Imts Blatt zur Laibacher Zeitung. ^.«5 152. Ninnag oen 20. Dtzeember tL/,2. Kubevnial- Verlautbarungen. Z. 2018. (2) Nr. 30017. Kundmachung des k. k. illyrische«« Gübern iums. — Zu den Commissionen,'welche zum Behufe der Einlösung der für den Bau der Staatscisen-bahnen erforderlichen Realitäten abzuhalten sind, werden die sämmtlichen Interessenten, oder ihre geschlichen Vertreter, somit auch die Hypothekar-Gläubiger der erwähnten Realitäten vorgefordert werden. — Jedoch werden diejenigen Hypothekar-Gläubiger, deren Aufenthalt nicht bekannt ist, oder welche nicht in der Provinz wohnhaft sind, und auch keinen Bevollmächtigten haben, nach dem im Einvernehmen mit der k. k. vereinten Hof-kanzlci und der k. k. obersten Iustizstclle vom hohen Hofkammcr-Präsidium gefaßten Beschlusse zu der erwähnten Verhandlung nicht persönlich vorgeladen, sondern ihre Rechte werden durch einen für sie, von der Realinstanz inl uclnm zu bestellenden, und zu der Verhandlung bcizuziehendcn Curator verwahrt werden. — Es wird ferner im Einverständnisse mit der k. k. obersten Iustizstelle für alle Fälle, in welchem das Landrecht, rücksichtlich landesfürstliche Collegia!-Gericht der Provinz, durch welche die Staatseisendahn laufen wird, nicht schon als privilegirtes Gericht, des um die gerichtliche Schätzung einzuschreitenden Fis-cus, oder selbst als Ncalinstanz, zur Vornahme der Realitäten-Schätzung, Behufs der Einlösung für die Ctaatseiscnbahncn competei't wäre, dasselbe hiczu delegirt, wornach die gerichtlichen Realitäten-Schätzungen in aücn Fällen bci dcm öandrechte, rücksichtlich Colle-gialgcrichte der Provinz, durch welche die Eisenbahn laufen wird, anzusuchen sind.—Welches in Folge hohen Hofkammcr-Präsidial-Er- lasses vom 18. November d. I., Z. 4249, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. —> Laibach am 2. December 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und P rim ö r, Vice - Präsident. Domlliik Branostetter, k. k. Gubernialrath. Z. 203t- Nr. 1555. Kundmachung. In Folge des §. 25 der, von Sr. k. k. Majestät der privil. österreichischen National-Bank allergnädigst bewilligten Statuten, hat die Bank-Direction die Ehre, nachstehende 10(1 Herren Actionäre, welche nach Einsicht des Ac-tien-Vuchcs zum nächsten Bank-Ausschusse berufen sind, einzuladen, mindestens 25 Stücke auf ihren Namen lautende, und vom 1. Jänner 1842 oder früher datirte Bank-Actien (in so ferne diele statutenmäßige Bestimmung bisher von einzelnen Herren Actionärcn noch nicht er» füllt wurde) bei der Liquidatur der Bank längstens bis 17. l. M. zu deposiiiren, odcr dieselben vinculiren zu lassen. — Adamovich, V. A. von; Arnstein et Eökeles; Auspitz, S; Baworowski, I; Beer, M. H.; Vcnvcnuti, Johann; Bicdcrman, M. L.; Bisingcr, Joseph; Boscowitz, Joseph L.; Bosino, E. C.; Bruchmann, Johann Edler von; Denk, Jacob; Deutsch, Bernhard; Dictrichsteiu, Franz Xar. Graf von; vn 15 a is Du ^^^,ü«r cl domp ; Vu-Nanl.llo l'lol^ Ios. Eduard Baron; El-kan, L. A.; Epstein i!.; Erggelet, Nudolf Freiherr von; Familien'VcrsorgungS-Fond, k, k.; Förster, Franz; Fntzoni