A m t K -WDM , N l a t t. ^is^- io5. ^ Samstag Veu 2. Ke^tember______ 1837. E^ubsrnial- Verlautbarungen. Z. 1192. (2) 3!r. 1962^. Con cur saus schrei bun g. Bei dem k. k. Laibacher Camera!« und Megszahlamte ist die erste Amtsschreiöersstclle mit dem Gehalte jahrlicher /^c>a fi. E. M. erle» d,igt. Zur Wlederbcsel)ung riescr, und falls dieselbe durch Vorrückung besetzt wird, zur Wie-derbcsetzung der zweiten und der dntt-n Amts-fchreiberosselle mit dem jährlichen Gehalte 2 Zoo fl. C. M., wird der Concurs bis 1. Octo« ber l. I. ausgeschrieben. Es haben sonach dlc dießfälligen Eompetenten ihre ordnungsmäßig documcntirten Gesuche bel dieser Landcssielle< und in so ferne dieselben berets beieincrVchör-d< dienen, im Wege derselben zu überreichen, und in dcn Eompetenzgcsuchcn insbesondere den Beweis über die vorgeschriebene Ccisseprüfm'.g, so wie der Kenntniß der Landessprache zu lie» fern; ferner h lben sie zu bemerken, ob und in welchem Grade sie mit dcn Beamten des Laiba-chec Zahlamtes verwanvc oder verschwägert find. — Vcm k< k. lllyr. GudelNlUjn. talbach am 24. August i63/. Z. ii90. (^3) Nr. ,9172. Verlautbarung. Gei der f. k. lllylischcn Baudirection zu Vaibach werden scchs unentgeltliche technische Practlcantcn ausgenommen, welchen bci der ge-genwänig geringen Anzahl von technischm Placncanten, und da in Ittyrieli drei Adjuicn für IngemeUls-Practicanten pr. 3oo fi. bestehen, die Hoffnung auf die baldige Betbci-i,ung mit einem solchen Adjutum offen sieht. Die bießfälligen Bewerber werden sonach aufgefordert, nebst dcn ,n dem hchcn Hi.',ffanzlcldecrete vom'l6. Mcirz 1820, Z. 7261, vorgeschriebc-ncn Eigenschaften, auch die Kenntniß der kroi-' Nischen oder weniqsicns ct,"cr and^.n siaviscdcl.' Sprache nachzuweisen. — Vom k. k. illpr. Gu-der,num., Laibach am 19. August 18)7. Friedrich Nuter v. Krclzberg, k. k. Gubernial^ccrelär. Z. 1175. ()) »cl Nr. 19066. Nr< II2L5. Nachricht von dem k. k. böhmischen Lal-des? Gubcrnium. ^- Zu der errichteten Alois Klar'schen Kunst-lerstiflund ii)re entschiedene Vorliebe zu dc eifrigst deiließcn sind, ihre Ideale der 5lunst u,lt l-cn vorzüglichsten Meiste-werken der Vor? und Mllzcit vergleichend, zmammcn zu halttn,zu studik'tn, sich zur höchsten Vervoll-kommung begcistelnd aufzuschwingen, und in ihren Leistungen mil Erfolg zu veraugenschein-llchkn, und durch das sinnige Anschauen und Sludi'.'.m vollendeter Meisielwerke sich und ihren Kunsid2>'stcllungen dl? möglichst höchste Vollkommel'.hcil zu erstreben. 0) Der Genuß der Stiftung wäptt durch 2 Iahle, und kann bel vorzüglich gulen, durch öffentlich gegebene Probm ausgezeichneter Talente und gemachten Fortschritten auch dusch I Jahre bewilliget wer- 624 den. Die Verlängerung ist für diesen Fall eben so, wle du erste Verleihung bei dem Prasenla-tor anzusuchen, nur entfallen für diesen Fall die Beibringung der, wle wetter unten vor-kommt, angedeuteten zwei Preiszeichnungen. t) Dle Obliegenheit des Gtiftungsgenieße^v lst keme andere, als die ihm dle Liede zur Kunst von selbst zur Pflicht