.M 277. l863. Ämlsblall zur Lmbacher Zeitung. 2. Dezember. Ansschliefteude Privilegien. Das Miinstcrillm für Handel und Volkswirlhschaft hat uachslchcudc Privilegien verlängert: 1. Das dcm Johann Karl Nohrbcck auf eine Per» besscrunn dtrHäcksclschncidemaschiucu llutcrm 28. Oklober 1803 ertheilte ausschließende Priuileginm auf dic Dauer dcS dritten Jahres. 2. Das den Karl Ellcubcrgcr und Eduard Vclow auf die Erfindung uon Leuchtgas unterm 18. Oktober 1W4 ertheilte ausschließende Privilegium auf dic Dauer des zwcitcn Jahres. :;. Das dem Karl Girardet auf eine Vcrl'esscruua. an den Friktionö'FcucrzsUHc» unterm l^8. Oltoliel 1804 ertheilte auöschlichcnde Privilegium auf die Dauer bss zwcitcu Jahres. Am 3. November 1865. 4. Das den Amadeuö Theodor nnd Hermann Alexander Leder auf die Erfindung eines verbesserten Verfahrens zur Erzeugung vou Parfumerie-Fabrikaten unterm 25. Oktober 185« crtheMe ausschließende Pri. vilegium auf die Dauer des zehnten und eilften Jahres. Am 5. November 1805. 5. Das den: Thomas Vraccgndle auf die Erfin. bung eines eigenthümlichen Systemes lici Continues oder Vorspinu'Krämptln für Baum» und Schafwollab» fälle unterm 7. November 1804 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des zweiten IahreS. Am 0. November 1805. 0. Das dem Clemens Wirtensolm anf dic Ersiu« dung eines Zeichnen-Apparates nebst Zngehör, genannt „Wiener Zeichnen- und Modellir'Avparat", unterm 2tcu November 1803 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des dritten Jahres. 7. Das dcm Ferdinand Piatnik auf die Erfindung, gewöhnliche Spielkarten mit eincm Lackübcrzngc zu vcr« scheu, um sie durch Wasser reinigen zu können, unlcrm 2. November 1801 ertheilte ausschließende Privilegium anf die Dancr des fünsttu Jahres. 8. Das dcm Joseph Stanffer anf die Erfindung tincs Apparates znr luftdichten Absperrung bei Nctira-dcn und anderen Oeffnui'gcn ähnlicher Art unterm 3lcn November 1801 ertheilte ausschließende Privilegium auf dic Dauer des fünften Jahres. <1. Das dcm Claudius Parigot und Anton Grivcl auf die Erfindung cincr e.'genthümlichen Vreinworrich» rung untcrin 5. November 1804 ertheilte ausschließende Prwilcgium auf dic Dauer dcs zweiten Jahres. N>. DaS dem Johann Vliplist Gabriel Maria Friedrich Pivct auf dic Eifiürmia ei»cr llae!>mlichs!! Schmicrdl'ichsc unterm Nl, Dezcml'cr 180^ crlyeilte iiuöschüsßcndc Privilegium auf die Dauer des vierten Jahres. ^ , 11. Das dem Constant Ionffroy Dnmcry anf cmc Verbessern» a. an den Fuhrwerken jcdcr Art unterm Wten November 1804 ertheilte ausschlicstcndc Privilegium auf die Dauer dcs zweiteu Jahres. 12. Das dem Constant Jol'ffrm) Dumery auf eine Verbesserung in bcr Konstruktion der Eisenbahnen unterm 13. November 1804 ertheilte ausschließende Pri. vilcgium anf die Dauer dcs zwcitcn Jahres. 13. Das dem Gustav Jacob auf die Erfindung emcr eigenthümlich konstruirtcu Getreide-Mahlmühlc unterm 18. Oktober 1804 ertheilte ausschließende Pri. vücgiimi auf die Dancr dcö zwcilcu Jahres. 14. Das dcm Johann Haas auf die Erfindung einer Vorrichtung, nm Fenster und Thüren luftdicht zu verschließcu. unterm 24. Oktober 1852 ertheilte aus-schließende Privilegium auf die Dauer dcs vierzehnten Jahres. Am 0. November 1805. 15. DaS dcn E. Vnrgy und Comv. anf die Erfindung eines Verfahrens und eigenthümlicher Apparate zum Apprclircn und Lustrircu von Garnen u»d Zwi» mn jeder Art, mit besonderer Anwendung auf Florct» seidefäden, unterm 14. November 1804 ertheilte, seither an Anton Wicscnbnrg und Söhne übertragene ausschlle» ßcnde Privilegium auf die Dauer dcs zwcitcn IahrcS. 