«^ .53. Dinstag am 5. Mar; FSH». Die ..^aibachcr ^cituug" «schcint, »lit An^nahml- d>>r Son»- u»d ,v>iettagc, täglich, mid fl'stct sammt d.n Vlilagc» im stl?!»ptoir gall^jährig 1<> sj.. halbjährig 5 st., ,»it ^rc»z1,a»d im (>l,'»>l'toir gau;iährig ll si., halbjährig i st. -><> fr. Fur die Zilft^liiilg in>) Ha»c! sillo halbjährig !t0 lr.^mchr z»'.'iitricht.ii. Mit d.'r Post P^rtc«-l''ci ganzjährig, u»tcr Krnlzl'and inu" gedruckter Adrcssc III ft., halbjährig fr. — I» sl'ratil,'»>,'g> buh r fiir cine Spalll,!^üc o^l-r dnl R.nim dlrftll'.ii, fi,r ciii->»ali.;c (5i!is^>alt>l!ig !l tr., snr zwlillialigc 4 fr., fiir dr^iix.lligo <5 lr, (.^. M. Inftnttc bis l2 Zcile» l f>. siir 3 Mal cmzuschaltcli. Aemtlicher Theil <^Ve. Majestät haben über Antrag dcs Mi--lusitts ^,g Iiuiern ilnt allerhöchster Entschließung """', ^- d, M. , den überzähligen unbcsoldeten Se-"klär i,), M^^^'liliin des Innern, Anton Grafen ä""sky, ^,^ wirklichen Ministerial-Secrctär ^"'ü>'aoigst .^ ernennen geruhet. Ee. Majestät haben nach dem einverständlichen ^lUrag d^. Mi„ist>r dcs Aeußeru und dcs Handels "'" allerhöchster Entschließung vom 2:;. Iänncr l. ^ , dc>, bisherigen k. k. Legations-Sccretär, Victor '6 v. St arten sels, zum General - Eonsul in """ allcrgnädigst z» ernennen geruhet. Der Mimster der Justiz hat mit Beschluß vom ^- Februar d. I., den bisherigen provisorischen ^dactnir dcs ruthenischcn Textes dcs Reiebsgcsetz- "lcs lind Kanzlei-Ossizialen des Justiz-Ministe- M'"^' ^"^"s Wyslobocki. zum k. k. wirklichen '"^'N^Eoncipisten und definitiven Redacteur zu "'"""c„ befunden. .'serliches Patent vom <>. Februar 1850, ^l'g fl'ir alle Kronlandcr, in welchen das aller- ^)ste Stän,pel- und Targesctz vo>n 27. Iäi,!,er .^" in Wirksamkeit steht, und für das Großher. ^^l'lun Krakau, wodurch an die Stelle dcs ersten .^?^ dics.s Gesetzes, dcs im Großherzogthume l,^. ^ Vltigcn Stämpel'Gsfttzes vom Ki. Scptcm- lMd«^ ""d bcr Vorschri,ten über die Gerichts- sel' ."/'"^buchs.Taxcn ein neues provisorisches Ge- klü^d '" ^'^ Gebühren von Rechtsgeschäften, Nr- tliiid^' Schriften und Amtshandlungen erlassen, ^"chl ni,^ um,, i. Mai l850 angefangen in ),.. Wirksamkeit geftht wird. ^ ^l'nu; Iuscph dcr Vrste, von Gottes '"dci, Kaiser von Oesterreich ; König von Hun '^n und Böhmen, Könia der Lombardei und ^'"'"«s ,c, u, », 8c„ s ^ s^lgsält igen Berathungen und Erörterun^ ^...^^'r,, K^. erkannt, daß es nothwendig ist, die 2?. ,>'..'""ugeil des Tar- und Stämpclgesctzcs vom lcchf,^"""' >8lo, sowohl zur Erzielling cillcr gc.-1»^ ^'^b ebliiinäßi'gcn Vertheilung der Slants-<3l^ ' "^ auch zur besseren Benützung der in den ^n ^' ^'l)ul>rcn und überhaupt in der Abgabe ^ <^. '^'^'werbungen begriffenen wichtigen Quelle ^stä^^mk'ommens einer durchgreifenden Vcr- Ali>^'^^ lind Verbesserung zu unterziehen. Bods,,.. . Rücksicht auf die durch die Cntlastung dcs ^r ^ '^ t"en Verhältnissen eines großen Theiles ^"" ^. / .^'sl>°'l!ngen eingetretenen Aenderungen, lU'iffeiie i/^' ^^lsühstc oder in der Ausführung be.- ^rli-i'^^^mg dcr Verwaltungsbehörden und ^, . ^lvverf^-sliiig, und in Erwägung der hier, ^^'chen ^^"l"u M^ß^> hervorgehenden unab ^d^, .Nothwendigkeit, die zur Herstellung der ?> ^^,/" Staatsh^ish2i derNeichöverfassung N^'^s l/i?'^ ^^' ""geschlossenen provisorischen ""l>e>, " ^"' Gebühren von Rechtsgeschäften, l" ^9 ^''^'" l'"b Amtshandlungen mit fol_ . ,. ^st'mmunge.. beschlossen: '" ^'" äiron,^'^""'"'^' p^visorische Gesetz hat ""°"la»dern, in denen d.s Stämpel - und Taxgcsctz vom 27. Jänner 18^0 wirksam ist, d.,nn in dem Großhcrzogthume Krakau von» 1. Mai l8',0 ailgefangen in Wirksamkeit zu treten. l>. Mit diesen» Tagc haben der I. Thcil des Stämpel.- und Targesetzes oon« 27. Jänner! 