K«'. I 3 3. Samstag dell ZW. September «835. Z. M4 . (3) K zz zz d m a ch u tt O. ^' l"'^ In Folge Ella's des hohen k. k. Handesministerium« vom l4 September l8s,5, Zahl 202>:i, wild auf der k. t'. südlichen Staatsciscllbahu vom i.^ktobrr 1l»z^H an, eine uene Fahrorduuilg für den Velkehr der Zuge ins öeb^n treten,^>i>d sind die Abfahrtszeiten del- Zu^ für die Stationen der Bahnstrecke der ll 3^ktion Von Mlirzzuschlaft bis Hiaibach in beiden Richtungen festgesetzt wie folgt: Verkehr der Züge iu der NichtlNt^ von Wien nach Lttilmch von Laibach nach Wien 8chnesszu^ Luftzug M?M^ ' ,, ,.. 6chnelrzu„ Wst.M, yojlzul, St'ätio- ^ " ".'.«^. ^".^>. Stativ- "' ' ^'.""'^^ " ^ " Ut)r !Mm,^h7sM^sUr^^M,n ^^" ^l)r^M^I^Hr^^^lhr Min/ AbfahN Früh Abends Früh ,. Abfahrt F^h Vormittgs. Abends Wien 8 55 !> - 9 ,5 La.bach 4 " l" - w l 45 3^-----------Mittag. FrNH ^ac.nni^ f^ch - - ,0 '. l0 5.. Mmzzuschlaq ,2,59 ,l 7 », 2 '^"ft. — — 10 ^7 11 1i Lanqenwaug - - 3 2, 3 '« ^ßmtz - - '0 z 43 H 29 Krie«lach - - » »1 3 2« ^ttcn 5 3^ ll I ,1 47 Kindbevq — ! — 3 ! 54 3 4? ! 2ava — ^ .— ,, 12 ll 58 Marein — ^_ 4 l 7 3 ^ 59 ^agor —^ — »z :tl ,2 ' «9 Kapfenberg — — 4 20 4 l2 ^riffail — ^ — 1, 4, z2 29 Brück 2 2 4 34 4 ^ 2ll ! örastnigg — ^ — ,, 5»^ ,2 40 Pernegg — — 4 l 5»1 4 ! 42 Zteinbrück Früh--------Äl^ds^, P^ltschach 8 ^ 2 2 47 3 2 49 «29 Kranichöfeld 5, 4l 9 Ul 9 3 Kalödorf j — i — j « ! 14 > « > 55 Prager Hof — — 9 29 9 l6 Vovmittas. Aln'ttds Früh Pöltschach « 18 l« 1 9 49 'Graz ll ! 2 7 , — 7 33 Pomgl ^ ! — 19 36 10 25 !I"dcndorf — , — 7 l8 7 5l St. Georgen — — ,N , 5, l0 40 Gradwcln — — 7 2i 7 57 -----------------------------------------------------------Itübing — — 7 38 811 Nachts Mittagö Nachts n^^.. ,, 't^ ^ <-n ^ «,-l Villi 7, ,2 11 25 11 l. "^7 " ^ 7 '" « " Römerbad 7 38 N 57 11 ! 44 Mlxmh -^ 8 63 9 5 ^, . < "H ^ «... ,^ ' ,«» ,»> «l Perncqg — ! — 8 42 9 14 Stcuwrucr 7 53 12 17 I"- 3 ^ ^-" ,« <».. ^ « ,,, Hrastnigq - - 12 33 12 19 ^"ck 12 30 9 l« 9 41 ' Triffail ^^- 12 '43 12 > 30 Kapscnbcrg - - 2 52 Sagor „ , - ,2 5« 12 ! 44 Marcm — — 9 30 ,0 58 Kn'simh — __ , j 47 , Htj Langcnwalig — — ,0 ! 43 11 1» Laase — — 2^8 l 58 Aiiklmft Nachmittst. Abends Mittags Salloch_______^ — 2 2!_ 2 >3 Mlirz^ischlag 1 ^0 N l — II ! 27 ?lnkl>nfl Abends Nachmittg. Früh Anklmft Abends Früh Abends Laibach !> 33 2 :l!> 2 :t«) Wien 5 45 4 55 5 22 Wo» der k. k. Vttiicdg Dircktion d<>r ,üdl>chcn Et^ts E>sclil"l)ü, Sektion U zu Gra^ am 2l. Septemdrr 1855>. Z. «04. !. (2) Nr.527G,L. K 0 li k ll l ü - K u l, d m a ch u n g. Bci d^n hierlandiqcn k. k. g.mi,chlen Äczilkö ämtern in ^c:ck, Adcludcrg Ul'd R^dmamibdmf, ist je (_i,u' Aktllürsstclle mit d.m I^)reS,,ehalte voll 400 si. l,»d dcm Vo>rückr, Vcziltöamte in Elledigung kommende Bezirkü^ amlöakc»arsstl'lle in die Bcircrblinq sehen wollen, h.'bcn l'iniu-n vicr Wochen, uom Tage d^r Diittel, (5inschalcunq dieser Kundmachung in daü Amtsblatt dcr ^ailiach.