macht, nämlich: daß er wenigstens zwcl Drittel der anberaumten Zeit ln Nom und Italien einzig der Kunst lebe, uno bei dem Austritte auv dcr Snftung d,e Kirche sel» nes Tauf- oder^ letzten hlerländlg,n Wuhnor? tcs (wenn er m Böhmen oder dem Ka5 3 ^. K u n d m « cb u n g. Von dcr k. k< Cameral-Bejlrts-Verwaltung laibach wild bekannt gemacht, daß der Bezug d?r allgemeinen Ver;chrun(Meuer von d kr. ft. j kr. jß Siebenten ^ Pöaand Pölland ^^" Pölland »28 - z39 ^1 ! . Vormittags » ! i z > l - 625 " rm z^n.n Theil dies. ^ssN^W^ sie n.r ^t ^ l^e'n Pacdtdedmg^sse so.ohl be: BezN'kS . Ve?walt«ng Gefallcnwach - Untcrmwectcr ungesehen nerd<... — ^. -". ^ » ^a'dach am 24. August 1837. Z. 1203. (1) Nr. ic)7o5/'l. .Kund m a ch u n g. Von der k. k. Cam. Bez. Verwaltung ^.al-bach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssicuer von den benannten Stcucrodjccten in den unten angeführten bleuer-Gemeinden auf das Verwallungsjahr 1LI8, jedoch unter Vorbehalt derwcch!cht vorziehen, 1»lche schon vl?r dem Tage vcr mündlichen Versteigerung dem k. k. Gcfallenwach.Untennspector m Un-ter»Lo,tsch zu übergeben, an den nachbenannten Tagen und Orten werde abgehalten werden. .MVUll^^-^»^^^^^^--V«^Z..-2^^ - Ausrufsprcls fur > R -^ . ^ ^ci der löbl. Wei^.Wcimnost ^ » H 3'ür dle Im ^ Bezirksobrigkeit "Obstmost^samm7 6 lelsch » ^ - u "< ^^ Gemeinde« » ß Hauptgemeindc Bezirke zu Zuschlag.____ » ^ ^ / _________ fi. ! kr. fi. j kr. !« ^! Oberlaibach Freudcnthal Member, Freudenthal 5i3o 35 io33 3» Den zchntcn Theil dnsec Ausrufspreise haben die mündlichen Wicanccn uor der Versteigerung als Vadmm zu erlegen, die jchr,fm-chen Offerte aber würde», wenn sie nicht mit dem ioprucentigcn Vadmm bclcgl sind, unberücksichtigt bleiben müssen. -- Ücbrigens kön; nen die sämmtlichen Pachtbedi".gnisse sowohl bei dieser Camcral »Bezirks, Verwaltung , als bei dcm obgedachtcn Gefallenwacb-Untermspectov eingesehen werden. — K. K. Camera! - Bezirks, Verwaltung Laibach am 29. August 1637. Z. ,199. (,) Nr. 1353. Concurs - Verlautbarung. Bei der k. k. mahrisch-fchlcsischen Ober^ postVerwaltung zu Brunn ist die Ober-Post-Verwaltersstelle, mit der ein Iahresgehalt von ,8oc>fi. und freie Wohnung, oder in deren Ermanglung ein Quartiergcld von i5o si-verbunden ist, erledigt, und zu ihrer Wiedirbesetzung der Concurs bis Ende September »63?'.eröffnet. Was mit dem Beifügen zur öffentlichen Kunde gebracht wlrd, daß jene, die sich um diese Stelle zu bewerben gedenken sollten, ihre documentir» ten Gesuche bis zu oblgem Termine bci der wohllöblichen k. k. obersten Hofpostuerwaltung in Wlen einzubringen haben. — Von der k. k. Mynschen Owpostverwalttmg lalbach am 28. August 1S37. 626 Z. 1203. Nr. 5/l3. Verlautbarun g. Von dem Verwaltungsamt? der k. k. Camera! ^ Herrschaft Vcldcs wird in ^olge Weisung der löblichen k. f. Eaineral - Bc. 5 August i3Z7/ Nr. 94I2/ hiemit bekannt gemacht, daß wegen Ueberlassung des von mehreren Panheim in der dießherrschaftllchet^ Camera!