zur Laibacher Zeitung. <^U 1^6 DonnerNag den 7. December ILV. C;nbcrni?ll« Verlautbarungen. Z, 2V25. (2) Nr. 26139. Cireulare d-es kais. kön. Nlyrischen Guberniums. —. Stempel für Eingaben bei Berggerichtcn. >— Me hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat mit dm, Hofdccretc vom 13. September, 1843, Zahl "^^582, im Einverständnisse mit der k. k. Hofkammer im Münz - und Bergwesen, bezüg-Nch des Stempels für Eingaben bei Berggerich-tm folgende Belehrung zur Darnachachtung erlassen: Wcnn es sich um gerichtliche Acte in Gtyeitsachen handelt, ist bei alien k. k. Berg-yerichtcn und Berggerichts« Substitutionen, sie Mögen für sich selbständig amtiren, oder mit?ld-Ministrations - Behörden vereinigt seyn, der zweite Abschnitt, Zahl 1, des ersten Hauptstückcs, ersten Theiles, des Stempel-ul»d Taxgesehcs vom ^7., Jänner 1810, und insofern es sich um gerichtliche Acte ausier Streitsachen handelt, der dMe Abschnitt, Zahl 1, desselben Haupistückes und Thcils genau zur Norm zu nehmen, wobci dlr k. k. Bcrggcrichte jedoch in GemäfttM des hohen Hoskammer^Dccvetcü vom 3.. Februar 1843^ Zahl '^-7,32, als Singular-Gerichte zu behandeln sind. — Die Stempelgedüyr für ämtliche Acte in nicht gerichtlichen Angelegenheiten, welche bei Berggerichtcn vorkommen, hängt nach A KA'des. deutschen, und §. 52 des italicm-ichen Textes des Stempel-und Taxgesctzes vo:» dem Umfange und der Ausdehnung der Nirkc salukcit dcs Bc'l'ggerichrcs ab, an welches die Eingabe gerichtet ist. Demnach unterliegt jeder Bogen., einer ämtlichen nicht gerichtlichen En-i Hübe bei den k. k. Berggerichtcn zu Kuttendcrg U7 Böhmen, zu Hall in Oesterreich ob del SnnZ, zu Klagenfull in Kärnten, zu Leobcn in Meiermark, zu Stcier in Oestereich od dcr Enns, danu bei den k. k. Vcrggcrichts-Substitutionen M Laibach in Kram und zu Stvcnico in Dal-«natieu,, in dcr3tegel demStem^ei voll W Kreu- zern; wogegen derlei Eingaben, welche bei den k. k. Berggerichten zu IoachimZthal, Mieö und Przibram in Böhmen, zu Colomea, Sambor und Wicliczka in Galizien, zu Kaczyka in der Bukowie na, dann bei den Berggerichts - Substitutionen z» Bleiberg in Kärnten, zu Hall in Oesterreich ob dcr Enns,und bei allen Berggcrichtä-Substitutionen, in Böhmen einkommen, in der Regel dem Stempel von 6 Kreuzer für den Bogen zu unterziehen sind. —' Bei Privat- Bcrggerichts - Substitutionen treten in gerichtlichen Angelegenheiten, und zwar in Streitsachen die Stcmpclgebühren nach Borschrift des ersten Theiles, ersten Hauptstückes, zweiten Abschnittes, Zahl 2, und außer Streitsachen jene nach Vorschrift des ersten Theiles, ersten Hauptstückes, dritten Abschnittes, Z. 1,des Stempel-und TaxgcsetzeZ ein. — In nicht gerichtlichen ämtH-chen Angelegenheiten aber haben bei diesen Substitutionen die Bestimmungen des ersten Theils, ersten Hauptstückes, vierten Abschnitt des genannten Gesetzes, i»! Anwendung »zu kommen. -^ Schürf- und Mutyungsgesuche haben den gewöhll-lichen Eingabenstempel zu erhalten, dagegen GeM chc um Bclehnung und um Berechtigung zur Er-nchtung von was immer für montanistischen Wcrs-stätten den Stempel von3l> Kreuzer für jeden Bogen erfordern. '— Laidach am 6. November 