1397 Amtsblatt Mr Lailmchcr Scitung Nr. 18? Mittwoch dm 18. August l869. (Erkenntniß. Im Namen Sr. Majestät des Kaisers: Vom I. l. iiandesgerichte in Strafsachen in Wien ^'» über Antrag der l. l. Staatsanwaltschaft >Nc!<>. ^ l>. M., Nr. 7183, die durch die Eicheibeitsbebötbe am ' »- M. volljogeoe Vcschlagnahme zweier Placate i ") „An sämmtliche Vuchdrncler Wiens." Druck von ^> ^luer in Wien, Verlag des Forlbildungövereincs für Buchdrucker, mit der Unleisckiift „Der Ausschub:" b) „An das l'. 7. Pudlicum," mit der Unterschrift '^kt Iorlbildun^svcrcin für Vnchorucker und Schriftgirhcr" "bne Angabc des Druckers, Druckortes und Verlages, wegei, ""gchens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung nach » 305, St. G. und bczithuügswcise der Uebertretung im ^inne des H 9 Pr. b>. in Gemäßbeil der §i; 0 und 8 ^ Elrafverfahlknö in Prchfachen bestätigt. Zugleich wird wegen dcs durch den InHall dieser ^tuc!schiislci, bcglü,>dftcn Vergehenö dcs § 305 St. G. ^ Verbot der weiteren Verbreitung der bezeichneten zwei vacate nach Art. V des G^etzes vom 15. October 180« ^ G. 3lr. 142 ausgesprochen. Vom l. l. Landesgerichtc in Strafsachen. Wien, den 10. August I86U. Aoschan l». si. HoIzlnecht "'. P. (305^3) Nr. 9588. Kundmachung. . Von der k. f. Finanz Direction für Oester ^) ob der Cnns wird zur allgemeinen Kenntniß Fracht, das; in Folge hohen Finanz Äiinisterial ^?sses vom 8. Juli 1869, Zahl 22040, die "^'mäßige Gebühren Einhcbnng: '^ allgemeinen Verzehrllngs Steuer sainmt dem ^Nnaligen 20proc. außerordentlichen Zuschlage zu der Vcrzehrungs - Stcncr und dem für die Stadt-Gemeinde Linz einznhebcnden Gemeinde-Mchlage sür alle über die Verzchrnngsstcuer ^nie von Linz zum Verbrauche daselbst eingc-Ehrten, der Gebühren-Entrichtung unterliegen-^ ^n Gegenstände; ^'^ ^iuhebung dcs 25proc. Gemeinde Zuschlages ^n den innerhalb der Linzcr-Verzehrungssteuer-^nie erzeugten gebrannten geistigen Flüssig 'sichtlich eines jeden innerhalb der Linzer Steuer-'Nie erzeugten Eimers Vier blos die Einhcbung ..^ sür die geschlossene Stadt Linz bestehenden fischen Zuschlags Betrages mit 3.36 Nkr. ^st einem außerordentlichen Zu- Mage von .....0.84 „ ^samnien mit . . . .' '.^4. 2 Nkr. ."n jedem Sacharomctcrgradc, ferner des für ^>es Bier entfallenden ' Gemeinde - Znschlags ^ N 3l> 3ienkrcuzcr per Eimer; cudlich ^ ^luhcbnng der Wassermant bei den Linien ^ Mtcrn Heilige Stiege und Donaubrückc in ^, ^ sowie '^ EinHebung der Wegmaut bei den Wcgmant-c»uf ^ ^" ^"M'"^ und Heilige Stiege zu Linz, ^cemb.. iü? """ ^ I""""' ^^^ bis letzten ^'llnc, 1 "" ^'^ der öffentlichen Vcrstei >' "ereint verpachtet werden wird. ^Nlna ^ ^^alitäten, nnter welchen die Verstci 1 ^D l^'" hat, sind: ^ Eimmdd ^"'^^licrung wird Dienstag, d. i. .^^ (^1.) August 18 6 9 ^""" i/^""'""^s bei der k. k. Finanz-Di-. l^lben wx ^ "gehalten , und es werden bei ^e niit? ^ und schriftliche Anbote, welch' ^ Voqen , ^^uipelmarkc von 5>0 kr. o'. W. '!" "Nter ^ Aschen,. st"d, und zlvar bezüglich Nur vere' . ' "'^ ^ angeführten Ob enn vorgenouttncn werden. 2. Der Ausrufspreis als einjähriger Pachtschilling sür die vereinte Verpachtung der allgcmei-,' nen Bcrzchrungs Steuer sammt dem außerordent'! lichen Zuschlage und den Gemeinde Zuschlägen, dann der Wasser- und Wcgmautbeträgt 196.500 st., d. i. Einhnndcrt sechs nnd Nennzig Tausend uud ^ Fünfhundert Gnldcn ö. W., wovon anf die ärari fchen Gebühren . . . 145.095) fl. 60 kr. ^ und auf die Gemeinde- ! Gebühren .... 51.404 st. 40 kr.! entfallen. Dieser Ausrufspreis ist dem für die^ laufende Pachtung erzielten Pachtzinfe gleich. 