10. Das dem Johann Zachcrl auf die Erfindung cincr Tmklur, genannt Zachcrls Insekten lödtendc Tink-tur, uulcrm 30. Oltobcr 1803 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des dritten Jahres. 17. Das den V. Harapatt und Johann Kubasel auf cinc Verbesserung an dcn Militärpferdc. Satteln unterm 20, Oktober 1804 ertheilte ausschließende Pri-vileginm auf die Dauer dcs zweiten Jahres. (420—3) Nr. 292Ml. Konkurs-Verlmttbantltg. An dcm in Folge allergnädigster Gcnehmi- ^""li vom 2. Oktober l. I. neu zu eröffnenden s.' ^ vicrklassigcn Untergymnasium in Wadowice Nno mit Anfang dcs nächsten Schuljahres cin Di< . ^"orspostc» und zwei Lehrstellen zu besehen, für me cincärhcilü die Befähigung auä dem historisch- pyllologlscl>l^ anderenthcils auS dem mathema« '^'uatmwisscnschaftlichen Gebiete erforderlich ist. Die Bewerber um einen dieser Dicnstposten haben ihre gehörig iustruirtcn Gesuche entweder unmittelbar bei ocr Krakauer k. k. Statthalterci-Kommission, oder wenn sie bereits in öffentlichen Diensten stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Be« Horde längstens bis zum »5,. Jänner l86 6 einzureichen. Krakau, am !l. November 18U> Von der k.k. Statthaltcrei< Kommission. (432—3) Nr. 10976. Kundmachung. Da laut der neuesten Mittheilung die Rln<, verpest in Zivil» und Militälkroatien, dann in! der an letzteres angrenzenden türkischen Provinz Bosnien seit längerer Zeit ohne eine bekannt ge> wordene Unterbrechung gänzlich erloschen ist und diese Provinzen ganz scuchcnfrei sind, so findet die Landesbehörde Aulaß, die bisherige An. ordnung vom 2. Mai d. I,, Z. 4U35, wornach der Zutrieb und Verkauf das kroatlschen Horn, vichcs auf den hicrländlgcn Biehmärkten nur gegen die vorgeschriebenen Vichgcsundheitspässe, und die Einfuhr dcr thierischen Rohprodukte nur gegen glaubwürdige amtliche Bestätigungen, daß diese auö unvcrseuchten Orten kommen, oder daß dieselben nach §. 3 der Scuchciworschriftcn gehörig dismfizirt wurden, gestattet wird, außcr Wirksamkeit zu setzen und den freien Verkehr bc< züglich des kroatischen und doSmschcn Groß- und KlemhornvichcS ohne eine Beschränkung zu gestatten. Dicö wird zur allgemeinen Kenntniß mit dcm Beisatze gebracht, daß die k. k. Bezirksämter und dcr hiesige Stadtmagistrat mit der Verlautbarung dicscr Verfügung beauftragt wurden. Laibach, am »4. November lkl>5. K. k. Landesregierung für K r a i n. (436-2) Nr ,323l». Kollknrs-VerllNltbarnllg. ?l>, dcr Hallplsch,ilc zu Wippach ist cinc l'cl)-rel stelle mil den, system sir ten Iai)rc0gcl)alte von ^ltt si. und der Remuneration jährlicher 120 fl. ö. W. für die Besorgung de5 Organistendicnstes sammt dcr Naluralwohnung, in Erledigung gc. kommen. Diejenigen Lchriudividuen, welche sich um diese Stelle, mit dcr die Verpflichtung zum Or ganistendicnste verbunden ist, bewerben wollen, haben ihre gehölig dokumcntlrlen, an diese k. k. Landesbehörde stylisirten und eigenhändig geschrie, bcnen Gesuche bis 10. Jänner I^jliß beim hiesigen fürstbischöflichen Konsistorium ein« zureichen. Laibach, am 2l. November !8N5. Vonderk. k Landesregierung. (433-3) Nr ,283«. Knndmachnng. Mit Beginn deS Schuljahres l^^/^ sind folgende Studcntcnstiftungcn in Erledigung gekommen und werden zur Wiederbeschung ausgeschrieben: 1. Die vom Blasiuö Blaznik laut Testamentes vom 2i. März lO«2 errich^tc Stiftung jahrli. chcr 30 fl. ö. W., zu deren Genusse studircndc Jünglinge auö der Verwandtschaft des Stifters und, in Ermanglung solche, Studirendc auö der Pfarre Selzach berufen sind. Der Stiftungögc. nuß ist unbeschränkt. 