18V. Ioleph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Grafzu Welsveig, Raiteygu U l. d Prlmör, Vlce - Präsident. Georg Mat^laS Sporer, f. k. Giibtrl-.iülrath. Z. 2U22. Nr. 2743V. Ourrende über Veränderungen dei verliehenen Privilegien. ^- Die k< k. allgemeine Hofkammcr hat das dem Abraham Pollack unterm 14. November 1849 verliehene Prwilegp um, aus die Erfindung und Verbesserung M» 912 Schuhwichse, am 22. October d. I., Zahl 42099, auf das vierte und fünfte Jahr zu verlängern befunden. — Laut einer Anzeige des Mailändischen Guberniums hat 3l,elano I^imiw das ihm am 29. März 1343 verliehene Privilegium, auf die Entdeckung 1) glänzendes Maroquin-Papier zum Ausfüttern der Hüte und zu anderen Gebrauche zu erzeugen; 2) den Druck der sogenannten Scheiben oder Böden mit Gold-und Silberfarben zu erleichtern, an (Iiacomo l'i'iZerio mittelst Cessions-Urkunde vom I». Juli 1843 abgetreten. — Nachdem Johann und Heinrich Seufert zu Wien in einer bei der niederösterrei-chischen Regierung überreichten Eingabe auf die Geheimhaltung der Beschreibung des ihnen unterm 12. Juni 1839 verliehenen Privilegiums, auf eine Erfindung und Verbesserung des Bandmühlstuhles verzichtet, und um die Behandlung derselben nach dem ersten Absätze §. 8. "des allerhöchsten Privilegien - Patentes vom"31. März 1832 gebeten haben, so erhielt diese Landerstcll« mit dem hohen Hofkammer-Dccrete vom 7. l. M. Zahl 44721 die Weisung, die in Abschch'r beigegebene Beschreibung des genannten Privilegiums zu Jedermanns Einsicl/t in das Privile« gicn - Register eintragen zu lassen, welche erfolgte Verfügung hiemit zur öffentlichen Kenntniß gcbrucht wird. — Laibach am 19. Novem« ber 1843. Joseph Freiherr v. Weingarten/ Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitena« und Primör, Vice-Präsident. Georg Mathias Sporer, k. k. Gubernialrath. KveiSäMtliche Verlautbarungen H. 2031. (2) Nr. 18017. Kundmachung. Bekanntgebung ocr Subarrcndiru:igs-Be-handlung für die nächstjährige Vcschalzeit, d. i. seit 1. März bis Ende Juni 58'14. — Die Sudarrendirungö-Verhandlungen wegen Sicherstellung der Verpflegung für die k. k. Be-schalpferde auf die nächstjährige Bcschalzeit, d. i. vom 1. März bis Ende Juni 164'l, nach dem bkifoluenden Orfordcrliiß.-Aufsatz?, werden durch einen k. k. Kreiscommissär, und zwar: Für die Station Mannsdurg am 18. December dt I. in der Bez. Kanzlei zu Mü'nkendorf; für die Station Krainburg am 19. desselben Monats in der dortigen Bez. Kanzlei; für die Station Neumarktl am 20. desselben Monats in der dortigen Bez. Kanzlei, und für die Station Veldcs am 21. desselben Monats in dcr Amtskanzlei der Herrschaft Vcldes, jedesmal um 10 Uhr Vormittaqs abgehalten werden. Dislocations- und Naturallen-Crforderniß-Entwurf für die Beschälzcit des Jahres 1L'14. """" Für s Tägliche Ersoroernlß ^ Vequartirungsstation ^ ^. Z^". Z^ ^ AI ^3^ Anzahl l P o r l i o n e n ' ^" Mannsdurg ^ . . . . 3 41 3 I ^ ^ I 6 ^ Krainburg....... 3^3 3 4 8 ^ Neumarktl......' 232 6 3 6 «" Veldes........ 