Figlio, A.; Fürnkranz, Hein-rich; Gagsstatttr, Johann, Med. Dr.; Gastl, Johann; Gessclbaucr, Joseph? Gcymüller, Ja« 940 cob Rudolf Freiherr von; Goldschmidt, Moriz; Goldstein, L. G.; Gottsberger odlancr, Moriz; Wouters, Ludwig Edler von. —Tue Ausschuß-Versammlung wird am 9. manner 19'l3 früh um 10 Uhr Statt finden, und im Bankgcbaude abgehalten werden. — Uedrigens werden bei der Liqmdatur der Bank vom 19. December 1842 an, weder Umschreibungen oder Vormerkungen vorgenommen, noch Coupons hinausgcgcben werden. — Die Wiedereröffnung für Vormerkungen und Umschreibungen, so wie jene der Coupons-Hinausgabe findet am 9. Jänner 1843 Statt. — Die für das laufende 2. Semester 1842 entfallende Dividende wird unmittelbar nach der Ent- scheidung des Bank-Ausschusses bekannt gemacht und erfolgt werden. — Wien, am 11. December 1642. Carl Freiherr von Lederer, Bank- Gouverneur. Christian Heinr. Edler v. Coith, Bank-Director. Z. 1998. Nr. 29606I Verlautbarung über Veränderungen in den ausschließenden Privlegien. — Dlt k. k. allgemein« Hofkammer hat nachssehende Privilegien zu verlangern befunden: Für das zweite Jahr, das dem Io« hann Joseph Pctens am »7. September ,6Hl vltl'ehene PrlvllcglUM, auf «ine Verbtsse» rung in der srzeugung der Stoffe zu Da» men, und Mannshüten.— Für das drittt Iahr, das dem Anton Pokornp am H. September 1640 verliehene eirjährige, bereits für das zweite Jahr verlängerte P>ivilegmm, auf die Elsindung einer Kochmaschine. — Für das sie^ benre Jahr, das am 24. December l626 dem Lorcnj Alllecw'.cr verliehene einjährige, in der Folge bis uuf d,e Dauer des sechsten Jahres ver» längerte, durch Abtretung an Magdalena Sträub übelgegangene Privllegium, auf die Erfindung, Dachilndeckuligen ohne Mörtel herzustellen. Da übtlgens Magdalena Sträub auf die fernere Gchcimhaltung der Nlschrtl» bung des Gegenstandes ihres PrwilegimnS Ver» z»cht geleistet pat, so wird dlcftlbe zu Jeder« manns Einsicht in das hicramtliche Prlvile, glUms>Register einaellagen. — Für das dritte und v»erle Jahr, das dem Gotil>eb Gycr am 5. December 1840 veum, auf die Erfindung einer M'ffa zum U-!ierz>chen der Tabak- Pfcifen. — Für daö zwölfte Jahr, das an Johann und Eduard Ncithofer am l/. November i93l ver, lichene fünfjährige, in'der Folge b>s auf die Dauer des ellflcn Jahres verlängerte Privilegium, auf nne Entdeckulig und Verbcjserung in der Verarbeitung dcs Kaucschuck. — Für das zweite Jahr, das d. haHen auf das am 25. August 184» erhaltene zwei» jährige Privilegium, auf die E'sindung eines trockenen F»rmsjes,fltlwilig Verzicht geleitet. — Welches hiemit in Gemaßheit des allcrh. Patentes vom 3i. März iÜ32 zur allgememen Kenntniß gebracht wild. — Xaib/ch am ^> December ,84,. Jot). Ncp. PrakischRitterv. Znaimwerth, k.