Mlelligenzblall zur LMcher Zcllmz. I^>r. SS. Dinstag den 20. Februar - ^843. g. 246. (3) Preise der k. k. Bergwerks-Producten-Verschleiß-Direction in Wien. Messing und T 0 m b a ck: Ohne Verbindlichkeit in (äoiw. Münze 20 Gulden. Fuß. Mesl ^Tom-- Mes» Tom- Mes- ^oin Me>' ^o. sing back sing back sing back sma back Tafel- d.Ztr. II^^7 d. Ztr. ^^1^ d 3tr. si- »kr-Ist. !cr. d. Ztr. ^^l^I lichter Nr. l u. 2 ^ 53> — 65 6 i)ioll: Nr. 7 » 57 42 69 48 Musterdraht: „ 3 u. /j »5^—66— s „ 59.27118 viereckiger oder S ck eib en drah t. 0 5 u. 6 „ 54 36 66 42 9 « ül 6 73 »2 P^rapluei)ir. 11 k 15 ,, 57 —------------ /licht harter 16 » 5'< 2^> 65 6 »7 »55 12 6? 18 ll) » 63 — 75 — clastilcher Äir. 29 5 3« » ßg ,2 — -< i » » >U „ 54 36 65 6 » 9 U. 10 , 55 46 - — ^ » 64 48------- » 3l 32 » 70 24-------- "^ " " ^^ " ^^ ^ 65 6 » Hu. l2 » 56 24-------- l2 » 55 42 — - . 33-34 » 75 lg — — " 1 » » 22^24 „ 55 48 65 6 «ltra l0" blti', 13 « 5g 48 — » 25-36 „ ^35-------- " „ » 26 28 „ 56 42 65 6 Vil. l , 2U.3 » 56 ^2-------- 14 » 70 42 — — « 37.38 „ 69 36-------- » „ 29-i)0 „ 5? 36 65 6 Kamintaseln » 66 ä0-------- '5 » 7l 36 — ^ « 39-^0 ^ 100 «2 — - ^ " » 3i-3^ „ 59 30 65 6 Satte!: l6 »74 24-------- Handdraht: ^ ,> « 35 3^ » 61 2^_____ schwarz 1l il l5" . 56 2^,-------- Nü.nbcrger otec lichier 6u L „ 5'. __ 65 < - u » 3^-56 » 63 l^ - — ^ ,6 » 25 » ^6 ^2-------- Uhlmachet '> 59 .2-------- ^ >0K !2 ,> ^ 5! — b5 6 » >> 3?-^l^ „ 65 6-------- licht ll . 15 ., 57 24-------- Trommel » 57 2H-------- » l4u >6 » ^ 5/» — 65 6 Kupferdalnoraht, welcy ^ir. 6 8 66 ^2 » !6 >, 24 » 58------------- Stück- oder Vruch » 33 »8-------- » !8 „ ^ 5^ ^_--------' ^^ 19 57 24 Roll: Nl.4 »56 24-------- Muste rd ra h c: Scheibendraht in Wiedelnj Kupfer, harter ScheibendnU)s: 5 7, 5?--------— licht, weicher „ 54 54!-------- licht, Hartcr6lli2 „ ^ 54 — 65 ß ^r. 6I2 68 -" 6 ,» 5^ 42 69 4tt yaiterinLlaligen » 04 54 z 65 6 » » l4 »^5^— 65 6 dto. Halter Vü>ste!d».U)c Vir. 7 69"- Gei elner Adncihme von ,0 Zentner di« 2499 Pfund werden l Percent; von 25 Ztr. bis 4999 Pfd. 2 Percent; v»!, 50 Ztr. ois 9999 Pfl. 3 P«rcent; von N0 ZeMner und dalübrl 4 Pe^enl Preisliachlaß berechnet. Z. 276. (l) Nr,391, Kundmachung. In Gemaßheit dcs Decvetes der Section der Posten im k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten vom 3. Februar l. I. Z "/,, ist bei dem Absatzpostamte in Bochnia die con« ttollirende Offizialenstelle mit dem Gehalte jährlicher UW fl., gegen Erlag der Caution im Betrage der Besoldung, zu besetzen. Die Bewerber haben die gehörig documentirten Gesuche unter Nachweisung der Studien, der Kenntniß von der Postma-nipulation und der Sprachen, im Wege der vorgesetzten Behörde bis Ende Februar l849 bei der Oberpostverwaltung in Lemberg einzubringen, und darin zu bemerken, ob und mil welchem Beamten bei dem erwähnten Amte sie etwa, dann in welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. — K. k. Oberpostverwaltung Laibach den l2. Februar 184». Z 2«0 (3) Nr, 359. Kundmachung In Folge der Eröffnung der Brunn-Trü-bauer.Eisendaynstrecke und der sich hleraus ergebenden Curö-Aenderungen wurde die bisher in Triebnitz bestandene Eisenbahn - Postcxpedition nach Böhmisch-Trü'bau verlegt, und rü wurden derselben zum BestcUungöbezirke die Orte: Lange-tticbe, Nahlhütlvn (!.No^l,), Parnig, Naths-dorf (^kul'un), Rybnik, Böhmisch - Trü'bau, Triebnitz (^l^duwlco) und ^llui' zugewiesen — Zugleich wurde auch die ,m Bahnhöfe Tricbnitz bestandene Pferde-Station aufgelassen. — Was h'emil m GemaßlM des Decreteö dcr k, k. obersten Hospostverwaltungv.l2.Ian, 1t§4U,Z/"°"/z2°,, mit dem Belfügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, daß clc geographische Entfernung von Böhm'.sch - Trübau jencr von Triebnch glelch anzunehmen lst. — KK. lllyr. Obcrpostvcrwaltung. Laibach den 9. Februar 18i9. g. 26». (3) Nr. 382. Kundmachung. > Bei dem Hofpostamte in Wien ,st eine con-trollirende Ofsizlalenstelle mit IlU0 st., und bei allsalliger Graoual-Vorrückung jene mit lUUU si. Gehalt und 8U st. Quartiergeld, und bei aUfal liaer weiterer Gradual-Vorrüäung eine Officials-stelle mit WU, 8W, 7UU. WU und 5W ft. und «U fl. Ouartiergeld, gegen Erlag der Caulion im Betrage der Besoldung, zu besetzen. — Die Bewerber haben die gehörig documentirten Gesuche, unter Nachwcisun^ der Studien, der ^n.un'sse von der PostnlMipu!at,on und der Sprachen, im Wege dcr vorgesetzten Bchörde bis 28, Februar l. I. bei der Provinzial-Nied.Ocst Oberpostvevwaltung in Wlen einzubringen, und darin zu bemerken, ob und m,t welchem Beamten deö Hofpostamtes sie etwa und ln welchem Grade verwandt oder verschwägert sind — K. K. Oderpostverwaltung LaibaH am 9. Febr. 18^9. Z. 26^. (3) Nr. l18. Licitationö-Verlautbarung. Ueber die mit h. Gudermal - Decrete vom 12 Jänner 1849, Nr 28924, im buchhalterisch richtiggestellten Kostenbeträge pr. 3231 si. ? kr. C. M. bewilligte Reconstruction der baufälligen Sadnik-Brücke an der Fiumaner-Straße, >m Distanzzeichen l^l>9-11, wiro die Minuendo-Verjleigerung am 2l. Fcdr. 1tt49 bei dem k. k. Hezirtscommistariate zu Adelsberg, Vormittags von 9 blS 12 Uhr Ltatt finden, welches sonach mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß die betreffende Baudevisc, der Bauplan und die Üicitatlonsbedingnisse, welche die i^istung eines 5proc. Vadiums, und im Erste-hungssalle eine wproc. Eautlon vorschreiben, hieramts, am iiicitationStage aber beim genannten Bezukscommissarlate eingesehen werden können. — Schriftliche Offerte können nur dann angenommen werden, wenn sie der Vorschrift und den Bedingnissen gemäß verfaßt sind, überdieß d^s auöbcdungene Hjadium enthalten, und noch vor dem Begmne der Versteigerung einlangen. — K. K'. Straßencommissariat Adelsberg am 1l. Februar 1849. ^. 