^fr« ^. Dienstag oen 9. Jänner I8»8. G^uhernial - Verlautbarungen. C u r r « n d e . des k. k. illyrischen Guberniums. — Ucbercinkunft zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Ocstcrrcich und »einer Hoheit dem Churfürsten und M'tregenten von Hissen und dem Großyerzoge von Hessen, bezüglich^ der Wermö,enS-Freizügigkeit. — Nachdem «veine Moje^at der Kalser und Seine Hoheit der Ehurprinz und Mltregent von Hessen dahin Übereingekommen sind, daß, so wie solches be» reits zu Folge des ig. Artikels der deutschen Bundlsacte vom 8. Juni iLl5 und des Ve» schlusses der deutschen Bundcsvelsammlung vom 23. Ium 1L17 in Rücksicht auf Vermögens, Exportatlonen aus den zum deutschen Bunde gehörenden österreichischen Landen in dasChur-fürstesithum Hessen, und umgekehrt besteht/ gegm'cmg der Abschoß und das Abfahrtegeld auch zwischen den nachgenannten österreichischen Landern, dcm Kön'gleich« Lombardei und Ve« nedig, dem Känlgrllche Galltzun und kodo, merien/dem Königitlche Dalmaz ausg^nommtn, welche mit «mcm E'dschaftsonfalle, Legate, Verkaufe oder sonfl,. gcin Vermöqensübe»'gange verbunden sind, und ehne Unterschied, ob das Vermögen im L^nde bleibt, oder hinausgezogen wird, ob der neue Besiycr ein Inlander oder ein Fremdcr ist, in den gcnannlen österreichischen Ländern zu ent-lichten sind, oder lünftlg seyn solltiN/ z. B. Erbschaft, Steuern, Stampel-Abgaben und delglelchen, oder welche zu den Zollabgaben, gehören. — §. 2. D»e NestlMwungen des oore hergehenden Artllels erstrecken sich auf alle jetzt anhängigen Falle. Unter d,esen werdm alle solche Falle verstanden, in welchen am Hage der Auswechslung der Mmlfterialnklarung, d. i. am 2ä- October 1LZ7 dasAbfahrts- oder das Abschoßgeld noch n'cht entrichtet fepn wird. — §. 3. Dle im Vorstehenden bestimmte Frei« zügigkett soll sich nur auf daS Vermögen beziehen. Demnach bleiben ungeachtet Vieles Uebn-linkommens diejenigen kaiserlich - öfter, reichlschen und churfürstllch Hessen'lchen sjlslhe in lhrer Kraft bestehen, und sollen diejenigen gesetzlichen Gebühren entrichtet werden, welche dle Person des Auswanderers, seine persönli» chen Pftlchten, namenll'ch scine Verpflichtung zum ssrlegsdienste betreffen. Auch soll in Zukunft keine derhohen contrahirenoen Rcgierun« gen »n Ansehung oller jener Gegenstände, welche die Pflicht zum Kriegsdienste und andere persönliche Verpflichtungen der Aulwandern-den betreffen/ m der Gesetzgebung für »hre rcspeciiven Staaten durch gegenwärtige Ueber-einkunft auf ngend welche Weise beschrankt seyn. Zugleich si^d Seine Majestätder Ka«ser und E>e,ne Höhnt der Ehurprmz und Mitre-gent von Hessen darin übereingekommen: §. ^. Daß so oft hinterlassenes Vermögen einer verstorbenen kaiserlich»österreichischen MllltarlPer, son aus irgend einem Zhelle deröflerreichlschen Monarchle an churhessen'sche Unterthanen über, geht, fcv es als eigentliche Erben, sey cs als ^.gatare, oder Schenknehmer von 3odcewegen, dle Sachein Beziehung aufAbgaben, Erhebung kaiserlich-österreichischer Ee>ts durchgangig so behandelt werden soll, als sey ein öfierrelchlscher Unterthan vom Eivllftanbe der srwcrbtr, so daß namentlich kem Abschoß, fordern nur der gesetzliche Beilrag von 5 Procent für den Iy-validenfond zu entrichten ist; und §. 