Imts- s NH I ^55 zur Laibacher Zeitung. ^ 9/z. Zamttag ven 6. August 18H3. Qubernial Verlautbarungen. Z. 1222. (l) Nr. 17323. C i r c u l a r e des k. k. illyrischen Guberniums. — Aufhebung der Tariffpost 36 des allge« meinen ZoUtarissä und Bestimmung eines neuen Einfuhr - und Ausfuhrzolles für gememe Chri-stenlchr« undNallfahrtsbilder. — In Folge der mit Verordnung der hohen k. k. allgemeinen Hofkammec vom 20, Juni 1842, Z. ""'/303, eröffneten allerhöchsten Entschließung vom 4. Juni d. I., wird die Tariffspost 36 des allgemeinen Iolltariffes für die Waren »Ein« und Ausfuhr aufgehoben, und es werden die dar« unter begriffenen gemeinen Christenlehr« und Wallfahrtsbilder in die für Bilder auf Papier bestehenden Zollbestimmuugen cinbezogen, wor« nach sie unter Beobachtung der bestehenden Censurs-Vorschriften bei der Einfuhr aus dem Auslande der Gebühr von Zehn Gulden C.M. für den Wiener ^euo-Centner, und bei der Ausfuhr in das Ausland der Gebühr von 12'/, Kreuzer C. M. für den Wiener äpai-co-Cent« ncr unterliegen. — Die Wirksamkeit dieser allerhöchsten Anordnung beginnt mit dem Tage der öffentlichen Kundmachung. — Laibach am 23. Juli 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten^ ^ Landes - Gouverneur. 6"" Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, -----------_^._______k. k. Gubernialrach. 3' l"3. (1) Nr7l7Ä5. ^>, 9^.,- ? i r c u l a r e. ^r 8^^!"^ ^f die Ein. und Ausfuhr aus Mpft ^""'n Thee-Kochmaschinen aus öUlpser Messlng, Tomback, Pakfong und andern Compositioncn von unedlen Metal- len. — In Folge der Verordnung der hohen k.k. allgemeinen Hofkammer vom 8.Iuni1L42, Zahl 19964/652, wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Die Einfuhr der, unter dem Namen samovars, im Handel vorkom-mcndenTheecKochmaschinen ausKupfcr, Messing, Tomback, Pakfong und andernCompositionen von unedlen Metallen aus dem Aublande wird mit allerhöchster Genehmigung allgemein gestattet, und die Eingangsgebühr dafür mit Zwanzig Gulden C. M. vom Wiener Centner nono festgesetzt. — Der Ausfuhrzoll auf derlei Thee-Kochmaschinen betragt fünf und zwanzig Kreuzer C. M. — Die Verzollung der erwähnten Thee-Kochmaschinen bei der Einfuhr aus dem Auslande ist aufHauptlegstätten undLegstätten beschrankt.Die Verzollung derselben bei der Ausfuhr in das Ausland darf bei jedem Zollamte geschehen. — Kom--men solche Maschinen als inländische Erzeugnisse im Werkehr über die Zwischenzoll - Linie mit Ungarn und Siebenbürgen vor, so sind sie nach dem für Arbeiten aus Kompositionen von unedlen-Metallen bestehenden Zoll- und Dreißigst-Aus-' maße zu behandeln. — Die Wirksamkeit dieser Verfügungen beginnt mit dem Tage ihrer Kundmachung. — Vom kaiserl. königl. illyrischen Gubernium. Laibach den 23. Juli 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Johann Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubernialrath. Z. 1203. (2) Nr. 18259. Verlautbarung. Bei dem k. k. vereinten Camera! - und Kriegszahlamte in Grätz ist durch die Pensio-nirung des Cassiers Joseph Novak, cine provisorisch zu besetzende Cassiersstclle mit 800 st.. — 430 «^ Den Umstand, daß die Ziehung der Lotterie von Geyerau «ur die einzige ist, die noch in diesem Jahre vor sich geht, empfehlen wir der Aufmerksamkeit des geehrten Publikums. Wien, im Julius 1842. D. Zinner H Gomp. Lose, sowohl schwarze als rotbe, dann interessante Compagnie- Spiel-Actien auf viele Lose, sino zu einem billigst festgesetzten, und dls zur Ziehung um abäuderlichen Preise bei dem gefertigten Handelsmanne zu haben. Derselbe ist in die besonders günstige, in Laiback ausschließliche Lage gesetzt, zu jedem ordinären Lose fünf Antheile von Freilosen K'i-aNs aufgeben zu können; man