.N 267. 1863. ÄmtMalt zur Laibacher Zeitung. 21. November. Ausschließende Privilegien. Nachstehende Privilegien sind erloschen und wurden als solche im Monate September 1805 vom k. k. Privilegien-Archive einrcgistrirt. und zwar: 1. Das Privilegium des Stanislaus Chodzko, vom 28. März 1857, auf die Erfindung in der Bereitung eines billigen und sehr kräftigen Düugers. 2. DaS Privilegium deS Johann Weber (an A. C. Diedeks Sohn übertragen), vom 29. März 1858, auf die Erfindung eines Waschpulver« zum Neinigcn der Wäsche. 3. Das Privilegium dcS Franz Hirsch, vom 29ten März 1859, auf die Verbesserung seiner bereits privilegir-len Erfindung eine« SchafwcM'Waschpräparateö. 4. DaS Privilegium des Karl. Iurmaun, vom 5len März I860, auf die Erfindung einer Zng. und Druckmaschine zur Erzeugung von Säbelscheiden. 5. DaS Privilegium des Karl Polzer, vom 5tcu März 1861, auf die Erfindung sür Schicfcrbedachung auf schräg diagonal liegenden Latten. 6. Das Privilegium des Gustav Nordorf, vom 6. März 1861, auf die Erfindung cincö rotireuden Ocl-Selbstschnüerers. 7. Das Privilegium des Franz Friedrich Dllrich Fürchtcnicht, vom !). März 1861, auf die Erfindung eiues Apparates zur Uebcrhcizung des Dampfes für Dampfmaschinen. 8. Das Privilegium des Adolph Iahnsen, vom 16. März 1862, auf die Erfindung einer eigenthümlichen Kugel zu Fcucrgewehrcn jcder Art. 9. Das Privilegium des Franz Friedrich, vom 16. März 1862, auf die Erfindung einer uruen GlaS» gatlung zum Schleifen uou Schneide-Instrumenten und zum Verfertigen von Wetzsteinen für Sicheln, Sensen u. dgl. Werkzeuge. 10. DaS Privilegium des Moses Pick. von, 18tcn März 1862. auf die Verbessern»g, Eiscubahu.Puffcr in Schraube»,- oder Spiralform lierznstcllcu. 11. Das Privilegium des I. Grcmer vom 6len März 1863, auf die Erfiudung der Tapezirung der Wände mittelst dünner Holzfournierc. 12. Das Privilegium des Robert Prchn. vom 5. März 1863. auf die Erfindung eines eigenthümlich koustruirten Apparates, dcn aus den Nunlelrüben-Prep« lmgen zurückbleibendeu Zuckersaft mit Wasser auszulaugen. 13. DaS Privilegium des Leopold Fricrwald. vom 5. März 1863. auf die Erfindung, Dorsch-Lcbcrlhran. so wie alle Thrausortcu, dann thierischen uud vegcta« bilischen festen und flüssigen Fette zu defcktiniren und zu filtriren. 14. Das Prwürgium des Claude I. Tliirmilt. uom 5. März 1803, auf dlc Eifmdlma cineS Versal». renS in der Färbung. Vrouzirung und Präseruirung des Schmiedeeisens, Gußeisens und Stahles. 15. Das Privilegium dcS Josef Them, vom üten März 1863, auf die Verbesserung der Getreide-Preßhefe. 16. Das Privilegium des Diouis Marassich (an Karl Todisch übertragen), vom 9. Mär; 1863, auf die Erfindung von Apparaten zur Erzeugung eines luft« leeren Naumes behufs der Aufsaugung ftüssigcr Körper. 17. Das Privilegium des Ed. A. Pager, vom 9lcn März 1863, auf die Verbesserung au den Apparaten, um Flaschen und andere Gefäße zu schließen. (Schluß folgt.)__________ (4l^iy Nr,'25,,. Kundmachung. Bei dcr am 2. November d. I. in Folge der Allerhöchsten Patcute voin 21. März l8lk und 23. Dezember »85l> vorgenommenen 428. und 429. Verlosung dcr alten Staatsschuld sind dic Serien Nr. 45 und 477 gezogen worden. Die Serie 45 enthält Banko-Obligationen im ursprünglichen Zinsenfuße von 5 M, von Nr. 33.l5l bis cinschließig Nr. 34.2U», im Ge-sammtkapitalSbetrage von »29.05» fl., und die nachträglich eingereihten ob der Ennsisch ständischen Domestikal-Obligationcn im