5. Daß dagegen, so oft hinterlassenes Vermögen cmev verstorbenen churfürstlick hesscl-.'scten Milttar-Person aus dem shurfürftenlhume Hessen an österrcichllche Untlrlhanm übergeht, ftp es als l» eigentliche ^rben, sey es als Legatare oder Schenknehmer von Tooeswegen, durchgängig ke»n Abschoß, sondern überhaupt nur dasjenige an Abgaben churhessijcher Gelts erhoben werden soll, was zu entrichten seyn würde, wenn der Erwerber cm Inländer wäre. Es wurde demnach gegense«t»z die förmliche und verbindliche Erklärung gegeben, daß fortan gegen genaue Vmhaltung des besagten Reciprocums von allecn nach dem Churfürssenthume Hessen aus, gehenden Vermögen verstorbener österreichischer Militär-Personen, und auch in denjenigen schon schwebenden Fallen, in welhen am Tage der Auswechslung, d.i. am 2H. October »6)7, dle aufzuhebende Abgabe noch nicht bezahlt seyn wird, keine weltern Gebühren erhoben werden sollen, als die, welche eintreten würden, wenn das Vermögen »m kande bliebe. —» Eme ähnliche Uebereinkunfl, wie die vorstehende, ist auch Mit dem Großherzogthame Hessen und zwar folgenden Inhalts geschlossen wsrden: Nachdem durch das im Großherzoglhume Hessen erlassene Finanzgesey vom 26. Iunl ,836 d»e Nachsteuer bei Auswanderungen uno Nermö, gens»sf0ortat!onen, vom z. Iull i636 anzufangen, aufgehoben worden ist, so «st m Folge dessen die wechselseitige Versicherung ertheilt worden, baß so lange das erwähnte großherzog-llch hesslsche Gesetz bestehen wird, in allen Fallen Von Vermögens >Exportat>onen aus den nlcht zum deutschen Bunde gehörenden Ländern der österreichischen Monarchie in das Großherzog« thum Hissen, und umgekehrt, (es geschehe dieselbe durch Auswanderung des Besitzers, oder ln Folge von Erbschaften, Legaten, Schenkungen als Heirathsgut, oder in welcherWelse immer) künftig kein m die landesherrlichen Cassen ftlk« ßendes Nachsteuer- und Abzugsgeld in »rgend emtr We,se wegen zu des exportirenden Vermögens wcrde angesetzt und erhoben werden, und daß wenn etwa seit dem i. Juli i836 (als dem wl-lninu» a c^ia, von welchem Zcit-puncte an diese Uebercinkunft Gültigkeit hat) nach in dergleichen Fallen e»n solches Nach« fteuer- oder Abzugsgell» erhoben worden wäre, dasselbe rückvergütet werden soll. — Diese hohe Ueberelnkunft wird sofort zu Folge hohen Hofkanjlei ner Wachshülsen ein stählerner, gut polirter Kern oder Dorn eingetaucht und herausgezogen wird. Diese Hülsen werden dann, nachdem die. Dochte eingezogen und in der echten Lage befestigt sind, mit auf eine eigenthümliche Weise gcrcmlgtem Unschlitte oderT<»lg ausgegossrn.__> Verbesserung dcs Dampfapparates für Brannte weinbrennercien von Franz Hueber, bürgert» cher Handelsmann in Wien, lpririlegnt den l<5. Mai ,821). Diese Verbesserung besteht hauptsächlich in der Benützung des innern Raumes des Dampfkessels für die Mslschblasen,, welche mittelst kupferner Röste auf der Bodenplatte des Kessels aufstehen. Die Hülse dieser Blasen (wovon hier zwei vorhanden sind)gehen durch t:c Deckplatte dcs Kesscls dampfdlcht durch, und nehmen von der Seite ein Rohr zur Hmeinlcttung desWasscrdampfes auf; außerdem ist jede Blase am Boden mit e>ne>n Rohr zum Ablassen der Schlampe verschen, welches an der Seltenwand des Kessels ausmündet, und mit einer Plppe geschlossen lst. — Entdeckung: Weingeist, Bier, Ess,g, mittelst eims Dampfapparates zu erzeugen, Malz zu gewinnen, und Wasser zu leiten, von Vmcenz Urly in Tar-now, (privilegirt den 2q. December 1824). 