Stenografiern zapisnik sedme seje deželnega zbora Ljubljanskega dne 3. septembra 1868. Nazočni: Pr v os e cinik: Deželni glavar Karl pl. Wurzbach. — Vladina zastopnika: Deželne vlade predsednik: Conrad pl. Eybes-feld; vladni svetovalec: Roth. — Vsi članovi deželnega zbora razun: knezoškof dr. W i d m a r, grof Coronini, dr. Suppan, Mulley, baron Apfaltrern, grof Margheri, pl. Langer. — Zapisnikar: Posl anec dr. S a v i n s c h e g. Dnevni red: 1. Vladni predlog: postava o šolskem nad- zorstvu. — 2. Volitev odseka za cestne reči. — 3. Poročilo deželnega odbora, da bi se prevzele v obskrbo Gallenfels-, Selenburg-, Lerli- in Weitenliillcr-jeve ustanove za dekleta, in baron Fliidnig- in Holdhcim-ovi ustanovi za slepe. — 4. Načrt postave deželnega odbora, kdaj se občcškodljive osebe deno v posilim delavnico. — 5. Računski sklep Glavarjeve ubožnega in bolniškega zaloga za 1866. in 1867. leto in prevdarek istega za 1868. leto. — 6. Poročilo deželnega odbora in predloga načrta postave zarad izpeljave ravnopravnosti slovenskega jezika v šoli in uradih. — 7. Poročilo policijskega odseka o prošnji mestnega predstojništva Kranjskega zarad pobiranja užitnine. Obseg: Vladina predloga zarad šolskega nadzorstva. — Sc izroči šolskemu odseku. — Volitev odseka za cestne reči. — Peticije. — Načrt postave deželnega odbora, kdo in kdaj se dene v posilno delavnico. — Se izroči odseku za posilim delavnico. — Poročilo deželnega odbora, da bi se prevzela v obskrbo ustanova Ig. baron Gallenfels-, Jak. pl. Šelenburg-, Antonija Lerch- in Friderik Weitenhiller-ja za dekleta in ustanova Friderik baron Flödnig - in France Holdheim-ova za slepe. — Sc izroči finančnemu odseku. — Računski sklep I*. P. Glavarjeve ustanove za uboge in bolne za 1866. in 1867. leto in prevdarek iste za 1868. leto. — Se izroči finančnemu odseku. — Poročilo deželnega odbora zarad enakopravnosti slovenskega jezika v šolah in uradnijah. — Se izroči šolskemu odseku. — Poročilo peticijskega odseka o prošnji mestnega predstojništva Kranjskega zarad pobi-'anja užitnine in tretje branje. — Dnevni red prihodnje seje. — Konec. Seja se začne o 2D. minuti črez 10. uro. Stenographischer Anicht bei* siebenten Sitzung des Landtages zu £ai6acfi am 3. KeMmder 1868. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Carl von Wurzbach. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident Conrad von E y b e s-feld; Regierungsrath: Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme: Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widm er, und der Herren Abgeordneten: Graf Coronini, Dr. Suppan, Mulley, Baron Apfaltrern, Graf Margheri, von Langer. — Schriftführer: Abgeordneter Dr. Savinscheg. Tagesordnung: 1. Regierungsvorlage: Gesetz, betreffend die Schulaufsicht. — 2. Wahl des Ausschusses für Straßenbauteil. 3. Bericht des Landesausschuffes wegen Uebernahme der Ignaz Freiherrn von Gallenfells'-, Jakob von Schellenburg'-, Antonia Lerch'- und Friedrich Weitenhiller'schen Mädchenstiftung: Friedrich Baron Flödnig'- und Franz Holdheim'schen Blindenstiftung. — 4. Gesetzentwurf des Landesausschuffes, betreffend die Anhaltung geineinschädlicher Personen in der Zwangsarbeits-Anstalt. — 5. Rechnungs-Abschluß des Glavar'schen Armen - und Kranken-stistungs - Fondes pro 1866 und 1867 und der Voranschlag desselben Fondes pro 1868. — 6. Bericht des Landesausschuffes und Vorlage eines Gesetz-Entwurfes, betreffend die Durchführung der Gleichberechtigung der slovenischen Sprache in Schule und Amt. — 7. Bericht des PetitionSausschuffes über die Petition der Stadt-Vorstehung von Krainburg, betreffend die Einhebung der Gemeinde-Zuschläge. Inhalt: Regierungsvorlage, betreffend die Schulaufsicht. — Zuweisung derselben an den Schulausschuß. — Wahl des Ausschusses für Straßenbauten. — Petitionen. — Gesetzentwurf des Landesausschuffes, betreffend die Anhaltung gemeinschädlicher Personen in der Zwangsarbeits-Anstalt. — Zuweisung desselben an de» ZwangSarbeits - Ausschuß. — Bericht des L. A. wegen Uebernahme der Jg. Freiherr v. Gallenfels'-, Jak. v. Schellenburg'-, Antonia Lerch'- und Friedrich Weitenhiller'schen Mädchenstistung; Friedrich Baron Flödnig' - und Franz Holdheim'schen Blinden-stistung. —■ Zuweisung dieses Berichtes an den Finanz-Ausschuß. — Rechnungsabschluß des P. P. Glavar'schen Armen - und KrankenstiftungsfondeS pro 1866 und 1867, und der Voranschlag desselben FondeS pro 1868. — Zuweisung desselben an den Finanz-Ausschuß. — Bericht des L. 91., betreffend die Durchführung der Gleichberechtigung der slovenischen Sprache in Schule und Amt. — Zuweisung desselben an den Schulausschuß. — Bericht des Petitionsausschusses über die Petition der Stadtvor-stehung von Krainburg, betreffend die Einhebung der Gemeinde-Zuschläge. — Zweite und dritte Lesung desselben. — Tagesordnung der nächsten Sitzung. — Schluß. Beginn brr Zitznng 10 Uhr 20 Minuten. v". Sitzung. 1 Landeshauptmann: Wir sind beschlußfähig; ich eröffne die Sitzung und bitte das Protokoll der letzten Sitzung vorzutragen. (Schriftführer Svetec liest dasselbe slovenisch — zapisnikar Svetec ga bere slovenski.) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern. (Nach einer Pause — po prestanku.) Wenn nicht, so ist dasselbe vom h. Hause genehmiget. Ich habe dem h. Hanse folgende Mittheilungen 'zn machen. Folgende Vorlagen habe ich den Herren Abgeordneten gestern in's Haus gesendet: 1. Vorlage des Landesausschusses betreffend die Aenderung der §§. 5, 20 und 32 der Dienstespragmarik und Dienstesinstruction für die landschaftlichen Beamten und Diener. 2. Vorlage des Landesausschusses, betreffend die Gebär- und Findelanstalt in Kram. 3. Poročilo odbora postavljenega za pregled volitve dež. poslanca za Postojno, Vrhniko in Lož. Heute habe ich vertheilen lassen: Den Bericht des Landesausschusses wegen künftiger Unterbringung der Realschule. Der am 1. September gewählte volkSwirthscbaftliche Ausschuß hat sich constitnirt und hat znm Obmann den Herrn Dr. Toman, zum Obmannstellvertrctcr den Herrn Pfarrer Pintar und zum Schriftführer den Herrn Grafen Margheri gewählt. Der an demselben Tage gewählte Ausschuß für Schulangelegenhciten hat zum Obmann den Herrn Dom-propst Kos, znm Obmannstellvertreter den Herrn Dechant Grabrijan und znm Schriftführer den Herrn Svetec gewählt. Weiters habe ick an die Ausschüsse folgende Einladungen zu machen: Der Obmann des Ausschusses für das Hutweidenvertheilungsgesetz ersucht die Herren Mitglieder, sich heute Nachmittags 5 Uhr zu einer Sitzung einzufindcn. Der Obmann des Ausschusses für ZwangSarbeits-hausangelegenheiten ladet die Herren Mitglieder zu einer Sitzung ein ans morgen Vormittag um 9 Uhr. Der Finanzausschuß hält heute Abends um 6 Uhr eine Sitzung. Endlich bitte ich die Mitglieder des LandesauSschusses nach der Landtagssitznng zu einer Landesausschnßsitzung zu erscheinen. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung, der erste Gegenstand derselben ist bas Gesetz betreffend die Schulaufsicht. Ich glaube, daß wir von der Lesung dieser Vorlage Umgang nehmen können, indem sie damals, wann der betreffende Ausschuß Bericht erstatten wird, zur Lesung gelangen wird. Wird in Betreff der geschäftlichen Behandlung ein Antrag gestellt? Poslanec dr. Costa: Stavim predlog, da se ta predloga deželne vlade izroči šolskemu odseku, kterega smo volili v zadnji seji. Landeshauptmann: Ich bitte jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht — zgodi se.