beim Vorstande, der k. k. Finanz-Direktion in Laibach zu überreichen. Im Uedrigcn wird sich auf die ausführliche Kundmachung, enthalten im Amtsblatte dieser Z^ittmg Nr. 4l, vom 20. Februar l865, berufen. K. k. Finanz-Direktion Laibach am l-I. Februar l865 (73-^l) Nr."l890 Kundmachung. Zum Gebrauche der Dienerschaft im Amts' bereiche der gefertigten Finanz-Direktion für daß Kategoriejahr 1865 werden nachstehende Kleidungsstücke denöthiget: 37 Strick Klappcnfrack mit gelben metallenen Knöpfen, 37 Slü'ck Wcsten mit gelben metallenen Knöpfen, 3 Stück Ueberröcke mit gelben metallenen Knöpfen, 40 Stück Beinkleider, und 36 Stück Zwilchkittcl, Zur SicherstcUung der Lieferung dieser Amtsklcidungsstücke wird bei der Fmanz-Direkr tion am 6. März d. I, Vormittags um I l Uhr, eine Verhandlung mit» tclst schriftlicher Offerte vorgenommen werden. Bis zu diesem Zeilpunkte muffen die mit einer Stempelmarke pr. 50 kr. versehenen, mit den betreffenden Stoffmustern und dem vom offerirten Gcsammtlieferungspreisc entfallenden lUH Va-dium im Baarcn oder m Staatsschuldverschrei-bungen naä) dem Werthe des Tagescourses be» legten, versiegelten und als »Offert wegen Lieferung der Amtskleidung" äußerlich Überschrievenen Anböthe überreicht sein, da später einlangende Offerte unberücksichtiget bleiben. Dnn Nichterücher wird daS Aadium nach Schluß der Verhandlung sogleich zurückgestellt, vom Ersteher, d. i. demjenigen Offercnten, welcher die für das Aerar mir Rücksicht auf die Qualität der Stoffe die günstigsten Anböthe macht, aber rückbehalten werden, und es hat das? selbe, Falls der Anboth angenommen wird, beim Vertragsabschlüsse als Kaution zu gelten. Die näheren Lizitationsbedingniffe können beim Finanz-Direktionä Oekonomate (Haupt-zollamtögebaude am Rann) eingesehen werden. K. k. Finanz-Direktion. ___Laibach am lil Februar l8«5. Kundmachung. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Verlheilung der Prämien und Medaillen ür gute Zucht und Pflege der Pferde wird hiemit kundgemacht, daß bei der für das Jahr l8U5 in krain statthabenden dießfälligen Verthcilung zehn Prämien mit zusammen 48 kaiserlichen Dukaten, und zwar: Ein PrHmium mit ltt Dukaten für die preis-würdi^ste Mutterstute mit einem Saugfohlen; Fünf Prämien mit- je t Dukaten für die zu nächst prciswürdigen Mutterstuten mit Saug fohlen; Ein Prämium mit 8 Dukaten für jene drei jährige Stute, welche die vorzüglichste Zuchtsä higkeic verspricht; Ein Prämium mit 4 Dukaten für die zu nächst preibwürdige dreijährige stute, und Zwei Prämien mit je 3 Dukaten für noch weiteiß preiswürdiqe dreijährige stuten — aus gegeben, dann, daß silberne MedaiUen «für gnd Zucht und Pflege der Pferde" sowohl an die E> g.nthümer der prämiirten Stuten als auch an jene Pferdezüchter, deren ö tuten zwar ebenfalls preiswürdig befunden, jedoch wegen Unzulänglich-kett 5er Prämien mit solchen nicht bethellt worden sind, werden erfolgt werden. Konkuröfahig sind: ») Mutterstuten von ihrem vierten bis zum siebenten Lebensjahre mit gelungenen Saugfohlen, wenn die Stuten gut gepflegt, gesund und kräftig find, und wcnn sie die Eigenschaft ei-ner guten Zucht besitzen, dann I)) dreijährige Stuten, welche eine vorzügliche Zuchtfähigkeit versprechen und durch Verwen-dung zum Zuge noch nicht sichtbar verdorben worden sind. ' Die Eigenthümer der um Zuchtprämien kon^ kurrirendcn Stuten muffen durch ein Zeugniß des Gemeindevorstandes nachweisen, daß entweder die sammt dem Sangfohlcn vorgeführte Mut< terstute schon vor der Geburt des Fohlens ihr Eigenthum war, oder aber, daß die vorgeführte dreijährige Stute von einer, zur Zeit der Gc« burt, ihnen gehörigen Stute geboren und von ihnen auferzogen worden ist. Eine mit einem Znchtpramium bereits be» theilte Mutterstute kann bis zum siebenten Lebensjahre noch um ein zweites Zuchtplämium kon kurriren, wenn sie in einem der ersten Prämii» rung nachfolgenden Jahre wieder mit einem gelungenen Saugfohlen vorgeführt wird. Muttcrstuten, welche bereits zwei Zuchtprämien erhalten haben, sind von der weitern Konkurrenz ausgeschlossen. Ebenso können dreijährige Stuten, welche