Amtsblatt zur Laibacher Zeitung. Nr. ttts. Mittwoch den 5. Mai 1853 Z 224 i. (2) Licitations Kundmachu „ ss. ' l Nr. 8,68 Won Seite der k. k. Betriebs - Direction der südlichen Staatseiscnbahn wird hieimit bekannt gemacht, daß in den k. k. Material-Depots zu Mürzz u schlag, Gratz, Marburg, Cilli und Laib ach das nachfolgende alte Eisenmatcriale mittelst öffentlicher Versteigerung an den Meistbietenden hintangegeben werden wird.____________________________________________ In den k. k. Material - Depots Benennung ^2 3i ^ G 3 Zusammen »^!» ^ >tll" ^ ^ Z. Material-Gattungen ß Z Z I Z Menge in Centnern Pausch - Eisen: I :,) unbrauchbare Echienen . . . . — — — 267 265 532 k) Abfalle aus der Wcrkstätte . . »91 3»'/,« — — '^'/»o e) Oberbau. Materiale . . . . — 26 63/. «7 9tt 26b/. Zerren-Eisen: 2 «) Werkstättenabfalle .... 4 689 — — — 693 ^) Oberbau-Materiale . . - - 86 27 — — — »»3 G u ß - E i se n : 3 «) Werkstättenabfälle " ^ " «^I ^ ,?'? 4 Eisenblech ....-' ^ ^" ^"° ^ 5"/.o« 5 Flachfederstahl . . . - - ^ .^ ^ ' ^ .^. " Feilenstahl.......— ^/, — — — /, ' ^erkzeuastahl.....— ^l» "^ — — /^ « Schmicdeisendrehspäne . . . - ,7 ÜW - - 37 554 Da bis zum Tage der Versteignung noch in sämmtlichen Depots sich von allen Eisengattungen ein nicht unerheblicher Zuwachs ergeben dürfte, und die Versteigerung auf alle im Momente dcr Aufbietung vorhandenen Quantitäten ausgedehnt Werden wild, so sind die hier angesetzten Mengen nur als aproximativ anzusehen; die genauen Quan-titäten werden den Licitantcn beim Beginne dcr Versteigerung bekannt gegeben werden. Zur Abhaltung dcr Licitation ist in Mürz-zuschlag der ,7. Mai, in Gratz dcr 19. Mai, in Marburg der 2l. Mai, in Cilli der 22. Mai und in Laibach der 24. Mai b- I. bestimmt, und es beginnt dieselbe an jedem dieser Tage um IU Uhr Vormittags. Die Ausbietung geschieht für das ganze Quantum jeder einzelnen Eiscngattung; sollte jedoch die Gcsammtmenge an einer oder dcr anderen Elsengattung dem Verlangen der einzelnen Kauflustigen nicht entsprechen, und eine Theilung in Parthien von mehreren Seiten gewünscht werden, so kann dieß geschehen; eine Sortirung des Ma^ terialS, das heißt eine Auswahl gewisser Stücke, wird jedoch nicht zugestanden. Den Meistbietenden wird das Veräußerungs« m ss^.^'^chlciaM, ^hgch bedarf der gemachte ^eilvot der Zustimmung der gefertigten Betriebs Dlrec on, und es darf, bevor diese erfolgt, kein werden ^" ^" ' ^"""" bezogen Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, ^ '"^ 7.^ " 2"'le bar oder in offend lichen Staatsschuldverschrelbungen bei der Licita-tlon«'Immission s" deponiren und wenn er Ersteher bleibt, dje Cautwn mit zehn Procent vom EtstehungsPMsc zu berichtigen. Das bar «legte Depositum wird in die Caution und rücksichtlich in den Kaufspreis für das erstandene Materiale eingerechnet, den Nichtcrstchern aber der erlegte Sichcrstcllungsbctrag sogleich zurück-gestellt werden. Der Rest des Kaufschillings ist von dem Ersteher nach ersolgter hierortiger Genehmhal-tung des BestbolcS, welche in kürzester Zeit er. folgen wird, bei der in Gratz befindlichen Directions-Cassa einzuzahlen. Diese Einzahlung hat längstens binnen acht Tagen nach erfolgter Verständigung von der Annahme des Bcstbotes zu geschehen, widrigcns auf Gesahr und Kosten des saumigen Ecstehers zu einer neuen Licitations - Verhandlung geschritten werden würde, für dcren etwaigen ungünstigen Ausschlag die Caution als Deckung dient, wahrend ein günstigerer Erfolg dem frühere» Erstcher nicht zu Guten kommen soll. Die zu erlegende Summe des Erstehungöde-trages kommt nach dcr ausgcbotcnen und erstan» denen Material-Menge zu berechnen. Auf Grund der von der Bettiebö-Direclions-Cassa über den