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich — Nobeden se ne javi.) Ich bitte also jene Herren, welche diesen Antrag genehmigen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich __ Nobeden ne vstane.) Der Antrag ist also angenommen. Wir kommen nun zur Wahl des Ausschusses für Straßenbauten, und ich unterbreche die Sitzung für die Dauer derselben. Poslanec dr. Costa: Prosim, da bi se poprej naznanilo, iz koliko udov naj obstoji ta odsek. Landeshauptmann: Wird diesfalls ein Antrag gestellt? Poslanec dr. Costa: Storim predlog, da se izvoli odsek 7 udov. Landeshauptmann. Wird der Antrag unterstützt? Ich bitte diejenigen Herren, welche denselben unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht, se vzdignejo.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Wem nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Eosta annehmen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich, nijeden ne vstane.) Wir schreiten sogleich zur Wahl des Ausschusses, ich bitte die Stimmzettel abzugeben; ick unterbreche die Sitzung auf die Dauer der Wahl. (Die Sitzung wird um 10 Uhr 30 Minute» unterbrochen. Nachdem die Stimmzettel abgegeben, seja se preneha o 30. minuti črez 10. uro, ko so se oddali listki.) Sind alle Stimmzettel abgegeben? (Nach einer Pause, po prestanku:) so bitte ich die Herren Ritter Gariboldi, Landeshauptmann-Stellvertreter Koslcr, Ritter v. Kalteneggcr und v. Langer (Rufe: Langer ist abwesend! Klici: Langerja ni tu!), also Baron Rastern, das Scrutinium gefälligst vornehmen zu wollen. (Nach erfolgtem Scrutinium irnd Wiederaufnahme der Sitzung um 10 Uhr 40 Minuten; ko so se glasovi prešteli in se seja zopet prične o 40. minuti črez 10. uro. Die Sitzung ist wieder eröffnet, und ich bitte de» Herrn Ritter v. Gariboldi das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Avg. Witter v. Gariöoldi: Bei der Wahl des Ausschusses für Straßenbauten wurden 27 Stimmzettel abgegeben, mithin ist 14 die absolute Majorität, davon entfallen auf die Herren Abgeordneten Gariboldi 27, Treo 27, Zois 26, Sagorz 25, Rastern 25, Kramarič 25, und Langer 21 Stimmen. Landeshauptmann: Es ist somit der ganze Ausschuß gewählt, und ich bitte die Herren sich nach der Sitzung gefälligst zu co»-stituiren. Ich unterbreche die Tagesordnung, da mir soeben durch den Herrn Abg. Grasen Barbo drei Petitionen übergeben wurden. Die erste Petition lautet: (liest, bere.) Več županij fare Šentviške prosi, naj bi se pri izpeljevanju dolenjske železnice tudi na njih korist gledalo. Landeshauptmann: Stellt Jemand der Herren diesfalls einen Antrag? Poslanec grof Barbe. Jaz bi mislil, da se ta prošnja izroči peticij-skemu odseku. Poslanec dr. Costa. Prosim besede. Ker ta reč spada v področje narodnega gospodarstva, stavim predlog, da se ta prošnja izroči narodnogospodarskemu odseku, to je tistemu, ki je voljen za razdelitev pašnikov. Landeshauptmann: Ich muß doch zuerst fragen, ob der Antrag des Herrn Grafen Barbo unterstützt wird? Poslanec grof Barbo: Jaz odpadem od svojega predloga in se vjemam s tim, kar g. dr. Costa nasvetuje. Landeshauptmann: Ich bitte jene Herren, welche den Antrag des Herrn Abg. Dr. Costa unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht, se vzdignejo.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause, po prestanku.) Wen» nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche den Antrag des Herrn Abg. Dr. Costa genehmigen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich, nijeden ne vstane.) Der Antrag des Herrn Abg. Dr. Costa ist vom [). Hanse genehmigt, und wird diese Petition dem volks-wirthschastlichen Äusschnsse zugewiesen werden. Die zweite Petition lautet (liest, bere): „Županija v Št. Vidu pri Zatični prosi za prestavljanje sejma“. Wenn kein Antrag gestellt wird, werde ich diese Petition dem Petitionsausschuffe zuweisen. (Nach einer Pause, po prestanku.) Mein Antrag ist vom h. Hause genehmigt. Die dritte Petition lautet (liest, bere) „Županija v Št. Vidu pri Zatični prosi za privoljenje, da se občinska bosta razdeli na kose“. Wird bezüglich dieser Petition ein Zuweisungsantrag gestellt? Poslanec dr. Costa: Prosim, jaz bi stavil predlog, da se ta peticija tudi izroči odseku za razdelitev pašnikov. Landeshauptmann: Wird der so eben vernommene Antrag unterstützt? (Einige Abgeordnete erheben sich, nekteri poslanci se vzdignejo.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause, po prestanku) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und id) bitte jene Herren, welche demselben beistimmen, sitzen iu bleiben. (Niemand erhebt sich, nobeden ne vstane.) Der Antrag ist vom h. Hanse genehmigt. Nach Vereinbarung zwischen den beiden Herren Berichterstattern Kromer und Dr. Costa wird die Tagesordnung in der Art umgestellt, daß zuerst Punkt 4 und dann erst Punkt 3 der heutigen Tagesordnung zum Vortrage gelangt. Ich bitte daher den Herrn Berichterstatter Dr. Costa seinen Bericht, nämlich: Gesetzentwurf des Landesausschusses, betreffend die Anhaltung gemeiuschädlicher Personen in der Zwangsarbeitsanstalt vorzutragen. Berichterstatter Dr. Gosta: (liest von der Tribüne; bere iz odra.) „Hoher Landtag! Das Hanptdirektiv bezüglich des Verfahrens bei No-tionirungen für die Zwaiigsarbeitsanstalt ist gegenwärtig noch immer das Circulare des k. k. illyr. Guberniums ddo. 18. Juni 1847, Z. 13857, welches die „Hauptbe-stimmnngen der vor der Hand noch provisorischen Einrichtung dieser Anstalt" regelt. Nachdem es nun bei Uebernahme derselben in die Landesverwaltung wüuschenswerth erscheint, daß die ganze Einrichtung derselben definitiv geregelt werde, zu welchem Behufe dem hohen Landtage schon drei besondere Vorlagen unterbreitet wurden, — nachdem ferners obiges Circulare in vielen Bestimmungen veraltet, vielfach lückenhaft ist, und anderseits wieder Normen enthält, welche durch die vorgelegten Instructionen eine Aenderung erfahren, insbesondere aber der nöthigen Klarheit und Bestimmtheit entbehrt, erachtete es der Landesansschuß für seine Pflicht, diesfalls einen besonderen Gesetzentwurf auszuarbeiten, welcher in der Beilage dem hohe» Landtage zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt wird. Allerdings sollte int Rechtsstaate das Erkenntniß, wodurch ein Staatsbürger vielleicht auf Jahre hinaus seiner Freiheit beraubt wird, nur den competeutcn Gerichten zustehen, und eS ist zu erwarten, daß ein künftiges Polizei - Strafgesetzbuch derlei Bestimmungen enthalten werde. Der Laiidcsausschuß war jedoch der Ansicht, daß der Gegenstand wichtig genug sei, um auch nur für die Zwischenzeit bis zur Erlassung eines RcicbsgesetzeS das bisher bestehende Verfahren innerhalb der Competcnz des hohen Landtages zu regeln. Im Wesentlichen schließt sich dieser Gesetzentwurf daher an die gegenwärtig geltenden Normen an, jedoch mit folgenden Aenderungen: a. Den Gemeinden wird ein angemessener Einfluß auf die Abgabe von Personen in’ö Zwangsarbeitshans namentlich in dem Falle eingeräumt, wenn sie die Ver-pflegskosten ganz oder theilweise zu entrichten sich verpflichten, wo sie dann auch aus die Entlassung einzuwirken berechtigt sind (§. 