Amts 35 l a t t. K^-152. Kamstag den 18. December 1830. C^ubernial Verlautbarungen. Z. i655. (2) Nr. 2755^1146. C u r r e n d e des k. k. illyrischcn Guberniums zu Laibach. — Grundsatze über das Verfahren bei Wasserbauten und über die Bedeckung ihres Kostenaufwandes. ^_ Seine Majestät haben mit a. H. Entschließung vom Jo. October d. I. folgende Grundsätze über das Verfahren bei Wasserbauten und der Bedeckung des dazu erforderlichen Aufwandes zur Richtschnur vorzuschreiben geruhet: 1.) Von jedem Wasserbau soll der relative Nutzen desselben im Verhaltnisse zu dcm dazu erforderlichen Aufwande mit Zuziehung dcr dazu gehörigen Interessenten aus: gcmittclt werden. — Unter dcr Nützlichkeit eines Baues wird sowohl dcr positive Vortheil, der davon erwartet wird, als die Abwendung der Nachtheile, die aus dcr Unterlassung dcs projcctirten Baues zu besorgen sind, verstanden. — Unter den Interessenten ist sowohl das Aerarium, wenn es zu concurriren berufen ist, also die das Aerarium vertretenden Behörden, wie auch die Privaten, deren Interesse in Berührung kömmt, gemeint. — 2.) Ueber die Vollziehung eines projcctirten Wasserbaues haben die dazu berufenen Behörden nach Maß« gäbe ihres Wirkungskreises zu entscheiden. — 3.) Zur Bedeckung des Aufwandes eines als nothwendig oder nützlich erkannten und gehörig beschlossenen Wasserbaues sind nach den weiter folgenden Bestimmungen der Staat und die Privatintercsscntcn berufen. — ä-) Wasserbauten für reine Staatszwecke sind aubfchlicßcnd auf Kosten des Staats-Aerars zu vollziehen. Dahin gehören insbesondere alle Wasserbauten, welche ausschließend auf den Zweck 5cr Bcfahrung der Flüsse m»t Schiffen oder FlW fcn, oder bei Gränzfiüsscn gegen das Ausland oder Ungarn, auf die Versicherung der Ufer als Staats-Territorium gerichtet sind. — 5.) Wasserbauten, welche nur allem zur Erreichung von Privatzwecken unternommen werden / sol- len auch nur auf Kosien derjenigen Privaten, denen daraus cin Vortheil zugeht, oder von denen dadurch em Nachtheil abgcwen»et wird, getragen werden. — 6.) Wenn ein Wasserbau, obgleich vorzugsweise aus Staatszwccken unternommen, auch Privaten zum Nutzen gereicht, oder wenn ein solcher Bau für Privat-zweckc zunächst berechnet, auch dem Staate di-rccte und berechenbare Vortheile gewährt, so haben l,n ersten Falle auch die Privaten, und lm lctztcrn Falle auch der Staat zu den Kö-sten verhalrnißmaßig beizutragen. — 7.) Die gehörig berechneten Kosten eines beschlossenen Wasserbaues sind, wenn dazu theils der Staat, thclls Privatintercssentcn beizutragen berufen sind, vor allem mit Zuziehung dcr Interessenten von den dazu geeigneten Behörden von Fall zu Fall nach dem Verhaltnisse des erwarteten Nutzens oder abgewendeten Schadens zwischen dcm Staate und den Privatintcres-scnten festzusetzen, in'der Art, daß auch für die Lctztcrn vorläufig nur die auf sie im Ganzen ausfallende Summe mit dem Vorbehalte dcr (Vubrcpavtition ausqcmittclt wird. — 8 ) Die Subrcpariition der Baukosten auf die Pn-vatintcrcssentcn, diese möacn mit dcm Staate gemeinschaftlich oder allein und ausschließend concurriren, ist jedesmal mit ihrer Zuziehung von dcr dazu berufenen Behörde durch geeignete Kunstverständige auszumitteln. — 9.) In so fern die Privatinteressenten eines