2ül. (') ^ir. 637. Edict. Vo.l dcm BezirtZgenchle Wippach wird kund gemache ^s sey über Ansuchen der Joseph und Ursula Klcmeli'schcn Vcil^ßllilc'cfflüilen voll (xi-i/e l>l t)ic öff^üliiche srelwiUigc p.ilztllcnwcise Velsiei^ gciung tier Vcllaßlealiläte», 0a»>l der Eiii.,ctitel-nude gelvilll^ec, und hiezu dcr '^6, Februar z^49< ^>ormllilii;l> »<^ Uhr in luco teisrlt.cn destimml wol-oc», wozu die ^.luftustigei« mit dein äüelsatze ein» geladen n>e:dUlß,Nr. 129, einem ver< ehrungswürdigen Publikum anzuzeigen, daß er Rasiermesser, sowohl von gutem als schwachem Stahl, zum Schleifen übcrni-nmc und denselben eine verläßliche anhaltende Scharfe gegen billlge Preise verschafft. Ebenso verspricht er auch die Säbel der lö'bl. National G^lde vom Roste gänzlich zu reinigen und solchen die entsprechende Politur zu ertheilen. Uebrigens wünscht er einen lesens-und schrölbenskundigen, wohlgesitteten, ci>^, l4 oder 15> Jahre alten Lehrling gegen annehmbare Bedingungen aufzunehmen. — Briefe werden portofrei erbeten. Anton Waupotizh Z. 2?tt?^2)^ Anzeige. Ein Feuergewehr mit Bajonnet, im guten Zustande, ist um U si. C. M. zu haben, und befindet sich im Zeitungö-Comptoir. Z. 2U9. (2) Groi3herzogl. Badisches Eisenbahn-Anlehen von fl. I^tttttt.tttto. Ziehung am 28. Februar 1849. Gewinne: st. 5U,«M>, fl. 15MU, si- 5U0tt, 4 ^ st. 20«0, 13 ^ st. 1WU :c. :c. Geringster Gewinn st. 42. _ Original-Obligations-Loose dieses Anlehens/ die so lange bei allen Gewinn-Zichungen mitspielen, bis solche mit Gewinn gezogen werden, wovon der Geringste fl. 42 betragt, kosten fl. IU C. M. Auch kann man sich für obige Zichung allein betheiligen, und zwar: mit 1 Actle für fl. 2 C. M. mit 7 Actien für st. 10 C. M. „ 3 » », ^ 5 ,/ „ lit „ „ » 2U » Die Betrage können in Banknoten, Zinscouponö, sc> wie in jedem andern beliebigen Papiergelde durch die Post unfrankirt eingesandt werden. Das unterzeichnete Bankhaus hält sich zur prompten Ausführung von Auftragen aus genannte Effecten bestens empfohlen, und wird nach stattgefundener Ziehung die amtliche Ziehungsliste den Interessenten pünctlich elnsenden. — Plane gratis. Mttl'iH .5 Kteebel. Banquier in Frankfurt a. M. N. S. Der VenoosungSplan liegt auf ocm Comptoir dieser Blätter zur Einsicht auf. 31 Satz nicht bestritten. Ich will damit nicht gesagt haben, daß. seine Demonstration eine unrichtige, daß sein? Ueberzeugung, die er heute entwickelt hat, keine wahre ist, sondern nur das, daß seine Ueberzeugung jedenfalls von frischem Datum ist, glaube ich, geht daraus klar hervor. (Beifall von einzelnen Mitgliedern der Linken) Meine Herren, ich wiederhole es, der Ausschuß hat es für eine Nothwendigkeit gehalten, dieß Princip auszusprechen, denn dieß Princip ist das Princip der Volks-freiheit, es ist das Princip d r Constitution. So wie das göttliche Licht der Menschcnver-nunft nur einen Ausgangspunct hat, den Weltgeist , so hat auch die Souveränität, die höchste Machtvollkommenheit in einem E ta te nur einen einzigen Ausgangspunkt, eine linzige Quelle, und das ist das Gesammtvolk. Ein Lichtstrahl, er kann in verschiedene Farben zerfallen, über nach dem Ursprünge und dem Wesen bleibt er immer doch nur einer. Diejenigen, welche eine doppelte Quelle der Souveränität annehmen, erweisen dadurch der constltutioncllen Monarchie keinen Dienst. Nach ihrer Ansicht ist ja die Souveränität die höchste Machtvollkommenheit im Staats nicht mehr eine genetische Einheit, sie ist nichts als ein mechanic sches Convolut, eine äußere Verbindung zweier scldsiständigcr Körper, over wenn Gie so wollen, wie einer der geehrten Herren Abgeordneten vor mir das Äild angewendet hat, eine Ehe zwischen Eine Ehe, die aber, nach ihrem Begriffe schon, im Falle einer Zwietracht auch eine Trennung zuläßt, und, meine Herren, wie im Falle einer solchen Ehescheidung die Souveränität des Vol-k.ö ohne Souveränität des Erbrechtes sich be-helfen werde, das kann ick mir wohl denken; aber ich brauche nicht auf die Bourbons, auf die Wasa's hinzuweisen, um anzuführen, was für eine pitoyadle Erscheinung die erbliche Souve-ränitat ist, wenn sie ein Mal aus ihrem einzigen, ihrem wahren Bodcn, dem der Volkssouveränität herausgerissen ist, in der sie allein ihre Wurzel, ihren Ursprung hat (Beifall.) Wenn es sich nun nicht vertheidigen läßt, eine doppelte Quelle der Souveranitär anzunehmen, so bleibt nichts anderes übrig, als sich für eine von den zwei hier vorgebrachten Quellen zu entscheiden. Man muß an-nehmen, daß die Souveränität in dem Erbrechte des gebornen Monarchen ihren Grund und Ursprung hat, oder man muß zugeben, daß sie m dem Ge sammtwillen des Volkes gegründet sey. Unser Ministerium hat die Ansicht ausgesprochen, daß die Souveränität in dem Erbrechte ihren Grund hat, daß das Erbrecht des Monarchen die einzige, die geheiligte und unveräußerliche Quelle der Souveränität sey. Wenn dieses nun der Fall ist, dann fra^e ich Sie, meine Herren, wie es denn eine beschränkte Monarchie geben kann, da jcde Beschränkung cine tlMlveise Veräußerung ist. Ich trage G,<>, meine Herren, wenn diese Quelle eine unveräußerliche.st, ^ der Monarch einen Theil '^,7^""'Utät, einen Theil der gesetzgebenden Gewalt an emcn Noi,l ^ -,. « > «^ ist also offene, „ ^°» ubcmagen kann? L° unv.räuß-rlich ^st«H"""',«""> ?"?"°"' immer und ewig w w> ' ^ --°>wcwn,t°t fur sein R.ichs.ag teü,^'""baz«»,k, daß , Fürsten d.legim« Nccht ausüb "7/"' "" °°" als ei» StaatKrach, d«r so ,»,"" /°""»" '^ .5 Anfinde« Ministeriums, diese constitutionelle Theorie k t wenigstens einen unbestreitbaren Vorzug, den der Neuheit, und ich muß belfern, daß «,,s,^M,. nisteriüm diese seine Ansibt nicht in allüfüyrl,. cher theoretischer Beqriin5u''g der g^hrten Welt kund gtg l'en hat. Es hatce dieß zur Auf-klä'ung aller .'lltconstittliion'U'N in England und and.rn Ländern dienen können, die über dlts.n Gegenstand so lanqe im Dunk.ln qewan dell haben. (Heiterkeit.) Es ist, m in, Herren, nach dieser Ansicht drs Ministeriums, der Staat nichts anders, als ein bloßes gewöhnliches Fa. milien-Erbgut, allenfalls nnt dem Bande des Fideicommiß behaftet, mit der Bestimmung, laß die Nutznießung der Souveränität immer dem Erstgebornen zufalle. Eö ist dann ganz na- tütlict), daß auch o,e Volker t>n.s solchen «vlaa-t^s nichts anderes sind, als der rloße ^uncl»,» in8lluclu8 einer Familien - Wi'lhschafl (großer Be,fall rechts und lints), der bloße ^uncluz nlzllncl.»