8 und 12). b) Zur theilweiseu Bestreitung der Verpflegskosten werden zahlungsfähige Zwäiiglinge, deren Aclkern und nächste Angehörigen herbeigezogen (§. 8 und 1t). Dagegen sind die wesentlichen und bewährten Einrichtungen der Klasseueintheilung (§. 7) der Hauscommissionen (§. 18 — 20) und der fremdländischen Zwäng-liiige unverändert geblieben. Es wird demnach der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle dem beiliegenden Gesetzentwürfe seine Zustimmung ertheilen". Gesetz vom....................................... gütig für das Herzogthum Lrain betreffend die Anhaltung gemcinschädlicher Personen in der Zwangsarbeitsanstalt. Mit Zustimmung des Landtages Meines Herzog-thumes Kram finde Ich anzuordnen, wie folgt: §. 1. Aufgabe dieser Anstalt. Die Zwangsarbeitsanstalt, welche keine Straf-, sondern eine Besserungsanstalt ist, hat die Aufgabe, die in dieselbe abgegebenen Personen zur angemessenen Arbeit zwangsweise zu verhalten und dieselben zur moralischen Besserung anzuleiten. §. 2. Abgabe in die Zwangsarbeitsanstalt. Arbeitsscheue, liederliche Personen, welche durch polizeiliche Ahndungen und Strafen nicht gebessert werden können, so wie Individuen, welche wegen Gefährdung der Sicherheit der Person oder des Eigenthumes bereits wiederholt abgestraft worden sind, und sich nicht darüber auszuweisen vermögen, daß sie einen ehrlichen Erwerb besitzen oder anstreben, können in so ferne sie nach Krain zuständig sind, in die Zwangsarbeitsanstalt abgegeben werden. §. 3. Auch solche Individuen, deren Zuständigkeit nicht sofort erhoben werden kann, und bei denen die übrigen Bedingungen des §. 2 eintreten, können ausnahmsweise bis zur Erforschung ihrer Heimat in die Zwangsarbeitsanstalt abgegeben werden. 8. 4. Zur Abgabe in die Zwangsarbeitsanstalt sind nicht geeignet: a. Personen unter 14 Jahren; b. Blöde und Irrsinnige; c. Personen, welche selbst nicht zu leichtern Arbeiten verwendbar sind; d. Mütter mit säugenden Kindern. §. 5. Kompetenz. Das Erkenntniß aus Abgabe einer Person in die Zwangsarbeitsanstalt wird in der Regel von der politischen Bezirksbehörde des Heimatsortes über Einvernehmen der Zuständigkeitsgemeinde gefällt. Im Polizeirayon der Stadt Laibach steht dieses Erkenntniß dem Stadtmagistrate zu. Jede Gemeinde ist berechtiget, die Abgabe der in dieselbe zuständigen Personen in die Zwangsarbeitsanstalt zu beantragen. Diese Anträge sind besonders in jenem Falle zu berücksichtigen, wenn die Gemeinde oder die Angehörigen des zu Nolionirenden die Verpsiegskosten ganz oder theil-weise zu bezahlen sich verpflichten. Schubrevertenten und Personen, deren Zuständigkeit nicht bekannt ist, können ausnahmweise von der politischen Behörde des Aufgriffs-Ortes und zwar Erstere über Einvernehmung der Zuständigkeits-Gemeinde i„ eine ZwangsarbcitSanstalt abgegeben werden. §• 6. Das Erkenntniß über die Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt hat außer den Gründen der Entscheidung, die Bezeichnung der Zuständigkeitsgemeinde, den Ausspruch über Arbeitsfähigkeit, Zahlungsvermögen oder Unvermögen, so wie über die Gesundheit des Notionirten, letzteren auf Grund ärztlichen Zeugnisses zu enthalten, und ist demselben ein das Vorleben des zu Norionirenden schildernde, seine gerichtlichen und polizeilichen Abstrafungen, so wie die Personsbeschreibung enthaltende Auskunftstabelle beizuschließen. §. 7. Rekurs. Jedes Erkenntniß auf Einlieferung in eine Zwangsarbeitsanstalt ist, auch wenn kein Rekurs dagegen ergriffen worden ist, vor dem Vollzüge der k. k. Landesregierung zur Bestätigung vorzulegen. Der Rekurs ist binnen 24 Stunden nach erfolgter Kundmachung desselben bei der ersten Instanz anzumelden und binnen weiteren drei Tagen an die k. k. Landesregierung zur Entscheidung vorzulegen. — Dieser Rekurs hat eine aufschiebende Wirkung, doch ist die Notionirungs-behörde berechtiget, im Falle des Fluchtverdachtes den Notionirten biö zur Entscheidung des Rekurses in vorsichtsweisen Verhaft zu stellen. Ein weiterer Rekurs findet nicht Statt. Die Zuständigkeitsgemeinde hat das Recht des Rekurses auch dann, wenn ihr Begehren auf Abgabe einer Person in die Zwangsarbeitsanstalt von der Behörde erster Instanz abgewiesen worden ist, sie hat diesen Rekurs binnen 24 Stunden nach erhaltener Mittheilung bei der erkennenden Behörde anzumelden und binnen weiteren drei Tagen bei derselben Behörde zur Vorlage an die k. k. Landesregierung einzubringen. — In diesem Falle steht gegen ein abänderndes Erkenntniß der k. k. Landesregierung dem Notionirten die Berufung an das k. k. Ministerium des Innern in den vorstehenden Fristen zu. §. 8. Zwänglinge. Die in die Anstalt abgegebenen Individuen heißen Zwänglinge. Die beiden Geschlechter sind strengstens abzusondern, und selbst während der Arbeitzeit darf kein Zusammentreffen derselben stattfinden. §. 9. Klasseneintheilung. Die Zwänglinge sind in drei Klassen zu reihen. Jeder derselben wird bei seinem Eintritte in die dritte Klasse eingereiht und rückt nach Maßgabe seiner Aufführung und Arbeitsleistung in die zwei bessern Klassen vor. §. 10. Die Klasseneintheilung ist mit nachstehendem Unterschiede verbunden: a. Zwänglinge dritter Klasse erhalten keinen Antheil des Arbeitsverdienstes (Ueberverdienst), und genießen keine nach der Hausordnung erlaubten Begünstigungen. b. Zwänglinge zweiter Klasse erhalten den nach dem Arbeitspreis- und Ueberverdiensttarife vorgeschrie- boten Ueberverdienst, können über die Hälfte desselben verfügen, und genießen bei guter Aufführung die nach der Hausordnung zulässigen Begünstigungen. c. Zwänglinge erster Kläffe genießen alle jene Begünstigungen, wie die Zwänglinge zweiter Klasse und erhalten überdies an jedem Donnerstage jene bessere Verpflegung, wie solche nach der Speiseordnung an jedem Sonntage alle Zwänglinge genießen. Die Versetzung der Zwänglinge in die Klassen erfolgt vom Verwalter der Anstalt nach Vernehmung des Seelsorgers. 8- 11. Verpslegskosten. Die Verpslegskosten für die Zwänglinge bestreitet der Landesfond. Im Falle der Zahlungsfähigkeit seiner Aeltern oder nächsten Angehörigen (§. 9) hat vor der Fällung des Erkenntnisses die Notionirungsbehörde mit diesen und dem LandeSauSschusse das Uebereinkommen zu treffen, ob und welcher Theil an Verpslegskosten für den zu Notionirenden von diesen Angehörigen an den Landesfond zu bezahlen ist. Die derart vereinbarten Zahlungsmodalitäten sind in das Erkenntniß aufzunehmen. Ebenso ist die Erklärung der freiwilligen Beitrags-leistung der Gemeinde zu den Verpflegskosten in das Notionirungserkenntniß aufzunehmen. §. 12. Entlassungsart. ». AufV,e rlang en der Gemeinde oder der An gehörig en. Die Gemeinde oder die Angehörigen des Notionirten, welche zu den Verpflegskosten (§. 