^ir. ^s^ Montag den 4. März 185t). Äemtliche Verlautbarungen. H. 372. (3) Nr. 2754, Das hohe k. k. Minisierilim des Hand.'ls und der öff.',u!ichen Bauten hat mit dem Erlasse v""«, d. M., Z. 12«, eröffnet, daß die zu ^^lqe allerhöchsten Entschließung vom Nl Jänner d- I. organisirte General-Direction für die Com-"lunicatiuinn mit 1. März l. I. ihre Amtswirk-^mkeit beginnen »rird, und mit demselben Tag«-unter ihrer unmittelbaren Leituna in sämmtlichen ^Wnländltn des Reiches provisorische Postdirec-^'onen in Amtsthätigkeit treten, welcbe einstweilen ^ ^" definit»vcn innern Oraanisation nach Maß-'^^ dl'ki drn bisherigen Oberpostverwaltunqen ^^siälimten Wirkungskreises ihre Funktionen aus-^uüb „ habel!. - Was zur allgemeinen Kenntniß gcblacht wird. - Laibach am 17. Febr. l85N. Chorin sky »n. s,. Statthalter. Z 3W. (3) Nr. 24N« Laut Mittheilung der königl. croatilch-slavo- "'schcn Landesbehörde erncdten befunden hat. — ^'i dieser Lande^hauptc.isse werden folgendeste! len mit den bttnsse >den B^üg.'n svstemisnt. und ^"'': 1 Zahlmeiste,- mitilWfl CM, 1 Con< tlollor mit 1W0 f!.. 2 Cassi,re mit 80« ss., ^ ^'ssa-Ofsi^^l mit 7M» fl., , 'Amts- Treiber mit 350 fl , 2 Amtssckrewer mit :i«w fl ^ Icder, der ein.' der oben angeführten Dienstes- '^'llen zu erhalten wünscht, und besonders der ^nn Art, inclus. der Offizialsstelle, muß die croa"^' ^"^tnisi der Cassegeschäste haben, die ^ - ^e Sprache vollkommen «erstehen und in Ani> schreiben können. — Von dem Casse- a< Treiber wild gefordert, daß, wenn derselbe t^ nickt die volle Kenntniß der Cassemanipula- f^^ ^slht, ^. h^>^ mindestens im Rcchnungs- ^i ^^^kommen cebild.t seyn müsse. - Der sj^'"e>^cr, der Controllor und beide Cassiere j^ ,/'^'bunden, eine Dienstescantion zu erlegen, ,^^^maße der betreffenden Besoldungen, und h ^ >n barem Gelde. — Auf jene Concurrcnten . d vorzüglich Bedacht genommen, welche außer h s, ^^n anqeführten Eigenlasten auch jene od« ."' ^'^' sl? durch langete Zeit dci einer Casse ^^ lm R^chnungsfache Dienste geleistet liabcn. di's ^ bk" oben erwähnten Beamten wird bci Bt'^, ^^^^^ltsse auch ein ?lmtt,diener mit der ^ "6 von 25tt fi. Silbermünze angestellt ^üs>!^' ^^ Besetzung differ Stelle wird vor- dc^ ","l die Dienste der ausgedienten Krieger w^ ^"tisch.slavonischen Gränze Rücksicht genom- Dis/ ^kun sir lesen und schreiben können. — "b'll a^' Welche die eine oder die andere der scheu ^fl'hvten Dienstesstelleu zu erholten wü,.- sucl)/ "^ben die gehölig drten Bittge- dei, i^'^/^ der betreffenden vorgesetzten Behör ^^all- '^ "6 1. März l. I. b.i dem königl. k'k. ^^ '" '^lgram zu übeNlichen. — Von der ^ 14^^^^"'" ^^ Kronlünd.s Krain. Laibach >^^bluar l85«>, ^' ('^) Nr. ""/^^ ...l 3<>:t5>. ^eqe« > ^ u n d m a ch u n g ^sen,H/"^llung der k. k.' Staats-^n ^.^dnstrecke vom Rumpler-Gramste ial ^7 ^^'^ ^ ^" ^lg' hohen <'>lllli ^/^llaijes vom :N. Jänner lK5j<>, Z. ^Nan. «?"' H'^'lluug der Strecke vom «5^7 ^"mpl"'-Glaben bis zum Spiest ^sge >>,. , - ^""mermg - Staatseisenbahn im ^'^Unq ch^,''"''d'n ^oncurrenz durch Ueber-^""den !^ ^^"' Offerte an den Mindestfor-! "''"'"- ^ Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: 1. Es sind die Kosten dieses Baues annäherungsweise auf l,0.">4.<>7:t si. C. M. berechnet, wobei jedoch bemerkt wird, das; diese Summe bloß als Grundlage der Bemessung der Caution zu dienen hat. — Die Arbeiten müssen längstens vier Wochen nach der Eröffnung der Genehmigung des Offertes ange fangen, und zuvcrlaßlich bis Ende September ll<»! vollendet seyn. — 2. Die auf einem l5 kr. Stampel ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 31. März 1850 Mittags um 12 Uhr versiegelt und mit der 'Aufschrift: »Anbot zur Herstellung der Staats'Eisenbahnstlccke am Sem-mering vom Rumpler-Graben bis zum Spieß velsehen, bei der k k. Gencral-Baudirection für die Staatseisenbahncn in Wien, W>.'llzeil Nr. tti. Wien am I!