zur Laibacher Zeitung._____ ^ 59. Dinstag den 17. Mai 18^2. Wlbernial - Verlautbarungen. Z. 7^7. (1) Nr. 10446. Surrende. Bedingungen, unter welchen die Ueberreichung cines gemeinschaftlichen Gesuches mehrerer Personen unter Einem Stämpel gestattet ist. — Aus Anlaß der vorgekommenen Anfrage, ob eS gestattet sey, daß mehrere Personen zusammen ein gemeinschaftliches Gesuch unter Einem Stämpel überreichen, hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit dem Decrete vom 8. März d. I., Z. 51908/5396 der k. k. steyermärkisch-illy-nschen Cameralgefallen-Verwaltung bedeutet, daß in dem Sinne der §§. 96, 97 und 98 deö Slämpel- und Targesetzes die Ueberreichung cines Gesuches unter Einem Stämpel von mehreren Personen nur dann zulässig ist, wenn diese mehreren Personen überhaupt, oder wenigstens in Bezug auf den Gegenstand des Gesuches als eine moralische Person, als eine Colec-tivperson, betrachtet werden muffen, als: Gemeinden, Gesellschaften, Streitgenossen, u. dgl. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 2. Mai 1342. Joseph Freihcrr v. Weingarten, Landes »Gouverneur. Carl Graf zu W el sperst . R a i te nau und Prlmör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. 3 741. (1) ^tr^10879. Surrende desk. k. il lyrischen GuberniumS. — Anwendung des Stampcls bei der Einbeziehung mehrer Petita in eine Eingabe. — Ueber die vorgekommene Anfrage, ob das Stämpel. und Taxgesetz vom 27. Jänner 1840 gestatte, in einer und derselben Eingabe mehre stämpel-pstichtige Petita zusammen zu fassen, hat oi? hohe k. k. allgemeine Hofkammcr mit dem De< crete vom 6. März d. I., Z. 6309/640, Folgendes bedeutet: In einem Gesuche unrer einem Stämpel können allerdings mehre Petita gestellt werden, in so ferne sie unter sich im Zusammenhange sind, und einen und denselben Gegenstand derselben Partei betreffen; dagegen ist eine Cumulirung verschiedenartiger, mir einander in keinem Zusammenhang stehender Gegenstände in einem und demselben Gesuche unter einem Stämpel gegen den Sinn der §§. 95, 96, 97 und 98 des Stampel- und Targesetzes vom 27. Jänner 1840, und demnach unzulässig, so wie es schon die bestehende Geschäftsordnung mit sich bringt, daß solche Gesuche, bevor sie in Verhandlung genommen werden, den Parteien zur Veränderung zurückgestellt werden. —> Laibach am 2. Mai 1642. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raittnau und Primör, Vice «Präsident. Anton Stelzich, k. k. Gubernialrath. Z. 7lH. (3) Nr. '"7..,.9. Kundmachung über die Versteigerung der im Bc« zirkedes k. k. Rentamtes Innsbruck gelegenen nachbenannten Realitä» ten. — Am ii. Juli 16H2 Vormittags uon 9 bis 12 Uhr wird in Folge hoher Hofkam» mer l Präsidial' Verordnung vem 2/,. März lSä2, Z. 16I9 p. p., in der Kanzel des k. k. Rentamtes Innebruck, mit Vorbehalt der ho-hern Genehmigung, ,m Wege der öffentlichen Verstligerung ausgeboten, das dem StaatSdo-mancnfonde gehörige sogenannte Völlenberger-gut, Kat.,Nr. 701, »n der Gememdl Göhens, 349 - welches folgende Grundstücke enthaltet, als: 2. Das zerfallene Schloß Völlenberg, auf dessen Ruinen Balchaser Oelhofer mit Bewltllgung des Stiftes Willen ein kleines Häuschen erbaut, uno einige Flecken Grund von ungefähr 3o Klaftern urbar gemacht hat. — d, E.ne Futterbehausung, Hof, Hofsta", Stadl, Stal. lung, Getreidkastcn und Backofen, dann em Baumgartl von '/« Mannemahd und den un den belden Ruinen neben der Behausung be» sindlichen Obstbäumen. — e. E>n Acker, das Burgfeld genannt, von 5^ Jauch. — ä.Ell, Acker, das Voglhüttl, von V; Jauch. — «. ElN Frühmahd, der Kabisgarcen, uon i^/z Mannen mahd. — f. Eln Frühmahd, der Omusanger, »n der Gemeinde Völs liegend, von 6V.kreutz von V5 Ia.lch. — O. Der Smg - oder Taubcnthal' acker von ^ Jauch. — l. Der Äreutz?, ftü. her Taubenlhalacker von ^ Jauch. -- ;. Der Acker Poppenleiter und 2aube,uhaler von Vzo Jauch. — m. Der Acker Gergastl von Vtz IauH. — li. De» Acker