-Waldung leliouxI eigenmächtig abgestocktcn Holzes bei 7Z0 Klafter, und des bereits erzeugten Kohls bei 7^0 Schnigl, eine ^ici:a:i'ol^ auf dei: l6. September d. I. Nachmittags um 2 Uhr bei dem hiesigen Belwaltlmgsamtc i» der Amis-kanzlei abgehalten werde^ wozu die ^icitations-lustigen mit dein Bemerken zu erscheinen cinge-lssdcn w!.'',ocn, daß die d:cßfalligcn ^citations« bcdingnissc täglich hier eingesehen werden kon-nm. — Vc'wallungsa:nt i)er k. k. Staatshevr-schafl Veldcs am 20. AugustsL27. Erwischte ^erlanlbarungen. Z. ?»'^. (l) Es ist ein zweispänniger, sehr gut erhaltener, gelb angestrichener, mit zwei Sitzen auf Federn, Sprtz-'-leder, Pack- und Flaschentaschcn, dann zwei Pistolenhalftem, zwe: WiderHalten, nebst Laternen versehener Gteyerwaaen zu verkaufen. Das Nähere ertheilt das Zeicungs- Comptoir. Z. l2l3. Licitations-Nachricht. 'Die auf den ä. l. M. angekündigte Lic!tat!on im Hause Nr" 1^2 in der Stadt am Iacodsplalz, wird wegen eingetretenen Hindernissen an einem anderen, nachträgltch bekanntgegeben werdenden Tage abgehalten wer-den. — Laidach ani z«. September Meubel - Licitation. Am i5. September d. I. Vor- und Nachmittag werden m der Stadt, Haus Nr. 190, im 2. Stock, verschiedene Küchengeräthe und Zimmer-Einrichtungsstücke, als: Ccmapee, Sessel, Schudlad-, Kleider-, Bücher- und Aufsalzkästen, Tische und dergleichen, lltitando veräußert werden, wozu die Kauflustigen hie-mit eingeladen werden. Lalbach am 3i. August 18^7. Z.^867. (lo5) Leopold Paternolli, Inhaber iinec wohl..^ssortirtenBuch', Kunst-, Musikalien-und (Nchreibmaterialicn-H^ndlung ln Laibach am Hauptplatzc, welche stetö mit allu» erscheinenden erlaubten Nova's in diesen Fächern versehen tss, empfiehlt sich hicmlt zum geneigten Zuspruch und zur Besorgung jcder schriftlichen Bcsicllung. Dem Lcsepublicum der ProuinzKrain und dcr Hauptstadt Laibach empfiehlt er auch zingeneigtcn^heilnahmescineLeihbibllothek, welche 5097 Bände ohne dle Doubletten zahlt, worunter Werke aus aNen Fächern der Literatur und BclletnM in deutscher, dann auch cmc schöne Anzahl in itaücnlscher, franzö-sischer und englischer Sprache. Die Bedingungen sind sehr billig, und man kann sich sowohl auf ! Tag alsauf üTage, ; Monat, Halbjahr und l Jahr, nach Belieben täglich abonmre,,. Die Cataloge kosten zusammen 3a kr., können aber auch gratis eingesehen werden. 62/ skubernial- V^erlautbarunZtn. Z. 1176. (2) aä Nr. 30079. Nr. 10292. Edict des k. k. illy. össr. küsil. Apuellation^aerichtes. »« Da bn dem k. k. steyermark. Landrechte cine Rathssiclle mit dem sistem,sirten Gehalte von jährlichen F/,00 fi. C. M. und dem Vor-rückungsrechte in die höhere Besoldung von itwa und zLoo fi. E. M. in Erledigung gekommen ist, so wird dieses mit dem zur allgemeinen Kcnntlnß gebracht, daß jene, welche sich um dleje Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche nebst der Erklärung, ob, und m welchem Grade sie nut einem Beamtin des besagten k. k. Landrcchtcs verwandt oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edicts in die Wlencr,Zeitungsblätter, durch ihre Vorstände bel dem