Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung. N"' 26. Freytag/den 30. März 1827. Meteorologische Beobachtungen zu Laib ach. ^ Barometer. Thermometer. I Witterung. i Moxalh. ? Früh- l' Mitt., l WendS. Früh. M-tt. ^ Abend " ^ ^^ Abends^! ^^_________ Z.j L. lZ.j L. sZ.! L. K.jW K.!WzK-!W b.gUhr b.ZUHr b. 9 Uhr ! März .21 28 1,0 2tt a5z^ii,ol— 2!— 7 —! 5 triib I heiter I wc'lk. . z ^ » 22 ,7 :c>,5 27 10,7 27 9,9 — 2 — Io — 7 heiler schön heiter ' . ,z » 2Z 27 io,c> 27 z 10,0 2? ia,a — /^ — '12 — 9 s. hcitcr s. heiter s.iheirer ! l , 24 27 11,2 26 0,0 3,7 11,2 — 5 — 11 — tt fchöil s. heiter s.heiter , «5 27 io,y 27 io,3 5^7 ^,Z — g „ ,H — L schön schön s-heiter i , 2K 27 3,6 27 9,? l,5 i.u — ^z —- 11 — 4 heiter Sturm s.heiter ! .___^,._____ 27 2«j o,ZjMj ".9i2^j 0,1 z— 2 —I 9!--l 6 s. heiter s.heiter ^ schön f Gube rni al-Verla utbaru ng en. ^V Z. 302. Kundmachung 2s! ^uiN. 78. der Verkaufs-Versteigtrung der,' im Bezirke ^po^su-i» Istrianer Kreises, gelegenen Frsn-(2) ziscaner-Kirche.' In Folge hohen Stactts-VMsr- Veräußcrungs, Hoftommissions - Decrets p^W n. Fe, bruar d. I. Nr. 99, w,rd am 19. April d. I. M den gewöhultchen Anttsss^den bey dcm ka-.crlichcn kl)tugllchen Rentamte in ^paäis^ zum Verkaufe der im bezirke (^po-4l^ria gelegenen, auf 1466 st. Z2 kr. geschätzten FrsinManer-Kirche, im Flächeninhalte von. i35 Huadrat-,Klaftern 5 Schuhen, »m Wege der öffentlichen Versteigerung ge-schrttien, werden. Diese Kirche wird, wie sie der betreffende Fond besitzt und Ztnießr, oder zu blsitzen und zu g^n,eßen berechtiget gewesen ware,' um den beygesetzten Flscat» prets ausgebothen und ^em Meistbiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaff. königl. Staatsgüter-V^raußerungs.-Hofcommission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelsffen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Flscalpreijes «tUneder in barer s'snve^tions - Münze oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staats - Papieren nach chrem cursmäßlgen Werthe bey der Versseigerungs-Commission erlegt, oder eme auf diesen Betrag lautende, vorlausig von der Commission geprüfte , und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs, Urkunde bcvbrmgt. Dle erlegte Caution wird jedem Llcitanten, mtt Ausnahme des MeiMiethers', nach beend,gter Versseic/erung zurückgestellt, jene des Meistbiethers dagegen wird als ver> fällen angesehen w^-tze^, f^gs er sich zur Errichtung des dießfälligcn Contractes nicht her-hcylassen wollte, oder w^^n er die zu bezahlende erste Nate in der festgesetzten Zeit mcht berlchtlgte; bn) 'pft'chtinaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird .ihm der erlegte Betrag an dtzv ersten Kaufschittmgs-Halste abgerechnet/ oder die sonst geleistete Eauti'on wieder erfolg'^ werßen. Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, lst verbunden, die dlchfalljge Vollmacht seines Eommtttenten der Verstelgerungs - Commission vorlau-ftg zu überreichen. Der Meistbiether hat die Hälfte des Kaufschillings binnen 4 Wochen nach erfolgtcr und ihssi bekannt-gemachter Bestätigung des Verkaufs - ActeZn^d-nvch-'M der Ueberqabe^zu b'N,'ichkig?N/ die andere Hälfte aber kann er g'egen dem, daß er ft «ü^ der erkauften^, oder «uf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Rcalltat m erster Prwritat .grunt'buchlich versichert,, mit b vom Hundert »n Eonventwns- Münze verzinn W, ^uno die Zinsen,. GebAh,ren in- h-albMh^gen Verfalls - Raten Nbführt, m fünf gleichen ?ahrllchm Nqten-Zahlungen abtraßen, wenn dcr Evsiehungs? Preis den Betrag vl.>n bo fi. übersteigt, sonst aber wird die zweyie Kaufschillmgshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingniffe berichtiget werden müssen. Bey gleichen Anbothen wird demjenigen der' Vorzug gegeben, der sich zur sogleichen sder früheren Berichtigung des KaufschMings hevbeyläßt. Dle übrigen Verkaufs, bedingnlsse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Kirche können von den Kauflustigen bey dcm k. k. Rentamte in (^oä^n-i» eingesehen werden. Von der k. k. Staats- Güter- Veräußerung- Prov. Comwtssion. Tnest am I. März 1827. S i g m u n d N i t t e r v. M o^ß m i l l e r n, ,. , k. k. Gubern^l' und Präsidial' ^ecretar. Z. Zo4. ' ^ M a cb richte aä Nr. 536o. -, vom kaiserlichen königlichen mähr. schles. Gubernium. (2) Bey dem hierortlgen k. Prchnnzial-Cameralzahlamte lss die mit einem jährlichen Gehalte von 400 st. verbundene erste Zahtaiu-^schreiberssielle in Erledigung gekommen. Jene, welche dieselbe zu erhalten wünschen,) und sich über den Bcsiy der zur^rlangung eines Cos« sadiensses vorgeschriebenen Eiq?nschafrcn, msbewndere aber über ihre erforderlichen Kenntmsse im Rechnungsfache und Cass^geshäf^e, dann über ,ltzr gutes moralisches Betragen gehörig «uszuweifen vermögen, haben chve iNssru'nttn Gesuche b,s 20. April laufenden Iahr.es, als dem zur Wtederbeseyung dieser S/elle, Mer für dcn Fall, wenn dieselbe durch Vorrückung befetzt werden sollte, der letztern, mlt dem jährlichen Gehalte von Zoo fi. verbundenen Zahl-amtsschreiberssselle festgesetzten Eoncurstennsne, bty diesem Landes- Guberniuly emzubrmgen. Brunn,am'23. Februar 1827. ' ',, ^.<^ ^ ,^^________- ' ^ /^ Z. 239. ^ ,''^ ft) ' - ' ' - , Ne. 991. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kl^ain wird anmit bekannt gemacht: Es ^sey Hber da^ Gesuch des Iohantt'Micheltsch«tsch> Als' Inhaber des Gutes Semltsch im Neustädr-ler Kreise,,ln d'ie Ausfertigung der Amortisations-Edlcte «''ücksichtlich des angeblich in Verlust, gerathenen Darlehens-GchsMs über'vom Güte-Gemitsch arrl^ 3. November 1809 sub Art. Z05, jln P^ersonalsteuer-DÄllchen MH., Und^Wb Art. 3o6 Pro i-li5^^i mir i^g fi. Z4'l)4-'kr. bezahlte Beträge, gewilllgetwordm.^s haben demnach aN'e Jen?, wclche auf gedachten Darkehensschnn aus rvas iminer f^är eincm Rvchtsgvunde Ansvrüche'machen 'zu können vermeinen, selbe binnen der geschlichen Frist won einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Stadc si unb ^and^rechte'>sogewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weaeres Anlangm des heutigen Bittstellers der obgedachte Dar< lehenssche«n nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getöotet, kraft- und wirkungslos erklart werden wird. Vordem k.k. Stadt- und Land-reHte in Krain. Lalbach den 7- Marz^62^. . Z. „2907^ ^ ' "(H)'" ^ - - "— N^021 Von dem k. k. Stadt- und Landrechtt in Krain wird anmit bekannt gemacht: k>'s <«, «ber das Gesuch des Fran; Koß, als Inhabers der Herrschaft Weis^nfels, '" d:e Ausfern-gung der Amortisations - Edicte rücksichcllch des angeblich in VerluN gerathenen, über das . ven obiger Herrschaft im Jahre lLo6 an das Genial - Einnehmera mt 5ud Iournals-An. 1^,9, ^ro äoniinioÄii mi1t . . . . . . 