Amtsblatt zur LaibaOer Zeitung. ^'. 403. Montag den 5. Mai 1851. Z. 2M. ;. (2) Nr. 289. Kundmachung.' Mit Beginne des 2. Semesters des Schuljahres 18^/5. sind nachbenannte Studenten»Stipendium wieder zu besetzen: 1. Bci der von Andreas Chrön unterm 28. Jänner 1<»28 errichteten Stiftung der zweite Platz, im dermaligen Iahrcsertrage von 3!» st. C. M., zu dessen Genuffe studierende Söhne armer Bürger aus Laibach, Krainburg oder Oberburg, vorzüglich aber aus der Verwandt-schaft des Stifters berufen sind. Diese Stiftung, zu welcher das Präsenta-tionsrecht dem hiesigen f. b. Ordinariate zusteht, kann von der fünften Aymnasialclasse angefangen nur in den Gymnasialstudicn und sodann noch in der Theologie genoffen werden, und der Stift-ling ist verbunden, sich auf die Musik zu verlegen. 2. Bci dem von Matthäus Justin errichteten «Stipendium der erste Platz jährl. 18 fl 30 kr. C. M. , zu dessen Genusse, welcher auf keine Studicnabtheilung beschränkt ist, vorzugsweise Studierende, welche dem Stifter verwandt sind, in deren Ermanglung aber arme Studierende aus der Pfarr Radmannsdorf, und endlich in Abgang auch solcher, arme Studierende aus der Laibacher Diöcese überhaupt berufen find. Das Prascntationörecht steht dem f. b, Ordinariate zu. 3) Bei der vom Mathias und Friedrich Ka-stellitz laut Testamentes vom 25. März 17ltU errichteten Stiftung der zweite Platz jährl. 30 fl. C. M., welcher vorzugsweise für studierende Anverwandte des Stifters, und in deren Ermanglung auch für Studierende übel Haupt bestimmt ist, und nur in den Gymnasialstuoien, sodann aber bloß noch in der Theologie genossen werden kann. Das Präscntationsrecht gebührt dem Ael-testen der Familie Kastellih. 4. Bei der von Christoph Plankelli unteim 23. April l621 errichteten Stiftung der 3. Platz jährl. 30 ft, C. M. Zum Genusse desselben sind Studierende vom Beginne des 13. bis Vollen-dung des 17. Lebensjahres, die in der Stadt Stein oder Laibach geboren sind, von denen jedoch die ersteren den Vorzug haben, berufen. Das Vcrlcihungsrecht übt die Landesschulbe-hördc aus. 5. Bei der von Dominik Rcpitsch, gew. Pfarrer in Wippach, unterm 7. September 17^7 errichteten Stiftung der 2. Platz jährl. 25 si. C. M., zu dessen nur auf die Gymnasialstudien beschrankten Genusse arme Studierende überhaupt berufen sind. Die Präsentation zu dieser Stiftung steht dem ttandeögcrichtshenn der Herrschaft Wippach, und dem jcwelligcn Pfarrer daselbst gemeinschaftlich zu. Vl^' ;A", ^ Reservefonds - Stiftung der 2. ^, ' sl^i "" "' 6' M., zu dtsse« Genusse k .'„ smd ^i75 gut gesäte Studierende St^n3ei^nA ^^"" ln aUen vonderk.k.w^ llehen. 7. Bei der von dem Wcltpricster Matkiaf Sever errichteten Stiftung der 2. P^h i/,^, 35 si. C. M. Dieses Stipendium ist vVz.A-weisc für Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters und in deren Ermanglung für jene aus der Nachbarschaft Losihe bci Wippach, bei Abgang aber auch solcher für arme Studierende aus der Communität St. Veit bei Wippach bc-stimmt. Der Etiftungsgenuß ist auf keine Studienabteilung beschrankt, und das Prasentations-recht gebührt der Gemeinde Lositze bei Wippach. 8 Bci dcr von Adam Schuppe, gew. Pfarr nr zu Sagor, unterm 2U, August 1«75 errichteten Studentenstiftung der zweite Platz, jährl. 1»fl, 5>N kr. C. M, dessen Genuß vorzugsweise für Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters, und in deren Ermanglung für stu- dierende Söhne armer Bürger der Stadt Stein bestimmt und auf die Studien in Laibach be schrankt ist. Das Prasentationsrecht steht dem Vorstande der Stadlgcmeinde Stein zu. 9. Bei der von Andreas Weischel, gew. Pfarrer zu Flödnig, unterm Kl. April 1802 errichteten Stiftung der zweite Platz jährl. 