^ 231. Ämlghlatt zur Lmbacher Zeilung. 9. Oktober. Vrkenntttisf. Das k. k. Landcsgcricht Wien in Sirafsachen erkennt kraft dcr ihm von Sr. k. k. Apostol. Majestät ver> liehenci, Amtsgewalt, daß der Inhalt dcr Druckschrift: «Die Äil'el widrr dcn Glaubrn" von C. Nadenha«sen. Hamburg. Otto Meißner. 1805. Druck uoi, M. Nosen-licrg in Hamburg dcn Thatbestand deS Vergehens der Velcidignna, einer qesehlich anerkannten Kirche, strafbar nach tz 303 St. G. V., begründe »nd uelbindet damil nach ^ 30 St. G. das Verbot dcr weiteren Verbreitung. Wien. am 28. September 1865. Dcr k. k. Vize. Präsident: Schwarz m. p. Der k. k. Nathssckretär: Thallinger m. n. "(35,-2) Nr. lll>98. Schulen-Anfang. Da die vollständige Ausführung dcr im größern Maßstabe vorgenommenen Bauhirstellun-gcn am hiesigen l'yzcalgcbäudc noch einige Wo-chcn in Anspruch nehmen wird, so wird die Er« öffnung des Schuljahres 1865/6 am k. k. Gym^ nasium, an der k. k. Oberreal- und Mustcrhaupt-schule und an der Lehrerbildungsanstalt in Laibach auf den Anfang dcs Monates November d. I in der Weise verlegt, das; am 3. desselben Mona. tes das heilige Geistamt abgehalten, die Aufnahme in die gedachten Lehranstalten aber sammt dcr Vornahme allfälllger Nachtrags-, Wiederholung^ und Aufnahmsprüfungen vom 25. bis letzten Ok« tobcr d. I. statfindcn wird. Laibach, am 2. Oktober ,865. Won der k. k. Lan des be Horde für Kr a in, (346l)^Is Nr. 6W2. Vcychrnngsstcuer - Pachlversteigernng. Von dcr k. k. Finanzdirektion in Klagcnfurt wird hicmit zur allgemeinen Kenntnis, gebracht, daß die EinHebung der Vcrzehrungsstcucr vom steuerpflichtigen Wein^ und Mostausschanke, dann von den Vichschlachtungen und vom Flcischver. schleiße im Umfange der Ortsgemeinden Fricsach und St. Salvator im poliiischcn Bezirke Fricsach auf Grund des Gesetzes vom l7. August ,8tt2 (N. G, Blatt Nr. 55») auf dic I ^monatliche Pe. riodc vom l. November «8tt5 biü letzten Dezem, ber »866 mit dem Vorbehalte dcr stillschweigenden Erneuerung für die Solarjahre »867 und »«66 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternchmern wird zu ihrer Richt» schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: z. Die Versteigerung wird am 16. Oktober 1865 bei der Finanzdircktion zu Klagenfurt um l l Uhr Vormittags vorgenommen. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich der Ver-zchrungssteucr und des dcrmaligen 20^,gcn außerordentlichen Zuschlages zu derselben für die ^monatliche Periode vom steuerpflichtigen Aus-schankc des Weines und Mostes mit dem Betrage von »750 st, und bezüglich der steuerpflichtigen Viehschlachtungen und des Flcischverschleißes mit dem Betrage von »225 st., sohin in dem Gesammt« betrage von 2975 st. östereichischcr Währung, und für Jedes der Solarjahre »«67 und »868 vom Wein und Most mit dcm Betrage von »5W st, und vom Fleische mit dem Betrage von I05N fl. sohin in dem Gesammtbetrage von . 255U st. bestimmt. Auch ist dcr Pächter zur Einhebung und Ab' fuhr des aNfattig bewilligten Gemcmdezuschlagcs sobald solcher bekannt ist, verpflichtet, 3. Wer an dcr Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Auörufs-preiscs gleichkommenden Betrag von 297 Gulden als Vadium dcr Lizitationskommission vor dem Beginne dcr Feilbietung zu übergeben. 4. Es werden auch schriftliche Anbote von den Pachtlustigcn angenommmcn, Uebrigens wird sich auf die im Amtödlatte der Laibacher Zeitung Nr. 228 vom 5. Oktober ,865 veröffentlichte erste Kundmachung bezogen. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen, fürt, am 25. September »865. (344>i-2) Nr. 6783. VeyclMngssteuer - Pachtmstcigelnng. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagcnfurt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Vcrzehrungssteucr vom steuerpflichtigen Wein- und Mostausschanke, dann von den Viehschlachtungen und vom Fl.-lschver-schlciße im Umfange dcr Stadtgcmcinde Klagen, fürt, dann der Ortögcmeinden: l-St. Peter bei Klagenfurt, 2. Edcnthal und Ratsberg, 3, Vlk-tring, 4. St. Ruprecht bei Klagcnfurt, 5. Keu. tschach, 6. St. Martin bei Klagenfurt, 7. Maria Saal, 8. Krumpendorf, 9. Ponfeld, »U St. Peter am Brü'ckl und l l. Annabichl bei Klagcnfurt, im polit. Bezirke Umgebung Klagcnfurt, auf Grund des Gesetzes vom »7. August l862 (R. G. B. Nr. 55), auf die Dauer von »4 Monaten, d. i. vom l. November »865 bis letzten Dezember »86U, und mit Vorbehalt dcr stillschweigenden Erneuerung für die Solarjahre 1867 und ltt68 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmcrn wird zu ihrer Richt-schnür vorlaufig Folgendes bekannt gegeben: ,. Die Versteigerung wird am ,4. Oktober »865 bei der k. k. Finanz. Direktion zu Klagenfurt um ll Uhr Vormittags vorgenommen. 