3^'iy st. 35 kr. «.Iro rnzNoaN Mlt . . . . . i^l 5 „ i3 s, ^ " zusammen 176^ fi. 53 kr. «bgestattete Darlehen ausgestellten 6 Ho Darlehenssche«nes vom 3i. I änner 1806 gewilliget worden. Us haben demnach Me Jene, Mlche auf gedachten Darlehens'chein aus was »mmer — 465 — ^ - ' W für «inem Nechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Etadt- ut,d kand-rcchte sogewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen ouf wtuerlb Anlangen des heutigen Bittstellers Franz Koß, respec. der Herrsckafc Weißenfels, die cbgedcctte Darlehensurkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für gelobtet, kraft- und wirkungslos erklart werden wird. Laibach den 7. März 1627. Z. 233. (2) ^ " Nr. 990. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey -6ber das Gesuch dt's Joseph Frepherrn v. Dlenich, Inhaber der Herrschaft N.uhaus und Altguttenberg, auch Neu'marktl genannt, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte rücke sichtlich der in Verlust gerathenen, auf Nahmen der gedachten Herlschafr lautenden 6 <^o Zwang^darlehenssche-ne von dcm Jahre 1,806 Art. Z69 ddo. 2Z. Mär; 1^06 pru i-n^ucZU pr. iLZ2 fi. 19 2^4 kr., M't. ääi ^'^^ 2Z. Iunv 1L06 pro llowinicali pr. ^,iö fi. ^1 ^4 kr., gewilligct worden. Es haben demnach alle jene, welche auf gtdachlen var des letztern vom 20. Map ,806 a 6^l«. Vom Gute Galleneg: des Darlehensschemes ddo. Zi. Jänner i3o6 a bolQ, sub Att. Nr. 1^7 prc> äoininic^i pr. . . .V. . 27t „ 282^4 „ Vom Gute Geschies und Gritschhof: des Darlehensscheines ddo. Zi. Janner 1806, sub Jour. Art. Nr. 146 a 6ttl0 pra äominicaii pr. . . . . I2O „ 692^ des Darlehensschelncs ddo. Ii. May 1806, sub Jour. Art. Nr. 4o3 " 2 6 c^o prü lii3ticaU pr. . . . . 5o5 « 61^4 ^ Vom Gute Habach: des Darlehensscheines ddo. Zi. Jänner igag a 60^0, sub Jour. Art. Nr. 1/47 pi-« äamwioaii pr. ... 423 fl. 173^4 kr. des Darlohensscheines ddo. 2. Iuny 1806 a 6H0, sub Jour. Art. Nr. 4!2 pro i'u8NcnU pr. . . . . 12^7 ,, 53 ^ s^wlsslget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte in Verlust gerathene Darlehensfcheine aus wasj.immer für einem Rechtegrunde Ausprüche machen zu können «er« -^. /463 — meinen, selbe binnen der hesehlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte ssgewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des obgedachten Herrn Bittstellers, die vorbemeldetcn in Verlust gerathenen Darlehensscheine nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft-und wirkungslos erklart werden würden. _____Vsn dem k. k. Stadt- und sandrechte in Krain Laibach den 7. März 1827. Vermischte Verlautbarungen. Z. 266. Odi s' t. Nr. i3>. (3) Von dem Bezirksacrichte Schneederg, als Nealinstanz, wird der unbekannten Gertraud Groschet und ihren gleichfalls unbekannten und unwissend wa befindlichen Erben mittelst gegenwärtigen Cdictes erinnert: M habe wider sie bev diesem Gerichte Herr 2tnton Ferdinand Mlackcr, Curat am heiligen Kreutzderge dey Laas, die Pränotation der Zeugenaussagen zum ewigen Gedächt»nsse vom bczilts. gerichtlichen Sröffnungsbefchcide vom 23. Iänncr 1L27, Z. 109, mit bezillsgcrichtlichem Bescheide rcm 26. Jänner 1L27, Z. 1,4, auf das der löblichen PfarrgüÜ Laas sammt dazu gehörigen Grundstücken dienstbare, ^u Altenmarkt unter Conscriptions. Zahl itt gelegene, angeblich bis in das Jahr 179900^ der Gertraud Groschel besessene Haus und auf die dazu gehörigen Grundstücke erwirkt und auf Rechtser» tigungserklärung dieser Pränotation und Zu^rkennung des angeblich hierauf erworbenen Gigenthumsrcch« tes, die Klage eingebracht und um Aufstellung eines Curators adzontiarn gebethen. Da der Aufenthalt der beklagten Gertraud Groscbel und ihrer lsrden diesem Gerichte unbekannt, und weil diese vielleicht aus den k- k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung und auf deren Gefahr und Un« kosten den Matthäus Lack zu Laas als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach derbestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Verhandlungstagfahung, wurde auf den 1. Mao 1^27 Früh um 9 Uhr vor dieser Realinstanz angeordnet und die Betlagtcn tverdey dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit scldst erscheinen, oder inzwischen dem bestellten Vertreter ihre Rcchtsbehclfe an die Hand gebcn, oder auch sick selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Veradsäumung entstehenden Folgen beyzumessen haben werden. Realinstanz Bezirksgericht Schneeberg am 29. Jänner 1827. H. t3o. Edict. Nr. 5o6, (3) Vom vereinten Bez. Gerichte Rupcrtshof zu Neustadtl wird allgemein kund gemalt: Es sey auf Anfachen des Iahann Saih zu St. Fobst, in die öffentliche Versteigerung der dem M«tthia§ Maus. ser gehörigen, gerichtlich auf »99 st. geschätzten, der Herrfchaft Rupertöbof sub Urd. Nc< 19 dienst'ea« ren, zu Wirtschcudorf gelegenen 3)4 Hübe sammt An» und Zugehür, wegen aus dem Vergleiche d5s. »5. Jänner 1627, I5xk. Nr. 287 schuldigen 10 ft. I9 kr., im (Kxecutionswege gelvilliget worden. Nachdem nun hiezu dreo Bersteiqerungstagsatzungen, al^ der 7. April, 7. Mao und 7. Iuny 1Z27, stets Früh um 9 Nhr im Orte der Realität gegen dem bestimmt worden sind, daß, im Falle obiger Hubgrund weder bey der ersten noch zweyten VersteiacrunaFtagsatzung um di? Schätzung verkauft werden könnte, derselbe bey der dritten auch unter derselben hintan gegeben werden würde; so weres» alle Kauflustigen an besagten Tagen dahin zu erschemen vorgeladen, allwo sie, oder auch eher hierens in den gewöhnlichen Amtsstunden die dießfälliqcn Licitati ns »Bedingnisse vernehmen tonne"» « Vereintes Bez. Gerickt Rupertshof zu Neustadt! am 26. März ,827. Z. 264. O d i c t. Nr. 225. (5) Von dem Bez. Gerichte Adelsberg, als Obervormundschaftsbebörde der MariaTschcrnatsch'sch«« Pupillen aus Adelsberg, wird bekannt gemacht: Gs seo auf Ansuchen des Ioftpd Tschcrnatfch, Vaters und Vormundes der minderjährigen Maria und Franz Tschcrnatfcb, die freiwillige Versteigerung ses im Markte Adelsberg liegenden, und der Pfarchült St. Stephan asloa unterthäniqen hüuscs wb Nr. gtt, bewilliget wsrdcn. Zu diesem Gnde wird die Lici^ation in der dießherrschaftlichen Gerichtkkanz. ley mit dem Anhange auf den 7. April l. I. ausgeschrieben, daß dieses Haus be« der anberaumren Keilbiethung um den Meistboth werde hintan gegeben werben. Die Licitationöbcdingnisse tonnen täglich iu dieser Amtskanzley eingesehen werden. B«z. Gericht AdelSherg am »7. März 1627. Gub ernial-Verlautbaeungen. - ' ^ ^ 3?. 