also, nur ein Los zahlend, eUfmal spielt, und fünfmal sicher gewinnen muß. __________ Joh «3v. TMutscher. Literarische Anzeigen. Z. 1l48. (2) In der Buchhandlung von Ilg. Odl. v. NleiNMilUr in Laibach ist zu den nachgesetzten Preisen in Wcetall - Münze zu haben, vom Or. Jos. Kaspar, ehemaligen Herrschafts-Ober-beamten, dann k.k. Katastral-Schatzungs,Com- nnffar in Kärnten, alö: Der Awtsschreiber. I. Band in zwei Theilen, für alle Wirthschafts- und Cassabeamte, auch Kanzleischreiber, um 3 si. II. Band in zwei Theilen, für die Obcr-Amtsschreiber und alle jene, welche die Urkunden und Verträge zu verfassen pflegen, um 2 st. 40 kr. Ein jeder Band ist mit eigenem Index versehen, und wird für sich verkauft. Der Amtsverwalter. I. Band in zwei Theilen, um 2 fl. 40 kr. Der zweite Band in zwei Theilen wird sammt den Nachträgen zu dem l. Bande heuer noch nachfolgen. ^c» - .- DerForsibeamteundRevleriager, enthält die Gesetze über die Wald - und Jagd-Wirthschaft, dann über die Rechnungslegung 2 fl. Da der Herr Verfasser rücksichtlich der sietßigen Sammlung und Zusammenstellung der politischen und andern Gesetze rühmlich bekannt ist, so bedürfen seine Bücher keiner andern Empfehlung^__________________^^ ^_________ In der Jg. Odl. v «tteimnaVr'schen Buchhandlung ist zu haben: II. kar lnoinvini m'i ob K,v2toi'n1k no- III. ?er pro^cl^lN z ^,c^sv i-elk. I^telum. Steif gebunden mit Schuber 20 kr. neliojjtt in imcnitno pr2Hnill.s xeli^I lela in tm!i na us« dni lvotiz;a post». Gebunden in steifen Deckel 40 kr. In detto Mlt Rück- und Eckleder 1 si. 20 kr. Oldo I^l'oviäenäi ItitennoF. ^nxtalii- tuals I^omllNd 3alizl)ur3c?n5l3. Mit lateinischen, deutschen und kramischen Gebeten. Steif gebunden mit Schuber 20 kr. voü iz l^lili xlilllov. Brosch. 20 kr. ---------^08H^t, Ivraljevi lili i5 Indi- je. Brosch. 18 kr. L.Kanar-kik. Brosch. 12 kr. ^2p6lj6VInjt^ k' I>ub03kmMN5liivIj6Nj!.I in lepiinn 5gäcr8li3nju. Steif geb. 25 kr., in besserm Einband 32 kr in detto mit Gold; schnitt 50 kr. ' ti-onov u' LudljInl^ skoliji, von L. Dolli-ner. Steif geb. mit Rück- und Eckleder 2 fl. 30 kr. Zu denselben Noten brosch. 30 kr. boskmlu äokli^em. Brosch. 15 ^. 5 unk 6, 6., l5"jn5ki Nel)6iar^j<. Brosch. im krainischen und deutschen Terr 2 12 kr. Frank, F' A., Declmalbruchrechnung, auf eine sehr faßliche und kurze Art vorgetragen. Brosch. 20 kr. 575 Z. 1211. (2) Nr. 226e/^^ Concurs - Ausschreibung. Bei der k. k. Camera!-Gefallen-Haupt-und zugleich Grätzer Bezirkscasse dürfte die Stelle eineS Hauptamts-Einnehmers mit dem Gehalte von Eintausend Gulden, und einhundert Gulden Quartiergeld, dann .der Verbindlichkeit zur Leistung einer Caution im Gehaltsbetrage m Conuentions-Münze, zur Besetzung kommen. — Diejenigen Beamten, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben sich über ihre volle Ausbildung und practische Dienstleistung im Cassa- und Rechnungswesen, über ihre Fähigkeit zur Leistung der Caution, und über ein tadelloses moralisches Benehmen auszuweisen, und ihre Gesuche, worin zugleich anzugeben ist, ob und w welchem Grade sie mit einem Gefällsbeam-ten im hierämtlichen Bereiche verwandl oder verschwägert sind, längstens bis 10. September 19>2 im vorgeschriebenen Wege Hieher zu überreichen. — Von der k. k. steyrisch-illyrischen vereinten Cameral-Gefallen-Verwal-tung. Grätz am 24. Juli 1312. _________ Z 1212?