Flußwasscrbaues vorzugsweise aus den Fluß-Anrainern bestehen, »st zu bemerken, daß darunter nur jene verstanden werden, deren Neal« Vcsitzthum inner dcm Inundationsgcbiethc des Flusses gelegen ist, daß aber dieser Begriff ausser den unmittelbaren Grundbesitzern auch auf die Grund - und Zchcntobrigkcitcn nach dcm Vc:haltnissc ihrcs Nutzantheilcs an den bezeichneten Gründen und Realitäten auszudehnen sey. — ,0.) Unter den Privatinteres-senten werden ferners auch jene öffentlichen Fonde verstanden, welche, obschon sie unter der H?ä Verwaltung der Staatsbehörden stehen, gleichwohl nach den Grundsätzen des Prn'.atrechts admimstrirt werden, welche Fondc daher in Beziehung auf Wasserbauten, bei welchen sie-intresslrt sind/ genau wie andere Private zu behandeln seyn werden. — n.) Zum Maßstabe der Beitragsleistung soll derCapitalswerth dienen/ um welchen die Grundstücke oder Realitäten, eines jeden einzelnen Interessenten entweder positiv durch Vermehrung desselben, oder negativ durch Vermeidung ihrer Abwer-thung erhöht werden. — 12.) Jedem Pnvat-interessenten ist von der BeHorde der Betrag, der auf ihn entfallt, und der Maßstab, nach welchem <,tl'selbe berechnet worden ist, in ei-liem gehörig verfaßten Ausweise bekannt zu geben. — Sollte ein Prlvatinteressent durch die von der Behörde ihm zugestellte Berechnung semes Beitrages oder des Maßstabes der Ausmittlung sich beschwert finden, ft stcht es ihm frey, binnen einer Frist von höchstens 14 Tagen, um eine gerichtliche Würdigung des auf ihn angewendeten Maßstabes anzusuchen, welche in jedem Falle zu bewilligen ist, und nach deren Ausspruch sich zu benehmen seyn, wird, ohne einen weitern Rcchtszug oder Beschwerde zuzulassen. — Die Küsten der gerichtlichen Schätzung wird der Recurrent nur dann zu tragen haben, wenn die von ihm eingebrachte Beschwerde als ungegründet erkannt werden sollte. — iI.) Wer nach Verlauf der festgesetzten Frist von 1/^ Tagen öas Ansuchen' um eine gerichtliche Schätzung nicht gestellt haben sollte, ist zur Leistung des ihm zugetheilten Beitrages verpflichtet. — 1/^.) Sollte Jemand es vorziehen, den Grund oder die Realität, für welchen er einen definitiv au5-gemittelten Betrag zu lclstm hätte, lieber ganz aufzugeben, als sich diesem Beitrage zu unterziehen, so steht ihm solches frey, nur mup die Erklärung darüber in einer Frist von i/^ Tagen nach definitiver Feststellung des Betrages abgegeben werden. Solche überlassene Grundstück oder Realitäten sind zum Vortheile der Baukosten-Concurrenz im Ncgc der öffentlichen Versteigerung zu veräußern. — i5.) ^m dle Vollziehung eines beschlossenen Wasserbaues nicht aus Mangel an den dazu erforderlichen Geldmitteln ms Stocken ;u bringen, ist sich nach Beschaffenheit der Concurrcnz darüber die vollkommene Sicherheit zu verschaffen, in welcher Beziehung folgende Bestimmungen festge-^ seftr werden : a ) in den Fallen, wo der Staat den Aufwand allem zu bestreuen hat, kann dle anqcmessenc Erfolglassung der erforderlichen Summen mit Rücksicht auf die bestehen- den Vorschriften ohnehin keinem Anstande un-telliegen; d.) ,n jenen Fallen, wo die Eoncur-renz zwischen dem Staate und dem Privaten getheilt ist, der Bau jedoch für jeden Fall aus Staatsrücksichten unternommen werden muß, ist der ganze Kostenbetrag