zur Laibacher Zeitung. .M 96. 2amstaü den 12. August 4843. «5ut,erniHl« Verlautbarungen. Z. 1526. ^r. 17297. Verlaulba,ung über Veränderungen b,i verliehenen Privilegien. — Die k. k allgemeine Hofkammer hat vom l- l. M, Zahl 26975, das dem Johann Scufert ^ Bohn unterm 12. I«. ,>i :3Z9 verliehene Privilegium auf eine Elfi,,, du,ig und Verbesserung t»eS Bandmühlstuhles, auf das fünfte und sichstc Jahr zu verlängern blf»ind«n. — Ferner wurden noch folgende Pr», ytteg'tn verlängert: vom ,. l. M, Zahl 2I2H0, d<,s dem Marcilio Papafava unterm 23 Juli iö52 verliehene fünfjährige Pnvllegium', auf d»e ElfindU'ig einer hpdropneumatijchen Mascha ne, welches nachträglich an dessen Erbcn An-lon Tomich Übergängen iss, auf das ellfte und zwolftc Iahr;-am i.Iull l. I., Zahl25)36, ^,'^.^/^ian Kaufmann uluenn.5. Juni i9, l verl.ehcn?P„vlleg.um, auf die Ersinoung "'.7 ^U'" mechamschen Oel.^ampe, auf das «nlle (jähr, -. u„d am 1. Iul, d. I., Z. 25617, das dem Albr-ch Br.ola unterm 5. Apr.l lg^ ve,llthe„c privlleglum, aufdle Clfindung c.ner yvdraullschen Vlaschme zum Hebm des Wassers, welche hohen Orts nur auf das zweite Jahr ver. langen wol dm ist.-».Laibach am 2). Iul. ,8,53. Joseph Freiherr v. Weingarten, l5„., ^. "audcs-Gouverneur. r<"l Graf zu Welsperg, Naitcnau ""t> Prlmör, Vice'Pläsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg, ^^^________ k. k. Gudernialrath. 2» i3)2. (2) """ Is77^63c^i. K u n d m a ch u l^ a des k. k. illyr. Gubernlums. — Es sil'd gcgenwartlg sechs Stipend.cn jah.l.cher Achtzig Mulden C. M. aus dcm zur Vcrpstcgung UNd "lldung taubsiummer Kmder belUmnucn Hold, heimischen Stiftungsfonde erledigt. — Diese Stipendien sind für taubstumme in Krain oder KarlUcn gcborne K>nder bestimmt, dit von ehel'chen Aeltern abstammen, und katho« lischer Rel'gion sind. — Kinder alathoiischer Aeltern können nur dann an der Stiftung Theil nehmen, wenn sich letztere freiwillig her-dellassen, ihre Kmder in der kalhollschen 3le« l'gion erziehen zu lassen. — Ferner dürfen die Kinder mcht unter 7 u«d nicht über 14 Jahre alt seyn, und eS h^ben jene den Vorzug, welche von den A«lt,rn verwaiset, ganz arm u^.d verlassen sind, dann duvch e'ne gute Bildungs-fahigfeit und Gesundheit sich auszeichnen. — Nebstbci wird bemerkt, daß nach dem Willen dcs Stifters taubstumme Kmder männlichen Geschlechtes vorzüglich zu berücksichtigen sind. — Nebrigens darf der auf d«e Stiftung Anspruch machende nicht stumpf oder blödsinnig seyn, und außer ber Taubheit keine kürperl'chen Gebrechen an sich haben. — Acltern oder Vormünder, welche sich für ihre Kmder oder Pfie» yebcfohlcnen um Emes dnser Scipcndicn be« werben wollen, haben »hre Gesuche, welche zur Nachw.'isung obiger Eigenschaften mit dem Taufscheine, dem Impfungs- und Armuchs-Zcugnissc, dann m,t dcm vom Dlstrictsphosiser auszustellenden, vom Orlbpfarrer mitzufertl-genden Zeugnisse über d,e Gesulidhot und Be-rufbfählgkclt des Kmdcs docume,Uirt ftyn müssen, durch ihre Vczirksobr>gscitm dem k. k. Kreisamlc vorzulegen, welches solche jodann bis lehtcn August d. I. hichec leiten wird. — Laibach am 26. Juli 184). Z.^N^(3) aä Nr. 58022. N. 40N0. C 0 n c u r S a u 6 s ch r e i b u n g. Zur Wicdcrdcsetzung dcs Lehramtes der speciellen Pathologie und Therapie, dam, des ^attischen Unttlrichteö am Krankendcttt an 604 ber Lemberger t. k. Universität, womit ein jährlicher Gehalt von Sechshundert Gulden C. M. «nd ein W2gc5gr!5 von fünszig dulden W. W. aus dem Studieufonde verbunden ist, wird zu Folge hohen Studienhofcommissionö-DecreteS vom 17. Juni 18'^3, Z. 36l6, der Concurs in Wien und Lemberg am 2l. October 1843 abgehalten werden. — Bewerber um diesel Lehr, amt haben ihre vorschriftsmäßig instruirten Gesuche dei dem betreffenden StudicmDirecto-rate einzubringen, und sich am festgesetzten Tage zur Concursprüfung einzufinden. — Vom k. k. galizischen Landesgubernium. Lemberg am 6. Iull »843.