3 ^ 3 8 4 6 Summa . . . l"i1 13" 11 ^3o i15 I0 Anmerkung. In den Stationen Neumarktl und Veldes werden die Commanden crst am 16. März eintreffen, und bis 15. Juli alldort verbleiben. — Hiezu werden die LieferungZ-lustigen zu erscheinen vorgeladen. — Kreisamt Laibach am 28. November 18'13. Z. 2022. (3) Nr. 18113. Laut hoher Gubernial-Verordnung vom 6. October d» I., Zahl 2W90, hat die hche k. k. vereinte Hofkanzlei mit Decret vom 21. September!. I., Z. 29231, der Gemeinde Mannöburg die angrsuchte Bewilligung zu ertheilen geruht, drei neue Jahr- uuo Vieh« markte, und zwar am 16. März, 6. Novem- 913 bce und 13. December jeden Jahres abhalten zu dürfen. — Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — K. K. Kreis amt Laibach am 27. November 1843. KtKvt- lmv lantlrechtliche ^erlautbarungsn. Z. 2tt'l8. (l) Nr. 8620. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt: Cs scy von diesem Gerichte auf Ansuchen der k. k. Kammcrproclircttur, nom. des Gefällen-Acrars, gegen Georg Watz, in die öffentliche Versteigerung der, dem Exc-quirtcn gehörigen, am l. Juni 1826 5u^ Serie 412 verlosten krain. Aerar. ord. Obligation Nr. 8l95, clclo. 1. Fcbruar 180l, ü 4L pr. 200 st. gewilliget, und hiezu drei Termine, 'und zwar auf den 30. October, 20. Noncm-ber und 18. December, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Obligation weder bei der ersten noch zweiten Fcildietungstagsatzung um den Au.srnfsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe oei der dritten auch unter dem Ausrufsbetrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frel steht, die dicßfalligen Licitationsbcdingnisse in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amlöstunden, oder bei der dicß-ländigcn k. k. Kammerprocuratur einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Lalbach am 30. September 18^3. Nr. 10500. Anmerkung. Da obige Obligation wcder bei der ersten noch zweiten Versteigerungs-Tagsatzung veräußert worden ist, so wird selbe bci der auf den 18. December l. I. angeordneten dritten Tagsahung feilgeboten werden. Laibach den 25. Nov. 1643. 3 2o56. (2) Nr. lQHoo. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Michael Smole, gesetzlichen Vertreters seines minderjährigen Sohnes gleichen Namens, als erklärten Andreas Smolc'schcn Erben, durch Dr. Wurzbach, wider Gregor Mathias Drcnig, in die öffentliche Versteigerung des dem Exequirten gehörigen, «uf 988 fl. 15 kr. geschätzten Hauses Nr. 7 in tcr Gradischa- Vorstadt, wegen aus dem Urlheile ä tosten den hlerortlgcn Gerichts»Adoocaten Dp. Zwayer als Curator bestellt, mit welchem bte angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschiede»! wcrdeu wird. — Die Anna Gssperrttl'sch^n Erden werden dessen zu dcm Ende erinnert, dawn sie allenfalls zu recvter Zeit selbst tr» scheinen, oder inzwlschm dem bestimmten Vere treter, vr. Zwayer, ihre Rechtsbehtlfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst eincn andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und übcrhauvt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschre», ten wissen mögeli, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Vtrabsaumung entstehenden Fvlgcn selbst beijUmcssen haben würden. -» Lalbach am 21. November l6/l3» Z. 20^4. (2) Nr. 109^6. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte i« Krain wird durch gegenwärtiges Edict allen Denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte i» 91tz die Eröffnung des ConcurseS über das gesamm-te bewegliche und im Lande Krain befindliche unbewegliche Vermögen deS Wenzel Ießenko, Ledcrhandlers in Laibach, gcwilliget worden. Daher wird Jedermann, dcr an crstgcdachten verschuldeten eine Forderung zu stellen berech-ti^cr zu seyn glaubt, anmit erinnert, blä zum 4e. März 1844 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den »um dießfälligen Masseuertrctcr aufgestellten Or. Kleindienst, unter Substituirung dcö Dr. Paöchali, bei diesem Gerichte so gewiß einzu-brinaen, und in dieser nicht nur die Nichtig» keit seiner Forderung, sondern auch das Recht, traft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt Hu werden verlangt, zu erweisen; als widri-geus nach Verfließung deS erstbestimmten 2a» ges Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, tm Lande Kram befindlichen Vermögens des «ingangsbcnannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich em Compensationsrechl gebührte, oder wenn sie auch ein eigens Gut von dcr Masse zu fordern hatten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegc^dvs Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also selche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig fty:i sollten, die Schuld, ohngeachtet des Ooniprnsations-, Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Starten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden wür-dc-n. — Uebrigens wird den dießfälligen Gläu, vlgern erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl cincä neuen, odcr Bestätigung beö bereits aufgestellten Vermögenöuenvalters, so wie zur Wahl eines auf den 18. März 1344 Vormittags um 9 Uhr vor die« scm k. k. Stadt- und Landrechte angeordnet werde. — Laibach den 4. December 1844. Acmtllche Verlautbarungen. 5. 203!. (2) Nr. 5827. Ueber Psandnngsbcwilligung des löbl. k. k. Kreiöamtcs clliö. 11. Mai l. I., Nr. 718?, wcrdcn vom Magistrate wegen Steuer-siückständen am 27. des nachstkommenden Mo> narcs, dann 28. Jänner und 27. Februar Wnftigcn Iahre5 folgende, dem steuerpsiichti-sscn Ios. Eerlliz, And. Luckmann und Ios. Breöquar gthörige Gegenstände um II Uhr früh vor dem Nalhhause licitando veräußert wcr0 strat Laibach am 23. November 1L43. 3. 2039. (2) aä Nr. 7573. Am 9. d. M. Vormittag um 11 Uh^ wird am Rathhause die Verpachtung der stütz-tischen Eisgrube auf 3 nach einander folgende Jahre im Licitationswege vorgenommen we«5> den. — Die Bedingnisse sind im magistrals chen Expedite täglich einzusehen. — StadtMH-gistrat Laibach am 3. December 1343. Z. 2022. (3) Nr. '""/^tz> E o n c u r s zur Besetzung der c ontro lli render» Amtschreid er stelle bei der Staats» Herrschaft Sachsen burg in Kärnten.. — Bei dem Verwaltungsamte der Cameras Herrschaft Sachsenburg in Kärnten ist die m^t einem Gehalt« jähr!, dreihundert fünf-zig Gulden C. M., freier Wohnung im herrschaftlichen Schloßgebäude, und dem Holzc dcputate jährlicher zehn Klafter harter Scheiter verbundene controllirende ?lmtschreiberstelle erledigt werden, zu dere:: provisorischer Wia-derbesetzung hiemit der