50 st, C. M., zu dessen Genusse, welcher auf die Gym-nasialstudien beschrankt ist, und sodann nur noch in der Theologie fortdauern kann, Studierende aus der Weischlischen - oder Gorianz'schen Verwandtschaft, und in Abgang solcher , Studierende aus dem Dorfe Oberfeichting berufen sind. Daö Verlcihungsrccht übt die Landesschulbehörde in Kram aus. Jene Studierenden, welche sich um eines dieser Etipendicn bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, mit dem Armuthö- und Impfungszeugnisse, dann mit den Schulzcug-nissen vom 2, Semester 185» und vom 1. Semester l851, endlich im Falle, wenn sie das Etipendium aus dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch nehmen wollen, mit dem legalen Stannnvaume documcntirten Gesuche, und zwar bezüglich der »ub z und 2 benannten Stipendien unmittelbar beim hierortigen f, b. Ordinariate, rücksichtlich der übrigen Stiftungen aber im Wege des betreffenden Studicnvorstehers bei der k. k. öandcsschulbehörde bis 3U Mai d. I. zu über» reichen. Von der k, k. Landesschulbehörde in Krain zu Laibach am 24. April 1851. Z. 201. 2 ^3) Nr. 636. Concurs - Kundmachung. Besetzung der für das Kronland Gteiermark bestimmten Steuer-Inspectors- und Unter - Insp e cto r s -Stellen. Um den regelmäßigen Wang der Geschäftbe-handlung für die dirccte Besteuerung zu sichern, eine schleunige und genaue Bemessung der Gebühren von den Vermögens-Ucbcrtragungen zu erzielen, und die Steuera'mter unter eine wirk' same unmittelbare Leitung zustellen, haben Seine Majestät über den, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, und mit Zustimmung des Mimsterrathes gestellten ehrerbietigsten Antrag, mit der allerhöchsten Entschließung vom 7. Juli l85l die Aufstellung eigener Beamten an der Seite der Bczirkshauplmannschaflen zu bewilligen geruht, welche die Geschäfte der directcn Besteuerung theils sclbststandig, theils für die Bc-zirkshauvtmannschaft, mit der Unterordnung unter letztere, dann die unmittelbare Ucbcrwachung und Leitung der in ihrem Bezirke gelegenen Steuert ämtcr, und die Gcbührcnbemessung von Rechtsgeschäften , soweit diese nicht den Steueramtern überlassen ist, zu besorgen haben. Diese Beamten führen den Titel Steuer-In« spectorcn und Steucr-Unterinfpettorcn. Welche Stellung dieselben einzunehmen haben, welche Obliegenheiten und Geschäfte ihnen zugewiesen sind, ist aus der mit dem hohen Fl-nanz-Ministerial'Ellasse vom kl. April I85l, ^ "°'V^o.,, herabaelangten Vorsch'.ift zu entnehmen , welche Vorschrift bei den k. k, Bezirks' hauptmannschaften, den k. k. Ztluciämtern und Camera! BczirksbelMdcn im Kronlande Steier-mark nngcschcn werden kann. ^temr-Insvectoren wcldcn in den wichtigern Bezirken, Steucr-Unlerinspectoren für die kleinern, minder wichtigen Bezirke bestellt wcrdcn. Die Inspectoren haben den Rang von Finanz - Bezirkscommissarm und die Unterinspecto» rcn jenen von Finanz - Directions-Conzipistcn. Bci Dienstreisen in ihrem Bezirke werden sie nach den für die Finanzbeamten bestehenden Vorschriften behandelt werden. Für das Kronland Steiermark sind demnach vierzehn Steuer - Inspectoren und fünf Steuer-Untcrinspectoren bestimmt worden. Die Gehaltsstufen wurden für fünf Inspcc« toren mit Eintausend Gulden C. M., — für fünf Inspcctoren mit Neunhundert Gulden C. M. — und für vier Inspectoren mit Achthundert Gulden C M., — dann für drei Unterinspecto-ren mit siebenhundett Gulden C. M., — und für zwei Untcrinspectoren mit Sechshundert Gulden (5. M, festgesetzt. Diese Staatsbeamten sind sämmtlich in die Neunte Diälenc lasse gereiht. Zur Besetzung dieser Dienststellen wird der Concurs bis Ende Mai 1«5l mit dem Bemerken eröffnet, daß bis zu diesem Zeitpuncte die Competenzgesuche um so sicherer einzudringen sind, als auf spater einlangende Gesuche keine Rücksicht genommen wcrdcn könnte. Diejenigen, welche sich um diese Dienstes« stellen bewerben wollen, haben in ihren Gesuchen darzuthun und glaubwürdig auszuweisen: ^) Das Lebensalter. d) Die mit gutem Erfolge zurückgelegten juri« bisch-politischen Studien, und die mit gutem Erfolge bestandenen dienstlichen Prüfungen, c) Die nebst diesen Studien sich erworbenen Kenntnisse, wobei insbesondere jene hervorzuheben und nachzuweisen sind, welche die direc« ten und indirecten Steuern und deren Verwaltung betreffen. (1) Die bisherige Dienstleistung, und eine tadellose Moralität, wobei Jene, die bisher bei keiner landesfürstlichen