l88l Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung Nr. 27h. Montag den 24. November 1873. (513—2) «t. 738. Tagschmbcr. Bei diesem Kreisgerichte wird ein Tagschrei "kr mit einem monatlichen Diurnum von 30 si. '"gleich aufgenommen. Die Bewerber, welche ihre bisherige Ver> Sendung nall)zuweisen haben, werden aufgefordert lhre Gesuche längstens innerhalb 14 Tagen hleramts einzubringen. K. k. Kreisgerichtspräsidium Nudolfswerth, am 17. November 1873. (510b—2) Nr. 3103. Tabakvcrlag in Seisenberg. Von der k. k. Finanzdirection für Krain wird ^annt gegeben, daß der k. k. Tabakfubverlag zu ^isenberg, im politischen Bezirke Nudolfswcrth, im <"ege öffentlicher Eoncurrenz mittels Ueberreichung 'christlicher Offerte an denjenigen als geeignet er-^nntcn BeWerder verliehen wird, welcher die geringste Verschleißprovision anspricht oder auf jede Provision Verzicht leistet oder ohne Anspruch auf cmc Provision einen jährlichen Pachtschilling (Gc-wmnstrücklaß) zu zahlen sich verpflichtet. Die Offerte sind längstens bis 29. November 1873, mittags 12 Uhr, beim Borstande der k.k. Finanz, erection in Laibach zu überreichen. Im übrigen wird sich auf die ausführliche Kund. ^achung, cnthalkn im Amtsblatte der „Laibacher "Ntung" Nr. 266 vom 19. Nov. 1873, berufen. Laibach, am 5>. November 1873. (508—2) Nr. 1463. Daz-Verpachtung zu Warasdin. Am 3. Dezember 1873 um 10 Uhr vor-mittags findet im Rathhaussaale der königlichen Freistadt Warasdin die licitationSweise Verpachtung deS Rechteö zur EinHebung der Daz vom Wein, Bier, Brandwein und den jpirituosen Getränken, von der Flcischausschrottung, dann der Einfuhrdaz vom Bier, endlich der Platz- und Pftastermauth-bühren im Bereiche der Stadt Warasdin und des waraSdiner Gebirges für baS Jahr 1874 mittelst schriftlicher Offerte statt, und zwar für jeden Bereich und jeden Gegenstand separat. Es diene zur Darnachachtung der Pachtlusti-gen, daß im Bereiche der Stadt Warasdin gezahlt wird: 1. Von einem ausgeschenkten Eimer in- oder ausländischen Wein oder Most 2 ft. 2. Von einem ausgeschenkten Eimer Bier 2 ft. und außerdem an Einfuhrdaz per Eimer 80 Neukreuzer; wobei bemerkt wird, daß in Wa-raödin gar kein Bier gebraut, sondern das ganze Erfordernis mit dem eingeführten fremden Biere gedeckt wird. 3. Von einem Eimer Brandwein und den spirituosen Getränken, wozu Rum, Arak, Rofoglio und alle Arten Liqueurc gehören, 4 ft. 4. Von jedem Stück dcö für den Handel geschlagenen Schlachtviehes, als Ochsen, Kuh oder Stier 4 ft., von einem Kalbe 70 kr., von einem Schweine über einen Zentner 1 ft. 5 kr., unter einen Zentner 52'/, kr., endlich von einem Schase, Ziege oder Widder 17'/, kr. 5. Im warasdiner Gebirge aber wild gezahlt : Non einem Eimer Wein oder Most 70 kr., von cmcm Eimer Bicr 35. fr., von einem Eimer Vranbwein und den spirituosen Getränken 2 ft. 10 kr., von einem Schlachtvieh 1 ft. 5 kr., von einem Kalbe 35 kr., von einem Schweine 52'/, kr. und von einem Schafe, Ziege oder Widder 17 '/, kr. Die Pachtlustigen haben ihren Offerten ein 5perz. Vadium von dem unten angesetzten, uud zwar in der Stadt Warasdin' vom Weine in.....30,327 ft. „ Bier sammt Einfuhr in . 8,463 „ „ Brandwein und den spirituosen Getränken in ... 8,060 „ „ der Fleischausschrottung in 3,280 „ „ der Platz- und Pstastermauth 7,667 „ „ und im warasdiner Gebirge „ allem ...... 495 „ im ganzen also.....64,192^ll bestehenden Ausrufungspreise, im Baaren oder in Staatspapieren nach dem wiener Eurse beizulegen und der Licitations - Commission zu überreichen. Das Vadium hat der Ersteher nach geschlossener Licitation auf eine lOperz. Eaution zu erhöhen. Die mit dem vorgeschriebenen Vadium belegten Offerte werden bis 10 Uhr vormittags angenommen, wogegen auf die später einlangenden oder mit dem Vadium nicht versehenen Offerte keine Rücksicht genommen wird. Schließlich gebührt jenem Offerenten, welcher für sämmtliche Pachtgegenstände auf Grund der einzelnen Meistbote den höchsten Anbot stellt, vor den anderen einzelnen der Vorzug. Die Tarise über die Platz und Pflaster, mauthgcbühren, sowie die diessälligen Pachtbeding' nisse können täglich in den Amtsstunden am Rathhause eingesehen werden.