Concurs bis letzt herigen Dienstleistung, tadellosen Sittlichkeit, dann der Kenntniß der Landamtirung, unZ der auf den Staatsgütern eingeführten Rech-> nung2Manipulation, endlich der Fähiqkeit zur sogleichen Leistung einer baren odcr fideijusso-rischen Dicnstcaution im Gehaltsbetrage, unier Anschluß d,r Qualificationstabelle, vor Ablauf des festgesetzten Concurstermincs bei der k,. k. Cameralbezirkö-Verwaltung zu Klagenfurt chn vorgeschriebenen Dienstwege zu überreiche», und darin zugleich anzuführen, ob und in weichem Grade der Bittsteller mit einem Beam« ten dieser Cameralbezirks-Verwaltung, oder jener der Staatsherrschaft Sachsenburg veo» wandt oder verschwägert sey. — Von hex k. k. steyrisch - illyrischen Camera!-Gefall«?-Verwaltung. Gratz am 22. November 13«. 915 C5ubtrnl'Hl - v"erlautdHruttz;elt. Z. 2014. (3) Nr. 3612. »^ 6. 28782. Kundmachung in Betreff der Lieferung von Ober» bau hölzern für die Staats - Eisen« bahnen. — Für den Oberbau der Staats-Eisenbahnen sind in Mahren, Böhmen und Stcyermcn'k Untcrlagöschwellen erforderlich. — Die Staatsverwaltung beabsichtiget die Veistel-lung derselben im Licitationswege und eS werden zu diesem Behufe nachstehende Bedingun« ß?n bekannt gemacht. —- §. l. Die Untellags« schwellen können entweder aus Eichen- oder aus Lärchdaumholz bestehen. Unter gleichen Um° standen wird Letzteren der Borzug eingeräumt. "—. §. 2. Die einen wie die andern müssen aus zur gehörigen Zeit geschlagenem, gesundem Holze angefertigt und von Rinde und Splint befreit seyn.— Stücke, welche ungesund, über-slandig, maslig und nicht gerade sind, aus Resten erzeugt wurden, mit faulen oder schwarzen Resten oder mit Nissen behaftet sind, und den ganzen Kern enthalten, werden nicht angenommen. §. 3. Das erforderliche Quantum von den verschiedenen Holzgattungen ist in dem, am Ende dieser Kundmachung beigefügtem Ausweise ersichtlich. — Es kommen dreierlei Holz-gattungen vor, nämlich'gcwöhnliche, 7'/? Schuh lange Schwellen, dchaule Schwellen mit dem Querschnitte dcr gewöhnlichen Schwellen, aber mit verschiedenen Längen: Dimensionen, und endlich kantig geschnittene Schwellen von verschiedener Länge, Dicke und Breite. — Bei den ersten zwei Gattungen muß die untere Lagerfläche 12 Zoll, die obere Flache, wenn sie gezimmert ist, 5 bis 6 Zoll, und ihre Höhe (Dicke) muß 6 Zoll betragen. Bei der dritten Gattung muffen die im Ausweise ersichtlichen Dimensionen vorhanden seyn. — §. 4. Die Form dcr ersten zwei Gattungen, nämlich der gehauten Schwellen, kann entweder nach der Figur I. einem Haldkreise, oder nach Figur II. 5 bis 6 Zoll. ^^ ,» Zoll. i« Zoll. einem Trapez gleichen. Im ersteren Falle müsse» die Schwellen um 7, Zoll höher seyn. Die Form der geschnittenen Schwellen muß von der Art seyn, daß die Seitenflächen senkrecht «nf einander stehen. — 'Alle Schwellen muffen de« vorgeschriebenen Dimensionen der Breite lmo Höhe nicht nur an den beiden Enden, sondern der ganzen Lange nach vollkommen entsprechen. — ^. 5. Wie viel von dem ausgewiesenen Gc-sammt, Erfordernisse auf der Bahnstrecke Zwischen Hohenstadt und Pardubitz in Mahren und Böhmen, dann zwischen Brück und Grah in Steyermark zu liefern, und auf welchen Lager^ platzen zu deponiren seyn wird, ist ebenfalls aus dem beigeschlossenen Ausweise zu ersehen. — §. 