Osterfeld von '/» Iaucb. — si. Das ganz verftößte F^'lhmahd, die Bmnnenomnlcn. — c^. Das Galtmaho, die Bre'lwiese, v^n 3^/^ Mannemaho. — r. Das Galtmahd, dieHilnrich, von/4 ^Mannemahd. — 5. Das Galtmahd Ried von 2 V, Mannemahd. — d. Das Galtmahd in LuifenS zu Oschlai von »V^ Mannemahd. — v. Die theilwelse verfiößle Oberwiese von ^ Manne« mahd. — Zu dem vorstehenden Gute gehört die Gerecht,Hlcit, auf der Götzneralpe unter Prims das Melkvieh aufzukehren, so wie auf der Höll oder Völser V^ehtrieb und Waldung »n der Götzner Gemeinde, so viel jedem in letz, terer gebührt, die Wun und Waid zu besuchen. — Weilers hat das Gut die Gerechtigkeit, das sogmannte Kalderische Brunnenwasser (im Birg tzer Walde entspringend) zum Hofe zu lcitcn, welches Waffer perwöge ReverS vom 22. Mai 1734 dermalen die Gemeinde Birgitz genießt. — Hinsichtlich des Holzungrechtes wird der vorerwähnte Meierhof ohne Garantie verkaufender Seits in so ferne und »n dem Maße veräußert, als derselbe bisher in dem Götz» ncr Verleih - und GemelNdewaloe eingeforfttt glwesen und zum Holzzuge berechtiget seyn nnrd. — Hlefür besteht der nunmehr herab» gesetzte Ausrufspreli in 65«ofl. Der Au<« rufbprelS ist in E. M. W. W. verstanden, und d«e auf vorbenannten Realitäten haftenden steuern und Oblagen werden den Kaufslieb« hadern am Vevstci^erungstage bekannt ge« macht weiden. — Die wesen:l>chen Bedingun-gell, unter welchen die Realitäten deraußttt werden, sind folgende: l. Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der hieclandes Realita» len zu erwerben berechtiget lst; nur wird bemerkt, daß kaufslustige Gemeinden sich vo.h« den Eonsens hiezu von der poltt'schen Oberbe« Horde zu erwlvken t>aden. »^ 2. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat als Eau< tlon den zehnten Theil, des Ausrufsprelses an d»e Vtrstelgerungs-Commission entweder bar oder in öffentlichen, auf MctaUmünze und auf den Uedervlinger lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe zu «rlegm, oder eine auf dlesen Betrag lautende, von der k. k« Kammerproc^ratur geprüfte und als bewährt be< Natigte ^VichersteUllngs, Nrkunde beizubringen. Wer füc einen Dritten einen Anbot machen will, lst verbunden, die Vollmacht seines Com« Mlttenten der Versteigerungs.Eommisslon schuft« lich zu übergeben.-"3. Jene Kauflustigen, welche bei der Versteigerung nicht erscheinen oder «lich: öffentlich licitiren wollen, können vor ober auch wahrend der Licltations« Verhandlung schriftliche versiegelte Offerte einsenden, oder solche derLicitalions«Commission übergeben.— D«ese Offerte müssen aber: a) das der Verftei» gelung ausgesetzte Object, für welches ein An» bot gemacht wird, sowie esimVersteigerungs-Edicte angegeben ist, mit Hinweisung auf dle Versteigerung desselben festgesetzte Zeit, nam« lich Tag, Monat und Jahr gehörig bezeich, nen, und die Summe in E. M. W. W., wel< ch« für dieses Object geboten wird, in einem einzigen, zugleich mit Zlffern und durch Worte ausgedrückten Vetrag bestimmt angeben, indem Offerte, welche nicht genau hiernach verfaßt sind, nicht berücksichtiget werden würden.— d) Es muß darin ausdrücklich enthalten seyn , Vaß sich der Offerent allen jenen licitationsbtdingungen unterwerfen wolle, welche indem Licitations, 351 Protocol!« aufgenommen sind, und vor dem ^ Beginne der Versteuerung vorgelesen werden, j -> o) Das Offert muß mit dem zehnpevzentlgin i Vadlum des Ausrufsprelses belegt seyn, wl- ! ches in barem Gelde, oder m annehmbaren und l haftungsfrelen öffentlichen Obligationen nach . dem bestehenden Cou'se berechnn, oder in e»-ner von der k- k. Kammerplocuratur geprüftin « und nach den §§. 