eingezahlten Kaufschilling ausgefertigten Quittung, und gegen Abgabe derselben ist sodann das erstandene Materialc, und zwar längstens binnen 4 Wochen aus dem Material' Depot abzuführen. Bei der Abführung erfolgt im Beiseyn des Herrn Ersteherö oder seines Bevollmächtigten die genaue Gewichtserhcbung, und es kommt auf Grund derselben entweder eine Nachzahlung zu leisten, oder eine Rückzahlung anzusprechen. Sollte die Wegschaffung des Materials bin» nen des obigen Termines nicht erfolgen, so steht es der Betriebs« Direction frei, dasselbe neuerdings zu versteigern oder aus freier Hand zu veräußern und sich mit dem Herrn Erstcher dieß-falls auszugleichen, in welchem Falle sich der Erstcher jeder Einwendung gegen die von Seite der hierortigen Rechnungs - Abtheilung anzustellende Berechnung dcs dießfalllgcn Auslagen-Er< saheö begibt. Anbote unter den AuStus'Spreisen werden nicht beachtet Von der k. k. Betriebs - Direction für tm südliche Slaat5eisenbahn. Gtah am 24. April 1«52. Z. 226. -. (2) Nr. 72,4. Concurs - Kundmachung. Bei der k. k. steirisch«illyrischen Finanzpro-curatur in Gratz ist die Stelle des Vorstehers der Hilfsämter, mit dem Gehalte jahrlicher Nlun-hundert Gulden und d»m Range eines Adjunc« ten ber Manipulations-Aemter, bei dieser s. f. Finanz LandesDirection in Erledigung gekommen. Diejenigen, welche sich um diese Stelle bce werden wollen, haben ihre, mit der Nachweisung über ihr Alter, ihre Dienstleistung und Moralität, dann üb.r die mit gutem Erfolge bestandene Prüfung aus den Gefällölasse - und Vcrrecknungs« Vorschriften uno ihre Sprachkenntniffe belegten Gesuche bis längstens 20. Mai l. I. Hieher zu überreichen, und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieses Finanzgebictcs verwandt oder verschwägert sind. Von der k. k. Finanz-Direction für Steier-mark, Kärntcn und Kram. Grah am II. April 1852, Z. 229. !, (2) Nr. 7U46. Concurs-Kundmachung wegen Besetzung der Amtsoienersstellcn bei den k. k. Stcuerämtern in Maria-Zell und Rohitsch. Bei jedem der beiden k. k. Steuerämter Maria-Zell und Rohitsch in Steiermark kommt eine Amtsdienersstelle mit dem Gehalte jährli. cher Zweihundert fünfzig Gulden (3. M. provisorisch zu besetzen. Diejenigen, welche sich um diese Dienstpc» sten zu bewerben gedenken, haden sich über ihr Alter, einen gesundcr,, kraftigen Kölperbau, über die Kenntniß des Lesens, Achreibens und Rcchc nens, über ihre untadelhafte SitllichHlt, sowie über ihre bisherige Dienstleistung gehörig aus» zuw.isrn, und ihre eigenhändig geschriebenen Ve» suche, und zwar jene, welche sich bereitS in öf. fentlichen Diensten befinden, im vorgeschriebenen Dienstwege bis «5. Mai 1852 an die belief, sende k. k. Bezirkshauptmannschaft in Brück oder in Pettau zu überreichen. Die Bewerber um die AmtSdienersstelle bei dem Steueramte Rohitsch (Bezirkshauptmann, schaft Pettau) haben sich überdieß wegen Kennt« niß der windischcn, oder einer andern slavischen Sprache auszuweisen. Von dcr k. k. Finanz - Landes-Direction für Steiermark, Kärnten und Kram. Gratz am 2l. April 1852. Z. 228. ü (2) Nr. 760. Kundmachung. Ueber Anordnung der löblichen k. k, Post, direction in Trieft vom 2U. l. M, Z. 1622, wird von Morden an die Malltpost nach Neustadt! und Carlstadt wieder täglich um 3 Uhr Nachmittag abgefertiget werden, wonach daher .ulch Briefschaften für diese Posten wieder tag. lich bis 2 Uhr Nachmittag aufgegeben werdcn können. Bezüglich dcr Aufnahme von Fahrpostsen-düngen, von Reisenden und deren Gepäck bleiben die bshcrigcn Bestimmungen unverändert. K k. Postamt. Laibach am 30. April »852. Z. 227. a («) Nro. «3». Kundmachung Bei dem hicsia^n Pcstamte befinden sich b,. reits viele Privatsigile, welche vc, Aufgaben von Gcldbriefen zurückgelassen und spater nicht mehr abgeholt worden sind. Ee »erden daher du respective«, Parteien mit der Einladung hiervon in Kenntniß ges,ht, ihre Petschafte, unter Nachwelsung des Eigenthum«« «chte6, del dem k. k. Postamlsverwalter recht bald zurücknehmen zu wollen. K. k. Postamt. Laibach am >!