37H. (3) ^ ^^ 2025. Wir Franz der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Jerusalem, Ungarn / Böhmen, der Lombardie und Vened'g, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Gallznn, Lodomerien und Igynen; Erzherzog von Oesterreich; Heee zog von Lothringen, Salzburg, Stepcr, Kärnihen, Kram, Ober- und Nieder-Echlesien; Großfürst in Siebenbürgen; Markgraf m Mähnen;gefürsictcr Graf vcn Habsburq undTyrol :c. U. " Die zwischen Uns und Eeiner Majestät dem Könige von ?' aicrn glücklich bestehenden Verwandtschafts-Verhältnisse und das wkchstlftltlge Bestreben, durch olle Mtttel zum Vortheile der beyderftitigen Sraatcn beyzutragen, haben Uns und den Kbmg von Baiern bestimmt, den wegen gegenseitiger Äusllcferung der Deserteurs unlcr dem 24. May 1817 abgeschlossenen Vertrag/ dessen Dauer mtt !. August 2622 abgelaufen war, welcher aber nach dem getroffenen Uebcrcinkommen ftnher ununterbrochen fort beobachtet ist, nun förmlich unter jenen Modlsicattonen zu erneuern, welche den Umstanden angemessen erachttt worden sind. In Folge desscn sind zwischen Unserem und den Bevollmächtigten Sciner Majestät desKönlys von Baiern folgende Puncte verabredet und förmlich unterzeichnet worden: Artikel I. Alle Civil- und Militär - Behörden der contrahirenden Theile, besonders ade» die Commandanten der den Gränzen zunächst befindlichen Milttär? Posicn, sollen angewie» sen werden, mit der sorgfältigsten Aufmerksamkeit darüber zu wachen, daß kein Deserteur v?n den Truppen der einen Macht die Gränzen überschreiten, noch m den Staaten der an-dcren Machc Schutz und Zuflucht finden könne. Artlkel II. Diesem zu Folge sollen olle und jede in' der Caval!?r,3, Infanterie, Artillerie, dem Fuhrwesen odec »rgend einem anderen Wllitär-3wnge der Armee des cinen contrahlrenden Theiles dienenden M>lttär?Pe»c fönen, mglcichcn die Fourlerschüyen der Officiere, welche das Gebieth des anderen contrahis , «enden Thales beteten, oder sich auf demselben befinden würden, ohne mil cinem Passe od^'v lmlltarischen Ordre in guter und gehöriger Form verschen zu seyn , aus der Stelle angehalten wcrdZn, und deren Auslieferung mit Waffen, Pferden, Kleidung, Rüstungsstücken oder was man sonst bey ,hn,en fmden möchte, oder sie zur Zeit der Entwcichung nui sich ge» nomm^n und anderwärts in Verwahrung gegeben, haben- könnten, auch dann erfolgen, wenn «m solcher Deserteur nicht eigens rcclamiri werden sollte. Wars ein solcher Deserteur früher v«N den Truppen eines andern Souveräns oder cin?s anderen Staates, zwischen welchem und cmcm dcr jckt contrahirenden Theile ein Cartel! besteht, entwichen, ss «st dieser Deserteur, nichts dcsiowcnlger derjenigen Armee zurück zu stellen, von welcher er' zuletzt entwichen ,st. AllZs dissfts soll gleicher Gestalt in dem Falle Statt finden, wo die Desertion von den Truppen des einen contrahnendcn Theiles zu denen des anderen, nenn diese auck au-ße'halb ihres Varerlandes sick befanden, erfolgen sollte,. Hinsichtlich dcr entwichenen Ober-Offic'.erc de'e Staaten eines der hohen Kontrahenten sich heimlich einzuschlcichen, oder dle Wachsamke-it der Behör« den durch Verkleidung oder durch Vorweisung falscher'Pässe zu hintergehen, so soll er, selbst wenn er sich an elnem Orte^ in einer Stadt oder einem Dorfe dieses Staates ansässig gemacht hacte, nichts dcstowcniger zurückgegeben und ausgeliefert werden, sobald er anere kannt oder durch d>e Behörden des Staats, aus welchem er entwichen ist, reclamirt wird. Artikel IV. Von dieser Zurückstellung sind ausgenommen, die Deserteurs von den Truppen des einen Staates, welche geborne Unterthanen des andern sind, in so fernst nicht Hur Bßpl. Nr. 26 d. 5a. Marz i82f.)) NV ^ — ^66 — früher in demjenigen Gtaate, aus dessen Diensten sie desevtirt sind, auf gesetzliche Art Staatsbürger geworden waren, indem veyde Mächr? gegenseitig sich dahin emverstehen, daß keine derselben verbunden seyn soll, die eigenen Unterthanen auszuliefern, welche, nachdem sie bey den Truppen der anderen Machr gedlent haben, durch ^ncwelchung m das Gebieth ihres, natürlichen Houveramg zurückkehren würven. Gleichwohl sind alle von dergleichen Deserteurs mitgenommenen Dienstpferdc, Armatur- und Equipagen - Btücke gegen Vergütung der Fütterungskosten bey den Pferden, nach den Bestimmungen des Artikel V und des allenfalllgen Bothen? oder Fuhrlohns bey den Equipage- und Armaturs-Stücken/ falls diese Kosten nicht aus dem eigenen Vermögen des Deserteurs ersetzt werden können, oder derjenige, welchem sie zu vergüten kommen, sich nicht der Verhehlung des Deserteurs schuldig gemacht hätte, zurück zu geben; in deren Ermanglung tst der Ersatz dafür nach dem wahren Werthe gleichfalls aus dem bereitesten Vermögen des Deserteurs, in so fern er emes besitzt, zu leisten. Artikel V. Die Verpflegung der Deserteurs von dsm Augenblicke ihrer Verhaftung an bis zu jenem der Zurückstellung wird tagUch auf vier Kreuyer und i 5)H Pf. Brot, die Ration aber auf sechs Pfund Hafer (nach dem Maße berechnet der 23ste Theil eines Baierlschen Scheffels und der achte Theil eines Ntcder - Ocsterreichlschen Metzens) acht Pfund Heu und drey Pfund Stroh Baiertsches Gewicht festgesetzt. Die Vergütung des d,eß-falligen Kostenbetrages hat von der übernehmenden Behörde bey der Uebergabe der Deserteurs und der Pferde in klingender Silber- Münze, und hinsichtlich der Naturallen mit Inbegriff des Brotes nach dem laufenden Marktpreise, der dem Orte, wo der Deserteur ausgeliefert wird, zunächst llea?nden Ktadt zu geschehen. Der Tag der Ergreifung des Deserteurs, als Maßstab des Termines, von welchem die Verpflegung zu berechnen kommt/ soll durch das von der ergreifenden Behörde aufgenommene Constitute welches zugleich das Nationale des ergriffenen Deserteurs möqllchtt genau enthalten muß, ausgewiesen werden. Da Deserteurs keine gesetzlich gültigen Zchulden machen, so kann auch von deren Bezahlung kemeRede sevn. Artikel VI. Demjenigen, welcher einen Dll'erteur anmgc oder cmbringt, wird gegenseitig eine Belohnung im Gelde (Tagl'.a) zugestanden, nähmlich acht Gulden Conventions-Geld für (inen Mann zu Fuß und zwölf Gulden Conuennons - Geld für einen Cavallerlstcn mtt dem Pferde, wohl verstanden, daß die Kosten des Bewachens und des Transportes m diese Summe mit eingerechnet werden müssen. Doch soll die Belohnung für die bloße Anzeige eines Deserteurs nur in dem Falle Gtatt finden, wenn sie d,e wirkliche Ergreifung desselben zur Folge gehabt hat. Außer den Verpssegungskosten und der Taglia kann unter keinem Norwande etwas verlangt werden, und in dem Falle, daß der Deserteur aus Unwissenheit schon bey den Truppen der Macht, die ihn zurück zu stellen hat, in Dienst genommen worden ware, sollen nur jene Kleidungsstücke zurückbeh«llen werden, welche man ihm gegeben hat. Alles Uebrige nnrb, so wie der Deserteur dem Corps, dem er angehört, oder denen, die zu seiner Uebernahme abgeschickt sind, m Gemäßheit des neunten Artikels zurück gestellt. Sollten sich über den genaueren Verhalt einer bey der Requisition emes Deserteurs «ngegebenen Thatsache Zweifel ergehen, so sollen diese keineswegs zum Vorw""de dienen / um die Auslieferung dei Deserteurs zu verweigern; zur