>, Februar 1U50. Z. 3tj:i (:y Nr. !725. Kundmachung wegen Tabakmaterial-Verfrachtung. Von der k. k. steierm. illyrischen vereinten Camera! - Ge-fällenverwaltung wird hiermit bekannt gemacht, daß bei derselben über die Verfrachtung des Tabakmaterials und anderer Gefällsgegcnstände aus der k. k. Tabakfabrik und Verschleißmagazin in Fürstenfeld nach Klagenfurt und Villach in Karntcn, und von diesen beiden Orten zurück nach Fürfienfelo und in einer beiläufig jährlichen Gewichtsmcnge von 4!lW Sporco Centner nach Klagenfurt, und von beiläufig 27W Eporco Centner nach Villach, bei eintretenden Umständen auch mehr oder weniger, dann nach Bedarf auch Tabakmateriale, Geschirr, leere Säcke und sonstige Utcnsilien :c. von Kla» genfurt und Villach zurück nach Fürstenfeld entweder für ein Jahr, d. i, vom I. Mai !85l> bis Ende April I"5l, oder für die Dauer eines Zeitraumes von zwei oder drei nach einander folgenden Jahren d. i. vom 1. Mai 185U bis Ende April 185»2, oder beziehungsweise bis Ende April l8',3 (die Wahl des Zeitraumes wild sich ausdrücklich vorbehalten) in Folge einer Concurrenz mittelst schriftlicher Offerte ein vertragsmäßiges Uebereinkommen geschlossen werden wird, wozu diejenigen, welche dieses Transpor!-geschäft übernehmen wollen, mit dem Beisatze aufgefordert werden, die versiegelten Offerte mit der Aufschrift: „Anbot für die Tabakmate-rial-Verfrachtunq von Fürstcnfeld nach Klagenfurt und Villach" — längstens bis 14. März !85N um 12 Uhr Vormittags im Bureau des k. k. Hofrathes und CameralgefäUen-Administra-tors für Steiermark und Illyrien einzureichen. Es werden aber nur jene Offerte berücksichtiget werden, welche; >. einen bestimmten Preis enthalten, 2. die Verbindlichkeit ausdrücken, sich den'bei der Cameral Gefällenverwaltung in Gratz oder Wien, dann bci den Cameral-Bezirksvcr-waltungen in Grah, Klagenfurt und Laibach, dann bei der Tabakfabriks-Verwaltung in Fürstenfeld zur Einsicht befindlichen Contraktsbedin-gungen zu fügen, und 3. welche mit der Ouit-tung über das zur Sicherstettung ihres 'Anbotes bei der k k. Camera! ^ Gefallen - Hauptcasse zu Gratz oder Wien, bei den Camcral-Bezirksver-waltungen in Klagenfurt oder Laibach, oder bci der Tabakfabrikscasse in Fürstenfeld erlegte, aus dem offerirten Frachtlohns-Anbote des, für ein Jahr zu verführenden Material-Quantums entfallende zehnpercentige Vadium belegt seyn werden. Die Offerenten, bleiben bis zur erfolgten Entscheidung für ihre Anbote rechtsvcrbindlich, nach erfolgter Entscheidung wird aber das Angeld denjenigen, deren Anbote nicht angenommen werden, sogleich nach dem von der betreffenden Behörde hierüber gefaßten Beschlusse zurückgestellt, jenes des Offerenten hingegen, dessen Anbot angenommen werden wird, bis zum Erlag der Caution, welche auf 1<» Percent von dem bedungenen Frachtzinse des ganzen zu verführenden Material-Quantums festgesetzt wird, zurückbehalten werden. Die Caution ist binnen 14 Tagen vom Tage au gerechnet, an welchen dem Mindestbiethcnden die Annahme seines Offertes bekannt gemacht worden sein wird, vollständig zu leisten, widrigens es der Cameralgefällcn-verwaltung freistehen soll, entweder das erlegte Angeld als dem Staatsschah verfallen einzuziehen, oder auf Gefahr und Kosten des durch die Unterlassung des bedungenen Cautions-Erlages Vertragsbrüchigen Contrahenten über die von ihm erstandene Leistung einen neuen Vertrag auf die sich am zweckmäßigsten darstellende Art, und zu den Preisen einzugehen, gegen welche der Abschluß desselben bewerkstelliget werden wird. Gratz am Kl. Februar l85U. 102 Formular des schriftlichen Offertes: Ich Cndesgefertigter erkläre in Form Rechtens die Verfrachtung des in dem Zeitraume vom 1. Mai 185N bis Ende April 185)1, oder aber für einen Zeitraum von zwei oder drei nach einander folgenden Jahren, d. i. vom I. Mai 185U bis Ende April Ift.V/, oder beziehungsweise bis Ende April 1553 zu Klagenfurt und Villach erforderlichen Tabakmaterials, als von beiläufig jährlichen 4:l<»<> Sporco Center in Klagenfurt^ und von beiläufig 27M» Sporco Centner in Villach (nach Umständen auch mehr oder weniger) aus der Fürstenfelder Tabakfabrik, und den dortigen Tabak- verschleisimagazin um den Frachtlohn pr....... nach Klagen fürt, um den Frachtlohn pv...... nach Villach; dann zurück von Klagenfurt nach Fürstenfeld, um den Frachtlohn pr'.....und zurück von Villach nach Fürstenfeld, um den Frachtlohn pr...... übernehmen zu wollen (der Frachtlohn musi mit Buchstaben ausgedrückt seyn), wozu ich die Versicherung beifüge, dasi ich die in der Ankündigung und in den Licita-tlonö - Bedingnissen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. Als Vadium lege ich im Anschluße den