k. k. siepermärk. Landrechte ein- Aemtltche tlerlautbarungen. Z. 1172. (5) Nr. '"^^ K. D. Kundmachung. Nachdem die am 12. August ,63/ abge» haltene Llcitatw?', zur ileferunq der Druckar-bclten für die t. k. Eameralgefallen-Verwal» tung, so rv«e für den Bedarf der unterstehenden k. k. Camera! - Vcznks - Verwaltungen und Taxamte*, auf das Milttärjahr l636 und be- zubringm haben. — Klagenfurt am lo. Au« gust l'337-______^_„_________________. ^ ^ ^ ^ Nr. 56i5. Edict. Von dem k. k. kärnth. Stadt- urd Land-rechte wn'd bekannt gemacht, daß bei demselben eme Ncglstrantenstellc, mit dem jährlichen Gts halte von 600 si. E. M., in Erled.gung gekommen sey. — Die Bewerber um diesen Dienstposten haben daher ihre gehörig belegten Com-petenzgesuche, in welchen sie auch anzugeben haben, ob und in welchem Grade sie mlt einem Indlviduo dieses k. k. Stadt- und LanV-rechtes verwandt oder verschwägert seyen, längstens binnen 4 Wochen, vom Zeitpuncte der ersten Emschallung d'escs Edlctcs in die Hla« gcnfurter-Zeitung, hicher zu überrclchcn, uttd m so fern sie schon angestellt sind, durch ,hre Vorstande einbeglcitcn zu lassen. — Klagen-fürt den 9. August 1637^5 s.^un^i^ ziH (S ziehungsweise auf dieMililarjahre »838, ib3g und !6ä0, b«n beabsict)tlgtt.n Erfolg Nlldt gehabt hat, so wird emt neuerliche sclnftlicdt Offerten-Behandlung hiermtt eröffnet. D,e Bedlngnisse sind folgende: ,) Der beiläufige emjährige Bedarf an Druckatbltten, der anges kommene NuSrufsprns und das entfallende lo F Nadlum ist auS nachstehender Uebersicht zu ersehen: For, bliläufty?« Ausruft- entfallen, Hieoon Bedarf prels d«r Vreite H i^r. Wiener Zolle ' l < tl«ln Concept . . ^/." ' . . . , ^4 i» -'"I — ' mitt'elfein Kanzlii -^ ^ ^:. ^^ ^^i ;g^ -'/. ^ ^, ,i^^. ^ ,U '^' 'klem Median. Concept . . >^ .^,'''^'1 ^ ^ N'' ^i«^-^ . 2^ 5'"'dito dlt2 Kanzlei . . . . . ^6'/ 2c» 3) Die Llcferung der Druckarbeit muß jederzeit nach dem Inhalte der schriftlichen Bestellung, mit welcher der Druckcontrahent jedesmahl das 'Iföthlge Papier erhält, auf das vünftllchn'e ge-schehtn.' DerContrahent hat für jeden Scha« den zu haften, welcher durch Zennersaummß Vm Gefälltn verursacht werden würde, und die -Druck«rbett re«n und fehlerlos zu liefern, nndri-Fe"ns d,cselbe liicht angeliommelVlvurde. —^) Der Kontrahent dkrf n'chts in Druck legen, wor» über er mcht entweder «inen schriftlichen Auf, trag von dcm i)econom2te, oder von der k. k. Eameralgefallen« Verwaltuttgs»ExvedltslD»rec« tion erhall. — 5) Dcr Druckcontrahent m^ß sich hie von der k. k. EameralgefalIen:Verwaltung be^ stimmten Ldler, Lettern und Lmlen selbst aus ßlgenem belschaffen und jederzeit jene Lettern zum Drucke nehmen / rvclche man verlangen zvird.'