Verhinderung ledcs Irrthums wlrb von den Militär-oder Civil-Behörden em Protocol! aufgenommen - und dieses sogleich Mit dem Deserteur emgejchickt, eine Abschrift davon aber der derjenigen Macht, an welche die Auslieferung zu geschehen hat, mitgetheilt werden. Mu der Bestrafung des Deserteurs wlrd indessen bis zur vollständigen Aufklärung des Zweifels irme gehalten. Artikel VII. In Aniehung derjenigen auszuliefernden Deserteurs, welcke wahrend ihrer Entweichung em Verbrechen verübet, wird hiermit festgesetzt, daß alle von ihnen begangenen Verbrechen m demjenigen Lande, wo sie begangen wurden, zu untersuchen und den dortigen Gehetzen - 469 " gemäß zu bestrafen seven. Hatte ein Deserteur in einem anderen kande ein grobes Verbreche, :um Beyspiel: Mord, Raub oder jedes andere begangen, wor«uf die Todes- oder ewlge Gcfanginßstrafe steht, so fallt die Auslieferung weg. Hat derselbe ein anderes Verbrechen begangen, so wird er nach überstandener tz-nrase ausgeliefert, Uüd für dieZeit, d« er «n Untersuchung odcr im Gefängniß gewesen ist, wcrden keine Unterdaliungskossen vergüe tet. Jeden Falls wnd, wenn der Deserteur m Untersuchung befangen lst, daron gleich Nachricht ertheilt , und jollen , wenn »n der Folge dcssen UeberllcflrunZ eintritt,,, zugleich die denselben betreffenden Unlcrsuckungs-Acten entweder ,m Original otzer auszugsweise untz ln beglaubigter Abschrift übergeben werden, damit crmcffcn werden könne, ob ein dergleichen Deserteur noch zum Militär-Dienste geeignet scv oder mcht. Ein Pferd ^dcr andere Effekten , welche ein solcher Deserteur etwa mitgenommen, werden m beyden Fallen sogleich ause geliefert. Artikel VIII. Jedes Detachement, welches zum Nachsetzen emcs odcr mehrerer Dcftrteurs abgeschickt wird/ hat auf der Gränze anzuhalten, dergestalt, daß oon dem Augenblicke an, wo er odcr sie d:?selbc überswrüren haben, d:e Verfolgung nur durch einen rder zwey Mann, wclche mit Paß odcr militärischer Ordre versehen seyn muffen, bis zu dem nächsten Orte, ohne sic!) an der Person hes Deserteurs ,m Mmdestcn zu vergreifen, geschchen kann, um die daselbst befindliche Müuar - oder Cllnl-Behörde zu reauiriren, wel-cbe sodann schuldig ist, auf der Stelle Assistenz zu leisten, um dcn «n Frage stehenden Ds-serteur zu entdecken oder zu vcrhafien. Wird derfclbe wirklich an dem, durch d>c Partey, von welcher er dcsertlrt ist, angezeigten Orte arrelirt, und nicht durch einen Unterthan des Staates eingebracht, so findet d,e Belohnung in G?ld (Taqli^) n'chr Statt. Artikel IX. Zritt der Fall clncr Auslieferung von Deserteurs, so wir emer zugleich ,,u bewerkstelligenden Zurückgabe von Ejfccten und Pferden ein, so hat der damn beauftragte Trupven-ssomman-dant des der Gränze zunächst befindlichen Postens die nächste jenseitige Mtlllar-odcr s'lUll-Bchörde douon zu benachrichtigen. Ist man über den Tag und die Stunde, wann die 'Ablieferung vor sich gehen soll/ übereingekommen, so werden die Deserteurs durch eine Truppen-Abtbcilung auf den an derGran,? bestimmten Punct, wo sich an demselben Tage und zu dcrselben Stunde auch das zur Uebernahme beauftragte jen'emge Truppen-Detache-ment eingefunden haben wird , aebracht, und letzterem geqen g'hörlge Bescheinigung , wclche nn Falle der Zurückgabe von Effecten und Pferden auf dieselben lmtzur'.chien ist, übergeben« Dcr ausliefernde Commandant stellt seiner Seits dcm übernchmenden Commandanten cme Quittung über die erfolgte Bezahlung, der obcn m dcn Artlkcln V und ^'1 festqeschien Kosten und Auslagen aus. Artikel X. Gleicher Weise sollen die Dlenstleute der Officicre des einen Staates, wclche mcht, wie dte im Artikel II benannten Fouricr>chütz?n, zum Mlli-täri Elat gehören, oder bey den Regimentern wirklich in den klsten geführt werden, wenn sie nach emcm begangenen Verbrechen m der Armee d?s anderen Staates Dienste nehmen, oder auf dijsen Gebieth entweichen, nebst den etwa mitgenommenen Pferden und Effecten, gegen Vcrgülung der im A« tikel V bestimmten Vcrpsiegungokosten auf vorgang'ge Reclamation ailsgellefcrl wc>den. Arttk.el XI. Ein icdcr Officier derArmce des einen Etaaics, welcher sich beogehen lassen würde, durch Llss odcr Gewalt cm, zu dem Militär- Dienste dcb anderen Staates gehöriges Individuum zur Desertion zu verl ,ten oder-anzuwerben, oder einen Deserteur wissentlich anzunehmen und bn';ubehali<"'- oder ,,,u s?lncr Verhehlung beyzutragen, und seine Eniweichung ,E>ch ausdrücklich, allen Ihren BeHorden/ die es angeht, deßhalb die nöchlgen Befehle zu ertheilen, den crgangenen Reclamationen in solchen Fallen auf das schleunigste zu entsprechen, und alle diejenigen Obrigkeiten, welche sich eine Nachlässigkeit zu S-ckulden kommen lassen, so wie auch diejeni-gen ihrer Unterthanen, welche die Paßlosen oder Reclamirten bey sich verbergen oder ihre weitere Flucht befördern, auf eme chrcm Vergehen angemessene Art zu bestrafen. Artikel XlV. Gegenwärtige Ucbcreinkunft soll für die Zukunft immer von fünf zu ftmf Jahren in so lange fortgesetzt angesehen werden, bis nicht von einer oder der anderen der zwey con» trahlrendcn Machte eine entgegengesetzte Aeußerung erfolgt. Ucbngcns versteht es sich von selbst, daß ln dem Falle, wenn m der Folge allgemeine Cartels-Vorschnflen für sämmtliche Deutsche Bundesstaatcn zu Stande kommen sollten, diese auch zwischen Oesterreich und Bayern zu gelten haben, und dadurch die SlipulaNonen der gegenwärtigen Uebereinkunft' als erloschen zu betrachten seyn werden, es müßten denn dt? beyden hohen contrahlrenden Theile sich übcr dleBeobachtung einzelner, den MgemeinenVorschnften nicht wldcrwrcchcnden Stipulations nachträglich vereinigen. Artikel XV. Beyde hohe Eontrahenten werden zu gleicher Zeit diese erneuerte Cartel-Convention, sofort nach crfolgter Auswechselung der Rat'.ficationen, in allen Ihren Staaten auf d>e gewöhnliche WM zur öffentlichen Kenntniß bringen, damit Niemand sich dießfalls mit Unwissenheit entschuldigen könne, zugleich auch allen Unterthanen und insbesondere allen Ihren Mlitar - und Civil: Beamten und anderen Vorgesetzten befehlen, darauf zu halten, daß dieselbe nach chrcm vollen Umfange und Inhalte vollzogen werde. Nachdem Wir nun diesen Bestimmungen durchaus Unsere Genehmigung ertheilen und dieselben mittelst gegenwärtigen, allenthalben kund zu machendelrEoicts zur Kenntniß Unserer Unterthanen bringen, damit sie sich genau darnach achten können, befehlen Wir zugleich allen Unseren Ewil-und Mlttär« Beamten und anderen Vorgesetzten, darauf zu hatten, damit dasselbe nach seinem ganzen Umfange und Inhalte genau befolgt dund vollzogen werde. — Gegeben m Unserer Haupt-und Residenzstadt Wien, am sieben und zwanzigsten Tage des Monaths Februar, im Jahre des Heils Ein tausend acht hundert sechs und zwanzig, Unserer Regierung im fünf und dreyßlgsten Jahre. Franz. (I^. 