2. Die vom Primus Dcbclak angeordnete Studcnttnstiftung im dermaligcn Ertrage von 55» si. 8'/, kr, ö, W. Dieselbe ist ausschließlich für St«, dircnde aus dcr Anvcrwandtschaft dcs Stiftcrs bestimmt und kann nach absolvirtcn Gymnasial: studicn auch in dcr Theologie fortgcnossen werden, Das Prasentationürecht steht den Verwandten dcb Stifters zu. 3. Bei der Franz Dem^ar'schcn Studenten-stiftung dcr erste und zweite Platz mit je jährli-chcn 52 st. 50 kr. ö, W. Aus dicsc Stiftungs-Plähe, dcrcn Genuß vom Gymnasium an unbc, schränkt ist, haben arme, wohlgcsittcte und gut» lstlldirende Jünglinge, welche in der Stadt Krain. ourg geboren sind, dcn Anspruch. Das Verlcihungs« recht stcht dem Stadtpfarrcr in Kraindung mit den Kirchenvorstehern zu. 4. Dcr erste Platz der Johann Dimic'schcn Tliftung im dermaligcn Iahrescrtrage von lll st. 87'/, kr. ö. W. 3um Genusse derselben sind arme Studirende aus des Stifters Verwandt, schaft, in Ermanglung solcher aber Studirende aus dem Dorfe Podgier, und endlich auS der Pfarre Mannsburg gebürtige Studenten über« Haupt berufen. Das Präscntationsrecht zu dieser auf die Dauer der Gymnasialstudien beschränkten Stiftung übt der v. Schifferstein'sche Domherr ^ zu Laibach gemeinschaftlich mit dcm Pfarrer in Mannsburg auö. 5. Die vom Kaspar Glavari6 errichtete Stif, l tung jährlicher 5!) si. 37^/, kr ö. W. Das Prä, sentationsrecht zu dieser Stiftung, auf deren Ge, nuß blos solche Studirende, welche von dcn Brü' dern oder dcn Schwestern deS Stifters abstammen, den Anspruch haben, steht dcm Aeltestcn dcr Familie Glavati6 zu. il. Bei der vom Georg Gollmayer errichteten > Stiftung der erste Platz jährlicher 95 si. l)7'/, kr. ö. W. Dcr Genuß dieser vom Gymnasium an auf keine Studicnabtheilung beschrankten Stiftung ist für arme, wohlgesittete Studcnlen auö Obcr-krain bestimmt, und das Prasenlationsrecht zu derselben übt das hiesige fürstbischöfliche Ordinariat aus. 7. Bei der vom Matthäus Justin angeordneten Stiftung dcr erste und zweite Platz mit jc jährlichen 57 si. U«'/, kr, ö. N Auf d,cse Stiftung, welche noch in dcr Theologie genossen werden kann, haben vorerst Studireudc aus dcs Stifters Verwandtschaft den Anspruch, sodann Studirendc aus der Pfarre Radmannsdorf und endlich ans der Laibacher Diözese übcihauvt. Das ^Prasentallon6iccht wird vom hicsigcn fürstbischöf-lichen Ordinariate auögeübt. 8. Bci dcr Andrco.5 Chrön'schcn Studentcn-stiftung dcr zweite Platz im Iahrcöerlrage vou l>2 fi. ,l'/, kr. ö. W. Zum Gcnussc derselben sind studircudc Söhne armer Bürqcr aus l'aibach, Krainburg und Obcrburg, voizugswcise aber auS dcs Stij'tcrs Verwandtschaft, berufen, nur müssen dicsclbcn mindestens Schülcr dcr fünften Gym« nasialklassc sein. Dieseö Stipendium, wozu das Präscnlationsrccht dcm hiesigen fürstdischöflichcn Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gym-nasialstudicn nur noch in der Theologie genossen werden. U. Der erste Platz dcr Barbara Kahianer-schen Studentenstiftung jähllichcr 87 si. ijg'/, kr. o. W. Auf dcn Genuß derselben haben arme, dcr Musik kundige Studircndc, welche m der hiesigen Stadtpfarrkirche St. Jakob auf dem Chore bei der Musik mitzuwirken willens und tauglich sind, dcn Anspruch. Der Stiftungsge^ nuß ist vom Gymnasium an auf die Studien in Laibach beschränkt. l0. Die vom Johann Kraskovic errichtete Stiftung jähilichcr 81 si. W kr. ö. W, Zum Genusse dicscr von Gymnasium an auf keine Stu-dienabthcilung beschrankten