^^ emer Familien-Wirthschaft, welchen der l.tzie Besitzer, so etwa wie ein russischer Magnat scin (Äut mit so und so viel Tausend Du>chej ve> kauft, verpfandet oder auch verschenkt, je nachdcm es »hm beliebt. Dlese Theorie »st auch in der That piaciisch angewendet wrr den; ich erinnere nur an Brandenlurg, welches Knsir Sie^mund an das Haus ZoUern für eine Gtlislnnme ve» pfändet har. Ov aber diese Ansicht der Würde eims freien Volk,ß, den auf-g.klärten Be^ffen uns.rls Z italt.re, r>on dem Wesen, von dem Berufe eineS Scaats ange» Missen >st, Daß zu entscheid«», w,rd hoffentlich iuctit schwer sall.n. Und doch ist alles das wahr, wenn die Ansicht de6 Ministeriums die richtige >st, daß die Souveränität einzig und allein im Erbrechte des Monarchen ihren Urspruna habe. Meine Herren! Sie sehen, daß das Princip, welches unser Ministerium ausgesprochen hat, in seinen Konsequenzen nothwendig zur absoluten Monarchie hinführt; die Ansicht ihres Ausschusses war eine andere, seine Ansicht war die, daß die höchste Machtvollkommenheit, daß alle Gewalt im Elaate ihrin ersten U sprung im Vl^lke hade, o,,ß das Volk durch seinen freien Vesammtivillen diese Gewalt theilwtil/ an den Monarchen übertragen hat, daß e6 dieselbe erblich ü^ltr.igen hat a», selne Dynastie, zu sei: ne,n Wohl und zu qroßercr Befestigung der R.qin utig. Meine Herren, Sie habe,, zu wah len! Das Princip des Ministeriums anerkennen, heißt die adsnlute Monarchie aussprechen; das Princip des Aueschuss.6 annehmln, heißt die Menschenwürde anerkennen, heißt dieVolkv« freih.it erklären, hc,ßc auäspr.chen, d^ß die Verfassung, an dec.n Spitze dieses Princip steht, in dem freien Willen des Volkes, in sei« ner Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit , nd Hcilsamkeit der monarchischen Negicrunqsform !>i»en Grund h^ibe, mit einem Worse, daß diese Verfassung nne freie, daß sie eine lZonstitution sey. (B/rf(ill) Daö Ministerium hat gegen diesen Satz noch mehrere andele Eüiwendun^en »oracbracht, Eo hat unter anderem auch die Ansicht ausgesprochen, daß die executive Gewalt qa> z und ausschließlich dem Monarchen zulieht. — Nun, es hc>c der Abgeordnete für S^az vor mir darauf hingewiesen, daß >n einem constitu-tioncllen Staate kein Ministerium regiere» kann, welches nicht die Majorität d,s Volkes für sich tiat; dieß gldt den Beweis/ daß a, ch das Vo'k einen wenigstens negativen hinfloß auf die Erecutlv - Gewnlt habe; aber es ist noch ein weiterer Grund. Wenn der Monarch krall seines eigenen Rechtes die Executiv» Gewalt «anz und allsschl'esil'ch für sich hat, und durck seine Minister an5ü>en laßt, dann bitte ich mir Dir btsHeirene Flosse zu beantworten: „Was denn eigentlich die Verantwortlichkeit eineo Mi« nisteriums ^eqen daß Volk zu bedeuten habe?" ^Beifall ) Hat das Ministerium die ganze Exe cutiv-G walt nur vom Monarchen erhalten, dann il? es ja ein? Anmaßung von jeder gesetzgebenden Ko'l'p''ls>,r,>ist, ls zur Verantwortung ziehen ,^u motten. (s>rano. Sehr gut!) Es scheint fast, daß das M'nisterium, nach dieser seiner Erklärung zu schließen, r>on der Verantwort-lichk.it Ungang nehmen wolle. (Stürmischer Beifall.) Eine weitere Ansicht oeS Ministeriums >st die. daß es nicht der Wunsch des Volkes sey, dieses Princip aukzusprechlN. Ich frage 3>,', m,ine Herren, wer ist es denn, der dlll Wunsch des Volkes ausgesprochen hat? ich qlaut>e, melne H.rren, nickt das Mmist.rium 'st eö. sondern die frei aewähllen VertrauenS-mann.r deß Volkes. (Großer Beifall, ucn der ächten, Linken und einem Theile dlS Centrums ) In diesem Hause sitze», nicht 3W Man "er, die ein bloßer Zufall zusammengeworfen h", uns hat das Vertrauen des Volkek h,r prüfen, auf daß wir sein? Wünsch? und Bedürfniss? aussprechen, und das Ministerium soll uns ,n dieser Beziehung nicht vorgreifen, et, soll nicht das Volk von seinen Vertretern tren« nen, ls ist dieß ein ungewöhnlicher, in einem conMlulloneUcn Staate unerhörter Vorgang. (Großer Beifall von beid.n Seiten und einem theile oes Centrum?.) Minister, die incht einmal aUe Dcpul rle sind, von denen jene, die >S sind, noch nickt einmal wissen, ub sie, n,ich« dem sie bereits ihre StaatSämter ongel'ommen haben, auch noch das Vertrau.« des Hwlk.s vesihen, können am wenigsten gegen d,e Vertre« t,r des Voltes auftreten nno zu ihnen sagen: wir kennen die Wünsche d.s Volk.s b.ss.r als ihr. (B.ifall.) Es scheint, meine Hesr" , man schließ? gerne auf ?ie Wünsche dn, denn, m.ll'e Herren, ?a» Messer ist ein gefährliches Mordinstrument, welches dem Mißbrauch ausgesetzt ,»?. (Hil^ terkeit.) Ich beweise Ihnen, meine Herren, daß s,e, um klua. zu s.yn, in diesem Saale erfrieren müss'N, denn heizen dürfen St Völker von Oesterreich Kinder, Blödsinnige oder Wahnsinnige sind, dann will ich auch gern zugestehen, daß die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgehe. (Ruf: Sehr gut! sehr gut!) Ich komme nun auf die Ansicht eines anderen Redners; es ist dieß d»e Ansicht, daß in einem Staate di« höchste Machtvollkommenheit Hewis-sermaßtN ein Eigenthum einer bestimmten Familie sey , daß gewisse Menschen auf die Welt kommen mit dem unbedmglcn, unbeschränkten Rechte, über Millionen zu herrsche,,, gegen^ ihren Willen, und trotz ihrem Willen. Nun/ Meine Herren, «5 ist wahr, dllse Theorie ist wenigstens einfach, sehr simpel man braucht zu deren Annahme und Behauptung nicht eben vi,l Verstand, aber viel Glauben, sehr vlel Glauben, einen wahren Köhlerglauben. — Daß dieß so sty, mochte man seit jeher gefühlt haben, und aus dem Grunde hat man es für nöthig gehalten, ditse Geburtsstatte der absoluten Monarchie, um sie ehrwürdiger erscheinen zu lassen, mit dem Himmel zu übe» hangen, wie das bei den Betten im Mittelaller üblich war; ader wie nun schon die Mode wcchsclt, so ill es von diesem Himmel abgekommen, und daß Volk hält nun nicht mrhr so viel auf diesen Himnnl. Der Lehrsatz, das alle Gewalten von Gott ausgehen, daß sie von dem erblichen Fürsten durch Gottes Willen, und von Gottes Gnaden ausgeübt werden, er würde sich in einem Katechismus sehr gut ausnehmen, aber w dem Glau, bcnsdekenntnisse eincs gereiften Staatsmannes eines mündigen, polmsch gereiften Volkes, ist er, gelinde gesagt, sehr naiv. Aus dieser christlichen Einfalt geht nnt Lons.quenz hervor, daß jede erdliche Herrschaft, die guie, wie die schlete, die freisinnige, wie die despotische, von Gottes Gnaden und durch Gottes Willen bestehe. Aus diesem L.hrsatz folgt aber auch weiter mit Consequenz, daß