1457 Amtsblatt mr Laibacher Zeitung Nr, 204. Frcitass den s. September 1872. (341—1) Nl. 1443. Edict. Bei dem k. k. Landesgerichte in Graz sind! sechszehn systemisierte Gcfcmgenaufseherstcllcn, und zwar acht mit dem jährlichen Gehalte von 350 fl. o. W. und andere acht mit dem Gehalte von 300 st ö. W., letztere mit dem Borrückungsrechtc in dk höhere Gehaltsstufe und alle mit dem Rechte zum Bezüge des dem Waffendienste entsprechenden Dienst-klcides, zu besetzen. Die Bewerber um diese Gcfangcnaufschcr-stellen haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Weae binnen vier Wochen von heute an gerechnet bei dem Präsidium des k. k. Landcsgerichtes Graz einzubringen. Graz, am 4. September 1872. Der k. t. Landesgerichts-Pra'sident: Fabrin. (349—1) "^Nr7 820. Concllrs-Ausschrcibllilg. Bei dem k. k. Landesgcrichte in Laibach ist eine Gcrichtsadjunctenstelle mit dein jährlichen Gc halte von 900 fl. und eventuell eine gleiche mit 800 fl. zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis der klinischen (slovcnischen) Sprache m Wort und Schrift erforderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen nach der dritten Einschaltung dieses Edictes in das Amtsblatt der „Laibacher Zeitung" bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege zu überreichen. Laibach, am 5>. September 1872. K. k. Lnndeogerichts-Prüsidiunl. ^337^2) Nr. 870. Concll r s. Zur Besetzung einer provisorischen Gefangcn-waä>Aufschersstelle II. Klasse in der k. k. Männerstrafanstalt zu Laibach, mit der Löhnung jährlicher 260 fl. und dem Genusse der kaserncnmäßigen Unterkunft, nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brodportion von je 1'/? Pfunden und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Uniformic-rungsvorschriften, wird hiermit der Concurs bis zum 12. September 1872 ausgeschrieben. Die Bewerber um diefe, in Gcmä'ßheit des § 4, litt. l5 des Gcfctzcs vom 19. April 1872, Nr. 60 N. G. B., den anfpruchsbercchtigten Unteroffizieren vorbehaltcne und nur in deren Ermanglung an andere verlcihbare Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachwcisung ihres Alters, Standes, ihrer gewerblichen und Svrachkenntnissc, insbesondere der beiden Landesund ihrer bisherigen Dienstleistung bei der gefer-tigten k. k. Strafhaus-Berwaltung zu überreichen. Lalbach, am 3. September'i872. - ______B- k. Strasliaus-Verumlllmg. (340-1) ' Nr."2237 Die infolge Todfalles an der Volksschule in Hönigstein erledigte Lehrerstcllc mit flovenifcher Unterrichtssprache wird hiermit zur definitiven Besehung ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle wollen ihre docu-wentiertcn Gesuche bis längstens 25. September l. I. b" dem gefertigten Bezirksschulrathe überreichen. K. k. Bezirksschulrath Rudolfswerth, am 4ten ^cptember 1872. ^ k. f. Bezirkshauptmcmn als Vorsitzender. "" Snbllllen>ilNgö-Dthlln»unl3 - Kundmachung wegen Sichcrstellung ocr nachstehenden Natural-Bcrpflegs-Bedürfnisse in den Stationen Vaibach, Vir, Stein, Nudolfswerth und Prevoje auf die Zeit vom R stovember K5^72 bis <5R Vrtober R^73, fiir welche unter Auf-rcchthaltung der bestehenden Subarrendirnngs-Vorschriften noch nachstehende Bedingungen zu gelten haben. l Die öffentliche Behanolung wico an dem unten angesetzten Tage und Orte mittelst Ueberreichung schriftlicher gesiegelter Offerte mit Ausschluß- mündlicher Anträge stattfinden, und müssen die Offerte, nach dem unten angesetzten Formulare verfaßt, gesiegelt, mit 50 kr. Stempel