Cassaschein über den Betrag pr___ bei. (am------I85tt. Unterschrift. Charakter.) Contracts - Beding nisse. Zur Verfrachtung des Tabakmaterials und der sonstigen Gefällsgegcnstände aus der Fürsten-ftldcr Tabakfabrik, und aus dem dortigen Tabak' Verschleiß Magazin nach Klagcnfurt und Villach in Karnten, und von dort wieder zurück nach Fürstenfeld entweder für ein Jahr d. i. vom 1. Mai 1850 bis Ende April lK5,1, oder für die Dauer cineö Zeitraumes von zwei oder drei nach-einander folgenden Jahren, d. i. vom 1. Mai 185U bis Ende April 1852, oder beziehungsweise bis Ende Apiil 18',» - ,) Verbindet sich der Contrahent, das Tabakmateriale und alle sonstigen Gefällsgegenstande, welche während des obigen Zeitraumes bei dem Klagcnfurter und Vil^ lacher ^istri-ts. Vellag erfmderlich seyn werden, bestehend in beiläufig jährlichen 4:tM> Sporco Centner für Klagenfurt, und in beiläufig 2?W S'porco-Centner für Villach, nach Umständen auch mehr oder weniger aus der Fürstenfeld^ Tabakfabrik, und dem dortigen Tabakuerschleiß-Magazin nach Klagenfurl und Villach, dannzu-rück, nach jedesmaliger von dem Verleger in Klagenfurt und Villach, oder von der Fürstenfelder Tabakfabriks - oder Verschleiß - Magazins-Ver waltung acht und vierzig Stunden vorher erbat-tener Aufforderung bei dem genannten Verschleiß. Magazin in Ladung zu übernehmen, und nach den erhaltenen Frachtbriefen unqetheilt und m,-beschäoiget in einem Zuge an die Verlaqe in Kla-g nfurt und Villach zu stellen. — 2) Macht sich der Contrahent verbindlich, das von Klagenfurt und Villach zur Rücksendung bestimmte Tabakmateriale, und andere wie immer benannte Ge fällsgcgcnsiände gleichfalls unbeschädigt, und wie er selbe in Ladung erhält, in das Tabakver-schlcißmagazin nach Fürstenfcld zu verführen; für den Fall aber, als in der Contrattsdauer die Material-Verführung von Fürstenfeld auä, an einem oder dem andern dieser Orte Klagenfurt oder Villach aus was immer für einem Grunde ganz oder lheilweise aufhören, oder sonst auch aus was immer für einer Ursache eine Aenderung erleiden würde, ist der Contrahent nicht berechtiget, aus dem hiedurch ganz oder lheilweise her-de'gefuhnen Erlöschen dieses Verfrachtungsgeschaf-^ "'^"^mm Anspruch an das Aerar zu machen. — Jedem Transporte hat der Contrahenl emen verlasche« Vekturanten als Leiter oder Schasfer betzugedcn, welcher sich nicht nur von der ,n der Ladung übernommenen Gewichtsmenge, und der Collieu-Anzahl zu überzeugen, sondern auch be, den Auf- «„o Abladungen zugegen zu seyn, und darüber zu wachen hat,' daß alle Wagen beisammen bleiben, und sich nirgends zerstreuen. Wenn der Contrahcnt zur Bel> bung der Frachtbetrage keinen besonderen Bevoll mächtigten oder Bestellten ernennen sollte. so ist cr verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzu qeben, worin er die vereinte Camera!-Gefallen Verwaltung ermächtiget, an jene seiner Fuhrleute, welche das Gefällsgut c^ntractmasiig übcrbracht haben, und welche den für die Verfrachtung bedungenen Frachtlohn gegen Producirung des Frachtbriefes ansprechen, solchen auch auszahlen zu können. — Hiebet wird noch ausdrücklich ei innert, daß das Tabakmateriale in Briefsäcken nur nach der Zahl der Säcke in Klagenfurt und Villach übernommen werbe; und dasi der Contrahent für einen in der Folge in den Brief» sacken entdeckten 'Abgang zu haften habe, weil ihm das in den Briefsäcken befindliche Material nicht nach dem Gewichte, oder nach der Zahl der Briefe und Packele, sondern nur nach der 'Anzahl der Säcke bestätiget wird, wogegen aber auch von Seite des Gefälls die richtige Ver^ Packung auf die vorgeschriebene Art geschehen wird. — it) Das zu Fürstenfeld, zu Klagenfurt und Villach in Ladung erhaltene Tabakmateriale, leere Geschirr, und andere Gefällsge-genstände dürfen nirgends ohne erweisliche Notl^ wendigkeit ab- oder umgeladen werden, sondern es muß in einem Zuge, und in der ill den Frachtbriefen jedesmal bestimmten Anzahl von zwölf Tagen von Fürstenfeld nach Klagenfurt, und in vierzehn Tagen von Fürstenfeld nach Äillach um so gewisser an den Ort seiner Be-stimmung gebracht werden, als im widrigen Falle, und wenn ein Materialstransport länger ausbleiben sollte, solche auf Kosten des Contrahenten aufgesucht, an seinen Bestimmungsort befördert, und die hiedurch