jede Revolution, auch die gegen den schandlichsten Tyranncn, unzulässig sey, daß selbst jede Veränderung in der Slaa:6verfassu„g, j'dc Veränderung >n der Thronfolge, ein Aust.ynell gegen den Willen Gottes sey. Wenn Kaiser Machiasden Kaiser Rudolph vom Throne verdrängte, so handelt er hier offenbar gegen die Legitimität, gegen das Erbrecht dieses Mon> archen, er handelte offenbar gegen den go'tt lichen Willen, uno doch hat vielleicht gerade Kaiser Mathias in r anderer Dynastien, die gleichfalls nur durch Usurpation zum Throne gekommen sind; ich erinnere an Carl den Oro-ßen, und das ganze erhaoene Haus der (Karolinger, dessen Vorfahren meist nur die Major-domus im fräliklschen Reiche, zur Herrschaft, zum Throne gelangt sind, durch Usurpation ge-^en das souveräne uno legitime H^us der Me-rovingcr, und wenn Sie ein Beispiel aus der neuesten Geschichte haben wollen, sitzt nicht ein Bernadotte auf dem Throne von Schweden ^von Gottes Gnaden" und legitim? und die erbliche Souveränität der Wasa's, sie lst im Exil! Meine Herren, Sie sehen, daß es selbst Gott mit der Aufrechthaltung der Souveränität und Legitimität nicht so genau nimnn. (Bcisall.) Er läßt jeden legitim uno souverän scyn, der den Willen seines Volkes für sich hat, oder die Macht. Meine Herren, diese christliche Theorie, sie führt ader noch zu weiteren Con« srquenzen. Nach dieser Theorie, wo AUes durch Gottes Willen geschieht, ist auch AUcs gut. Meine Herren, nach dieser Theorie ist die Re» glerung Sr. Majestät Kaiser's Nero >. von Gottes Gnaden gut; ja, aber auch die Revo» luilon und die Republik in Frankreich ist gul, und Louis Napoleon sitzt durch Gottes Gnaden auf dnn Präsidentenstuhle von Frankreich, denn Sie wissen, ohne Gottes Willen sällt bei uns kein Sperling vom Dache und kein Haar von unserem Haupte, geschweige denn eine Krone vom Haupte der Bourbone. Wissen Sie, meine Herren, daß gerade diese Theorie „von Gottcs Gnaden" die gefährlichste ist für die Dynastie, — daß sie nichts anderes ist, als die Theorie des t'üic uceompli d.r Gewalt der Revolution? (Bravo.) Es braucht nur der Erste Beste zu kommen und zu sagen: „Ich bin das Werkzeug Gottes!" und wenn gyarlschen Rac^ über die anderen Volksstcimme Ungarns durchzusetzen, wahrlich, dann ständen jetzt die Sachen anders, dann wäre die österreichische Armee nicht ln Budapest!), wir wür den vielleicht jetzt schon von einem Ludwig von Gottes Gnaden aus dtm Hause Kossuth hören, und, meine Herren, oaß dem nicht so ist, ist wahrlich nicht gehindert worden durch die ererbte Souveränität des Hauses Habsburg. es ist einzig uno allein gehindert worden durch d«n Willen des Gesammtvolkes von Oesterreich. Es ist vor Allem gehindert worden ourch den Willen der Völker von Ungarn, welche die Gewaltherrschaft Kossuth's, d,e Suprematie dcr magyarischen Ra^e nicht anerkennen wollten. Es ist gehindert worden durch uns, die wir Äcld dazu bewilligt, die wir unsere Manner hergegeben haben, die Dynastie auf dem Th^ne von Ungarn zu erhalten. — Meine Herren! W.nn es wahr ist, oaß alle Gewalt beim Mon« archei! lst, daß das Erbrecht die einzige unoer-äußerliche Quelle aller Machtvollkommenheit im Ataate sey, dann frag.' ich Sic, meine Herren, wozu sitzen wir denn eigentlich hier? Nack dieser Ansicht sind alle Freiheiten, die wir schon haben, die wir noch bekommen, nichts anderes, als ein reines Gnadengeschenk unseres Fürsten, die wir mit Dank annehmen müssen, uno jede Verfassung müßte uns genehm styl,, und wäre sie auch noch viel schlechter, als die octrolrte Charte vom April. Ii, ich gehe noch weiter, ich frage Sie, warum bemühen wir uns überhaupt, einc Constitution zumachen? überlassen wir das dem Willen Gottes und der Gnade Gottes, und Sle wissen, meine Herren, ^was Gott thut, cs lst wohl gethan!« (Heiterkeit.) Es ist nicht zu läugnen, diese Ansicht ist ganz christlich, sehr christlich; aber ich will ihr eine andere ent^egm stellen, die nicht minder christ« lich ist; es lst dieß die Lehre von der freien Selbstbestimmung der Menschen und dcr Völker. Gott hat dem Menschen den freien Willen gegeben, sein geistiges und materielles Wohl nach semem besten N,ss.n, nach sein.'n Kräften zu fördern. Er ließ uns alle gleich frei geboren werden, er schuf weder Herren noch Knechte; wohl gab er uns ader die Freiheit, uns im Vereine zusammenzufinden, in G sellschaften, in Staa« ten, und Jemand über uns zu seyen, auf daß er ülier u»0 herrsche. D.r Ursprung jeglicher Gewalt, jeglicher Herrschaft, in sofern er ein r ech tl lcher ist, liegt nur in dcm Willen der freien Menschen, er liegt auch im Staate i» dem Willen der freien Völker, welcher sich ursprünglich manifestirt hat, entweder durch d»e freie W^hl eines Fürsien, oder ader durch die stlllschweigcnde Anerkennung desjenigen als Füh« rer, welcher sich im Rathe als 0er Weiseste, im Kriege als der Tapferste bewiesen. Die Gewalt, meine Herren, ist k.in Rcchlstltel; wer sich auf die (Äewalc beruft, der ci)t auch zu, daß man ihm eini Gewalt entgegensetze«, und di.ses sein Recht jeden Augenblick wieder nehmen könne. Ein Fürst, der sich auf seine Ge» walt dclufr, ist ein Dcspot; cin Fürst, der sich auf den freien Willen selner Volker stützt, der von dem Gesammtwillen seines Volkes getragen wird, der lst «in wahrer, lin freier Fürst. (Beifall.) Wenn wir zurückgehen auf den Ur« sprunq der Staatsgewalten, so sehe,, wir, daß oer Wille der Völker auch hlsturisch die Grund« l^lge der meisten Staaten «st. Nennen Sie es Vertrag, nennen Sie es, wie sie wollen, die Sache dleibt immer dieselve, die Herrschaft entstand durch oaS Zl,g st^d„jß der einzeln,« freien Menschen, durch Uebertragung der fr.ien Volker an die Fürsten. Wenn die alten Deutschen ihre Fürsten auf lhren Schildern "Hoden, wenn die alten Slaven im versammelten Volkstage durch freuoiqe Acclamatlo« nen den Mann chrrZ Vertrauens zum Throne beriefen, war dieß nicht eine Uedertra^ung von selten des Volkes, war das nicht ein Ver« trag, däß der so erwählte Fürst herrschen soUe nach den althergebrachten Rechtsgcwohne heiteres Volkes, nach den Volkörechten? Es iji also immer und immcr ein Vertrag zu Grunde gewesen. Nicht jeder Vertrag ver» la»gt eine schriftliche Urkunde, eine Charte. Er besteht ohne sie nicht minder zu Recht. Jene Wahrheit, wenn sie auch noch so viel bestritteu wird, sie wird deßhalb doch immer fest blciven; die Gewalten des Staates sind entstanden durch den Willen des Volkes, sie btstehen nur zu seinem Wohle und sie bestehen nur durch das Volk. Alle Theorie,.', die da gegen diese W.il)lhlir ankämpfen, sie haben sie n'cht wegraisonniren können. Meine Herren, diese Wahrheit, sie steht so herrlich da auf den, Firmament der Vernunft, so leuchten» und glänzend, so erhaben, wie die Sonne, unl> eine ministerielle Elklärung wird dicse sonne nicht so leicht verdecken, wie man auf einer alten Coulisse den Mond verkleben kann mit einem Fetzen Papier. Es geht mit dieser W>hr« h'it so, wie mit dcr alten Wahrheit, daß die 33 Erve um die Sonne sich t.