3. Znr Pachtung wird Jedermann zugelassen,! welcher nach den Landesgesetzen zu derlei Geschäften! geeignet und die bedungene Sicherheit zu leisten, im Stande ist. ! Für jeden Fall sind alle Diejenigen sowohl von der Uebernahme als auch von der Fortsez zung der Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zu ciuer Strafe verurtheilt wur den, oder welche in eine Untersuchung wegen Verbrechen verfallen sind, die blos wegen Abgang! rechtlicher Beweife aufgehoben oder worüber noch ^ nicht rechtskräftig entschieden wurde. j Minderjährige Personen, dann contractsbrü^ chigc Gefallspächtcr werden zu der Licitation nicht ^ zugelassen, eben so auch Diejenigen nicht, welche wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällt ! Uebertretung in Untersuchung gezogen und ent-, weder gestraft oder nur aus Mangel der Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurdeu, und ^ zwar die Letzteren durch sechs auf den Zeitpunkt der Ucbertrctnng oder, wenn dieser nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre. > 4. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat vor dem Beginne der Licitation das^ Vadium in Barem oder in österreichischen Staats- ^ Papieren nach dem Börsencourse mit zehn Percent dcs Ausrufsprcifes, d. i. mit dem Betrage von ^ 19.650 st. bei der Licitations Commission zu^ erlegen. j Staatsanlehenslose vom Jahre 1839, 1854, > 1860 und 1864 werden nicht über deren Nenn-wcrth angenommen. Es ist auch gestattet, dieses Vadium bei einer k. k. Eassc zu erlegen, in welchem Falle die Quittung jener Cassc, welche das Vadium in ^ Empfang genommen hat, der Limitations - Com- ^ mission zu übergeben ist. ! 5. Die Genehmigung des Licitationsactes ' steht dem k. k. Finanz-Ministerium zu. ^ Für den Fall, als ein ganz glciches münd^ lichcs uud schriftliches Anbot vorkommen sollte,' wird dem mündlichen, unter zwei oder mehreren gleichen schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben, für welches eine vom Licitations - Com-^ unssär sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. 6. Nach geschlossener Licitation wird kein! nachträgliches Anbot mchr angenommen. 7. Bci schriftlichen Anbotm ist außerdem' hierüber bereits Gesagten noch Folgendes zu! beobachten: ! il) Dieselben müssen bis zum Beginne der münd ! lichcn Versteigerung, d.i. bis 9 Uhr Vor mittags am Einunddreißigsten (31.) August! 1869, bei der Vorstehung der k. k. Finanz-Direction in Linz versiegelt überreicht werden, indem später eingelangte Offerte als nachträgliche Anbote angcfehen und nicht mehr berücksichtiget werden. d)Die schriftlichen Anbote müssen das Object, auf welches geboten wird, dann den Betrag, der angeboten wird, in Zahlen nnd Buchsta ben deutlich ausdrücken und sind von den: Offcrcntcn mit Vor- und Zunamen, dann mit Beifügung des Charakters und Wohnortes zu unterzeichnen. o)Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte auszndrücken, daß sie sich zur un getheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Aerar zur Er füllung der Pachtbcdingungen verbinden. Ungleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofscrcnten namhaft machen, an welchen die Uebergabe dcs Pachtobjectes acschehen kann. .' ' / . 6) Diese Anbote dürfen durch keine, den Licita-twnsbedingnngcn nicht entsprechende Klauseln beschränkt sein, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß der Offerent diese Bedingungen genau befolgen will. Von Außen müssen diese Eingaben als Offerte für das (zn bencnnende) Object bezeichnet sein. Das Formulare eines Offerts folgt nach. <') Die schriftlichen Offerte sind von dem Zew pnnkte der Einreichnng für den Offerenten, ! für die Finanz-Verwaltung aber erst von dem ^ Tage, an welchem die Annahme desselben > dem Anbietenden bclannt gemacht wordcn ist, verbindlich. ! 8. Wer im Namen eines Anderen ein Anbot macht, muß sich mit der gehörig lcgalisirten Vollmacht seines Machtgcbevs bei der Commission noch vor der Licitation ausweisen und derselben die Vollmacht übergeben. 