Intelligenz - Vlatt zur Naibacher Bettung M^? «6. Donnerstag den 3. Juni________________1830. Aemtliche ^eriantbarnnZen. Z. 607. (1) Nr. 3loi^27. Ve rsteigerungs-Edict. In Folge hoher Entschließung einer hochlöblichen k. k. allgemeinen Hofkammer vom Zo. November v.J., Nr. 7g56, werden die sämnu-lichen Vermögensobjecre der ararlsch- und mit-gewerkschaftlichen Messmgfabrikzu Lienz, bestehend in Wohn- und Wcrksgcbauden zu Lienz, Lclsack, Dcvant und inderPöllmd, dieWohn-gcbäude größtentheils mit Garten und Stallungen , die Werksgebäude zu verschiedenen Pn-vatbetriebszweigen, als Mühlen aller Art u.s. w. verwendbar, Grundstücke, Waldungen, Kohlschirmen, Kanzleiemrtchtung, Mobllar-Gegen-stanoe, Werkzeuge, Feuerlösch-Requisiten, alt und neuem Eisen, lm W^ge Veröffentlichen Versteigerung veräußert, wobei jedoch bemerkt wird, daß dem Erstchcr die Messinghütte dasRcchtzur Messingerzeugung nicht eingeräumt werde, indem dieses Necht einzig und allein dem schon bestehenden tirollschen Messinghandcl vorbehalten bleibt. Die Bedingnisse der Veräußerung ßnd folgende: §. 1. Wird sich die hohe Ratification einer hochlödllchen k. k. allgemeinen Hofkammer über die Resultate der Realttatenoersteigerung vorbehalten/ und unter dem Ausrufspreis kein Anbot angenommen. §. 2. Wird Jedermann den die Gesetze nicht ' ausschließen, zurVerstelgerung gegen Erlag des lavrtg. Vadiums zugelassen, und es ist der Ersteher einer Werksrealität durchaus nicht gehalten , alle zu derselben gehörigen Gebäude zu übernehmen, sondern es wird ihm ganz freige-- stellt, diejenigen davon zu wählen, dle erfür sich nöthig oder nützlich findet. §. 3. Hat der Melstbierer wenigstens ii3 des Kaufsvrelses sogleich bar zu erlegen, den ^est aber längstens in halbjähriger Frist nachzutragen, einstweilen aber für diesen Rest die gczeyliche Sicherheit zu leisten. §. 4- Wag und Gefahr, so wie die Benutzung der ersteigerten Realitäten geht, wenn n'.chc d'.eösalls bei einzelnen Realitäten aus-nahmswcm eme andere Bcdinimß gemackt und b.kannt gegeben wlrd, vom Tage der Verstei- gerung an, sogleich, das Eigenthum aber erst nach geschehener Kaufserrichtung, welche nach vollends abgezahlten Erstchungsbetrag ungesäumt eingeleitet werden soll, auf dem Käufer über. §. 5. Haben die Ersteher mitAusschluß der Licitationskostcn, sämmtliche mit der Kaufser-rlchtung und Verfachung der Käufe verbundenen Taxen- und Stampelgebühren, und die weitern unter was immer für ememTltcl erlaufenden Kosten allein zu bezahlen. §. 6. Alle Realitäten werden den Erstehern mit den alten Rechten und Lasten, ausgenommen, das Befugniß zurMessingerzeugung, übergeben. §. 7. Alle Steuern und Wüstungen, und andere wie immer geartete Giebigketten fallen vom Tage der Versteigerung auf den Käufer. §. 3. Für das angegebene Flächenmaß der Realitäten wird keine Gewahr gelnstet, daher die Uebergabe der Grundstücke ohne Nachmessung zu erfolgen hat. §. 9. Alle Werks- und Mampulations-gebäude, sie mögen von einer oder mehreren Partheien erstanden werden, werden nicht mit der Befugniß zur Fortsetzung der frühern Betriebs-Unternehmung, nämlich der Messinger-zcugnng, an die Ersteher übergeben. §. 10. Die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten mit lhren nächsten Gränzen, so wie die darauf haftenden Steuern, Grund- und Wasserzinse und alle übri gen Lasten und Giebigkciten können m der Kanzlei der k. k. Messmgfabrik zu Llcnz eingesehen, und es werden jedem Kaufsliebhaber die verschiedenen Werkstatten und anderen Gebäude zur Besichtigung geöffnet werden. Sollten wieder Erwarten noch andere Realverbindlichkeiten, als Servituten öder andere Lassen ausser denjenigen, welche in der Kanzlei der k. k. Messing-fadriks-Verwaltung eingesehen werden können, und die auch bei der Versteigerung werden bekannt geßeben werden, später sich offenbaren, so laßt sich das Aerar zu keiner Vergütung hic-für herbei. ^, §. 