1491 Amtsblatt Hur Laibacher Zeitung Nr. 20t. Freitag den 3. September 1869. (327—3) Nr. 12208. Concurs-AuWreibm. Zur Besetzung eincr am k. k. Gymnasium zu Noveredo erledigten Lehrstelle der classischen Philologie wird hicmit der Concurs ausgeschrieben. Der Iahrcsgehalt beträgt 735) fl. ö. W. nebst dem Borrückungsrcchte in die höhere Gc^ haltsstufe vvn «40 fl., wozu noch die drei systc Misirten Decennalzulagen von je 105 st. kommen. Bewerber müssen nicht blos der italienischen Unterrichtssprache in Rede und Schrift vollkommen mächtig sein, sondern es ist auch nachzuwei sen, daß sie letztern Gegenstand wenigstens in den Untern Cursen zn lehren befähiget wären. Gehörig instruirte, nnd an das hohe k. k. Unterrichts-Ministerium stylisirte Gesuche können bis Ende September d. I. bei der f. f. Statthalterci für Tirol und Vorarlberg auf dem vorgeschriebenen Wege eingereicht werden. Innsbruck, am 13. August 1869. ^on der k. k. S'tattlialtcrei für Tirol und Vorarlberg ^—^___________.,,,,, . , — (338—1) Ni. «94. Kundmachung. In Schreibgeschäftcn schon eingeübte, der deutschen und slovcnischen Sprache lind Ncchtschrci bung vollkommen knndigc Diurnisten finden Auf nähme bei diefem k. k. Landcsgcrichte, wo sie sich bei der Erpedits-Direction anzumelden, und ins besondere auch ihr tadelloses Borleben nachzuweisen haben. Laibach, am 2. September 1869. Vom k. k. Amoesgcrichto-Präsidium. (335—2) Nr. 4496. Kundmachung. Bon dem f. k. Landesgcrichte in Laibach wird bekannt gegeben, daß aus der Adjutenstiftung des verstorbenen Herrn Erasmus Grafen v. Lichten-berg für augehendc Staatsbeamte aus wenig bc mittclten adeligen Familien, und zwar für Aus cultantcn oder Eon ceptspraktk anten, zwei Adjn ten jährlicher 525) fl. ö. W. zu verleihen sind, und daß der Betrag des einen dieser Adjuten auf jährliche 630 st. ö. W. erhöht werden kann, wenn ein Bewerber glaubwürdig darthun sollte, daß seine Eltern, ohne sich wehe zu thun, nicht vermögen, ihm eine Beihilfe auch nur von 105 ft. ö. W. zu geben, oder wenn er elternlos ist, daß die Einkünfte seines Vermögens nicht einmal 105 st. ö. W. erreichen. Zur Erlangung eines Stiftungs-Adjutums, neben welchem ein Adjutum aus dem Staatsschatze oder einem anderen Fondc nicht bezogen werden darf, sind nach den a. h. genehmigten Statuten vorzugsweise Verwandte des Stifters, dann Söhne aus dem Adel des Hcrzogthums strain, und wenn nicht Competenten vom kraini-fchen Adel hinreichend vorhanden sind, auch Söhne ans dem Adel der Nachbarländer Steiermark lind Kä'rnten, und in deren Ermanglung auch aus allen übrigen deutsch-crbländischcn' Provinzen berufen. Söhne aus dem landständischen Adel sind dem übrigen Adel, nnd Anscultanten den Con-ceptsprakticantcn vorzuziehen. Die Bewerber haben ihre mit den Zeugnissen über vollendete juridisch politische Studien^ den Anstellungsdccreten und den gesetzmäßigen Ausweisen über ihren Adel, ihre allfällige Verwandtschaft nnd Landmannschaft belegten Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden bis 20. October l. I. bei diesem k. k. Landesgerichte zu überreichen. Laibach, am 28. August 1869.