6. Die Ablieferung kann gleich nach Ad-schluß des Liefcrungsvertrages, muß aber läng» sttns Ende März 18^'l- beginnen, und bis Ende Juli 1844 beendet seyn. — §. 7. Die wirkliche Uebernahme der Schwellen geschieht durch die von Seite der k. k, General.Direction für dieStaats-Eisenbahnen aufgestelltenCommissär?, welche die Schwellen untersuchen, und alle mit den bedungenen Erfordernissen nicht übcreili' stimmenden Stücke, ohne daß dem Lieferan:"n dagegen eine Einwendung gestattet wird, aus-stoßen werden, die von Seite des Lieferakl ten, nach Weisung der Commifsare, von dea ararialischen Lagerplätzen zu cmferncn sind. — Di< zur Uebernahme geeigneten Schwellen werden mit einem amtlichen Zeichen versehen und förmlich übernommen. — Es wird hierüber ein Protocol! aufgenommen, welches uon den Com-miffären, dem Lieferanten und zwii Zeugen zu unterfertigen ist. Das Original dieses Pro,to-colleö bleibt in den Händen der Cowmiffäre u:id dem Lieferanten wird auf sein Verlangen eine Abschrift ausgefolgt. — Erst von dem Zeit« punkte dieser Uebernahme ist die Ware als Rerarial-Eigenthum anzusehen, bis dahin bleibt sie das Eigenthum des Lieferanten, und er hüt somit alle Nachtheile und alle Gefahr zu tragen, welche die Ware bis dahin treffen mag. — Um das Geschäft der Uebergabe zu erleich« tern, sind die Lieferanten verpflichtet, die Schwel-len auf dem Aerarial-Lagerplatze in regulären Haufen von 5 Fuß Höhe aufzuschlichten, oiese Haufen, wenn es die Kommissare fordern, zum Behufe der Untersuchung aus einander zu le« gen, und nach Vollendung derselben die frohere Aufschlichtung herzustellen, und alles dieses auf ihre Kosten zu bewerkstelligen. — §. 8. Die Bezahlung für die übernommenen Hölzer geschieht auf Grundlage des Uebernahmspro« tocolles und erfolgt gegen gehörig gestampfte (2. Amts-Blatt Nr. N6. v. 7. December 1843.) 916 Quittung und Beibringung der von der Ueber« nahmscommission auszufertigenden Empfangs» recognition, entweder bei dem k. k. Universal' Nameral-Zahlamte in Wien, oder bei einem (Zameral-Zahlamte in den Provinzen, je nach dem Wunsche dcr Lieferanten, welches jedoch »il'r'jchn Tage nack crfolgtem Contractsadschl:ls< s^ bei dcr General-Direction für die Angclegen-hcitin der Staats-Eiscnbahncn schriftlich zu er» klären ist. — § 9. Die Anbote zur Lieferung d.r verschiedenen Holzgattungen sind bei der k, k. General - Direction für die Staats« 'Eisbahnen längstens bis 27. December d. I. Mittaqs um 12 Uhr schriftlich, versiegclt i!'^d mit dcrUcbcrschrist: „?lnbot zur Holz-liefcrung für die Sta ats-E isenda h« nkn" zu übcrrcichen. — §. U). Jedes Anbot mnß mit dem Vor- und Geschlechtsnamen des Lirferungslufligen unterfertiget scyn, und muß dessen Wohnort enthalten. Dasselbe hat zugleich wir Bestimmth-it die Gattung dcs Holzes, aus welchem die Schwellen erzeugt sind, und die Stückzahl der auf einen oder den andern, oder auf mehrere d^r in dem beigeschlossenen Wer-zcichnisse benannten Lagerplatze zu liefernden gewöhnlichen 7 '/^ Schul) langen, dann dcr verscbicdcnen längeren bohautcn oder geschnilte« ncn Schwellen auszudrücken; dann ist der Preis der gewöhnlichen Schwellet» pr. Stück, und der Pr^'is dcr gehaute),, so wie auch dcr P^ciö der ftcschiüttencn längeren Hölzer pr. Elibik-Schuh in ZiA'rn und Buchstaben zu bezeichnen. —Auch muß in dem Offerte angegeben scyn, aus wel« cken Gegenden das zu liefernde Holz beigestellt w,rd. — §. 