1) auf e«ne Verbesserung in der Einrichtung der Brauhauser, welche darin besieht,, daß die auS> eincm Dampfkessel ausströmenden Dampfs durch Röhren auf der einen Veite in den Ho« pfenkcsscl und den Braubvttig, auf der andern^ Gelte in den Maischbottig oder Vorwarmer,, und in mehrere andere Kcsscl geleitet werden, dle zur Bereitung von Weingeist, Früchtemssi« ge und zum Erhitzen des Wassers zum häuslis- 14 chen Gebrauche dienen. »^ Aus dem Rauchfange ober dem Dampfkessel wird tue Hitze durch thönerne oder gußeiserne dreikantige Röhren durch die ebenerdige Dörre in einen hinteren Rauchfang, und von da auf dieselbe Weise noch in zwn obere zur Dörre bestimmten Geschosse gclettet, wodurch es möglich w»rd, daß eine dreifache Quantität Malz m demselben Zcltrau« me und mit denselben Kosten erzeugt werden kann. Auch kann die Einrichtung dahin ge» troffen werden, daß ein oder das andere Geschoß abgeschlossen wird; 2) auf eine Anlage von Wasserleitungen und auf eine tragbare Feuerlöschmaschine. Man mache einen drel Schuh tiefen und zwei Schuh breiten Graben; Pleser wllid mit Stemen, oder in deren Ermang» lung mil abgeschälten Prügeln von Elchen oder Erlen zur Hälfte angefüllt, darüber auf emen Zoll Höhe gemeines Waldmoos gelegt, und der Nest wieder mit Erde zugefültt. Das Wasser ticsclt durch dle Steinmasse oder durch die Prü» geln durch. Auch können statt der Stemlage Röhren ron gut gebranntem Thone eingelegt werden. Das an irgend emen Ort geleitete Wasser kann m größeren Reservoirs gesammelt und von da aus m alle Häuser geleitet, und in eigenen Eisternen vo»räthig aufbewahrt werden. — Um del Feuerst)!ün!!cn sich dieses vorrathi-gen Wassers zum Löschen bedienen zu können, wndm ln der halben Hohe ocr Elsternen eiserne Hacken eingeschlagen, auf welche ein eiserner Nost Mit Nmgen eingehängt wird. Auf diesen Nost wird die Spritze gestellt, welche also weder der '"Wagenräder, noch des Kastens bedarf, son« dern bloß mit den nöthigen Röhren und Kol« bcn versehen zu scun braucht, daher auch leicht von zwei.Mannern getragen werden kann. — Reimgcn c>er wollenen Bücher uun den mitver» webten leinenen Faden, voli Nac^mann Bardach, (priv'legirt den 11. Februar 282g). — Der zu reinigende Wollenstoff wirb in rcmcs, sehr ver, dünnccs Vltrlolöhl getaucht, dann ausgedruckt und m einem geheltzten Zimmer getrocknet. Dann tailcht man das so getrocknete 2uchin eine Holz, Pottaschen-Auflösung, und drückt es^gut aus, wobei es immer cmlge Zelt lm Wasser liegen bleiben muß. Das so gere,n,gie Huch wird auf einem Nahmen bis zu sciner vorigen Größe ausgesvannt und getrocknct. — ^Verfertigung von Mäni^cr- und Damcnstlcfeln und Schuhen von der Art, daß keme Näste eindringen kann, und daß die Fußsohlen vor dcr Hitze und dem Brennen gesichert sind, deS Salamon Brück, (prwllegin den l^. Äpnl »«29). — Um dle-sen Zweck zu erreichen, nähe man zwischen das Oberleder und das Unterfutterleder, dann zwischen die eigentliche Sohle und die Brandsohle Wachstaffec als Zwischenlage ein. — Verbesserung ln der Bereitung des Eöllnerwassers von Anton Wagner, privilegirt am5. März iLZn). Ein über mehrere aromatische Krauter abgezogener Spiritus, wird mit einem andern Spl« ritus, mit welchem mehrere ätherische Oehle vereiniget sind, vermischt, über thierische Kohle durch e»n Filtrum von Flußvapler filtrirt, und in Flaschchen gefüllt. — Massa zur Bereitung der Zündhölzchen von Anton Wagner, lptiui, leglrt den 5. März »gZ«). — Diese Masse wird aus 1 Loth «emEli ^.icopoclli, 1 Loth franzöe sicher Schwcfelblüthe, i ^oth fein zerriebenem Zinnober, '/, Loth fein