2)0 und 1I74 des allgemeinen bür^erl. Gesetzbuches annehmbar erklärten Si» cdevstcttun^s-U'kunde zu bestehen hat, und — H) mit dem eigenhändigen Tauf-und Fami« llennamen des Offerenten, dann dem Eharak« 3er und Wohnorte desselben, und falls er des Schreibens unkündig wäre, nnt seinem Kreuz» zeichen und der Unterschrift zweier Zeugen un< tecfertigt seyn. —Die versiegelten Offene wer, den noch geschlossener mündlicher Lllltallon er» öffnet werden; übersteigt der in emem dlrle» Offerte gemaHte Anbot den be» der mündlichen Versteigerung erzielten Bestbot, so wird der Of-ferent sogleich alS Bestbieter in das Llcttations, Protocol! einaetragen und hiernach behandelt werden. — Sollte e,n schriftliches Offcrt den gleichen Betrag ausdrücken, welcher bei d«r mündlichen Versteigerung als Bestbot erzielt wurde, so wird d.m mündlichen Bcstbieter der Vorzug eingeräumt »r ^den. Wofern jttoch mehrere den mündlichen Bestbot überstehende schriftliche Offerte auf den gleichen Anbolsbe» trag lauten, e ron dem Meistbieter bar erlegte Caution auf Abschlag der eingegangenen Zahlungsverbindllchktil zu» rückbehalten, den üdrigen L,cilanten hingcgm gleich nach Abschluß der Versteigerung Verhandlung zurückgestellt werden. — 5. Der Kau» fer der vorgeschriebenen Realitäten tritt erst mit Galli (»6. October 1L42) in d.n vollen Genuß derselben, und es wnocn sich die^acht-«rt.rägnisse für das Verwaltu^gs-Iahr ^6"/^ ^on dem verkaufenden Aerar vorbehalten; da° gegen hat der Kaufer dm Kaufsch^ling erst vom 16. October 16/.2 angefangen m»t 5 perzent zu verzinsen, in so ferne er aber die erste zu bcm oben erwähnten Zeltpuncte fallige Kaufschll. lingshälfte früher erlegt, werden ihm die fünf-perzentlgen Zinse bis zum ,6. October 1642 zu Guten gerechnet werden; den Rest kann der Käufer jedoch so, daß er chn auf den erkauften ObjlctiN in erster Priorität versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert m t. M. W.W. in halbjahrigen Nalen verzinset, bmuen fünf Jahren, vom Tage der Uebevgabe an gerechnet,ln5gle»chen Raten abtragen. —6.VomTa-ge der Uebergade an tritt der Kaufer in den vollen Henuß des gekauften Objectes; oa-gcgen übernimmt er von diesem Tage an alle darauf haftenden wie »mmer gearteten lasten. — 7. Die Stampelgcbühr zu einem Exemplare der über den Kauf auszufertigenden Vcrtragsulkunde, dann die Taren, allfall,ge Laudem»algebühren und sonstigen Auslagen, welche auS dem bezüglichen Verstelgerungs» uib Kaufeacle sich ergebe«, hclt der Käufer aus 3lge»iem zu bel'lrllten. — Die weitt Beifügung des Auswcl, se< über die, für gesammte Truppenkörvcr und Waffengattungen bemessenen, und gleichfalls allerhöchst genehmigten Pauschalsbeträge, wel« che aus dem Vermögen der D.sertture als Entschädigung für den durch die Desertion dem Aerar zugegangenen Schaden einzubringen kommen, anzuordnen geruhet. — Dieses mtt hohem Hofkanzlcidccretc vom 4. März laufen« den Iah,es, Z.äöf)?, herab^elangte Gesetz ,rnd deml.ach im Anhange zur allgemeinen Kcnnt« niß gebracht. — Laibach am 1. April I8ä2. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. <5arl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Dominik Brandstetter, k. k. Gubernialrath. Gesetz wegen Aufhebung der Vermögens Confiscation in Mtlitar , Desertionsfallen, und Einfühlung von Entschädlgungs-Pauschalien. — In Verfolg der Grundsätze, in deren Gemaßheit d»e nach den ältern Slrafg.schcn verhängte Vermögens-Eorfiscation in den k. k. Staaten größtemhells bereits aufgehoben worden, haben Seine Majestät in diescr Begehung nunmeh« auch bmfichltlch dcs Verbrechens dev memeidl-gen Entweichung aus dem Kriegsdienst«, die nachstehenden Bestimmungen festzusetzen ae»«» het:—§ l. D»e Strafe der ycrmö^ttK^on' fiseation, in so wcff, ./' ;u entnehmen. — Dadurch werden d e fü'.- lingarische und siebenbürgische Dcsc'lsurs durch specielle Vorschr,ften bisher fcssgcscyi g welenen Pauschal-Entschädigungs-^ummtll alifgehobiN. — §. 4. C'lngeborne der Mililär-G^anz Communitaten, wllche Mlt Bew'lllgung ihrer GeburtsObtigkeiten ln die aui Ungarn und Siebenbürgen, so w>e aus den mllilarisch conscribirtcn und lombardlsch-ul-nett^lnschen Provinzen ergangen Trliprcnkör-pcr einget'ctcr, sind, haben in dem Fasle der Desertion dem Aerar d,e Entschädigung in jenem Pauschal-Ausmaße zu leisten, welches für den Truppenkö'per, zu dem sie gehören, fest, gesetzt ist. — §. 