- k. Gu^'ernial - Secretär. Z. llo32. (1) 2ll Nr. IioäH. Nr. 29700. Eoncurs-Verlautbarung zur Wicdllbescyung einer Fiscsladjunctenstclle bei der k. k' Kammerprocuratur »n Tnelt. —> Bli der k. k. Kammerprccuratur in Tr,cst ist die Stelle des erssln Ndjuncten m>t d.m Gc« halte jährlicher löoo st. m Erledigung gckom-mln. — Diejenigen, welche diese erste Ad-junctcnsiclle, oder die zweite mit dem Gehalte von I/»«« ft. verbundene, Falls sie durch Vor» rückung deS zweiten Adjunctm erlediget wer. den sollte, zu erhallen wünschen, haben ,hr< Gesuche bei dieser kandcsstclle längstens bis ,6. Jänner 184H zu überreichen. — In d,«sen Gesuchen haben sie nebst Angabe ihres Geburtsortes; Vaterlandes Standes, chrer Religion «nd der bisher belle'dettn öffentlichen Dienste, sich auszuweisen, daß si, ?4 Jahre alt und un, bescholtenen Rufes, daß sie Doctoren der Rechte, und daß sit/ von der Zeit des erworbenen Doc< torats an, drei Jahre hindurch entweder bei einem Advocalen, bei einem Fiscalamte oder bei einer landesfürstlichen Justizbehörde in der Praxis gewesen sind. — Ferner haben diesel-den das, über die bestandene strenge Fiscal« prüfung und über dic Prüfung der, in dieser Provinz bestehenden besonderen Gesetze und wtsentl'chen Prov>nzial< Verhältnisse erhaltene Zeugniß/ der, nnt dem Gubernial-Encnlare vom »2. September ,626/ Nr. löooi, kund« gemachten hohen Hofkammer-Verordnung vom i3. Iull 1826, Nr. 235^0, gemäß, vorzu^ lfgen. — Endlich haben die Ccmpetenten die vollkommene Kenntniß der deutschen und na-llenischen Sprache und wo möglich emcr lllyl vischen Mnndart nachzuhelfen und alizuzeigen, ob sie mit den übrigen Beamten der k. k. Kam« merprocuratur in Trlest veiwandl oder ver» schwagert und in welchem Grade sie es st^n. — Von dem k. k. küstenl. illpr. Gubevn um. Trieft am 5. December 1842. Joseph Octtl, ^ k. k. Gubernial» Secrelär. 3- 203^. si) 2<1 Nr. 3o8l^. Nr. 336,5. Kundmachung wegen Erledigung eines vn-gll'anischm Stlf, tungsplayes ln der k. k. Theresiamschcn Rlt, teraeadcmie in Wien. — I» der k. k. There-sianischen Nltlelacademle in W»en lst ein bereltS wiederholt, jedoch ohne Erfolg ausgeschrlebener virglllanischcr Silftungöplay ln ErledigUlict gckommc,:, zu welchem arme adellche Iünglmge von alten fllflmäßigen Geschlechtern der Provinz Ti>ol bcrufcn si'id, d»e jedoch dle Netho. rik lllit guten Forlgangs - und Sittenzcugms« sen zurückgelegt, u^d d«e natülllchen Pocken überstanden haben, oder ,mt Elfclg gcnnpft seyn müssen. — Die mrgilianischcn Stlfilinge erhalten gleich den übrigen Zöglingen deeThlres siantums gegen das aus dem Stlftungsfonde zu best'eitelide Kostgeld dle vollständige Ausbildung und (?lj»ehulig, außerdem aber jährlich Ellchun« dert fünfz,a Gulden Eonvent.'Münze als einen Beitrag auf Kle»der und andere kleine Ausla« g,n. — Dlc)cn!gen, welche dielen Play zu er< halten wünschen, hab.n ch Vorlage lines von vier nttermäßigen Cav^liercn be>^atigten Stsmmbaumes zu llefern, und ihre himit, so wie mit dem Miltellosigkeils i Zeugmffe, den Studlen-Zeugn,stell der lktztcn zwei Semester, dann dem Impfscheine belegten Gauche bis ,5. Jänner k. I. bei dem Herrn trafen Joseph Mathias v. Thun-Hohensteiri in Prag, Besi^r des M jorats«Klö>1erl in Böhmen, dem das Prasentalionsrccht zusteht, ;u überreichen. — Von der k. k. ob der cnsischen Landesrigierung. ^inz am 29. November 