und mit dem 5"/<> Vadium versehen, der VehandlungsEommisslo,, bis l! Uhr Vormittags übergeben werden, indem nachträgliche, sowie im telegraphischen Wege einlangende oder den kundgemachten Bedingungen nicht gemäß verfaßte Offerte unberücksichtigt bleiben. Fremde, der Vehandlungs-Eommission unbekannte Unternehmer haben nebst ihren Offerten auch ein Zeugnis 3er politischen Behörde oder der Handelskammer über ihre Vermögensverhältnisse,, UnternchmungSfahigkeit und Solidität beizubringen, welches Zeugnis jedoch kein älteres Datum als von drei Monaten herwärts zu tragen hat. Unternehmer, welche die Befreiung vom EautionS-Erlag anstreben, haben dieS unter Nachweis der hiefür nach den gesehllchen Bestimmungen ihnen zustehenden Berechtigung schon bei der stattfindenden Verhandlung anzusuchen. 2. Die Genehmigung kann sich auf eine kürzere als die ausgeschriebene Bedarfs-dauer erstrecken, ohne daß dem Ersteher dieSfalls Einsprache zu erheben das Recht zustehen soll, und ist dem Dfferenten auch nicht gestattet, sich eine Entscheidungsfrist auszube-dingen. 3. Beim Abrücken der Garnison aus dem Bequartierungsorte, bei nicht eingetretenem Erfordernis für Durchmärsche oder Verminderung des Bedarfes hat der Contrahent keinen Anspruch auf irgend eine Enljchädigung, dagegen ist derselbe verpflichtet, bei einem erhöhten Erfordernis sich eine vermehrte Abgabe bis zum vierten Theile deS ausgebotenen currenten Erfordernisses um die Contractspreise gefallen zu lassen. 4. Jeder bei Beginn der Sudarrendirung vorhandene ärarische Vorrath kann ohne Einsprache des Subarrendators abgegeben werden. 5. Hat der Dfferent anzugeben, welche Portionenanzahl und wie oft im Monate sich derselbe zur Abgabe des Durchmarscherforoernisses herbeiläßt. Bei Unterlassung dieser Angabe wird ihm der Transennalbedars mit 2 m„ «3?^ 370 4— 4—!12---------823 Laibach, ferner für die Mlttär - Ver- Munkendorf ^^^^ !^ ^.^^ ^ September Pflegs-Magazins- Vir und Kraxen 31.Oktbr. 204128-103- 2---------350 ^ ^' u " b 5 ^ Vrod und Bettcn-,«7y Verwaltung Prevoje 1' ^br. 100 68-47-2--------- 1872 ^ » i ! In Nudalfsmsrlh in Laibach. Rudolfswerth sammt 440 4 4 4 - 10--------980 Töplitz, Treffen, ^^ das äransche Berpflegs-^.^ (7^7 ' Magazins-Etablissemcnt "schee, Landstraß, ^mu . ' gegen entsprechenden Gurlfeld ^ _______-------------- 4 18 Miethzins überlassen und Weifelburg '" . ^ werden. Offert Formulare. Ich Endesgefertigter, wohnhaft in ....... erkläre hiemit! infolge Ausschreibung ddto. Laibach am 1. September 1872: Eine Portlon Brod, K 5U Loth, zu .... kr., sage..... .....u. s. w. in österr. Währung für die Station .... und Concurrenz auf die Zeit vom I......bis Ende......1873 abgeben, für dieses Offert mit dem beiliegenden Vadium von . . . fl. ... kr. haften und die Durchmarsch - Verpflegung nach dem Punkte 2 (d oder o) viermal des Monates besorgen zu wollen. Ferners verpflichte ich mich, im Falle als ich Ersteher bleiben sollte, nach erhaltener ämtlicher Verständigung hievon das Vadium zur lU"/„ Caution unverzüglich zu ergänzen, und wenn ich dies unterließe, mich dem richterlichen Verfahren, und zwar so zu unterwerfen, als wenn ich die Caution erlegt und das Geschäft übernommtn ^ hätte, so daß ich also zur Ergänzung der Caution auf gerichtlichem Wege verhalten werden kann, wie ich mich außer den kundgemachten auch den im Vehandlungs« Protokolle enthaltenen Bedingungen vollkommen unterziehe. Datum....... N. N., w ohnhaft zu . . . .