ursprünglichen Zinscn< fuße von 4 pCt., von Nr. 644 bis cinschließig Nr. 2233, im Gesammtkapitalsbetrage von 2^4.626 si. Die Serie 477 enthalt dic böhmisch ständische Aerarial-Obligation Nr. 164 856, im Ursprung, lichen Zinsenfuße von 4 pEt. mit einem Zweiund. dreißigste! dcr Kavitalssummc, und die n. ö. ständischen )lerarial-Obligationen vom Kricgsdar-lehen vom Jahre »7!)5 bis zum Jahre l7!w l^tt. ^,, im ursprünglichen Zinscnfußc von 5 pCt,, ^'nd nvar Nr. 24l6mit einem Drittel der Kapi, talösu^me und Nr. 4858 bis cinschließig Nr. 78«« mit der ganzen Kapitalösumme, im Gcsammtka-pitalsbetrage von l,082.655 st. 5l'/, kr. Diese Obligatloncn werden nach den bestehenden Vor» schuften behandelt, und insoferne selbe untcr 5pCt. verzinslich sind, werden dafür auf Verlangen der Parteien nach Maßgabe des mit der Kundmachung deS k. k. Finanz, Ministeriums vom 26. Oktober »858, Z. 5286, veröffentlichten Umstellungsmaß, staves 5perz. auf östcrr. Währung lautende Obliga. tioncn erfolgt werden. Laibach, am »2 November 1865. Vom k. k, öandesvrasibium. (4 »6—2) Nr. «Ü73. " Verzehrungssteuer-Pachtverjlcigelung. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen< fürt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge,' bracht, daß die EinHebung der Verzehrungssteuer vom steuerpflichtigen Wein. und Mostausschanke, dann von den Viehjchlachtungen und vom Fleisch» verschleiße im Umfange der Ortögemeinden I. Saif. nltz und ll Ugowih des polischcn Bezirkes Tar. uiS, auf Grund des Gesetzes vom »7 August l862 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahrs 1866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahre l867 und »868 im Wege der öffentlichen Versteigerung vcrpach» tct wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richt, schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 2 5. November l865 bei dcr Finanz-Direktion zu Klagcnfurt um »»< Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die allfalligcn mit der Stempclmarke zu 5» kr. versehenen und mit dem Vadium belegten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich dcr Ver. zehrungösteuer und dcS dermaligcn ?ttperz. außer, ordentlichen Zuschlages zu dei selben n<1 I. mil ^5tt si. und ml ll mit »7 si., sohin in dem Gcsammtbetragc von 547 si. ö. W. bestimmt. Auch ist dcr Pächter zur EinHebung und Abfuhr dcr allfällig bewilligten Gemeindezuschlage versiichtct. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach dcn Gesehen und der Landesverfassung zu derlei Geschäften geeignet ist. Für jeden Fall sind hicuon Diejenigen ausgenommen, welche »ve» gen cineS Verbrechens zu cmer Strafe pe,ulthcilt wurden, oder welche in eine kriminalgerichttiche Untersuchung verfallen sind, die blos auS Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Minder, jährige Personen, dann kontraktbrüchige Gefälls, pächter werden zur Lizitation nicht zugelassen, ebenso auch Diejenigen, welche wegen Schleich, Handel oder einer schweren Gefällsübertretung in Untersuchung gezogen und entweder gestraft oder aus Mangel dcr Beweise von dem Strafverfah» ren losgezahlt wurden, und zwar die Letzteren durch sechs, auf den Zeitpunkt der Ucbertrctung, oder wenn dieser nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre. 4. Wer an der Versteigerung theilnehmen will, hat den dem zehnten Theile des Auörufö-preiscs gleichkommenden Betrag nd I. von 45 si. »tl ll. N» st,, zusammen 55» st, ö. N. in Barem oder in k. k. Staatspapiercn, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angcnmmcn werden, oder mittelst Ncal.Hypothck als Vadium der LizitationS'Kummission vor dem Beginne der Feilbietung zu übergeben. Nach beendigter Lizi. tation wird bloS der vom Bestbicter erlegte Be. trag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. 