>. Aplll lX,2. 260 Z. 222. 2 (3) Kundmachung. Zur Deckung des Bedarfes der Erfordernisse für das 1?. Gensd'armerie - Regiment sind nachfolgende Materialien erforderlich, welche mittelst einer Offerten-Verhandlung auf drei Jahre sichergestellt werden. Der Bedarf besteht ,n: 1787 Wiener Ellen, '/, Wiener Men breiten, genäßten, in Wolle gefärbten, schwendungs« freien, dunkelgrünen Tuches auf Waffenröcke. 1320 Wiener Ellen '/4 br>, grauen, genäßten, schwcndungsfreien Tuches zu Pantalons. !)33 Wiener Ellen ^/4 dr., grauen, genäßten, schwendungsfreien Manteltuches. !1l Wiener Ellen ^ br., genäßten, schweln dungsfreicn, dunkelgrünen Leibeltuches. 164 Wiener Ellen ^ br., genäßten schwendungsfreien, rosafarbenen, in Wolle gefärbten Egalisirungstuches. Das Tuch muß aus guter, echter Schafwolle, von der gehörigen Vermischung mit Som^ mer- und Winterwolle, von nicht zu grobem oder ungleichem Gcspinnst, dicht gewebt, wohl gewalkt, gehörig geschoren, nicht ausgezogen oder fadenscheinig, knöpferig, walkrissig, löcherig oder schaben-fraßig, nicht gummirc oder geleimt, nicht fett, weder mit Kreide oder Erde, noch mit fremdartigen Stoffen zugerichtet, sonhern von einer natürlichen, unverfälschten Fabrikatur, folglich wohl gedeckt, kernhaft, griffig und flüssig seyn. Jedes Tuchstück muß mit den zum Aufhangen nach der Nassung erforderlichen, einhalb bis ein Zoll breiten Seiten- oder Querleisten versehen , und diese aus grober Schafwolle ohne Beimischung von Bocks« oder Kälderhaaren erzeugt, übrigens so beschaffen seyn, daß sie bei der Appretur und Färbung dcs Tuches kein Hinderniß verursachen; bei den in Wolle gefärbten Tüchern müssen die Querleisten aus weißer Schafwolle erzeugt, daran nicht angenäht, sondern mit den gnmdfarbiqen Fäden durchschossen und angewebt scyn. Die Wiener Elle dcs zu liefernden Tuches von ^ Wiener Elle Breite muß, ohne Seittnleisten oder den sogenannten Tuchenden, 27 biö 2», daö ^ Wiener Ellen breite Tuch aber 29 bis 32 Wiener Loth schwer seyn. Die Seiten- und Querleisten haben bei der Breite von einhalb Zoll, ein bis drei, bei der Breite von einem Zoll aber, zwei bis vier Wiener Loth pr. Wiener Elle im Gewichte zu enthalten. Die Abwägung der Tücher hat Stück für Stück zu geschehen, daher jene Stücke, welche zwar qualität- und mustermäßig scheinen, aber nicht wenigstens das oben bedungene Minimal-Gewicht haben, gar nicht angenommen werden dürfen, Tücher aber, welche das Marimalgewicht überschreiten, nur dann angenommen werden können , wenn solche im Uedriqen dem Muster in keiner Beziehung nachstehen; hieraus folgt auch, daß wenn die Seiten - und Querleisten der zu liefernden Tücher dem Uebernehmer zu dick oder zu gewichtig zu scyn scheinen, solche abgerissen, und die Tücher ohne denselben gewogen werden müssen. Würde der Lieferant gegen das Abreißen solcher Seiten- und Querleisten protestnen, so werden derlei Tücher zurückgewiesen, welches auch dann zu geschehen hat, wenn sie ohne Seiten-und Querleisten gewogen, das erforderliche Mi' mmalgewicht nicht haben. Für die nach der stückweisen Abwägung als qualitat- und muster« mäßig übernommenen Tücher wird die Bezahlung nach den bei der gegenwartigen Offerten - Verhandlung stipulirten Preisen ohne Abzug dem Kontrahenten geleistet. Jedes Stück muß im Durchschnitte zwanzig Wiener Ellen lang, schwen-dungsfrei, und von der bestimmten Breite seyn. Dle Ueberbreite wird der Lange nicht zugeschlagen und auch nicht vergütet, bei einem Stück Tuch aber, welches schmäler wäre, muß dasjenige, welches m der Breite abgeht, an der ilange ersetzt werden. Die zu liefernden Tücher dürfen, mit kaltem Wasser gehö'llg genetzt, nach der Trocknung gar nicht eingehen, somit sowohl in der llänge als in der Breite am Ellenmaße nichts verlieren. Um sich daher von der Beschaffenheit der woll-farbigen schwendungsfreien Tücher vollständig,u überzeugen, wird nach Bestimmung des hohen. Rescripts k. 2!