Behörde gedient haben, die bisherige Beschäftigung und den tadellosen Lebenswandel auf eine vollkommen befriedigende ?l>5 durch glaubwürdige Zeugnisse «) Den bishn aus dem Staatsschätze oder einen öffentlichen Fonde bezogenen fixen Gehalt, oder die Angabe, daß sie in einem solchen Genusse nicht gestanden sind. 5) Die vollkommene Kenntniß der Landessprachen, das ist, der deutschen und windischen, oder krainischen Sprache, wobei bemerkt wird, daß die Kenntniß der slavischen Spracht nicht unbedingt nothwendig ist, jedoch bei sonst gleichen Eigenschaften vorzugsweise berücksichtiget werden wird. ß) Die Angabe, ob der Bewerber mit einem Beamten dcr Fmanzl'chörden in Steiermark verwandt oder verschwägelt ist. AuSnahmSweise wird auch auf solche Bewert ber Bedacht genommen werden, wslche die juridisch-politischen Studien nicht nachzuweisen vermögen, jedoch durch ihre frühere Dienstleistung ihre prac-tische Tücktiükeit für die politische und Stcurrvkl-waltung vollkommen bewahrt haben. Diese Thatsachen sind aber vollständig durch Zeugnisse der politischen Behörden zu erweisen. Jene Bewerdcr, ivtlche schon in öfffs.tlichem Dienste stehen, haben die Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden einzureichen, welche die Angaden und Belege prüf«n, und in den Eind,-qleltunssen sich auch über die Eignung de6 Bittstellers für den angesuchten Dienstposten aussprechen werden. — Bewerber, welche kein öffent« lichlö Amt bekleiden, haben ihre Gesuche dci der k. k. Bezilköhauvtmamlschaft, in d.ren U-nscmge sie ihren Wohnsitz haben, einzubringen, und werden selbst Sorqe tragcn , daß ihre Angaben durch vollkommen Klaubwürdige Zeugnlsse bekräftiget werden. Vom Präsidium der k. k. stewsch-illmischen Finanz, vandeö - Direction. Gratz cm 2<». Apvil 185l. Franz Xav. Spurns, k. k. Mimsterialrach und Fincmz-Dlrector. 244 Z. 2N2. 2. (2s Nr. ,214. K u n d m a ch u n g. Da die Bestimmungen des von Seite Preußens mit Großbritannien im Jahre 1847 verabredeten Postvertrages noch immer in Wirksamkeit bestehen, bis über dießfallige Abänderungen ent-! sprechende Vereinbarungen getroffen seyn werden, so können auf Korrespondenzen zwischen Oesterreich und England, wenn deren Beförderung über Preußen und Belgien Statt findet, die Bestimmungen des deutsch österreichischen Postvereins-Vertrages nur theilweisc Anwendung finden, u. z. folgendermaßen: I. Fur die in Oesterreich frankirten Briefe nach England und für die aus England unfran-kirt nach Oesterreich gelangenden Briefe ist österreichischer Seits zu erheben: l,) Das Vereinsporto, d. i. 9 kr. C. M. für den einfachen, I 1!oth Wiener-Gewicht nicht übersteigenden Brief, mit Progression von Loth zu ^oth; 1)) Das fremde (englische, belgische) Franco und Transitoporto, d. i. 20 kr. C. M. füt jeden das Gewicht, von ^ Loth Wiener Gewicht nicht übersteigenden Brief mit der Pro? gression von ^ Loth zu '/, Loth; wornach für .inen '/^ Loth nicht übersteigenocn Brief die Gesammttare mit 29 kr. entfällt. 2. Für frankirte Briefe aus England nach Oesterreich und für unfrankirte Briefe aus Oesterreich nach England aber findet die Bemessung und Einhebunq des Franco und Porto von Seite der k. Postanstalt in Großbritannien auf Grund der preußisch- brittischen Vertragsbestimmungen Statt, wornach in diesen Fällen für jeden Brief bis zu dem Gewichte von '/^ Loth 1^/g O, oder 50 kr. C. M. zu entrichten kömmt. Da hiernach ein bei der Aufgabe in Oesterreich frankirter, ^ Loth nicht übersteigender! Brief nach England nur 29 kr. kostet, wahrend der Empfänger in England für einen österreichi» schen nicht frankirttn Brief 5tt kr. bezahlen muß, anderseits der Aufgeber in England bci Franki-rung eines Bnefts nach Oesterreich 5>0 kr., der Adressat in Oesterreich aber bei dem Empfange eines unfrankirtm Briefes aus England nur 29 kr. bezahlt, so findet sich die gefertigte k< k. Postdirection veranlaßt, das con'cspondirende Publikum auf diese Portouugleichheit mit dem Beifügen aufmerksam zu machen, daß es, inso-fcrne eine gegenseitige Portobercchnung unter den Korrespondenten