8 und 11) an den Landesfond einen Beitrag leisten, sind berechtiget, die Entlassung des Angehaltenen aus der Zwangsarbeitsanstalt zu verlangen: a. wenn die Gemeinde oder die Angehörigen sich verpflichten, für die angemessene Beschäftigung des zu Entlassenden außer der Anstalt Sorge zu tragen; b. wenn der zu Entlassende wenigstens 6 Monate in der Anstalt angehalten war, und sich der Hausordnung gemäß betragen hat. §. 13. b. Ueber den Antrag der Verwaltung. Außerdem hat die Entlassung eines Zwänglings über den von der Verwaltung im Einvernehmen mit dem Seelsorger zu stellenden Entlassungsantrag zu erfolgen; und es hat sich die Verwaltung die in der Verwaltungsinstruction näher bezeichneten Bedingungen gegenwärtig !>l halten. 8. 14. c. Entscheidung über die Entlassung. In beiden Fällen (8. 12 und 13) entscheidet über Me Entlassung eines Zwänglings aus der Anstalt die k. k. Landesregierung, worüber kein Rekurs stattfindet. 8- 15. Ein Zwängling darf in der Zwangsarbeitsanstalt incht weniger als 6 Monate und in der Regel ununter-brochen nicht über zwei Jahre, mit Genehmigung der '• k. Landesregierung jedoch, auch drei Jahre angehalten werden. §. 16. Fremdländige Zwänglinge. Die fremdländige» Zwänglinge, welche in die krai-nerische Landeszwangsarbeitsanstalt abgegeben werden, sind nach der für diese Anstalt bestehenden Hausordnung und Instructionen zu behandeln, und es haben nur rücksichtlich der Entlassung derselben jene Abänderungen einzutreten, welche mit den Landesbehörden des bezüglichen Kronlandes vereinbart werben. 8. 17. Haus-Commission. Jeden Monat findet in der Zwangsarbeitsanstalt die Haus-Commission Statt. Dieselbe hat aus dem betreffenden Referenten der k. k. Landesregierung als Vorsitzenden und Leiter der Haus-Commission, ferner aus dem Verwaltungsbeamten, dem Hausgeistlichen und dem Hausarzte zu bestehen. 8. 18. Wirkungskreis. Die Haus - Commission hat die Bitten und Beschwerden der Zwänglinge entgegen zu nehmen, und entscheidet über dieselben auf Grund der bestehenden Vorschriften im Wege der Abstimmung. 8. 19. Dieselbe hat ferner die mit der k. k. Ministerial-Verordnung vom 15. Juni 1860, Z. 18795/1773 vorgeschriebene Klassifikation der zu entlassenden Zwänglinge ebenfalls im Wege der Abstimmung vorzunehmen. 8. 20. Die Durchführung der Beschlüsse der Haus-Commission obliegt der Verwaltung. 8. 21. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit, und es werden durch dasselbe die mit dem k. k. Gubernial-Circulare vom 18. Juni 1847, Z. 13857 für die Zwangsarbeitsanstalt in Kram eingeführten Direktiven für aufgehoben erklärt. Mein Minister des Innern ist mit dem Vollzüge des Gesetzes beauftragt." Nach der Verlesung, ko jo prebral:) Landeshauptmann: Ich eröffne die allgemeine Debatte über dieses Gesetz. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Poslanec Tavčar: Prosim besede. Predlagam, da se ta predmet izroči odseku za posilno delavnico. Landeshauptmann: Wird der soeben vernommene Antrag unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht. Se vzdignejo.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause, po prestanku) Wenn nicht, so werden wir abstimmen, und ich bitte jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, sitzen zn bleiben. ° (Niemand erhebt sich. Nijeden ne vstane.) Der Antrag ist vom h. Hanse genehmigt. Es kommt nun der Bericht des LandesanSschusscs wegen Uebernahme der Ignaz Freih. v. GaUcnfels'-, Jakob v. Schellenburg'-, Antonia Lerch'- und Friedrich Weiten-hiller'schen Mädchenstiftung, Friedrich Baron Flödnig'-nnd Franz Holdheim'schen Blindenstiftung. Herr Berichterstatter Kromer .... Berichterstatter Aög. Kromer: (Bon der Tribüne liest. Bere iz odra.) „Hoher Landtag! Die k. k. Landesregierung hat mit Präsidial-Note vom 26. September 1866, Z. 2948 dem Landesausschusse eröffnet, daß sie mit Erlaß des k. k. Staatsministeriums vom 11. August 1866, Z. 2344 ermächtiget worden sei, auch nachsolgende krainische Slistnngsfonde, u. z.: a. der Ignaz Freiherr von Gallenfels'schen, b. der Jakob von Schellenbnrg'schen, c. der Antonia Lerch'schen und d. der Friedrich von Weilenhiller'schen Mädchen-betheilungs-Stiftnngen, dann e. der Karl Freiherr von Flödnig'schen Blinden-Stiftnng, und f. der Franz Holdheim'schen Taubstummen - Stif-tung, endlich g. den sogenannten illyrischen Blindenstiftirngsfond in die Verwahrung und Verwaltung der Landesvertretung unter den gleichen Bedingungen, wie dies beim P. Paul Glavar'schen Fonde der Fall war, und mit dem weiteren Vorbehalte abzutreten, daß bei den ad c bis g erwähnten Stiftungen eine Uebertragung des Verleihungsrechtes von der Landesstelle an den Landesausschuß ohne Aenderung der Sliftbriefe nicht zugestanden werden könne. Ueber die Dotation und Widmung dieser Stiftungen bieten die mitgetheilten Urkunden folgende Aufschlüsse: ad a. Ignaz Freiherr von Gallenfels hat in seiner letztwilligen Anordnung vom 10. April 1806 seinen, laut 1. f. WillbriefcS vom 3. Mär; 1818 auf 14713 fl. 36 Va kr. bezifferten Nachlaß der Errichtung einer Fräu-leinstiftting gewidmet, und bestimmt, daß die Erträgnisse dieses Stistungsfondes von der ständisch verordneten Stelle fortgesetzt drei mittellosen und gut gesitteten Fräulein von krainischcr Abkunft zu gleichen Theilen verliehen, dabei jedoch die Anverwandten des Stifters vorzüglich berücksichtiget werden sollen. ad b. AuS dem Jakob von Schellenburg'fchen Nachlasse hat die ständisch verordneten Stelle kraft des von dem Erblasser in seinem Testamente ddo. Laibach, 22. Jänner 1715, und in seinen Kodizillen vom 24. und 25. Jänner 1715 ihr eingeräumten Rechtes, nach mannigfachen Modifikationen, endlich mit dem Sliftbriefe vom 20. März 1848, Z. 1898 ein Kapital im Obligationen-Nennwerthe von 11359 fl. 52 kr., mit dem jährlichen Zinsen-Erlragc von 258 fl. 55% kr. C. Mze. für zwei Mädchen-Stiftungen, jede mit 129 fl. 27% kr. C. Mze. gewidmet, und angeordnet, daß diese Stiftungen an zwei wohlgesittete adelige Fräulein, in deren Abgänge auch an andere ehrbare Mädchen krainischcr Abkunft verliehen werden sollen. Das Ernennungs-, rücksichtlich Präsentationsrecht wurde bereits mit dem Hofdekrete vom 28. Juli 1841, Z. 23526 den vormaligen Ständen Krams eingeräumt. ad c. Antonia Lerch hat laut landeöfürstliche,, WillbriefcS vom 29. Dezember 1859, Z. 22936 die beiden auf ihren Namen lautenden \% Staatsschuldver-schreibunge» ddo. 1. Juni 1856, Nr. 53436 und 53437 jede mit 1000 fl. C. Mze., mit der Widmung deponirt, daß der Zinsengcnuß dieser Obligationen je zwei armen adeligen in Laibach wohnhaften Töchtern, welche entweder ältern- oder doch vaterlos sind; in deren Abgänge unter gleichen Verhältnissen auch anderen in Krain wohnhaften adeligen Töchtern, jedoch immer nur für die Zeit vom sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahre verliehen werden soll. Das Vorschlagsrccht hat die Stifterin den krainische» Ständen, rücksichtlich dem LandesauSschusse, und das Verleihungsrecht der politischen LanbeSstclle überlassen. Für obgedachte Obligationen wurde die, nunmehr für die Antonia Lcrch'sche adelige Fräuleinstiftung vinkulirte 4% Staatsschuldverschreibung vom 1. Juni 1858, Nr. 5006 per 2000 fl. C. Mze. eingelöst. ad d. Friedrich Weitcnhiller hat in seinem Testamente Vom 8. August 1770 ein 4% Kapital von 1000 fl. mit der Widmung legirt, daß die Zinsen dieses Kapitales alljährlich einem armen wohlerzogenen Mädchen, welches sich im wirklichen Brautstande befindet, als Ausstattung verabfolgt werden sollen. Laut l. f. Willbriefes vom 24. Juni 1786 ist das Präsentationsrecht den nächsten Anverwandten des Stifters, und daö Verleihungsrccht dem vormaligen Kreisamte, nun der Landesregierung in Laibach, eingeräumt. ad e. Der am 23. Mai 1857 verstorbene Gubernial-rakh Karl Freiherr von Flödnig hat im Testamente vom 29. Dezember 1854 seinen Nachlaß, bestehend derzeit in nachfolgenden b% Obligationen, u. z.: Nr. 5501 vom 1. Mai 1858 per . . 