55.) Friedrich Xavcr Prinz zu Hohenzollern-Hechingen, General der Cavallcrie und Hofkriege'rachs - Präsident. Joseph Freyherr von St ipsicz, i!' General der lZavallerie und Hoftliegsraths - Bice » Präsident. Nach Seiner k. k. apostolischen Majestät höchst eigenem Befehle: Gaspar Lchmann. Z. 282, ~ ÄV V I- S O. Nr. 5128. . (3) E rimasto vacante il posto di conirollore presso la cassa circoJare di Spalato. A qftesto posto ä annesso 1'annuale soldo di fiorini seicento in moncta di convenzione, coll'obbli^o di prestare eauzione mediantc ü deposito di fiorini ottoccnto pur in mo* ncta di couvenzione, oppure con una sidejussione prammatica deJlo stesso valore. Chi ii trovasse quajisicaio per concorrere a questo posto dovra produrre una documentata istanza all'i. r.-governo della Dulmazia, dimostrando il proprio stato , l'etä, la religio-nQf gli studj fatti, la conoscenza deile linguc italiana e tedesca, la sua capaeitä, il luogo di ua5ciia, c le cognizioni acquistate in oggetti di csssa, II concorso resta a-perto a tutto il prossimo venturo nuse di marzo. L' aspirante che fosse gia attualmen-te impiegato dovra far giungcre la propria instanza col mezzo dell' ufficio a cui appartie-ne; e si awerLe che qiiaiuo veuisse soltanto asserito e non validaniente comprovato si riterra come noa detto quallora non ccnsti senz'altro in via ufficiosa. Zara 20 feb-braro 1827.__________________________________MIGHELE MARTELLINI, ^ Staot- uno lanorechtliche Verlautbarungen. Z. 277. (I) . Nr. 896. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch dls Joseph Hermann, hierortigen Kaffchsieders in der Spttalgasse, in die Alisferligung der Amortlssnons, Edicte rücksichtlich, nachbenannter auf den hter :n der Spi-tglgasse Nr. 167 alle, 266 neue, haftenden Urkundcn, als: a) der lüurw dian^I ddo. 27. May 1764, vorgemerkt den 5. December 1770, vom Gre« , gor und Margareth Ierray, zu Gunsten der Maria Pocluis über 1000 fi. ausgestellt; i>) des Erkenntnisses ddo 12. Februar und ^>or^merkc 6. März 1773, über eine Schuld des Gregor Ierray an den Phlllpp Kostmchl pr. i2Z ß. lautend, und «) der Schuldoollgation dbo. iH. July 1772, oorgcmcrkr i5. Dcccmber 177Z, von Gregor und Margarech Ierray an den Thomas Karpe übcr ioo st. L. W. ausgestellt, ge-w'.lligct worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden und refpec. die darouf befindlichen Vormerkungs? Certificate aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frif! von eincm Jahre, sechs Wochen, und drey Tagen vor dlcftm k. k. Stadt- und Landrechte sogewiß anzumelden i:nd anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Joseph Hermann, die obgedachten Urkunden, respec. die darauf befindlichen Vormerkungs-Certificate nach Verlauf dieser geseyllchen Frist für getödtet, kraft- Ulid wirkungslos erklart werden würden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den 6. März 1627.' — 472 -- Z. 278. (3) ' Nr. 1162. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch deß Franz und der Theresia Wasser, Elgenihümerinn des Hauses Nr. 9 in der Karlstädter. Vorstadt, in d,e Aubfertlgung der Amortisations - Edicte rücksichtlich der auf dem Hause Nr, L rn der Karlstadttr - Vorstadt scit 14. Februar 1776 intobulinen, von der Maria Elisabeth Rett mu Johann Reit am 26. Jänner 1776 geschlossenen Vergleichs, und Nebergadsm'rtragcs, dann des von Maria Kortscheck ausgestellten, auf Theresia Wasser lautenden Bcduldbrnf ddo. 1. July 17^5 int^Iniinw 2). Iul^y »795 P''. äoo st< gewllllgn worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gcdachte Urkundet^ aus was immcr für el-nem Rechtsqrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen ror diesem k. k. Stadt- und Landreckte so-qewtß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen der heutigen Bittsteller Franz und Theresia Wasser, die obgedachtcn zwey Urkunden nach V^lauf dieser g?fttzl>chen Fr!!i für qeiödret, krafl- und wirkungslos erklärt werden würden. Laidüch am 6. März 1627. ___ Ä emtl 1 cde Verlautbarunge n. Z. 2L3. Erweiterte Licztation5 - Ankündigung. (3) Im Nachhange der unterm 2«. Jänner 1827 mittelst der öffentlichen Zeitungsblälrer bekannt gcmachcen Llcttaiwns-Ankündigung d?r, auf den 2. Aprll 1627 fcstgesetzcen , bey d°m k. k. Mlluar-Ober - Commando im Küstenlanl^e zu Tr,est abgehalten werdenden öffentlichen Versteuerung zur Erlangung emes Vorrardcß an Kunwz-Tuch auf Matrosen- Mantel für die k k Marine, auf 7000 Wlenec-Ellen Kunraz-Tuch 3)/,, Wiener-Ellen breit/ wnd anmit nachträglich denen Lleferungslustigen zur Kenntniß gebracht, daß vermög herabgelang^ rem hohen hoftrlcg^räthllchen Rescriot von 9. März 1827, i^. ^74., der Bedarf des Kumciz; Tuchs zu obtgem Zwecke um youc» Wicmr-Eüen Kuniaz- Tuch Zj/, Wicmr^ Ellen breit, sich erhöhet habe. sonach der gcsammte Bcdarf ininmcyr m .^6000 Wicncr-Eilen I^'Wlener-Ellen bretten Kunia^-Tuchs bcstehr, und auf dieses Qua?itum die V lsieigerung m demselben Ort, wie solche unterm 28. Jänner 1L27 bereits angekündiget wurde, Vtatc finden werde; nur wnd noch zur Richtschnur für LteferungsluMge h;er dcygttügc, daß die Hcrmme, m welchen dtcseb Kuniaz-Quantum abgeliefert warden tr-uß, am Hage der Ncltaiwn (2. Aprll 1827) genau und bestimmt, nebst den anderwetten ^icnatumbbedlngmsscn werden bcka?,nt aemacht werden, das qa.^ze Quantum aber ohnfehlba,' dlß ^nde October «627 eingeltef^ri seyn m^ß. Vom k. k Militär-Ober-Commando lm Küstenlande z^ Tnc>t am 14. März 1827. -"" Verm i°s^^V e r l aurda r u t^ g e" 3. 236. (K d i c t. N>< 3.^' " (5) Bon dem Bezir^g-r'xttc Reifnih wiro bielnit c>Ng. „ „ « tZllsaöcch F^.":zhlzy r^l, Rcchj?. . Ballhelmä V'/slll von Ga^ra. „ « 21. „ n ^ Herrn Marnn Kooat, SchuNehrcr zu Reifnih. Dabcr asse ^>c,'.2/ w. lche zu obigen Verläsen etwas schulden/ o'ocr daran auS was immZr für einem Ue^lsqsanoe eine Ioc^erung zu stellen vermeinen, hnmit auf^cforderi werccn, an Vvdesagten T^gen um w g.ansscr vor ciesem G.?rlchcc zu erscheinen, als wldrlgcns die ausge^iebenen Gläudlger die Hl?l- , d.ö'ül^§,o. G. B. treffen, uno gcgen di? Scvuldner im Rechiswege ^nge,chritlen wer« deu nuji^. ^:j. Eeucht Rcifn.^ am ;6. Mäcz,i527. "'^ Mittwoch <„ ^ findet die H ll u p t z l e h u n ll der großen Lotterie' der im Königreiche Myrien, , Praml7nz'iehung der blauen Gratis-Gewinnst - Lose unabänderlich Statt. ^ " "^ Es werden ausgesvie,t, und den Gewinnern suMch nach der ^ieh.üia aan» schulden-frey übergeben, ooerchne.,^..^ ^ vorz,e^^ o,e ^be^^^V^ '"'^ die große Herrschaft Neumarktl, oder als Ablösungssumme ^ )O^OOO Gulden Wiener Währung. 2" der große Eisenhammer in Neumarktl, oder als Ablösungssumme 8O,OOO Gulden Wiener Wahrung. Mit diesem Spiele sind nebst den bedeutenden Realitäten-Treffern noch sehr «roß« Geldgewmnste von 20,000, 10,000 undsoabwärtsbis 20 sl-W. W., dann 5°°° Gewinnste für die ^c>° Stück blau abgedruckten Gratis-Gewinnst .