Statt findet, rathlich ist, die nach Großbritannien zu versendenden Briefe bei der Uedergabe an die k. k. Postämter zu frankiren, dagegen die Briefe aus England sich unfcankirt zusenden zu lassen. K. k, Postdirection. Laibach am 23. April 1851. Z. 197. x. (3) Nr. 1237. Kundmachung. Zu Folge Eröffnung der k. k. Postdirection in Gratz ääo. 17. April d. I , Z. 1756, wird rnit ». Mai d. I. in dem Badeorte Neuhaus bei (Mi eine k. k Posterpedition in Wirksam keit treten, welche sich mit dem Brief- und Fahr postdienste befassen, und mit dem k. k. Postamtc in lZiUi in den Monaten Mai bis il»cl. October jeden Jahres durch Postbotenfahrten in täglicher, in den übrigen Monaten aber durch Botengänge in wöchentlich zweimaliger Verbindung stehen wird. Was mit dem Beifügen vorläufig hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß der vollständig noch auszumittelnde Bestellungsbezirk dieser Postexpcdition nachträglich bekannt gegeben werden wird. K. K. Postdircction. Laibach den 25. April 185!. Z. 199. „2 (3) Nr. 1268. Kundmachung. Zu Folge Erlasses der k. k, Generaldirection für Communications ^I^. 12. April d. I., Z. 3339 l'., sind die k. k. Postamter zu Kra-kau und Czernowitz ermächtiget worden, vom 1. Mai d. I- an Geldanweisungen sowohl unter sich, als auch nach Agram, Brunn, Gratz, Großwardein, Hermannstadt, Innsbruck, Kaschau, Klagcnfmt, Laibach, Linz, Oedenburg, Ofen, Prag, Pre'ßburg, Salzburg, Aemeswar, Trieft. Troppau, Wien und Zara auszustellen, und von eben diesem Zeitpuncte an von den Postamtern an den genannten Orten Geldanweisungen zu Auszahlungen anzunehmen. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Postdirection. Laibach den 27 April 1851. Z. 2U7 it (1) "^" Licitations - Kundmachung. Die hohe k. k. General-Bau-Direction hat mit Erlasse vom 26. März 185!, Z. 9U8j^., die Versicherung des concaven Bruchufers im Dist. Zeichen X!1^5-6, mittelst eines Uferdecb w^rkes aus Stein, im Kostenbetrage von 8682 si. 28 kr, C. M. bewilligt, und die löbl. k. k. Bau »Direction des Kronlandes Kram dem zu Folge eine Licitations - Verhandlung hierüber angeordnet. — Dlesc Licitations-Verhandlung wird am 8. Mai d. I. Vormittags um 9 Uhr beginnen und vor der k, k. Bezirks - Hauptmann-Ichafts-Exvositur Ourkfeld abgehalten werden, wobei die einzelnen Erfordernisse nach den Einheitspreisen , und zwar: 138" U-2" Cubikmaß Erd-und Schottergrund' abgrabung mit zuglcicher Wiederanschüttung und Stampfung, Eine Cubik-Klafter um . 2 si. l2 kr. 154° - 5'-1" Cubikmaß Erd- und Schotlerauf' dämmung in li^ hohen Schichten, sammt gehöriger Stampfung uno Zufuhr des Materiales, Eine Cu-bik-Klafter . . . 3 si. 2 kr, 364°-3'-1" Cubikmaß Steingrundwurf aus wenigstens ^ bis2Cubikschuh mächtigen , im Wasser nicht auflösbaren Steinen, nach Plan herzustellen, Eine Cubik-Klafter i» . 14 ft. 4 kr. 850° 5' - 0" Quadratmaß Taloud - Pstaster aus, an denStoßfugcn passenden abgearbeiteten, wenigstens 1 Schul) tief greifenden, unverwitterbarel! Steinen her« zustellen, die tH Klafter ü 3 si. 16 kr. auögeboten und an den Mindestfordernden hintangegeben werden. Die Unternehmungslustigen werden hiezu mit dcm Beisätze eingeladen, daß die bezüglichen Llcitations - und Baubedingnisse, dann das Bau-Devis und die Pläne bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft und k. k. Savebau - Expositur zu Gurkfeld in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — Jeder Baulicitant hat vor Beginn der Versteigerung 5)6 der ganzen genehmigten Bausumme als Vadium zu Handen der Licitations »Com-mission zu erlegen, und er muß, im Falle als er Erstcher verbleibt, dieses Vaoium sogleich auf 10M des Erstehungs - Betrages ergänzen und als Caution deponiren. — Bis zum Beginn der mündlichen Ausdietung werden auch schriftliche Offerte angenommen, welche vorschriftmäßig verfaßt und mit dem vorgeschriebenen 5^ Vadium belegt sind. — Mit Beginn der mündlichen Ausbietung wird kein schriftliches Offert, nach Lchluß dieser aber überhaupt kein Anbot mehr angenommen. Bei gleichen schriftlichen und mündlichen Bestboten hat der Letztere, bei gleichen schriftlichen aber der-jenige den Vorzug, welcher früher eingelangt lst und daher die kleinere Post-Nr. tragt — K. K. Bau-Erpositur Gurkfeld am 28. April 1851. Z 20«. 