Stiftung sind vorerst Verwandte dcs StiftcrS und sodann abwechselnd armc Sludircnde aus Sachscnfeld in Stcicrmark und aus Laibach, vorzugsweise aus der Borstadt« pfarre St. Peter berufen. l». Bei dcr von der Katharina Freiin v. Lichtcnthurn errichteten Stiftung der erste Platz jahrlicher ,34 st. » kr, ö. W. Auf dieses Stipendium habcn vor Allen nicht vcrmögliche BlutS. verwandte der Stiftcrin, und in Abgang solcher Studirendc auö der Pfarre St Peter in Laibach mit Ausschluß der Bcamtensöhne den Anspruch. Dcr Stiftungsgenuß beginnt mit dcr zweiten Normalschulklasse und dauert in den Gymnasial- und weiteren Berufsstudicn fort. Das Prasentations-recht stcht der hiesigen k. k. Gymnasial.Direktion zu. 12. Das Georg Mauril''sche Studentenfti, pcndium im dermaligcn Betrage von 22 fl, 85 kr. ö. W., zu dessen Genusse studircnde Jünglinge vorzugsweise aus der Vcrwandlschaf: des Stifters berufen sind. Dcr Stiftungöbezug ist vom Gym« nasium an auf keine Gtudienabthcilung beschränkt. 718 l3. Bei der von Polidor Montagnana er richteten Stiftung der erste Platz jahrlicher 88 fl. 73'/ kr. ö. W. Zum Genusse dieses Stipendiums sind arme Studircnde in Laibach berufen. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium an auf die Studiendauer in Laibach beschrankt. >4. Bei der Christof Plankelj'schen Stiftung der erste und dritte Platz mit je jährlichen 3» si, 50 k. ö. W. Zum Genusse dieses Stipendiums sind studirende eheliche Bürgerjöhne aus der Stadt Stein, und in Ermanglung deren, solche aus Laibach berufen. Der Stlftungsgenuß beginnt mit dem,vollendeten l2ten und dauert bis zum erreichten !8tcn Lebensjahre, somit im Ganzen durch fünf Jahre der Gymnasialstudien. 15 Das vom Thomas Poklukar errichtete Studentenstipendium jahrlicher 23 si. 4! kr. ö. N5., auf welches Studirende aus der Verwandtschaft des Stifters unter speziellen Bedingungen, und bei Abgang derselben Studirende aus der Pfarre Obergörjach den Anspruch haben. Der Stiftungö-bezug ist vom Gymnasium angefangen, jedoch bc. dingt, auf keine Studicnabtheilung beschränkt. Das Präsentationsrecht steht dem Neffen des Stifters und dessen Nachkommen zu. ll». Bei der von Anton Raab errichteten ersten Stiftung der zweite Platz jährlicher ll» fl. IN kr. ö. W. Der Genuß der Stiftung ist für gut studircndc Bürgersöhne aus Laibach von der vierten bis zur Beendigung der sechsten Gymna« sialklasse bestimmt. 17. Die von Anton Raab errichtete zweite Stiftung jahrlicher 238 fl. l9 kr. ö. W., welche nur für Studirende aus des Stifters oder dessen Gemalin Verwandtschaft bestimmt ist und so lange genossen werden kann, bis der Stifling zufolge seiner Studien m einen geistlichen Orden tritt oder Weltpricstcr wird. Das Präscntationsrccht zu dieser und der vorigen Stiftung steht dem hiesigen Sladtma, gistratc zu. 18. Bei der von Lorenz Ra<'ki angcordne« ten Stiftung der zwctte Platz jährlicher 104 st U/, kr. ö. W. Zum Genusse derselben sind blos Studircndc aus der Anvcrwandijchaft des Stifters berufen, wobei jenen der von männlicher Seite Namens Na<>ki. abstammenden, vor denen auö der weiblichen Linie derVorzug gebührt. Der Stiftungsbezug ist von der Normalschule angefangen auf keine Studicnabtheilung beschrankt, und das Präsenta-tionsrecht steht dem Pfarrer zu Fara bei Kostet zu. l!>. Der erste Platz der Georg Thomas Numplcr'schen Studentenstiftung jahrlicher 33 si. 4^/, kr. ö. W. Auf den Bezug derselben haben Studirende auS der nächsten Verwandtschaft des Stifters, und in Ermanglung solcher aus der Ver> wandtschaft des Friedrich Peräe den Anspruch, als-dann können auch andere Studirende berücksichtiget werden, Das Präscntationsrecht wird vom Agramer Domherrn Dr. Lukas Adam Rumplcr ausgeübt. 