aufgelaufenen Kosten dem Contra-! enten zur Last gebracht werden würden. - 4) Hat der Contrahent für eine gute, gegen schlechte Witterung schützende Bedeckung seiner Frachtwägen auf eigene Kosten zu sorgen, weil ohne dieselbe keinem Fuhrmanne gestattet wird aus dem Auf> ladungsolle abzufahren — 5) Dem Tabakmateriale, darf keine fremde, demselben durch Geruch, oder andere Eigenschaften nachtheilige Ware zugeladen werden, und cs bleibt der Contrahent sowohl da>'ür, als für jeden andern schaden, welcher auf irgend eine Art durch seine eigene Schuld, oder durch Nachläsiigkeit seiner Bestell' ten und Fuhrleute an Tabakmateriale, oder an einen anderii Gefällsgegenstande zugefügt werden sollte, in der Art verantwottlich. daß der Ersatz sogleich durch Abzug von den Frachtlohnszahlun-gen, insofern diese zureichen, geleistet werden muß. — Dieftr Ersatz muß für das abgangige oder entwendete Tabakmateriale in dem tariff-m^ßigen Pnvatconsumentenpreise, für das ganz unbrauchbar gewordene Material in dem Gefälls. Glstehungspreise, und für das Beschädigte aber noch rerwendbale Tabakmaterial in den Umar-bcitungsspesen-Betrage geleistet werden. — Bei den Utensilien, als: Kisten, Fässern, backen, Em-balagen und andern Gefällö-Erfordernissen ist der eigene UmschaflmaFpreis derselben dem Gefalle zu ersehen, wobei noch bemerkt wird, daß in diesen Fällen der Contrahent auf die Bezahlung der Hin ^ und Herfracht keinen Anspruch habe, und ^die allenfalls hiefür schon behobene Fracht zurückzuzahlen verbunden bleibe. —. Bon diesem Schadenersatze können den Contrahenten 'wr die ^,51,. l<>!l,!!l! lli.'>j(il'<'5. d. h. solche Zufälle lossprechen, welche zu verhindern, oder zu vermeiden er durchaus nicht im Stande war, und wobei also weder ihm, noch seinen Bestellten, oder seinen Fuhrleuten ein Versehen, oder eine Nach-läsngkeit zur Last gelegt werden kann — Der dießfällige Beweis liegt dcm Contrahenten ob. -- Wird der erste und zweite Conti actspunct noch insbesondere dahin ausgedehnt, daß der Contrahent verbunden bleibe, acht und vierzig Stunden, nach der ihm oder seinen Bestellten vom Furstenfelder Verschleißmagazine, oder von einem dcr Dlstrictsverleger in Klagcnfurt oder Villach zugefertigten^ Aufforderung die nach dem jedesmaligen Bedarf zur Verladung erfordert chen Fuhren, wenn auch daä zu verladende Quantum keine ganze oder volle Fuhr betragen sollte, zur Aufladung um so sicherer zu stellen, und die empfangenen Ladungen in der in den Frachtbriefen bestimmten Zeit an Ort und Stelle zu bringen, als sonst die Cameral-Wefällen-Ver-waltung ohne erst deßhalb mit den Contrahenten Rücksprache zu pflegen, berechtiget seyn soll, die erforderlichen Fuhren um was immer für einen Preis zu dingen, und sich wegen des allenfalls ausgelegten höhern Frachtlohnes, oder eines sonstigen aus elner Verzögerung dem Gefalle zugegangenen Schadens an die Caution des Contrahenten, und wenn diese mcht hinreichend wäre, an sein übriges Vermögen zu dalten, — 7) Hat der Contrahent zur Sicherung des Gefälls, daß er alle aus diesem Contratte entspringenden Verbindlichkeiten erfüllen wolle, zehn Percent von dem bedungenen Frachtpreise, des ganzen für ein Jahr zu verführenden Material-Quan« tums bei der Fertigung des Ccmtractes als Cau« tion entweder im baren Gelde, oder in öffentli' chen Staatspapieren nach dem letzten börsemäßl-gen Course gerechnet, oder mittelst eines auf dcil Cautions - Betrag ausgefertigten auf Conventions« Münze lautenden pragmatikalisch versicherten, von der k. k. Kammcrprocuratur geprüften Hypothekar-Urkunde zu erlegen, welche der Contra-hent, so oft sie wegen Nichterfüllung cines, oder mehrerer Contractsbedingnisse zur SchadloshF tung des Aerars geschmälert, oder ganz vergrifft würde, acht Tage nach erhaltener ämtlicher Berechnung und Aufforderung auf den ursprüngli' chen Betrag zu ergänzen, oder zu ersehen hat, widligens, und so oft die Caution nicht hinreichen sollte, das Gefalle berechtigt seyn wll, auf oas sämmtliche bewegliche und unbewegliche Ver-mögen des Contrahenten zu greifen, welches dcr' selbe zur weitern Sicherung des Contractes für die ganze Dauer desselben dem Gefalle mit dem Befugnisse verschreibt, den Contract auf Kosten des Contrahenten hierauf vormerken zu lass"'. - Dagegen verbindet sich 