5,. ES können Anbote für jede einzelne Ge« mcindc oder für beide vereint gemacht werden, indem zuerst jede Gemeinde für sich und sodann beide vereint nn Komplexe auSgcbotcn werden. Uebrigens gelten die im Amlsblattc der Klagenfurlcr Zeitung vom ,. Oktober l. I. Nr. 225 :nl Nr. 6783 und 6902 vcrlautbartcn all» gemeinen Bcdingungcn, Von der k. k. Fmanz.Direktwn in Klagen, fürt, am 12. November l8«5. (4l4—3) N^ SW«. Von dcr k. k. Fmanz.Dircktion in Klagen, fürt wird hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Einhebung dcr Vcrzehrungssteuer vom steuerpflichtigen Wein, nnd Mostausschanke, dann von den Viehschlachtungen und vom Fleischver-schleiße im Umfange der Ortsgcmeinde Grafenstein deS politischen Bezirkes Umgebung Klagcnfurl auf Grund deS Gesetzes vom l7. August 1562 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahres »866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahre »867 und »868 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. > Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richt» schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 23. November 1865 bei der Finanz,Direktion zu Klagenfurt um ll Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeltpunkte auch die allfälligen, mit der Btempelmarke von 5l> kr. versehenen und mit dem Vadium beleg« ten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Der AusrusspreiS ist bezüglich der Ver-zehrungssteuer und deS dermaligen 2l)^ außer-ordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem Betrage von 65,6- si. für daS Jahr bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemeindezuschlägc verpflichtet. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesehen und der LandeSverfas« sung zu derlei Geschäften geeignet ist. Für jeden Fall sind hievon Diejenigen ausgenommen, welche wegen eines Verbrechens zu einer Strafe verur» theilt wurden, oder welche in eine kriminalgericht-liche Untersuchung verfallen sind, die bloS auS Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Minderjährige Personen, dann kontraktbrüchige Gefällspächter werden zu der üizitalion nicht zu. gelassen, eben so auch Diejenigen, welche wegen Schleichhandel oder einer schweren Gefallsubertre. tung in Untersuchung gezogen und entweder gestraft oder aus Mangel der Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, und zwar die Letzteren durch sechs, auf den Zeitpunkt der Ueber« lretung, oder wenn dieser nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre, 4. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, Hal den den, zehnten Hheil, dc6 AuSrufs-preiseS gleichkommenden Betrag von 65, Gulden österr. Währung in Barem oder in k. k. Staats, papieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, oder mittelst Real^Hypothek als Vadium der Lizitations-Kom« Mission vor dem Beginne der Feilbictung zu übergeben. Nach beendigter Lizitation wird bloS der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanlen aber werden ihre Vadien zurückgestellt. Im Uedrigcn gelten die in der hierämtlich,», Kundmachung ul! Nr. 6783 und 6!W2 Nr. 22k des Amtsblattes vom 5. Oktober »865 verlautbar-ten allgemeinen Bedingungen. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klaqen. fürt, am N. November »865. (4l5—3) Nr. k«>1!>. Veyehrnngsjkncr - Vachtverstcherung. Von dcr k. k. Finanz-Direktion in Klagenfurt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Verzehrungssteuer vom steuerpflichtigen Wein» und Mostaußschanke, dann von den Viehschlachtungcn und vom Fleischver< schleiße im Umfange der OrtSgemeinden: l. Vie« ting, ll. St. Filippen, M. Klcin.St. Paul, und lV. St. Johann am Brüdel auf Grund des Ge-sehcS vom »7. August »862 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahrcs 1866 und bei still-schweigender Erneuerung auch für die Solarjahre l867 und »868 im Wege der öffentliche/, Verstei, gcrung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zur ihrer Richtschnur vorläufig Folgendes bekannt gegeben: l. Die Versteigerung wird am 23. November »865 bei der Finanz.Direktion zu Klagenfurt um »» Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die mit der Stcmpelmal ke von 5U kr. versehenen und mit dem Wadium belegten schrift' lichen Offerle daselbst zu überreichen sind. 692 2. Der Ausrufsprcis ist bezüglich der Ver« zchrungSsteuer und dcs dermaligen 20°/„ außerordentlichen Zuschlages zu derselben ml I. mit 330 fl., ull ll mit l5»0 st,, ul^ lll. mit 250 si., :l(I IV. mit llOO si,, sohln in dem Gcsamnube-trage von »330 fl ö. W. bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gcmcindczuschläge verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Ausrufs-prcises gleichkommenden Betrag nä l. von 33 fl., nll ll. von l5fl., a<^ III. von 25 fl., ad IV. von 60 fl., zusammen 133 fl. ö. W. in Barem oder in k. k. Staatspapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, oder mittelst Rcal-Hypothek alS Vadium der Li-zitationä-Kommission vor dem Beginne der Feil-bictung zu übergeben. Nach beendigter Limitation wird blos der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. 4. Es können Anbote auf die einzelnen Pacht-objckte oder auf mehrere oder auf alle vereint gemacht werden, weil zuerst jede einzelne Gemeinde, und sonach alle vereint in einem Komplexe aus-geboten werden. Im Uebrigen gelten die in der hierämtlichen Kundmachung »ä Nr. «783 und 6902 Nr. 228 des Amtsblattes vom 5,. Oktober l8t'»5 verlaut-bartcn allgemeinen Bedingungen. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen« fürt, am ll. November l865. ^?Z3^-2) Nr. »00. Kundmachung. über Kourage-Lieferung. Von dem k. k. Hofgcstütamte zu Lippiza im Küstenlande wird hiemit in Folge hoher Elmäch-tigung des hochlöblichen k. k. Oberststallmeisteram-tes (KW. Wien l3. November 1805, Z. «20, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, das; wegen Beschaffung des für das k. k. Karster Hofgestür im Jahre l8l zwischen dcn Offercnten zu. Wenn in einem Offerle die Preise für alle oder einzelne Licferungsraten bestimmt werden, so ist der Offcrent an scm Offert gebunden, selbst wenn dasselbe nur den Mindcstanbot für eine Rate enthält, und er folglich nur der Erstcher einer Lieferungspartie würde. 14. Das vermöge §. 