7500 fl. 65744 „ 1. Oktober 1858 tr 6000 „ // 2005 „ 1. April 1859 1/ 7000 „ n 2070 „ 1. Dezember 1859 if 8830 „ 2712 „ 1. Februar I860 tr 920 „ tr 2063 „ 15. März 1860 tr 500 „ tr 2061 „ 15. März 1860 tr 500 „ daher in einem Nominalgesammtbetrage per . 31.250 fl. den armen, insbesondere verwaisten in Krain gebürtigen Blinden beiderlei Geschlechtes, — vor Allen, denen ans der Pfarre Flödnig gewidmet, und zugleich angeordnet, daß bis zum Aufleben eines in Laibach zu errichtende» Blindeninstituteö mit dem jährlichen Zinscnertrage möglichst viele derlei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahre in auswärtigen Instituten unterbracht, und für ein oder das andere Gewerbe ausgebildet werden sollen. Die Bestimmung der jeweiligen Anzahl dieser Stiftungen und deren Verleihung, — letztere nach eingeholtem Gutachten des fürstbischöflichen Ordinariates, ist laut l. f. Willbriefes vom 3. November 1860, Z. 16756, der Landesstelle vorbehalten. ad f. Ebenso hat Franz Holdheim laut Stiftbricfes vom 4. Juni 1830, Z. 12430, zur moralischen und bürgerlichen Ausbildung taubstummer Kinder alls den Kronländern Kärnten und Krain 10 Stück Aktien der k. k. österreichischen Nationalbank mit der Anordnung gewidmet, daß diese Kinder vorläufig ans Kosten der Stiftung in das Institut zu Linz oder Graz abgegeben, sobald jedoch in Krain oder Kärnten ein eigenes Taubstnmmen-Jnstitut errichtet werden würde, nur in letzterem verpflegt, lind gebildet werden sollen. Die Stiftlinge müssen von ehelichen 31 eitern abstammen, katholischer Religion, bildungsfähig nub mindestens sieben Jahre alt sein; die Zeit der Ausbildung soll nicht über sechs Jahre dauern, und der Stistnngsgenuß über das 3Il>er von 18 Jahren nicht gestaltet werden. Von den Aeltern verwaiste, ganz arme und verlassene Kinder sind vorzüglich zu berücksichtigen, und in der Regel erst nach je drei Knaben ein Mädchen aufzunehmen. Falls endlich die Unterbringung taubstummer Kinder in vbgedachtcn Instituten nicht mehr stattfinden könnte, so sind auch andere arme Waisen auS Krain oder Kärnten zum Genusse dieser Stiftung berufen, und das Ver-leihmigSrecht in allen Fällen der Landesstelle über Einvernehmung des betreffenden Ordinariates eingeräumt. Der hier besprochene Franz Holdheim'sche Stiftungsfond wurde in Folge Zustimmung des hohen Minister-rathes und eingelangter Intimation des Ministeriums für Cultus und Unterricht ddo. 3. Juli 1850, Z. 4260, unter die beiden Kronländer Kärnten und Krain nach getroffenem Einverständnisse getheilt, und laut Theilnngs-ausweises vom 13. Juli 1850, Z. 9177, dem Kronlande Krain an Bankaktietr und Obligationen der Gesammt- betrag von .......................... 5929 fl. 49 '/4 kr. und von dem mit Ende des Jahres 1850 verbliebenen Currentvermögen die Tangente von . . . . . . 113 fl. 483/4 kr. dann dem Kronlande Kärnten an Bankaktien und Obligationen der Betrag von........................... 4400 fl. — und dem Kassareste des Jahres 1850 der Antheil mit......................113 fl. 50 kr. zur eigenen, selbstständigen Verwaltung und Verwendung nach den Bestimmungen deS Stiftbriefcö zugewiesen. ad g. Der sogenannte illyrische Blindeninstitttts-fond erhielt seinen ersten Zuschuß dadurch, daß der Hof-kammer-Archivsdirektor von Mühlfeld seine „Erinnerungstafel" über die unter der Regierung Sr. Majestät Kaisers Franz in das Leben gerufenen gemeinnützigen Institute in einer Drnckauflage veröffentlichet, und die hicfür in jeder Provinz erzielten Erlöse zum Besten der in dem betreffenden Kronlande lebenden Blinden gewidmet hat. Dieses erste Schärflein ist durch freiwillige Beiträge auö Krain und Kärnten biö zu einem Fonde von 5856 fl. gestiegen, dessen Zinsenertrag zur Unterbringung Eines Stiftlinges in einem Blindenerziehungsinstitute vollkommen hinreicht. In der Besetzung dieses Stiftungsplatzes müssen jedoch die Länderstellen von Krain und Kärnten ans dem Grunde alterniren, weil obiger Stiftungsfond beiden Kronländer» gemeinschaftlich angehört, indem dessen Theilung bisher nicht vorgenommen wurde. Summarische Ausweise über den, bei allen einzelnen, hier besprochenen Stiftungen bis zum Schluffe des letzten Bcrwaltungsjahres angesammelten Vermögcnsstand liegen bisher nicht vor. Diese Daten vorausgeschickt — erachtet der Landesausschuß in Erwägung der Frage wegen Uebernahme obgedachter Fonde in die eigene Verwaltung Folgendes bemerken zu müssen: Vorerst muß mit innig dankbarer Erinnerung hervorgehoben werden, daß von den edlen Stiftern die Fonde aller hier besprochenen Stiftungen in väterlicher Fürsorge für krainischc Waisen gespendet, der Erziehung und Ver-fvrgung armer verlassener Kinder unseres Heimatlandes gewidmet wurden. Schon aus diesem Dankgefühle entkeimt die natürliche unabweisliche Pflicht der Landcs-dertrttung, selbst dafür einzustehen, daß der fromme Wille der Stifter heilig gehalten, in der Obsorge für die Fonde, und für eine entsprechende Verwendung ihrer Erträgnisse pünktlich vollzogen werde. Zudem aber sind diese Stiftungsfonde mit Rücksicht auf ihre Widmung und Dotation kein Familien- oder Lokalgnt; sie sind dazu bestimmt — der hilflosen Armuth im ganzen Lande nach Kräften abzuhelfen, den gänzlich verlassenen und erwerbsunfähigen Waisen zunächst unter die Arme zu greifen. Diese Fonde sollen sohin ihre stützende Beihilfe im ganzen Lande spenden, und müssen ob dieser Widmung als eigentliche Landesfonde angesehen werden. Endlich kann man sich der Wahrnehmung nicht verschließen, daß unser Heimatland mit Bildungs - und Wohlthätigkeitsanstalten bisher nur ärmlich bestellt sei. Zu mehreren derselben sind die Grundsteine zwar gelegt und nicht unbedeutende Beiträge bereits gesammelt, aber die Aussicht auf deren vollendete Herstellung barret noch immer des vorläufigen Zuflusses ausreichender Mittel. Diese werden jedoch sicherlich nicht versiegen, wenn die Bevölkerung unseres Landes in öffentlichen Verhandlungen von dem jeweiligen Stande der einzelnen Fonde öfters in Kenntniß gesetzt, und so durch die Wahrnehmung nahe erreichbarer Ziele, und durch das schöne Beispiel der Stifter zu einer gleichen Opferwilligkeit aufgemuntert wird. Mit den heute besprochenen Stiftungen des Karl Freiherrn von Flödnig und des Franz Holdheim wurden für ein hierländiges Blinden- und für ein Taubstummen-ErziehungSinstitut die ersten Zellen gesichert. Es gilt nunmehr diese Anlagen zu erweitern, und auch jenen Geschöpfen eine schützende Zufluchtstätte zu schaffen, deren unverschuldetes Unglück selbst die drückendste Armuth herzlich bemitleidet. Auch die Lösung dieser Aufgabe wird