-ewegt. Auch diese Wahrhlit ist ron den gestrengen Obrigkeiten, den geistlichen und weltlichen, bestritten worden; Gallilci wurde deßhalb für einen Narren erklart und in's Gefängniß geworfen, er mußte sogar diese Wah-Heit abschwören. Ich gebe zu, meine Herren, wenn wir dlcftn Grundsatz in die Constitution aufnchmen, man wird ihn darin streichen können, aber wir werden mit Gallilei sagen: e pul' 8» inuov«. (Lachen.) Meine Herren, oie>e Wahihelt ist k.lne hohl' Schullh orie, diese Wahrheit ist inhallbschwer und folgenreich für daS pracllsche Leben. Zwar ist sie von den Fürsten oft und arg verhöhnt worden. Sie haben die Rechte der Völker Mit Füßen getreten, sie h.'ben, unter Berufung auf ihr legitimes Erbrecht, sich angemaßt, die Völker nach ihrer Wüllkür beherrschen zu können. Sie t>iben die Völker, ich möchte sa aen herausgefordert zu dem Beweise dlrsildten, «no wie der g'wal-lige Sturmwind die uralrc Eich.', so ers^ß? er den uralten He>rscherst.nnm, er reißt ihn heraus aus dem L.ben einer Nation, in dem er Jahrhunderte lc,ng gewurzelt, und tragt ihn in die w.'ice Ferne, wie ein leichtes We,-deuoNuthchei, I Unl) von dem Tage an heißt dlesc Rulhe: der Prätendent. Meine Harren, wer könnte b»i Erscheinungen von so überwältigender Ueberzeuqungskraft noch behaupten, daß die Gewalt nicht vom Volke ausgehe? (Bravo,) Man hat weitere Gründe gegen diese Ansicht vorgebracht; man hat uns gesagt: es widerspreche dieser Grundsatz der Geschickte der l.tz-ten Tage; der Monarch habe, bis dahin im unbeschrankten, im vollkommenen Besitze aller Souver^nitälsrechte, einen Theil derselben aus freien Stücken an das Volk abgelten, das Volk habe seine Gewalc uon dem Fürsten er halten. Ja, meine Herrin, ich bin weit entfernt, die Pflicht der Dankbarkeit gegen den gütigen Monarchen außer Acht zu lassen; ich weiß, daß Kaiser Ferdinand seine Machtvollkommenheil aus freien Stücken mit seinen Völkern getheilt hat, ja, daß er es gethan, ohne einer überwiegenden Gewalt zu weichen. Ich glaube aber deßhalb noch »licht, daß wir darauf keinen Anspruch gehabt haben; oder könnten Sie wirklich im Ernste glauben, wir hätten nie ein Necht gehabt, die PreßfrGcit, das Associationsrccht zu verlangen? wir hätten nie ein Recht gehabt, ve"angen^^"s^ gesetzgebenden Gewalt zu sckenke sind ? ' ^"' weme Herren, diese Ge-^sn.' n«. ' "°l)en W,schenke; sie sind nur l/at ^ u ? ^'streitbarer Volksrechte. Man us d?esem^d.7^^"^'N Boden gestellt, und auf den histol sch ' Bod' ^ ^ '^ will mich der Monarchie'ist'n^'ch/"7 ?"^'^ nehmen, so haben wir biühcr kein eini/f ^ ^ reich gehabt, es soll ja eben erst geg 2^^e7 Wenn wir also die Geschichte von Oesterr^ch b sprechen wollen, so müssen wir auf die Geschichte seiner einzelnen Slämme, seiner einzelnen Länder zurückgehen. Hier fallen uns nun vor Allem zwei große Länder-Lomplexe in die Augen. Es ist der Länder-Complex dcr ungarischen und jener der böhmischen Krone. Meine Herren, ich glaube, es wird hier Niemand bezweifeln, daß die Souveränität in Ungarn bisher nicht im ausschließlichen Besitze des Herrschers war, daß sie der Monarch mit dem Reichstag getheilt hat, und Sie Alle wissen, daß die Monarchen von Ungarn ihre Krone auf dem Felde Näkos, aus den Händen des Volkes erhalten haben. Sic wissen nickt minder, daß auch die böhmischen Lander, Böhmen, Mähren und Schlesien, früher ein Wahlreich gebildet haben. Das Volk von Böhmen hat seinen ersten Fürsten Przemysl, den Stammvater seiner königlichen Dynastie der Przemisliden, welcher im Hause Habsburg in der weiblichen Linie noch fortblüht, vom Pfluge zum Throne berufen. Kaiser Ferdinand dcr Erste und Kaiser Ferdinand der Zweite hatten das Recht zur Krone von Böhmen einer Wahl zu verdanken. Uebergchen wir nun zu Gal>zien; auf Grundlage welcher Ansprüche besitzt Oesterreich dieses Land? Meine Herren, als man von Galizien Besitz nalim, hat man es gethan auf Grundlage der Ansprüche der Krone Ungarns auf das alte Rothrussen. (^iwonu U..8.) Von den westlichen Theilen de6 Königreichs hat man Besitz genommen, unter Berufung der Ansprüche der Krone Böhmens auf ihre Lehcn-Herzogthümer Zätor und Auschwitz. Ich will hier die Stichhältigkeit dieser Rechtsansprüche nicht der Beurtheilung unterziehen, ich nehme sie so, wie sie sind; wenn nun Oesterreich in Besitz von Galizien gekommen ist, auf Grundlage der Ansprüche auf sie, als Appertinenzcn der Krone von Ungarn und Böhmen, so hat ja die Souveränität in demselben auch keine andere Quelle haben können, als die, welche sie in Ungarn und Böhmen hatte. Wenn man aber Galizien betrachtet als einen Theil des alten Königreichs Polen, so werden Sie auch da die Quelle dcr Souveränität nicht anderswo suchen können, als in dem Volkswillen. Sie wissen, meine Herren, daß man mit der Souveränität des Volkes «m alten Königreiche Polen sogar einen Luxus getrieben hat. Man hat daselbst nlcht bloß die Souveränität des Gesammtvolkes, man hat sogar die Souveränität eines jeden einzelnen Edelmannes durch das zugestandene »Nie pozwalam" anerkannt. Und ich glaube, nach diesem Vorgänge dürften Sie wohl nicht bezweifeln, daß auch in Polen die Souveränität beim Volke gewesen sey. Ich brauche nicht anzuführen, daß Siebenbürgen sich im gleichen Verhältniß zum Monarchen befindet, wie Ungarn. Ich brauche nicht anzuführen, daß das Volk der Serben, auf Grundlage seiner s)nc!a convc.'nl..'