11. So wie die Vermögcnsobjecte der Fabrike nach und nach von der Verwaltung in Lienz an die Uebernehmer werden übergeben werden, so werden auch über die Wohn- und 296 Werksgebaude, Grundstucke, dann über die übrigen Inventarial-Gerachschaften und Materialien, sogleich besondere Uebergads- und Uebernahms - Instrumente gemeinschäftlich in vlipplo aufgenommen, und uon beiden Thellen unterferttget werden, daher festgesetzt wird, d«ß Wag und Gefahr wegen emen allfalligen Verlust, Verderbnlß/ Werksoerminderung an den Vermögensobjecten bls zur gemelnschaftli-chen Fertigung der Uebergabs- und Ueber-nahms-Instrumente den übergebenden, nach dleser Unterfertigung aber den übernehmenden Theile treffen solle. §. 12. Die ebenfalls zu veräußernden Mo-bilargegenstande, Materialien und Requisiten bestehen in Kanzleiemrichtung, Feuerlöschve-quisiren, verschiedenen Werkzeugen, altem un3^ neuem Eisen in größern und klemern Parchlcn> -Getreidmaßereien, einer Kutsche, dann Wett«' bäumen und andern zubereiteten Holzgattungen mehrerer Form und Größe. Die bare Bezahlung fur diese Gegenstände hat gleich bei dev ErsteiMung geleistet zu werden, und es gehen dieselben--auch gleich bei der Llcitatlon in das EiMthum des Melstdietenden über, daher von' dem^tügenblicke der Erstehungen jede Verantwortlichkeit des Messlnghandels als Verkäufer für?dieselben aufhört, auch wenn der Käufer sie nrcht alsoglelch in eigene Verwahrung über-nilmnt^ ' §^ i3.Zur Wegschaffung dieser Gegenstande von den ämtlichen Lagerstätten wird de,n 'Erste« her eln Termm von acht Tagen gestattet. §. i^. Diese Versteigerung wird bei der k. k. Fabrlksverwaltung zu Aenz am i5. Juli i63o, in der dortigen Amtskanzlei mit der Li-citation dec Mobilargegenstande, Materialien und Requisiten, worauf jene der Realitäten folgen wlrd, beginnen, und in den darauffolgenden Tagen bis zu ihrer vollständigen Beendigung fortgesetzt werden, allwo daher Kaufsliedhaber an dem festgesetzten Termm persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen haben werden. K.K. Meffmgfabriks- und Iaukner Berg-bauverwalcung. Licnz den 26. April i63o. Vermischte Verlautbarungen. z. Z. ,222. (») Nr. ,2o5. Amortisilung mehrerer Sahposten. Von dem Nelirls. Gerichte der Staatsherr« llbait Uoelsdecg wlro bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen 0« Helena, verwitweten Dolleß aus Avelsserq. in die Ausfertigung der Umortlsa« lisnK« Hsicee, über nachstehende, aus den, der »zncal« Hercschäfc U)el5becg, «»>» Urd Nr. »6 er 19. untertbänigen zwei Viertelhüben l'ntabulirten Sagpssttn, als: t>ss Jacob Slivar, c!6u. 2g. Mal »767, pr. 35 ft.; oeS Joseph Wi!,, <^6o. 25. November ,776, pr. ,2 Kronen; der Frau v. Kreuhberg, . 6. Mai ,772. pr.65ft.; Gben «Sseiden, ciao. Z. April »775. pr. Z4ft.; d« Urlula Vitschllfck, <^6o. 7. Mai »767, pr. 7« st.; Ooenderfelden, 66a. 2». Mai »767,^5. 20c» ft.; des Georg Slivar, clcio. 2». Mal 1767, pr »5ft.» des Joseph Martin, 66«.