>33 vom 30. Juli l848, die Nässungsprobe mit zehn Ploccltt der ganzen, auf ein Mal gelieferten Parthie gcmachl, die sich ergebende Schwendung erhoben, nach diesem Ergebnisse für die ganze übernommene Patthie de-bcrechnet, und von dem Lieferungs - Quantum im Aufnahms - Protocol! ersichtlich abgezogen, sofort nm dem Lieferanten vollständig abgerechnet. Die der Nassung zu übergebenden Stücke hat der Uebernehmer zu bestimmen. und diese Wahl inöbesondere auf die leichten Tücher auszudehnen. Ergibt sich nach der Nassung ein Uebermaß an der Breite, so wird diese dem Contrahcnten nicht vergütet, wohl aber muß, wenn schmalere Tücher, unbeschadet ihrer Verwendbarkeit bei der Manipulation angenommen werden, das Abgängige auf die contrahirte Breite von der Lange, und rücksichtlich von der Zahlung in Abschlag gebracht werden. Die graumclirten Tücher müssen eine, dem Muster entsprechende schöne gleiche Melirung haben, und ebenso wie die wollfar-bigen dunkelgrünen Tücher, gleich rein seyn, und auch anstandslos die Meurische Probe bestehen, dürfen, mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen, noch abschmutzen. Alle einzuliefernden Tücher müssen den vorgelegten, von der hohen k. k. Gensd'armcrie« General »Inspection genehmigten Mustern, wovon ein Theil, mit dem Siegel dcs Regiments versehen, dem (Kontrahenten übergeben, und ein Theil, mit dem Siegel des Contrahenten versehen, bei dem Regimente aufbewahrt wird, vollkommen gleich seyn. Von den contrahirten Tüchern soll ein Drittel am l Jänner, das zweite Drittel bis zum I. Febr., und das letzte Drittel bis 1. März der Jahre 1853, 1854 und 1855 geliefert werden; doch wird es dem Offerenten freigestellt, hierbei gleich ursprünglich andere Einlieferungtz Termine zu sti-puliren, nur dürfen diese nicht über den letzten Lieferungstermin, d. i. den t. März 1853, hinausgehen. Wer diese Lieferung zu erhalten wünscht, muß die Preise in CM. m,t Ziffern und Buchstaben pr. Wlener-Elle, dann die Lieferungöt»v-minc, in denen er liefern will, deutlich angeben, und für die Zuhaltung des Offerts ein Reugeld (Vadium) mit 5 Procent des nach den geforderten Preisen ausfallenden Lieferungswerthes, gleichzeitig einsenden; dle gedachten Reugelder können im baren Gelde, in österreichischen Staats papieren, nach dem Börsenwntt), in Real-Hy-pothcken, oder in Gutstehungen geleistet werden, wenn deren Annchmbarkelt als pupillarmäßig von dem Landes-Fiscus anerkannt und bestätiget ist. Die Offerte müssen uersiegtlt sammt dem Va-dium bei dem l i. Gensd'armelie'Reglm.nts-Lom mando bis zum 24. Mal d. I. eingesendet werden, und es bleiben die Offerenten für die Zuhaltung ihrer Anbote von Ablauf des Schlüß-einreichungstages noch volle Itt Tage in der Art verbindlich, daß cS der Genöd'armerie - Ge neral-Inspeciion freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offerte a,anz oder theilweisc anzunehmen, und auf den Fall, wenn der eine odrr der an^ dere der Offerenten sich der Licferungsbewilligung nicht fügen wollte, sein Vadium, alo dem Aerar verfallen, einzuziehen. D>e Vadien derjenigen Offerenten, welchen eine Lieferung bewilliget wird, bleiben bis zur Erfüllung dcs von