! mit dem Hause Oesterreich, von seinem Lande Besitz genommen, unter dcr Versicherung der Autonomie, in dem zu erobernden Landstriche. Ich brauche nicht anzuführen, daß die Königreiche Croaticn, Slavonien und Dal-matien durch freien Anschluß an die Krone von Ungarn gekommen sind. Es wird Ihnen bekannt seyn, daß Triest mit seinem Gebiete und das Lito. rale sich freiwillig der österreichischen Dynastie untergeordnet habe, und wenn, meine Herren, in Karnten bei der Thronbesteigung eines Fürsten der Bauer hinzutrat und dem Fürsten einen Schlag versetzte, so ist darin, glaube ich, eine genug klare Andeutung, daß die Machtvollkommenheit auch dort ursprünglich vom Volke ausgegangen. — Meine Herren, dieser historische Beweis ließe sich fast in allen Ländern der Monarchie führen, selbst in den alten österreichischen Ländern. Ich erinnere Sie, daß ja auch die Oesterreicher die Herzogskrone von Oesterreich dem ersten böhmischen Könige Ottokar und später Rudolph von Habsburg angetragen haben. Woher kommt also in Oesterreich die Souveränität, das Erdrecht für die Dy' nastie? Nicht genug daran, es ist diese Souveränität der Krone sogar in dem alten absoluten Regime nicht vollkommen unbeschränkt gewesen, das beweist das Eteuerbewilligungsrecht, welches die Stände fast aller Länder dcr Monarchie gehabt haben. Namentlich ist diese Souveränität an den Monarchen in den böhmischen und ungarischen Ländern gar nie unbedingt übertragen worden, sondern nur bedingt auf die Zeit der Existenz der Dynastie. Denn es ist ein, diesen Völkern grundgesetzlich vorbchal-tenes, cs ist von den Fürsten beschworcnes Recht dieser Völker, nach dem Auösterben der Dynastie, sich ihre Fürsten selbst zu wählen. Nun, meine Herren, man wird mir vielleicht einwenden, es sey dieses alles nichts, als eine historische Wahrheit, und "ne solche gehöre nicht in die Grundrechte. Ja wohl, cine historische Wahrheit, aber eine Wahrheit, die schr wichtige, practische Folgen hat, eine Wahrheit, welche auözusprechen wir für nöthig gehalten. Meine Herren, erwägen Sie es wohl, dmch die Aussprechung dieses Principes befestigen wir erst eigentlich die constitutionelle Monarchie. Hiedurch gchen wir der Souveränität des erblichen Monarchen erst einen giltigen Nechtstitcl. Stützen Sie sie auf das »von Gottes Gnaden", dann stützen Sie sie auf den Aberglauben; stützen Sie sie aber auf das Erbrecht, so haben Sie sie auf etwas gestellt, was nicht besser ist, Sie haben auf Sand gebaut. Denn, meine Herren, das Erbrecht läßt sich selbst im Natur-Privatrecht nicht erweisen, es muß erst durch die positive Gesetzgebung begründet werden. Wie viel weniger wird es sich aus dem Vernunftrechte nachweisen lassen, daß Jemand das Recht habe, kraft seiner Geburt in absoluter Machtvollkommenheit über ein Volk, auch gegendessen W'llen, zu herrschen. (Bravo) Wenn wir aber erklären, daß die constitutionelle Monarchie, die Souveränität des Monarchen im freien Willen und der Selbstbestimmung seiner Völker ihren Grund haben, so haben wir ihr erst einen rationellen Rechtsboden gegeben. (Bravo.) Ein zweiter Grund, warum es nöthig und wichtig ist, dieses Princip auszusprechen, hat schon der Abgeordnete von Saaz angedeutet Wenn wir annehmen , daß alle Gewalten beim Volke ursprünglich gewesen sind, und von dem Volke an den Monarchen übertragen wurden, so kann der Monarch nicht mehr Rechte haben, als ihm in der Vetfas-sungsurkunde zugewiesen sind. Im Zweifel, wem eine Gewalt zukomme, muß angenommen werdcn, daß sie noch bei dem Volke verblieben sey, wenn man den Beweis der Uebertragung nicht führen kann Das sind die wichtigsten Gründe, welche es nöthig machen, dieses Princip ausdrücklich auszusprechen. — Meine Herren, man hat darauf hingewiesen, daß es nicht die Ansicht der Krone sey, welche hier im Paragraph? ausgesprochen ist. Meine Herren, es scheint, daß sich die Ansicht der Krone schr ändert. Ich erinnere Sie, meine Herren, daß über die Interpellation des Herrn Abg. Borrosch in der vollen Neichsoersammlung Erklärungen abgegebenworden sind, die dieses Princip anerkennen ; ich erinnere Sie, daß das frühere Ministerium, und zwar durch den Mund des gegenwärtigen Ministers Bach, zu wiederholten Malen ausgesprochen hat, man wolle die democratisch - constitutionelle Monarchie, man anerkenne die Majestät des Volkes auf gleicher Stufe mit jener des Thrones. (Anhaltender, stürmischer Beifall.) Was kann nun dieß Wort von der demokratischen Monarchie anderes bedeuten, als, daß der Monarch seine Machtvollkommenheit, als aus dem Volke hervorgehend, anerkennen wolle, daß er nur durch und für das Volk herrschen wolle. War das nicht die Ansicht des Ministeriums, dann ist ja dieser Ausdruck, gelinde gesagt, ein bloßer Euphemismus, wenn man bei diesem Worte die Meinung hatte, daß die 38 Millionen Staatsbürger Oesterreichs kein anderes Recht haben sollten, als daß die Majestät des Volkes die Brosamen aufzulesen hätte, welche von der reichbesetzten Tafel dcr Erbsouveränität herabfallen würden. (Beifall.) Meine Herren, die Ansicht des gegenwärtigen Ministeriums kann für uns nicht entscheidend seyn. Das nächste Ministerium wird vielleicht cme andere haben; die Meinung des gegenwärtigen Ministeriums hindert auch nicht, die wahre Ueberzeugung des constituirenden Reichstages auszusprcchen. Meine Herren, durch das kaiserliche Manifest vom Ni. Mai ist das Recht zur Constituirung Oesterreichs an die Völker Oesterreichs übertragen worden; zu diesem Behufe sind die Vertrauensmänner dieses Volkes in den constituirenden Reichstag berufen worden, auf daß sie nach ihrer Einsicht und ihrer besten Ueberzeugung eine Verfassung geben. Se. Majestät hat in einem spätern Manifeste erklärt, er wolle der überwiegenden Meinung seiner Völker nicht vorgreifen nicht wie das gegenwärtige Ministerium. (Großer Beifall.) Wlr haben sogar die Erklärung der Krone, welche uns durch den Mund des Ministers Doblhoff zu Theil wurde, daß Se. Majestät Hand in Hand gehen wolle mit den Wünschen seiner Völker, und daß dle Verfassung durch den constituircnden Reichstag festzustellen sey. Meine Herren, dieses Mandat, diese Vollmacht ist nie und nirgends zurückgenommen worden, sie besteht noch immer zu Recht. Wir haben das Recht und die Pflicht, unsere