A m t s - Blatt. A'« 134. Donnerstag den 8. Movember 1832. Nubernial - ^erlantbarunüen. Kundmachung. Bei dem k. k. Cameral-Zahlamte zu Linz ist die erste Kasseoffiziersstelle mit e.ncm Gehal-von jährlichen 600 ft. m Erledigung gekommen - Diejenigen, selche diesen Dlenstposten zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche hierum, belegt mit den Tauffchemen, den Btudten-zeugnissen und den Beweisen, über chre bisherige Dienstleistung, über ihre Moralität, lhre-theoretischen und praktischen Rechnungs- und Kassegeschäfts - Kenntnisse, so wie über lhre Fähigkett, seiner Zeit eine Caution von iZoo fi. bis 2000 st. C.M. W.W. leisten zukönncn, — bis Ende Nouember d. I. bei dieser Landesregierung zu überreicher,. — Dieser Concurs rvird mit den gleichen Bedingungen auch auf die vierte KasseoffizierssteNe mit einem Gehalte von jahrlichen 400 st. für den Fall ausgedehnt, daß selbe durch die Bejeyung der Kasseoffiziers-stelle mtttclst der graduellen Vovrückung in Erledigung kommen sollte. — Von der k. k. ob-derennsischcn Landesregielung Linz am 15. October 18I2. ^. ^ Anton Elnser, 5, Rcgierungs - Secretar. Z. 1470. (2) Nr. 2lZ36. Concurs - Ausschreibung zur Besetzung emer Fiskaladjunktenstelle bei der k. k. küstenlandischen Kammerprokuratur. —.Bei der k. k. küstenländischen Kammerprokuratur ist die erste Fiskaladjunktenstelle mit dem jährlichen Gehalte von 1600 ss. in Erledigung gekommen. Diejenigen, welch? dicsc'evsteAdjunktenstclle, oder die zweilc mit dem Gehalte von 1400 ft. Verbum dene Flskalad,unklcnstclle, falls sie durch die, Pesctzung der ersten erledigt werden sollte, zu erhalten wünschen, hnben binnen zwei Monaten ihre Gefache bei Htcscr Landesstclle einzureichen — In diesem Gesuche haben dieselben nebst Angabe ihres Gkburtbcrtes, Vaterlandes, ihres Standes, ihrer Religion und dcr etwaigen öffentlichen Diensse sich auszuweisen, daß sie 24 Jahre alt, Doctorender Rechte, unbescholtenen Leumundes sind, und daß sie von der Zeit des erworbenen Doctorates an gerechnet drei Jahre hindurch entweder bei einem Advokaten, bei einem Fiskalamte, oder bei einer landesfürstlichen Justizbehörde in der Praxis gewesen sind. — Ferner haben dieselben das über die bestandene sirenge Fiskalprüfung und über dle Prüfung dcr in dieser Provinz bestehenden besondern Gesetze und wesentlichen Provinzial» Verhaltnisse erhaltene Zeugniß dcr mit Guber-nial lCirculare vom 12. September 1826, Z. i5t)0i, kund gemachten hohen Hofkammer-Verordnung von i3. Juni 1828, Z. 2Z.5/.0, gemäß vorzulegen. — Außerdem haben die Coms petenten die vollkommene Kenntniß Verdeutschen und italienischen Sprache, und wo möglich einer lllyrischen Mundart nachzuweisen und anzuzeigen, ob sie mit den übrigen Beamten der k. k. küstenlandisckcn Kammerprokuratur ver? wandt oder verschwägert, und in welchem Gra^ de sie es sind. — Vom k. k. küstenlandischen Gubernium. — Triest am 16. October i332. Z. iä7'- (2) aciNr. igu.Il!.St.G.V' Kundmachung, der Verkaufs-Versteigerung zweier ,m Rembc-zirke l^ieräo liegender Fonoereall^äten und ?5 Stück Wolienvieh. — In Folge hohcr Hofkam-mer» Pläsidlal-Verordnung rom 4 August 1629, Nr. 667 9?., wird am )2. November d. I., in den gewöhnlichen Amlsssuliden das k. k. Rentamt (Illim'kl', Iftnaner Kreises, zum Verkaufe im Wege d>r öffentlichen Wcrstngee rung, d»e zum Bruderi^afls -'^onde gehörigen Objecte auHbieien, a!s: l) ?5 Stück Gchn-fe, geschaht auf <)5 ss. ? 2) den Weldegrund, benannt Xcl /eiicln, im Fl^chcnmHalte von 21 Joch, 10! l Quadrat- Klafter, geschätzt auf ä9 s^.; 3) den Wsidegruüd, bcnanr.t Ngr-ün3^9 OZl-a^. im Pachenmhalle von 22 Joch, 93.^ Quadrat-Klafter , sschvatzt auf zoi/ ft. 20 kr.