2. (1) Licltations - Kundmachung. Die hohe k. k. Gencral-Bau-Directwn hat mit Erlaß vom 14. März 1851, Zahl 1480/8., die Absperrung des Seitenarmes oberhalb Rann >m D. Z. XlV/1-2, mittelst eines soliden Spendammes auä eingeworfenen Bruchsteinen, im Betrage von 2845 si 22 kr., genehmiget, dem zu Folge die lödl. k. t. Baudireccion dcs Kronlan des Krain, mit Decret vom 21. März 1851, Nr. 8lv, die Licitations'Verhandlung hierüber abzuhalten verordnet. Diese Verhandlung wno am 8. Mai 18'»1, Nachmittags 3 Uhr vor der k. k. Bezirkshaupt- mannschafts-Expositur Gurkfeld Statt finden, wobei lie einzelnen Erfordernisse nach den Einheitspreisen und z>rar: 185", 5^, 10" Körpermaß Steingrundwurf aus wenigstens '/^ Cubck-Schuh machtigen Steinen nach der gegebenen Böschung herzustellen, Eme EubikKlaftcr an Allen mit 15 st. 18 kr. ausgiboten und an den Mmdestfordernden hint-angegeben werden. Die Unternehmungslustigen werden hiezu m>t dem Beisahe cingeladen, daß die bezüglichen Licitations' und Baubedingnisse, dann das Baude-vis und dle Plane bei der k. k Bezirkshauptmannschaft und k. k. Vauebau-Exposttur zu Äurk-fcld »n den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. Jeder Buulnitant hat vor Bcqinn der Wer« steigelung 5"/, der ganzen genehmigten Bau» summe als Vaoium zu Handen der Licitations-(5ommission zu erlegen, und er muß, im Falle als er Ersteher verbleibt, dieses Vadium sogleich auf 10 !/o deö Erstehungs-Betrages ergänzen und als Kaution deponir^n. BlS zum Beginn der mündlichen Auöbietung werden auch schriftliche Offette angenommen, wel. che vorschrlftrnäßig verfaßt und niit dcm vorgeschriebenen 5 ^ tigen Vadium belegt sind. Mit Beginn der mündlichen Aubbietung wird kein schriftliches Offert, nach Schluß dieser abtr überhaupt kein Anvot mehr angenommen. Bei gleichen schriftlichen und mündlichen Brstbocen yat der Letztcre, bei gleichen schrift-lichen adcr deljmige den Vorzug, welcher früher eingelangt ist und daher die kleinere Post-Nr. trä^t. K. k. Bau-Exvosttur Gulkfeld den 28. April W51. Z7Ä»I7». (1) Nr. 2437. A m t s v o r t r a g. Man hat die Wahrnehmung gemacht, daß bei vielen Häusern die Fensterbalken der ebenerdigen ^ocalitaten nicht an die Mauer angehängt und befestigt werden, wcßhald es geschieht, daß dieselben vom Winde getrieben, den Vorübergehenden gefahrlich werden können. Um nun den daraus leicht entstehenden Gefahren vorzubeugen, werden die Herren Haus-eigenthümer aufgefordert, die Fenstcrbalken ihrer ebenerdigen Localitäten an die Mauern zu defe« stigen; die Sicherheitswache aber wird angewiesen , darüber sorgfältig zu wachen und bei Wahrnehmung eines derartigen Gebrechens die Anzeige anher zu erstatten. Magistrat Laidach am 1. Mai 1851. Z. 539. (2) N.. 2375. P u b l i c a n d u m. Im Vaufe des künftigen Monates Mai wird der Magistrat nach dem Beschlusse des Gememde-ralhcs, im Sinne des Stiftdriefes der seligen Frau Helena Valentin vom 1. December 1tt35, die halbjährig verfallenen Interessen der Waisen-Stiftung zu Gunsten der altern- und verwandt-schastslosen Kinder, die in der Vorstadtpfarr Maria Verkündigung (stadtischen PomeriumS) ge-doren worden sind, oder derzeit dort wohnen, und das 15. Lcbl'nsjchr noch nicht zurückgelegt habcn, vertheilen. Diejenigen, dcnm solche Kinder anvertraut sind, werden hiemit aufgefordert, big 1^. Mai d. I, hieramtö mündlich das bezügliche Ansuchen anzudringen. Stadtmagistrat Laibach am 28. April 1851. Z7538. (2) Nr. 259N. Concurs'Kundmachung. Durch den erfolgten Tod des Bezirkswund-arztes Lorenz Pogatschuik von Kropp, ist die Bezirks« Wundarztenstelle in den Gemeinden Sre'«« düchl, Dobrava, Kropp und Ousische in Erledigung'glkommen, mit welchem Dienstposten rlne jährliche Ren'.uncratio>, von 4N (vierz'g) Gulden EM. in Verbindung steht, welche Remuneration aus der Bezirks.