A M t s V l a t t. ^isr.. ^. Vtenstag den 25. Juli___________ ^37. < Nreiaamtltche Verlautbarungen. Z. 360. (3) Nr. 2387. Verlautbarung deö k, k. K r e i s a m t c s z u Laibach. — Die Neberreichung dcr Hausbeschreibungen und Hauszinsbekenntnisse für die Zeitperiode von Michaeli 1837 bis dahin 1838 betreffend. — Zur Bemessung der Hauszwssteuer für das Militärjahr 1838, sind die vorgeschriebenen Haus-Iieschrcibungen und Hauszinssassionen für die Zinözeit von Michaeli 1837 bis Michaeli 1838 bei dem hierorrigen k. k. Kreisamtc, in den unten festgesetzten Terminen, in den gewöhnlichen Amtsstunden einzureichen. ^- Es werden demnach sämmtliche Hauseigenthümer und Hausad-mmistratoren der Provinz. Hauptstadt Laibach -und ihrer Vorstädte aufgefordert^, sich bei Abfassung dieser Hausdeschrcibungen und Zinsbe-kenntnisse auf das Genaueste nach der denselben bekannt gemachten Belehrung voll» 26. Zum 1820 zu benehmen, so wie dieselben vor ihrer Unterfertigung und Ucberreichung der sorgfältigsten Prüfung zu unterziehen, und zwarl») ob die Bestandtheile des Hauses genau und vollständig aufgenommen sind; b) ob die jährlichen MiethMse genau und gewissenhaft aufgeführt erscheinen;^) ob die eingestellten Zinsposten von sämmtlichen Wohnparthcicn in Ansehung der Richtigkeit des Zinsertrages gehörig gefertigt seyen, und ci) ob alle auf die Verfassung der Zinösassionen erlassenen Vorschriften pünctlich beobachtet sind. — Die Untcrfertigung, sowohl dcr Wohnpartheicn als der Hauscigcnthüme;-hat, wenn sie schreibenskundig sind, in der R<-gel eigenhändig zu geschehen, widrigens haften, selbe für die Angaben ihrer vorgeblichen Gewalts-träger. — Die Namensfertiger der, des Schreibens unkundigen Partheien, welche von diesen Letzteren stets den vom Hauseigenthümer oder dessen Gewaltsträger in dem Zinsbekenntnisse angesetzten Zins im Betrage anzugeben haben, blei^ ben für das beizusetzende Krcutzzeichen verantwortlich, wobei noch bemerkt wird, daß diese Na-incnsfertiger nic aus der Familie oder Dienerschaft des Hauseigenthümers seyn dürfen. — Übrigens wird erwartet, daß die Hauseigenthümer die selbst benutzten, und die an ihre Anverwandten, Hausadministratoren und Haus? Meister überlassenen Wohnungen mit den Zinsen der übrigen Wohnungen in ein billigeK Ebenmaß setzen werden, um den lästigen är?M: chen Ausmittlungen und Localrcvisionen zu begegnen, wobei bemerkt wird, daß jene Bestandtheile, welche der Hauseigenthümer selbst benützt, den bestehenden Vorschriften gemäß, in dem nämlichen Betrage, in welchem er-sie wahre scheinlichcr Weise vermicthen würde, wenn er sie nicht selbst benutzt, in Anschlag zu bringen sind. — Zur Uebcrreichung dieser Eingaben werden folgende percmtorische Termine festgesetzt: Für die innere Stadt: der 1. August d. I. für die Häuser vom Conscriptions-Nr. 1. bis inclusive 40 " 2. „ „ ,. „.....' » " A " « ^ „ 3. „ ,, ,, ?' " ,» " " „56 — „ 21/ ,, 4. . „ » „ ,, ,, „ " ,» „ 118 — „ 167 « 6. „ „ „ ,. « ,« .. ,, ,. W8 - „ . 205 . 7. ,. „ „ „ « « ,. « . 206 - ,. 