^(2) Nrl8565/l?2l. Concurs - Ausschreibung. Im Bereiche der steyrisch-illyrischen vereinte» Cameral - Gcfallen - Verwaltung dürften drei Assistenten-Stellen, mit dem Gehalte von Dreihundert Fünfzig Gulden, Dreihundert Gulden und Zweihundert Fünfzig Gulden, zur Besetzung kommen, welche vorzugsweise für Cas-stn bestimmt sind. — Diejenigen, welche sich um cine dieser Stellen zu bewerben gedenken, haben sich daher über ihre Kenntnisse im Cassa-und Ncchnungsfache, die darüber abgelegten Prüfungen, über eine gute correcte Handschrift und über ein tadelloses moralisches Benehmen auszuweisen, und ihre Gesuche, worin zugleich anzugeben ist, ob und in welchem Grade sle ^u einem Gefällsbeamten im hierämtlichen Bereiche verwandt oder verschwägert sind, läng-' "s bis w. September 1842 im vorgeschriebe-. nen H^ ^,^ ^ überreichen. Nicht gehörig ^^ e, insbesondere Gesuche, denen daö Zeug-»«üf.in "ungutem Erfolgcbestandene Cassawerden "3"gelt, können nicht berücksichtiget cil^n t^ " der k.k. steyrisch-illyrischenver-2^ I^^^^efällen-Verwaltung. Grätz am Z. 1195. (3) 847,, Concurs ten lZameral-Gefällen-Berwaltung ist eine Ncch- nungskanzltstenstelle mit dem Iahresgehalte von zwei Hundert fünfzig Gulden provisorisch zu besetzen. — Diejenigen, welche sich um diese Dienststelle zu bewerben gedenken, haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege längstens bis 15. August 1842 bei der Grätzer Bezirksbehörde zu überreichen, und sich über die mit gutem Erfolge zurückgelegte Prüfung aus der StaatSrechnungskunde, über ihre bisherige tadellose Dienstleistung, und ihre Moralität legal auszuweisen, zugleich aber auch anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit Beamten dieser vereinten Cameral-Gefällen-Verwaltung oder der Camcral-Bezirksbehörden in Stcyermark und Illyrien verwandt oder verschwägert sind. - Von der k. k. steyrisch-illy-risch vereinten Cameral-Gefallen.-Verwaltung. Grätz am 23. Juli 1842. Z. 1201. (3) Nr. 5400/IX. Kundmachung. Von der k. k. vereinten Cameral-Gefällen-Vcrwaltung für Oesterreich ob der Enns und Salzburg wird bekannt gemacht, daß der Tabak - und Stämpeluntcrverlag zu Braunau im Innkrcise in Erledigung gekommen ist. — Dieser Unterverlag ist mit der Matcrialfassung an die 5 Meilen entfernte Districts-Legstätte in Ried angewiesen. — Der Verschleiß betrug ln dem Iahreszeitraume vom 1. Mai 18'l-i bis Ende April 1842 an Tabak-Materiale 29894"/^ Pfund, im Geldwerthe von 17120 ft. 29'/^ kr,, und an Stämpelpapier 6857 si. 59 kr. C. M. — Der beilausige Reinertrag dieses Unterverlages ist, bei dem Bezüge der bisherigen Proviston von 5 Percent vom Tabak, und 3 Percent vom Stämpelpapier-Verschleiße in dem obigen Zeitraume mit 894 si. 31 kr. C. M. ausge, mittelt worden. — Zur Sicherstettung des flir dieser Unterverlag ausgemessencn stehenden Credits für Tabakmateriale ist cine Caution von 1400 si. C.M. festgesetzt. —Jede diesen Credit übersteigende Fassung, so wie daä zum Verschleiße erforderliche Stämpelpapier muß Zug für Zug sogleich bar bezahlt werden. — Bevor nun zur Wiedcrbeschung dieses Großverschlelß-platzes im Concurrenzwege geschritten wird, werden die nach dem früher bestandenen Ge-fällssistcme im Concesswnswege bestellten Groß-verschleißer, welche die Uebersetzung auf diesen Unterverlag wünschen, aufgefordert, ihre Uebersetzungsgesuche, in welchen die Bedingungen und Pcrccnte, unter denen sie die Uebersez-zung ansuchen, deutlich und bestimmt anzugeben sind, und zwar die hierlandeö befindlichen mittelst 574 und eventucl fur den Fall, als eincr der beiden anderen Cassiere des Grätzer Camera!- und Kriegszahlamtes, welche in demVesoldungsge-nusse jährlicher 700 si. stehen, in den höheren Gehalt von 600 fl. vorrücken sollte, mit der Besoldung jährlicher 700 st. in Erledigung gekommen. — Es haben sonach Jene, die diese Stelle zu erhalten wünschen, ihre mit den Zeugnissen über ihre Kenntnisse und bisherigen Dienstleistungen im Cassafache, mit den Vewci« sen der, sowohl aus den Gymnasial.