rafflnirtem Zucker, und z Loth fein gestoßenem Salep bereitet. Letzterer wird statt des sonst gebräuchlichen Gummi-Ara-bici genommen. — Neues Glasschmelzmittel unter der Benennung, ^lelchtschmelzendesDoppcl »Kali" von Paul Mayr, (prlvllcgirt den 20. Mal 1622). Der Erfinder erzeugt dieses neu« Flußmittel für die Glasmasse aus gemeiner Holzasche, Al.iun, Kalk, Wasser und Ulm, in dem gewöhnlichen Apparate einer wohleingerlchtctcn P^ t sHcnsiedclei. Die Manipulation ist lm Wesentlichen folgende: Eine gemeine Auslaugpotlich wird mit Holzasche gc» füllt, und diese so lange mit Urin und Wasser übergössen, b»s der gesammte Callgehalt derselben ausgelaugt ist. Diese Lauge wird nun m'.t einem Zusätze von Alaun in einem Kessel bis zur dickflüssigen Consistcnz abgedampft, herauf mit cmer Auflösung von Kalk im warmen Wasser gemischt, und durch fortgesetztes Abdampf,n his zur festen Aggrcgatsform gebracht. , Die feste Masse wird sudann aus dcm Kessel gestemmt und in emem gewöhnlichen Lalcmlrofcn, wle gemeine Pottasche, nur bei einer weit gcringc-ren Temperatur, calclnirt. Dieses dergestalt gewonnene Doppel-Call, soll gegen die gewöhnliche Pottasche nicht nur um einen Drttthcil ge^ rmger lin Prelsc stehen, sondern auch, in viel gcst. Daß das Entbln« dungsgcfäß immer nur d:c erforderliche Quantität vom Zufluß enthalt, w:rd bcwlrkstelligt durch em von selbst erfolgendes Spiel der Hahne. — Sicherhkltsbäder von Cajetan Lrey, (privli legilt den i3. August 18)1). Der Gegen, stand des Privilegiums ist em Apparat für Badeanstalten, mittelst dessen kaltes, warmes oder mineralisches Wasser nach Belieben in die Badewanne gelassen, oder auch aller Zufiuß vom Wasser bcseitlgr we gleichfalls leit» wältigen Mündungen gewendet wi.d, welche zu den Behältnissen oeb warmen, kalten od«r Mineralwassers führen, siicßt das verlangt? Wasser m die Wanne. Kömmt aber diese <>n-wartlgc Bohrung an keine dcr Mündungen, so hört aller Zufiuß auf. Zur nöthigen Drehung lst an dem Apparate cme Kugel über tln^tt Quadranten angebracht, die mittelst eines Flügels gedreht wird. Um dle für jedes beliebige Wasser gehörige Stellung zu bewirken, sind auf dem Quadranten die Aufschriften: warm«s Wasser, kaltes, mineralisches, kemes. — Mechanischer Klappenwlndfang von Franz Kodl?« nik, (prwilcglrt den »0. At)'lidfal)ne tragenden Spindel befestigt ist. Je nachdem nun dcr Wind von der einen ode? andern Gegend wehet, wird die Fahne bewegt, die Gpmdcl gedreht, und limncr an der dem Winde entgegengesetzten Seite das Klappcnthür« chen geöffnet. — Verbesserte Haspel zum Abhaspeln dcr Seide von Anton Gamnom in Mailand, (primlcglri den l3. Juni ,3)6). Das Wesen dieses Haspels besteht darin, daß die scchs radical alislallftnden Haspelarme oder Spc»« chcn, indem sie sich m eine Hülse ihrer Lange nach verschieben lassen, verlängert ooer veikürzt we>den können, uno so der Umfang des Haspels der gewünschten Längc der Strähne jedesmahl angepaßt werden kann. -» Verbesserte Meerschaum-Pfelfenköpfe dei Sidon si^lze, (privi« leglrt den i5, Februar l3)^,). Die Verbel« strung besteht darin, daß nicht der Pfeifmkopf selbst mit Habak gefültt werden darf, sondern einc Patrone, die dann in den Pfcifenkopf s^ 26 eingesetzt wird, daß zwischen demselben und der Pairone ein Zwischenraum bleibt, wodurch der Kopf vom Durchbrenncn verwahrt, wird. — Manner, Cravaten der Anna Beyschowetz, (pris vllegirt den 6. August l9Z4)- Es werden in der Mltte