247 " ^ " " " " « « " " « 2^ ^ " 314 Für die Vorstadt St. Peter: - tm- 10. August d. I. für die Häuser vom Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40 „ 11. ,, ,. „ ,, „ ,» " „ ,» ^^ ^ ,5 ^ " '2. '. " .. " » ..... " ^ - - ^f^ — 5o3 - Für die Kapuziner-Vorstadt: der 16. August d. I. für die Häuser vom Conscriptions - Nr. 1 bis inclusive 40 »,.17» ,» ,, ,, ,, „ ,, „ ,, „ 41 — „ 79 ,-. ' .. Für die Vorstadt Grad ischa: der 18. August d. I. ^für die Häuser vom Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40 " " « " ,, " „ ^ „ ,, ^ — ^ 76 Für die Pollana-Borstadt: der 21. August d. I. für die Häuser vom Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 45 n ^" » « ,, ,, „ n „ „ „ 46 — „ c)^' Für die Karlstädter-Vorstadt und Hühnerdorf: der 23. August d. I. für die Hänser vom Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 24 ' - der erstern, und 1 — „ 24 der letztern Vorstadt Für die Vorstadt Tyrnau: der 24. August d. I. für die Häuser vom Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40 " ^' " " « « ,» « „ ,, ,, 41 — „ 82 " ^"' « „ " " " ,, ^ ,, „ 83 — „ ^(X) Für die Vorstadt Krakau: Ver 28. August d. I. für die Häuser vom Conscriptions-Nr. 1 bis inclusive 40 " " « « " " ,, « « « ^^ — „ ^5 Mnfache Erklärungen, daß sich der Stand seit vorigem Jahre nicht geändert, hat, werden nicht angenommen. — Wcr diese Termine nicht auf das Pünktlichste zuhält, verfällt in die §. 29 der Belehrung für die Hauseigenthümer vorgeschriebene Behandlung, von dcr das Kreisamt, weil es das Totale in der vorgeschriebenen Zeit., hohen Orts vorlegen muß, nicht abweichen wird, wobei noch die Circular-Verordnung vom 20. Jänner 1829, Z. 15131, in Erinnerung gekracht wird, vermög welcher auch jene Hauseigenthümer, welche wegen neuen Bauführungen steuerfreie Jahre genießen, die Hausbeschrcibung und Zinsbekenntnisse einzureichen haben. — 'Zur nähern Aufklärung des im Eingänge dieser Verlautbarung vorkommenden Wortlautes, von Michaeli 1337 bis o^in 1838, wird den Haus-eigenthümcrn bemerkt, dap für jene Wohnungen, wvfur sie für den künftigen Michaeli noch keine bestimmten Pattheicn haben, die Zinsen der gegenwärtigen Parthei anzugeben, die Wohnungen aber selbst in dem Zinsertragsbekenntnissc als leer zu bezeichnen sind, wobei es sich von selbst versteht, oaß in dergleichen Eingaben nur jene Partheien aufzunehmen kommen, die nach künftigem Michaeli wirklich im Hause wohnen werden, nicht aber jene, die gegenwärtig in demselben wohnen und zu Michaeli ausziehen, weil sie schon in der Fassion ihres künftigen Haus-cigenthümers vorkommen müssen. — Endlich wird sämmtlichen Hauseigcnthümern noch crin-mrt, daß,,obschon diese Eingaben bloß von ihnen selbst hieramts überreicht werden sollten, man jedoch davon in der Voraussetzung abgeht, daß sie hiezu nicht Kinder oder unersahrnc Dicnst- bothen absenden, welche bei hierämtlicher Rev'ie sion der Bekenntnisse über die allfälligen Abstände nicht belehrt werden können, daher für einen solchen Fall es immer nothwendig ist, daß, wegen Behebung derAnstände, die Neberreichrmg durch ein sachkundiges Individuum geschehe. — Krcisamt