7 gehörig verfaßte und in der vorgeschriebenen Zeit eingereichte Offert ist für den Mindestfordcrndcn, welcher sich deß Rück-trittsbefugnisseö und des K 862 dcs allg. bürgl. Gesetzbuches zur Annahme dcs Versprechens ge- setzten Termines begibt, sogleich bei Uederreichung desselben, für das k. k. Hofgestütamt aber erst nach crfolgter Ratifikation des hochl k. k. Oberste stallmeisteramtes bindend. Das Rechtsmittel der Verletzung über die Hälfte kann von dem Erstehcr nicht geltend gemacht werden. ,5. Nach erfolgter hoher Ratifikation deß von dem k. k, Hofgestütamtc gepflogenen Vcr» handlungSaktes wird mit dem Ersteher eine form« liche KontraktSurkundc in drei gleichlautenden Exemplaren crichtet werden; zu einem dieser Exemplare hat der Erstehcr den klassenmäßigen Stempel allein zu bestreiken. ltt. Sollte der Ersteher sich weigern, die ausgestellte Kontraktöurkunde zu unterfertigen, so vertritt das ratifizirte Offert, in Verbindung mit den Bedingungen dieser Kundmachung, die Stelle einer förmlichen Kontraktsurkundc — und das k. k. Lippizaner Hofgestütamt hat das Recht und die Wahl, den Ersteher entweder zur Erfüllung dieses Kontraktes zu verhalten, oder den Kontrakt für aufgehoben zu erklären und die kontrahirte Quan< tität Hafer auf Gefahr und Kosten des Kontrahenten entweder in oder außer dem L>zitationö» wege, wo immer oder um was immer für Preise bcizuschaffcn, und die Differenz eines sich hierbei ergebenden höheren Preises von d?m KontralM ^ten aus dessen Kaution oder aus seinem sonsti' gen Vermögen einzubringen, im Falle aber die !neuen Anschaffungspreise dcn Preisen dieses Kontraktes gleich oder niederer als dieselben wären, die Kontrakts.'Kaution als ein wegen deS Kon« traktöbruchcö dem k. k. Hofärer verfallenes ?l> geld einzuziehen. Gleiche Rechte sollen dem a. h. Acrar z"' stehen, wenn der Kontrahent den in einer förM' lichen Urkunde ausgefertigten Kontrakt in irgend einem Punkte nicht genau erfüllen würde. 17. Endlich wird cmverständllch festgesetzt, daß die k. k. österreichische Finanz» Prokuralur in allen, aus dem über die Lieferungen zu "'-richtenden Vertrage entspringenden RechtSstrcitig-keitc»,, wobei drr Fiskus als Kläger auftritt, soivic wegen Bewirkung der bezüglichen Sicher« stelllmgä. und Erekutionemittcl bei jenen Gerichten einzuschreiten befugt sein solle, welche sich am Amtssitze der k. k. österreichischen Finanz-Pro-kuratur befinden und zur Entscheidung solcher Rechtsstreite und zur Bewilligung solcher Sicher-stellungs i und ExekutionSmitlel kompetent sein würden, wenn der Beklagte zu Nicn seinen Wohn« sitz hatte. 18. Außerdem wird ausdrücklich festgesetzt, daß die Preisanbote in österreichischer Währung zu stellen seien. Lippiza, am lli. November 18N4. Vom f. f. Hvfgestutamte. Farmulare )« den Lieferungo-Vtsertcn. Ich Gefertigter (Wir Gefertigte) verpflichte mich (verpflichten uns) zur ungetheilten Hand, Einer für Alle und Alle für Einen, von der für das k, k. Karster Hofgcstüt im Jahre 18«« erforderlichen Quantität Hafer (bei jedem Monat ist der Anbotsprcis mit Buch< staben nach H. 7 bestimmt auszudrücken) b>6 an Ort und Stelle zu liefern und alle in Bezug auf diese Fouragc-Licfcrung eingesehenen Bcdin< gungcn genau zu erfüllen. Als Kaution lege ich (legeil wir) im Anschlüsse den Betrag von.....österr. Währung bar oder in österr. Staatspapieren, und zwar die Obligation Nr. . . auf . . . fl. . . kr. lau-tend bei. (Datum des Offevtcs.) Namcnöimtlvschrifl dei< (dcr) Osscrmleu, dann dcsscn (dcrcn) Wohnort und Stand. Von Außen: Offert dcs (der) N. N, für die Kourage- Lieferung in das k. k. Hofgcstüt zu Lippiza nro anno 18W. Ml. Das Offert ist mit einem 50-kr.-Stempel zu versehen. Im Falle in einem Offerte mehrere Theilnehmervorkommen, so kommt dasselbe für jeden Unterschriebenen mit einem solchen Stempel zu versehen.