1842. Joseph Greutter, k. k. Regierungs - Sccrttär. ^crmtsclm ^rrlHUttlarungltt. Z. 2025. (:) Nr. »"«/,„ 9 d i c t. Von dem vereinten Bezirksgerichte zu Mün« kendorf wild bekannt gemacht: Gs sey in 5cr lZxeculionösache des Loren; Smolc von Jauchen, wider Johann Komatar aub Hluda, rrcgen 2us dem w. ä. Bergleiche clstcln bul) Ulb. Nr. 68a Rectf. Nr. 5o2 diensthavcn, auf 556 ft. 2« kr. geschahen ^ Huhrcalität 942 sammt Mahl- und Sägemühle, dann dessen auf »l ft. 5c, kr. geschätzten Fährnisse gewilllgct, und es scycn zu tercn Vornahme die Tagsahungel, auf den 3c». Jänner, den 2. März, und den 3. Apsil »Ü^3, jedesmal Vormittagö von 9 bis »2 Nl)r itn Orle der Realität zu Studa «nil dein Beisätze angeordnet worden, dah die beztichn«te Realität und die Fahrniffe nur bei der dritten Fcildielung unter dem Schätzungölvcrthe hintan» gegeben rvcrden können. Das Schähungsprotücoll, die 3icitations-Be» dingnisse und der Grundtiucbsextract lünncn vor« läufig in dieser Gclichtskanzlei eingesehen werden. Bezirksgericht Müntendo?f den 9 Decem« der »U/i2. Z7 202 5. (2) Anzeige. In der Specerei «Material - Waren - Handlung des N VM. ^otVNMth. zur goldenen Kugel am St. Jacobs-Platze Nr. ^ä, sind nebst feinem Kassel) und Zucker in Sortiment zu billigen Preisen auch folgende Bouteillen-Weine in bester Qualität, als: Nüster-, Menescher- und Oedenburgcr- Ausbruch, dann alter (^ro, N^ll^a, N»jvil8ia AIiH», und echter Kerschbacher, Ierusalemer und Oesterreicher Grinzin-aer, so auch echter französie scher ^wnnp^lwl-zuhaben. Ferner hat Obiger ein bedeutendes Quantum von alten steyrischen Tafelwei- nen rein, klar abgelegen am Lager, welche sowohl in der Stadt als auch außer der Stadtlime, fässer- und eimerweise fortwährend zu dem Preise nach Qualität von 4 ft. - 42 ft. C. M., für den Oesterreicher Eimer, außer der Stadtlime zu haben sind. Z, ,040. (i) Gewölbs-Veränderung. Der Gefertigte hat die Ehre ergebenst anzuzeigen, oaß, nachdem ei seinen, vormals auf ver Schusterbrücke besinnlichen laden verlassen, nun das Gewölbe im Schrey'schen Hause Nr. 223, auf dem Kundschaftüplatz, in der Nahe der Land-schafcs-Zlpotheke, bezogen hat. Indem er für den duich 42 Jahre ihm zu Theil gewordenen geneigten Zuspruch seinen hochverehrten Gönnern den verbindlichsten Dank abstattet, empfiehlt er sich 2cm geneigten Wohlwollen auch noch fcrnershin, und zeigt ergebenst an, daß bei ihm alle Kunsidrechsler-Arbeiten, so wie auch alle Blasinstrumente, Guitarren, Violinen uni) deren Besaitung zu haben sind. Auch werden bei ihm meee-schaumene Pfeifenköpfe eingelassen, sta, derne Kopfe nach allen Formen geschnitten und mit Meerschaum ausgefüttert; ferner sind alle Arten Klpsiiersprchen (mit Maschinen zum Selbstgebrauche), dann Mutter-, Wund» und Halsspritzen bei ihm stets vorräthig. 2Z" Dießfällige Auftrage werden ebenfalls in seinem Hause Nr, 4» in der Theatergasse bereitwilligst angenommen, und für eine solide, möglichst billige und fehlerfreie Arbeit bürgti der ergebenst Unter» «eichnele. Kimon MngllNH. llmilllrechiler und Instluinenlcn» mach«.