8 lo, sannnt den auf denselben Bezug nehmenden nach-trägüchen Verordnuügen, in so weit sie in dem neuen provisorischen Gesetze nicht ausdrücklich auf« recht erhalten werden, dann die über die Gerichts' und Grundbuchs-Taren bestehenden Gesetze und Vorschriften und das in dem Großheizogthume Kralall bisher aufrecht erhaltene Stampelgesetz vom l) bei C'inantwortungcn von Erbschaften, Vermacht-»issen, Geschenken aus den Todessall, wenn der Erblasse»-, dcr Geschenlgcber oder die, Person, dm'ch deren Tod die Erwerbung dcs Nachlasses, oder dcr vermachten oder geschenkten Sache bc< dingt ist, vor dem Tage der Wirksamkeit des Gesetzes verstorben ist; <-) bci andern, als den unter -» u,>d l, aufgeführten amtlichen Ausfertigungen oder bei Zeugnissen, die amtlich ertheilt werden, wenn die Eingabe, über wclche die Ausfertigung oder das Zeugniß erfolgt, vor dem l. Mai l850 bci dcr Behörde oder einem zur llcbcrnahmc ermächtigten Amte eingebracht wurde; ) bei den nach den, ncuen Gesetze der unmittelba. rcn Gebührcnentrichtuüg unterliegenden Rechtsgeschäften, die vor der Wirksamkcit dieses Gcsetzcs geschlossen wurden, insbesondere jenen, durch welche das Eigentlium , der Fruchtgenus; oder das Gebrauchsrecht ciner unbeweglichen Sache erworben wird, wenn darüber eine Rechtöurkunde vor der Wirksamkeit dcs ncuen Gesetzes ausgefertiget und der durch das bisherige Gesetz bestimmten Stämpelpfiicht Genüge geleistet wurde. Für Rechtsgeschäfte, rücksichtlich deren diese Bedingung nicht erfüllt worden ist, haben die zur Anzeige dcs Rcchtsgeschäftes mit den» §. 44 des neuen provisorischen Gesetzes vorgezeichneten Fristen vom l. Mai 18.',0 an zu laufen. Wird die Anzeige binnen dieser Fristen eingebracht, ohne daß, so fern eine Gesetzübertretung Statt gefunden hätte, dieselbe früher zur Kkninnisi der Gefällsbehörden gelangt war, so ist sich bloß auf die Einhcbung der nach den, neuen Gesetze ent-fallenden cmfachen Gebühr zu beschränken und cmc Strafvcrhandluüg nicht tiüzulcilcn; l) bei allcn andern vor dem !- Mai l850 errichteten Urkunden und Schriften und den vor diesem Zeitpuncte überreichten Eingaben, deren Beilagen und Rubrik Abschriften. Für die im Aus- lande oder gebührenfreien Inlande ausgestellten Rcchtsurkunden, welche vor dem I. Mai I8.'>0 i» das gebührenpflichtige Inland übertragen wurden, hat die mit dem §. 23 des provisorischen Gesetzes vorgezeichnctc Frist zur Stämpelung von dem gedachten Tage an zu laufen. Von diesen Rechtsurkunden, dann anderen vor dem I. Mai 1850 ausgestellten Urkunden und Schriften, welchen nach dem bisherigen Gesetze die bedingte Stämpelfreiheit zukommt, ist, wenn dieselben nach dem .".0. April 1850 zur Glbüh-rcnentrichtung gebracht werden, die Gebühr nach dem Ausmaße dcs ne»en provisorischen Gesetzes cinzuheben. <;) Bci Handels- und Gewerbsbüchern, von welchen die, in dem früheren Gesetze vorgeschriebenen Gebühren entrichtet wurden. Deren Fortführung wird gestattet. Die Bücher, welche nach dem bisherigen Gesetze nicht stämpelpsiichtig waren, müssen dagegen, so fern der Steuerpflichtige es nicht vorzieht, dieselben mit dein Tage vor der Wirksamkeit dieses Gesetzes abzuschließen, und für die späteren Eintraglmgen neue, gehörig gestämpclte Bücher zu verwenden, bis zum ,5. Mai ,850 dcr Gebührenentrichtung nach der Gesammtbogen-zahl unterzogen werden. IV. Die Urkunden, welche über r!n vor dcr Wirksamkcit dieses Gesetzes geschlossenes Rechtsgc-schäft zur Ucbertragung des Eigenthumes, Frucht-genusses oder Gebrauches einer unbeweglichen Sache errichtet, jedoch nicht vor dem I. Mai 1850 in die öffentlichen Bücher eingetragen wurden, sind bis Ende Juni 1850 den zur Einhcbung der Gebühr bestellten Aemtern zu dem Behufe vorzulegen, um dadurch die in der Anmerkung 6 zur Tariffpost 4 5 /V, !> und tt gestattete Nachwcisung l'iber die erfolgte Entrichtung dcr nach den ältern gesetzlichen Anordnungen entfallenden Gebühren zu leisten. Die Bestaligung über die erfolgte Vorlegung dcr Urkunde wird auf derselben von dem Amte angesetzt. Ohne diese Bcstät gung wird das Stämpelzri-chcn aus dcn von einem früheren T>'ge ausgestcll-tcn, in dic öffentlichen Bücher nicht bereits eingetragenen Urkunden bei den Eintragungen dinglicher Rechte, die nach dem 30. Juni 1850 angesucht werden, nicht als die Nachwcisung der erfüllten, Gcbührcnpflicht angesehen, und es hat der Schlußsatz jener Ilnmcrkuna. « in Anwendung zu treten. V. Wir wollen gestatten, daß hinsichtlich der Urkunden u»d Schriften, denen zu Folgc dieses Ge-setzeö die Gebührexbefreiung zusteht, die aber nach den außer Wirksamkeit tretenden Vorschriften die Befreiung nicht zu gcmrßcn hatten, Niemand, wenn