225 Amtsblatt zur Lailmcher Zeitung Nr. 32. Dinstag den 10. Februar 1874. ft«—2) Nr. 154. Marlt - Ncbertragung. Für daS laufende Jahr 1874 wird bewilligt, daß der Beginn des zweiten Alt Brünner Marltes vom «. April auf den 23. März und der Beginn deS fünften Briinner Stadtt ^ol,sciuall0l! dec Äruckc m Schllodnil 11/5-0 mit 1l5 „ 30 .. ^ dle bclsltUunz, der Slühmaurr ^ " Skousche 11I/ll —12 mit ft31 „ 73 „ 'die SluhmauerhrlsteUul'l, beim Suscha lU/^^lf. mit ,15 .. ', .. '- die Durchlaßherstellung in Mo- »owi^ 1V/3-4 mil 145 „ 34 „ '- v't Reconstruclion der Slüt." Mauer in Pctelinl IV/0-7 mit 387 , 57 .. ^! ^onservalion der «rücke in Tt. Oswald 1V/i:j-i4 mit 143 „ V5 , ^-^ Gllünberhcrst.lluna in dcr Vttaßtnmelstcrftlllion «raren mit 1^8 . W .. Aus der Triesterstrah,: '"> die Eonse.vc,t!on de« Durchlasses w S°pp N/5-« m!t " 593 , 51 . Aus der «oiblerslrahe: °'k/onserv°tic>n der Z.yerbrllcke 'n Hw.lchenwilsscrn I/<<-io mit 540 .. 00 .. 12 di, « ?"^ "" Aara«erstraße: ' °le Eonservalion der laibacher , "laanbliicke mit 77l 77 "'d« ^construction dcsDurchlc.sscs " " 15. die Conservlltion mehrerer Para» pel-, Slii^ und Wandmauern in der Straßerlmrislerslation Wciftl« bürg mit 14.'l si. 7 lr. 10. die Gli- und Aufstlllung von Rant>> steinen in IV/6—9 und V 4—5mil 202 .. 80 „ 17. die Veistcllung von Straßenbauzeug und Rlquisilcn mit 113 „ — ,. Wegen Uebernahme dieser Lieferung und der vorangeführten Bauhcrstellungen wird die Minuendo-Licitation im ÄmtSlocale deS Baudepartements der k. l. Landesregierung am 20. Februar 1 874 abgehalten werden, dieselbe wird um 9 Uhr vormittags beginnen und nach den einzelnen Objecten in der angeführten Reihenfolge vorgenommen wer» den, wozu Unternehmungslustige mit dem Beisahe eingeladen werdcn, daß jeder, der für sich oder als Legalbevollmächtigter für einen andern licitieren will, das 5perz. Badium des FiScalpreiseS von dem Objecte, für welches ein Anbot beabsichtigt wird, vor dem Beginn der mündlichen Berhand lung zu Handen der LicitationScommission zu er> legen, oder sich über den Erlag desselben bei irgend etner hierländigen öffentlichen Hiasse mit dem Legscheine auszuweisen hat. Schrijtliche, nach Vorschrift deS tz 3 der all. gemeinen Baubcdingnisse verfaßte, mit dem 5perz. Reugclde belegte und mit einer 5)0 kr. Stempel« marle versehene Offerte sind bei dem genannten Baudepartcmcnt zu überreichen, werden jedoch nur vor dem Beginne der mündlichen Versteigerung angenommen. Die allgemeinen und speciellen Baubedingnisse so wie die Kostenanschläge sammt den Plänen, können vom 15. Februar d. I. an täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden, so wie auch am Lici-tationstage selbst bei dem genannten Baudeparte mcnt eingesehen werden. Laibach, am ^.1. Jänner 1874. K. k. Laudcoregicrung sül Krain. (75—y Nl. 184. Hilfscilntcrvolstchcrsstcllc. Bei dem t. k. Landesgcrichte in Laibach ist die systemisicrtc Stelle des HilfSämtervorsteherS mit der IX. Rangllasse und den damit gesetzlich verbundenen Bezügen in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 20. Februar 1874 bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftSmäßi gen Wege zu überreichen, und dabei ihre Eignung zu der angefuchten Stelle, so wie auch Kenntnis der kramischcn (slovcnischen) Sprache in Wort und Schrist nachzuweisen. Laibach, am 7. Februar 1874. K. k. fandcogelichlo-Präsldium. (74—1) Nr. 1881. Postczpcdieiitcnstcllc. Die Postezpedicntcnstelle in Planina, womit die Iahrcsbestallung Pr. 300 ft., das jährliche Pauschale pr. «0 fl. und 2 st. 10 lr. für die Unterhaltung der täglich zweimaligen Botenfahrlcn zwifchen Planina und Rakel verbunden ist (und wird dieses Bolenpauschale von 2 sl. 10 kr. ö. W. für so lange erhöht, alö die gegenwärtige CurS ordnung das Ucbernachten des Postillons in Rakck nothwendig macht), ist gegen Leistung der Caution pr. 200 ft. und gegen Dicnslvcrtrag zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche unter Nachweis sung des Alters, Standes, der Schulbildung, deS sittlichen und moralischen Wohlverhaltens und der Bermögensverhältnisse binnen drei Wochen bei der l. k. Postdircction in Trieft einzudringen. Trieft, am 5. Februar 1874. (72) Nr. i^7. Rinderpest erloschen. Nachdem laut ämtlichen Kundmachungen die Rinderpest in den angrenzenden Bezirkshauptmann schasten erloschen, und gegenwärtig leine Gemeinde dieseö politischen Bezirkes in einen Seuchenbezirl einbezogen ist, finde ich unter Aufhebung des Ner botes vom 18. Dezember 1873, Z. 5702, dir