________________ Z. 1333. (2) Nr. 19061. Kundmachung in Betreff der Versteigerung des Unterbaues der k. k. Staats < Eisenbahn in südlicher Richtung von Neudorf, Stations^ Nr. 0, bis an daö Zirknlh-thal, Stations- Nr. 5l0. — Zur Herstellung des Unterbaues der k. k. Staats Eilen« dahn in der Strecke von Neudorf, Stations» Nr. 0, bis an das Zirknitzthal, Stations-Nr.510, in einer Länge von 5 Meilen, 387 Klafter, wird hiermit eine öffentliche Versteigerung im Wege schriftlicher Offerte ausgeschrieben. — Jeder Baulustige kann die Plane, die Baubeschreibung, die Prciötabclle für die verschiedenen Arbcitsgattungen , den summarischen Ueberschlag mit Angabe der Quantität und Qualität der Ärdetten, dann die allgemeinen Ulld besonderen Baubedingnisse täglich vo:> 8 bis 2 Uhr in dem Bureau der k. k. General Direction der Staats-Cisenbahnen zu Wien, Herrngasse Nr. 27, im zweiten stocke, einsehen. — Im Allgemeinen haben folgende Bestimmungen zur Wissenschaft und Nachachtung zu dienen: 1. Der Unterbau, zu welchem jedoch die Etationsplähc und Ge-dä'ude, dann die Wachterhäuser nicht gehören, wird in seiner Gesammtheit, das hcißc ein. schließlich aller dabei vorkommenden Arbeitsleistungen und Mascrialbcistellungcn, in der Art ausgcboten, daß derselbe nur einem Unternehmer oder einer Unternehnuingsgesellschaft, dle jedoch von einem Bevollmächtigten rcpräscntirt werden muß. und deren Mitglieder sich jedenfalls solidarisch zu verpflichten haben, zur Ausführung übergeben wird. — 2. Die einzelnen Arbcitögattungen und die dafür berechneten Kosten bestehen summarisch in Folgendem: a) In Erdbewegung und Felscnsprengung im Betrage von 482105 ss. 46 kr.; d) I« Wand- und Futtermauern., Pflasterungen und Userbautcn, lm Belage von 302576 f!.; c) In Viaducten, Brücken, Durchlassen und Geländern, im Betrage von 27U5S9 si. II kr.; 230 m,d 1374 des a. b. G. B. annehmbar ^klärte SichersteMmg beschließen. — Auf Offerte, welche den genannnten Anforderungen nicht vollständig einsprechen, oder in welchen überhaupt andere alö die fest« eo5 - gesetzten Bedingungen gemacht werden, wird kcine Rücksicht genommen. — 5. Ueberreichte < Anbote werden nicht mehr zurückgegeben, und der Anbotleger bleibt bezüglich auf sein Anbot vom Tage der Ueberreichung desselben bis zu der hierüber erfolgten Entscheidung verbindlich ; die Verpflichtung des Acrarö aber beginnt erst von dem Tage, an welchem von Seile des t. k. Hofkammcr - Präsidiums die Genehmigung des Anbotes erfolgt. — 6. Die ringe, reichten Erklärungen werden an dem oben fest^ gesetzten Tage von einer eigens hiezu bestimmten Commission entsiegelt, und hicvon nur diejenigen beachtet, welche vorschnftmäßig verfaßt und mit den -nöthigen Behelfen versehen sind. — Die Entscheidung bezüglich auf die Annahme der eingelangten Offerte erfolgt von Ecue des Präsidiums der k. k. allgemeinen Hofkammer, und cö wird hiebei demjenigen der Vorzug eingeräumt werden, welches die für das allerhöchste Aerar vorteilhaftesten Bedingungen enthalt, vorausgesetzt, daß der Dsserent auch vermögrseinerpersö'nlichen Eigenschaft und Sach-kenntmß die nöthige Bürgschaft gewährt. — 7. Nach nfolgter Genehmigung cineö Anbotes rvird der Ersteher davon unverzüglich verständigt, und sofort mit demselben zum Abschlüsse des Contractcs geschritten werden. — Den übrigen Offerenten werden die erlegten Vadicn und sonstigen Documente zurückgestellt, und dieselben dadurch aller weitern Verbindlichkeiten rücksichtlich ihrer Anbote enthoben. Das von dem Ersteher erlegte Vadium wird als Caution zurückbehalten, doch wird demselben gestattet, «me andere annehmbare Caution zu leisten. — v Wenn der Ersteher des Baues zu der Zeit, die »hm bekannt gegeben werden wird, zum Abschlüsse dcö Contractcö und sohinniger Uebernahme der zu leistenden Arbeiten weder in