-Lose von 1200 Ducaten abwärts bis ^fi. C. M. verbunden; diese Ziehung enthält in Allem 6Hii Treffer im Gesammtbttrage von Z 81 ,/8 5 st- W.W. im barem Gelde. Ein jedes blaue Gratis-Gewinnst-Los muß einen Treffer von 1200 Gtürk k. k. Ducatm im Golde abwärts bis 4 fl. C. M. erhalten, und spielt über-' dieß auf alle Haupt- und Nebentreffer mit. Wer zwölf StückLoss auf ein Mahl gegen bare Bezahlung abnimmt, erhält ein blaues Gratis -Gewinnst-Los, und noch überdieß ein schwarzes Freylos, beyde uneritgeld-lich> und zwar in so lange, als die hiem bestimmte kleine Anzahl von 4000 Stück nicht vergriffen seyn wird. Jedes Los kann drey Mahl, und wenn es ein Gratis-Gewinnst-Los ist, vier Mahl gewinnen. Das Los kostet i2 1)2 fl. Wiener Wahrung oder 5 fl. Conv. M'nze. Eine Vermehrung der Gratis - Gewinnst-Lose findet in keinem Falle Statt. Besondere Vortheile dsr blauen Gratis - Gewinnst - Lose. zstens. muß ein jedes blaue Gratis-Gewinnst-Los ohne Ausnahme, bey der so kleinen Anzahl von 5000 Stück, wodurch die Wahrscheinlichkeit des Gewinnens der höhern Treffer so bedeutend erhöht wird, einen Treffer von 1200 Stück k. k. Ducaten, HooDucaten, löa Du-caten, uno so abwärts bis äst. C M. otxr 10 sl. W. W. sicher gewinnen; von einem Theile dieser blauen Gratis-Gewinnst-Lose aber, muß jedes (da die Nummern der blauen Gratis - Gewinnst 5 Lose aus der Gesammtzcchl aller Lose ausgeschieden sind) als Vor- oder Nachtreffer, in der Hauptzichung, noch insbesondere wenigstens 20 fi. W. W.,, demnach mindestens 2o fi- W. W. gewinne n; ferner aber spielt 2"n«. jedes blaue Gratis-Gewinnst-Los, so wie jedss andere Los, in dsr Hauptziehung auf alle Realitäten-Treffer und Geldgewinnste mit. Itens. Wer 12 Stück schwarze Lose auf ein Mahl gegen bare Bezahlung v,on 60 fi. C M., oder i5ofi. W.W. abnimmt, erhalt planmäßig ein blaues Gratis- Gewinnst-Los, und ein schwarzes, mit rothem Stampel versehenes Freylss, beyde unentaeldlich; man spielt daher mit iä Stück Losen (da ein jedes blaue Los in der Prämienziehung wenigstens ä N. C. M. oder 10 fi. W. W. gewinnen muß) um 56 C. M. oder 1/^0 fi. W W- in der Hauptzishung auf alle Realitäten-und Nebentreffer mit, folglich ein einzelnss Los für die Hauptziehung nur auf 4 st. C-'M. oder 10 fl, W. W. zu stehen kommt; es ist demnach das Vortheilhafteste, wenn mehrere Spietlustige zusammen treten, um durch Mnahme von ^2 Stück Losen dieser besZnyeren Begünstigung theilhaftig zu werden. . Wien den 11. Februar 1827. M. Lacken back)er ^ <üomp. Da de? nur noch geringe Vorrath der blauen Gratis-Gewinnst-Lose, und jener biezu eben auch unentgeldlich verabreichend schwarz mit rothem (Vtampel versehe-uen Freylose bey dem so bedeutenden Loseabsatzs ebestens vergriffen seyn, wird, und dann, wie schon geschehen, zum Widerwillen der Spielliebbaber (bey deren Nlchtver-mehrung) keineswegs gedient, werden konnte,, so emfiehlt Gefertigter eine schleunigst ^geneigte Abnahme. Laibqch am 27. Februar 1827.. Ignaz Bernbacher, bmgl. Handelsmann. Stadt- und lanvrechtliche Verlautbarungen. Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird dem Elisabeth Ncit'schen Testaments - Executor Jacob Gchibcrt, und den Elisabeth Ncit'schen Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts ermnen: Es habe nuder dieselben bey diesem Gerichte der Franz und Theresia Wasser, Besitzer des Hauses Nr. 3 in der Karlstadter-Vorstadt allhter, Klage auf Verjährt- und Erlöschen-Erklärung des auf dem Hause Nr. 8 seit 3i. July iM intabulnten Urtheils ddo. 2. December 1762 eingebracht, und um Anordnung emer Tagsatzung zur Verhandlung dieser Sache gebethen, welche auf den 11. Iuny d. I. umy Uhr hierorts ango-ordnet wird. Da der Aufenthaltsort des beklagten Jacob Schlbert und Elisabeth Neit'schen Erben diesem Gerichte unbekannt, und well selbe vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung und auf chre Gefahr und Unkosten den hierorti-gen Gerichtsadvocaten Dr. Nepesckitz als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Es werden demnach obbcnannie, unwissend wo befindliche Beklagte dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter Dr. Reoeschitz Rechtsbehelfe an die Hand geben, oderauch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dlcsem Gerichte nahmhaft zu machen, und Überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere da sie sich dle aus deren Verahsäumimsi entstehenden Folgen beyzumessen haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram. Lcnb^ch den 6. März 1827. A em Niche Verlautbarungen. Z. Zo^. M inu en d 0-öic i ta tio n s« Belcin n tmaä) ung. (2) Von dem kais. königl. Zollobcsamte Laibach wird in Folge Wohslöbl. f. s. ste»erm. illyr. füstenl. ZoNgefällen-Admin^stratlons» Verordnung vom 27. Jänner h, I. 96^,Z2 ^.. hiemit bekannt gemacht, "daß an dem ^«raiial^Wcindciyqcbäude zu Adclöbcrg einige ^aurcparationcn vorzunebmen sind, und daß die Ausführung derselben b-o der, am 5. l. M. April in der Amtslanzley der Bezirksobrigkeit Adelsberg abzuhaltenden Mmurndo « Licitation dcm Mindestforderndcn nxrden überlaflen werden. Die Gegenstände dcr Licitalion, wclcke zuerst einzeln, dann abcr um die Gefammtsumme der einzelnen Erstebungspreise zusammen werden ausgerufen werden, sind folgende: - 2ln Maurer Arbeit........27 si. 20 tr. ^ „ Materiale........itt „ 6 „ » Zimmermanns > Arbeit sammt Materiale . . . 3g „ 22 „ ,, Tischler Arbeit...... . . . »1 „ 6 „ « Scdlosser. Arbeit ^ . . . . . . . 9 „ 37 „ » Anstreicher - Albeit....... 2 „ 4« „ zusammen ,06 ft. 2» tr. Die UnternchmungAustigen werden d.',her eingeladen, sich am bestimmten Tage Morgens Früh 9 Uhr in der Kanzley der Bezirksodrigkeit Adel^berg cinzussndcn, woselbst die Llcttationö ° Beb«ng- ^'" 26' März ^627. ....., Vermischte Verlautbarungen. 3. 2»6. G d i c t. tt) Zur wiederhodlten PaHtversteigerung der zur Staatsherrschaft Sittich gehörigen Getrei-d « unö Wein« zehente und Bergrechte, dann zur neuerlichen Verpachtung der Jagd und Fischereo. Wegen bey den frühern Versteigerungen erzielten zu niedern und nicht annehmbaren Anbothen, weiden ml't BewMigung der Wohllöbl. k. f. illrr. Domaincn' Adminlstraton am 17. t. M. April ro» 7 Uhr Morgens in der Amtskanzley der k. k. Staatsherrfchaft Sittich alle, zu dieser Staatshenschaft (Zur Beyl. Nr. 26 d. Zo. März 1627.) C - 476 — qebönge Garben', Sack» und Iuqendzehente, dann die Weinzehente in den Gebiraen Vu^ovltx, I'HsäniH, 1<.I-6M6N«I<, vcdelivercd, ^^ätjavoi-^ KkU2L, Vi8cllni^c?rm, perou, selio, l^rata, äudrat-i>o!lll, VLrdiä^ke, Ober« uno Unter. I^ederxt;, ferner der Wemzehcnt und das Bergrecht in dem Wemgebirge Sc. Georgen und den dazu gehörigen Gegenden H^el^clii^cl,, (^ludokcial, Grafen-becg, I^artelcin und Iv.