-Cassa, insolange d'ese besteht, ausbezahlt wild. Diejenigen Wundärzte, welche sich um diesen Dienstposten m Kompetenz setzen wollen, haben ihre milden Studien- und Dienst-zeuan'ssen dclegtcn Gesuche del der k. k. Bezirkshauptmannschaft Nadmannödorf biö31. Mail. I. 245 zu überreichen, und sich über die vollkommene Kenntniß der Landessprache zu legitimiren. K. k. Bezirkshauptmannschaft Radmannsdorf am 25. April »851. Z. 210. « (!) Nr. 1417. Verlautbarung. Zur Hintangabc der Baulichkeiten der für das k. k. Steucramt Mottling in dem herrschaftlichen Schloßgebauoe daselbst bestimmten Amtslocalitaten wird eine^ Minuendo-Licitation am <2. Mai l. I. Früh IN Uhr in dem Steuer-amtslocale zu Mottling abgehalten werden. — Der Ausruföpvcis beträgt für die Maurerarbeit und Materials . . 194 st. 59 kr. Steinmetzarbeit .... W » 36 » Zimmermannsarbeit ... 52 » 48'/4 » Tischlerarbeit.....35 » — „ Schlosscrardeit .... 477 ,, 5tt » Gußeisenarbeit .... 69 » 3« » Ansticicherarbcit .... 22 „ — » Zusammen . 958 st. 37'/. kr. Der Bauplan und der Kostenüberschlag können vor dem Licitationstage hier eingesehen werden. K. K. Bezirköhauptmannschaft Tschernembl am 30. April 185 l. Z- 562- "(^""1 ' Nr. 3797. Edict. Van dem k. k. Bezirksgerichte Umgebung Laibachs wird bekannt gemacht: Es habe in der E^recutionssache des Matthäus Xgainer von Gatein, gegen Mathias Kus von ebenda, pro. 116 fl. c. ». 0., m die execu» tive Feilbietung der dem Letztern gehörigen, im Grund» buche der vormaligen Herrschaft Sittich 8»l> llrb. Nr. 23^2 vorkommenden, gerichtlich auf «054 fi. 20 kr. geschätzten Hc>lbhube, Consc. Nr, 20 zu Gatein, ge.-willigt, und jur Vornahme derselben d,e Tagsatzungen auf den 7. Juni, den 7. Juli und den 7. August l. I , jedesmal um 9 Uhr Vormittags in loco der Realität mit dem Beisätze bestimmt, daß dieselbe nur be> der dritten Feilbietungstagsatzunq unter dem gerichtlichen Schätzungswerthe pr. lO54 fi. 20 kr. werde hint-angegeben werden. Gi'imdbuchseltract, die Feilbietungsbcdingnisse und Schaßungsprotocoll kön»en hiergerichts täglich wahrend der Annsstunden eingesehen weiden. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 26. April 185l. Z. 564. (l) Nr. 2743. Edict, Von dem k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach wird hiermit kund gemacht.- Man habe in die executive Feilbietung der dem ^eorg Hi-ooatm von Werd gehörigen, laut Schatzungs-protocolls vom 22. November 1850, Z. 2455, ge nchtlich auf 39/»7 fi. 25 kr. bewertheten, im Grundbuche der Herrschaft Freudenchal «nli Urb. Nr. 10 ^orkommendei, Hubrealität, wegen den, Herrn Georg ^elbail von Werd aus dem gerichtlichen Vergleiche "°'N 23. October IU46, Z. 2475, noch schuldigen !07 fi 7 kr. und der Executionstosten 0. «. <-. ge-williget, »öd zu deren Vornahme die Tagsatzungen aus den ,9. Mai, 23. Juni und 21. Iul. l. I,, jedesmal Vormittags um 9 Uhr in loco der Reali ^at zu Werd mit dem Beisatze bestimmt, daß d,e del. ^., ^' b" ersten Feilbietung nur um oder über demse7^"'^'""b, bei der dritte., aber auch urtte:' werde. °^" gleich bare Bezahlung hintangegeben ^K. k. Bezirksgericht Oberlaibach am 7. December Vom k. k. Bezirksgenchle Plamna wird bekannt gegeben: l^s sey in der Ereculionssache des Andr. Hsf,, von Vigam!, wider Banhelmä K^ajnz von Tupvl, die ercculive Feilbictung der, im Grundbuche Tdurn l,ck «»!' Us!'. Ns. 435 vorkommenden, auf 562 fi. H kr. bewerthetcn Driilclhube bewilliget, und es seyen zu deren Vornahme die Feilbirtungstagsalzungen au! den 13. Juni, den 14. Juli und den 14. August »851 , jedesmal FnU) von 9 bis 12 Uhr im Olle bet Realität M'l dcm Anhange anberaumt wotdcn, ^ß die Ne^lilat erst bei der eilten Tagsatzung auch "i'ier dem schätzungswerthe hmtangegeben weiden wü'd. » . Der Grundbuckscrtract, das Schahungeproto--toll und die Lilttatlonöbedingmsse, unler welchen sich die Verbindlichkeit zum Erläge eines Vadwms pl- 57 t) befindet, tonnen hiergerichts eingesehen n^lben. K. k. Bezirksgericht Planina am 23. Febr. l85l. 3. 