-r Zeitung/ihre gchoiig dok» nu'ntirtl-n Gcsuche im vorqcschriebenen Dienst w>,'g<' bci der k. k. ^and^keminission fur dil> P^r^ solialangll^g'Nhciten d^r a/mischten Bl'^lkäamlel in i?aibach cinzllblinq^n, und sich lU>er die zurück a>le,a,lcn 3tl,dien l»nd die aüfälNge Vcfa'higunq für den poliiischcn odcr Richteramtedicnsl auszu wciscn, zugleich aber auch anzuqcbcn, ob und in tvclchcm Grade diestlbcn mit den Bcamtcn da hirrländiqen Bezilksämt^r verwandt o^er vcrschlvä-^l'rt sind. Von dcr k. k. Landeskommission für die P»'r-sonolana.elt'gcnhrit.'n drr g^mischtciz V^ zirksamll'r in Krain. Laibach am l0 B^plemb^r l85>5 Z. (2) Nr. l29'^9. Konkurs - K u n d m a ch li n c>. Bei dem k. k. Hilsö,;ollv,cfäUe und 200 si. alis dnr .tt^lttwn ,m B^tr^ige d<ö I>U)rc6gcl)alt»s, zu des. tz»'n. s).'wcrl)er haben ihre gehörig belegten Ge» suche unter Nachwcisung d.r zurrickgll.qtcn Studien, der mit ssutem Erfolge bestandenen Sam-tatöprü'fung, der Dienstzeit, der elworbene,, Ätschäslskenntnisse, der vollkommenen .Nennt« niß drr deutschen u»d italienische», sowie ein.r slavischen Cprachc, endlich die Hautlonö!äl)!a/ k^il, unter 'Angabe, ob nnd in w.lchem Grade sie mit einem hierlaiidigen Finanzbcamten ver-wandt oder v.rschwä^rt sind, >m Wec;e lhrer oorqcs.tzten Behörde bi6 l5 Oktober 1855 bei rer k. k. Kamer^l-'^ezirks'H^rioaitung in (s^po d' Istria einzubringen. ^on der k. k. steillisch-illyrisch küstenla»di' sä>en Flnan^ündes-Dillktion. Graz am l4. Siptcmber 1855. 6. «23. :, (2) Nr. 42lst jedoch der Anb^'t pr. Pferd und Meile deutlich, bestimmt und ohne olle Nebenvervlnd« lichkelte» anzusetzen. Diese schr>jtlln das k. k. BeznkSamt (5^g ob Pcd-p.tsch" unter Anschluß des Vadiumö pr. zwei Hundclt dulden, nebst der Aufschrift: »Offert >Ür die Aorspannö-Allpachtung der Marschsta-t!on Kraxen", der i!iz>tatiol>s - Kommission zu überreichen. Die nähern ^,zitat!ons.'Vedin>;'>'ss'' w"^" den ^iz.tauten vor der l'izit^w,, l'.^nint ge>;e. ben, u>.d können auch lägiich l)'era>nlS eingesehen werden. ' ^ K. k. Bezirksamt Egg an,, 29. Augu>t 1^5^. 614 Z. ill«, i, ^il) Nr. l5«;jtt. K u u d nl ^ ch u n ft bctrcffettd die Minucndo - Lizi'tation und Dffertmverhcmdlung zur Hintangabe: /V der Belp^isung d.r Sträflinge und Zwanglm^e ill der Strafe und Zwangsarbeits - Anjtult in Laiback, dann l> der B r o tl i e feru n g für die Scrafliuge und Zwänglingc derselben 'Anstalt daselbst, für die Ze!t vom l. November 1^5,5 liiö ^l. Oktober 185«. Diese 9)iinucndo - Lizitalions- und Offerten-Verhandlungen fioden: /V bezüglich der Bespeisung am i>j. Oktober, und li bezüglich der Bro ! l ie f irun g am 9. Oktober d. I. Vormittags um !> Uhr bei der Landes «Regierung inLalbach, im Land' hause zweiten Stocke, Departement !V, Statt, Den Velhandlungcn werden die dieser Kund» m.ichung beigcdruckten Bedlngnlsse zu Grunde geleit, und sung und von 2U0 fl. bar für die Brotlleferung, von Außen mit den entsprechenden Aufschriften ver sehen, dieser Lal.d»s - Regierung unter ihrel Adr»lse, oder der V^rhandlungü - Kommission im ?lmt0lokale längstens bis l> Uhr Vormittags des tt. und !