^. Aplil »769, pr. 20 ft.; des Stephan Gmrekar, 66o. 2Z. Apl«l »770, pr. 29 ft.; enollch oes Georg Sllvar, cl<^o. ^ AprU »772. pr. Z4 ft-, gewlNiget woroe,,. Es werden fohln die respective« Gläubiger und (Zrben h,emit aufgefordert, blnnen d«r «e« seyllchen Frist von emem Jahre, sechs Wochen und lllei Tagen, ihre Rechte gegen die Helena, Wllwe Dol^eß, oder ihre Orden, um so gewisser gellend zu machen, widrlgens nuck Ablauf oes Amoltlstrungs,Termines alle Liefe Sähs alS sraft« und wilkungslss angesehen, und auf ferneres An» langender mehrbef^gten Helena, verirlttret^n Dol« leß, getöocet und exlabulirt werden wurden. ^ezicts»Gericht AoelSderg den »ü. Septem» ber lä2g. 3- 6äo. (») »a I. Nr. 60a. Feilbietungs « Edict. Vom Bezirks» Gerlchie in Freuoenthal wird bekannt ph Dolenz'sche Perlahmassa schuldiger 473^.. c. 5. c. gewiNiget worden. Es haven demnacb alle Jene, welcbe auf die» ses Urtheil aus was immer für einem Rechtsgrun« te Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe dltmen der geschlichen Fnst von einem Jahre, ftchs Wochen und drei Tagen, vor diesem s. t. Bezirks' Gerichte so gewiß anzumelden und an» hängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des Bittstellers, Urban DoNenz,das obge. dachte Urtheil, eigentlich das darauf befindliche Grundbuchs« Certificat nach Perlauf dieser gesey. Uchen Frist für getödtet, traft« und wirkungslos «Märt werden rvürde. saihach ^m 3« September »829. Z. 647- (2) Bekanntmachung. Nachdem die Belmnstung eines karntnts risch l ständischen Tanzmeisters ,n Klagenfurt, mn dem jährlichen Gehalte von zweihundert Gulden Conventions-Münze, in Erledigung gttommen lii, so wnd d»eß zu dem Ende hie-Mlt allgemein bekannt gemacht/ damit die In« dwlduen, welche dlese Bedlenssung zu erhalten wünschen, »hre —nut den erforderlichen Zeugnissen über d,e ,n dleftm Fache besitzenden gründlichen Kenntnisse und andevwelten Eigenschafs ten, über chr Alter und dze bisher allenfalls geleisteten Dlenfte, dann sonstigen Vlhelfen belegten Geluche, binnen sechs Wochen, vom Tage der erften Einschaltung dieser Bekanntmachung in d»e öffentlichen Vlätter, hierorts einzurelchen wissen mögen. Von dem kärntnerisch-standischen großen Ausschusse zu Klagenfurt am 8. Mai igZo. G 0 i c t. Bon dem vereinten Bezirks. Gerichte Mün« kendorf wird dem Andreas Keyel und dessen unbekannten Erben, mittels gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieftiben Lorenz Sever von Tschernulsch, eie Klage auf Verjährt« und Ei« loschsnerklälung des, von Caspar Slupvar, an ihn Andreas Ketzcl, unteim 9. December »790, uder 24« ft. L. W- ausgestellten, und auf der, oer löbl. Stadttammeramtsgült Krainburg, «ul, Rect. Nr. ,5, dienstbaren Huve zu Stob/ feit 9. De» cember 1790 haftenden Schuldscheines/ angebracht, um Anordnung einer Tagsahung gebeten / und diese auf den 7. August iU3o erwirkt. Dieses Gericht/ dem der Aufenthaltsort die» fer Geklagten unbekannt ist, und da sie aus den k. k. Ordlanden vielleicht abwesend sind, hat zu deren Vertretung und auf deren Gefahr und Un« tosten den Hrn. Georg Perz, Bezirks. Richter zu Egg ob Podpetsch, als Curator deilelit, mit roel» chem die angebrachte Rechtssache nach der für die l. k. Erdlanden bestehenden Gerichtsordnung aus« geführt und entschieden werden wird. Andreas Keh«! und dessen allfällige «Zrben, werden dem« nach durch gegenwärtiges Edict erinnert/ zu obi« ger Tagsahung so gewiß allenfalls zu erscheinen, oder bisbin dem aufgelteNten Curator die Rechts» behelfe an die Hand zu geben, oder sich selbst ei« nen andern Vertreter zu bestellen, und diesem Ge, »ichte namhaft zu machen, und überhaupt im ord^ nungsmähigen RechtScrege einzuschreiten, als sie sich wldrigens die aus ihrem Verabsäumen ent« stehenden gesetzlichen Folgen selbst beizumessen ha« den werden. ' BezirkS'Gericht Münkendorf am ». Mai >ß3o. H. 646. (5) 3k7lL3. S