541. ^2) Nr. 975. Edict. Vor dem k. k. Bezirks. Gerichte Wari.nberg haben alle Diejenigen, welche an d«c Verlassenfchast des, zu Kandctsch am 31. Jänner I. I. verstoßenen N/aluatenbesitzers Joseph Brega^, insgem- Mo lender, Sahpost des unterm 15. Februar 1799 ^u Gunsten des Johann Burger von Prlvoje ob 300 fi. L. W. incabulinen Schuldscheines liche Hilfe gedeier,. Da diesem Gerichte der Aufenlhallsoit der Beklagler, nicht bekannt ist, so Hai man auf ihre Gefahr und Koste» den Herrn Joseph Raunicher in Ples als (5u> rator bestellt, und die dicßfallige Verhandlungstag sahung auf den 5. August l. I. Vormittags um 9 Uhr bei diesem Gericht« angeordnet. Dessen wetdcn die Beklagten und deren allfällige RechlsmMolge, zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls lcchizeilip erscheinen, oder inzwischen dem bestellten Vcrlreler die tisordcllictien Behelfe zukommen mache», orei einen andern Sachwaller bestellen, wiorigens mi> dc:n bestelllen Kurator verhandelt werden würde, und sie sich die aus dieser Verabsaumung entstehenden Folge« seilst zuzuschreiben haben werten. Waltenderg am 18. Februar l65l. Der k. k. Bezi-lßrichler: P e erz. ^« 544. (2) Nr. I1K6. Edict. Von dem k. k. Beznksgenchle W^rlenbeig wird den unbekannt wo abwesendcn Margarclha Berwar, Simon und Uisula Benvar, Iccob und Mij-. Berwar, Maria iüe»war gtd. Mer^un, de», Kindern 0es Andreas iÜcrwar au5 erster Ehe. Hamens I.^ cob, Valcnlln, Man^i und i!u(ia iüeiwar, crmner! ^ <^s habe Vallntln Be>war aus M>,»enig, widn sie die Klage aus Veijählt» u,ib O,Ioschen/illarun>, nachstchender, auf seiner, im ^rundbuche dcr slüde^n Htltschast Müttkendoif »ul, U,b. Nr. 272 vortom-meriden, zu Mo^enig »uli Haus Nr. 14 lirgenden Realltai hajlenotn Posten, als: 2) DeS HcinnhbconiractcS ll6n. l 5., intab. 16. Iä'r,. 1790 zu Gunsten dcr Margaftit) Wiiwar ode, Wtlb^r mit iyllm HciialhsciUie und Wic'ell^gl pr. ^00 fi., für den Simon u. die Ursula Wriwa^ oder We,war n pr. l00fi, fürbcidc 2U0 fi. nedst Naiur^lien, dann für Jacob und Mlria Wiiw) Deö Heu^thsvertragts , Jacob Bone ein Kurator in d,r Person feines Schwagers Bernhard Baiz bestellt wölben ist. K. k. Ncziltsgericht l. blasse, Treffen am 26. Aplil 185l. Z. 528. (3) Nr. 413. Edict zur Einberufung der Verlassenschaftß . Gläubiger. Vor dem k. k. Hüezllkbgerichte Planma haben alle Dirienigen, welche an die Verlassenschaft des, den 15. März 1850 verstorbenen Hüblers Gregor Gabrejna, von Maunih Nr. 52. als Gläubiger ewe Zorderuna. zu stellen haben, zur Anmeldung und Da,thuung derselben den 22. Mai l. I. Früh um 9 Uhr zu erscheinen, oder bis dahin ihr Anmeldungs' geluch schiifliich zu ubei-seichln, widrigens diesen Gläubigern an die VerlassenschaN, wenn sie durch die Bezahlung der 'Nigemeldeien Fvlderungen eischopst ivü'lde, k'in weiteler Anspruch zustande, als msoiein lhnen ein Pfandrecht gebührt Planina, am l8. Jänner 1851. Z. 530. (3) Nr. 624- Edict. Vom k. k. Bezilksgerlchle Plunina wirb in der Rcchtt-f.'che des Stephan Olloni^r von »iirknitz, (iesjionar des Valentin Debeuz, wider Helena 3lo> 5me von Zi'km'h. die ereculive Feildielunu, der zu ihren dunsten auf der, im Grundbucht Haasberg »ul» Rcif. Äir. 325 vorkommenden Halrhube mit dcm Erevrrirage vom 2l. I.ulner 1636 inlabulirlen Hci>a!rsprüche p:. 6U(1 fi., zur Hercinl'lingung der, aus dem U>tl)„le v. 25. August 1849, H. 3lb9 sckuldistkn I5tt fi. 30 kr. c. «. e. bewilliget, und es «eyen >.u deren Vornahme die Tagsatzungen auf den 31. Mu, den 2l). Juni und den 30. Juli l85l, jedesmal Früh von 9 bis 12 Uhr im Oericht5sihe mit dem Anhange anberaumt worden, daß di? Forderung erst bcl der dritten Hagsahung auch unter dem Hennwerlhe hinlangegeden werden wird. Der Glundbuchbeelract, u. die üicii^lionsbeding» nisse rönnen t)ierge>icht» eingesehen werten. H. f. Beziitsgelicht Planina den 27. Jan. 1851. Z- 531. (3) Nr. 765. E d i l t zur Einberufung der Verlassenschafls - Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Planina haben ulle Diejenigen, welche an die Vcllassenschafi des, den l2 März lS4? vecstorbenen Hüblels MalhiaS Münerc!,", in ^eravin^ Nr. 4«, als Glaubiger tine FoNt'Ung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dait^uung deiselben den 25. ^uni 1Ü)l Hiüh um 9 Uhr zu erscheinen, oder bis darin ihr Annul» dungsglsuch schnfllich zu üderrtichen, widrigens diesen Wläubigtrn an die Verl^sserisckaft, wenn sie du>ch tic Bezahlung der angemelde!»N Fordliungen eischöpfl wüldc, kein weiierer Anspruch zustande, als insofern iinrn ein Pfandrecht gebiihtt. Planina am 3. Februar l85>. 