>. Oktober d. I. versiegelt zu übergeben, da nach Beginn der Absteigerung kein Offert mehr überreicht werden kann. Jeder Lizitant hat der Kommission vor Beginn der Absteigerung daö Vadium von IM) si. bar, bezüglich der Bespeisung, und von 2l,N st bar, rücksichtlich der Brotlieferung zu übergeben. Nach gcsälossener mündlicher Aosteiqerung wird zur kommissionellen Eröffnung der Off^rtr geschritten. AlsElsteher wild Deijenige angesehen, des sen Anbot sich als der niedrigste aus dem Ge sammt-Ergebnisse, sowohl der Lizitation als auch der Offene, darstellt. Zum Schlüsse der Verhandlung werden die Wadien, n>it Ausnahn.e derjenigen der Elst.her, sofort zurückgestellt. Von der k. k. Landesregierung für Krain. Laibach den l4. September 1855. Lizitations - und zugleich VertragSbe-dingnisse, welche bei Hintangabe der Ve-speisung der Sträflinge und Zwänglingc im Provinzial - Zwangsarbeitöhause, und zwar für die Zeit vom 1. November 1865) bis Ende Oktober 1856 nachstehend festgesetzt werden. §. I. Die Beköstigung sämmtlicher Sträflinge und Zwanglinge im Provinzial-Zwangs arb^tshause wird auf die Dauer vom l. No vemder ^57, bis 3l Oktober !85,U pr. Tag und Kopf für einen Strästmg oder Zwanglu,g, sowohl im gesunden als kranken Zustande ^mt . Ausnahme der Brotlicferung für d>e gesundem Stlasilni-e und Zwanglinge) um den Betrag von räng. linge sowohl im gesunden als kranken Zustande vermehren oder vermindern sollte. §. 3. Der Unternehmer hat die Bcspeisung der gesunden Sträflinge und Zwanglinge mil Ausnahme des Brotes nach den -,ul> ^V und 1) dcigeschlcssenlN, von ihm zu unt»lfertigend.n Speisezetteln, jener dcr Kranken aber nach der von ihm tbensaUä zu unterfangenden, jür deide Anstalten geltenden Diät-Ordnung in (^, mit Einschluß der daselbst bezeichneten Brotgattun' gen zu besorgen. K' -4. Dc Straf» und Zwang6hau5vcrlvaltung nöthig siilden soUte, beim EinmessVn d»r rohen Alktualien ln di^ Kochgeschirre, bis zu deren gänzlicher Abkochung gegenwärtig zu sein, und sich von der vorge-schrilbenen Maßerei und Zusehung, an welch» der Unternehmer streng gebunden ist, zu übn' zeugen. I'dc B.vortheiluog der Sträflinge odei Zwanglinge wird als eine VeltragSverletzung angesehen werden. ^'. 5». Die individuelle Bestimmung der kranken Sträflinge und Zwänglingc zur Bespelsung nach der in lilt., l zuliegenden D,at^Oldnung hat durch die ärztliche Ordination zu geschehen, und es wird sestgiseht, daß bei der Vertheilung vom Fleische überhaupt, sowohl für die kranken alö gesunden Sträflinge und Zwän^linge das Fett, Flechsen und Knochen ausgeschnitten werde» müssen. H. ll. Dcr Unternehmer ist ferner verbunden, den "mit de Nothwendigkeit eintreten sollte, an diesen Lo< kal'täten Veränderungen