ihnen abzuschließenden EontracteS als Elfüllungs« Caution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, geprüfte und bestätigte Cautions « Instrumente ausgetauscht werden; jene Offerenten aber, deren Anträge nicht angenommen werden, erhalten mit dem Bescheide die Vadien zurück. Die Form, in welcher die Offerte zu verfassen sind, zeigt der Anschluß, und es wird bemerkt, daß dieselben klassenmäßig gcstämpelt seyn müssen. Offerte mit andern, als den hier aufgestell» ten Bedingungen, und namentlich solche, in wel» chen die Preise mit dem Vorbehalte gemacht werden, daß keincm Andern höhere Anbote bewilliget, und wenn doch solche angenommen würden, diese auch den wohlfeiler« Offerenten, oder umgekehrt den theuern Offerenten, deren Preise zu hoch befunden werden, die Lieferungen zu mindern Preisen, wie sie Andere angeboten und bewilliget erhallen, zu Thcil werden sollen, wie auch Nachttagsofferte, bleiben unbcrücksicht'get. Die übrigen (IonlractZbedingnisse und die Muster können bei dem 11. Gcnsd'armerie - R,-gimente eingesehen werden. Laibach am 28. April 1852. Offert von Außen: Offert des N. N. aus N. N. DasVadium im Betrage von .... ft. CM, liegt bei. Von Innen: Ich Endesgeftrtigter, wohnhaft in ... (Stadt, Ort, Herrschaft, Vicrtl. Kreis, Provinz) erkläre hiemit in Folge der geschehenen Ausschreibung: ------Wiener Ellen grünes, ^ WE. bretteö, genäßtes, in Wolle gefärbtes, schwendungs-freieö Monturstuch, die Elle zu . . fl. . . kr......Gulden .....Kreuzer. ------ Wiener Elleu graues, '/, WE. breites, genäßtes, schwendunggfreieö Monturstuch zu Pantalons, die Elle zu . . fl. . . kr. .....Gulden.....Kreuzer. .... Wiener Ellen rosenfarbenes, V, WE. drei« tts, schwendungsfreies Monturstuch, in Wolle gefärbt, zur Egalisirung der Waffenröcke, die Elle mit . . ft. . . kr..... Gulden .... Kreuzer u. s. w. in C. M., in folgenden Termine:, ... an das !1. Gensd'armerle-.Regiment, nach den mir wohlbe? kannt'N Mustern, und unter genauer Zuhaltung der mit der Kundmachung ausgeschriebenen Be« dlngungen, und aller sonstigen für solche Lieferung gen in Wirksamkeit stehenden Conirahirunqs-Vorschriften liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von..... gemäß der Kundmachung hafte. Gezeichnet zu N. am >852. Kreis N. N. Land N. N. Unterschrift des Offerenten, sammt Angabe dcs Gewerbes. Z. 234. 2 (1) Nachtrag zu obiger Kundmachung vom 28 April l. I. Das IRte Genöd'armcrie'Regiment venö» chiget ferner ttlMN Ellen H.mdrnlrinwand, «MW Ellen Gattlenleinwand, IUW Ellen Som-merhosen-Trill. 20W Ellen Kittel-Trill und 6W Stück Sacktücher, welche Gotten unter den >n der Kundmachung gestellten Bedingungen ge« liefert werden können. Die Leinwand muß übrigens vollkommen eine Wiener-Elle breit, und keinsswegs schmäler, aus unverfälschtem Materials, von kernhaf« tem, reinen, gleichen, festen Gespunste verfett»' get, dicht gewebt, nickt schütter, unrein ooer augig, auch nicht mit Fadenrissen oder Weber» ästen behaftet, gehörig ausgetrocknet, nicht über« trieben oder feucht gemengt, nickt nnt Kalk oder andern schädlichen Zuthaten, sondern natürlich und gehörig gebleicht, und nach dcr Bleiche gut ausgewaschen seyn. Deßgleichen beim Sommer-hosenzeuli und Kittel-Trill, welch' letzterer zwar ungebleicht, bei beiden aber dcr in Folge deS Abbrühens sich ergebende Abgang an Breite, durch Zuschuß an der Lange erseht werden muß. Die Sacktücher müssen I Elle breit und 1 Elle lang seyn, von feinem weißen Gespunst und sonst so wie die Leinwand beschaffen seyn« Laibach, am 4. Mai 1852. Vom k. k. I lten Gensd'armerie-Commando. Z. 233. « (!) Nr. 343». Kundmachung. ErledigteBezirkft-Wundarztenstelle. Durch die Ernennung des Carl Raunicher zum Communalarzte in Villach, kommt die Stelle eines Bezirks-Wundärzten für den Gerichtshezi" Neustadtl in Erledigung. Zur provisorischen Wiederbeschung dieses P^ stcns, mit welchem eine Remuneration jährlicher l2ft st. (5. M. aus dcr Bezirkscasse verbunden ist, wird der Concurs mit dem Bemerken ausgeschrieben, daß die gehörig documentirten Ge- 261 suche bis 10. Juni l. I. bei dieser Bezirks-Hauptmannschaft zu überreichen sind. K. k. Bezirkshauptmannschaft Neustadtl am 24. April l«52.