ÄlnnQ, endlich der Zehent unk' das Bergrecht zu Stadtbcrg beo Neustadt!, nach Umständen der Anbotde auf drey oder auf sechs Jahre zur Verpachtung noch ein Mahl versteigert, hiebe» auch den Pachttustigen bey höherm Meistboth freygestellt, für mehrere Zeycnte in einem ver» einten Ausrufe zu licitiren. Am folgenden Tage den iL. April um 9 Uhr Früh wird in der AnUskanzley die zur Staatsherr» schafc Sittich gebörige Jagd' und Fischerey vom 25. April 1827 auf drey Jahre wieder in Pacht ge» geben. Verwaltungsamt der t. t. Staatsherrschaft Sittich am »7. März 1627-. Z. 299. O d i c t. Nr. 32g. (2) Von dem Bezirksgerichte zu Sittich wiro hierdurch bekannt gemacht: lität, wcnn sie be« der ersten oder zweyten Tagsahung nicht wenigstens um den ^HatzungsprelS an Mann gebracht werden könnte, bey der dritten auch unter demselben hintan gegeben werden wurde. Wozu Kauftustige zu erscheinen vorgeladen w-rdcn. Die Kaufsbedingmije sind vor der McnaNon in hiesiger-Kanzleo einzusehen. Auerspera dcn 16, März 1N27.______________________^ Z. 3ni. G d i c t. ^r. 33^. (2) Vom f. k. Bezirksgerichte zu Laibach wiro hiemit kund gemacht: Os sey auf Ansuchen des Primus Petah, Cessionärö des Mattin Deschman, wegen schuldigen "7 si. 3o tt. c. s. e., m dte exe. ' — /.77 — W> cutive 9. d.M. zu Stein verstorbenem Herrn Urban Trattnig, pensionirten k. k. Landeshauptmannschafts-Concipisten, die Tagsatzuna. aus den 26. April d. I. Vormittag um 9 Uhr vor diesem Bez. Gerichte bestimmt worden, bey wclcker Zsle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen , solche sogewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. t^H b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Fcrnc-rs wird betannr gemacht, daß am 1. Mav d. F. und an denen allenfalls nöthigen darauf folgenden Tag^n, in den vor« und nachmittägigen Amtsstundcn in Loco der Stadt Steiner Vorstadt Sckutt im Haufe Nr. 23, alle zu diesem Verlasse gehörigen Prätwscn und Mobillcn, bestehend in ei« ner goldenen Sack' und einer Stockuhr, in politittcn5^äst.'n, Sophen , Sesseln, Bettgewand, dann anderer Zimmer- und Kücheneinrichtung im Wege der öffentlichen Fcilbiethung gegen alsogllich ba. re Bezahlung an den Mcistbiethenden werden hintan gebebcn werden. Bez. Gericht Münkcndorf am 21. 3)!arz 1827. Z. Z2o, '^°^^"" N^ch"r i ch t. ^ (1) Unterzeichnete m^,cht einem hohen Adel und vercbrungswürdigen Publicum die ergebenste Anzeige, daß deo >br alle Gattungen ron Damen-Kopfputz, wie auch Strohhüte, Kirtt erHüte, ^«gliges, Haub» chen, Chemisetten und Halskrausen nach modernster Art zu haben sind. Aucd werden alle Reparatu» ren angenommen, Strohüce von jeder Gattung gewaschen und gcpuhl, und ss zwar, daß selbe wie« der den nähmlichen Glanz wie neu erhalten. Auch gibt Unterzeichnete den Mädchen in diesen Arbeiten Unterricht, wie auch im Stricken, Nä» hen, Schlingen und Sticken, und noch mehreren andern weiblichen Handarbeiten, und ist nicht al> geneigt auch Mädchen auf die Kost zu ncbmen. Indcm selbe nicht allein für die Güte, rd. Lcnbach den i5. März 1627. _______^_^^__^„_______ "^'^ ^ V^r^nN sH^t e Verlautbarungen. I Z26. Kundmachung. Nr. 202. (1) Von der Administration der mit der ersten österrelchnchen Eparcaffe vereinigten assgc, memen Vcrsorgungs-Ansiüll wird allen Interessenten der ersten, d. i. Iahrsgesellschaft 1825, wnn der zweyten, d. i. Iährsgesellschaft 1626, und endlich jenen, welche in bis-dritte, d. i. Iahrsgesellschaft 1827 bereits eingetreten oder einzutreten Willens sind, bekannt gegeben: 1. Seit dem 2. Ianncr l. I. sind oje Dividenden für die Interessenten der Iahrsgesellschaft 1L25, als Resultat ver G^bahrung im Jahre 1826 gegen Qulttung und Lebensbestatlgung dey der Haupranstalt oder dcn'Eommssndttcn zu beheben. 2. Dlesc bereits in den Kundmachungen vom iI. Februar 1826 und 10. Februar 1-827 «nZezugten Dividenden nach Ablauf des ersten Gebahrungsjahrs sind fesigefttzt:, m der I. Classe mit , . . . 6 fi. — kr. Müyze „ „ I!. „ « - . . . g ft. Zc» kr. „ „ „III. ?, ,» -l , . . 9^' ' " „ „ IV. „ ^ . . . . y fi. I8 kr. „ „ „ V. „ ,, . . . .11 st. — kr. „ » » 'VI. „ „ ' . ' . . 12 fl. — kr. „ " ^ VII. „ „ . . . < ,3 fi. 4 kr. „ 3. Alle Einlag,n bey dcr Hauptanstalt für das laufende Sammeljahr und Züchtungen für die Einlagen der ersten, zweyten und dritten IahrsZescUschaft, d. i. ^825, 1626, 3L27/ muffen bis letzten November 1827 geschehen, alle abgängigen Beylagen bls zu diesem Terml- Z. Beyl. Nf. 26 d. Zo. März 1827.) D ne beygebracht seyn / nach demselben werden Einlagen und Zuzahlungen nicht mehr für die« ses Jahr geltend angenommen, nachgetragene Mkundcn mcht mehr berücksicht werden. ^. Bey den Eommanditen können Einlagen und Zuzahlungen nur dann noch mit Wirksamkeit geschehen, und nachträgliche Urkunden beygebracht werden, wenn solche osr dem i5. December hler einlangen können. 5. Von jetzt an bis zum i. August sind alle Einlagen frey von einer Gebühr für die Aufnahme; in den Monathen August und September hat jeder Einleger ^5. kr.; in den Monathen October und November Iy kr. Aufnahmsgcbühr, und zwar nebst der Gtämpeltzebühr, und sowohl für jede volle, als jede thellweise Emlage zu entrichten. 6. Wenn auch Nachzahlungen auf theilweise Einlagen zu jeder Zeit geleistet werden können, so hat doch jeder Interessent darauf Rücksicht zu nehmen, daß eine nach dem Za. November einer Iahrsgesellschafc geschehene Einlage mcht anders als erst nach vollendetem ^Bolavjahre geschehen betrachtet werden könne, und ihr somit die statutenmäßigen Vortheile erst. vom nächst folgenden Jahre zugehen. . ' Wien den 3. März 1627. _^_________ Z. 3iy. Convocations, Edict. (H ?üle Jene, welche ariden Verlaß der am 8. Iulv 1826 M ?a'lbach verstorbenen Ger< traud Paradeiser, aus was immer für einem Recktszrunde einen Anspruch zu machen vermeinen, haben dieserwegen zu der, auf den 2. May d. I. Vormittags um 9 Uhr bey diesem Bezirksgerichte anberaumten Tagsatzung um so gewisser zu erscheinen, als im Wldrigen sie sich selbst die Folqcn des §. glH h., G. N. zuzuschreiben haben werden. Bez. Gericht Freudenthal am 22." Mär; 1827. Z.' 22i. Fe il bieth ungs, Edict. (2) Von dem Bezirksgerichte Staatsherrschaft L(lck wird hiemit allgemein kund qcmackt: Es sey «der Ansuchen der Mma Scbiffrcr von beil. Geist, gegen Georg hartmann daselbst, wegen der, aus dem Urteile vom ,6. März 1626, Nr. 607, noch schuldigen 53 fl. 5 kr., dann Genchtskosien pr. 2 st. 29 kr., mittelst Bescheid vom heutiqen Taqe die executive Feilbiethung der, dem Georg Hartmann gehörigen, zu heil. Geist sub h. Nr. 14 lieq?nden, der Staatsherrf^aft Lack sub Urb. Nr. s352 dienende« ganzen Hul'e f^mmt Zuqehör, im gerichtlich erhobenen SMywcrth pr. noc> ft. bewU» liget und biezu dreo auf den 5. April, 7. Mao un5> 7. Juno d. I. , je- desmahl