oder Adlptirungen vor« zunehmen, so htt der Unternehmer derlei Umstal« tungcn g.gen einen angemessenen Lokal-Ersatz sich gefallen zu lassen. § ll. Die Abkochung und Verlheilung der Kostportionen muß zu den, dem Unternehmer nach Bestimmung dcr Hausordnung bekannt gegeben werdenden Stunden, und genau so, wie vollständig nach dem im Speisezettel liil. /X, k (.'l, (^ ausgewiesenen Ausmaße erfolgen. Die Speisen müssen genießbar verabreicht, und der ;ur Fettmachung derselbci, vorgeschriebene ^Speck oder das Schmalz jedem Sträflinge od.r Zwäng-Iinge einzeln auf seine Portion gegeben, und über« Haupt in der Qualität und Quantität die genaueste und pÜ!,kllichste G.wissenhaftigkeit beobachtet wer-^en, wiorigens für jede etwa ermangelnde oder nicht csnalitätmäß'g befundene, von der Verwaltung der Anstalten oder dem Arzte zurückgewiesene Speise, vom Unternehmer sogleich eine kontraktmäßige beigestellt werden muß, indem sonst die Besp.l« i'ung auf welch' immer für eine Art auf Kosten des Unternehmers in der im H. 23 angedeuteten Weise eingeleitet werden wird. 8 12. Wird ausdrücklich festgesetzt, daß der Unternehmer die Vertheilung der Speisen an die Sträflinge und Z vänglinge selbst zu besorgen hat, und daß die Speisen erst dann, wenn sie v.'n den Sträflingen und Z'vanglingen übernommen sind, als abgeliefert angesehen w rden selten. K. l3. Der Unternchmer wird verpflichtet, die irdenen Schüsseln, sammt d«n hiezu crforder«-lichtn hölzernen Deckeln, dann die hölzernen Löffel für die Sträflinge und Zwänglmge selbst beizuschaffen, und ties^lden nach erfolgtcr Abspeie sung jederzeit reinigen zu lassen. Uebrigens wno ausdrücklich bedungen, daß die allenfalls nöthig w.rdenoe Verzinnung der vor< h^>ndenen kupfernen Kochgeschirre und Ziment.-, so oft d,e Ver.v^ltung nach Ansicht des Arztes oder sines anceren Kunstverständigen dieselbe als nothwendig erachten sollte, von dem Unternehmer l'hne 'Anspruch auf eine besondere Entschädigung sogleich und unweigerlich zu v.rfügen sein wird. § l4. Der Unternehmer wird verbindlich gc." macht, die nah dem beiliegenden Ausweise litt. !.>, den Sträflingen und Z?väi»glingen erlaubten Extra. Gmuß^rt k.l, welche dieselben aus ihren Ueberveroielisten beischassen dürfen, um billige Preise zu verabfolgen, und zwar nach den monat' llch erhobenen Lokalpleiftn und in Gmäßheit »lner dicßfälligen, zwischen ihm und der Verwaltung getroffenen Uebereinkunft. Nach Eudc eines jeden Monats erfolgt die Vergütung dafür gegen klassenmäßig gestempelte Quittung aus der D.posilen Kassa der Anstalten. Uebrigens bleibt es d.r Verwaltung unbe-nommen, für die Beischaffung dieser Artikel auch .