__________________________ 3. 589. (!) Nr. l,89. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Mottling wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Martin 8 kol von Dragemelsdorf Consc. Nr. 2, wegen aus dem Urtheile l> (5onsc. Nr. 5'/»' '" Schaz zungswerthe pr. 497 fi, bewilliget, und es seyen zu deren Vornahme drei Feilvietungstagsatzungen, nämlich auf den 27. Mai, auf den 28. Juni und auf den 28. Juli l « 5 2 . immer Vormittag s v o n 9 v i s I ^i Uhr im Orte der Realität mit dem Beisatze angeordnet, daß solche bei der dritte», Feill'icttm.qs - Tagsatzung auch unter dem Schä'tzungswerthe würde hmlangegeben werden. Das Schä'tzungsprotocoU, die Licitationsbeding« nisse und der Grundbuchsextract können hiergerichts eingesehen werden. Mottling am 7. März 1852. Z. 58l. (l) Nr. 1393 Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Feistriz wird hiemit bekannt gemacht: ES hade bei diesem Gerichte der Franz BostiaN' iiö von Kleindukovic, wider den Mallhaus Batista, die Klage auf Anerkennung de« Eigenthumes zu der im Grundbucve Prem Urb. »Nr. «3 vurkommenden l/, Hubc in Kleinbukovic H..Z. a, aub dem Titel der Ersl'tzung angestrengt, darüber die Tagsatzung auf den 3l. Juli l. I. Vormittags 9 Uhr bei die-sem Gerichte angeordnet worden ist. Da« Gericht, dcm der Aufenthaltsort des Be. klagten unbekannt ist, hat zu seinem Kurator den Herrn Josef Valcni-is-, k. k. Postmeister in Ftistritz, aufgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung entschieden wer. den wird. Hievon werden Matthäus Batista und stine allfalligcn Erben zu ihrer Wissenschaft in Kennt' n'ß gesetzt. seistrih am 16. März 1852. 6' 575. (i) Nr 89g Edict. Von dem k. k, Bezirksgerichte Mottling wird über Ansuchen des Jakob Horvath von Vertat H..Nr. «, die erec. Feilbietung der, dem Jakob üaurin von Ver» laoa, H..Nr, 37 gehörigen, zu An.ielderg gelegenen, im Grundbuche des vorbcstandenen Gutes ^ulni«' »»t» (^ur,'. Nr. 324 und 72! vorkommenden, gerichtlich auf 322 fi. geschätzten Bergholdschafl mit zwei Wei»-gälten, wegen, aus dem gerichtlichen Vergleiche ll 577. (,) Nr. 4765. Edict. Von dem k. k. Bezilks'Gerichlc Mottling wird dem unbekannt wo befindlichen Martin Teschak jun., von Hrast Nr. 7, hiemit bekannt gemacht: Es habe wider ihn Josef Iudnitsch von Kersch. ^l 'ine Klage pto. schuldigen Darlehens von 80 ten ^' ""S'brachl und um richterliche Hilfe gebe. "Uf den 29. Juli 1852 n7halts d"? M" '.?' <^ G"^l' dem der Auf. er vielleicht aus^n'???/."""""" '^""d da könnte bat auf sei.? «. ' ^lblanden abwesend seyn A" den Marko gestellt, mit welchem diese ^"nem ^'^lor au -ßig ausgeführt werden wird ^^' ordnungsma. Martin Teschak wird daher dess.« ,u demand, erinnert, daß er allenfalls zu rechter At s^st" erscheinen, oder dem aufgestellten ^„raw,. die nöttii g«n Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder aber einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen hat, widrigens er die °us seiner Verabsäumung entstehenden Folgen sich lllbst btizumefsen hätte. Mottling am 12. Jänner 1852. Z. 576. (1) Nr. ,560. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Möllling wird hiemit bekannt gemacht: Es sey in der Erecutionssache d l'uss. Z. 688, 740 «l 74! vorkommenden Ueberlandsweingarten, im gerichtlichen Schätzungswerlh« von 126 fi. gewilligel, und seyen hiezu drei Tagsatzungen, und zwar: auf den l4. Mai, den 18. Juni und auf den 14. Juli »852. jedesmal um 9 Uhr Vormittags, im Orte der Nea. litaten mit dem Anhange anberaumt worden, daß, wenn selbe bei der ersten oder zweiten Feilblelungs» lagsatzung nicht um oder über d^n Schatzungsweilh an Mann gebracht werden könnten, sclbe bei der dritten FcuoietungslagsalMlg auch unter demselben hintangegebcn werden wurden. Das SchätzUl'gspsolocoll, die neuesten Grund» buchsextracte und die Feilbietungsbldiligungen kön nen in den gewöhnlichen Amtsstunden hicramls von Jedermann eingesehen werden. Mottling am 24. März 1852.____________ Z. 60i. (') ^l. 2052. Im dießgerichtlichcn Edicte vom 27. Februar 1852, Z. 2052, soll es statt: »in der Rechtssache des Anton Hodnik," heißen: »in der Rechtssache des Jacob Hod n i k.'> K. k. Bezirksgericht Plani,.a am 3. Mai 1852. Z^57l7"(l) Nr. 2052. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte HIanina wird bekannt gegeben, daß in der Rechtssache deS Anton Hodnit von Unterloitsch, wider Jacob Gosti^a von Unter^ loitsch, Mail). Novak von Reüniz, iiorenz Kontel von Planiua, Martin Modiz von Eibenschuß, und deren allfällige Rechtsnachfolger, alle dermal unbe. kannten Aufenthaltes, wegen Verjährt- und Erlo. schenerklaruna. der, auf der im Grundbuche Loitsch «ul> Rectf. Nr. l4l vorkommenden Viertelhube in Loitsch haftenden Sahposten, als: ») des Pachtvertrages vom 23. Mai 1785, intab. 23. April 1791, zwischen Lucas Micheuz und Ja. cob Gostiäa, ob der daraus sichlrgestellten Pacht» rechte; li) des Schuldscheines vom 6. März 1802. intab. 8. März ,802, jür Mathias Novak ob 70 fi L. W.; e) des gerichtlicken Vergleiches vom I. Juni i«os, intab. 5. November ,806, für Lorenz Honlel ob 48 fi.. 1 Silbenzehner und 6 Soldi, ü "/» 2"l. und Klagskosteti pr. l si. l0 kr.; . 13. März 1849, Z. 530, pr. 750 fl. M. M. c. ». «., in die executive öffentliche Versteigerung d,r, im städtischen Grund buche «ul) Mappen Nr. 58, 59, 108, 176, 178. «49, 103, ,04, l79, 74)2, 3),, 3j2, H3, 4 el 5 vorkommenden Morastantheile sammt Harpse am Volar und in Ilouza, im gerichtlich erhobenen Ge. »ammtschatzungswerthe von 2635 fi. M M. gewil. liget, und zur Vornahme derselben in loeo der Rea» liläten, und zwar mit dem Beginne am Volar, die drei Feilbietungstagsahungen auf den 27. März, auf den '27. April und auf den 27. Mai d. I., jedes» mal Vormittags um 9 Uhr, mit dem Anhange be-st'mmt worden, daß diese Morastantheile nur bei der letzten, auf den 27. Mai ,852, angeordneten Feilbietuna bei allenfalls nicht erzieltem oder über. botcnem Schätzungswerthe auch unter demselben an den Meistbietenden hintangfgtben werden. Die Licitationsbedingnisse, das Schätzungspro. tocoll und der Grundbuchsertract können bei diesem Genchte in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Laibach ll. Section, am 7. November 185,. Der k. k. Bezirksrichter: lir. v. Schrey. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Feilbie-tung hat sich kein Kauflustiger eingefunden. Z. 560. (3) Nr. 1Y«6. Edict. Vor dem k. k. Bezirksgerichte zu Weirelstein haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschaft der am 4. März d. I. verstorbenen Magdalena Fechner, Gutsbesitzerin zu Hottemesch, als Glaubi. q,r eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darthuung derselben dcn 27. Mai d. I. Vor^ mittags 9 Uhr zu erscheinen, oder bis dahin ihr Anmeldungßgesuch schriftlich zu überreichen, widri-gens diesen Gläubigern an dieVerlassenschait, wenn sie durck die Bezahlung der angemeldeten Forderm!» gen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insoserne ihnen ein Pfandrecht gebührt. ____K. k. Nezilksgericht Weirelstein am , 9 April 1852. Z. 45'. sAbfahrtvonl Personen- »l«^,«^ der station j ^"^'"g ^ ^^___ der Htation Jug j ^oftzuss Ttund. Vtinut. ^ Stund. Minut. !!l Ttund. Mi««t Ttund. Minut. Mürzzuschlag ^. ^>Z Früh 3. — Nachm Laib ach 7. 