—6) Bei den Dreckarbeiten ist oben und Unten, dann an der Seite des Papiers nicht mehr als höchstens 1 Zoll, auch, wenn es gefordert wird, am Rande nur '/, Zoll weiß zu lassen. — 7) Ist der Drucker untereigener Haftung verpflichtet, Macularien vun gedruckten Quittungen, Nolletcn und überhauot »on aNen Druckereien, wo m»t d^n Macularien zum Nachtheile des Äerars oder des Publicums Mißbrauche gemacht werden könnten, der Ca-meralgefällen-Verwaltung/ ohne alle Vergü« tung zur Vertilgung gewissenhaft zu überge« ben. Bei Unterlassung dieser Uebergabe, wie auch dann, wenn von des Druckers Leuten em solcher Bogen verschleppt oder zum Nachtheile des Aerars oder der Partheien verkauft oder verschenkt, oder wenn überhaupt von d«n be- flellten Arbeiten etwas oerklatt gegeben. — ,Z) Wenn beim Ablaufe des Contraries das Protocol! der noch während der Dauer dessel» ben ausgeschriebenen Limitation über die Liefe» lung für dle nachfolgende Zeit noch nicht geneh-mlget ware, folglich erst spater ratlficirt würde, ist der Contrahent verpsilchtet, die Druck-arbeit um die Preise des alten Contracts und unter denselben Bedingungen, in so lange zu liefern, bis dle Ratification einer spätern dieß» fälligen Licitatlon erfolgt, deren möglichste Beschleunigung der Camcral l Gtfällcnvcrwaltung zusagt. — 14) Erfüllt der Contrahcnt die Con» . lractsbedmgmsse nicht, so hat die k. k. Eameral-Gefallenverwaltung die Wahl, den Contra, henten entweder zur Erfüllung der Bcdingnisse zu verhalten, oder die Lieferung neuerdings auszubuchen, und dieselbe ist in bciden Fällen berechtiget, für die dem Aerar zustehenden Aus« lagen und Nachtheile sich mittelst der erlegten Eautlon, und wrnn diese nicht hmrcichen sollte, auch aus dem übrigen Vermögen des Contra, henten schadlos zu halten. — ,5) Die Liefe, «ung wird für das Militarjahr i623, und be-zichungswesse für die Militärjahre lS33, i83g und l«/,0, in der Art ausgcbothen, daß cs der k. k. Camera!, GefaIlcln>crwaMing fvci stcbl, in jedem beliebigen Zeitpuncte den Contract vler-tchayng aufzukündigen. — l6) Dle Eameral< Gefallenverwaltung »st an den veranschlagten bellaufigen Bedarf weder im Ganzen, noch nach den einzelnen Gattungen gebunden, sondern derselben steht es f> e>, v>e Lieferung größerer oder kleinerer Quantitäten zu fordern, so wie auch die sü< die k.k. Lam. Bez. Verwaltungen zu Triest, Görz und Klagenfurt, dann die k.k. Taxamter zu Triest, Görz und Klagenfurt erforderlichen Druckarbettcn anderwärts beistellen zu lassen, ohne daß der Contrshent emer Mehrlieferung nach den Contraclspremn sich zu entziehen, oder für das Nichtgcleistete eine Entschädigung zu. verlangen berechtiget wart. 17) Jeder Liefe-rungblussige hat sem schriftliches und versiegeltes Offert mn der Aufschrift: „Offert für die Lieferung der Druckarbelten der k. k. illyr. Ea-meral. Gefallenverwaltung während der M«li-tarjahre ,838, ^ZZg und 1840,"längstens bis 2l. September 18)7 Mittags um 12 Uhr im Bureau des k. k. Hofrathes und Vorstehers der k. k. Camerol'Gefallen - Verwaltung zu Lalbach einzulegen, um welche Zeit die eingelegten Of« ferte commissionell werden eröffnet und proto-collilt werden, daher auch nach Ablauf dlescs festgesetzten Termines auf nacht-aglich überreich» te Offerte keine Rücksicht mehr genommen wer, den wird. DaS Offert muß den Gegenstand des Anbothes, den Preis von einem R'.eß der