aus dem Aerarium Vorschußwelse zu berichtigen, und der auf die Privaten entfallende Antheil für das Aerarium gehörig einzubringen; c.) in allen andern Fallen ist den Behörden die Sorge überlassen, die V9N den Privaten einzuzahlenden Summen gehörig sicher zu stellen und einzubringen, ohne daß auf Acrarial-Vorschüsse gerechnet werden darf, — Dlese Grundsatze haben mit dem Militär-Jahre ittZi m Wirksamkeit zu treten. Diese a. h. bestimmten Grundsätze werden in Folge hohen Hofkanzlcp-Decrets vom ic». d. M., Nr. 2.5607, öffentlich kund gemacht. — Laibach- am 27. November i<^o. Joseph Lamillo Freyherr v. Schmidburg, Gouvcl ncur. Franz Ritter v. I a comin,, k. k. Gubernial-secretar, als Referent. KreiSMMliOe Verlautbarungen. Z. l655. (2) ad Nr. 6^ic»< Kundmachung. Zur Herstellung mehrerer Ncparationen am Pfar'hofe zu Dornegg, wclchi in Fc'lge h^hcll Gilbernial- Dccretes vom 25. September l8Z0, Zahl '22l5ä, genehmigt wursten / wird :m Krelsamts-Locale den Zi. December l. I., um 10 Uhr nach zuvor gelegten zehn-, procentlgcn Vad'.um eme öffentliche Mmuen-d^- Verj^'igerulig abgehalten wcrdcn, woselbst d»e Bcdmgnlsse, Vorausmciß ilnd Bauocmsc zu den gewöhnlichen AmtSstunden eingesehen werden kann, — Da die Hand-und Zug« robc>'ch »n na!^rg gele,stet rv,rd, so erscheint nur Minuenöo zu versteigern , die Meister-schafts-Arbnt und das Material?, als: An Maurer-Arbeit . . . Hofl. Zl l^kr. „ ^ „ , Materlale . . 77 „ z^ ' „ „ Vlelnm?.y^ Arbeit . . 20 „ 5ä'^ ,? „ Zimmermanng-Arbeit . Ig „55 ., „ Material« . 67 „ /l'i „ Tls.Uer- Arbnt ... /^5 „ 6 „ ,, Bchloss^' - Arbeit . . 24 „ 14 „ Schmld - Arbeit ... 25 „ — „ ^ Hafner? A.rbett . . . 12 ,, -— „ ,, 'Vlaser, Arbeit '-. . . y „ 22 1^2 ,, „ Anstreicher-Arbeit . < Zo ,, l« Zusammen . /^1 ss. 7 kr. Vom k. k. Krelsamte Adelsberg "M l. December i83a. 1175 Z. 167c». (2) Nr. 13600. Verlautbarung. Durch den erfolgten Tod des Friedrich Schcibler, ist bei diesem k. k. Kreisamte die Krciscasscdicnersstcllc mit einem jährlichen Gehalte von 200 ft. ii^ Erledigung gekommen. —> Wer diese Bcdicnstung zu erhallen wünscht, hat sein Gesuch von hcutc binnen vier Wochen an dieses Krcisamt einzureichen, und in solchem sein Alter, seinen verehelichten oder ledigen Stand, seine bisheraufgehabten Staats- oder Prlvatdienste, körperliche Gesundheit, die Kenntniß der krcnnerischen Sprache, dann daß er dcs Lesens und Schreibens kündig, und von uma-delhafter Moralität sey, documeinirt nachzuweisen. — Diejenigen/ welche schon dermal bci einem öffentlichen Amte dienen, haben bet demselben die Embegleinmg ihrer Gesuche zu erwirken. — K. K. Kreisamt Laibach am 14. December i830. Ktavt- uny laiwrechtlichr Verlautbarungen. Z. 1662. (2) Nr. 7952. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wlrd bekannt gcmachl: ,Es sey von diesem Gev.chte auf Ansuchc,» des Dr. Würz« bach, Cessionar^ der h'csiqen Gparkaffa, w^ dcr Marla Lukeschiy, wegcn schuldigen 5o(^ fl. E. M.c. 5.c. ) ,n dle öffentlich? Versteigerung des der El'quntcn gehörigen, auf 949 fi. 55 kr. geschätzten Hauscs, Nr. 29t, hier gewilligct, und hlezu drey Termme, und ^var: auf den iu. Jänner, 7. Februar und 7. Mar; i63i, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Scaot« und ilandrechte nnt dem Bevsatze bceust,-,dtl, als bedingt erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 7. October l. I. , zu Kopriunlk in der Wochein, ohne Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Lvkalkavlans, Markus Scheuma, dle Tags.