Ueberzeugung nicht zu verhehlen, sondern sie so auözusprechen, wie sie ist. Ich kann es "cht glauben, daß die Krone einer Ueberzeugung, welche o,e gesammte Kammer ausspricht in ihrer cmmenen Majorität, entgegentreten könnte. Und, wenn ch dieses mein Vertrauen ausspreche, wuft lch Mich auf das wiederholt gegebene kaMkche Wort, auf 9 ' 34 jene Erklärung der Krone, die durch das Ministerium Doblhoff gegeben wurde; und sollte es dennoch geschehen, so liegt darin, daß sich die Krone über den Ursprung ihrer Machtvollkommenheit in einem Irrthume befindet, noch immer kein Grund für uns, die freien Vertreter des Volkes, ihr in diesem Irrthume zu folgen. (Beifall) Wir haben, meine Herren, von unserm Volke den Auftrag erhalten, die Constitution festzustellen, ohne Rücksicht auf die Beistimmung oder Nichtbeistimmung eines Ministeriums; würden wir darauf Rücksicht nehmen, dann würden wir unserem Mandate geradezu untreu werden. Meine Herren, ich bin weit entfernt, Unmögliches oder Utopisches verlangen zu wollen, ich verkenne den Boden nicht, auf dem wir stehen. Ich weiß sehr wohl, daß unser Mandat nicht weiter geht, als dahin, eine constitutionclle Monarchie zu construiren, aber ich weiß auch, daß der im §. 1 ausgesprochene Grundsatz diesem Mandate nicht entgegenstehe, daß dieser Ausspruch mit dem Principe einer konstitutionellen Monarchie sehr wohl vereinbarlich ist. Ja, ich weiß, und glaube es bewiesen zu haben, daß gerade dieser Grundsatz erst den wahren Grund für eine wahrhaft freie Verfassung, für eine wahre Constitution darbiete. Meine Herren, die Krone hat die octroirte Verfassung zurückgenommen, sie hat sie zurückgenommen, auf daß eine neue gegeben werde, nach dem Wunsche der Völker. Wenn aber jetzt das Ministerium durch Insiuencirung der Deputir« ten die Kammer dahin bestimmen sollte, die Constitution nur nach seinem Wunsche zu geben, dann würde ja die Krone unwürdiger Weise Ver-steckens spielen mit dem Volke, dem sie doch zugesagt hat, ihm die Constituirung der Monarchie durch seine Vertreter zu überlassen, während sie ihm aber jetzt diese aufdringen würde. Wir aber würden das Vertrauen unscnr Committenten verscherzen, wenn wir nicht nach unserer freien Ueberzeugung vorgehen wollten, sondern nach der An^ sicht des Ministeriums. Wir haben doch unsere Mandate nicht bekommen, um ministerielle Ordonnanzen zu coviren. Würden wir das thun, so würde unsere Würde wahrlich selbst mcht viel höher stehen, als die eines Büttels beim löblichen Magistrate, welcher die Beschlüsse, die der gestrenge Rath in geheimer Sitzung gefaßt hat, dem Volke proclamirt. (Beifall) Meine Herren! Ich bin nicht gesonnen, das Gewicht der politischen Ereignisse der letzten Zeit zu läugnen. Ich weiß sehr wohl, daß ein 6 October hinter uns liegt mit allen seinen traurigen Consequenzen. Ich weiß aber auch, daß deßhalb unser Recht nicht um ein Haar geschmälert worden ist; ich weiß, daß wir deßhalb noch immer ein const:-tuirender Reichstag sind. — Ich muß noch auf einen Grund kommen, der viele Mitglieder zu bestimmen scheint, ich muß es sagen, leider, zu bestimmen scheint; es ist der: daß einem Beschlusse, wenn er gefaßt würde, in dieser Art, wie ihn der Constitutions-Ausschuß vorschlägt, die Sanction nicht nur verweigert werden würde, ja, man trägt sich mit der Sage herum, daß sogar der Reichstag aufgelöst werden würde. Ich glaube, meine Herren, nicht daran, daß man wiederholt gegebene feierliche Zusagen zurücknehmen wird; ich sag' es frank und frei heraus, es wäre dieß ein Treubruch, dessen ich unsere Krone nicht für fähig halte (Großer Beifall.) Wenn es aber dennoch geschähe, — nun. wir haben keine Bajonnete zu unserm Schutze, wir werden weichen, weil wir weichen müssen! Wir werden uns nicht ängstlich klammern an diese unsere Sitze, wir werden sie frohen Muthes verlassen; aber wir werden das Bewußtseyn mitnehmen, daß wir nachKräften unsere Pflicht gethan, daß wir den Rechten, der Souveränität des Volkes nichts vergeben haben. (Stürmischer Beifall.) Können wir nicht mehr die wahren, die freien Vertreter des Volkes seyn, dann werden wir es auch unter unserer Würde halten, unter der Maske von solchen die Marionetten eines Ministeriums abzugeben. — Meine Herren! Warum sollen, warum wollen wir eine Wahrheit nicht aussprechen, die wir alle im Herzen tragen, von der wir, ich kann es sagen, fast Alle überzeugt sind. Sprechen wir sie nicht aus, dann, meine Herren, sind wir Gleisner, denn wir sprechen nicht die Wahrheit. Sprechen wir sie aus, und man streicht sie, die Krone sanctionirt sie nicht; nun, meine Herren, die Wahrheit bleibt doch immer fest, und wir haben unsere Pflicht erfüllt, sie auszusprechen. Thun wir es nicht, dann tragen wir die Auflehnung gegen eine Verfassung, die das nicht enthält, was unsere Ueberzeugung verlangte, wir tragen die Revolution fort und fort in unserem Herzen. (Beifall.) Sollen wir, meine Herren, diese Wahrheit verschweigen, sollen wir gegen unsere Ueberzeugung vorgehen, sollen wir eine servile Verfassung machen, aus lauter Furcht, aufgelöst zu werden? Meine Herren, was kann uns nach der Auflösung denn Aergeres widerfahren, als daß wir eine illiberale Verfassung bekommen. Eine öffentlich octroirte, statt einer geheim oc-troirten. Die Sache bleibt sich gleich! Wir werden es nicht thun, wie jener Kleinmüthige, der aus bloßer Furcht, daß er vielleicht, möglicher Weise, erschossen werden könnte, sich selbst entleibte. (Heiterkeit.) Sollen wir eine illiberale, sollen wir eine Verfassung bekommen, die nicht mit unserer Ueberzeugung übereinstimmt, ist dieß die Absicht der Krone — nun, dann mag die Krone sie selbst machen, dann mag auch die Krone und das Ministerium den Völkern Oesterreichs gegenüber die Verantwortung derselben auf sich nehmen. (Beifall.) Wir aber wollen uns nicht mit fremden Federn schmücken, aber auch nicht zu einem fremden Machwerke unseren Namen hergeben. (Beifall.) Ist uns das Loos beschieden, nun, so mag es uns treffen. Soll der Reichstag nicht mehr seine wahre Ueberzeugung frei aussprechen können, dann ist es für ihn besser, er werde aufgelöst, es ist besser, er wird vor aller Welt erschlagen und öffentlich zu Grabe getragen, als er wird