5. Das PauschaleEnlschadi-gungs-Quantum ist gleich in vle Desencrns: Meldung aufzunehmen/ und nach votlaufiger knegscommiffar arischer Revision und Bestall° gung von dnn Vermögen des Deserteurs ohne Vorzug hereinzubringen. Steht dieses Vermögen unter der Verwaltung einer Eivil-Behöi, de, fo hat letztere auf Ansuchen des Regimems« Commando den bekannt gegebenen Entschädig gungsbetrag einzuheben/ und dem Rgimcme oder ssorpS zur Abfuhr an die Kriegs' Easse zu übermitteln. Wenn der Deserteur durchaus nur solchl Montursstücke Mitgenommen hat, welche Nlchl wehr in einer Verrechnung stchen, oderwenn d«e von ihm mitgenommenen ärarischen Effecten bei feiner Ergreifung in noch braur-barem Zustande zurückgelangen, findet die Bc» zqhlung derPauschal'sntschadigung n,chtSt^l. — h. ft. Die für einen Deserteur aus Anlaß seiner Anhaltung und Einliefnung zu zahlen, de Taglia und die sonstigen Einbrmgungskostei, sind aus dessen Vermögen erst dann linzuhebcn Ul^b zuc Kriegs.Eaffe abzuführen, wenn solche Aue Kriegs'Casse abzufüh'endcn Entschäoigungs-Summen bis zur Rückkehr des Deserteurs/ oder »m Falle blese nicht erfolgt, hlS zu seinem Ableben, unbeschadet jedoch der Rechte und Schulden, welche darauf haften, so wie der Ansprüche auf die von dcm Defer« teur schuldigen AllMMte sequestrlrt werden. — H. g. Wenn Kinder oder Descendenten solcher Deserteurs vorhanden sind, 0le im Staace 0o« Mltiliren, so wird ihnen wahrend der Lebens» zeit der nicht rückgekchrten Deserteurs aus den Einkünften des sequessrirtcn Vermögens nuv der standesmäßlge Unterhalt verabfolgt. — §. l.o. In dem «inen und dem anderen Fall« werden die blechenden reinen Einkünfte einst' weilen als Zuwachs des Vermögens angesehen, mir gehärigtr Sicherheit auf d>e bestmöglichste Art fruchtbringend angelegt und gleich oem Stamm« in Sequestration behalten. - §. l!. Nach dem natürlichen Tode solcher mcht zurückgekehrter Delclteurß rrnd das sequessute Vermögen lhren qeschlichen Ecbcn hinaus gegeben. — §. ,2 I" b sonders rücksi vtswüroigen Fäl, len, wel'N Kinder oder Descendenten, die im Staate dom'clliren, vorhanden sind, ist den Behörden gestattet, im Wege der Gnade bei Semer Majestät um die Erfolglassung des se» questrirten Vermögens an dieselben, m>t Anfuhi rung der Gründe, einzuschreiten. — §. i5. Wegen Einleitung dieser Sequestration ist sich vom Regimente oder Coros an diejenige Vehör, de, unter deren Jurisdiction oder Verwalk rung das zurückgelassene Vermögen steht, sogleich nach erhobener Gewißheit der Desertion zu wenden. — §. lä. D,e Bestlmmum gen der Paragravhe 3 bis incwsiv? »Z haben auch für den Fall, als ein Offner desertiren sollte, zu gelten. — tz l5- Dagegen sind die Bestimmungen der Paragraph? S b's incwLiv« 13 auf das den Eioil-Behördcn Ungarns und Siebenbürgens unterliegende Vermögen de< Deserteurs nicht anzuwenden, sondern die Provincial Behörden in dieser Bez,ehung von den Militär-Gerichten lediglich aufzufordern, nach den Landesgesetzen »hr Amt zu handeln. — §. 16 Tl? in dill Paragraphen 6 bll« ineiuäi-v(.' iZ enchlUt^inn scquestlaliolis-Bcstimmun« gen erstrecken sich im Allgemeinen auch auf das Acrmö,;en der M lltar.Granzer, in so flrne n>cht 0le im P'ragraphe i5 alS Ausnahmeeyt-halcenc Vorschrift anzuwenden ist. — §. z^. Auch das unbewegliche Vermögen, welches dessmrre Granzer als Mllltä"Lehen besitzen, kann »m Allgemeinen nickt nach den Paragra« phen 6 bis il^lu6l'vt- zZ behandelt werden, sondern es Hai l„ Ansehung solcher Gränz, iehen bei den bestche»o-n Vorschriften zu verbleiben. Nur in d?r siebenbürg,sven Militär-Gränze, wo eic Neal Gillchtsbarktil den Ciuil-Behörden zusteht, ist im sequestrations« Falle des den siebenbürglschm «.vil Behörden