gelingen, denn unseres Volkes Auge blickt mit Wehmuth auf das traurige Schattenbild des blinden Waisen, und des Taubstummen monotones Lallen ist dem wahren menschlichen Gefühle ein ganz verständliches Organ. Zunächst wird es sich sohin nur darum handeln, daß die bisherigen Mittel und deren Widmung, so wie die jeweiligen Zuflüsse dem Lande mehr bekannt gegeben, und daß die an-znhoffenden Opfer der Bevölkerung — statt vielseitig versplittert — unter entsprechender Leitung einem mehr gemeinsamen Ziele zugeführt werden; und eben deshalb dürften obige Fonde unter öffentlicher Verwaltung der Landesvertretung am besten gedeihen. Das Verleihnngsrccht bei den ad c bis g besprochenen Stiftungen wurde zwar mit Rücksicht auf die mit der Verwaltung der Fonde verbundene Mühewaltung der Landesstellc eingeräumt; eö steht jedoch anzuhoffen, daß »ach Uebcrtraguug der Verwaltung auch jene des Ver-leihungsrechtcö erfolgen, und daß hierin eine 3Icnderung der stiftbrieflichen Bestimmungen zu erwirken sein werde. Diese Erwägungen bestimmen den Landesansschuß zu beantragen: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landesausschnß werde ermächtiget und angewiesen, daö Vermögen nachfolgender Stiftungssonde, als: a. der Ignaz Freiherr v. Gallenfels'schen, b. der Jakob von Schellenburg'schen, c. der Antonia Lerch'schen und d. der Friedrich Wcitenhillersschen Mädchen-Be-theilnngsstiftnngen, dann e. der Karl Freiherr von Flödnig'schen Blinden-ErziehnngSstiftnng, und f. der Franz Holdhcim'schen Taubstummen - Stiftung, endlich g. des sogenannten illyrischen Blinden-Jnstituts-fondes, von der k. k. Landesregierung in die eigene Verwahrung und Verwaltung mit der Verpflichtung zu übernehmen, die stiftbrieflichen Bestimmungen genau einzuhalten, und über den jeweiligen Stand obiger Fonde der k. k. Landesregierung alljährlich undokumentirte Rechiiungsertracte mitzutheilen; 2. der Landesausschuß werde beauftragt, an die hohe Regierung das Ansuchen zu stellen, daß bei den ad c bis g gedachten Stiftungen das Verleihungsrecht — über vorläufige Aenderungen der diesbezüglichen Bestimmungen — von der k. k. Landesregierung an den Landesausschuß übertragen werde". (Nach der Verlesung, ko je prebral:) Landeshauptmann: Ich eröffne die allgemeine Debatte. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Poslanec Tavčar: Prosim, storim predlog, da se zaslišano poročilo finančnemu odseku izroči. Landeshauptmann: Wird dieser Antrag unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, fich zu erheben. (Geschieht, se vzdignejo.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause, po prestanku:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche diesen Antrag annehmen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich, nijeden ne vstane.) Der Antrag ist vom h. Hause genehmiget.) Jetzt kommt nun der 5. Gegenstand der Tagesordnung, nämlich die Rechnungsabschlüsse des P. P. Glavar'-schen Armen- undKraiikenstiftungsfondespro 1866 und 1867, und der summarische Voranschlag pro 1868. Berichterstatter Avg. Kramer (von der Tribüne liest, bere iz odra): „Hoher Landtag! In den Allegaten A und B werden die Rechnungsabschlüsse über den Peter Paul Glavar'schen Armen- und Krankenstiftungsfond für die Jahre 1866 und 1867, dann sub C wird der Voranschlag dieses Fondcs für das Jahr 1868 mit dem Antrage vorgelegt: -Der hohe Landtag wolle diese Nachweisungen dem Finanzausschüsse zur weitern verfassungsmäßigen Behandlung zuweisen". Landeshauptmann: Das h. Haus wird wohl keinen Einwand dagegen erheben, daß von der Vorlesung der Rechnungsbeilage» Umgang genommen werde. (Nach einer Pause, po prestanku :) Das h. Haus ist damit einverstanden. des Peter Pant Glamr'schen Frmen- und RrankenMungsfondes IM Kerzogtkrume Aram für Čas S o s a r = 3 a s) r 1866. m-Nr. 1 u : H J Ü Post-Nr. der Beilage ^Benennung öcr 3luörtften Gesammt -Einnahme Wirklicher • Erfolg Schließlicher Activ- Rückstand Zusammen fl- fr. fl. fr. fl- fr. l. Hleesse Einnahmen. 1 1 Kausschillinge 3683 62% 13949 76% 17633 39 2 — Activinteressen von Staats- und G. E. Obligat. . . 4247 40% 764 28% 5011 69 3 — Ertrag der Realitäten — — 1416 63 1416 63 4 — Verschiedene Einnahmen 107 70 317 25% 424 95% 5 — Summe ad I. . . . 8038 73 16447 93% 24486 66% II. Sonstige Einnahmen. 6 — Rückerhaltene Vorschüsse vom Obligat. Ankäufe . . 4700 — — — 4700 — 7 — Summe ad I. et II. . . . 12738 73 16447 93% 29186 66% 8 — Anfänglicher barer Kasserest 1040 69 — — — — 9 — Gesammt-Einnahme 13779 42 10 — Sckließlicher barer Kasserest — — 1581 84% : 11 — Summe aller Activ - Rückstände . . . — — 18029 78 — — Voranschlag Die Gesammt-Einnahme beträgt qcqen den Genehmigte Anfänglicher Voranschlag Regründnng der Differenzen Präliminar- Posilionen Activ- Rückstnnd Mammen mehr weniger fl. kr. fl. kr. fl. I kr. ff. kr- fl. kr. 17011 50 17011 50 621 89 - 4927 — — — 4927 — 84 69 — — ad Rub. Nr. 1. — — 1416 63 1416 63 — — — — Der Differenzbetrag pr. 621 fl. 89 kr. enthält die 100 — 61 75 161 75 263 20% — — pro 1866 anerlaufenen 5% Interessen von dein in der Beilage ad Post-Nr. 2 detaillirten Kaufschillingsrefle pr. 13.200 fl. 5027 — 18489 88 23516 88 969 78% — — ad Rub. Nr« 2. Die Mehreinnahme pr. 84 fl. 69 kr., wurde durch Kapitalisirung der disponiblen Fondsüberschüffe bewirkt. ad Rub. Nr. 4. — — 1400 — 1400 — — — — — Die Differenz pr 263 fl. 20'/2 kr. besteht aus der Mehreinnahme an rei- 5027 — 19889 88 24916 88 — — — — nem Gewinne durch den Verkauf des Silbergeldes pr 7 „ 70 „ und aus dem größeren schließlichen 1040 69 Verlagskaffereste der Spitalsverwaltung — — 20930 57 — — — — — — sJ Post-Nr. der Gesammt-Ausgaste ^Benennung der Rubriken Wirklicher Erfolg Schließlicher Passiv- Mummen sO Beilage Rückstand si- kr. ft. kr- fl. kr. I. Ueelle Ausgasten. 12 3 — 4 Stiftungen und Stipendien 428 53 30 38 458 91 13 5—15 Beiträge für das Spital in Commenda St. Peter . 1775 21 — — 1775 21 14 — Steuern und Gaben 297 33% 53 50 350 83% 15 — Bauauslagen 330 — — — 330 — 16 — Verschiedene Auslagen .......... 1435 32 131 24% 1566 56% 17 — Barer Geldaufwand für angekaufte Obligationen . . 4631 18 — — 4631 18 18 — Summe ad I. . . . 8897 57% 215 12% 9112 70 II. Sonstige Ausgasten. 19 — Gegebene Vorschüsse zum Obligat. Ankauf .... 3300 — — — 3300 — 20 — Summe ad I. et II. . . . 12197 57% 215 12% 12412 70 21 — Schließlicher barer Kasserest . 1581 84% 22 — Gesammt - Ausgabe 13779 42 23 Im Vergleiche mit den Activen — — 18029 78 — — 24 — ergibt sich ein reiner Activ - Rückstand ..... — — 17814 65% — — Worailschkag Die Gestimmt - Ausgabe beträqt aeaen den Genehmigte Anfänglicher Voranschlag Praliminar- Positioiien Passiv- Rückstand Mjaiiiiiicil mehr weniger fl. kr. fl. kr- fl. kr. fl. kr. fl. kr. 405 54 13 459 13 22 1350 — — — 1350 — 425 21 — — 345 — — — 345 — 5 83% — — 50 — — 50 — 280 — — — 30 — 131 24% 161 24% 1405 32 — — — — — — — — 4631 18 — — 2180 — 185 37% 2365 37% 6747 32% — — 2180 — 185 37% 2365 37% — — — — 20930 57 — — 20745 19% Begründung der Differenzen ad Rub. Nr. 13. Die Präliminar-Positionen Betreffen blos das Jahr 1866, während der Erfolg die Zeit seit 1. November 1865 bis Ende Dezember 1866, somit 14 Monate umfaßt ; daher zeigt sich gegen den Voranschlag eine höhere Ausgabe von......................... 425 fl. 21 kr. eigentlich nach Abzug des in der Beilage sub P. Nr. 15 dargestellten baren Kassarefles pr................317 „ 25'/2 „ nur pr..............................107 fl. 95'A kr. ad Rub. Nr. 14. Die Mehrausgabe pr. . . . 