nicht das Strafverfahren bereits vor dem 1. Mai !5,)0 emgelcitet wurde, in Strafe gezogen oder zu ci„cr nachträglichen Gebührcncntrichtung verhalten werden soll. VI. Auch bewilligen Wir, daß diejenigen, wclche wegen ciner vor dem 1. Mai »850 ausgestellten stämpclpflichtigcn, und entweder ungesiämpcl-ten oder nicht mit dem vorgeschriebenen Stämpel versehenen Urkunde oder Schrift bei der Entdeckung der GesctzesUcbcrtretung cincr Strafe unterliegen würden, von ledcr Strafverhandlung srei zu lassen sind, wenn sie, ohne daß die Uebcrtictung der Behörde angezeigt oder auf eine andere Art bekannt wurde, die gedachte Urkunde oder Schrift der dic 232 Gelälls-Angelcgcnheiten leitenden Behörde bis zum I. Mai 1850 vorlege» und die Gebühr nach dem Ausmaße des zlir Zeit der Errichtung bestandenen Gesetzes berichtigen. Vll. Die bisher einzelnen Personen oder Anstalten durch besondere ausdrückliche Bewilligungen als Ausnahmen vom Gcsetze zugestandenen Begünstigungen hinsichtlich der Stämpelpsiicht, bleiben innerhalb der Gränzen der bisherigen Bewilligung aufrecht. Unsere Minister der Finanzen, des Innern und der Justiz sind mit der Vollsührung des beigeschlossenen provisorischen Gesetzes beauftragt. Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien am !>. Februar im Eintausend Achthundert fünfzigsten, Unserer Reiche im zweiten Jahre. ssra„; Joseph (1. 8.) Schwarzcnbcrg. Krauß. Bach. Brück. Thinnscld. Gyulai. Schmerling. Thun. Kulmcr Das Verdicnstkrcuz. in Mit Ausnahme einiger wenigen, wie des The? resienordens, mit welchem Pensionen verbunden sind, oder des türkischen Verdienstordens (><«> il'ülül,-), dessen Dccorationen oft von den kostbarsten Brillanten strotzen, liegt der Werth der Ehrenzeichen im Begriffe; diese Begriffe beruhen selten auf Ver-nunftgcsetzen, und stehen nach Zeit und Ort oft im grellsten Widersprüche, der seine Auflösung nur im Sprichwortc — Ländlich, sittlich — findet. Die Wilden, die, wie die civilisirten Völker, auf äußere Abzeichen ihrer Wü'rdc» oder Verdienste Werth setzen, legen diese Abzeichen nie ab und lasse,! sich selbe, damit sie ih»en ja sicher haften, auf die Haut tatowircn. Die hierzu erforderliche Ope-ration gleicht derjenigen, die erst kürzlich aus unserem Crimmal'Strsfgesetze gestrichen wurde, Brand markung lncß und eine ganz andere Bedeutung hatte. Der Chinese strebt nach färbigen gläsernen Knöpfen oder Kugeln auf der Kopfbedeckung, und das Symbol der höchsten Würden besteht in ciner Pfauenfeder auf dem Hute. Vor einigen Jahren schlitzte sich der Premier aus Verzweiflung den Bauch auf, weil er die drciaug'ge nut ciner ein-- oder zweiäugigen vertauschen mußte. Wir würden denjenigen lächerlich finden, dcr mit einer Pfauenfeder am Hute auf der Straße erschiene, er halte die ganze Gasscnjugend zum Gefolge, — und doch tragen auch wir, als Abzeichen gewisser Würden, Federn auf den Hüten, weiße, grüne, schwarze, Strauß- uud so gut wie die des Pfaues, in Farbenschillerude Hahnen- oder Elstcrnfcdern. Der Begriff, auf dem die Mißliebigkeit derEhren-mcdMen beruhte, dem nun durch die Stiftung des Verdienstkreuzes sein Recht wurde, hatte eine tiefe, eine gegründete Bedeutung. Die Mißliebigkcit der Medaillen gründete sich nicht auf die Form, nicht auf den Mctallwerth, der höher steht als der eines Kreuzchens, es w>>r die Verletzung des anerkannten Rechtes der Gleichheit aller Staatsbürger vor dein Gesetze durch den Uuterschi.d der Form nach Ständen. Hätte man die bevorzugte« Stände mit Medaillen und die übrigen nnt Kreuzen belohnt, hätten sich die letzteren durch die Kreuze eben fo verletzt gefühlt, wie es nun nnt den Medaillen der Fall war. Hat man nun die Verletzung anerkannt, und ihr für die Zukunit abgeholfen, > — Politische Nachrichten O c st e r r e i ch. ^. Nadma nnsdorf, 4, März. Der Gc-dächtnißtag der den Völkern Oesterreichs verliehe' nen Reichsversassung — der 4 März ist in dieser Stadt auf eine festliche Weise begangen worden. Vor Tagesanbruch durchzog die Tags-Reveille der Nationalgarde die Stadt, und Pöllerschüss«! verkündeten nah und ferne die hohe Bedeutung des Tages, Um 9 Uhr Vormittag fand in der Pfarrkirche ein solcmncs Hochamt Statt, welches mit dein