Person noch durchnncn Bevollmächtigten erscheint, so stcht es dem Acrar frei, an dem erlegten ^ad.un, ^nen o^^ »on 5(M1 si. abzuziehen, wove, derselbe ausdrücklich erklärt, auf jede von U)m anzusuchende richterliche Mäßigung zu ver-Mtcn. Leistct er einer wcilcrn Aufforderung keine ^lge, so ist das Acrar berechtigt, das für die Ausführung des Baues Erforderliche ohne weitere Einvernehmung dcö Erstchers auf seine Kosten und Gefahr zu veranlassen, wobei er die von der für die Angcicgenheiccn der ^taats-Eisenbahncn bestellten Ncchnungsabthcilung auszufertigende amtliche Kostenberechnung alö cine öffentliche, vollen Bcweis hcl stylende Ur-kundc anzuerkennen sich verpstichret. — 9. Zlir ilioNenoung des Unterbaues in der ganzen Strecke ist der Termin bis zum Schlüsse des Sonnenjahres 19 t l festgesetzt. — 50- In dem Falle, alb del Unternehmer den Bau nicht in der vorgeschriebenen Z,it vollendet, trifft denselben, mit ausdrücklicher Begebung jeder anzusuchenden richterlichen Mäßigung, ocr Verlust der Hälfte einer Rate von den im nachfolgenden §. bestimmten Betrage, und er bleikt für die Folgen der Verspätung verantworllich. slußcrd,»n wird es der general Direction für die Staats-Eiftnbahnen frei stchen, die Vollendung dcS Baues auf seine Kosten nno Gcfahr durch wen immer und auf jede ihr geeignet scheinende Wei« se bewerkstelligen zu lassen, und den Ersah der Auslagen, jener für die verlängerte Aufsicht nicht ausgenommen, aus der Caution und dem sonstigen Vermögen dcS Unternehmers zu yo^ len, welcher auch in diesem Falle die von d,r für die Angelegenheiten der Staats-Eiscnbah-nen bestellten Rcchnungsablhcilunc; auszufertigende amtliche Kostenderechnung als eine oss"»:-liche, vollen Beweis hersteNendc Urkunde anzuerkennen sich verbindlich macht. — ll. Die Zahlung an den Uilternclnner geschi.ht uach Maßgabe seiner Leistunqcn in Naten ^>l diesem Ende wird die mit Rücksicht auf dc« Percentnachlaß sich darstellende Bausumme in vierzig gleiche Theile vdcr Raten getheilt, und > dem Unternehmer folgendermaßen vcra'folcn. - — Sobald der Unternehmer so viol Arbcil roN-l bracht hat, daß dieselbe an Werth dcn für l die erste Nate entfallenden Betrag um zwei ! Drittel übersteigt, erwirbt erden Anspruch auf , die Bezahlung der ersten Rare. Die zw ite - Rate eryält derselbe, wenn er die Summe , von 2 2/z Raten ins Verdienen gebracht hn, i und soforc muß er jedesmal, wcnn es sich ,m - eine Ratenzahlung handelt, um zwei Drittel - mehr, als diese beträgt, an Bauarbcit dc-, wcrkstclligt haben. Nach dieser Marime erfolg n die Bezahlung bis zur vorletzten Rate. Dir l, Bezahlung der vorletzten uuo letzten Rate wirr n abcr dem Unternehmer so lange vorenthallcn, - bis die Collaudirung und Final - Liqnidinmg e vor sich gegangen und dic hochortig^' Ginch-e migung hierüber erfolgt scyn wird. — Hal i- dcr Unternehmer nach seiner Lcistnng einen An-e spruch auf eine Ratenzahlung, so wird chm e von dem bauleitenden Ingenieure, welchcv über '- die Leistungen desselben eil, Bau-Journal zu füh-»- ren angcwicsen ist, ein Eertificat ausgcstcltt, e mit wclchcm sich Ersterer um die zu bewirkende .- Geldanweisung an die General. Direction ^u ir wendcn hat. — Sollte dic Tolalsumml l?'6 n Baues aus Ursache eingetrelencr Mor!ficalio!^!l 606 geringer entfallen, als die obenerwähnte Bausumme, so wird dieses bei der Ausstellung der Certificate in der Art berücksichtigt, daß bis zur Collaudirung immer zwei von den volle» im Eingänge dieses §. erwähnten Natcn rückständig bleiben muffen. — Würde aber die Total' dausumme die gedachte Vansumme überschreiten, so steht es dem Unternehmer frei, um eine ^ l^ulna-Zahlung einzuschreiten, die ihm nur gegen besondere, hohen Orts einzuholende Bewilligung zu Theil werden kann. Aber auch in diesem Falle muß der Betrag von zwei der im Eingänge dieses §. erwähnten Naten, wie oben bis zur vollständigen Liquioirung vorenthalten bleiben. — Von der k. k. General-Di, rcction für die Staats - Eisenbah-nen. — Wien an, 31. Juli !8'l3. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 1346. (2) Nr. 1l697. Kund m a ch u n g. Zur Hintangabe der Bcspeisung der Straf, linge am l)iesigcn Kastellder<,je für die Zeit vom 1. November !6'l3 bi6 dahin 18'16, wird in Folge hohcr Gudcrnial-Verordnung vom 2l. Juli d. I., Zahl ltt616, bei diesem Kreisamte am 17. d. M. Vormittags um 10 Uhr eine Minuendo - Licitation abgehalten werden. — Die dießfälligcn Bcdingnissc können beim kreis-a lNlichen Expedite ill den gewöhnlichen Amts« stunden eingesehen werden. K. K. Kreisamt kaibach am 6. August !8l3. Stavl- und lanoicchlliche ^7crlaulbaru,lgen. ^i. 1335. (2) Nr. 7N2. Won dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wuo durch gegenwärtiges Edict allen denjenigen, denen daran gelegen, anmit be,' kannt gemacht: Es sey von dicftm Gerichte in die Eröffnung des Concurscs über das gesammtc im Lande Kraill befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des hierortigen Handels« mannes Peter Zanier, gcwilliget worden. Daher wird Jedermann, der an erstgcdachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis zum 28. October 1853 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wlder den zum diesifalligen MasiVvcrtreter aufgestellten !.),'. Andreas Naprcth, uiner Slibstituirung des Ol'. Paschali, bei diesem Gerichte so gewiß einzubringen, und in dieser nicht nur die Nichtig, keit seiner Fordcrung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen, als widri« genß nach Verfließung des erstbestimmten Ta^ ge6 Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesainmten, im Lande Krain befindlichen Vermögens des eingangöbenannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compcnsationsrecht gebührt,, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hatten, oder wtnn auch ihr< Forderung auf ein liegendes Gut des Verschul« deten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläu« biger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld, ohngeachtet des Compensa« lions«, Eigenthums-, oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten gekommen ware, abzutragen verhalten werden würden.— UebrigenZ wird den dießfalligcn Gläubigern erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl eines neuen, odec Bestätigung des bereitS aufgestellten Vermö-gensverwalrerö, so wie zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses auf den 30. October 185.3 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte angeordnet werde. — Laibach am 8. August 1843. ^"1331?""(2) Nr?63?s. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuche« des Ignaz Brenze, Vormundes der m. Maria Kosi, als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach d«-r am 5. Juni l. I. hier verstorbenen Ursula Jung, die Tagsatzuug ai.f den "- September l. I. Vormittags um !) Uhr vor dich'm k. k. Stadt« und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß auS was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so geiviß anmcldcn und rechtsgeltend darthun sollen, widrigenS sie die Folgen des §, 8N b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Lasbach am I.IuM 18'13. ___________ vermischte ^eriHutvarungrn. Z. !2<)L. l5) Nr. 667. G d l c <. ?ll!e jenl, welche au den Verlaß des am »v. December v. I- verstorbenen Jacob Schiltnig, Grundbesiucrö zu Stofclza, aus was immer fNl einem RccblSgrunde einen Anspruch zu stellen haben, »relocn aufgefordert, solchen beider auf dn» '9, August l. I. um 9 Uhr früh bei diesem GcriHll üligeordnstcn l?iquldatio»stagsahunst um sogcwisscl anzumelden und darzuthun. als sie sich sonst die Folgen res §. L14 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden. Vli'lkegelicht Weixclberg am 3c Juni z349.