genau zu bezeichnenden Papiergattung m Buche siaben ausgedrückt, ferner das Vadium in ba« rem l^elde oder Banknoten, oder den Deposit tenschein über das bei emem dcr unien bezeich» ncten Taxamter oder Eafsen erlegte Vadium, dle Erklärung, auf welche Art die Caution sicher gestellt werden wolle, endlich den eigenhändig gefertigten Nameli und Wohnort des Offerentcn enthalten. Dasselbe ist für den Offercnten gleich na'ch erfolgter Uebcrrcichung, für das Aerar aber erst nacd geschehener Annahme deS Anbvthes von Seite der k. s. kameral-Gefällen-Verwaltung verbindlich. Offerte, welche nicht in dieser Art verfaßt sind, und die angeführten Erfordernisse nicht genau enthalten, oder bloß im Allgemeinen lauten, ;. B. „ich erbiethe nnch, die Druckarbeiten um ^ Percent wohlfeiler zu liefern, als der geringste Anboth isi," können und werden Nicht berücksichtiget werden, jo wie derlei allgemeine Zusätze zu ordentlichen Offer, ten ganz ohnc Erfolg blclben würden. Auch muß ln der Offerte das Zcitungsblatt, in welc chem die licfcrungsbedmgmsle bekannt gegeben sind, nut dcr ausdrücklichen Erkjnung des Of-fcrentcn b?;ogcn werden, daß sich derselbe allen dann vorkommenden Bedingungen unterwerfe. i9) Der Cameral-Gefällenverwaltung steht es frei, diese oder jene Offerte zu genehmigen, oder aber nach Befinden auch alle zu verwerfen. 19) Bleibt ein nicvt unmittelbar in Laibach wohnhafter Offerent Llcferungserstcher, so lst derjel: be verpstichtet, einen m Laibach seßhaften legal bevollmächtigten Geschäftsführer an semer 63 c Statt zu bestellen, und die dießfallige Urkunde der Eameral-Gefällmuerwalllmg zu überreichen, niit welchem Bevollmächtigten dann allein alle Verhandlungen zu pfiegen, und an den alle Zahlungen zu leisten seyn werden. 20) Der .Erlag des bedungenen zooerccntigen Vadiums kann bel einem der k. k. Haupttaxamter zu Laibach, Triest oder Klagenfurt, oderauch bei den k. k. Flllal-Sainmlungscasscn zu Neustadtl, Adclsberg, Villach oder Mitterburg in Istrien geschehen, welche darüber Depositenschclne auszustellen haben, wofür dieselben die nöthige Weisung erhielten. Diejenigen Osserenten, deren Anboth nichl angenommen wild, können sogleich, nach der ihnen hierüber zugekommenen Eröffnung, die Rückstellung des Vadiums uer, langen, und es wird ihnen selbes auch ohne Verzug ausgefolgt werden; von demjenigen, welcher die Lieferung ersteht, wird das Vadium dls zum Erläge der festgesetzten Caution zurückbehalten. 21) Der Erssehcr hat längstens binnen H Wochen nach dem förmlichen Abschlüsse des Contracts eine Cautlon von 10 A des gans zen ein» oder dreijährigen Vcrgütungsbetrages, welcher nach den bedungenen Preisen für die von ihm übernommene Ardeitslicferung entfallt/ je nachdem die Llefemng auf ein oder drei Jahre bedungen wird, zu erlegen. Diese Eau« lion kann entweder ln barem Gelde, und in diesem Falle mir Einrechnung des bar erlegten Vadiums, oder in öffentl. Staatsschllldverschrci-bungen, nach lhrem am Tage des Erlages be« kannten börfcmaßigen Werthe, oder durch eme pragmatlkallsche