8) die k. k. steyerm. illyrische Cameral-Mefallen-Verwaltung für jeden richtig und wohlbehalten von Fürstenfeld nach Klagenfurt und Villach, oder zurück nach Fürstenftlo überbrachren Sporco-Cenlner Tabak, oder andere Vsfällögegenstände den Frachtlohn, wie derselbe nach Maßgabe der erhaltenen Offerte coniraclmäßig bedungen werden wird, nach Abzug der allfa'lli-gen Ersähe entweder in Fürstenfeld, oder bei dc« zwei Districtö-Verlegern in Klagenfurt imd Villach gleich bar auszahlen zu lassen. — tti E"dlicl) hat der Contrahent alle Weg-und Brückenmäullio so wie auch den classenmäßigen ^tämpe/a' einem Contracts - Eremplcnc aus Eigenen ^ bestreiteii, und üb^haupt außer dem erwähntt" Frachtlohne k^," wie immer gearteten Ansprüche an das Gefalle zu machen. — Von der k k. st.'ycl märkisch - illyrifchen Camera! - Gefallen - 35"'-waltnng. -. Gratz am III. Februar 185«. Z. 577. (2) Nr. 4N. ! E d i c ,. Von dcm k. k. Bc.liksgflichte K^.inbu.g ">'? 5cm uübtf,nmt wo dcsilldlichln M^lin Vclsch>"° l'0n P'ä'o>-,ßI, und Aq thli M'uz, qedornen Slippy, und Une,l gleichfalls uiibekcillüien N'cklsiiachfolgelll mmcls: gc^cüw.nti^cn Eoicleö crime»!: (5ö l'lü'e Ainon M..u^ von Tati-z. als gründ' ^üchlicl'e,' ^csitzel del .n K>eu, «uli U>b. ^tt. l2tt?, <:t Rccc. Äts. ^7, uiue ftehnidel, H>,Il'l)ude gcgl" dirsrlben, die Kl.>qe auf Ve>j>ihr>'-' u^d Erlösche"'^ « lärmig der sül sic l,uf de, i.l)l<;cn .Vallchube l»^ ? lc« E^p^siei! , u.!0 zwar: lcr für den M^ verschlug zu: ^iün'rsnllill^ deß (^p lV.lr5 pr. li'li ^, Ü. W. li,ld d.s Gcnusscs der W,e,e ^kni-i/l» >"'^ lenden Schuldol'Iigaliuüsii l!i>i u lNicn u"'^' 2<). Mäli l,«»0 in!lidull!len ^de'c.!^.,cb qe,lcl)!s »i,,qeb>ach!-, ^^^^«»1,, Ve!l),mdl!lng5l^ü,hU!'g a^if dc,l 2 7. M.n d-^-^^ millet) u^s i)ei oicsen» Gerichle cunciiiumt '^osven ' D^ der Au'ciudalt der »5er'l>,a,!e!, uno ihre» "^,.^^ q,n Nsä>!6micdfl'lviel dlifclil (^klichie n>ct)t ^,^ ^ , ist, und weil sic oi.licichl cni? den k. k. ^'l'I'N' ..l'n c,cl,d si^!d , ft' hat m^> zu ih-cr ^n'^lt^m z, ,.uf ihre Oc'adr und dosten ten Her>n ^^^s„ Oloil ron Kr.niü'l,.g, al5 d^lei, t>ural»l zur liaglllig dieser Ncchlts^che dtsiellf. ^^ B.sscll we.drn die ^eNliqtcn zu dcm ^'' ^„, innert d^si sie lechi^ilig cnln'coer srll'st encl't >^^ oder del» dcsKllien (5u!lU5l idle ^echlsdeticl' ^^^ die H.nld ^cden, oder selbst cinct, Venre'cr ^N ^ üde>l)(NlP'o,d>U!!iqbm>is;!^ cin^isclneuen wil^r, .»^^ widu9.',s sic sick die aus il',"> ^e^U">'l»"M^ ^^ stche»'r.n Nechi0!c'l.qen »ell'si l'c,,l!!ln„e» !).'"" ^l ^ ^ ^. K. Bczill^gnichc Knnndlüg am 25. ^"' ^ ner l8Z0. Telegraphisckier ^uurs'Vericht der Staatspapiere vom 2. März 1850. ^lsschulovcrschrcibungm zn 5 M. (m CM.) »^ IM dttt» „41/2 „ „ 63 1^8 ^ Acrarial ^Mtioncn dcr Stände v zu 3 pCt. ^nns, vou Vöhnnn, Mal,- » „2^/2 „ 50 lcn, Schlesien, Stcicrinarf, ^ „ 2 1/4 „ Ernten, Krain. Görz und > ., 2 „ 40 WWim. Obn^mmcramtcs ^ „ 1 3/4 „ "ctun dcr östcrr. D^üau-Dampfschifffahrt zu 500 ft. C. M...... . . 530 ft. in C. M. Wechsel-Cl)urs vom 2. März 1850. A'^rda»,. für 100 Thalcr Currcnt, Nthl. 15» G. 2 M»nat. »,'^'"g' für U»N Onldcn ^inr., Gnld. 114 ^ G- llsr. """lfurt a.M., für «20 ft. sudd. Vn- H "NS-Währ. im 24 l>2 ff. Fuß, Gnld. N4 G. 3 Monat. 5 ° "u>. für :^>0 „cue Picmont. i!irc, Gulb. 133 G. 2 Monat. i?"g' fuv 100 Thalcr Äam'o, Rthl. 1 b, fi>r 300 Ocslcrrcich. Lire. Gnld. 103 3/4 G. 2 Monat. lija.'. ''f'u 300 Franfcn, . Guld 134 1/2 G. 2 Monat. "^ für 300 Frantm, . . Gulb. 135 Vf. 2 Monat. ^«ld.Hgio nach dcm »Lloyd" vom 1. May l?50. «, , Vncf Grid ° "° Nand' dto „ .... -- 21 ^"p°lc,ns^or ......N.t2 U.10 ^u«en^'or „ . . . . 15.55 - «"cwchsd'^ „ .... - U.14 ^-Imperial " ......9.25 - ^ 7" „ .... 351/2 '^cragio . . ....... 14 13 3^4 ^rei und Zwanngftes Verzeichniß ^" zur Griindullss eines krainischen Pro' uzwl-Inv„^denfondeö eingegangenen freiwilligen Beiträge. Uebertrag des 22. Verzeichnisses mit 420 fi. in Obligat, und dar i!340ft. lb^/4 kr. Neuer Empfang: "^ der Psalie Ober»Tuchein 4 >> — » ^Nime'. 4^0 si. in Obl. und bar I I344 si. lb^kr. ^>adtmaMlat Laibach den 2. Mäiz 1850. Amtliche Verlautbarungen. ^l). ^2) Nr. 49,. ^. Kundmachung > ^ ^ ^ Verm et) ru ng der Boten fah rten ^^ 'chen Klagenfurt und Kappel. — vom ^^" Miinstelial-Postsections-Erlasse 5, " ^- v. W., Z. 5^53 ^ 1840, ist die Vcr-Und ^ der Bclenfahrtcn z'visch^n Klageilfilrr dre, «"^^'^ "l)l, wöchentlich zwei auf wöchentlich dritt ^?