-in anderes Individuum zu bestimmen, falls d^r Unt.rnehmer sich eine unbillige Bevorthcilung d?n Bier u>»d Wein an die Militär-Wache, an das Aufsiits- und übrige Hauspersonale zwar gestattet, jedoch dürfen zu kelner Zeit und Gele-genheit and.ren, nicht zur Anstalt gehörigen Personen derlei Getränke verabreicht werden, und >eis.lbe wird verpflichtet, Eine Stunde nach dem Absperren der Sträflinge ln,d Zwanglinge in ihre Bchlafgcmächcr seine Wohnung zu schließen, «15 und ur.ter keinerlei Vorwande Mkl)r ein Getränk an Jemanden zu erfolgen. §. Nl. In allen Fallen, in welchen es in diesem Veitrage auf eine Beurtheilung der Qua-litätmaß^keit der zu liefernden Kost ankömmt, ist der Unternehmer d,m Alisspruche der Straf u»d Zlvangl'h^usVerwaltung unterworfen. Sollte sich del selbe hindurch oder überhaupt durch was immer für cinc Anordnung d.r Straf-und Zwangshaus« Vrwaltung, z. B. bezüglich der Nothwendigkeit der Bost.llung anderer Kostartikel n. lc, beschw.lt nachten, so stcht es demselben, abg.sehen von einer ihm unbenommenen mündlichen Verwendung an den jeweiligen D>' r.ktor der Anstalten frei, dagegen an die k. k. Landesregierung binnen 24 Stunden zu rekuriren, deren Ausspruch dann keine weitere Berufung mehr zulaßt. §. l7 Für die sicher, Aufbewahrung sämmtlicher Vorräthe und Benützungsgegenstäode »m Straf» und Zwang5arl)eitsl)ause h^t der Uoter^ lnhmer allein zu sorgen, und die Verwaltung übernimmt für die dllßsällige Sich.iheit eben so wenig eine Haftung, als für w.6 in,mer für ein ungünstiges Ereignis), wodurch diese Objekte beschädiget, oder auch gänzlich zu Grunde gerich tet werden sollten, wenn anders diests ungünstige Cnigniß nicht etwa durch Vllschulden der H^lus-aufsicht und Wache selbst, welches jcduch von dem Unternehmer erwiesen werden müßte, herdeige' führt wäre. §. l8. Da5 Aufschlagen der Preise der Lebens' miltll odcr des Brennholzes lc. wahrend derVer^ lragszeit gibt dem Unternehmer keinen Anspruch aus irgend eioe 3.iers,ütung über den eingegangenen Preis pr. Tag und Kopf, und eben so haben die Fondc der dlid'N Anstalten im entgegengesetzten Falle eines Sinkens der Preise kein Recht, cii.e» Nachlaß an der stipulirten Kostvergülung pr. Tag und Kopf zu forder:,. H. !9. Wird festgesetzt, daß dem Unternehmer die für die beigestellte Beköstigung monatweise zu leistende Vergütung und zwar ^ der-, selben sogleich nach Ablauf j den Monateb, das lchle Fünftel aber erst nach erfolgter buchhalterischer Richtigstellung dcr vou der Straf- und Zwangs l)^ll5-V.'livallllng zu lcgsnden monatlichen Ver» pslcgsrechnungen, jedoch auch längstens bis 20. des nächstfolgenden Monats unmittelbar aus d 20. In Hinsicht der Disziplinarvorschrif-t.n "wild festgesetzt, daß der Unternehmer sich ' nicht allein die h,cr vorgeztichnelen Btdingn'sse zur genauen Beobacl.tl,ng gegenwärtig halten, sondern sich auch den Bestimmungen dcr Haus« ordnung überhaupt, so w,e jenen Modifikationen derselben zu fügen hat, welche in Zukunft wegen der 3iäcll>it und Ordnung der Anstalten einge führt werden sollten. D>e Außerachtlossuttg d,r selben wrllde als eine Verlehulig der Koittratlö-verbindl'chkeiten angesehen werden, und es müßten gegen den Unternehmer nach Maßgabe dcS c.us derselben für d>e Anstalt»n entspriligenden Nach-theils divj.nigen M^ßreg»ln ergriffen werden, welche der §. 