durch Corruption und Insiuencirung seines Credites beraubt, und durch erkaufte Journale vergiftet. (Großer, anhaltender, sich wiederholender Beifall von der Rechten, Lmken und einem Theile des Centrums.) Meine Herren, aber ich wiederhole es nochmals, ich glaube es nicht, daß der Reichstag aufgelöst werde, unsere Krone ist ehrlich. Man wird ein gegebenes, kaiserliches Wort nicht brechen. Man berufe sich nicht auf andere Lander, man wende mir nicht ein, daß dieß ja in einem anderen Lande auch geschehen ist. Meine Herren, man hat in diesem andern Lande gleich nach den Befreiungskriegen das Versprechen gegeben, eine Constitution zu geben; man that es nicht, und darüber ist das königliche Wort in ganz Europa' zum Spotte geworden. Ich hoffe, unser Ministerium wird nicht darauf anrathen, wird es nicht dahin kommen lassen, daß auch das kaiserliche Wort von Oesterreich zum Spotte in Europa werde. (Bravo, Bravo!) Meine Herren, das Haus Habs-burg hat in stürmischen Perioden sich aufrecht erhalten; es hat Vieles verloren, aber ein Gut hat es unverletzt erhalten, es ist der Ruf der Ehrlichkeit, und diesen wird und darf es auch jetzt nicht brechen. (Großer Beifall.) Ich sage weiter, man wird den Reichstag nicht auflöjen, denn die Krone ist klug, sie weiß sehr wohl — sie würde dadurch das Vertrauen der Völker verscherzen, und zwar das Ver-trauen derjenigen Völker, die hier nicht vertreten sind, weit mehr noch als derjenigen, die uns Hieher geschickt haben. (Anhaltender Beifall.) Meine Herren, diese Völker, die jetzt mit ihrem Gut und Blut sich die Freiheit erworben haben, die Völker, die eine Constitution, den Antheil an der Souveränität schon seit Jahrhunderten besessen haben, von diesen kann man nicht sagen, man schenke ihnen einen Theil der Gewalt aus kaiserlicher Gnade. Meine Herren, verjagt man die Vertreter des Volkes aus diesem Saale;.dann wird man Mühe haben, die Vertreter jenerVölker zu einem zweiten allgemeinen Reichstage einzuladen, dann aber, meine Herren, wird es auch eine vergebliche Mühe seyn, ein einiges und starkes Oesterreich zu construiren. (Großer Beifall rechts und links.) Ich sage endlich noch eins: man hat zu diesem Schritte kein Recht, die Krone hat das Recht zur Construirung der Monarchie an die Vertreter des Volkes übertragen; nimmt sie dieses Recht zurück, so ist dieses eine Auflehnung gegen die Grundlage der Verfassung des Reiches, wie sie jetzt schon besteht, zu Rechte besteht, und eine solche Auflehnung gegen die schon zu Recht bestehende Verfassung, meine Herren, sie wäre ein gefährlicher Schritt; durch di.-ftn Schritt würde die Krone selbst leichtsinnig den Rechtsboden verlassen und auf den Boden der Gewalt treten, und dieß ist der Boden der Revolution. (Beifall.) Darum, meine Herren, rufe ich hier den Rathen der Krone zu: »Villain oonznlw^ n« ^ilill c1t.tii-lncmli !'(?8,>üklica c^piiN!" (Anhaltender, stürmischer Beifall.) Präs. Aus Anlaß der Debatte über den 1. §. des Constitutions - Entwurfes sind mir 4 Antrage überreicht worden; darunter auch der Antrag des Herrn Abg. Trojan, der die Vertagung des Pa-ragraphes zum Zwecke hat. Er ist zurückgenommen worden. (Beifall.) Es bleiben daher 3 Anträge zurück, nämlich der Antrag des Abg. Ulle-pitsch, der auch die nöthige Unterstützung erhalten hat. Er lautet: »Der §. l des Entwurfes der Grundrechte sey als nicht Hieher gehörig wegzulassen, und mit der Tertirung der Bestimmungen über die Theilung und Ausübung der Staatsgewalten, der mit dem Entwürfe der übrigen Theile der Constitution betraute Ausschuß zu beauftragen," Dann der Antrag des Abg. Schuselka, der gleichfalls unterstützt ist: „Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus, und sind in der constitutionellen Monarchie zwischen dem Monarchen und dem Volke getheilt." Ferner den Antrag des Abg. Vacano, der beabsichtigt, das Minorttäts - Votum zum Beschlusse des hohen Reichstages werden zu lassen. Es soll dem 1. §., der gegenwärtig beantragt wird, nachstehende Bestimmung als H. 1 vorausgeschickt werden: »Die Aufgabe des Staates ist der Schutz der Rechte, die Förderung des Gesammtwohleö. Die Ausübung der Rechte jedes Einzelnen findet in den gleichen angcbörnen Rechten jedes Andern und in dem Staatüzwecke die natürliche und nothwendige Beschränkung. Die einzelnen Staatsbürger übertragen von der Gesammtheit ihrer Rechte so viel an den Staat, als zu diesem Zwecke nothwendig ist." Ich bin des Erachtens, daß diese Anträge in nachstehender Ordnung zur Abstimmung kom^ men. Zuerst ist der Antrag des Abg Ullepitsch, welcher cin Vertagungsanttag ist, dann der des Abg. Schuselka, der eine Aenderung des Paragra-phes selbst beabsichtigt, zur Abstimmung zu bringen, und endlich der Antrag des Abg. Vacano, der einen Zusatz bildet, welcher dcm eigentlichen Paragraph vorauszuschicken wäre. Es ist mir ferner ein Antrag in Betreff der Abstimmungöart überreicht wot-den, nämlich, damit sowohl über den §. I der Grund« rechte, so wie über die Verbessmmgsantrage durch Kugelung abgestimmt würde. (Viele Stimmen: Nein.) Wird der Antrag auf die Kugclung unterstützt? Er bedarf einer Unterstützung von hundert Personen. (Wird nicht zureichend unterstützt.) Ich bringe den Antrag des Abgeordneten Ullepitsch zur Abstimmung. Der Antrag lautet: „Der §. l. des Entwurfes der Grundrechte sey, als nicht Hieher gehörig, wegzulassen, und mit der Tcrtirung der Bestimmungen über die Theilung und Ausübung der Staatsgewalt, der mit dem Entwürfe der übrigen Theile der Constitution beschäftigte Ausschuß zu beauftragen." Diejenigen Henrn, welche für diescn Antrag stimmen, wollen aufstehen. (Es geschieht.) Es ist die Majorität. Dadurch erscheint meines Erachtens der Antrag des Abg. Schuselka erledigt. Nunmehr erlaube ich mir die Frage an dcn Herrn Abg. Vacano zu stellen, ob er seinen Antrag zur Abstimmung gebracht wissen will? (Wird zurückgezogen. Ruf: Schluß der Sitzung.) Wird der Antrag auf den Schluß der Sitzung unterstützt? (Ja!) Die Tagesordnung für morgen dürfte die für den heutigen Tag seyn, weil ich glaube, daß Freitag die Sitzung für anderweitige Sachen abzuhalten sey Die morgige Sitzung ist um 1U Uhr; die heutige erkläre ich für geschlossen. Schluß um 2'^ Uhr.