Laibach 12. Juli 1837. Htavt< mW lanvrechtliche Verlalttbarllngrn. Z. 996. (l) Nr. 565i,. Von dtm k.k. Stadl« und ?andv?chle m Kram wild der unbekannt wo befindlichen <. a-cilia Holzer und ihren gl^chfalls unbekannten Erb?n nuttelst gegenwärtiqcn Edicts erinnert? Es habe wider dieselben bei diesem Gcrlchte Ag'^ lies Pezhm, Eigcnthümcrmn des Kramladms Nr. 2 auf der Spttaldrücke, die Kl,ig>' auf Verjäh't» und 'Ei'loschenerklacung der, lacit Htnathsvtrtrages 6(lo. 25. September 1777 , ilNAkuliUa 2/4. April »792/ auf dem Kram» laden Nr. 2 auf der Soicalbrückc mlablllnlen Hcirathssprüche pr. 6c»o fi.' angebracht, und um richterllche Hilfc gebethen, worüber oie Tag' saying auf den 20. September d. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gericht aiigeordüec rvlrd. , Da der Aufenthaltsort d?r Beklagten d'.e-sem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k.k. Erdlcmden abwesend sind, so Hit man zu ihrer Vertheidigung und aufih e Gc, fahr und Unkossm den Yieronigen Gcrich^ad- , ,vocatcn !>. Wllvz^ach als Curasor bestelll, m>t welchem die angehrachte Rechtssache nach de«i bestehenden G^ichlsordnung ausgefüytt Uü) entschieden werden wird. 5o9 Die Beklagten werden dessen zu dem Ende ! «rinnen, danut sie allenfalls zu rechter Zeit ! selbst erschnncn, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu ' geben, oderauch sich selbst e»nen andern Sach« waller zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt un rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wisicn mögen, insbesondere, da sie sich im aus ihrer Veradsaumung einstehenden Folgen selbst bei-zumeffen haben würden. ^aibach den n. Juli »83/. Z. 997. (,) Nr. 55-25. ' Vom k.k. Stadt- und Landrechte in Krain wird hiemit bekannt gemacht: E» s«y von diesem Gerichte in der Exccutionssache des Thomas Greißer, wider Helena Jak, pnucw schuldigen Miethzinfts vr. 22 si- /,9 kr. 0. «. «,, in die öffentliche Versteigerung der, der Extcutinn Helena Jak gehörigen, auf der St. Peterö-3)orstadt, im Hausc Nr. 16 befindlichen, auf 22 fi. ^2 kr. geschähtei: Fährnisse gewilliget, nnd hiezu drclTcrminc, und zwar auf den 2. August, 3o. August und 37. September iL)/, jedesmahl Vormittags um 9 Uhr m dem odgee dachten Hause mit dem Beisätze btstlmmt wor-dcn, daß, wenn diese Fährnisse weder bei der ersten noch zweiten Feilbiethungstagsatzung um den Schäyungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hmtangege« ben werdcn würden. Laibach, den 11. Juli i83?. Nrmtllchr Verlautbarungen. Z. W3. (') ^ Nr. ^"V,^,IV. K u ndmachu n g. Pei dem Gorzer Wald- und Nentamte ist cine Waldhütersstellc im Tcrnovaner Btaats-f^rste, m,t clncr jährlichen Löhnung von Ein-hundcrt fünfzig Gllld?n, erledigt. — Zu ihrer prsvisur,sckc!l Wiedcrbcsctzung witd somit der "oncurs bis Ei'de Juli l. I. eröffnet. — Jene Individuen, welche sich hierum bewerben wollen, habe« ihr, nicht zu schr vorgerücktes Alter, einen gesunden und rüstigen Körperbau und moralischen Lebenswandel, so wie dle Kenntniß des Lesens und Schreibens, der kraimschen und deutschen Sprache, nebst ihrer