ambrosianifchen Lobgesange feierlich endete. Die Beamten aller Dicastericn wohnten mit einer großen Menge Andächtiger der kirchlichen Fest lichkeit bei, und sichten zum Himmel für das lange und segenreiche Wohlergehen Sr. Majestät, des viel-geliebten Kaisers. Vor der Pfarrkirche war eine Abtheilung der Natioualgardc in sirenger Parade aufgestellt, uud bezeichnete die Hauptmomcnte des kirchliche,, Amtes mit Dcchargen. — Wien, 2. März. Hr. v. Degenfeld, ehemaliger Nice--Gouverneur von Mainz, ist gestern Abcnds auf der Nordbahn hier eingetroffen, um seinen Posten alsStcllvertrcter im Krieg s ministe - rium cinzunehmen. .^ Der Generalprocurator für Obcrö'sterrcich, Hr. v. Grimburg, ist über Aufforderung des Justiz. Ministeriums hier angekommen. Er soll den Entwurf einer Notariatsordnung bearbeiten, d.nmt gleichzeitig mit der Wirksamkeit der neuen Gerichtsbehörden auch das wichtige Institut der Notare in das Leben treten könne. __ I„ kommender Woche wird der En'wurf der neuen Civil-Iurisdictionsnorm berathen werden. Der Ministerrath hat, wie wir hören, den wicht,, gen Beschluß gefaßt, daß die Bezirkärichter in Streitsachen nur über Prozesse, deren Betrag 500 fi. E. M, nicht übersteigt, erkennen dürfen. Alle Rechtsstrei-tiqkcitcn von höhcrem Belange sollen von den Lam dcsgcrichten entschieden werden. Wir kö„n>-n dieser Maßregel nur unsere vl'lle Zustimmung zollen; sie wird zur Beförderung einer guten und gleichförmigen Rechtspflege beitragen. — In der lO. Vorlesung behandelte Hr. v. Würth die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die H^uptverhandlung vor den Bezirkscollegialge-richten. Er entwarf cin lebhaftes und geistreiches Bild der großen Befugnisse und Pflichten des Vorsitzenden bei öffentlichen Strafoerhandlungen und wies darauf bin, in welch' weitem Umfange die Oesscntlichkeit des Verfahrens durch das neue Ge setz eingeführt sey, indem dieselbe nur dann ausgeschlossen werden darf, wenn dadurch die Sittlichkeit verletzt würde. Die Richter haben nicht nach gesetz lichen Bcwcisrcgcln, sondern nach ihrer durch die mündliche Verhandlung und die sorgfällige Prüfung aller Beweismittel begründeten Ueberzeugung zu er- kennen, ^rhr anziehend war die Darstellung des U>l< genügenden der bisherigen Vorschriften über den I>'-' dicicnbcwcis. Hr. v. Würth theilte hierbei nnt, daß im Durchschnitte der I,U)>e 1845 —1848 in allcü Kronländern, in welchen das Strafgesetz-Buck v. Jahres 1803 in Wirksamkeit ist, unter 100 (Zri-minalinquisiten nur 71 verurtheilt, 2 schuldlos cl< ! klärt und 23 aus Abgang rechtlicher Beweise ent' l lassen wurden. Die Verschiedenheit der Vcrhaltuip' zahlen in den verschiedenen Kronläl,dern wirft ci» merkwürdiges ^icht auf den Nationalcharakter ihl^ Bewohner. Während in Oberösterreich nur l!',> in Salzburg und Schlesien ! l"^, in NicderiW reich (nebst Wien) 1'»"^, in Mähren und Kärütt" nur 1?"^,, aller Eriminalinquisiten aus Abgang rechl' licher Bewcife entlassen wurden, belief sich die Z">)l der Letzteren in Böhme», der Lombardic und del Bukowina auf 2>' steulande auf 3.'»«,,,, in Dalmatian auf :'»< feit 1. November 1,^4« bis zur EiUschädigungsm's' Handlung fälligen Rentenbezüge bei jcdesmaligcl" Eintreten der Fälligkeit unmittelbar zu Handen r<) st jährlich angewiesen. — Der nirderösterreichi'che G^werbverein !>tt die große goldene Medaille im Werthe von I000fi. C.M' als Preis sür die fabrilsmäßigc inländische Erz«?"' gung eines hydraulischen, dem besten englischen ah»' lichen (Zementes, ausgeschrieben. — Die Berathungen über das Advocatengesch»^ die Notariatsordnulig werden im Ministerium f^ gesetzt und dürsten nächstens zum Schlüsse gelang^' — Die meisten Waffenfabriken Oesterreichs al'be>' ten jetzt contractinäszig an Wissen für die Ge»"' d'armen-Regimenter >.md beschäftigen durchgehe»^ sc> viele Aibeitslcute, als der Raum ihrer Etabl>^' ments gestattet. — Wic »nan hört, sollen die sämmtlichen, ^"^ tricl'c stcheildeil Tcl^>'«pl)c„li„!ci! mit einer ^. , ten Tx-abtlcitlma. vci'chen wl'ldcn, wl'rmi der (^ die ausschließliche Ncstimmllüg für Staatscorresp^ dcnzen haben soll. Bei jedem Genöd'armerieregimenlc werde" 3""' riersprattikaitteii mid