6. 532. (3) Ä^80. E d i t t. Vor dem k. t. Bezirksgericht Plani-a haben alle Diejenigen, welche an die Veriassenschafl des, den 30. Jänner lLbl) verstorbenen Anion Sp^iruz von Planina, als Gläubiger eine Forc-erung zn stel-len haben, zur Anmeldung und Darlhuung vessel» den den 14. Juni I85I Früh um 9 Uhr zu erschein nen, oder bis dahin ihr AnmeldungSgesuch jchrijlllch zu überreichen, wiotigens diesen Gläubigern an die Vellüssenfchl'st, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, lein wei.-lerer Anspruch zustande, als insojern chncn ein Pfant" echt gebührt. K, t. Bezi'ksgerichl Planina am 30. Jänner I85l. Z. 535. (3) ^ ^77. E d , c t. Das k. t. Bezirtsgericht E,. Na.un macht bekannt, daß über das Anlangen vom hcmiaen, Z. !5?7. die mit dem Bescheide vom 1. Ap,tt l. I-, Z. 486 bewilligte, auf dm 2, Ma», 2. Juni und 2. Juli l. I. bellimmlt executive Feilbietuna d", dem Iostpl) Wuoir von Groß» Siangen geftöligen, ,m vorbestandenen Satzbuche Stangen »"li U>b. Nr.92 vorkommende l^ zreisahhube siiiill wolden scy. St. Martin am 2ü. üpnl 1851. Der k. k. Bezirks. Richter: Z h u b e r. 446 Z, 553. (2) Nachricht. Zur Vermeidung von Mißverstandnissen, finde ich mich zu erklären veranlaßt, daß meme seit !0 Jahren hier bestehende Tuch- und Schnitt-warcnhandlung in unveränderter Weise, wie bisher fortgeführt wird. Ebenso befasse ich mich auch ferner mit dem Ein - und Verkauf aller Gattungen Staatspapiere, sowie mit der Verwechselung aller Münzsorten gegen billige Provision. Laibach am i Mai i85l. Gustav Heimann, im eigenen Hause, an dci-Schusterl>lücke. 3. 5li> (5) Optische Anzeige von besonderem Werthe fiir alle Brillen - Vediirftisse. Der Gefertigte erlaubt sich hiermit seme ergebenste Anzeige zu machen, daß er mit feinem großartigen, rühmlichst bekannt,n optischen TVarenlagcr, eigenen Fabrikates, hier angekommen ist. Besonders lM er die Ehre, einen jeden dcr Art ^eidendcn auf seine „neu erfnndellen Brillen und Lorgnetten - Gläser" aus „Flint Glas" aufmerksam zu machon, welche genau berechnet und fein pcriskopisch geschliffen, so wie in allen Einfassungen zu haben sind. Das Herzählen der Eigenschaften dieser ausgezeichneten Gläser ist überflüssig, da alle Billenträger sich dmch die Probe überzeugen können, daß ein solches Klarsehen mic dieser angenehmen Rlche für das Auge noch nic empfunden ward. Nur diese Bemerkung sey erlaubt: man k^in, für zedeö Auge um 3 bis 4 Num-n^rn o?er Grade schwächere, d. h. leichtere Glaser nehmen, als jene, die man seit Jahren gebrauchte, und dcr Effect mic dicsen sctwachercn Glasern wird wen besser und angenehmer sey» , als mit den fl-ühe,,, schär-fercü. Dcr naturliche Vortheil davon, eine geringere Konsumtion der Gehkrasc> ist schon ein großer Gewinn. Theater Perspective, Fernrohre, Feldstecher, mit echt achi-o^tischeü Gläsern, welche wegen ihrer Schärfe, starken Vergroßemng und hellen dicht's sehr zu empfeHlen sind, werden bei ln.- und Verkauf möglichst erleichtert; und wird noch bemerkt, daß jeder Gewinn auf Verlangen gleich «ach der Ziehung, gegen Abzug des üblichen Sconto del Herrn Simon G. 2ina bar ausbezahlt wird. Die verlosten Nummern werden nach jeder Ziehung öffentlich bekannt gemacht. Wir fügen zugleich die weitere Anzeige hier bei, daß nur wie bisder den Mn- u. Verkauf aller Htaats- und Industriepapiere, aller Gold- und Hilbermüuzen :c., sowie die Ansbezahlung fälliger Iinsen-Voupous, mn dm jeweiligen Agio, entweder durch Vernumung 'unserer Geswäftsfreunde, oder auf directem Wege, ohne Ausrechnung irgend emer Provision, prompt und billigst besorgen. " Ucber jede beliebige Anfrage wnd bereitwilligst Auskunft ertheilt. D. Zinner ^ Gomp. in Wien.