22 bezeichnet. §. 2l Zur Slchcrstrllung dcr von dem Un. ternehmer eingegangenen Verbindlichkeiten hat derselbe dem hohen Aerar, bezüglich dem Landes« Konkurrcnzfol>de, eine gesetzlich annehmbare Haution von llW si, sage: Dreiyundert Out??» ÜM. zu leisten, wozu das bei der Vizi'talion erlegte Radium verwendet w.rd.n darf, U.brigens h^t der U'ttnnkhmcr für die genaue Zuhaltung dcr übernommen.» Vcrpsilchtungen auch mit semem sonstigen Vorwögen zu haften. §, 2^. Für den Fall, als der Unternehmer die ihm obliegenden Vnpfli^tungen in was immer für einem Punkte nicht genau erfüllen sollte, stcht der Verwaltung überhaupt und wie es bei einigen Punkten auch besonders bemerkt wurde, datz Recht zu, die Erfüllung der betreffenden Kontraktspul.klc im beliebigen Wege auf Gefahr lmd Kosten des Uüt.rnehmns zu b.wirken, und zu diesem Ende die Kaution düllulig des Vertrages in irgend einem Punkte auf Kosten und Gefahr des Unternehmers veranlaßt, so ist derselbe vcrpfllchttl, den ihm hierüb.r vorgcleg» cen, uon d»r Verwaltung ausgefertigten und von der Landeori'gierung bestätigt»« Kost»nauöw<'iö, als l>ne rollen Glauben v>nge und Zwängliüge afl)aus» und Landeskonkurrenzfond ungünstiger wäre, zahlungspstichtig »st, während oerselbe hingegen, wenn der neue Vertrag für c^ie gedachten Foxde günstiger wäre, doch keinen Vergütungs - Anspruch an den Strafhaus- und Landeskonkmrenzflxid zu stellen berechtigt sein soll, und L.htere olelmehr in jedem FaUe b.fugt sind, d«e Kaution des Unternehmers, so weit selbe nach den vorausgehenden Bestimmungen nicht ohnehin schon zur Kontraktöerfüllling uer^ wendet worden ist, als verfallen einzuziehen. 8. 2». Der Unternehmer leistet Verzicht auf jtde Einwendung wegen Verletzung über die Hälfte. §, 24. Vor Ablauf der in dem tz. l stipulirtcn Vertragszeit kann kein Theil von diesem Vertrage einseitig zurücktreten. Drei Monate vor 'Ablauf d.r Kontrakszeit, nämlich I^lli l85li tritt das gegenseitige Aujküi.dlgui^örecht der Art ein, daß in den ersten 14 Tagen de6 Monat.6 August l85tt der betreffende Tyeil die schriftliche ^ustlilldl->;u?,g überreichen köiule. sollte wahrend dieser Frist weder von emem noch anderen Tyeile eine Aufkündigung erfolgen, so verbleibt der gegen« wält,a/ vertrag mit all.n dari:» f.stegejetzte:l Bedingniffe»l und V, Kraft, bis vou Seite des einen oder des anderen Theiles die bedungene Auf« kündigui'g in den erjten l4 Tagen des Mona« tes August schriftlich erfolgt. §. 