der Craoate feine, halbrund gefeilte und stumpf geschliffene Stahlfedern ange» bracht, welche, um nicht zu rosten, in Streifen von Schweinsblaßen, die mit Unschlitt eingelassen find, eingenäht werden. — Erzeugung der sonst aus Gold, Silber und Seide verfer» tigten Czako-Nosen aus Metalldlechen von Joseph Fleisch, (privilegirt dcn 29. September i634). Auf einem, entweder geschlagenen oder gewalzten Mctallbleche, wird mittelst Punzen d»e Form der Vorder-, auf einem andern We Form der Kehrseite ausgeprägt. Diese Stücke werden nach srforderniß vergoldet, versilbert oder sonst, gefärbt, und beide Stücke durch unbemerkbare Schrauben mit einander verc^ni« get. — Erfindung, auf alle Alten von Meubeln die feinsten Zeichnungen, Portrats und Schrift ten auf Gold -,, Silber,» oder Metallgrund mittelst gestochenen Stahlplatten zu pressen, von Anton Knobloch, (privilegirt dcn 21. Juli .83^.) Der gehörig vorbereiteten Flache des Holzes rvlrd durch die Beitze oder Politur jede beliebige Farbe gegeben, herauf selbe mit Terpentinöhl^ angestrichen,,und das Blattgold,, Blattsilber :c. aufgetragen. — Ter Model ist eine der Größe der Zeichnung,entsprechende, gestochene Stahl' oder Mcssmgplatte, und wird bel größern Gc,. genständcn, mittelst, einer Schraubcnpsesse auf, gepreßt,, bei,kleinen hingegen ist die Platte an einem Griffe befestigt,, und wird mit- der Hand aufd'ückt.. Der Druck wird mit «mcm Stücke Tuch abgerieben und., hierauf mit einem Firniß überzogen /welHer aus /z0 Grad starkem Wein« geist, Sandarak,, Venetians Terpentin, und Kampfer besteht. Dieser Firniß ist so rein und so haltbar, doß er ohne, mindesten Nachtheil ^olitirt, ja, die Politur abgezogen und frisch, polinrt werden kanni >«" Erfindung, aus gestochenen Kupferftichplattcn, wie auch aus Ab», drücken von Kupfer, und Slahlplatten neue Druckplatten von Zinn oder Kupfer, ohne Be< schadlgung derOriguialplatlen, im gleichen, ver» H,röße'tcn,c>dcr verkleinerten Maße, herzustellen, von BlZsius Höfel, privilcqrt den 2. Jänner ,333). Dle g,cst«ch?,ie Platte odcr der Ab-diuck werden nnt Zcrpcntln angestrichen,, und hierauf mit emer Gallerte üdcrzogen, welche kurch Ausiosung von Huuscnblase im Wasser erhalten w»rd. — Dieser Ueberzug wird, sobald er-.ttockenM,,. sorgfaltig, abgelöst^ und, bildeti eine Form, von welcher man einen Metallak-guß oder mittelst eines Walzwerkes oder cmer andern geeigneten Presse Abdrücke auf Zlnn-oder Kupferplatten machen kann. Um eine Ver-klemerung dcr Form zu erhalten, w,rd sclbe mlt Alkshol überstrichen, wodurch sie sich zusammen zieht. Hierauf laßt man sie w,eder gehö'rsg trocknen. Elne Vergrößerung derselben wird dadurch erhalten, daß man sie im Wasser ae-hör,g erweicht, nach allen Seiten gleichförmia dehnt, und wleter trocken werden laßt. - Verbesserungen tn der Verfertigung dcr Mannes kleidcr von Fran^ Fill), vrlmlegi''t dcn ,2 März l635). Diese Verbesserungen bcstchen erstens darin, daß alle Nahte auswendig durch einfaches Uebcreinanderlegcn des Stoffes, mit, telst Durchnähend, nach Art des Steppens gebildet werden, welche dem Kleidungsstücke eine besondere Festigkeit geben,, und gegen das Abnützen an den Nachen mehr schützen sollen. Ferner werden Schnür,öcke von der Art verfertigt, daß ein solcher mittelst Befestigung des Kragens durch feine Hafte in eincn Bekesch umgewandelt ja auf der umgekehrten Seite als ordentlicher Iagdrock von beliebiger Farbe getragen werden kann. Dasselbe