Gesetz- m» Verordnungsblatt für das österreichisch istirische totflcnfftiiö, bestehend aus den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. ----i-------------- Jahrgang X. Stück. Ausgegeben und versende! am 15. Juni 1895. 13. Kundmachung der küstenländischen Statthalterei »cm 7. Juni 1895, Zl. 11071, in Betreff der Errichtung einer S traßenniauth an der zu den Siidbahnhof-Magazinen in Görz führenden G e m e i n d e st r a ß e. 9iach Einvernehmen des LandesanSschusses in Görz und der k. k. Finanzdirection in Triest wird gestattet, daß an der zu den Südbahnhofmagazinen in Görz führenden, im Jahre 1894 hergestellten Gemeindestraße eine Wegmauthstation für die Dauer von 5 Jahren, d. i. vom 1. Juli 1895 bis Ende Juni 1900, errichtet werde, und die Einhebung einer Wegmauth von 2 kr. für jedes Stück Zugvieh in der Bespannung sowol bei der Ein- als bei der Ausfahrt, von 1 kr. für jedes Stück schweren, und von '/2 kr. für jedes Stück leichten Triebviehes sowol im Hin- als im Rückwege zu Gunsten der Gemeinde Görz unter der Bedingung stattfinde, daß die bei Aerarialmauthen bestehenden Befreiungen auch für diese Gemeindemauth zu gelten haben. Der k. t. Statthalter: Rinaldiiri m. p.