-tzung auf den Zi. Jan-ncr lLZl, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte be-stimmt wcrtm, bei welcher alle Icne, welche an du'srn Verlaß aus was immer für emcm Rechtsgrunde Ansprüche zu sie5.cn vermemen, solche w gewiß a^mfldcn und rechtsgeltend darthu:i sollen, wldrlgcns sie die Folgen deS §. 8,/, b« G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Lcnbach den 7. December 1ZZ0. Z. 1643. (5) ^ir. 7896. Von dcm k. k. Stadt-und Landrcchte in Kraln wlvd bekannt gemacht: Es scp über Ansuchen des Herrn August Ritter v. Fö-dranspirg, llnd der Theresia Zurchaleg, als erklärten E'rben zur Elforschur-g der Schul' dcnlast nacb dem am Jo. July 1LH0 , zu Sttllch verstorbenen Oi-. Joseph Nitter v. Fö-dranlperg, die Tagsatzung c-uf dcn 10. Jänner 18H1, Vormittags um 9 Uhr vor dlesem k. t. Stadt -. und LatldrecVtc bcsnmmrr worden , b?y wclchcr alle Ic^e, welche an djescn Verlaß aus was lmmtr für cmem Rechts-grunde,A.".sprüche zu stcllcn vcrmemen, solche so gewiß anmclden und rcchlsgcltl'nd darthun sollen, widngens sie dic Fcigen des §. 824 b. G.B., sich selbst zuzuschreiben habcn werden. ^aibach den 4. December i32o. l!?6 UeMtliOt Verlautbarungen. 8. 1621. (2) Nr. 574, V.P. Licitations- Ankündigung. Von der k. k. illyrischen vereinten Came-tal-Gefallenverwaltung zu Lalbach wird htc-durch zur allgemeinenKenntNlß gebracht, daß dle Lieferung des stämpel-NettopaplerS vom 1. Februar b»S Ende Aprll l6)l, mittelst öf< fentllcher Conkurrenz sicher gestellt werden wird. — Der Bedarf besteht in Vierhundert fünfzig Rießen, auch falls die Lieferung eine längere Zeitperiooe umfajsen sollte, waS dem Erstehec bekannt gegeben werden wlrd, nach srfordermb mehr, an mittelfelnenKanzlepfta-pler/ welches «m beschnittenen Zustande iZ Zoll in der Höhe, und tt Zoll m der Grelle haben Muß, und es wird dem Mmdestbleten-den mittelst Eontractes m Lieferung überlas« sen werden. — Die Absscigerung wlrd am Z. Jänner ,6>3l, Früh um 10 Uhr im Amts-gebciude der vereinten Eameral- Verwaltung lM Freyherrn 0. Zois'schen Hause auf den Raan abgehalten werden, wozu alle 1?lefe-rungslufligen Mit der Ermncrung eingeladen werden / daß die Contracts - Bedmgmsse und Musterbögen in den gewöhnlichen Amtsstun« den bei der Expedits-Direction daftldst eingesehen werden können. — Jeder Mllconkur-rent hat am Tage der Versteigerung eme Caution von lc> pr. Eto. nach dem aus dem Ersteyungspreise entfallenden Geldbetrage entweder sogleich in Baren, oder mittelst öffmtli-chen, nach dcm Börsecourse am Tage der Ver« fteigerung berechneten Bcaaisobllgationen, oder auch ln gesetzlich versicherten Plioatschulduer-schreibungen zu erleqcn. — Uebrtgens wird noch beigerückt, d^ß auf allerhöchste Anordnung nach oer ahgeh.Uiene^ Versteigerung keinen Weilern'Anboten mchr Gehör gegeben werden wird, und daß der Mmdessbleiende gleich von der Unterfcrtlgung des ^lcltations-Pro-tocollsangefangen, verbindlich, ur^d nicht mehr zurückzutreten berechtiget sc«> ^- Laidach am ,. December ^65c>. Z. l666< (2) Concurs » Nachricht. Das hochlöbl. k. k. küssenlandische ^u< bernium Hai mit hohem Decrete vom 2!. ^ep^ tember d. I., Zahl 2ü/z7, in Fol^e hoher Hofkanzleyentscheidung uom c>. August d. I., Zahl 2062!, die k. k. Baudirection ermächl t'gt, unentgeltliche Pracncanten aufzuneh- men und zu verwenden, welche die für Baubeamte laut hoher Hofkanzleyverordnung vom 16. Mar; 1820, Z. 72Zl, vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen. — Indem man diesen hohen Beschluß zurallgemeinen Kenntniß bringt, werden dle Zöglinge der k. k. polttechnischcn Lehranstalten, welche als unentgeltliche Prac-ticanten bei dieser Baudirection aufgenommen zu werden wünschen, aufgefordert bis 1. Februar i93i chre Bittgesuche einzureichen, und ihr Alter, Vaterland, Geburtsort, Religion, und im Sinne der oberwahnten hohen Hofvor-schrlft zurückgelegten geschlichen Studien, wie auch die allenfalls bisher geleisteten Dienste durch authentische Zeugnisse nachzuweisen. — K. K. Baudlrectlon. Trieft den 6. December Vermischte Verlautbarungen Z. 1649. (3) Von der hochfmstlich Bisthmn Gurkischen Güter- Inspection wirr-bekannt gemacht, daß die zu dem Bisthume Gurk gehörige Stcinbruk-hube, sammt einer Sensenschmiede, einer Mauthmühle und einer Brettersäge im Bezirks Albek, Klagen-furrer Kreises, auf zehn nacheinander folgende Mre vom i. März iL3i angefangen, in Pacht gegeben werde. Die Steinbrukhube bestehet aus 8 Joch, ä42 Quadrat-Klafter Aeckern, lä Ioch, 22c)Quadrat-Klafter Wiesen, 3 Joch, ^3 Quadrat- Klafter Huthwelden, und einem Hausforste mit 26 Jochen. Die Sensenschmiede hat drey Schlage nut sechs Feuern, und ist im Be-triede. Die Mauthmühle enthalt drey Gange, nebst einem Wohnzimmer für den Müller. Die zu dieser Realität gehörigen Wohn-und Wirth-schaftsgebaude sind in gutem Baustande. Pachtliebhaber belieben sich über die Vachtdedtngmsse bn dcr gefertigten Inspectionmündlich oder schriftlich anzufragen. Klagenfutt den 6.December l33o. "77 (Kubernial - Verlautbarungen. Z. 1669. (2) »ä Nv. Io36jpr. Concurs. Zur Besetzung der Secretarsstelle bei der k. k. kraincnfchen Ländwirthschafts- Gesellschaft. — Nach dem Beschlusse der allgemeinen Versammlung der k. k. Landwirthschafts - Gesellschaft am 3. Mai l. I., wird die Sccretärsstcllc in der nächsten Versammlung des Monates Mai k. I., mtttelst Wahl besetzt werden. — Die' ' wirklichen Herren Gesellschaftsmitglicdcr werden hievon mtt dem Beisatze in die Kenntniß gesetzt, daß Jene, welche diese Stelle zu crhaltenwün-schcn, in der zum Concurse bestimmten Frist vom 1. Jänner bis letzten März 18I1, sich gehörig in die Kompetenz setzen wollcn, wcil nach Verlauf dieser Concurszeit auf kein Gesuch mehr Rücksicht genommen werden wlrd. —Von dem Ausschusse der k. k. Landwirthschafts - Gesellschaft. Laibach am 10. December i830. Stavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1672. (1) Kundmachung. Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Einreichungs-Protocol! des t. k.