gilt rücksichtltch der Sommer« und Winterröcke, welche, ebenfalls auf belden Seiten oon verschiedener Farbe getragen wer, d/n können. Der Unbequemlichkeit, rücksichl-lich der Warme oder des Gewichtes wird dadurch begegnet/ daß zu solchen Stücken leichte Som» merstoffe verwendet werden können. Endlich können solche, Doppel- oder dreifache Stücke, entweder nackgewöhnlicher Art, oder mittelst der oben erwähnten Nahte verfertiget^ weiden. __. Verfertigung künstlicher Schleif- und Abzieh« sttine von Johann Petri, privilegirt den 6. Iunl l63ä). Die Privilegicns-Inhaber er-znigen aus allen.Gattungen gebrannten und ungebrannten Lehm- und Thonarten, so wie auch aus allen Gattungen Sand und Sand« steinen, nachdem letztere mit Lehm oder Tho^ erde gemischt worden sind,durch Pochen,,Schlam-, wen, Pressen und Brennen dieser Materialien, künstliche Schleif« und. Abziehsteine,, welche den,,dtm Schleifen und Abziehen unterliegene den schneidenden Werkzeugen eine feinere und dauerhaftere Schneide ertheilen sollen, als dieß die bisher im Gebrauche, stehenden natürlichen Schleif- und Abziehsteine vermögen. — Verbesserte Verfahrungsweise in der Erzeugung gepreßter Zeichnungen auf Papier, leder, Holz und andern-Stoffen von Georg Gallaseck und Ioh. Dobmgerin Wien,(privilegirt denl2.Marz, !3H5).. Dieft Verbesserung besteht im.Nie^ !7 sentlichen darin, daß die Patenttrager zu dem genannten Zwecke, statt den hiezu im Gebrauche stehenden einfachen Werkzeugen, e»ne Kupfer« drucker-Walzenpreffe anwenden. Auf dem Laufbrette derselben befestigen sie ein eisernes Fundament, welches den Stangen zur Unterlage dient/ und mlt einem, der Hauptsache nach, aus Blei und Leder bestehenden Deckelrahmen verbunden ist, der wahrend der Pressung als Ge-genstanze dient. Durch den nach Belieben zu verstärkenden Druck ist es nicht nur möglich, den Dessein überhaupt sehr scharf, sondern denselben auch zugleich von einer bedeutenden Tiefe oder Höhe zu erhalten. Ferlier kann bei dieser Methode die betreffende Zeichnung auch ,n einer oder mehreren Farben durch einen Druck dargestellt werden, jc nachdem man zum Emfärben der Stanzen sich emer gewöhnlichen Buchdru-ckerfardenwalze oder der bekannten Patronen bedient. — Aufbewahrungsbuch für Nahseide, von Joseph Franz Kaiser, bürgerlicher Buchbinder, (privllegirt den i3. August iL35). Bei diesen Aufbewahrungsbüchern, welche von verschiedener Größe seyn können, liegen die ein» zelnen, aus steifer Pappe verfertigten Blätter nicht unmittelbar an einander, sondern werden durch aufgeleimtes Le«stenwerk, welches entweder ebenfalls von Pappe oder auch von Holz seyn kann, in einer Entfernung von einander ge» halten. Hicdurch entstehen m dem geschlossenen Buche leere Fächer, in wtlchen die Seide vor Staub und andern Unreimgkeiten, aber namentlich zugleich auch von dem, auf die meisten Farben nachtheilig einwirkenden Llchte gesichert ist. — Nadel Fcuergcwchre von Adolph My-lius und Adolph Rutte, privilegirt den 27. März i835). Die neuen Nadclgewchre unterscheiden sich von den gewöhnlichen Feucrgc« wehren, namentlich durch ben Umstano, daß die Entzündung nicht, wie bei diesen, von Außen nach Innen, sondern lediglich nur im Innern des Laufes vor sich geht. Hiezu sind eigene Patronen nöthig, welche außer der gewöhnlichen Ladung noch ein leicht entzündbares chemisches Präparat, den sogenannten"Zündsatz enthalten. Der Hauptbcssandtheil des Schlosses, welches ebenfalls