bisherigen Dienstleistung dacmnentirt nachzuweisen. -— Von jenen, welche bereits dienen, ist das Gesuch im Wege ihrer uo^sctzien Behörde, sonst ol>er unmittelbar ooc dcm Ablaufe der Frist dem Görz?r Wald- und Ncntamte zu üdermachcn. —- Quiescmtcn und gut conduiiirtc Indivi- duen der Gränz- oder der Eefallenwache wcr-dcn vorzüglich berücksichtigt werden. — ,K. K^ Eamtral»Bezirksverwalt.Görzam9.Juni lL37« Z 9^0. (2) ^' Realitäten-Verpachtung. Die dleßcommendijchen Domini-cal-Accker und Wiesen am deutschen Grunde, i^Nn'io^dann dieAecker bei St. Chnstoph und I^a Vojäi^o werden am 28. d. M. licitando in Pacht gegeben werden. Dle Versteigerung geschieht in Loco der zu perpachtenden Realitäten, und beginnt am deutschen Grunde Vormittags um tt Uhr. — Verwaltungsamt der ritterlich deutschen Ordens-Commende Laibach am 20. Juli 1857, 3- 9^9- (2) W e i tz e n v e r k a u f. Zu Folge Bewilligung der löblichen k. 5. Cameral'Bezlcks-Verwoltung zu ?a>dacd, werden in der Amtbkanzlei der k. k. Nel«gwn5< Fonds'Herischaft S>u,ch am 1. Aufist l. I. von g bis 12 Uhr Vormittags, belläufig 16» ' Metzen Wllyen Mittels öffentlicher Äersteigtl ^ rung gegen ba^e Bezahlung veräußert werden, ^ wozu Kailftxstlge h>em»t tinqeladen werden. — K.s. VerwgllUligealtN GiMH am i6.Iul, »8)7. 37^33^"(2) ^ NrT^gßl s l ch e n - L i c i t a t i 0 n. Von dem k. k. V?rwaltu,igßamte' b^6 . Staatsherrschaft.Adel^herg w»rd besannt gl^ macht: Daß aus dem Staatswaldc b.i Gsaui« t na 2Z2, aus d«m GtaatswalOe bei Koschana - ab«r 152/,, S'ämm?, theils zum Bau» lhfils - zl,m Blenliholj brauchbarer lZichen g^gen bare r Bezahlung im Wege dcr öffeni!iH?n Verstei» l.» gerung werden h»nlsn qe^ebsn werden. «— e Diese Llcilanon wlld «n größeren unttfle.-neren - Elchmpirlhien am 7. August l. I.-Vormittag - um g Uhr im Walde be> Slc>liis,a bcgs^ncs», ^ und an den, foiginden Togen, na^licb am 3. » u nd (j A u g u mm«ff',on . angcmcssene Vad^cn, bel lonf!,qer ?!ueschllißung , uolnMnßovlhc, zu übergeben haben, dlelhnen, 5lo «renn sie nicht Ersieher bleiben, sogleich zurück gestellt werden. — Verrvaltungsamt der Staatsherrschaft Adelsberg am 14. Juli 1837. 3-977- (Z) NrT'IVzs'. Ku ndmachung. Bei d?r k. k. Oderpsst-Vevrualtunss zu Zara m Dalmatler, lft d«e unk,ug?ldliche Amti, PracticHntenssclle zu besetzen, was laut Decret der wohllöbllchen k. k. obersten Hof, Pott-Verwaltung däo. n. Iull l. I., ?. ^^Vii30^ "'U dem Belsaye bekannt qe^?ben lvlrd, daß jene, d>e sick hlcrum bewerben sollten, ihre mil den Gludlcn - Z!ugniss<'li, mlt d,m Taufscheine und mit uvrschr,flmäß,g?m Guste,-,, tationS' Rcverse bclcglen Ge!ucb?, «n denen auck die Kenntniß der deutschen und «tallelnschtn Sprache nachzuweisen sel)n wird, larigüens bl » nen vier Wucher» vom Tage der Kundmachung bei der Oderpost,Verwaltung m Zara einzu, reichen haben. — Von der s. k. Oberpuft» Verwaltung La^ach am 17. Iul, ,6Z7. vermischte ^erlautdarunZkn. Z. 992. (i) 2ll Rv. 364< Edict. Alle Jene, welch« auf den Verlaß des am zH. Noocmber i655 zu Ianerburq »d nneztaw vrr» siordcnei' Valentin Ncjcit angedlich, 'ecl - Pr«. inus Kovaisch, gnvcsctien Hittmanncs bei dcr frci-hclrlicd v. Zcii'scbcn Gewerlsckaft I.iuerburg, entwcdcr als Gläubiger oder als Orbcn, oder ans was immer für einem Rcchts^sunde einen Anspruch zu machen gedenken, haben selchen bei dev vor tie» fe>n Gcncdte als Abhandlungöinstanl auf den 3a. August l. I. anberaumten Liqui^ations-und sohiiii« gen Alihandlungötagsahutlg sogclvis; rechtsbesiandig darzutbun, als widligenö dieser Verlaß mi> dcm «lufgcsic^tcsl Curator unddcu sich ausweiscliten Slben «ach Vorschrift der Gtse^e werde abgehimdclt iverdeu. Bezirksgericht Weißenfelö am 5o. Juni »8^7. Z. 9h5^"(l) '°' Nr. i563. li d i c t. Bon dem Bezirksgerichte Krupp, als Realm« fianz, wird hicmit öffentlich kund gemacht: Gö sey nl Fclqe dcr Zuschrift dcs löblichen Bczirl'ögericb« ,eö PoNand, 5 Juli ,607. Z. 4?6, in die executive ^cilbicthung der, dem Gvecuten Stephan Ettphanilsä) »on Sapucje HauK-Nr. »7, Be^ir. tes PöNand gehörigen, zu Snegepay in diesem Bezirke gelegenen, gerichtlich auf 25? st. aeschäfticn Neberlandö.calitätcn, alz : zweier Weingärten sammtKeller, e»nes Ackersund drei Wiesmahoen, wegen dem Peter Lackner rcn lIraflinden schuldi« zcn 260 st. c:. 5 «, gewiNiget, und sind biczu drei Hcilbicchungslagsatzungetl, die erste auf ccn ,L. August, die j^ccitc auf den ,6 September uid die sncce auf den itt. October d. I., jetcsmabl Vor, .inutags von 9 — »2 Uhr in Loco der Realitäten zu Snc^opay mit dem Beisätze an^eorDluc worte». daß, wenn diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Feildiethungscagsciyung um den Schäl, zuussswenh an Mann gebracht' werden, dieselben bei der dritten und lehten Feilbicchungstagsahung , auch unter demselben hintangcqeben werden. Wozu die Kauflustige mic dein Bcisa!)? vor. qclaken werden, daß dic Licilation6bcdingmsse bei Len Fcilbiclhungscagslitzunqerl bekannt gemacdt werden, und während ocn Amtsstunden in öiescr Amtskan^lei eingesehen werden tonnen. Bczilksgericht Krupp aln 12. Juli ,357. 3- 994- (^ ^? I"^ ^" ^° 5Vtt st- E. M. sind als ein Snftungs-Capltal gegen pupillarmäßige Sicherheit und Zinsen a 50)0 auf ein in der Stadt oder den Vorstädten Laibachs befindliches Haus auszulcihen. Nähere Auskunft ertheilt die Vorstehung der Domkirche St. Nicolat. Laibach am 21. Juli löZ?. Z ,006. (») Zum burgundischen Kreuz, am allen Markt sir. /,?, wird, vom I. k. M. Zlugust anqefttsiaen, gut zubereitete schmackhafte Kost, MSm dilliges Honorar, gegeben. Für gute.un? , gcsunoe Getränke ist bestens gesorgt woroen., Z. IQ«!- l,l) Annonce. Es ist ein sehr bequemer, mit blauem Tuch gefütterter Wurstwagen, im besten Zustande noch,zu verkaufen. Die weitere Auskunft hierüber ertheiltdaö Zeitungs - Comptoir^_____ 3- go'» (2) Nachrlch t. Im Hause Nr. 21^ in der Herrengasse sind zu Michaeli l. I.im zweiten Stocke 4 Zimmer und 2 Cadmets, nebst Küche und Zugehör, miethweise zu überlassen. Dann ist in cbcn diesem Hause, zu Georgi k. I. '838, der ganze zweite Stock nebst Zuachör und Pferdestall zu vergeben. Nähere Auskunft hierüber ertheilet die Hausfrau selbst, ick ersten Stocke.