30 Abends 8. 1Z Früh Gratz 8. 35 „ 6. Z5 Abends! Cilli 11. 40 Nachts 12. ö Mittag Marburg 10. öö Vorm. 9. 27 „ ß Marburg 2. 57 „ 2. 40 Nachm. Cilli 1, 45 Nachm. 12. 50 Nachts > Gralz 6. 15 Morg. 5. 30 Abends Hemerkung, M" "« Post- " p ^^ ^ Passagiere von u,w nach allen Stat,o„en beforoert, Oas Reisegepäck >st ven gioßein Stationen wcmystens VI Stunoe ror Armana des Zuges i» übergeben, wenn es mit demselben Zuge befördert werden s°u ' <^e "°n l-astzügen wer« n leine P«s< saqiere befördert. Z. «»4 Ankündigung. Die Gefertigten haben bereits im Laufe des Iahers 187,l eine Niederlage ihrer Sommer-erzeugnisse unter der Firma : C. A. Wagner in Wien, Kölnerhofgaffe Nr. 739, eröffnet, und empfehlen sich ihren werthen Geschäftsfreunden mit der gleichzeitigen Anzeiqe, daß ihr ehemali« gcr Agent, Herr I. C. Puyßl aus Mailand, seitdem aufgehört hat, die Geschäfte unseres Hauses als Geschäftsreisender zu besorgen. Schönberg in Mahren C. A. Wagner et Comp. Z. 599. Licitations - Anzeige. 3lm 6. und nöthigenfalls am 7. Mai werden im Hause Nr. 63, Mc-nerstraße, verschiedene Zimmer-, Garten-, Küchen- undKellercmrichtungs-stücke, Bettgewand, Extrawelne in Gebinden und Boutelllen, so wle "" «'/2 octaviges Pianoforte gegen gwch bare Bezahlung licitando veräußert werden. Z. 566. sz) An; eiKe. , . Elne mersitzige, gut erhaltene, sehr leichte Prltschka mit Vordach und Fallfenstern, so wle ein noch weniq gebrauchter P daet 0 n, sind lm Hause Nr. 12b, ln der Kothgasse, sehr lMq zu verkaufen. Beide Wagen sind derart gebaut daß sie auch ale einspännig gebraucht werden können. 3.' 549. (3; I in jeder fernern Irrung' soviel intf$s;lieli vorzuheu^n ^ maehe ieli liiemit allen meinen verehrten {»eseiiaiYMfYeiiiideii hekaiin^ «lass ieli aus dem vormals MehiDii«ll\selieii Haiine^ neben dem Theater, ganxlieii in mein ei^ckne^? vorliin ^oloB'rHo'selie llan^. am IIitii|il|»lai#, %r. 5 i«l»ei*Mfedell hin amd daselhsl in dem &«ii* neu errleUteten llaiidliiii^ - i;ei%olhe „WMr StfriM TrieNlj46 •lederiiiaim mil eiiirin j^iil Norlirien flia^er won ^i|»eeerel-, flale-rial-, l'arh-, Kisen- und ^iKrn^e^eliiiieiilc\%areii in liilli^ten l'rei-heu xii DieiiNten slelie. •loiiaan M*aui SuißißuntschilHC/i. Z. 573. l2) Nei Ferd. v. Kleinmayr in Klagenfurt ist so eben erschienen, und bei IK«. v. «.»«»»NK^r H5 M'««!»«' »««Ndvrs in Laibach zu haben: Die Entstehung der österreichischen Monarchie. Uebersichtlich dargestellt von N. Gras, k. k. Professor am Gymnasium zu Klagenfurt. Groß H. Elegant broschirt 24 kr. Conv. Münze. Diese hlstonsche Schrift, welche sich eben so sehr durch die zweckmäßige und übersichtliche Anold. nung des Stoffes, a!5 durch Klarheit und Prägnanz der Darstellung auszeichnet, empfehlen wir dii„. gendst allen Freunden uaterlä'ndiscder Geschichte. Der Zweck des Herrn Verfassers war es zunächst, ,inen Leitfaden beim Unterrichte an Gymnasien, Realschulen und andern Lehranstalten zu schaffe", welcher das Wichtiqste aus der Geschichte Oesterreichs auf eine kurze, leicht faßliche und daS Geständniß vorzüglich unterstützende Art zusammengestellt. Hierbei kam es besonders darauf an, alle Facta, welche aus die Schicksale der österreichischen Monarchie von Einflllß waren, in gedrängter Form zusammen zu fassen, und solcher Gestalt eine Schrift zu liefern, welche als zweckmäßiges Nachschlagebuch für Jedermann nur vom größten Interesse seyn kann.