25 Es wlrd festgesetzt, daß die au6 dem Vertrage über die Verpflegung der Straft linge und Zwängllnge etwa entspringenden str.it^keiten, dle Fonde oder Anstalten, in de» ren Xiamen der Veltrag geschlossen werden w>rc>, mögen als Beklagte oder Kläger auftreten, so wie auch dle darauf Bezug habenden SlHer« st.llungs» und Exekutlonsfchritce bei demjenigen ii, ilaibach blfindlichen Gerichte, dem der Fis« kus als Beklagter untersteht, durchzuführen sei» werden. §, 2<». Die in diesen ilizitationsdedingnissen festgesetzten Btipulationen haben für den Unternehmer sogleich mit seiner U'tterschlift des Llzilatiolioprotokolls die volle Rechtswirkunq, für die Fonde der beiden Anstalten aber wer» den dieselben erst dann verbindlich, wenn das Lljitatlonö'Ergebniß selbst von der hohen politischen Landesbehö'roe bestätiget worden sein wird. Der Unternehmer leistet hiebe, auf jeden Rücktritt aus dem Grunde des §. 8ll2 deS a. b. G., wegen aUM'g verspäteter Einlangung und Bekanntgebung der höhern Ratifikation, ausdrücklich Verzicht. K 27. Der Unternehmer macht sich verbindlich , über die gesainmten Kostlieferuligübe. dingnisse einen förinlichen äi»rtrag zu fertigen, u»d zu einem Pare der Urkunde darül'er de>» gesetzlich entfallenden Stampel beizusteUel,. ^. S p e i s e g e t t e l zur Verkostung d.r gtsundeu Sträflinge im Laibacher Strafhause. ^. Erforderniß Zu verabreichende gekochte Speise T^ge ^ - ^ ^ Anmerkung pr. Kops pr. Kops und Tag " ^ >, Pfu„d rohrü Rindfleisch, ^ Psu,,"d^wS^7rochr F^"""""b'. « ,^ S,,.l R,tsch.t >wd 5 i '/ >, Salz/ l >> ^'"ut od^r Rüben ^ ^ S.itel Kraut oder Rüben '/,, kr. Hlünz.'ug_________________________________ Im Sommer: ^ Seitel Einbrennmehl, ^ Lcth Sä wlinschmali, 4 Loth SorschitzeN'Brol, Das Einbrenn muß '/^ kr. Kümmel und Salz, I '/, Seitel Einbrennsuppe, jedesmal um N, Uhr » Seitel ord. Wc'henmehl, 2 Knödel :'l 12 Loth im ro- in den Kessel gethan 4 Loth weißes Brot, hen Zustande Werden. 3 I ^ Loth Salz und ^ !/. ° kr. Grünzeug Uom ^ Oktober bis Im Winter. ultimo März werden » Pfund rohe Erdäpfel, . Erdäpfel verabreicht, l '/. Loth Sp.ck, ! '/, S >/, L.t» 2chm.!z. f >2 ^"" ^^''« '"'" - >'/,, » S»l, »nd ' » Sa.»>traut Vl 5 " Embrenümehl ^^_——— 1^7 W^^' D.iistag >m Gu.. D'k. '- «'- Ma. tag _______Sommer ____________ ________^ili^ z '^/^ Etl, Turki,chwe!tzenm^l)I 3 , '/^ » Milch, 2'/, Seitel türkischen Sterz ul.d '3 -V. Loth Schmalz und I ' „ Milch °° V. >> 2°>z_______________________^^,______----------------------------^------------- Samstac, j Wie am Mittwoch > l «»6 « Speisezettel : ur V e' k ö ss i a » " >1 der i 'N ^ w a I» a s a r b e l t ^ l) ^ 'l s e ^!, ö 6 ibach a n a. e l) al se II e!' .^ IP anqli 11 a, e. Tnge----------------------------------^---------------------s"------------------------------------------------------l----------ss----------i---------sss^---------- Anmerkung. l ^rsorderniß pr. R l.'p f. I '^ ' l l Mittags: Zu ve^bre>chend^ ge- Außerdem erhalt jeder 7 '/2 Pf""d r.h.öNindsieisch . ,"^" ^^''' ^' 5^^. Zwängling täglich I Pf.nd " , '/, Seitel md. We.henmchl 7'.?l"" "" ^kochtcö R.ud ^^ /„ /' ^ ^ ^^ 4 /och weisies Brot lle.,ch ohne Flechsen und Knochen ^^^ ^ ^.,, ^ . ^,^, ^ .,.