Glcherstellungs-Mkunde, oder endl'H durch sinbelassung des durch die gel'e» ferte Arbeit ins Verdienen gebrachten Vergü« tungsbetragls g?Ielftct werden. Eollle die Caul,on nicht rechne,tig geleistet werden, so soll es der k. k. E'neralgefallen, Verwaltung frel stehen, entweder das erlegte Vadlum als dem Staatsschätze verfallen zurückjub>'halNli, oder auf Gefahr und Kosten des durch Unter» lassurig dis bedungenen EautlonserlageS v?r, tragsbrüchii?en Eontrahe^tcn über die von ihm erstandene lieferung emen neuen Vertrag auf die für zweckmäßig anerkannte Welse, und zu dtn Preisen, um welche diese lleferung von einem andern Eontrahenten übernommen rvi'd, einzugehen. — 22) Nach geschehener Annahme d<« Off rtcs wird dem Off ein förml'cber Llefiruiqsl'e'trag in drei Parien abgeschlossen und ausgefertiget werden, welcher mlt seintn Rechten und Verbindlichkeiten auch auf die srbln dts Contrahenttn überzugehen hat. Für das eine Pare hat der?iiferar>t dit classen--mäßige Giampclqebühr zll berichtigen. Im Falle daß der Öfterem den förmlichen Contract zu fertigen sich welgelte, vertritt das geneh« mi,^te Offert die Stelle des schriftlichen Eon-tractes, und der unter 21) gedachte meta'öchen!» liche Zcrmin hat vom Tage der Zustellung der Velstanol^ung, von der crfol^cen Annahme des Anbothes an, zu laufen. D»e Eameral« gefallen-Verwaltung hat aber die Wahl, den Ecsteher entweder zur Erfüllung der kunoge« machten Llcferungsbed,lign>ssc zu »«rhalten, oder dtn Contract auf d«sscn Gefahr u:id Unkosten neuerdings ausjublethen, und das «r< legte Vadium/ entweder ,m ersten Falle auf Abschlag der höhern Beköstigung, oder lm zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz, zurückzubehalten; im Falle aber,,, all! der neue Bestdoth kelnes Ersatzes bedürfte, als verfallen nnzunehcti. — Von dtr f. s. «llyrischcn Eameralacfällen Verwaltung iaibach am 2l. August löZ7. Z. ii8^. (3) Nr. ,02,3/X.Vl. Verlautbarung. In Folge Bewilligung der wohllöblichen k. k. Eamelalgefallen-Verwaltung vom 12. Au« gust 183/, Z. '""/2^0 N., wird die Came. ral-Ell'grube in der G,adischa-Vorstadt zu Lai-bacd, für die Zeit vom «. Nouember ,8)7 bls letzten October ,8^3 an den Meistbielher iu Pacht überlassen werden. — Die dießfällige Llcitation wird am 4. September 16)7 bei dem Verwaltungsamtc der k. k. Fondsgüter zu ?ai: bach abgehalten werden, bei welcher der letzte Pachischilling jährlicher H6 st. :o kr. als Aus^ rufspreis angenommen wird. — Pachtlustige werden sohin eingeladen, bei dieser Llcitation mit dem loperccntigen Betrage des Ausrufs-preises alb Vadium versehen, zu erscheinen, wobei noch bemerkt wird, daß die bezüglichen ?i-citationsbedmgnisse bei dem Verwaltungsamte der k. k. Fondsgüter zu Laibach in den gewöhnlichen Amtsssunden eingesehen werden können» — K. K. Cameral.Bejirksverwaltung. Laibach am ly. August 1837. vermischte Verlautbarungen. Z. "87. (3) Eine Familie wünscht einige siudi-rende Knaben in Kost und Quartier zu nehmen. Das Nähere erfährt man am Platz, Haus Nr. 5, :m 2. Stock,