11. Die Offerte können sich auf die ganze Menge des in dem beiliegenden Ausweise enthaltenen Bedarfes an gewöhnlichen oder längeren dehauten und geschnittenen Schwel» llN, oder auf geringere Partien beziehen; diese dutfen jedoch bei d^l gewöhnlichen Schwellen lnchl- weniger als zehn tausend Stücke, und bei den längeren behautcn und geschnittenen Schwel-tcn nicht weinger als das für die einzelnen Lagerplätze ausgcmittelte Quantum betragen. — H. !2. Anbote, aus denen die Preisforderung nlcht n'.it Bestimmtheit abgenommen werden kann, >i< in den übrigen bezeichneten Erfordernissen, mangelhaft sind, oder welche von den gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, werden nicht berücksichtiget werden. — §. 13. Dic Entscheidung über die eingelangten Offerte wird vön dem k, k. Präsidium der allgemeinen Hof° kammcr erfolgen. — A. l4. Bis zu dieser Ent- scheidung bleibt der Offerent v«n dem Tage KH überreichten Anbotes für den Inhalt desselben rcchtsverbindlich, und ist im Falle der Annahme d^'selben verpflichtet, das cmgniommcne Vc^« sprechen in allen Punkcen zu erfüllen uuH bcn förmlichen Vettrag hierüber auszuf??« tigen. — §, 1Z. Längstens vierzehn 55c,^ nach dcr Verständigung üder die erfolgte C',w scheidung hat der Offcrent, deffon Anbot a>^ genowmen wurde, die Caution mit fünf Pl«l< cent des Gtsammtpreifts der ihm übcrlafsineH Lieferung enlweder im Baren oder in hierzu ge>> fttzlich geeigneten österreichischen Staatsp^pie-ren nach dem Börsewerthe des dem Erlagstage vorhergehenden Tagcs, odcr i>, gehörig nach dem Sinne des §. l?^ dcs allgemeinen bürget Gesetzbuches versicherten hypothekarischen Vez> schreibungen, über deren Annehmbarkeit dle k. k. Hof- und niederösterrcich. Kammcrprocuratnr entscheidet, zu leisten. Die zur SicherstellunA eingebrachten Effecten werden iu dem Maße, als sich die Höhe der Cautionspsticht durch con? tractmäßige Lieferungen von selbst vermindert, auf Verlangen des Contrahenten zurück erseht werden. — 8. 16. Sollte sich der Lieferung Unternehmer weigern, den Vertrag auszuferti« gen, oder die vorgeschriebene Caution zu le,»' sten, oder sollte derselbe überhaupt die übcl^ nommenen Verbindlichkeiten in B^zug auf die Güte und Menge des Holzes oder auf den Termin der Lieferung nicht erfüllen, f» steht es der Staatsverwaltung frei, denselben seiner Verbindlichkeit gänzlich zu entheben, und rücksichtlich den abgeschlossenen Vertrag für die ganze noch übrige Dauerzeit als aufgelöset ZN betrachten oder sich an das Versprechen zu halten, und auf dts Unternehmers Gefahr und Ktsi sten und unter ausdrücklicher Vcrzichtleistuüg desselben auf die Einwendung der Verletzung über die Hilfte, über die von ihm erstandene Lieferung einen neuen Vertrag mit wem immyr, wo immer, auf jede von ihr zweckmäßig e^ kannte Art