l7l? Amtsblatt zur «aibacher Zeitung Nr. 243. Samstag den 24. Oktober 1874. (499-3) Nr. 6111. Kundmachung. Am 31. Oktober 1874, vormittags l" Uhr, findet die ^rundentlastungs Obligationen "N ylesigen Burggebäudc im ersten Stock statt. Laibach, am 17. Oktober 1874. Vom krainischen jandesausschuse. ^5—2) Nr. 13667. Postexpedientenstelle. Die Postefpedientenstelle bei dem k. k. Post- °"e m Zirkniz, (Pezirkshauptmannschaft Loitsch zu ^""") womit die Iahresbestallung Pr. 300 ft., ", """spauschale pr- j"hrl. 80 ft. und das Iah-^.""lchale pr. i^ ft. für die Unterhaltung der und ^ """aligen Fußbotcnpost zwifchen Zirkniz Cauüm, > ^rbunden ist, ist gegen Leistung der besetzen. ^ ft. und gegen Dienstvertrag zu eiqent,^' ^^"ber um diese Stelle haben ihre suna d ä . geschriebenen Gesuche unter Nachwei-swlicben ^"^ Standes, der Schulbildung, des Vermiß a Moralischen Wohlverhaltens und der . . binnen drei Wochen ^ der k t A ^ - und darin ^">tduection in Trieft einzubringen ein zum Nns^^w' ob sie sich bereit erklären 5,-i^' ""eve geeignetes Locale beizustellen. "lest, am lg. Oktober 1874. " 3ir. 8014. Kundmachlmg. läge des^ ^""^ 1874/5 in den auf Gründen Sib ^ ^ Petzes vom 1. Juli 1872 Conlnw^ ^ Landwehr (Landesvertheidigungs) unb cv"""Wlen, Brunn, Graz, Prag, Lemberg ^chulen""77^ etablierten Offiziersafpiranten-wird am i <^ ^"ndwchrfußtruppen (Landesfchützen) Nebs^ ö""ber 1874 eröffnet, len U^ ^. dem hauptsächlichen Zwecke dieser Schu-Pflicht 2"^ ^" k. k. Landwehr und der Wehr-des, welH unterliegende Personen des Civilstan-^"hältniss ^'^ ^ffizierscharge im nicht activen den, ^ ^ anstreben, hicfür gründlich auszubil-^.„ ""ch beabsichtigt, den Personen dieser Kategorien, wenn sie es wünschen, Gelegenheit zum Erwerbe der von den Aspiranten aus Berusscade-ten- (Offiziers-) Stellen geforderten erweiterten Kenntnisse zu bieten. Diese Absichten sollen zunächst: ^.. inbezug auf die Heranbildung zu Cadetcn^ (Offizieren) im nicht activen Verhältnisse durch die Eröffnung von Abendcursen, wie bisher am Sitze der Eingangs bezeichneten Com-manden und L) hinsichtlich der Ausbildung zu Berufscadeten ^Offiziere) in einem Schuljahre durch die Etablierung eines von den vorgedachten Adend-curfen unabhängigen, für die Aspiranten fämmtlicher Landwehr- (Landesvcrtheidigungs-) Commandobezirle, „gemeinschaftlichen Tagsund Abendcursen in Wien" realisiert werden. Der Umfang dcr in den Abcndcurfen ^) und in dem Tagescurfe 1l) znm Bortragc gelangenden Gegenstände gründet sich im allgemeinen auf den in der Beilage 11 der Cadetenvorschrist jür die k. k. Landwehr (L. W. Verordnungsblatt Nr. 14 vom I. 1870) enthaltenen Lehrplan. Der Abend-curs ü) hingegen wird den Borträgen über Geographie, Geschichte, Mathematik und Naturwissenschaften, also jenen Gegenständen gewidmet, deren Kenntnis in dem für die t. l. Cadetenschulen vorgeschriebenen Umfange, nebst den in den Abendcursen H.) oder im TageScurse 1l) gelehrten Wissenschaften speziell von den Aspiranten aus Be-rufscadetcn- (Offiziers-) Stellen verlangt wird. Der Unterricht in sämmtlichen Gegenständen, so wie jener im Fechten und Turnen, dann die erforderlichen Lehrbücher, Kartenwerke, Schreibund Zeichenrequisiten werden unentgeltlich geboten. In dem Tagescurfe 1l) währt der Unterricht täglich 3 bis 4 Stunden, in den Abendcurfen ^) und Z) werden sür denselben an Werktagen die Abendstunden von 7 bis 9 Uhr und theilweise auch die Nachmittage der Sonntage in Anspruch genommen. Die theoretisch - praktischen Vorträge werden allenthalben mit letztem Juli 1875 beendet. Die Monate August und September sind ausschließlich zur Gornahme praktischer Uebungen bestimmt. Im Monate Oktober finden die Schlußprüfungen statt. Jene Personen, welche einen oder den andern der bezeichneten Curse (H. und 15) vollständig oder nur theilweise, d. i. mit Rücksicht auf die Bortrtlge einzelner Gegenstände, zu frequentieren wünschen, wollen ihre Gesuche längstens bis 31. Oktober l. I. an das betreffende Landwehr (Landesvertheidigungtz-Commando leiten. Bewerber aus dem Civilstande haben ihre Gesuche mit dem von der politischen- oder Polizeibehörde des bezüglichen Aufenthaltsortes (bei StaatS-und diesen gleichgestellten Beamten von den Vorständen der betreffenden Aemter) ausgefertigten Nachweise über die Geburtsdaten, den Zuständigkeitsort, die genossene allgemeine Bildung, d« Sudsistenzmittel, gesellschaftliche Stellung und einen tadellosen Lebenswandel zu instruieren. Dem Mannschastsstandc der nicht activen k. l. Landwehr angehörende Aspiranten, welche den Tagsund Abendcms (1i) oder nur einen diefer Curse vollständig und auch inbezug auf Unterkunft und Beköstigung aus Rechnung des Landwehretats zu frequentieren wünschen, haben ihren dlesfälligen Gesuchen den Nachweis über die gewonnene allgemeine Bildung und genossene militärische Aus-dildung zuzulegen. Derlei geeignet befundene Aspiranten werden zum Zwecke ihrer freiwillig angestrebten militärischen Vervollkommnung von den zuständigen Ba-taillons-Commanden rechtzeitg einberufen, zu dem am betreffenden Schulorte etablierten Instructions-Cadre auf ärarische Kosten abgehen gemacht und ; daselbst als „Zugetheilte" in Verpflegung übernommen. Auf die Dauer ihrer Zutheilung erhalten diefelben—gleich den, dem systemisierten Präsenz-stände der CaderS entnommenen Aspiranten — nebst den chargcnmäßigen Gebühren, ein für die Anschaffung von Behelfen zur Erweiterung ihrer Ausbildung durch Selbststudium bestimmtes monatliches Pauschale pr. 6 ft. ö. W. Die vom Beginne bis zur Beendigung des Lehrcurses zugebrachte Zeit wird ihnen, so wie jenen Aspiranten aus dem Stande der nicht arli> ven Landwehr, welche unter Belassung in diesem Verhältnisse sich zur ungeschmälerten Frequence rung eines Curses auf eigene Kosten gemeldet haben, zwar nur einfach, jedoch als active Dienstleistung angerechnet. Wien, am 30. September 1874. Vom k. k. Ministerium siir Landesveslhei- digung. Horst m. l».