unterstehenden Vermögens euns Deserteurs die lm Paragra« phe i5 festglsetzte Bestimmung zu beobachten. — Da0 von Granz-DeserteurS zurückgelassene freivererbllche Vermögen ist durch öffentliche Versteigerung in bareS Geld umzuwandeln, fruchtbringend auzulegen, und überhaupt von dem Gerichte nach den Bestimmungen der Pa? ragraphe 6 bis inci^ive ,2 zu verwalten. — Hatte j-doch e.n defertlrter Ganzer solche beweg» liche Sachen zurückgelassen, d«e seinen zurückgebliebenen K„oernooer sonstigen Mitgliedern der Haus Communion oder des Granz'Hausts, wozu er gehörte, besonders nützlich oder zum Wlrthschaflsbetriebe nicht wohl entbehrlich sind; so können ihnen solche, gegen Sicherstellung des Bchatzlmgswerthes, zur Benützung bis zum Ableben des Deserteurs überlassen werden, wo d^nn die Verfügung des Paraaraphes I, m Kraft zu treten hat. — §. 16« D,e »m 1. Para, graphe angeordnete Abschaffung der Vermöl gens-Confiscation ändert nichts an jenen Vor-schnften, die hinsichtlich des von Ausreißern Und Comolot« Stiftern verwirkten Anspruches auf das Dienst Gratlale und auf rückständige Gebühren, dann hinsichtlich der Erziehung des Depositums deseclirler Stellvertreter bisher in Wirksamkeit bestehen. — §. ,g. Dieses Ge-sey hat von nun an in allen Desertions»Fällen Anwendung, welche nach dessen Kundmachung zur Untersuchung und Entscheidung gelangen, wenn auch daS Verbrechen selbst schon vor dessen Kundmachung begangm worden ;st. u K. ,95 vow Iahl« «64«. (5) '. 2li I?r. 7677. AuSweis " ^ der PauichalbetrHg« zur Entschädigung b«S Aerars in Desertionsfällen. . i Hierzu ^;<„,. Hierzu - Hiclzu qm,g ter kost.gung ^^ ^e^Ve^ ^.^ ^^.^^ ^^w köstigu.g Total. Ltuppen« und Waffengattung der Mann "^lur ^^ ^^ ^ ^^ de, man des Betrag ncü.Rü. matur ^rd- ^enst. stung __ __^ _____^_______^_________ 'siTsl^ fl.^I ss skr si. skr, ss k. fl. >kl. ss. !kr. fi. kr. ss. j lr. Fusel,ere .... i5 5/ 5 »2 2' )^ l) i äo 4^> — —--------— — 2o Ho Grenad'kre . . . 2l 6 7 ,6 26 26 9 1 37 27--------------------- — — 37 27 Deutsche Landwehr ... ,6 ^ b 42 2l 42 9 l 3a! ^5 ———!»»'—— 3c, 42 Garnisol,s»Bataillon5 ^ 16 ^ b ^2 21 /z6 6 53 28 3g — »^ — — - — 26 39 Mll«tar------------------ «4 ' F"^" /-,!«»» I^ierzu ^Hierzu V.kösti. d,e Be. H'M« ^^ die Be- ^ gung der lostlgung ^«iau^ Zusam» tösiigung Zusam- tösiigung Ti)ta!. „,z.z»H. M°kl> fi^kr. fi. > kr. »«Kriege " 16 ,9 20 ,52 54 , ^ welß 22 i5 7 5c> 3o 5 1664 4669 20 36 6735 7440 ,421b Ch,vaux-k5gers .-^^ monticte 22 56 7 So 3o 46 ,6 54 ä7 ^ 20 36 6s 16 76 ^ l^2 56 ——------------.-.....^—---------------------------- HVtmeme l ! Husaren 26 8 7 54 34 2 ,6 54 5c» 56 20 36 71 32 74 40 ,46! 12 im Kr,ege 26 6 76^^ 24 2 16 54 5o 56' 20 5ü 71 52 7^ äc> ,46^2! ^Szckler Gra.z.Husaren .^ F^^~' , 53 7 54 9 47 16 54 26 ^ ^>--------------------~ 26^4. ! Uhlanen 23 46 3 17^ 32 3 ai!43 43 46! 20 36 64 22 74! 4« ^39! 2 Bombardier'Corps Bombardiere ,3 53 11 3 3c> 1 —- — — — — — — - ^_ - 3«! z Kanoniere »79 lc> 5l 26 —--------------------— — - — — — 28^ ^ld^lrtiller^ ^^______^ Unter,Kanoniere^ 17 9 ä^o 21 49------------------------------ ^ ^ ^ -„ ^ i Professioniften 16 45 6 10 22 55 — —-------^. — __ .. ___ ^. 22 55l Feuerwerks-Corps "Gemeine" 17 '0 4 4" 21 5o-------------------------------^ - - - - 21 5o W ! "" Kanoniere 17 Z iO ä7 27 52-------------------__ —--------_ — 27 52,l ^ Artillerie Feldzeugamt und Garnisons- Unter-Kanon,ere 17 ü 4362141--------—!— — — - —j — 2141« ^ «ttl!!«ci«,Diftntt ^sl»„ .6^2 6 22^23 .4 - - ----------------------- - - 2Z „l Handlanger lt»!ä2 436 2l l8 — «- — —- - —-------— — 2i!l6s H'^" Hierlu bienu Hiel.u > Bekösti' d" Be» ^.^. ^^ d,e Be. die Be- I gungdev lostigung köstigung Zusam. tosiigung Zusam- töstigung Total- « T...°«.n-u«dWaffen,a..un« >«r Mam, ^7^.^"°^' mm s» mm ^.««'"3« neS-Ru- '""u Rüstung pferleK » stUl'g_____ ^ ^^____^^________^^__________» ^fi. /fl-. si. k». ft. j kr. 