— DuseMalttätthwerden einzclnwcist, I0ä2 - so wie sie die betreffenden Fonde besitzen und genießen, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen, wärcn> um die beigesetzten Fis-talprelse ausgebvten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung des k. k. hohen Hofkammer- Prasidlums überlassen weiden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, d^v nicht vorläufig den zahnten Theil des Fiscal-prcises, entweder in ba^cr Conv. Muirze, oder ln öffentüchen, auf Mctall-Münze und auf den Uebcrbringer lautenden Staatspapiercn ttach ihrem coursmaßigcn Werthe bei der Vcr-stcigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautend^ vorläufig von der Eom-misslon geprüfte, und als legal und zureichend befundene' Sicherstcllungs - Urkunde beibrmgt. — Die- erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Mevstbicters, nach beendig« ter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtun-g des dicß-falligen Contractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezah-lende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigt^ bei pfiicht? mäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der- erlegt Betrag an der crstcn Kauf-schillingshalfte abgerechnet,, odsr die sonst ge-leistete Eautwn wieder erfolgt wcrdm. — W-er für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, seines Com-mittcnten der V^rsteigerungs-Commission vorläufig zu überreichen. — Der Mcistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier-Wochen nach erfölgtcr und ihm bekannt ge--machtcr Bestätigung des- Verkaufs-Actes und noch v,or der Uebergabe zu- berichtigen,, die andere Hälfte aber, kanner gegen dem, daß ex sie auf der erkauften ^, oder auf einer andern, zio,rmahnäßlge Sicherhett gewahrenden Reali-Tat m, erster Priomtat grundbüchlich versichert^ :nit fünf v.cm Hundert ln Eonventions-Mun<, ze verzinset^ und die Zmsengebnhren in halbjahrigen Verfallsraten abführt, in, fünf glei» chen iahrlichen^R^tenzahlungen abtragen, wenn, der Erstchungsp.rcis den Betrag oonäo fi. übersteigt, sonst aber wird die zweite Kaufschil/lngs-halfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ueber-gabe gercchnet, gegen die ersterwähnten Beding-nisse berichtiget werden müssen. — Be-i gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug,-gegeben werden, der.^ sich zur soglcichen oder frühern Berichtigung des Kaufschillings herbeiläßt. — Die, übr,iqcn^9erkaufsbcdingnisse, Wr Werthanschlag und die^nahc^e Beschreibung^ h ^ p' ^u ve raußernMn,' N e ali t«d/g kö nnen von dcn ^Mlsn^nb.ef.^m f./, Nentamte m <üi!cü'5n eingesehen werdm. — Von der kaiserl. königl. Staatsgüter^Vcraußerun'gs-Provinztal-Comnussion. — Tricstam lo. September 18)2. Joseph Franz Englert, k. f. Gubernial- und PräMal-Sccretar» vermischte ^erlKutbarmtOen. Z. l^Zl. (l> Nr. fx)(). Kundmachung. Zur Herstellung mehrerer Baugebrechen an dem Schloßgebaube dcr f. k. Eameralherr-schafNack wild in F'lge Verordnung der wohl« lödl lvk. CamelaltGefallen-Verrdallung,n ka>-bach vom 2> d.M., Nr. 2lä56, am 20. November l. I., Vor^nltags um 9 Uhr »i, der hiesigen AmtbkanzUi die Mlnuendo-Verssctge-rung abgehalten werden., D>e Ausrufspreisc der dießfalligen Arbeiten und Materialien sind folgendc: il.) Maurerarbeit . . . . 12 fi, 36 kr. I>>) Maurermaleriale . . . 23 „ 55 „ 0.) Stemmetz-Aldeli . . . 8 „ i5 ^ Tischlerarbelt . . . . 29 „ ^a « ^.) Schlosserarbett .... 28 „ 54 „ ti.) Spenglerarbeit ..... 2 ^ — i^) GlüserardeU . . . . Ib „ 10 " l^.) Haftierarbelt .... g „ — ^ ^.) Anstrelcherarböit . . . 21 „ /,4 ^ . m.) Uhrmücherllä.belt .. . . g „ — „ zusommen , . . 33a st. 3: lr. Diejenigen, welche .die °Llcferung blcser Avbeiten und Materlalien cmzeln oder zusams men übernchlUer eingesehen werden. V^rnialiungsamt Lack am b; November IZ32. , , Z. ,479. (2)' Nr. 3^3^ wgnlssen, in die neuelliche Versteigetung der -Realiläl zu Pirtsche, sammt Wohn. und AWlh' fchaftsgebäuden, Haus Nr. 6, und jene zu Naaß gewilliget, und der Tag zur Vornahme der neu r« Ilck:n Aecsjcigerung ties«r Realitäten auf den 22. November d. I.< Vormiltagö um 9 Uhr^ in I^oca der Realitäten bestimmt- Bez>tts»Gelich.l Gottschee am 16, Septem,