d i c t. Vom Bezitts.Gerichte der Cameralherrfchaft Veltes wird hiennt bekannt gemacht: lZs sey übet Ansuchen dei Antsn Bllemel, väterlich Michael 293 Bliemel'schen Vermoaensüderkader von ^eliach, »rider Franz Vout, Kurator des Andreas Kristan von ebendaselbst, wegen schuldigen 3-?5 ft. D. W. M. M. c. 8. c., in die executive Fe'lbietung der, dem Letztern gehöligen, zu ZeNaä), 5ub ygus Ns. 10, vorkommenden, der Herrschaft Radmannsdorf, sub Urd. Nr. 769. .dlenstoaren hude, dann des eben dahin dienltoaren ^Ueberlandsackcrs u Iv.r2jek, und einiger Fabl/nsse, im gerichtlichen Schäyrrerthe pr. »02c) ft. 25 tr., gewUuget rvor» den. hiezu werden nun drei Termine, und zwar: der erste auf den 24. Mao, der zweite auf den 24. Iuny, und oer dritte auf den 24. July d. I., jedesmal Vormittags von 9 bis »2 Uhr, in I^occ» der Realität zu.^ellach mil dem Ankange bestimmt, daß, im FaNe diese Realitäten sammt Fährnissen, weder bet der ersten noch zweuen FeUbietungs» Tagfaßung um oder über den Schätzungswert an Mann gebracht werden sollten, felde dei der dritten Feildiecungs.Tagfahung auch unter dem Schähungswerthe hintangegcden weroen würden. Wozu die Kau!^ustlgen zu erscheinen mit dem eingeladen werden, dah es chnen frco stehe, die Licitatlonsdedingnisse hierorts einzusehen. Bezirks-Gericht der Camcralhelrschaft Bel« des am «7. April i83o. Anmerkung. Bei der ersten Feilbietungs. Tagsatzung hat sich kein KauftusUgergemeloet Z. 643. (Z) Nr. 694. Edict. Von dem Bezirks-^enchte des Herzog, thums Gottfchee, wird dem Math>as Ellmetz von Grmtovly, nachssehendes Edict bekannt gemacht: Es habe wider chn Anton Kouaifch von Padua , bel diesem Gerlchie eine Klage wegen schuldigen 71 st. angebracht, und um die richterlich? Hülfe gebeten, worüber eme Tagsatzung auf den 2Z. August d. I., um 10 Uhr Vormittags, anberaumt wurde. Das Gericht, dem der Ort semes Aufenthaltes un, bekannt Ni, hat auf seine Gefahr und Unkosten den Herrn Joseph Tschurn von Goit-schee, zu seinem Curator aufgessegl, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach Vorschrift der a. G. O. ausgeführt und entschieden werden wlrd. Derselbe nnrd daher deffen durch dieses Edict verständiget, daß er allenfalls zu rechter Zelt selbst zu erscheinen, oder den deNlmmicn Verlrecer seme Rechtsbehelfe m Handen zu lassen, oder einem andern bci diesem Gerichte namhaft zu machenden Gach« rvalter zu wählen wissen möge, zur Vermeidung der, aus der Verabsäumung entstehenden Folgen. Bezirks - Gericht Gottschee am 3- Mao i33o. Z. 6^5. (5) In dcr Stadt Radmannsdorf ist das Haus, Nr. l, bestehend zu ebcner Erde aus zwel Handgewölben und einem Keller, im ersien Stocke aus 4 Zimmer, einer Küche und einem Speisgewölbe, sammt Garten, aus freyer Hand zu uerkaufm. Nähere Auskunft ertheilt Peter Sra-geneg, Bierbrauer in Stein. Meue, verbesserte. ssZenannte Vrürken - DerimalwaZe. Diese lieuen, noch wct'ilg bekannten, bisher nur aus dcm Auslande bezogenen Brük-ken-Decimalwagcn, werden nun auch von dcm crgebenst Unterzeichneten auf eine verbesserte Art verfertiget. Die wesentlichsten Vortheile derselben bestehen dann, daß sie ihrcs geringen Umfanges wegen in jcdem Raumc anwendbar find, überall hin übertragen werden können, da sie nirgends angehängt zu werden brauchen, daß fie mit zehnfach geringevn Gewichten, große, so wie geringe Lasten, eben so genau, als jede andere Wage abwägen, und so bequem sind, daß sie sich zur Abwäge für ganze beladcne Wägen, lebendes Vieh, kurz für Lasten von jedem Umfange cigncn, sohm nebst der Bequemlichkeit auch bedeutende Zeit-, Mühe-