5 fl. 83 % kr. ist die 7% Einkommensteuer von dem unter Empfangs-Rubrik Nr. 2 besprochenen Jntereffen-Zuwachse pr. 84 fl. 69 kr. ad Rub. Nr. 15. Für die gewöhnlichen Conservationsarbeiten am Spitalsgebäude in Commenda St. Peter wurden..............................50 fl. — kr. präliminirt, während zur Herstellung eines Brunnens mit h. 8. A. Verordnung vom 3. Juli 1867, Z. 4104 de 1866 ein Vorschuß pr. . . 330 „ — „ angewiesen worden ist; wornach sich gegen den Voranschlag eine Mehrausgabe pr.............. 280 fl. — kr. herausstellt. ad Rub. Nr. 16. Zur Unterstützung der Nothleidenden in Uuterkrain und in der Pfarre Commenda St. Peter wurden von Seite der hohen k. k. Landesregierung zusammen........................ 1400 fl. — kr. flüssig gemacht, dann für Reisekosten und Stempelauslagen zusammen . . 35 „ 32 „ somit im Ganzen................. 1435 fl. 32 kr. beausgabt, daher im Vergleiche mit der Präliminar-Pofition pr. ... 30 „ — „ mehr um......................... 1405 fl. 32 kr. ad Rub. Nr. 17. Die hier dargestellten Fonds-Einnahmen-Ueberschüffe im Gesammtbetrage pr................ 4631 fl. 18 kr. wurde» zum Ankäufe der 5% Lottv-Anlehens-Obligationen de 1860 im gesammten Nennwerthe pr. 5500 fl. — kr. verwendet. -Nr. MsHtWifwg des gesammten Activ- und Passiv-VermögenS des Peter Paul Glavar'schen Armen- und KrankenstiftungS- Fondes mit Ende des Jahres 1866. Geldbetrag in öftere. Währung einzeln zusammen fl. 1 fr. fl. 1 kr. CSL o ss- Detail Anmerkung I Activ-Vermögen. Schließlicher barer Kasserest pr - 1581 00 Schließliche reelle Activ - Rückstände ...... 16447 93% Activ-Kapitalien: a. An 5L Staats - Anlehens -Obligationen in Cvnv. Münze verzinslich pr 28737 45 b. An 5L Grundentlastungs - Schuldverschreibungen in C. Mze. verzinslich pr. ....... . 39826 50 c. An 5L Lotto - Anlehens - Obligationen de 1860 in Oester. Währ. verzinslich pr. ..... . 31670 — In Realitäten: a. Werth des Spitalsgebäudes zu Commenda St. Peter mit 1500 b. Werth der gesammten Jnventarial-Gegenstände mit 300 — Gesa in m t-Activ-Ver mögen . . . — — II. Massiv-Vermögen: Schließliche reelle Passiv-Rückstände ...... — — Durch Vergleichung der Passiva mit den Activen sub P. Nr. 5 ergibt sich ein reines Activ-Vermögen pr. 18029 100233 1800 120063 215 12% 119848 60 Vs 125 Gesummt-Erfolg j s-i CSL Rubriken-Nr. Benennung der 3litörtfien Wirklicher Erfolg Schließlicher Rückstand Zusammen SR- fl. kr- fl- kr- fl. kr- A. Einnahmen. 1 Kaufschillingc: 1 — An Kapital 3300 — 13200 — 16500 — 2 — „ Zinsen hievon 383 62'/- 749 76% 1133 39 Summe . . . 3683 62'/- 13949 76% 17633 39 B. Ausgaben. 12 Stiftungen und Stipendien: 3 — Dr. Remitz'sche Zustiftung für den Spitalsarzt. . . 70 73 — — 70 73 4 — Armenportionen täglich 14 kr. für 7 Landpreiser Unterth. 357 80 30 38 388 18 Summe . . . 428 53 30 38 458 91 13 Beiträge für das Spital in Commcnda St. Peter: 5 — Besoldung des Spitals-Verwalters zu Commenda . • 183 75 — — 183 75 6 — „ des Spitalsarztes „ „ . . 180 8 — — 180 8 7 ■ — Liedlohn der Köchin „ „ . . 46 67 — — 46 67 8 — Bestallung des Kaminfegers „ „ . . 6 71 — — 6 71 9 — „ des Barbiers „ „ . . 5 83 — — 5 83 10 — Jährliche Grundsteuer „ „ . . 1 31 — — 1 31 11 — Verkostung der Pfründner „ „ . . 739 14 — — 739 14 ! 12 — Bekleidung der „ „ „ • . 61 77 — — 61 77 13 — Medikamenten - und Leichenkosten 94 93% — — 94 93% 14 Gewöhnliche Conservations-Arbeiten und sonstige Spitalserfordernisse . 137 317 76 25% | = = 455 1% 15 — Vorschuß gegen Verrechnung respective schließlicher Verlagsrest — Summe 1775 21 — — 1775 21 Voranschlag Der Gesammt-Erfolg beträgt gegen den Vor-anschlag Begründung der Differenzen Genehmigte Prälimincir-. Positionen Anfänglicher Rückstand Zusammen mehr weniger fl. I kr. fl. 1 kr. fl. 1 kr. fl. ! kr. fl. Ikr. — — 16500 511 50 16500 511 50 621 89 — — ad Post-Nr. 1. Von dem anfänglichen Kaufschillingsreste pr 16500 fl. kr. ist der Theilbetrag Pr 3300 „ — „ — — 17011 50 17011 j50 621 89 — — am 20. Jänner 1866 eingezahlt worden, während der weitere Rückstand Pr 13200 fl fr 48 357 — 23 30 75 38 71 387 75 38 — 80 1 2 in vier gleichen Jahresraten ä 3300 fl. bis Weihnachten 1870 gegen pünktliche halbjährige Verzinsung der jeweiligen Kapitalsreste laut der hohen Landesausschuß-Bewilligung vom 10. August 1867, Z. 3077 abzustatten sein wird. ad Post - Nr. 2. Die 5% Activ- und respective Ausgleichungs-Interessen von dem oben ad P. Nr. 1 dargestellten Kaus-schillingsreste pr. 16500 fl. betragen für die Zeit seit 1. November 1865 bis Ende Dezember 1866 im Ganzen 1218 fl. 70 kr. und nach Abzug der zu Folge h. Landesregierungs-Verordnung vom 18. Dezember 1865, Z. 13996 in Abfall gebrachten 7% Einkommensteuer pr 85 „ 31 405 — 54 13 459 13 — — — 22 158 158 36 6 5 2 700 30 50 205 — — — 158 158 36 6 5 2 700 30 50 205 — 25 22 10 39 31 44 250 75 8 67 71 83 14 77 93'/- 1% — 69 nur 1133 ft. 39 kr. sonach im Vergleiche zu dem Jn-tereffen-Rückstande pro 1865 pr. . 511 „ 50 „ mehr um 621 fl. 89 kr. ad Post-Nr. 15. Die der Spitalsverwaltung im Solarjahre 1866 ertheilten Verläge betragen zusammen 1800 fl. — kr. und nach Hinzurechnung des mit Ende October 1865 verbliebenen Cassarestes pr 61 „ 75 „ im Ganzen 1861 fl. 75 kr. Nach Abschlag der laut bezüglicher Verlagsrechnung für die in der Zeit seit 1. November 1865 bis Ende Dezember 1866 bestrittenen Ausgaben zusammen pr 1544 fl. 49 '/2 kr. 1350 — — 1350 — 425 21 — — zeigt sich mit Ende Dezember 1866 der »»verwendete Verlagsrest pr. 317 fl. 25 % kr. VII. Sitzung. 3 ■. ; 1 B. des Peter Paul Glavar'schen Armen- und Krankenstrftungsfondes im Aerzogtkume Amin für das 8otar-Jahr 1867. Rubriken-Nr. Post-Nr. der Beilage Benennung der DluOrifeeii Gesammt Hinnahme Wirklicher Erfolg Schließlicher Activ- Rückstand Zusammen fl. 1 kr. fl. j kr. fl. kr. I Hieelle Einnahmen. Kaufschillinge...................................... Activ-Interessen.................................... Ertrag der Realitäten .............................. Verschiedene Einnahmen.............................. Summe ad I. . . . II. Sonstige Einnahmen. Rückerhaltene Vorschüsse................. . . . Summe ad I. et II. . . . Anfänglicher barer Kasserest ..................... Gesammt-Einnahme......................... . . . Schließlicher barer Kasserest............ . . . Summe aller Activ - Rückstände . . . 