im Innern des Rohres liegt, und mit demselben dergestalt verbunden ist, daß beide als ein für sich bestehendes Ganze betrachtet werden können, ist eme Nadel von gehärtetem Stahle, deren Länge, nach Verschiedenheit der Größe der Gewehre, 2, 4 bis 6 Zoll beträgt. Durch das Umlegen eines äußerlich am Laufe angebrachten Hebels, wird die erwähnte Zündnadel zurückgezogen und gleichzeitig eine starke Spi- ralfeder zusammengedrückt. Diese Spiralfeder bee kömmt durch das Abziehen des Züngelchens freieS Spiel, stößt daher die scharfgespitzte Zündnadel mit einer Federkraft von 20 bis 3o Pf. in das Innere der Patrone, und bewirkt somit durch Zerstörung des Zündsatzes die Entzündung der Pulvermasse. Nach den Patenttragern soll diese neue Eonstructionsart nicht nur auf alle Gattungen der Feuergewehie überhaupt anwendbar seun, sondern es sollen auch die bestehenden Gewehre auf diese Art leicht und ohne bedcu« dende Kosten umgeändert werden können. ^ Verbesserte Fabricationsweise der, mit Gold Silber oder andern Metallen eingepreßt n Ga» lanterie-Drechslerarbciten von Schildpatt oder Horn, von Jacob Schwarz, (pvivilegirt den 25. Juli i336). Bei der gewöhnlichen Verfertigungsweise der, mit Gold, Silber oder anderen Metallen eingepreßten Drcchslerwaa« ven von Schildpatt oder Horn ergibt sich bei der Herstellung der einzupressenden Verzicrun, gen mittelst der Laubsäge em bedeutender Abfall, welcher namentlich bei den edlen Metallen bemcrkenswerth ist. Um diesen zu vermeiden, bedient sich der Genannte eines gewöhnlichen Durchschnittes oder Durchichlages. Das Einpressen geschieht wie gewöhnlich in einer heißen Stahlform unter einer gemeinen Schrauben« presse. — Verbesserung an Sonn- und Nec gcnschirmcn von Nicolaus Winkelmann in Wien, (vl'lvileglrt den : 1. Juli i636). Diese Verbesserung besteht in einer Feder, auf welcher zwei kleine Zapfen aufgelöthet sind, mittelst welchen sie sich, nicht wie bisher, m Lö« chern des Stockes, durch die derselbe geschwächt w>rd, sondern in kleinen, an denselben befestigten Ringen fangt. — Luftheltzöfen von Ernst Wilhelm Sch lot, (privlleg:rt den 28. October i6-35). Der Gegenstand des Privilegiums bestcht in holzsparenden, von Innen oder Außen heitzbarcn Luftheitzöfcn aus Eiscnblech, in welche untern die äußere ?uft durch Oeffnungcn einströmt und oben warm ausströmt, nachdem sie sich an den lnnen enthaltenen Röhren erhitzt hat, in welchen dcr Rauch mchr-mahls auf und niedersicigf, — Terpodion von Eduard Buschmann, (privileglrt den 8. August H63/4). Der Gegenstand des Privilegiums ist ein musicalisches Instrument (Terpodion), in welchem die Töne durch hölzerne ober metallene Stäbe (Tonssäbe) dadurch erregt werden, daß ein, mittelst einer eisernen Schraube mit jedem Tonstabc verbundener Klotz (Tonkopf genannt) an eine, mit weichem Lerer belegten Stelle gegen eine, durch einen Tritt und ein Schwung» i8 rad in Bewegung gesetzte Walze angedrückt und so gerieben wird. — Geruchlose Abtritte uon Michael Anton Morsch, (privilegirt den 2c». Februar l8Z5). Der Gegenstand des Privilegiums besteht in Vorrichtungen für geruchlose Abtritte, welche m verschiedenen Formen als «.llerlei Mcubel erscheine«/ ohne auf »hrln Zweck zu deuten, bei denen der Unrathin elncn Topf gelangt, der durch ein Ventil abgesperrt wird, und aus dem das hinzukommende Was.