Regimcntsfchreiber, dann Ka»i' ll'idiener aufgenommen. -^ Das Handelsministerium hat a>igc0ld>u'< baß Schießpulvcr auf den Eisenbahnen nur mit ^ ^astzügm, nie aber nnt den Pcrsouenzügen fördert werden daif. Wenn die Umstände eutt schnellen Transport von Pulver auf den Eisc"^ nen erheischen, so müssen zur Fortbringung de>'> bm Separatzüge verwcndct werden. — D"'' stehende Verbot der Annahme von Klipferzü>'d>)l chen zur Versendung mit dem Postwagen wlildc^ gehoben, und der Transport derselben gestattet-, — Dr. Schleicher, Privatdoccitt an der ^ . »., ner Universität, hat einen Ruf als außerordc»l'^ « Professor der Philologie an die University Prag erhalten und angenommen. ^s — Der letzte Ausbruch des Vesuvs n'"l , , stärker, wie man versichert, als diejenigen vo» 1834 und 1822. Zwei Dörfer, eine Kirche und c»^^ last sind von der Masse ttaua überschüttet '"". ,o, Man zählt viele Opfer. Der Fürst von Pt"!'^ welcher einen Theil des Abhanges des Vcsu" ^. sitzt, hat »ür mehr als 50,000 Ducaten "" dern, Weinbergen und Häusern eingebüßt, ^, — Wir haben Nachrichten über die z" ^ ,. bevorstehende Eröffnung der Prag Dresdner ^^.^^ bahn gebracht. Aus guter Quelle wird ""^^„, tet, daß jciie Erwartungen nicht 'Uf dic g^^^ sondern bloß auf die Strecke von Prag bn' ^ zu beziehen seyen, indem n»r hier der UN ^ ^ Oberbau bis auf die nöthige,, Drehscheibe ^.^ beinahe ganz fertig, im Uebrigcn aber noc) ^ ^^.^ wegs so weit gediehen ist, um in so l"^^l! vollendet werden zu tonnen. Der ""'l/" ^ch und die Fahrbarkeit der Gränzstrecke wale 233 l'rilailiig in, Sommer zu gewärtigen, nachdem auch dort die größten Schwierigkeiten im Unterbau allerdings schon überwunden seyn sollen. — Bekanntlich bestand vor den Märztagen eine sogenannte Deportationsanstalt zu Szegedin, wohin Ehrlich aus Italien eine Anzahl verdächtiger Leute l^Nd Müßiggänger transportirt wurden, ohne daß "'""! eigentlich ein Verbrechen zur ^ast gefallen >väre. Dieses Institut wurde von der bestandenen Wagyavischrn Regierung ausgelöst, und den in dem-selben uiuer Aufsicht Gestandenen die Freiheit gege. ""^ Nach Beendigung der Wirren sing man wieder "N, diese Lente zusammen zu haschen, und hatte schon wett über Hundert derselben in ihren alten Bcwah-Nulgsort zurückgebracht. Nun verordnet aber ein ^lmstcrialerlaß, daß diese Anstalc nicht mehr reta-bl'tt werde, und es sollen Alle, die sich so in Haft N»!de!i, wenn ihiu'n rein anderes Vergehen aus der ^'l' in welcher sie losgelassen waren, zur Last fällt V° ^legalionsweisc geordnet und mit Schub in ihre ^»liat zumckgesrndet werden, wo sie unter die be-'"^bcre Allssicht der Civilautoritäten gestellt werden. (Presse.) --- Ein am Morde Latours schr Netheiligter, >"N Name ist Georg Mühl, ein Maurergeselle 6" Profession, und von Wien, der, wie man mit . estimmthcit wciß, sehr thätig gewesen, dem unglück- ^chen Kriegslnillister den Lcbensfaden abzuschneiden, sollte gestern in der Mittagsstunde vom Stabsstock- '^liö i,^ das städtische GefangellhlNis durch einen Korporalen und einen Grenadier zum Verhör ge^ '^'l)rt werden. Bereits im Polizrihaus auf dem ^^lzgrics angekommen, gelang es dem Verbrecher, "über die Stiege vorausgeeilt war, lind wadr- 'chciniich hisses Haus von früher her genau kannte, " ^chmannschaft in den Gängen daselbst aus '' ^ugei, zu kommen, und sodann durch das große ^l- i„ der Stcrngasse zu entspringen. Alle Nach- '^!lhllii^^, waren für den Augenblick fruchtlos, ihn bieder aufzufinden, doch sind «lie Vorkehrungen ge- soffen, seine Habhaftlverdlmg zu erreichen. Trieft, 3. März. Unser jetziger Polizcidirec.- "l Ritter von Sch',ck wurde plötzlich von seinem Ml, abberufen, und bereits hellte räumte er sei.- .. ^hnung seinem nruen Stellvertreter, Baron ^^ll. Diese unerwartete Nachricht hat alle wah- ^liestiner betrübt, denn sie wissen es recht l/ ^ ^^' '^'^' ^'" - seiner Umsicht, Güte und ^chligk.it in den stürmischen Tagen des Jahres ^ ^ die völlige Ruhe dieser Stadt verdanken. ßcrdcm war Herr von Schick allgemein belicht >kl)r populär, und einige seiner Worte waren ' llgs^z, ^ ^,^ ^,^^. ^,^^ Volke die Ruhe wieder . instep,, ^ während dieß vielleicht Anderen nur ") strengere Maßregeln gelungen wäre. Einige <> ^!, diese Demission als eine Folge der letzten 'H'Ngslinordnungen betrachten, da die Polizeibe-- , k l,'^^ ^ z^^^j^ Kraft entwickelte, um die. ""schingsdemonstrationen zu begegnen. Uns " ^ "'u. Von der bosnischen Gränze wird ^ 3c>chriebcn, daß sich schr zahlreiche ungarische ^ ^""^n in den bosnischen Städten, besonders i^. ""laluka und Sarajevo aufhalten und daß ihre ^.