'ssT^kr. fi. ^fr. si. >kr. ft. > kr. st. ^kr. ss. ^kr.H «^apcurs- i7 9 6 2Z 16 9 3 32 lg----------------------------- 32 »9» Mm^rsT Corps i? 11 6 7 23 iS 9 3 3, 21-------____-- 22 2i« Vionnlers^ Gemcine 16 Z9 6 7 2Z 6 9 3 32 9----------------------------- 22 9! -———— ^ ^ 7 ^ 23 lH 9 l 32 iö------------------------------- 32 i5« Artillery 16 39 ^ ^, 21 20-------------------—!-------------------- 2l 2o« Marine- — ........ ^ « ^ ,a« . ^ ,_________. iL !, 3 6 21 16----------------------------------------------------- 2l iS« ' Matrosen ^^ ^--------------- „ ^^ » ,«l Schiffslungen zg ,2 — 26 l8 38-------—--------------— —-------- 16 33» Pomumers.Bataillon ^^ Gemeine 17 l^ 6 7 23 2l 9 1 32 22 — ^--------— — 3, 223 !Bei«rtlll.'B ^"^ „ Transports, „_______________,8 54 i 29 2Q> 23, - j — - — — —------------------- 20 25» Professionlssen_________Gesellen 17 55 3 14 2l 9--------— —--------— —-------- 21 9 Packlvcsen Gemcme i5 37 j — i5 37 ^- » — —--------— — — — i5 3^ Gemeine 2, 20 4 »9 25 3g — -» — — ^ — — — — — 25 Z9. Beschälend R.montirungs.Departcment ^P^sslGlselien ,7 55 3 ,4 21 9------------------------------------------------------- 'l 9 gemeine 2, 20 ^ ,9 26 3g---------------------------------__ —--------- 25 39« Deutsche Mllitär.Gcsiüte Ezikosen 23 5l 3 35 27 26----------------------^ —--------------------- 272ft! ______________. ___________^^^ Fuhrleute ,^^ 7-------- 19! 7--------— —--------— — — — ,9 7« Ungarische M litar.Gestüte Gemeine 23 4^ 5 ^ 28 ^7 — ^ — - — - — — — — 28 47» Ung.Kransenwarter lnGarnisons-Sp'tälerli Gemeine 12,2 — li 12 23 — -^ — ^ — — — — —!— 12 23» Für c«n Fuhrwesens Unteroff.ciecs-und Art,llerle-Dlenftrtitpferd — — — — »- "- 9 3" 9 3o »3 26 32 56 74^0 1O7^6> 348 Vermischte Verlautbarungen. Z. 704. (2) Nr. ,^o5. (2) Nr. lo4a Edict. Vom Bezirksgerichte PöNand wirb hiemit be< kannl gemacht, dah zur Vornahme der vom k. k. Stadt« und LanorcÄile unterm 25. September iL4», Nr. ?5»o, bewilligten executive», Fcilbictung der dem Ivan Panian zu Altenmarkt gehörigen Fährnisse, pto. dem Pfarrer Georg Panian'schen tZrhen schuldigen lg ft I9 kr. <:. 5. c., die Tagsahrlcn auf den »9 Mai. 3.Juni und ,?. Juni «642,jedes« mal um die gte Frühstunde in loco Allenmartt mit dem Beisahe angeordnet, daß die Fährnisse weder bei der ersten noch zweiten, wohl aber bei der dritten Tagfahrt auch unter dem SchähunKö» werthe pr. 42 fl. werden hintangegeben. Das Sckätzungsprotocoll und die Feilbie« lung^bedingniffe können hiergcrichlö eingesehen rvereen. Bezirksgericht PoNand am l9. April ,64«. 3' 7°°' "> bruae l. I. mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Bartelmä Schusckek von Großlaschitsch, aus was immer für einem Grunde einen RechtS« anspruch zu machen gedenken, haben sicb, bei son« st'gen Folgen deü 6»4- §- b. G. V, hierorts bei der auf den 3o. k. M. Mai, Vormittags um 9 Uhr anberaumten Liquidation« Tagsahung zu melden. ' .. ^ ^eziikögeiicht Relfniz dea s3. Upr»l ib^L. — 349 - Z. 667. (2) Nr. 564. Edict. Von dem bezilkSgerichte Reifniz wird tem Hrn. Martin Muchoviz, gewesenen Pfarre, ,u Soderschiz, und allen seinen unbekannten Erben mittelst dieses Gdicles erinnert: Es hübe wider dieselben der Johann Zhampa von Soderschiz bei diesem Gerichte die Klage auf Verjährt- und Er. loschenerklärung des auf der, nun dein Klager Lehorigen. der Herrschaft Re,fniz 5ul> Urb. Fol. 96» zinsbaren V4 Hübe zu Soderschiz am ,2. December «Üoi, wegen 57 ft. intabulirtcn Schuld« dliefes lillo. »o. Dec. »äu» eingebracht, worüber cie Berhandlungülagsatzung auf den 23. Juli d. I. Vormittag um 9 Ubr m dleser Gerichtskanzlei angeordnet wurde Da der Aufenthalt der Ge-tlagten und seiner Erben diesem Gerichte unbc« tannt ist, und sie vielleicht auS den t. k. Erb. landen abwesend sind / s" hat man zu ihrer Pertheioi. L«ng den Hrn. Johann Leskoviz von Reifniz als Üurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtsllage nach der besiehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wlrd. Die Beklagten werden zu dem Ende erin. nett, daß sie allenfaNK zu rechter Zeit selbst er. lcbeinen, oder inzwischen dem bestimmten Her. treter ihre Recblsbeyelfe an die Hand zu geben, oder auch einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, widrigens sie sich die aus ihrer Perabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Bezirksgericht Reifniz den l2. April ,842. Z. 7«u. (5) Nr. 192,. Edict. Von dem Bezirksgerichte Haasberg with hie» mit öffentlich kund gemacht: Es sey über Gin. schreiten des Gregor Kubbe, Vormundes des min. derjährigen Georg Kudbe von Senoorf, pcto. schul. Viger 56 ft. 2l k,. c. e. c., in die executive F?,l. bietung der dem Michael Udoulsch von Maunih gehörigen, der Herrschaft HaaSderg 5ub Rcctf Nr. 257 dienstbaren, gerichtlich auf 25o ss. geschah, len Driltelhube gewilliget worden, und es seyen hiezu die Tagsahungen auf den 9. Iu^i, auf cen 9. Juli und auf den 9. August l. I., jedesmal früh 9 Uhr in loco Maunitz mit dem Beisatze be. stimmt, dah diese Dritlelhube bei der ersten und zweiten Feilbietungstagsatzung nur um die Schäz. zvng oder darüber, bei der dritten aber auch un« «er derselben hintangegeben wer^e. Der Grundbuchsextract, das Schätzungspro. «ocoN und die Licitationsbedingnisse können täglich hieramtä eingesehen werten. Bezirksgericht Haasberg den 22. April ,842. 2> 7o3. (3) ^^?25,. Edict. Vom Bezirksgerichte Nassenfuh wi^d hiemit bekannt gemacht: Es haben Anton und Mathias SeNak, dann Anna Pirner von Dabrawa dag Gesuch um Cinbemfung und sohinige Todeser- tlärung ihrer vor mehr alS Zo Jahren sich von hier entfernten Brürer, Namens Martin und Gregor ScNak, gtstcNt. Indem man nun den beiden Verschollenen cen Herrn tZarl Kalmann, Bezirtsrichter von Neudegg, zum 6l,rator uno Vertreter derselben aufgestellt hat, so werden dieselben oder ihre Erben mittelst gegenwcutiger; Gcictes mit dem Beisahe einberufen, daß sie bin» ncn Einem Jahre vor diesem Gerichte so gewiß zu erscheinen und sich legitimiren sollen, widrigen, falls Manin und Gregor Sellat über weiteres Einschreiltn für todt erklärt, und das ihnen zu» gefallene Vermögen den hierorts bekannten und ihr Erbrecht ausweisenden Erben eingeanlwortet werden würde. Bezirksgericht Nossenfuß am «6. December ,64'- Z. 7,.. (3) Nr. 667. Edict. Von dem l. t. BezirksgerichtePrem zu Feistrih wird bekannt gemachl: Es sey in der Executionesa« che der löbl. k. t. Kammcrprocuralur, num. des hochlöbl. t. t. Gefallen «Aerars, wider Blas Gert von Harie, pw. schuldiger (Zonlrabandstrafe pr. 33o ss., dann der Unlersuchungs- und E^ecu. lionskosten, von dem hochlöbl. k. k. Stadt, und Landrechte zu Laibach, in die executive Feildie, lung der tem Exequirten gehörigen, zu Harie gelegenen, tem Gute Strainach 5uk Urb Nr. 2» dienstbaren, gerichtlich auf »57b fi 55 kr. be« rverthttcn Realität gewiNiget, und eK seyen zu dev«n Vornahme über Orsuchschreiben des hoch» lobl. k. k. Stadt» und Landrecbles in öaibachlllio. 26. März »U^2, Z 225g, dreiFcilbietungslermine, als auf den 3l>. Mai, 00. Juni und 28. Juli d. I., jedesmal Vormittag von 9 bis 12 Uhr in loca der Realität zu Halie angeordnet worden, mit dem Bcisaye, daß diese Realität bei der ersten und zweiten Feilbictung nur um oder über den Schahungswerth, bei der dritten aber auch unter demselben hintangegeben werde. Der Gruntbuchseriract und die Licitations. bedingnisse können täglich Hieramts eingesehen werden, daS Scbähun^sprotocoN aber erliegt bei ter lobl. k. k. Kammerprocuratur zur Einsicht. K. ^i Bezilesgericht Prem zu Feistrih am 2c>. April »642. Z. 702. (3) . Nr. 564, Vom Bezirksgerichte der Herrschaft Saven,. stein wird allgemein bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Hrn. Mathias Rack, gewesenen Gül^ tenpachters zu Scbalfenberg, dermalen aber Be« zilks Richters zu Seifende^g, mit eichortigem B«l scheite vom 24, April 'L42, Nr. 564. rreyrn aug dem Ultdeile vom 6. Februar »629 behaupteten GarbenzehenlNeluition pr. S ft. 53 kr.» 4)i> Verzugszinsen seit >o. Jänner iLZg. Urtheils. Unkosten pr, ,3 ft 2 kr. und wettern Executions. Expense», in die executive Veräußerung der. der Herrschaft Scharfenberg 5ub Urb. Nr. 52 eindie« - 350 ^nenden, dem Schuldner Anton Oreschmg zu Pod« reber gehörigen ganzen Hübe zu Podreder, im Schähullgölverthe pr. '53 kl. gewiNiget, und hie. Zu drei Bcrsteigerungstagsahungen, alü am 2a. 