Abhaltung der Biehmarkte im Bereiche dieser Be zirkshauptmannschaft zu gestatten. Littai, am 6. Februar 1874. Der l. l. Oezirlehauptmann: Sthönwetter. (67—2) Nr. 65. Mrerstelle. Durch den Tod dcS Schullehrers in Salloch ist die dortige Lehrerstelle mit einem IahreSgehalt^ von 400 st. nebst freier Wohnung in Erledigung gekommen. Bewerber um diefe Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche, und zwar die bereits angestell ten Lehrindividuen im Wege der vorgesetzten Be-zirlsschulbchörde bis 24. Februar d. I. beim l. k. Bezirksschulrathe in Stein einzubringen. K. k. Bezirksschulrath in Stein, am 4. Fe bruar 1874. Tll Bolfitztnb,: klunilö m. p. (68—2) Nr. 685. Lehrerstelle. An der zweiklassigen Volksschule m Manns bürg ist die zweite Lchrerstelle mit einem Jahres» gehalte von 400 fi. nebst freier Wohnung zu besehen. Bewerber um diese Stelle hnbcn ibre qebüriq belegten Gesuche längstens bis 18. Februar 1874 beim gefertigten Bezirksschulrathe im vorgeschriebenen Wege einzubringen. K. l. Bezirksschulrath Stein, am 2«. Jänner 1874. Der Vorsitzende: kl» nölö N. p. (62-3) Nr. 524^ Bezlltslvilndarztenstelle. Wegen Wicderbcsehung der in Weiniz erle diglen BezirkSwundarztenstelle, mit welcher eine Remuneration jährlicher 126 ft. verbunden »st, wird der Concurs bis Ende l. M. ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle wollen ihre gehö riq documentierten Gesuche im Weqe der Domi cilöbehörde anher senden. K. l. Bezirkshauptmannschaft Tschernembl, am 26. Jänner 1874. (73—1) Nr. 408. HunWnMwsten. Es wird der Eoncurs zur Besetzung dec HundejängerpostcnS für diefe Gemeinde mit dem jährlichen Lohne von 300 ft. ö. W. und d?m G? nusse einer Naturalwohmmg eröffnet. Alle Strafen bleiben auch ganz zu gunsten dcg Hundcfängers. Bewerber müssen ihre Gefuche, welche den Geburtsort, Alter, die geleisteten Dienste und die Kenntnis der italienischen Sprache auswtlsen längstens bis letzten Februar l V bei diefem Municipium einreichcn. Vom Municipium der Stadt Pola, den 24. Jänner 1874. Dtr Vül ge, ,„e ljlt, Dr. De»»rti»i. 22 s (80—3) Ni. 5605. Licfcrullgs- Ausschreiben. Bei der k. k. Bergdirection Idria in Krain werdc» R8»«V Metzen Weizen, R8OQ „ Korn und OVO „ Kukurutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts - Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück , gestoßene Partie anderes, gehörig qualificiertes Ge , treide der gleichnamigen Gattung um den contract-mäßigen Preis längstens im nächsten Monatc zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten , oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loeo Idria zu stellen, und es wird auf Verlan- gen desselben der Werksfrächter Vvuseite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idrta um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer Pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis H». Februar RG34 12 Uhr mittags, bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern willens ist, und der Preis loco Idria zu stellen. Sollte ein Offert aus mehrere Körnergattungen lauten, so steht es der Bergdirection srei, den Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhal-tuug der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lOperc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages- ^ curse oder die Quittung über desseu Deponierung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. ! Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-' gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die VertraMerblndlichkel-ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium als an dessen gesannntcm Vermögen zu regressieren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadinm allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme feines Offertes verständigt werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides bis Gnde März «»74, die zweite Hälfte bis Mitte April ß»74 zu liefern hat. !). Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreidesäcke von der k. k. Berg' direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohnc Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligcn Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. ! N). Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn ' Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den ContractS-Bedingun-gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sichcrstellungs- und Executionsschrittc bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k. k. Nergdirection Idria, am 1. Februar 1874.