^" Tag zu Tag sich vermehre. Sie sind ^iiit'. . türkischen Truppen vertheilt und nut dem bcsch^.^en derselben und den Kriegsrüstungcn einigst '»'it h ^- Cs ist die Frage, ob diese Thatsache H,„i ^ ^rsicher-ung der Psorte, die ungarischen i>,i u^"^" in der Türkei strenge zu überwachen, sich l, uncnhaiigc stche'i — Auffallend ist es, daß ^"Ud/ ^ ^es"' Emigranten in Bosnien, wie uns ^ä'!,/'"^ versichert wird, bei «00 Gradiskancr ^^" bcsliwrn sollen, von denen man bis jetzt ^e„^^i' ob sie in dem ungarischen Kriege ge^ ^.'y'tt ^^'angcnschast oder wohin sie gerathen ^>»,te ^' ^ ^' Bosnien treiben oder vorhaben, ez i^^'""' nicht erfahren; so viel ist gewiß, daß ^'ckz.'p ^" ^^'^ ""^ ^"l; sie nicht in ihre Heimat ^zr,i' "" wünschen. Einer von ihnen "ist vor 'n das Gradiskancr Regiment zurückgekehrt, ade>- inan kainl ans il'm nichts herausbringen, als daß es ihm gelungen, sich von seinen Kameraden los zu machen und nach mancherlei Gefahren seine Heimat zu erreichen. — Man hat uns Fälle namhaft gemacht, daß auch hier im Lande Werbungen für türkische Dienste auf geheimnisivollc Weise und mit glänzenden Versprechungen versucht werden. Daß es nicht im Interesse der bosnischen Insurgenten geschieht, ist leicht zu begreifen. In der Moldau und Walachei werden diese Werbungen, wie von dort berichtet wird, von den Türken in größerem Maßstabe betrieben. (Süosl. Ztg.) S ch w e i.;. Bern, 23. Febr. Das eidgenössische Polizei-Departement macht die Regierung von Baselland aufmerksam auf eine muthmaßliche V^rfü,,ung der französischen Regierung, wonach die >m Elsaß sich aushaltenden Flüchtlinge nächstens ausgewiesen werden dürften. Damit nun das Eindringen dieser Flüchtlinge in die Schweiz verhindert werde, ist die Weisung gegeben worden, ihnen an der Gränze den Eintritt unter allen Umständen zu verweigern. Die Schweizer-Regiment,r in Neapel sind von 1500 Mann auf den Kriegsfuß von 2000 Mann gesetzt worden. Die Gährung in Freiburg dauert fort. Die Thore der Stadt werden frühzeitig geschlossen und mit verdoppelten Wachen besetzt. D c u t s ch l a n d. Dresden, 2.'>. Febr. Gestern Abend wurde in der Gcbauer'schcn Wirthschaft das Heckerlied gesungen, wobei man anwesende Militärs verhöhnte. Dieß bestimmte endlich einen Corporal, den Schul,-machergesellen Rockstroh zu verhaften. Dieser ent-sprang beim weitern Transport nach der Haupt.-wache, und da er nach viermaligem Haltrufen nicht stand, wurde Fcucr auf ihn gegeben. Er blieb unversehrt, allein, war e5 Zufall oder Schreck, er stürzte und wurde wieder eingebracht. Außer dem Schuh-machei'gcsellen Rockstroh wurden gestern noch zwei Personen verhaftet, der Eine sang bei dev Wache vorbeigehend das Heckerlicd, der Andere trug auf seinem Democratenhut eine rothe Feder. Der Bienenkorb scheint wieder in's Schwärme», zu kommen. Unsere Stadt wurde heute Abend von Neuem durch zwei Gewehrschüsse und den Fluchtversuch eines Maigcfangcnm alarmirt. Fünf Gefangene wurden durch militärische Escorte aus dem Verhör zurück nach dem Arresthause gcbracht. Vor diesem hatte sich ein Mcnschcnknäuel gebildet, der von der Escorte der Gefangenen nur schwer zur Raumgcbung gezwungen werden konnte. Dieß benutzte einer der Gefangenen zu ciuem Fluchtversuch, indem er hinter einen Wagen zu entwischen suchte. Allein zwei der cscortircnden Soldaten ermöglichten es, ihm zu fol^ gen und gaben, da er nicht stand, beide Feuer. Durch das entschlossene Handeln der Soldaten bestürzt, wiewohl noch nicht verwundet, ergab sich sofort der Flüchtling. Hannover, 2l>. Febr. Die hannoverschc Regierung hat in Berlin angezeigt, daß sie das zwischen Preußen, Sachsen und Hannover am 2<». Mai v. I. abgeschlossene Bündniß gegenwärtig als aufgehoben betrachten müsse. Demzufolge sind auch die dicßseitigen Mitglieder des provisorischen Bun-dcsschiedsgerichtes zu Erfurt ihrer Function bei demselben enthoben. Italic n Von der italienischen Gränze. In der Sitzung der 2. Türmer Kammer war die Abstimmung über die (Zivillistc abermals an der Tagesordnung. Das gegen den §. 