^'"^hrttl, genehmigt worden. — Die Und ^ l"'f"l)rt ist von Kappel jeden Montag, heria^" ^lagenfurt jcden Diustag in der bis« ^evn k^l^ abzufertigen, und die genehmigte tcct^ "^. ^" """ ^ ^^^ ^^'" "" ""zu-Wirh ^'"^ weitere Postoerbindung von Kappel ^aml!^ ^^' ^aibach-Klagenfutter Rout.' üdcr zur off"^ bcrgest^llt werden. — Welches hiemit ^d,^"lichen Kenntniß gebracht wird.' - K. K. -^^erwaltung. Lalbach am 25. Febr. 1850. ' (2) :,cl Nr. ""/.97-tt5^ltt. der ^,ff.. ^ n k ü n d i g u n g Maßiq', ^"Handlung in Betreff der chaußcc- Btrass, H"'st^lung der 26,75«'/, Klftr. langen tersil ,^"u ^'"d über Taxenbach, Mit- ^ Nron/^"5 Thurn, durch daö Pinzgau, ^ Minist Salzburg. — Ueber Auftrag deö '/'Nlich/'^"ums für Handel, Gewerbe und öf- l!^tt,'i„ '^" "om 4. Februar ,850, Z. 204, ^ den -)/ !"""'llche Offertvcrhandlung statt, wo- l ^tsci^, ^'^llern folgende Bestimmungen zur .sittlun^ ^'^""" haben: y Diese Straßen- A>6vm^^<"^" ^ innerhalb deö Zeit- ?^^iln,^ ' l") 6 »> ahre ^ auszuführende Bau- d^^/'^')/M'stcllung^ ^Htt-st,^ Ta,ondach auf 40!»«'/,° ^änge; b.3 bi ""^ d"- Strasienstrecke von Ta^'n- ^ au/7, » 50.3K0 » 25 » » » c: „ !i4.02ti » 2i^ » » » ^ » 7<»731 » 3l » » » > Summe in C. M. W. W. 480.124 ^fl. 49 kr. 2) Die dießfälligen Pläne, Vorausmaße, Verzeichnisse und Preisangaben, der Arbeiten und Materialien, dann die Baubeschreibung und die allgemeinen Bcdingnisse, welche bei der Bauausführung zum Anhaltspuncte zu dienen haben, können bei der k. k. Vaudirection zu Salzburg während den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — Zur Förderung der (5oncurrcnz ist zugleich die Einleitung getroffen worden, daß die allgemeinen Bau-Ncbernahmsbedmgnijse, ferner die Baubeschrcibung, so wie die Verzeichnisse und Preisangaben der Arbeiten und Materialien von den hierauf Rücksicht nehmenden Unternehmern auch bei den k. k. Landesbau-Direc-tioncn zu Wien, Linz, Innsbruck, Gratz, Laibach, Brunn und Prag eingesehen werden können. — 3) Zur Erleichterung dcr (5on-currcnz wird vorläufig n urdie e r st e dcr oben aufgeführten Bauabtheilungen, nämlich Herstellung der Straße von Lend nach Taxenbach in dcr Länge von 40W^,, Klftrn. mit dem Kostenbetrage von 144971 si. 26 kr. C. M. auögcbotcn, den Concurrentcn übrigens freigelassen, ihre Anbote auf eine oder mehrere dcr unmittelbar folgenden, selbst auf alle Bauabtheilungcn auszudehnen. — Der Offercnt ist aber zugleich gehalten, in allen Fällen, wo er nämlich sein Offert auf die erste Abtheilung allein, oder zugleich auf eine oder mehrere dcr unmittelbar darauf folgenden, selbst auf alle Abtheilungen stellt, die Vergütungssumme der Ziffer nach, oder im Percente'n - Verhältnisse zu den Fiskalsummen für jede einzelne Abtheilung anzusetzen. — Jenes Offert wird als Bestboth angenommen , welches für die erste Bauabtheilung das mindeste Anbot stellt. — Wenn jedoch 2 solche Anbote auf den gleichen Betrag lauten sollten, so erhält jenes hievon den Vorzug, welches außer der ersten Bauabtheilung auch noch eine oder mehrere der darauf folgenden, oder alle Abtheilungen mit dem günstigen Ausschlage umfaßt.— Würde jedoch auf diefem Wege kem unterscheidendes Merkmal aufzufinden seyn, so bleibt die Entscheidung über die Annahme des einen oder andern dieser sogcstalt ganz gleichem Anbote dcm hohe Ministerium überlassen. — 4) Die Anbote sind bei der k. k. Statthaltern in Salzburg längstens bis zum 30. März !650 Mittags schriftlich versiegelt und mit dcr Aufschrift: »A n-b 0 t zur Uebcrnahmc der Strasienher-stcllung d ur ch daöPinzgauzu übergeben. — 5) Jedes ^nbot muß mit dem Vor- und Zunahmen des Offerenten, von diesem eigenhändig unterschrieben seyn, auch die Angabe seines Wohnortes enthalten. Endlich muß darin er-klärc werden, daß der Offercnt die auf diesen Gegenstand Bezug nehmenden Pläne und Vor-auömaße mit den Uebersichten der Arbeits - und Material-Erfordernisse und deren Einheitspreise, ferner die Baubeschreibung und die allgemeinen Baubedingnisse eingesehen uud verstanden habe, u. sich genau darnach benehmen wolle. — ll) Dem Offerte ist entweder das vorgeschriebene Vadium unmittelbar oder die legale Bestättigung von Seite eines öffentlichen Amtes oder einer Cassa beizuschliesien, daß der Osserent dieses Vadium, welches in 5 Proccnt von jener Bau - Ueber- schlagssumme besteht, welche für die zur Uebernahme erklärten Bauabtheilungen nach den unter l. angeführten Geldbeträgen entfällt, im Baren, in Cassa-Anweisungen, oder in annehmbaren, haftungsfreien, öffentlichen, auf Conv. Münze und den Ueberbringer lailtenden Obligationen nach ihrem coursmäßigen Werthe bereits, und zwar unmittelbar für das fragliche Object erlegt habe, oder es ist eine diesem Vadium angemessene, von einer k. k. Kammerprocuratur früher geprüfte, und nach §. 