'Juni, ,9. Juli und 22. August ,642. stets früh nm 9 Mr lm Orle der Realität «u Podreber mit ' cem Anhange bestimmt worden, daß, un Falle diese Realkät weder bei der ersten nach zweilen Velsicigerungstagsahung um den Schätzungswert aerkauft werden sönnce, eieselbe bei der dritten ouch unter der Schätzung hintangegebcn rverLen ^vürde. Hiezu werdcr. die Kaussusiigen zahlreich zu . e'scheincn einacladen. und die diehfälligen Lici. lationsbcdingmsse, Grundbuchssxtract und Schäz. zui?göprolocoll können in den gewöhnlichen AmtK-stunden aNhicr eingesehen werden. Beznkögencht Savensicin am 24. April ,842. Z. 722 (3) Kundmachung. Unterzeichneter gibt sich die Ehre bekannt zu machen, daß sein Arbeitslocalc gegenwärtig bci Et. Florian, der Kirche gegenüber, Nr. 97, sich befindet, und empfiehlt sich hier» mit zugleich in alle» sein Fach betreffenden neuen Arbeiten sowohl, als auch mit Reparaturen der Cylinder- und andern Kunstuhren, dercn schadhafte Theile von ihm selbst neu vn'fcrtigt werden, wobei er für die Güte seiner Arbcit bürgt. — Zugleich bem-erkt er, daß er an Werktagen täglich von 7 Uhr früh bis 7 Uhr . Abends in seinem Arbeitslocale zu treffen und stets beflissen ist, Jedermann aufs schnellst: und um ganz besonders billige Preise zu bedienen,^ bürgl. Uhrmachermeister. Z. 727. (2) Licitations-Nachricht. Es wird hiemil bekannt gemacht, daß der Herr Hauptmann Auditor von Bergee in seller Wohnung, Polana-Vorstadt Nr. 69, am 15. und 19. Mat d. I. seine sämmtlichen, au5 Betten, Tischen, Sopha, Sesseln, Spiegels Schublad-, Hänge- und Bücherkästen bestehend den, im noch sehr guten Zustande befindlichen Einrichtungsstücke au^ vier Zimmer, dann mehrere Einnchtungsstäcke von weichem Holze lici-tando gegen sogleich bare Bezahlung veräußern wird. Diese Limitation wird an diesen beiden Tagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nach-unttggs von 3 bis 6 Uhr abgehalten werden. Laibach am 12. Mai 1642. Z. 724. (2) Joseph Repmund, städtischer Baumeister in Laibach, macht die gehorsamste Anzeige, daß gr feie nen Wohnort verändert habe, und sich jetzt in der Krakau-Vorstadt Nr. 2, im Hause des Hrn. Tischlermeisters Ierina, im ersten Stocke befindet. Z"73i^ (2) ' Kundmachung- Unterzeichneter dankt einem hohen Adel, löbl. k. k. Militär und dem verehrten Publikum für den ihm be-retts durch fünf Jahre geschenkten IUlpruch, mit der Versicherung, daß er alles aufbieten werde, feinen hohen und verehrten Gönnern in Hinsicht seiner Ware vollkommen Genüge zu lclsten. Diesem entsprechend besitzt er eme große und schöne Auswahl der neuesten und modernsten Wiener und Prager, wie auch seiner selbst erzeugten Glac«-, schwedischen, Kastor-und Wasch-Handschuhe in den modernsten und schönsten Farben, von Ziegen-, Lamm- und Hirschleder; alle Gattungen Hosenträger aus Band, (^'05-ä6-NÄj)lo, Leder, Kautschuk (Gummi-Elasticum); dann alle Gattungen einfache und doppelte Bandagen, Leijren-Feder-Bruchbänder, Suspensorien von Kautschuk; Armbänder, Grathalter, Beutel, Strumpfbänder/ Kopfpolster, Bettdecken , elastische Bauchgune; ferner alle Gattungen schwarze und bunte moderne Krawattn - Schleifen von Atlas, Lasting u. f. w. — Auch werden alle Reparaturen, so wie auch Mac.'- und Waschhandschuhe zum Putzen angenommen. — Seine Wohnung lst lm Brenz'schm Hause Nr. 22ä, im Iudenftcig. Ioh. Nep.Horak^ Handschuhmacher. Hät scin Gcwölb in der Iuden- czasse 3lr. 233.