-scv bls cl^if den letzten Tropfen auslauft, so, daß auch beim langen Nlchtgebrauche kcin bleibender Nes-i sich zeigt, der theils em Rosten veranlaßt, theils sclbsien ln Fäulniß übergeht. Klavt«uny lanvrechlliche Verlautbarungen. Z. io. (l) Nr. 10,95. Von dem k. k. Stadt- und ^andrechte in Kram wird der 'Maria Theresia simonctti und den allfälligen Rechtsnachfolgern nnttelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider d'.ettlben bei diesem Gerichte Johann Achtschin, WelNwirth am Froschplatze Nr. i,6 hier, dle Klage auf Vcljahrterklarung des Förde-rungsrechtes aus der (>:ir(2 !)i^n«Ä c^äo. 20. Fe'ruar l?äg ft^. ä5c> ft., so auf dem Hause Nr ti3 am Froschplatze hier haftet, eingebracht, und um richterliche Hilfe gebethen, worüber vor diesem Gedichte die Tagsatzung auf den 26. Mal-z l8Zg Vormittags 9 Uhr angeordnet wurde. Da der Nnfcnfhaltsorl der beklagten Maria Theresia Stmonetti und deren anfälligen Rechtsnachfolgern diesem Ge» richte unbekannt, und well selbe vielleicht aus den k k. E'blanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hicronigen Hof- und Gerichts« Adoocatcn Dr. Johann Zwaper als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts- Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagten werden dessen zudem Ende erin< nert, damlt sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder mzwischen dem oest'.mmten Ver« lreter, Dc. Zwaycr, Rechtsbchelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Eack^alte zu bestellen und dusem Gerichte namhaft ;u macken, und überhaupt im rccht-l^len ordnungsmäßigen Wege einzuschreiben wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ch'.cr Veravsaumung entstehenden Folgen selbst dc'.jumefsen haben werden. Lalbach den 2Z. Decembcr lLZ/. Z< 9. (2) Nr. 10194. Von dim k. k. Stadt? und Landrechte >n Krain wird der unbekannt wo befindlichen Susanna und Lujla Achtschm, wie auch iyren eben« falls unbekannten Rechtsnachfolgern, mittelst ge-genwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Johann Achtschm, Wirch hier, die Klage wegen Löschung der auf dem Hause Nr. 113 cm Fl oschplatzc aus dem Schuld« scheine ääo. la. August iLuo haftenden Post pr. goo fi. eingebracht, und um richterliche Hilfe gebethen/ worüber die Tagsatzung zur Verhandlung auf den 26. Mcnz i633 früh g Uhr bestimmt wurde. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und well sie vielleicht aus den f. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ,hre Gefahr und Unkosten den hierorligen Gerichts < Advocacen Doctor Zwayer als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dieselben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen, oder inzwischen dem be-stlmmten Vertreter »hre Rechtsbchclfe an die Hand zu geben, oderauch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen, ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wlsscn mögen, insbesondere da sil sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumesscn haben weiden. Laibach den 2). Decembcr läZ/. Vermischte ^erlantdarunöen. Z. ittaä. (5) Nr. tt')^, Edict. Vol, dem Bezirksgerichte Pölland in U„lcr. krain wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Eö seyender Ansuchendes Johann Shuttc von Occschen. in die executive Ieitdielhung des, d«m Mathe Sterk von Vornschloh gehörigen, mit Pfandrechte beleg» tcn. und gclichtlich auf 235 ft. abgestutzten Real« vermögenü, bestehend in der unbehiuslen '/^ Hübe 5»l) Rect. Nr. ,»ttü7.2 m Schmiddorf, dann in oer Vi H"be 5u!) Re>.t. Nr. ,55 sammc Wohn. und Wirlhschaft5gebäude>i zuk