230 und 1374 des allg. bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärte Sichcrstel-lung beizubringen. — 7) Auf Anbote, aus denen uicht klar hervorgeht, um welchen Preis der Bau übernommen wird, welche in den übrigen bezeichneten Erfordernissen mangelhaft sind, oder welche von dcm gegenwärtigen abweichenden Bedingungen enthalten, wird keine Rücksicht genommen werden. — 6) Die Entscheidung über dtc eingelangten Offerte wird von dem hohen Ministerium nach Maßgabe dcr Annehmbarkeit dcr Offerte erfolgen. — 9) Bis zu dieser Entscheidung, welche den Offertstcllern unverzüglich bekannt gegeben werden wird, bleibt jeder Offe-rent für sein Anbot verbindlich, und ist im Falle dcr Annahme desselben verpflichtet, das angenommene Versprechen in allen Puncten zu erfüllen, und wenn es verlangt werden sollte, den förmlichen Vertrag hierüber zu unterfertigen. — 10) Die bis zur Entscheidung über das Ergebniß dcr Ossertverhandlung gegen Erlagschein zu dcpouirenden Vadien werden den Nichtcrstehern nach dieser Entscheidung sogleich zurückgestellt, jenes des Erstchers wird jedoch als Caution zurückbehalten. — Dcm Erstcher bleibt unbenommen, die erlegte Caution nachträglich auf eine andere annehmbare Art sicher zu stellen. — Von der k. k. General-Bau-Direction. Nien am 19. Februar. Z. 367. (2) Nr. «'7^^ VI., u(11596>XVl. Concurs. Im Bereiche der k. k. Camera! - Gefallen-Nezirks-Verwaltung i„ Görg sind zwei provisorische WaldlMersstcllen, mit der Löhnung jährl. Einhundert fünfzig Gulden, in Erledigung c,c-tommen, zu deren Besitzung der Concurs bis 15. März 1650 eröffnet wird. — Die Bewerber um dlese Stellen haben ihre gehörig documcntirten Gesuche, worin cm kräftiges Lebensalter, eine gute rüstige Äörperbcschaffenheit, cin moralischer Lebenswandel, die Kenntniß der deutschen und slavischen Sprache, die Kü'ndigkeit des Lesens und Schreibens, dann die etwa geleisteten bisherigen Dieilste auszuweisen, sind vor dem Ablaufe der odcn anberaumten Concursftist bei dieser Bezirks-behörde, und zwar, wenn der Bcwerd.r bereits >m staatbdienste steht, im Wege des ihm vor-gesitzten Amlcs zu überreichen. — Von der k. k. Camlral-G^'ällen-Vezilks'Verwaltung. Gö'rz am 13. Februar 1650. Z. 37,. (3) Nr7^242. C 0 nc u rs - V e r l a u t b a r u n g. Bei dcm unter die Unterämter der ersten Gehaltöclasse eingereihten Hülfszollamte in Pirtsche ist die Controllorsstcllc, und bei dem unter die Unterämter der dritten Gehaltsclasse eingereihten Hülfszollamte in Wabenfeld die Einnehmerssielle in Erledigung gekommen. Mit jeder dieser beiden Stellen, zu deren Besetzung der Concurs bis fünfzehnten März ,850 eröffnet wird, ist ein Iahresgehalt von vierhundert Gulden, dcr Gcuuß ciner freien Wohnung oder des systcmmäßlgcn Ouarticrgeldes, und die Verpflichtung zur Leistung einer Caution im Betrage des Iahrcsgchaltcs verbunden. Die Bewerber um eine dieser Dienstesstcllcn haben lhrc Gesuche, worin sich über die bisherige Dienstzeit, zurückgelegte Studien, Ausbildung im Ge-fälls - Manipulations - Cassa - und Rechmmasac-schäftc, dann über die Kenntniß der deutschen, krainerischen und kroatischen Sprache auszuweisen ist, innerhalb dcs Concurstermines durch ihre vorgesetzte Behörde an die k. k. Cameral-Bczirkö- 2stt Verwaltung in Neustadt! zu leiten, und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Gefällsbeamten des steiermarkisch-illyrischen Cameralgebietcs verwandt oder verschwägert sind, dann ob sie die vorgeschriebene Caution im Baren, oder mittelst Hypothek zu leisten vermögen. Von der k. k. steierm. illyr. vereinten Cameral - Gefallenverwaltung Gratz am 15. Februar IU5U. Z. 376. (2) 3ir. 379. Edict. Von dem k. t. Bezirksgerichte Krainburg, als Re.d. K. K. Bezirksgericht Krainburg am 4. Fe bruar i8»u. Z. 365. (3) Nr. 73. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte Egg und Kreutberg wird hiemit bekannt gemacht: Es habe Maria Ianeschitsch von Saborst, durch ihren Bevollmächtigten Ioh. Ozwirk, gegen die unbekannt wo befindlichen Gertraud Gregoritschka und Jus. Widmar und ihren gleichfalls unbekannten Erben die Klage llo p!'9<5«. 8. Jänner d. I., Nr. 73 auf Ber-jährt und Elloschencrklärung des, auf der bei dem Grundbuche der Pfarrgü'lt Mannsburg «uli Urv. Nr. itt'ly vorkomlnendei, 'i, Hübe, für erstere haftenden Vergleiches vom 29. Mai 1804, mluli. l,. Jänner i«07, riicksichtlich des Lebensunterhaltes und deö für Letztcrn hastenden Schuldscheines . «l, ilit:»!». 23 December l807, pr. »35 fi. ^. W. und sohinige, nicht Zuweisung dieser Ansprüche aus dem Mcistbothe obiger Realität angebracht, wcniber die Tagsatzung auf den 29. Mai v. I., mit dem Anhange desz. 29, der a. G. O. anberaumt worden ist. Da der Anfeilt-halt der Geklagten und ihrer Rechtsnachfolger diesem Gerichte nicht bekannt ist, und weil dieselben vielleicht laus den k. k. Erblalidcn abwesend sind , so hat man hnen den Blas Rappe von Rasoltsche, auf ihre Gefahr und Kosten zum l'!N",lc»l' u>' ll»' teifoist, hat es sein Abkommen erhalten. K. K. Bezirksgericht Treffen am 27. Februar Isöb Z. 355. (3) Einladung an die Freunde und Verehrer weil. HZ'. I'K'QÜS«! s. Da nunmehr die Verwirklichung des Vorhabens, unserem berühmten vaterländischen DicM Dl-. I^l'lm/ I>i-t^i'li an dessen Grabesstätte in Krainburg ein würdiges Monument zu setzeN/ Statt finden soll, so ladet der gefertigte Ausschuß die Freunde und Verehrer des verblichenen Meistersangets, welche sich an der Errichtung des Denkmals zu betheiligen wünschen, und b>^ her den etwa dafür bestimmten Beitrag noch nicht eingesendet haben, ihre gefalligen BeitM bis Ende März d. I. an den Ausschuß des slovenischen Vereines einsenden zu wollen. Da es dem Vernehmen nach Vielen sehr erwünscht wäre, wenn am Lande einige Hel^ sich zur Einsammlung der Beiträge herbeiließen, so ergeht unter Einem an die am Land« domicillrenden Herren Vereinsmitglieder die ergebenste Bitte, in ihrem Bereiche Veitläge e>^ sammeln, und dieselben mit den Namen der Herren Gcder Hieher einsenden zu wollen, da>n>l seiner Zeit die Veröffentlichung der Beiträge erfolge. Vom Ausschusse des slovenischen Vereines in Krain. Laidach den 20. Februar I85tt. Nln die I». V. Herren Mitglieder des slov. Vereines Die Herren Mitglieder, welche für das erste Semester d?s laufenden Jahres ihren B^ trag noch nicht abgeführt haben, werden um dessen gefällige Einzahlung ersucht. Diejenige« Varerlandsfreunde, welche in diefen literarischen Verein neu cirittetcn wollen, wird bekamt gegeben, daß die Ei «schreibg eb ühr 2 st., die I ahresge bühr aber für die in Laibach Wohnenden 4fl., für die Auswärtigen 2 st betrage, und die Ichr.'sgebl'ihr in zwei Natt" (halbjahrig) abgefühit werden könne. Unter Einem wird angezeigt, daß nun die Ausarbeitung dls slovenischen Wörterbuches rüstig vorwatts schreite, u:»d die Herren Mitglieder in Kürze das dritte Lieder-Heft ,,<^>i-l«. Z. 367. (3) zum Ankauf der Lose zu der vom Großhandlunashause I. G. Schuller K GomP» in Wien garautirten großen Geldlotterie mit der namhaften Anzahl von H H,TN große Treffer von fl S<>«>,<>««, 3»,«««, T<>,«««, RV,«««, K««0 »«««, H«««, AK«« :e. dann ^0'/. Lost der Staats - Anleihe vom Jahre 1XZ9 und 40 Partialen der Anl"h^ des Grafen Casimir Esterhazy. Besitzer von 2 Losen, nämlich einem braunen der ersten und einem blauen de zweiten Abtheilung, spielen drei Mal mit. Die rothverzicrten, dann die G^^ s^ genießen eine 3- und Afache Spiel-Chance, und außerdem sind diesen beiden ^'^ gattungen sichere Gewinnste und Prämien zugewiesen, der geringst geh""" Treffer davon betragt gy fl. .^ Auf l> Lose der ersten und zweiten Abtheilung wird ein rothverziertes i.o5 « sicherem Gewinn gratis verabfolgt. Lose aller vier Abtheilungen sind auch ^e . ch ligst, dann Compagnie-Spiel-Actien, bei dem gefertigten Handelsmanne in t.ai zu haben. . Ish. Gv. Wutscher vor der Franzensbrücke. Bücher, Mnsikalien und Fortepiano's silld zu den billigsten Bedingmsscn anszulclhel bei Ioh. Gtontini in Laibach am Hauptplatz.