und zu jenen Preisen, um welch« der Bedarf aufgebracht werden wird, einzugehen und sich an dem Vermögen und rücksichk? lich durch die Caution des Unternehmers zahl«" haft zu machen, wobei der Unternehmer die von der für die Angelegenheiten der Staats-Elsendahn bestellten Ncchnungsdehörde ausgj« fertigte Berechnung deS zu ersetzenden Kostey» betrages als eine vollen Beweis machende Ue« künde, jedoch unter Borbehalt allenfalliger B«,, geubeweise, anzuerkennen sich erklärt. Bedarfs - A us w e i s. qewöhn- , Geschnittenes Holz dehauene liche , . ^ , Schwellen Ichwclle« ^, 4 Zoll dick 6 Zoll dick «"dlck. ^.^^---------------------------l------------------------------------------- Attatial. lag.tplatze '""'""" 12 3 ° ll br . te is Z°« wi, Länge in Wiener Fuß Zahl der erfordelichenEtücke. _________^^__________. _____ _____^ ^_____ __________ (2 !»»»>>»»WWWWM»»>»>«»«l»»«U»W>«>M»»W^.^---»»»l«^^-l''-^-----'------«^-^^-n—"«^l?----^__I------7----»''"''''--------^-—^-^-----^----^->-^-^^^—^-^----.^- ^, ^, ,'„>..'^»>^ ^. AufderNordbahninder , r Strecke von Olmütz bis Par- ' dubitz Olmütz..... — —--------— — —— — — —— 55 — 81---------------. — Hohenstadt .... H2900 —--------------- — — — ^_ _--------- l?^! — 359 ~-------------- Sichelodorf .... 24933 38 83 11 5 — 10 - ^4 77 63 18 42 44 23 4^47 Triebitz . . . . . 21732 36 72 10 8 — 16 - 40 70 56 »6 32 40 12 4 h 4 6 Wildenschwerdt . . . 23113 12 26 h 4 — 8 — 16 28 22 8 H^t 16 62222! Kotzen . ... . 15600 12 28 4 4 — 8 - 16 23 22 8 70 16 90 2 2 2 2 Iavonitschek .... 25233 33 S3 N 5 — 10-44 77 63 l? 43 43 2't 5 5 5 7 Parduditz . . . , 16360 60 92 12 8 — 16 - 48 84 70 8 30 48 6 2 2 2 l0 ^^^^^^_____ ! ! ! l V. ! l i I Zusammen . . ^ 539391 137 386 52 34 — 68 -- 206 364 296 75 460 207 504 19 l9 l9 3^i gewöhn- Geschnittenes Holz ,., behaucne__________________________________________________________________ llche > ^., „ Schwellen ^ ^» ,, ^-^ i?3«l,-.: Aerarial. Lagerplätze '""'^ '2 Zoll breit ^16 Zoll wit Länge in Wiener Fuß 7'/, > 9 j'^^f6si3^13'/,ji5j 16> 8^8'/,j 9> 12^14> 16s 9ji2ji3si3 Zahl der erforderlichen Stücke. > ! __________.__________ ,^__.._ .^..--..— .^__^__>___"___ ^ ! AufderSüdbahninder <^ Strecke von Mürzzuschlag > , , bis Gratz. ' Mürzzuschlag . . .. «. ...----------- _—- — —-— 48 — 2Y-----------------, Kindberg..... — _____-—— — —-—— 46 — 70--------------- Brück...... 6693 16 3l 4 2 ^ - 1 l3 2Ü 20 - 22 1^ 26---------------3 Bärnegg..... 9713 ». —-------- — _-».-—— — -.—---------------—i Mixnitz ..... 1052« l2i62-- -- 8 14 12- 4 8---------------------2 Frohnleiten .... 42699 36 48 6 4 8 - - 2'l 42 36 - 12 2^---------------------6> Peggau..... 87l9 36 46 6 4 8 - - 24 42 36 - 32 24 31---------------6j Kl. Stübing .... 7175 -------------- — — — — —-------- »— — — .------------! Iudendorf ..... 8^l57 36 46 6 2 ^ — - 24 42 36 - 12 24 —-------------6 Weinzul..... 6920 — — — — — — _— —-------- -—------------------------« Gratz..... 8594 214 296 37 10 1 - 42 14k 255 218 — 76 146 4-------------36» Zusammen . .. 79496 350 4876122 22 — 43 233 N6 358 - 222 240 I55>- ->- 59« Won der k. t. General-Direction fur di< Swats-Ejstnb^R«,. Wie» «m l». N»vemb« iötzI. ^