2. Der Ausrufspreis «st bezüglich dcr Vcr-zehrungssteuer und des dcrmaligen 20°/, außer» ordentlichen Zuschlages zu derselben für die l^mo-natliche Periode mit dem Gesammtbetragc von 36,629 fl., und für jedes der Solarjahre »86? und l868 mit dcm Gesammtbctrage von 3l.38vfl. ö. W. bestimmt. Auch ist dcr Pächter zur Cinhebung und Abfuhr der allfäUig bewilligten Gcmcindczuschlägc, sobald sie bekannt gegeben werden, verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dcm zehnten Theile des Ausrufs» prcises gleichkommenden Betrag von 3662 fl. ö. W. als Vadium der Lizitations Kommission vor dcm Begiinic dcr Fcilbiclung zu übergeben. 4. ES werdon auch schriftliche ?l»bote von den Pachtlllstigeti angenommen. Ucbrigcns wird sich auf die im Amtsblalte der Laibachcr Zeitung Nr. 227 vom 4. Oktober »865, veröffentlichte erste Kundmachung bezogen. Von der k. k. Finanzdirektion in Klagcnfurt, am 22. September 1865. (354-^l) Nr. 587U. Konkurs - Ausschreibung. Zur Besetzung von vier krainischen Invaliden-Stiftungsplätzen im Iahresbctrage von 3l st. 5U kr. wird der Konkurs bis Ende November »865 hicunt ausgeschrieben. Bewerber haben ihre an den Magistrat gerichteten Gesuche zu dor'umcntiren: 1. mit dcm Geburtsscheine; 2. mit dcr Bestätigung, daß Bittsteller in Folge dcr Militärdienstlcistung seit l. Jänner »848 erwerbsunfähig geworden ist; 3. mit dcm Zeugnisse guter Konduit während der Militärdienstzcit und seit dem Austritte aus dersclbcn; endlich 4. mit der Bestätigung der eigenen Vermö-gcnslosigkeit, sowie auch der Vermögenslosig« kcit derjenigen Personen, die allenfalls zur Unterstützung des Bewerbers rechtlich ver« pflichtet sind Stadtmagistrat Laibach, am6. Oktober »865. Dcr Bürgermeister: Dr. O. H. Eosta. (353—l) Nr. »»70 Kundmachung. Vci dem k. k. Bcrgamte Idria in Kram werden ,ttl>O Mctzen Weizen, «HOO „ Kor«, HO» „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: l. Das Getreide muß durchaus rcin, trocken und unverdorben stin, und dcr Mctzcn Wcizcn muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k, k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den zimcn-tirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Dcr Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualifizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigtem bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k.k. Wirthschaftamtes als richtig und unwidcrsprechl lich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loco Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben dcr Werksfrachter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-krcuzer pr. Sack oder 2 Metzcn zu leisten, 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bcrgamts-kasse zu Zdria, oder beider k. k. Landcshauvtkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5. Die mit einem öv-Neukleuzcr-Stempel ver« sehenen Offerte haben längstens bis Ende Oktober «865 bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide dcr Lieferant zu liefern Willens ist, und den Preis !<)<:,> Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner» gattungen lauten, so steht es dcm Bcrgamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dcm Offerte ein ««»"/< Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapiercn zn dcm Tageskurse, odcr die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Kasse odcr der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-genö auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Verttagsvelbindlichkei-ten nicht zuHallen, so ist dem Aerar das Recht ein. geräumt, sich für elnen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dcm Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regressiren. 8. Denjenigen Offcrentcn, welche keine Ge-treidc-Licferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis Ende November »865, die zweite Hälfte bis Mitte De» zember »865 zu lkrfern hat, Kukurutz jedoch auch nicht früher. l). AufVerlangcn werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke vom k k. Bergamle gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligcn Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. ll». Wird sich vorbehalten, gegen dcn Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontraktöbe-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben dcr Rechtsweg für alle Ansprüche osscn bleibt, die derselbe aus dcn Kontraktö-Bedingun. gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstcllungä-und Exekutionöschritte bei demjenigen, im Sitze dcs Fiökalamtcs befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bcrgamte Idria, am 1. Oktober is«5.