7 des bezüglichen Gesetzes gerichtete Amen. dement, daß der Fruchtgenuß tcr Krongülcr den Gesetzen des Eivilkodex unterzogen werden si'lltc, wurde nach crfolgtcr Beistimmung des Ministers angrnom.-mm. Dagegen wurde der von dem ulttaroyallst>,chcn Dcputirten Fagnani gemachte Vorschlag, der Clvil-Ilste nicht mehr die Unterhaltung der Albcrtinischen Bildelgallcrie zur Last zulegen, verworfen Der achte und wichtigste Paragraph, welcher dte jährliche Dotation der Eimlliste auf l.600,000 fi. (5.M. fest-setzt, wurde von dem Deputirten Mella angefochten, der nicht zu begreifeil vermochte, warum die Eioil-liste Karl Alberts (l.200,000 fi. C. M.) nicht auch seinen, Sohne genügen solle. Die Kammer adovlirlc jedoch den Eommissionsvorschlag, Loretto, 16. Febr. Am 2^. Febr. werden hier Konferenzen zahlreicher römischer Bischöse über religiöse Angelegenheiten unter dem Vorsitze des ausdrücklich zu diesem Amte von Sr. Heiligkeit den» Papste bestimmten Cardinal De Angelis, Erzbischof zu Fermo, in dem Iesuitencollegium beginnen. Nachrichten aus Livorno vom 2:!. zu Folge soll auch Portoferajo von den Oesterrcichcrn bcsetzt werden. Oesterreichische Offiziere haben wenigstens den Plan der dortigen Befestigungswerke mitgenommen. — Beim sardinischen Consul in Li-vorno stellen sich viele Toscancr vor, die picmonte-sische Dienste nehmen wollen, da er aber keine Weisung dießfalls hat, so kann er auch ihrem Begehren nicht sogleich entsprechen. Das Gerücht, Florenz solle in Belagcrui'.gsstand versetzt werden, erhält sich denn doch noch immer. F r a u k r e i ch. Straßburg, 23. Febr. Vor dem Zucht-polizcigerichte wurde diesen Morgen der Prozeß gegen den Polizei-Eommissär Mehl verhandelt, welcher beschuldigt ist, von deutschen Flüchtlingen Bestechung angenommen und so den Aufenthalt einzelr ncr dieser Verbannten der Behörde verheimlicht zu haben. Der Angeklagte, der sich aus flüchtigem Fuße befindet, wurde zu fünfjähriger Gefängnißstrasc und zum Verluste der bürgerlicheil Rechte verurthcilt. Ein allgemeines Bravo erschallte, als der Präsident diesen Spruch dem Publikum verkündigte. Paris, 21<» detto ., 4 1/2 ., „ «!l Wien. Stadt-Banco-Odl. zu 2 ^/l^'tE. (in CM.) 50 Obligat, dcr allq. unb ungar. « zu !l i»^»,. 1 — Hofsammn. dcraltcrm lom- ! „ 2 , l !^/4 „ s — Acrarial Obligatem-» dcl' Zländc <.'!'» t ^ Ocsicrrcich unt>r und ol' dcr » z>l !l l'^'- ! (;»,^. von Vöhimii. Mäh- » .. 2 l/2 „ l, -'>« rcu, Schlcsic», Stcicrinark, ^ „ 2 !/^ „ / Kärntcn, K«in, Gmz und » „ 2 „ » dcSWicn. Ol'N'Iammn-amtcs ^ „ l .V^ „ 1 Vetreid-Durchschnitto-Preise in Üail'dch am 2. März I55U Marktpreise. (5in Wiener Metzen Weizen . . 4 si. 2', tl. — — Knlmuh . . — ., — » — — b^lbsrucht . — „ — » — — Korn ... 2 » 55'!<2 » — __ Gclstc ... :l „ — " » — — Hiise ... 2 ^ 38 » __ — Heiden ... 2 » 39 ., — — H.,fer ... l „ 53"/,, . S. S. Lottl».;iel)uugen. In Gray a>tt 27. Februar lü^8: 5,li. U4. 7.'z. 8^. 5. Die nächste ^iehnng wird an» l3. März l85,U in Gray gehalten werden. In Wien am 27. Februar 185U: l5. 28. 77. W. 5,2. Die nächste Ziehung wno am llt. Marz Itt5»tt in Wien gehalten w-. Nom, k. k. Halipcmaim, voi, Wi^il »ach Iialien. — Hi'. Ritter v. Fi.nlcescoin, t, k, H^fiath, vo» I^ilie» nach Wie». — H>'. VainXU), G>os!hä»dlel'; — Hl'. StePha» Coin», k. k. ^ande^gelichlöiatl), — u. Hl'. Fndillalld Co»tc di Gotzc», Pllvaticl'; alle 3 von Trieft liach Wie». — Hr. Schmelliiig, ir. t. Oberft, voil Florei,,^ nach Wie». — Hr. Hllber, k. t. Postincistcr, vou Wie» nach Trieft. — Hr. Wilhelm Maches, Handelsmann, vo» Wir» »ach Udine. Den 27. Hr Abrahain Rllsso, Ha»delöma»l>, — u. Hr. Iohan» Hidoli, ^auslna»» ; l>eide von Wie» liach Trieft. — Hr. Joseph Hof»ia», 'Dlcdicioer, ooa Wie» »ach Gö,z. — Hr.Cail Haitercr, Kallsllnn,», — ». Hr. I»ha»n Cham, Ha»d^oil,.nni; ^'eidc ro» Wie» »ich Udi»e. — Hr. Paul Baia»opi,'>, !)le^ozia»c, vo» (^ray »ach Amme. -- Hr. Nücer v. ^aiiri», r. l". Mimftcrialrach mid Ge»eral'Co»sl,I, — i>. Hr. Geora, ^cldlna», S.cretar