^krainerischen Stadt- und Landrcchts vom 1.Jänner iL3i angefangen, für die Parthcien nur von 3 Uhr Früh bls 1 Uhr Nachmittags, und nicht auch, wie bisher, in den spateren Nachmittagsstunden offen seyn wird; wornach sich Jedermann zu richten wissen wird. Laibach den iI. December i83d. vermischte Verlautbarungen. Z. i665. (1) Nr. Z71. Edict. Vom Bezirks- Gerichte der Herrschaft Sa-venssein in Untcrkram wird zu Jedermanns Wissenschaft gebracht: Es sey auf Ansuchen des Franz Linditsch von Oberdorf, wlder Johann Gagraischea. von Kalchberg, wegen aus dem wirthschaftsamtllchkn Vergleiche vom 11. September i33o, Nr. 260, schuldigen Z/st. M. M., und aufgelaufenen Erecutionskösten, in die executive Fellbietuna des der Herrschaft Saoenstein, sub Berg-Nr. 648 bergrecht« maßigen, zu Kalchberg gelegenen Werngar-tens sammt Häusel, im gerichtlich erhobenen Schatzungswerthe pr. iL5 st. gewilliget, und httzu drey Versteigerungs-Tagsayungen, als: der '7. Jänner, 7. Februar und 7. März i33i, Nets Früh um 9 Uhr in I^co der Realität, mit dem Anhange bestimmt wor, den, daß/ Falls diese Realität weder bey der ersten noch zweyten Versieigerungs - Tagsatzung um oder über den Schatzungswerth an Mann gebracht werden könnte, dieselbe bey der dritten auch unter demselben hintan-geycben werden würde, wozu die Kauflustigen zu erscheinen vorgeladen sind. Bezirks-Gericht Savenstein am 4. De, ccmber i6Z0._____________________ Z. tü6o. (2) Nr. i23?. Edict. Von dem Bezirks. Gerichte zu Sittich wird hiemit bekannt gemacht: Cs seo auf Ansuchen des Johann Saih von Glogouha, trssien aus dem lriltbschaftsämtlichen Bergleiche, cll^n. L. Iull 162a, Z. 74 zu foidcrn habender ä<> st. 20 tr., sammt Zinsen und Executionstosten, in die exe» cutive Feilbictung der, dcr Malia Miklautschitsch zu Bier ciehöligen, der löblichen Religions'FondS» Herrschaft Sittich, öuk Urb. Nl. ^5 ^icnstdaren. gerichtlich auf 170 fi. M. M. geschätzten Hofstatt gewiliiget, und hiezu die erste Feildietungö»Tag-sahung auf den 24. December i^3c>, die zlreite auf den 2^. Jänner und die dritte auf den 2^. Fe» bruar 'Ü5l, jedesmal Vormittags um 10 Uhr im Orte Vier mit dem Beisahe bestimmt rror» den/ daß, wenn die zu veräußernde Realität bei der ersten oder zweiten Feilbietung nicht um oder üterden Schähungsrreilh an Mann gebracht rrer» den tonnte, selde dann dei der dritten auch unter der Schätzung hintangegeben werde. Die Licitationsbedingnisse, so rrie die auf der Hofstatt haftenden Naben und Lastcn lönnen vor der Licitation in den Amtöstunden in der daigen Uezirtstanzley eingesehen werden. Sittich am 21. November iL2o. Z. 1673. (1) " Einladung zu einem Pränumerations-Bettrittc auf cme in Kupfer gestochene Karte der Diöccs Laibach nach der Eintheilung in Dekanats-Bezirke. Bezeichnete Karte, welche Sr. fürst bischöflichen Gnaden, dem hochwür« digsten Herrn Herrn Fürstbischöfe von Laibach, Anton Aloys Wolf, dedicirr, und mit aller Genauigkeit nach den neuesten Aufnahmen dieser Provinz, so wie auch durch großmüthige Behelfe nach den verläßlichsten Quellen zusammengestellt wufde, ist nicht nur zum besondern Vortheile der hochwürdigen Geistlichkeit eingerichtet, sondern sie eignet sich auch zum Gebrauche für jeden Privaten, welchen sie gewiß die entsprechendsten Diensse biethen wird, indem sic nebst der ae-naucsten Granzbezelchnung der Diöces Laibach mit den angranzenden Diöcesen, dann der Gränzen sämmtlicher Dekanats-Bezirke, auch die Kreisgranzen enthaltet, und weil nicht blos die Pfarren oder Pfanvicariate, die Lot (2. Amts-Blatt Nr. 152. d. 18. December i35o.) 2 1179 kal-Kaplaneyen und Crposituren/ sondern auch alle