20. Bei der von Adam Franz Schagar angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 47 si. 75» kr. ö. W., der vom Gymnasium an, und so lange der Stiftlina, in Laibach studirt, genossen werden kann. Auf dieses Stipendium haben vor allem Anspruch die Verwandten des Stifters, welche den Namen Schagar führen, dann die entferntern Seitenverwandten und endlich studirende Söhne armer Bürger aus Stem. Das Präsentationsrecht steht dem Aeltesten aus der Schagar-schen Abstammung zu. 21 Der crstc Platz der Adam Schuppc'schen Studcntenstiftung jährlicher 30 si, 60 kr. ö. W., zu deren Genusse vorzugsweise Studircndc aus des Stifters Verwandschaft und alsdann solche, welche aus der Stadt Stein gebürtig sind, vom Gymnasium an berufen sind. Das Präsentationö--recht übt der Vorstand der Stadtgcmeinde Stein aus. 22 Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jähr-licher 33 si. 45 kr. ö. W., welche blos für Stu. dircnde aus den drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandten des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Markus Vaupetiö im bestandenen Bezirke Münkcndorf sind, bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschrankt. 23. Die vom Josef Sdeäar errichtete Stu-dentcnstiftung jährlicher 58 st, 80 kr. ö. W., zu deren Genusse Studirende aus des Stifters Be» freundschaft und in deren Ermanglung aus der Pfarre Vrczovic oder Radmannsdorf berufen sind. Der Stiftungsbezug ist auf keine Studienadtheilung beschrankt. 24. Der zweite Platz der Christof Skofic'schen Studcntenstiftung im dermaligen Iahresertrage von 70 st. 7?^/, kr. ö. W. Zum Genusse dieses Stipendiums, welches nach absolvirtcm Gymnasium nur noch in der Theologie genossen werden kann, sind Studirende überhaupt berufen und das Prä-scntationSrccht wird vom hiesigen fürstbischöstichen Ordinariate ausgeübt. 25. Die vom Mattin Struppi angeordnete Stiftung jährlicher 38 st. 7'/, kr. ö. W. Auf den Genuß dieser Stiftung haben zuerst Studircnde aus der männlichen, dann aus der weiblichen Nach» kommenschaft des Stifters und in Ermanglung von Verwandten der beste Krainburger Schüler von der ersten bis zur vierten Gymnasialklasse Anspruch. Das Präscntationsrecht steht dem Stadtvorstande, das Ernennungsrecht dem Pfarrdechant in Krainbnrg zu. 26 Bei der von Dr. Georg Supan errichte« ten Stiftung der erste Platz jährlicher 48 si. 82 kr. ö. W. Zum Genusse dieses auf die Dauer der Gymnasialstudien beschrankten Stipendiums sind vorzugsweise Studirendc aus des Stifters Verwandtschaft und, in Ermanglung solcher, Studirendc vorerst auö der Pfarre Nodain, dann Vigaun, Radmannsdorf, Lces und Le«ah berufen. Das Prasentationsrecht stcht dem hiesigen fürstbischösti-chcn Ordinariate zu. 27. Bei der vom Johann Bkaler von Neu« thal und dessen Gcmalin Maria von Posarelli errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 23 si. 62^/, kr. ö. W., zu deren Genuß ein armer Studirender aus des Stifters Verwandtschaft, in dessen Ermanglung aber Studirendc überhaupt berufen sind. Der Stiftungllgcnuß ist vom Gymnasium an auf keine Studicnabtheilung beschränkt. 