dir Tricftei Asseciira».;; beide oo» Trieft »ach Wic». De» 28. Hr. Sanmel Zigler, Kansman», — ». Hr. C.ul Baro» o. Fechich, Priliatier; beide vo» Wien »ach Tilgst. — Hr. ?l»gllft Haa^, ^alls!»a»i>, ro» Wie» »ach si/ailaxd. — Hr. Rciche.l>ach, Ha»d.',)» Wie» »ach Vero»a. - Hr. ^'ober, k. r. Oberft, voil Wie» »ach Zara. — Hr. Marci» Iacobse», Ha»dl. N iseoder; — Hr. Skarearme, t^is. rnsslscher Co»rier, — l>. Hr. E>l>a»»el Cral)wmkel, ^it'go^ialN; all»,' :l vo» Tri.'ft »ach Wie». De» l. März. Hr. Vi»ce»z Kopitsch, Güler-Admimftl'» '^iode»a »ach Wie». — Hr. Frcwz Hart»agel, Haodelooia»», voii Trieft »ach V^ar-b»rg. - Fig,, Ma>ia»a K^llcl', l: b. ^»ltisicario»ö' Nech»u!,gsftlh>ers-Gattin; — Hr Co»te de la F»e.-sa»te; — H,-. E»,a»»el Mariincz, Besitzer, — » Hr. Woldinar v. Wolf, tais. r»ss>scher ^!e»t.'»ant; alle 4 vo» Tri^ »ach Wie». >— Hr. Simon Nabaß, Ha»d!. ?lge»t, vo» Wi.» »ach Udine. — Hr. Irbar, k. k. Feldtlieqs.'Commissal, l,^. Wie» »ach Trieft. ^e» 2, Hr. >Hlto, t, t. Gllberinal-E ecrelär, vo» Gratz »ach Z^ra. - H^ Ma>c»5 <3ch»abl'l, Ha»delc>, ma„», vo» Wie» »ach T^iso. — Hr. Ioh» Nos,-O'Coxor, königl. brinischer Offizier; - Hr. Nicolau^ Snatli, Besitzer, — l>. H>>. Nicola»s I»lro»c», Ha», delöma»»; alle 3 vo» Trieft »ach Wie».— Hr. Franz Falk, k. t. Trilnmalrach, vo» Wie,, „ach Vc»edig. - H,-a» Maria Erker, Haliptina»» .-A»ditorö .-G^tti», vo» Bellovar »ach Italien. — Hr. Leopold ^re»kel, Ha».-deloma»», von Trieft uach Gratz. V c r st orbo «» o im k. k. M ilitär-Filial« Spital. Den 27. Georg Romamch, Geinei»er von» Gra-dioca»»,'r Gra»^ Negime»^', alt 27 Iahl't', — n. Jacob Potor»i^i, Ge>»ei»er vom Pri»; Emil Iüf. Re<^. Nr. 5l, alc 29 Jahre; beide a» d<'< ^»»^eiislicht. - - ^eter Kasper-qer, Gemeiner vom Prmz ^copold I»s. Neq. Nr 22, alc 24 Jahre, a» der Au^^ehr»»^. — Sebast. Iabomo), Gemeiner vom Gros;f»rft ?llera»drr Chevealirleger!?, alc 2l Jahre, —n. Bartho! Ko»tessi, Gen>ei»er von» Prinz Hohenloho I»f. Neci Nr. 17; beide an, Typhus. — Thomas Scholler, G^mei»^ vo»l Pri»^ Hohe»lohe I»f. Reg Nr. l7, alt 21 Jahre, am Dmchfall.— Paul A.hazhe», Ge»n'i»n' von, P>i«,; Hohenlohl'I»f. Reg Nr. l?, alt 23 Jahre, a» der A^chi'lN^. De» 28. Joha»» Heigel, steierischer Schiil), alc 34 Jahre, an, Typh»s. <3 i n l a d u u g. Der Ausschuß der landwirthschaftlichen Fl' liale zu Üaibach hat in der Sitzung vom «4. Februar d. I. beschlossen, die elste filial ^ Versammlung auf den »It. März d. I. um i> Uhr Vormittags zu bestimmen. Die verehrten Herren Mitglieder der k. k. Landwil thjchaft - Gesellschaft, welche in Laidach, i.i den vorigen Bezirken Um? gebung Laibach's und Obeilaibach donmiliren, werden deninach eingeladen, zur besagten Stunde in der Salender-Gasse in der ^ W. Gescllschaftü-Kanzlei zu erscheinen. Der Ausichusj der landw. Filiäle zu Laibach den l. März »tt.'jO, zu dt'r vom Gl'oßhaudlunash'N'.sc I. G. Bchnller ^ Comp' in Wien garantiMn großen Geldlotterie mit der namhaften Anzahl von HH,V ft. ^ -^ Auf .'> Lose der ersten und zweiten Abtheilung wird ein rothverzierteö Los m sicherem Gewinn gratis verabfolgt. Lose aller vier Abtheilungen sind auch c"^m." . ligst, dann Compagnie Spiel-Actien, bei dem gefertigten Handelsmanne in l.alt" zu haben. Iah. Ev. Wlltscher vor der Franzensbrücke. Z. 4U7. (l) D Dnguerreotyp- ^ Porträte. H Der Unterzeichnete gibt sich die ^ Ehre ergebenst anzuzeigen, daß er ^ während seines Aufenthaltes dahier ^ sich zur Anfertigung Daguer r ^ '- P scher P 0 rträt e bestens empfiehlt, H sowohl mit Farben, als schwarz, und N nacb dem allerneuesten verbesserten ch Verfahren für vollkommenste Aehn- '^ lichkeit und Dauer derselben bürgt, ?> mit dem Bemerken, daß die Abbil- M dung bei trübem und regenerischem H Wetter ebenso gut erzielt wird, als )h bei Sonnenschein. A Die Preise sind für Familien- P Tableaux von !! bis ^ ft. (5.M., ein- H zelne Porträte von :l bis 0 ft. C.M. V L. Krach, U Malcr aus München. ^ Zu treffenÄormittag von 9 bis l'^, V 3iachmittag von ^ bis'.'l Uhr. H LogirtimH»»telzum»österr.Hof,« ^' Zinuner Nr. 24, über 2 Stiegen. § Laibach den 4. März 1^0. Blicher, Mnsikalien und Fortepianos sind zu dc» billigste» Vcdiügmssm auszulcihe»