in dieser Eigenschaft ein Zuchtprämium erhalten haben, als Mutterstuten noch zweimal pramiirt werden. Die Preiswürdigkeit der Stuten wird mit Rücksicht auf den höheren oder niederen Stand, in welchem sich die r'andcSpfcrdezucht in der Umgebung der Honkursstation wirklich befindet, beurtheilt. Stuten, welche offenbare Spuren verwahrloster Pflege zeigen, werden nicht pramiirt Die Beurtheilung dcr Preiswürdigkeit, so wie die Zuerkennung der Prämien und Mcdail len erfolgt in der Konkursstation durch eine hiezu abgeordnete politisch-militärische Kommission, und es werden die Prämien gegen gestempelte Quit-tungen und Medaillen gegen Empfangscheine sogleich am Konkursplatze ausgefolgt. Für das Jahr !«U5 wird Krainburg alS Konkurs - Btation bestimmt, woselbst am 2lkurs aus-geschrieben wird. Die belegten Gesuche sind vlö l5 März d. I. hieramtö einzureichen, und es haben sich die Ne^ werber nicht bloß über ihr Alter und die übrigen zu diesem Amte erforderlichen Fähigkeiten, sondern namentlich auch über die genaue Kenntniß der hiesigen Lokaloerhältnisse und über die vollständige Gewandtheit in der slovenischen Schriftsprache auszuweisen Dcr mit der erledigten Stelle verbundene Iahreögehalt beträgt 6W ft o'st. W. Vom Magistrate der Landeshauptstadt öai« bach am 2l. Februar lö65. (77—2) Nr? 383." Konkurs - Ausschreibung. Vom l. November l^tN sind folgende Stipendien in Elledigung gekommen: 1. Das dritte Stief von Kreuzen'sche Sti« pendium im Iahresertrage von 45 si. ost. W. Dieses Stipendium ist für Anverwandte 5es Stifteis, vorzugsweise für die Agnaten, dann für die Kognacen, endlich auch für andere Stu^ dirende bestimmt. DaS Prasentationsrecht steht den Verwandten des Stifters, und für den Fall, als sich kein solcher hiezu melden sollte, dem tarnt. Landes-^uöschusse zu. <— Für dieses Stipendium ko'nc nen vom Präsentator auch zwei Etudirende in Vorschlag gebracht werden, in welchem Falle der Iahresertrag in zwei gleiche Theile zerfällt. 2. Das Anton Hietl'schc Stipendium im Iahrcsertrage von 50 fl. öst. W. Zum Gcnuße sind berufen ein dem geistlichen Stande sich widmender Schüler aus der Pfarre Unterdrauburg, in dessen Ermanglung ein derlei Schüler aus der Pfarre St Johann am Brückt, und in Abgang eines solchen einer aus der Pfarre Tainach. Die Verleihung steht unmittelbar der k. k. kärnt. Landcsbchörde zu, 3. Das fünfte Ebendorfer Stipendium im Iahresertrage von 2l fl. öst. W. Zum Genuße sind vorzugsweise berufen Söhne der ehemaligen Unterthanen der Herr« schaft Ebcrndorf, welche sich über die vollkommene Kenntniß der windischcn Sprache ausweisen können. Der Genuß ist auf keine Studlellakthei-lung beschränkt. Die Präsentation übt der St. Panler Stiftsabt. Diejenigen, welche aas eines dieser Stipendien Anspruch zu haben vermeinen, haben ihre dießfälligcn Gesuche, belegt mit dem Tauf- und Impfungsschcine, dann dcn Armuths-, Schul« und Studienzcugnissen, und insofern der Titel der Verwandtschaft gcltend gemacht wird, unter legaler Nachweisung des Grades derselben, biü 15». März ltt«5, . im Wege der Schul- oder Studiendirektionen an« her zu überreichen. K. k. Landcsbchörde für Kärntcn. Klaglnfurt am 8. Februar 1865. (84-,) Kundmachung Am 8. März »6«5, Vormittags lN Uhr, wird in der hiesigen k. k. VcrpflegS-Magazins «Kanzlei die Rcassumirung der Verhandlung wegen Ermittlung des Mahl- und Mühl« fuhrlohncs für die Epoche vom l. März »8li5 bis Ende Februar lütt»!» in Folge hoher k. k. l!an-des - General - Commando-Verordnung , Abthei« lung 4, Nr. 83!) vom l6. Februar l. I,, stattfinden. Die in einem Jahre zu vermahlende Brod-frucht wird in circa 24UNU Metzen bestehen. Als Conkiirrenten wcrden nur Mühlcnbe-siher und Pächter zugelassen, welche sich über ihre Solidität und Üntcrnehmungsfähigkeit mit emem bezirksämtlichcn Zertifikate auszuweisen vermögen, in welchem auch die Entfernung ihrer Mühle von Laibach nebst deren Mahl. gänge-Anzahl angesetzt ist. Die übrigen Vedingnisse können täglich während der Anttsstunden in dcr hiesigen k. k. Militär-VcrpstegsMagazins-Kanzlei eingesehen werden K, k. Laibach am »8. Februar l«U5.