1227 5855 1909 8992 60 97% 28-/- 86 13335 1827 1285 459 16908 96 V, 51 38% 80 14563 7683 1285 2369 25901 56% 48% 38% 8% 5400 5400 8992 86 22308 31301 1581 84% 10574 70% 826 42% 23135 8% Woranschkag Genehmigte Präliminar-Positionen ~T- > kr.' Anfänglicher Activ- Rückstand Zusammen Die Gesanimt-Einnahme beträgt gegen den Voranschlag mehr ff. weniger Begründung der Differenzen 3795 5006 350 69% 13949 2543 1416 317 76% 92 63 25% 17744 7550 1416 667 76% 61% 63 25% 132 1701 3181 131 24% 9151 69% 18227 27379 26% 9151 69% 18227 1581 84% 19809 41% 27379 26% — 1477 74% ad Rub. Nr. 1, Die Differenz an Kapital und Zinsen zusammen pr.................................3181 fl. 20 ft. erscheint in der Beilage anmerfungsweise begründet. ad Rub. Nr» 2. Mehr um.......................132 fl. 87 fr. in Folge der Fructifizirung der disponiblen Fondsüber-schüffe. ad Rub. Nr. 3. Die Differenz Pr.............131 fl. 24'/2 fr. betrifft die dem gewesenen Inspector der Glavar'schen Fondsherrschaft Landspreis Anton Böhm auf Grund des Vergleiches vom 11. November 1867 gebührende unter Rubrif Nr. 17 als Passiv-Rückstand dargestellte und von dem diesbezüglichenActiv-Rückstandepr. 1416 fl. 63 fr. im Compensationswege abgeschriebene Remuneration pr.....................131 „ 24% „ wornach mit Ende Dezember 1867 noch ein Activ-Rückstand von . . . 1285 fl. 38‘/2 fr. verblieb, welcher in Gemäßheit der hohen 8. A. Vdg. vom 15. Jänner 1868, Z. 4402 im Jahre 1868 zu berichtigen sein wird. ad Rub. Nr. 4. Mehr um.....................1701 fl. 83 fr. und zwar an Kapitals-Rückzahlungen der Staats-Anlehens-Obligationen Pr. 1387 „ 50 „ dann an Rechnungs-Ersätzen Pr. . 314 fl. 33 fr. n-Nr. Post-£ Nr. der % Beilcige Gesummt - Ausgabe ^Benennung Der DluGrifteii Wirklicher Erfolg Schließlicher Passiv- Rückstand Zusammen fl. J kr. fl. 1 kr. fl. 1 kr. I. Weesse Ausgaben. 12 13 14 3-4 5—15 15 Stiftungen und Stipendien.................... Beiträge für das Spital Commenda St. Peter Steuern und Abgaben . ....................... Bauauslagen.................................. Barer Geldaufwand für angekaufte Obligationen Verschiedene Auslagen..................... . Summe ad I. . II. Sonstige Ausgaben. Gegebene Vorschüsse ................. Summe ad I. et II. . Schließlicher barer Kasserest ....... Gefammt - Ausgabe ......... Im Vergleiche mit den Activen . . . . . ergibt sich ein reiner Activ - Rückstand . . . 373 2072 403 1369 130 43 12-/2 12 54 67* 433 2072 403 1369 130 21 127* 12 54 67* 4348 4408 5400 5400 9748 826 427= 10574 707= 23135 87= 23075 307= 9808 Voranschlag Die Gesammt-Ausgabe beträat aeaen den Genehmigte Anfänglicher Voranschlag Begründung der Differenzen PMiminar- Posttionen Passiv- Rückstand Zusammen mehr weniger fl. kr. fl. fr. fl. fr. fl. fr. fl. Ist- 405 20 30 38 435 58 2 37 1338 12% — — 1338 12% 734 — — — 350 47 53 50 403 97 — — — 85 ad Rubr. Nr. 13. 50 — — — 50 — — — 50 — Die Mehr-Ausgabe pr. . . . 734 fl. — fr. — — « — — — 1369 54 — — entstand hauptsächlich in Folge des größer» Aufwandes für die Verköstigung 100 — 131 24% 231 24% 101 18 der Pfründner und beträgt eigentlich nach Abzug des in der Beilage Post-Nr. 15 dargestellten baren Kaffarestes 2243 79'/- 215 12% 2458 92 1949 14 — — nur 274 fl. 20 kr. 2243 79% 215 12% 2458 ad Rubr. Nr. 16. Der Differenzbetrag Pr. . . 1389 fl. 54 kr. wurde zum Ankäufe von 3 Stück Lotto-Anlehens - Obligationen de 1860 im Nennwerte zusammen Pr.............. 1500 „ — „ verwendet. 19809 41% 19594 > AaHwessWg des gestimmten Activ- und Passiv - Vermögens des Peter Paul Glavar'schen Armen- und Krankenstiftungs- Fondes mit Ende des Jahres 1867. Geldbetrag u Detail öftere. Währung AUNMlMUg cg einzeln zusammen ft. h. ft. kr. I. Activ - Mermögen. 1 Schließlicher barer Kasserest 826 42% 2 a. Schließliche reelle Activ-Rückstände ..... 16908 66 b. „ sonstige „ „ 5400 23135 oo ad Post-Nr. 7. Der schließliche Gestimmt- 3 In Activ-Kapitalien: Bermögensstand pro 1867 a. An Staats-Anlehens-Obligationen in Cvnv. Münze verzinslich pr 28737 45 pr. . . 125409 jl. 25 V2 fr. b. An Grundentlastmigs - Schuldverschreibungen in C. Mze. verzinslich pr 39826 50 hat sich gegen den c. An b% Lotto - u. Steuer-Anlehens - Obligationen de 1860 u. 1864 in Oest. W. verzinslich pr. . 31970 — 100533 95 anfänglichen pr. 119848 „ 60 '/2 n 4 In Realitäten: im Gan- a. Werth des Spitalsgebändes zu Corninenda St. Peter mit 1500 — zen um . 5560 fl. 65 kr. vermehrt. b. Werth der gestimmten Jnventarjal-Gegenstände . 300 — 1800 5 Gesarn in t-Activ-Ver mögen . . . — — 125469 37« II. Massiv - Vermöge«: 6 Schließliche reelle Passiv-Rückstände — — 59 78 7 Durch Vergleichung der Passiva mit den Activen sub P. Nr. 5 ergibt sich ein reines Activ-Verrnögen pr. — — 125409 25'/- 1 / -V vil. Sitzung. 4 Post-Nr. Rubriken-Nr. 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Hesarnmt- Erfolg ^Benennung der Rubriken Wirklicher Erfolg Schließlicher Rückstand Zusammen fl. I kr. fl- kr- fl- kr- A. Annahmen. Kaufschillinge: An Kapital — — 13200 — 13200 — „ Zinsen hievon 1227 60 135 96% 1363 56% Summe . . . 1227 60 13335 96% 14563 56% B. Ausgasten. Stiftungen und Stipendien: Dr. Remitz'sche Zustiftung für den Spitalsarzt. . . 45 13 — — 45 13 Armenportionen täglich 14 kr. für 7 Landpreiser Unterth. 328 30 59 78 388 8 Summe . . . 373 43 59 78 433 21 Beiträge für das Spital in Commenda S t. P e ter: Besoldung des Spitals-Verwalters zu Commenda . . 157 50 — — 157 50 „ des Spitalsarztes „ „ . • 149 61 — — 149 61 Liedlohn der Köchin „ „ . . 40 — —- — 40 — Bestallung des Kaminfegers „ „ . . 4 95 — — 4 95 „ des Barbiers „ „ . . 5 — — — 5 — Jährliche Grundsteuer u. Assekuranz „ „ . . 2 14'/- — — 2 14% Verköstigung der Pfründner „ „ . . 809 67% — — 809 67% Bekleidung der „ „ „ . . 84 17 — — 84 17 Medikamenten - und Leichenkosten ....... 97 67V» — — 97 67% Gewöhnliche Conservations-Arbeiten und sonstige Spi- 261 60 talserfordernisse 261 60 — — Vorschuß gegen Verrechnung respective schließlicher 459 80 Verlagsrest 459 80 — Summe . . . 2072 12% 2072 12% Woranschkilg Der Gesammt-Erfolg beträat acncn den Vor- Genehmigte Anfänglicher Rückstand anschlag • Begründung der Differenzen Präliminar- Posilioiieil Mammen mehr weniger fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. 3300 13200 16500 3300 495 — 749 76V- 1244 76V- 118 80 — — 3795 — 13949 76 V- 17744 76 V- 1- - 3181 20 ad Post - Nr. 1 & 2. Mehr um 118 fl. 80 kr., weil die im Jahre 1867 fällig gewesene Kapitalsrate pr. 47 3300 fl. nicht berichtigt wurde, und daher die Interessen vom ganzen rückständigen Kaufschillingsreste Pr. 13200 fl. 50 47 75 2 37 abgestattet worden find. 357 70 30138 388 8 — — — — 405 20 30 38 435 58 — — 2 37 ad Post-Nr. 15. Die der Spitalsverwaltung int Jahre 1867 er- 157 50 — — 157 50 — — — — theilten Geldverläge betragen zusammen 1800 fl. — kr. 157 50 — — 157 50 — — 7 89 und nach Hinzurechnung des mit Ende Dezember 1866 verbliebenen 40 — — 40 — — — — — Kafferestes pr 317 „ 25 „ 5 75 — — 5 75 — — — 80 im Ganzen pr 2117 fl. 25 V2 kr. 5 5 — — — — — Nach Abschlag der laut der bezüglichen 2 37% 2 37 Va 23 Verlagsrechnung im Jahre 1867 600 600 209 67 V- bestrittenen Ausgaben zusammen pr. 1657 „ 45 ‘/2 „ zeigt sich mit Ende Dezember 1867 30 ' — — 30 — 54 17 — — der »»verwendete Verlagsrest pr. . 459 fl. 80 kr. 50 — — — 50 — 47 67% — — 290 — — — 290 — 459 80 28 40 1338 12V- — — 1338 12'/- 734 — — — Sunimarifcfjer Voranschlag ves Peter Paul Glavar'schen Armen- und Krankenstiftungsfondes für das Jahr 1868. jj er ir f nf Ke v tt i s s 1S66 1867 1868 1869 Berichtigung des hohen Landtages g) : X Benennung Wirklicher Erfolg Berichtigter Voranschlag Antrag der Landesbuchhaltung u. N der des Landesausschuffes 1868 1 1869 Anmerkung xx" I