^, ^ ^ ,'/, Loth weißes Salz ^mi zwe. ^-cttcl F c.sch r«l)c , ^ . ^^ ^, ^^^.^ ^ .. " '/. kr. Grünzeug. . uud F .nodcl. 8 ö.tl), odcr ^ Nachmittags ^ Uhl-. ^ ^'" Abends: Knodcl n ,2 Loll) ,m rohcn l '/, Scitcl Einblt'mift.ppi'. Zuslande. """ Mi tlagö i tn S om mer: V', Seitel Ge»stc <^ Vl,o » Fisolen «? '/? » Einl)rennml'hl «.^ ^ -. , c« .^ . >. " ,v Sal' l » Klaltt odcl- ' ' t,'l old. Weihenmehl «I, 4 ^!oth weißes Brot V5 » Speck l '/,^ Seitel Einbrcnnsuppe " 17^ >, Salz 2 Knödels 12 ^>th im rohen ^«k',^n^ Zusta,wc. ^^ ^^ »'/2 Scitel Vindrennsuppe. M i t t a g s i,n W i l, l e r: ^ 3 Pfund l'ohe Eldäpfel Vom I. Oktober bis Ende 1 '/? Loth s^peck März werden Eldäpfel ver- z^ » Salz abreicht.— DaäElfordcrniß 4 „ Essig l'/^l Seitel Einbrennslippe zur Einbrennsuppe im Som^ l Quintel Zwiebel. «l » gesäuelte Erdapfel mel wie im Winter gleich. A b e li d ö: I'/, Einbrennsuppe.__________^______________________________________________________________________________________ "" " Miltaat> : l ^ , '/, Seitel Fisole,, ^ "// „ Kraut 2'/, Seilet Fisolen 3 ^ V5 ^lh Schmalz l >> Sauerkraut. Eben so. Eben so. r «N » Salz '/z Seitel Einbrennmehl. U Abends: I '/^ Seitel Einblennsuppe._______________^_______________________________^ ___________________________________ <5- Mittags: Wie am Dinstag Wie am Dinstag ,3 Nie am Sonntag. im Sommer. im Sommer. D Abends: I ! '/2 Seitel Einbrennsuppe. Eben so. Eben so. ' Mittags: ^ ^"/,, Se!tel türkisches Weizenmehl 2'/, Seitel türkischen Sterz Ebenso. Ebenso. " l '/^ seitel Milch ^ » Milch. .^ ^ Loty Schmalz ^ i?olh Salz. Abends: "" 1 7 Scitel Einbrennsuppe.________________________^ ________________ «) Mittags: <. «.l. . ^ Wie am Montag und Mi ttw 0 ch. Eben so. Eben so. V ?lbcndö: v) l 7, Seitel Einblcnnsuppe. _______ ^---------------------------------------------------------------D i ci t - H? r d n u n ss für die kranken Sträflinge und Zwanglingc im k. k. Provinzial-Straf- und Arbeitöhause zu Laibach._________________ Des Zu verabreichende Speisen bei der Erfordernisse pr. Kopf Des Zu verabreichende Speisen bei der Erfordernisse pr. Kopf M?t3 Jedesmal 1 Seitel leere Rindsuppc /'.s?^ ^ «^ Salz ^ ^^'' ^ Seitel Einbrennsuppc Wie bei der II Diät mc,.ds auf , » Kuschen ohne Zucker 5'/, Lth. Kirschen Diixia^ mit ^»,'lltcr Gcrstc :; kth. i^lolltc (^'.lstc ! Zwetschken ^j Ltl). Zwetschken Don»clst.ig mit sskckoln 2 ^th. Mundmchl und '/. Ei ,! « Loth Mundsemmcl sur den gan' Frcitag »ut G>il6 :z lltl,. Griti, l ! .^.^ 2^^^ Ca„.stali mit Panad.l ^ 7. M.^Mmdftm.ml und 1'/. ^ )lbends , Seitel Rindsl.ppe__________________Wie bei der II. Diät "ll'N'ds > S,itcl Niüdsnp^________________________>V, Lth. Srmmclschniticii______ D^i; r^hc Rmdftcisch und sal^ ^ur »»N'l ist >"ic l'li dcr l. Di.it.___________ Das Ausmaß d.s Nindsicischcs und Salzes bci di.ftr Diät ist wie "^ ^^^!,d!n5''MhiftH^"«,!!7^ch"mi! ^."'.H,',« NAN.« bei der Ersten. ^ vrd>,,»t«» " , > > ^^ ^^ ^^^,, , ^,^,^