- als philosophischen Studien, so wie mit jenen der aus der Comptabilitatswissenschaft und aus den Camera! - und Knegscassegeschaften bestandenen Prüfungen, mit dem Taufscheine und Mora« litatszeugnisse, dann dem Beweise der Mög«-lichkcit einer Cautionslcistung pr. 1000 st. (5. M., belegten Gesuche bis 16. August d. I. unmittelbar an diese Landesstelle einzusenden und zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem der gegenwärtigen Beam« ten des genannten Camera!- und Kriegszahl« amtes verwandt oder verschwägert seyen. — Grätz am 15. Juli 1642. Ktavt- uno lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1213. (2) Nr. 5480. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über daS Gesuch des Jacob Bergant, Eigenthümer des Hauses suk Consc. Nr. 50 in'der Tyrnau, und des dazu gehörigen Gartels sammt Zuge-hör, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte, rücksichtlich s) dcs zu Gunsten dcs Johann Paißer seit 26. October 1737 auf dem, dem hiesig städtischen Grundbuche äud Rectf. Nr. 513 dienstbaren, hier in der Tyrnau uud Consc. Nr. 50 liegenden Hause sammt Gattel und Zugehö'r; dann auf dem eben dahin zinsbaren Waldantheile snk Rectf. Nr. 108 vorgemerkten Urtheils ääo. 5. September 1787, wegen versicherten 50 st. 3. W. und der Kosten pr. 1 st. 15 kr.; d) der zu Gunsten der zwei Helena Paißer'schen, res^e^l.. Werhouz'schcn Pupillen, seit 25. Juli 1788 auf dem odbenann-ten Realitäten pränotirten Vorstellung cldo. 2l. Juli 1783, hinsichtlich der für sie versicherten 180 st. L. W. ncbst Kleidung und Kost bis zur Bogtbarkeit, gcwilliget worden. E5 haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden aus was immcr für einem Rechtögrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, sclbe binnen dcr gesetzlichen Frist von cincm Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf wel-t,reS Anlangen des heutigen Bittstellers, Jacob Bergant, die obgedachtcn Urkunden nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft-und wirkungslos erklärt werden würden. — Laibach den 19. Juli 1842. Z. 1216. (2) Nr. 5439. Edict. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte, zugleich Mercantil- und Wechselgcrichte inKram wird bekannt gemacht, es werden die zur Joseph Bobnizh und Felix Andreas Heß'schen Con-cursmasse gehörigen Schnittwaren sammt der Gewöldeinrichtung, am 12. September 1842 und an den darauffolgenden Tagen in den gewöhnlichen vor« und nachmittagigen Amtsftun-den in. dem Verkaufsgewölbe, hier am Platz« Nr. 13, gegen bare Bezahlung öffentlich veräußert. —-Laibach am 19. Juli 1812. Nemtliche Verlautbarungen ^ Z. 1214. (2) Nr. 5795. Am 16. d. M. um 11 Uhr werden die magistratlichen, im Priesterhause befindlichen Gewölbe auf 1 oder 3 Jahre, nach dem Verhältnisse der Bestbote, licitando in der Rathsstube de5 Magistrates vermicthet. Die Bedingnisse sind täglich im Expedite einzusehen. — Stadtmagistrat Laibach am 1. August 1642._______ Z. 1205. (3) LicitationS .Ankündigung. Von Seite des Magistrates der kön. Frei-. stadt Carlstadt wird hiemit kund gegeben daß den 25. August l. I. verschiedene über di/ Homöopathie handelnde medicinische Bücher/alä auch homöopatische Apothckc', zur Verlassenschaft des dleßstädtlschen Lhyrurgen, Johann Tabou-reth, gehörig, an den Meistbietenden öffentlich Z?^206. (3) "^ Convocations-Edict. Von Seite des Magistrates der königl, Frcistadt Cavlstadt werden alle diejenigen, wel^ che an dem Nachlaß dcs verstorbenen oießstäoci, schen Chyrurgcn Johann Tadourcth, unter wel. chem immer Namen, Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, sich dießfalls big zum 20. September l. I. vor dem oberwä'huten Magistrat zu melden und ihre Ansprüche mit nöthigen. Belegen auszuweisen. — Carlstadt am 23. Juli 1342.