9. Die näheren Bedingungen werden vor der Licitation vorgelesen, es können dieselben aber auch früher während den gewöhnlichen Amtsstnn-den bei der Finanzdircction in Linz, sowie bei allen anderen Finanz Landes Behörden eingesehen werden. Linz, am 20. Juli 1869. Von dcl k.k./inmydiration für Vrsterreich ob der Emw. Fovmlllar? eines sei, ri ft liehe,, Offertes. Ich Endesgcfcrtigtcr biete für die mittelst Kundmachung der k. k. Finanzdirection zu Linz vom 20. Juli 1869, Z. 9588 ausgeschriebene Pachtung der Verzeh rungs-Steuer sammt Aererial-Zuschlag, des Gemeinde-Zuschlages in der Stadt Linz, dann der Wasser-mauth nnd der beiden Wcgmauth-Stationcn Landstraße und Heilige Stiege zu Linz, für die Zeit ^vom 1. Jänner 1870 bis letzten December 1872, den Iahrespachtschilling von.....st. . . kr. (mit Ziffern), d.i..'.... Gulden . . . Ncu-kreuzer (mit Buchstaben) ö. W., wobei ich erkläre, daß mir die Contractsbedingungeu gcnan bekannt sind und ich mich dcnsclbcn unbedingt nnterwerfe. Als Vadium lege ich im Anschlüsse den Be trag von.....fl. . . . kr., d. i. (in Buch staben auszudrücken) bei, (oder: lcgc ich nächste ^ hendc Staatspapicre im Betrage von.....st. ,. . . kr. d. i. jin Buchstaben auszudrücken, oder: z lege ich die Kassa-Ouittuug der k. k....... !übcr das erlegte Vadium bei). ...... am........1869. Eigtlchiüidi^ Uulcischlist, ^lMulttr n, MfelUhllltsott. Von Mußen: ! (nebst der Adresse an die k. k. Finanz Directions-Vorstchuugin Linz und der BczeichmmgdcsVadiun'.s.) Ofscrt für die Pachtung der Verzehrungssteuer und dcs Gemeinde Zuschla gcs, dann der Wasscrmauth und dcr bcidcn Wcg^ mauth Stationen Vandstraßc und Heilige Stiege zu Linz. 1198 (318-2) Edict. "-'"^- Bei dein k. l. Landesgerickte in Graz ist die Stelle eines Rathes mit dem systemmäßigen Ge halte jährlicher 2000 fl., evcntllell eine gleiche Stelle mit dem Gehalte von 1600 sl. und dem Vorrücknngsrechte in die höheren Gchaltstnfen zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege binnen vier Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in das Amtsblatt der „Wiener Zeitung" bei dem Präsidium des f. f. Landesgerichtcs Graz einzu dringen. Graz, am 13. August 1869. (317—3) Nr.^7927 Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Friesach, resp. im Falle einer Uebcrsctzung bei einem andern Be zirks-Gerichte Kärntens, ist die Vezirksrichtcrstelle mit dem Gehalte jährlicher 1300 fl. uud dem Vorrüctungsrechte in die höhere Gehaltsstufe per 1500 fl. zu besetzen. Bewerber haben ihre Gesuche bis 3 0. August d. I. beim Präsidium des Landesgerichtes zu überreichen. Magcnsurt, am 11. August 186!). (319—1) Nr. 1319. An der t. k. Montan-Hauptschule in Idria ist der Dienst des Lehrers der dritten Classe mit dem Gehalte von jährlich 367 fl. 50 kr., einem Holzgelde von 28 ft. 35 kr., einem Natural-Quartiere und mit dem Genusse eines äirautackers von 122 lIMft., so lange derselbe nicht zu Werks-zwecken bcnöthiget wird, — oder im Falle einer Borrückung der Dienst des Lehrers der zweiten Classe mit dein Gehalte von jährlich 315 fl., einem Holzgelde von 18 sl. 90 kr., einem Quar ticrgelde von 21 st., und mit dein Genusse eines Krautackers von 111 ^Mastern, so lange derselbe nicht zu Werlszwect'eu benöthiget wird, pro visorisch zu besetzen. Die Bedingnngen zur Erlangung einer dieser Lehrerstellcn sind die Befähigung zum Lehrfache und zum Aortrage in slovenischer und deutscher Sprache, die Kenntniß des Aiolinsvielens und die Befähigung zur Ertheilung des Unterrichtes litt Gesänge. Die mit der Nachweisung dieser Beding"« gen durch Zeugnisse, dann mit der Nachweisimg über das Alter, den Stand, die zurückgelegte Studien, über die sittliche Aufführung uud die herige Dienstleistung im Lehrfache versehenen Coi» petenzgcsuche sind binnen drei Wochen bei der gefertigten Direction einzubringen. Idria, am 15. August 1869. K. k. Derg-Direction. (309—3) Nr. 5876- Kundmachung. ^ur Besetzung der Lehrerstclle an der iw' errichteten Volksschule in Sostrn, mit welche! ein fassionsmäßig gesichertes Einkommen vo» 280 fl. 16 kr. verbuudeu ist, wird der EoncU^ bis Ende dieses Monates ausgeschrieben, binnen welchem die mit den St»' dien und Befähigungs Decretcn documentirteil Gesuche Hieramts zu überreichen sind. Laibach, am 3. August 1869. K. k. ßr.urko-Hauptnmnnschast.