Haupt- und Verbindungswege, dann alle Masser mit Inbegriff der bedeutendern Bache auf das Genaueste in derselben dargestellt sind. Da bereits schon vor der öffentlichen Ankündigung über das Erscheinen der bemerkten Karte eine hinreichende Anzahl von Pränumc-ranten beigetreten sind, um sich einen günstigen Erfolg der Unternehmung versprechen zu können, so bestimmte dieß den Herausgeber um den frühessen?. ^VHerrenPranumcranten noch cinen besondern Bcwels erkenntlicher Aufmerksamkeit zu geben, dle Karte nicht mehr litho-graphlrcn, sondern in Kupfer stechen zu lassen. Zur allgemeinen Kenntniß bringt man demnach nur noch, daß die Dlöcesan-Karte mit der gefälligsten Ausstattung im Neuesten der Calligraphic'auf Groß-Hollander-Royal' Papier mit einer Einfassung von 27 Zoll Lan- ge und 2l Zoll Höhe abgedruckt, in der Bucht Handlung des Leopold Paternolli zu Laibach, am Hauptplatze, Nr. 8, im kaufe des nächsten Hornung Monates erscheinen were de, woselbst die Pranumeration auf ein Exemplar mit zwei Gulden Conventions-Münze bereits eröffnet ist. Jeder der ?. 1. Herren Pranumeranten erhaltet daselbst gegen Erlag des Pranumera-tions-Preises einen gedruckten Pranumerations-Schcin, gegen dessen Ablieferung seiner Zeit in dem nämlichen Verlage das gestochene Karten-Exemplar erfolgt werden wird. ______ Johann Mas con. Z. i663. (2) ' Im Hause Nr. 5ä, in der Elephanten-Gasse, ist eine Wohnung von 7 Zimmern, nebst Holzlege und Keller, nachstkommenden Georgi zu vermiethen, und das Nähere da? selbst zu erfragen. Z. 1664. (») ' V 0 r l a d u n g s « E d i c t. Von der Bezirks'Obrigkeit der Herrschaft Freudenthal, im Adclsberger Kreise in Krain, weiden nachdenannte Rekrutirungs »Flüchtlinge, dann ohne oder mit veralteten Pässcn Abwefende, Vorgeladen. Vor. und Zuname -. Geburtsort ^ Pfarr Anmerkung ^_____________ V__________________ 6> _____________ Andrä Mejack 1796 Belza L Billichgratz Rekrutirungg. Flüchtling. Lulag Erbescknig 18a? Kresteniya 6 „ detto Valentin Dernouz ,79^ Settnig 22 „ detto Valentin Matlcheg 1U06 Sckwarzenderg i» Schwarzenberg detto Primus Stirn 179» Oderlaidach 94 Oberlaibach detto MatthäuS Ruppnig 1796 Podlipa 17 ! Podlippa detto Martin Rudolph 1796 „ 1» ! „ detto Jacob Pellay 1Ü02 Billichgrah 40 BiNichgrah ohne Paß abwesend, ^iucaö Salahnig »6o3 Babnagora 2^i s „ dctto G.'org lleden »Lo3 T Podreber 3 ^ detto Wolfgang Omeiz »802 Sctniza 9 « detto Blasius Leben i8o5 Duor 6 ^ detto Primus ^,arz 1808 ., , 5 „ detto Gregor Odlack 1608 Brische »» „ detto Caspar Korenzhan 1800 Schönbrunn »4 horjul detto Andrä Pctschuunig 1800 Smolnig 6 Billichgray - detto Ignaz Kohun ,8io Schwarzenberg ^ Sckwar,enberg detto »lasius Messe ,602 Oderlaibach ä6 Oberlaidach detto Anton Kobau 1797 ., 53 ^ dello Caspar Steifer läoä Hrieb »4 ! « detto Valentin Odlack ,797 « 3^ ? ^ detto Jacob Veltaveld 1797 Saschar 25 , ^ detto Gregor Schega ,t)o2 Drenovagoriga 6 ^ detto Anton Petrouzhizh 1796 Saverch » Zran»dorf detto Ioftph Warfcheg ^795 Prävole »5 Presser detto Vorbenannte Indlyiduen haben sich binnen vier Monaten von heute an gerelbnet, so ge« wiß vor diese VezirtS,Obligtelt zu stellen / als sie widrig«ns nach den dießfallö bestehenden Gefthen werden behandelt werden. Nezirtö»Odllgtek Lreudenthal am 2o. August »b2o.