28. Der zweite Platz der Studcntenstlftung «Unbekannt I " im dermaligcn Iahrescrtrage von 5,0 st. 64'/, kr. o. W, zu deren Genusse Studircnde zu Laibach vom Gymnasium an berufen sind. 28. Das von Friedrich Wcitenhiller errich-tcte und für einen armen, gut studirenden Schü« ler der scchtsen Gymnasialklasse bestimmte Stipendium jährlicher 52 si. 50 kr. ö. W. Das Präscntationsrecht übt der Bevollmächtigte Weic tenhiller'sche Patronativrepräsentant Herr Vinzenz Seunig in Laibach auö. 30. Endlich bei der Fürstbischof Anton Alois Wolf'schen Studentcnstiftung der zweite Platz jährlicher 88 st. 71 kr. ö. W. Zum Genusse dieses Stipendiums sind auS der Bergstadt Idria gebürtige dürftige Studirende, welche vermöge ihrer vorzüglichen Geistesfahigkeiten, guter Verwendung und Moralität zu guten Hoffnungen berechtigen und deren Aeltern sich aus Idria nicht wegbegeben und anderswo bleibend niedergelassen ha« ben; und in Ermanglung solcher gut gesittete und gut studircnde Söhne von Besitzern solcher ge« wcsener Rustlkalrcalitätcn berufen, die zu den bestandenen Laibacher Bisthumsherrschaften Pfalz Laibach und Görtschach gehören. Dieses Stipendium, zu welchem das Präsentationsrccht dem hic-siegen fürstbischoflichen Ordinariate zusteht, kann von dem Gymnasialstudien angefangen bis zur Vollendung deS vom Stiftlinge frei gewählten Berufsstudiums genossen werden. Bewerber um diese Stipendien haben ihre mit dem Taufscheine, dcm Dürftigkcits. und Impfungszeugnisse, dann mit den Studicnzeugnissen von beiden Semestern des Schuljahres l865, so< wie in dem Falle, als das Stipendium aus dem Titel der Verwandtschaft beansprucht werden sollte, mit dem legalen Stammbaumc belegten Gesuche im Wege der vorgesetzten Studien-Direktion verläßlich bis «5. Dezember d. I. hicher zu überreichen. Welche sich um mehrere Stipendien bcwer« den, haben zwar für jedes Stipendium ein abc gesondertes Gesuch zu überreichen, können jedoch die vorgeschriebenen Behelfe nur einem Gesuche beilegen, in den übrigen aber sich darauf beziehen. Laibach, am 13. November l865 K. k. Landesregierung für Krain. (441—1) Nr. 84tt7. Veychrultgsjleuer - Pachtversteigerung. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen» fürt wird wiederholt hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Einhcbung der Verzehrungs« steuer vom steuerpflichtigen Wein« und Mostauö-schanke, dann von den Vichschlachtungen und vom Fleischverschleiße im Umfange der Örtsgcmcinde Grafenstein des politischen Bezirkes Umgebung Kla» genfurt auf Grund dcS Gesetzes vom 17. August 1862 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahres l866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahrc 1867 und 1866 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunttrnehmern wird zur ihrer Richt-schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 7. Dezember 18 65 bei der Finanz-Direktion zu Klagcnfurt um I I Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch daselbst die allfalligcn, mit der Stempelmarke von 50 kr. versehenen und mit dem Vadium von 65 si. belegten schriftlichen Offerle zu überreichen sind. 2. Der AusrufSpreis ist bezüglich der Vcr< zehrungöstcuer und des dermaligen 20pcrz. außer» ordentlichen Zuschlages zu derselben mit dcm Be» trage von 650 st. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemcindezuschlägc verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Ausrufsprcisl'6 gleichkommenden runden Betrag von 65 fl. ö. W-in Barem oder in k. k, Staatspapiercn, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und ana,^ nommcn wcrdcn, als Vadium dcr Lizitatioil^ Kommission vor dem Beginne dcr Fcilbictung zu übergeben, odcr sich mit dcr kassaämtlichen Quittung über diesen Erlag des Vadiums auszuweisen. Nach beendigter Limitation wird blos der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizilanten aber werden ihre Vadicn zurückgestellt. Uebrigenü gelten die im Amtöblatte der »Klagcnfurtcr Zeitung" vom 1. Oktober !. I. Nr. 225 nl! Nr. 67U3 und 6!W2 verlautbarlcn allgemeinen Bedingungen. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagcn« fürt, am 24. November l865 (442^-1) ' Nr. 8406 Veychrungssteuer-Pachlverstchcrung. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen« fürt wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Einhcdung der Verzehrungssteucr vom steuerpflichtigen Wein» und Mostausschanke, dann von den Vichjchlachtungcn und vom Fleisch-verschleiße im Umfange der Stadtgcmcinde Gmünd im politischen Bezirke Gmünd auf Grund dcS Gc-setzeS vom »7. August 1862 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahres 1866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solar-jahle ltt67 und l86« im Wege dcr ö'ffentlichcn Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtuntcrnehmern wird zu ihrer Richtschnur vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 9. Dezember l865 bei dem k. k. Stcueramte zu Gmünd um ll Uhr Vormittags vorgenommcn, bis zu welchem Zeitpunkte auch daselbst die allfalligcn mit dcr Stempclmarke 1 von 50 kr. versehenen und mit dem Vadium von 136 si. belegten schriftlichen Offerte einzubringen sind. 2. Dcr AuSrufspreis ist bezüglich dcr Ver< zehrungssteuer und des dermaligen 70perz. außerordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem Betrage von l360 si. ö. W. bestimmt. Auch ist dcr Pächter zur Einhcbuna und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemcindezuschlägc verpflichtet. 3. Wer an dcr Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile dcü AuörufspreiseS gleichkommenden runden Betrag von l36 Gulden ö. W. in Barem oder in k. k. Staatspapiercn, welche nach dcn bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, als Vadium dcr Lizitations-Kommission vor dcm Beginne dcr Fcilbictung zu übergeben, odcr sich mit der kassaämtlichen Oult< 719 tung über diesen Erlag des Vadiums auszuweisen. Nach beendigter Lizitation wird blos der vom Bestie» ter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizi« tauten aber werden ihre Vadicn zurückgestellt. Uebrigens gelten die im AmtsbMc der »Klagcnfurtcr Zeitung" vom 1. Oktober l. I. Nr. 225 n Die Versteigerung wird am tt. Dezember »865 bei der Finanz-Direktion zu Klagcnfurt um II Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die allfalligcn, mit der Stcmpclmarkc von 5N kr. versehenen und mit dem Vadium beleg« ten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Der Auörufspreis ist bezüglich der Ver-zehrungssteuer und des dermaligen üljperz außerordentlichen Zuschlages zu derselben ml I, mit 42Wsi., nä Il>, HI. und IV. mit l2M»si., sohin in dem Gcsammtbetrage von 54«U si. östcrr. Wal), rung bestimmt. Auch ist der Pächter zur Emhebung und Abfuhr dcr aNfällig bewilligten Gemeindezuschläge verpstichtet. 3. Wer an der Vcrsteigcrllng Theil »shmcn Witt, hat den dem zehnten Theile deö AuSrusSprcl' s ftS ^ gleichkommenden runden Betrag «ll I. von 420 st., u 07 >„o 1865 2 Matthäus Vcbiua ^illunlitnvcrschlciw ^71015.^7'/, ,.,o I8«5> 3 Jakob Csssari^ Schustcv 2418 2 8^ >>s(, 16«5 tori,> Grrii«lcr 25«4 5 1865 " 2°'°° MM°r V^.m> ,,,„ ,, ,,,^ ,.» ,W4 7 Ann« Mll^cl Oreit'lrri!! .'i025» 5 67 ^u 1tt65 8 Akx. Iautschitz Greisler ^078 2 83'/. ,,>u 1805 Stadtmagistrat Laibach, am 22. November 1865. Der Bürgermeister: Or. <3. H. (fosta. (