Pocmittaqs von 9 bis ^12 Uhr in loco der Realität mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diö zu versteigernde Hude bey der ersten und zweiten Feilbicthung nickt um oder über den Schätzwert!) an Mann gebracht werden tonnte, selbe bey der dritten auch unter demselben hintan gegeben werden wülöc. Wozu die sämmclicken Kauflustigen mit dem Beysaye eingeladen werden, daß die Beschreibung der Realität, fo wie 5ie Licitationsbedingrüsse täglich in hiesiger Gerichtstanzlsy eingesehen werte« können. Lack am 3. März 1827. Z. 3i8. G d i c t. ^ ^'^^ 0) Von dem Bez. Gerichte der Herrschaft Freudenthal wird hiemit bekannt gemacht: KS ^ey auf An^' suchen des Herrn Mi^dael Grafen-und Sophie Gräfinn Coronini v. Kronbcrq. wider V/rtn Andrea» Daniel Obresa sel., rücksichtlich feiner erklärten Er^cn, in Folqe Zuschrift des hochlöbl. l. k. Stadt und Landrcchts zu Laibach ddo. ,. Mä^z d. I., Nr. 556, weqen schul^iaen 7«'5 fi., '« die execunv? ^cU. biethunq der gegnerischen, zu Oderlaibach liegenden, der Herrfchaft Loitsä) untntbanisten, ^auf ^97-fi. geschätzten 1 ij3 Hude, sub Rect, Nr. 240,^ 2^7, 333 und Consc. Nr. 2, 5, d sammt Häusern und WirthschaftsgebZuden, mit Bezuq auf das. rücksichtllck der Wiese (^an^IW am 2. September v. I. aufgenommene ^uno und 9. Iuio d. I., jederzeit Vormittags von 9 bis 12 Uhr im Orte Oberlaibach mtt dem Anhange ve> stimmt, daß, wenn gedachte Realitäten wcoer bey der ersten roch zweytenHeildlethung um den SHa« tzungswerth an Mann gebracht werden tonnten, dty der dntten auch unter demftlben hmtan gegeben - 46l - 1 werden würden. Davon werden die intabulitten Gläubiger zur Verwahrung ihrer Reckte, die Kauf« lustigen aber mit dem Anhange verständiget, das die Licitationsb dingnisse sowohl bcy dicscm B«' zirtsgerickte, als dco dem Hrn. Dr. Oberl in Laibach eingesehen werden können. Bezirksgericht Freudcnthal am 24. März 1627. Z. 3^ " ^ O d i c t. Nr. 4Z2. (1) Das Bezirksgericht Gottschee macht hiemit allgemein bekannt: Es sey über Ansuchen des Johann Kosler von Kölschen, in die executive Veräußerung der, dem AhomaS Haberlc von ZrrMlcrn in die Execution gezogenen , auf i2o ft. gerichtlich geschählen Realität, bestehend in eirer Aie aus seiner Verfäumung entstehenden Folgen sich selbst zuzuschreiben baden wird. Lack den 27. März »627. Z. Z3o. L i c i t a t i 0 n/ e x e c u t i vGe, Nr. 56?. der Hübe des Anton Drcmcl in Rodolendorf. (l) Vom Bezirksgerichte zu Sittick wird dierdurch bekannt gemacht: daß über mündliches An» suchen des Martin Ockachen von ^lerllu^ole in die executive Fcilbietbung der dcm Anlon Dremel vulgo R.-ßnef, Hübler zu Rodolendorf, ^hörigen, der löblichen Rcligiolls < Fondsherifchajt Sittich luo Ucva'.s-Nr. i6n dienstbaren, gerichtlich auf 4äy k. ^5tr. M. M. gesa äßten ganzen Baucrshube ^ammt^a!auf deftnNichcn Wohn. und Wittbfä>atts. Gedäudcn , wegen im Reste sä uld,aer ,39fi. 20 lr. ^ntcrcssen und Unkosten gewlNiget n-orden sev. — Da nun hiezu dreo Termine, nöl-mlich: der 27, Ap.ll, 29. May und 29. Juno l. F., jederzeit um 10 Mr Pcrwittaas im Dorfe Rcdo. tensors mlt dem gcsehllchen Anhange des §. 326 der allq. G. Ord. ausstescbricben wurden, daß > wem; ge-ocrce Rcalttat weder beu der ersten noch zwertcn Fnlbiettungs > Tagsayung um den WchclKungswcrch ooer darüber an Mann gebracht werden könnte, sclbe bey der dritten auch unter scr Satzung bttttan g.'acden werdcn würde; so werde» nccst den aMäMgen Kauflustigen, auch die v«poiher^r. Olaudiger zu erscheinen hiemtt eingeladen. Sttlich am 24. März 1L27. ^' ^^' Getreid. Perkaufs- Verlautbarung. si) ^ s^" o^che-WohNöblicher k, k. Domainen^ Administrations-Betriliiaunq werden im Orte des ^!. ^ ^^"^s am 27. April l. I f^h 9 Uhr im Ncae öss'ntlicker Versteigerung 344 Mchen l^i> ^ loen, 7 Mchen 2 Maß Korn, 66g Meyen 26 Maß Hafer, °i44 Mehen 12 Maß /«'^"' und 55-Mehen 29 Maß Hicrs gegen glelch bare Bezablung paltlennc,fc zu 2o östr. ^n^ ^en ^lelltncihcnden hlnl.n gegeben wcrden; wozu die Kauftusngcn zu ersäcmsn iclicren ^ouen. Geltvallungsamt der kaiserl. tonigl. Rcl. Zcndöhertschaft Landstraß am 2. März 1627. Z. 3V^. Edict. Nr. H3«. (i) Das Bezirksgericht Gottfchse macht hiemit allgemein bekannt: EK sey über Ansuchen des Johann Kosler von Kölschen, in die executive Veräußerung der, dem Mathias er Mina Falkner von Zwisch» lern in die Greculion gezogenen, auf i5o st. gerichtlich geschätzten Viertel Urb. hübe unterHauszahl ^2, Urbarszahl 35c> gewilliget und zur Vornahme derselben die Tagsayungen am ». May, am 1. Funy Und am 2. July l. A, jederzeit Nachmittags in den gewöhnlichen Amtsstunden mit dem Beosatze anberaumt worden, daß wenn die Realität bey der »ten oder 2ten Tagsayung nicht wenigstens um, oder über den Schätzungswerth an Mann gebracht werden tonnte, bey der Zten auch unter der Schätzung hintan gegeben werden würde. Die Ncitatisnsbedingnlsse können in der Kanzley eingc^ sehen werden. Bezirksgericht Nsttschee am 22. März 1627. Z.Z22. G d i c t. Nr, Z. 3,3. G d i c t. Nr. ä3ä- (1) Von dem Bezirksgerichte Gottschee wird bekannt gemacht: Ts feye über Anlangen des 2ln« dreas Ranke! von Lienfeld in die executive Versteigerung der in die Execution gezoqencn, bereits auf 25ofl.. gerichtlich geschätzten Verlaß- Realität dcK M.itbias Eppich zu Lienfeld fub Haus Nr. 2»,, Rect. Nr. 4?4 gewilligci und zur Veräußerung eine Tagsatzung am 23. April, die zweyte am 25. May, und die dritte am 25. Iuny l. I,, jederzeit in den gewöhnlichen Amtöfiunden mit dcm Beysaye anberaumt worden, daß wenn die Realität bey der ersten oder zweoten Tagfahung nicht wenigstens um oder über den Schähungswerth an'Mann qcbrackt werden könnte, bey der dritten auch unter der Schätzung hintan gegeben werden würde. Die Licitationsbedingnisfe tonnen in der Kanzley eingesehen werden. Bezutsgericht Gottschee am 29. März 2.Ü27> Z.'Tl?. Verlautbarung. (») Am 23. April l. F. werden in der Amtskanzl-y der kalsctt, königl. Staats- Herrschaft Pletter» jach Z7 Metzsn 4 1^5 Matz Weiden, ^> M.tzen 27 ,j5 Maß Hiers, und «5 Mchen ^6 2j5 Maß Hcwce oerstelgerungöweise verlauft werden, ^oozu dle Kauftusllqen zu erscheinen httmir eingeladen, werden. Kaisecl. tönigl. Verwaltungs' Amt Pletterjach am 3. März »627, Z. 309. ' , (2) Am 9. April und in den darauf folgenden Tagen in den gewöhnlichen Smnden, Vormittags von 9 — 12, und Nachmittags von 3 — 6 Uhr, werden im Hause Nr. 2ZZ im 2ten Stocke verschiedene Zimmer- dann Kücheneinrichtungsstücke/ als: Gophen, Sesseln, Tische, Zinn, Kupfer, auch Kleidungsstücke, Wäsche und anderes mehr aus freyer Hand veräußert. Zu dieser Licitation werden Kauflustige geziemend eingeladen. Gubernial - Verlautb ar ung e ^ ^^^^^^»»»»W 3- ^«. . , , zloncurs-Ausschreibu»« Nr. 4/08. zurWtewbeseyung von drey Augers-Stellen im Laibacher Provinzial- Strafhause. (^^"^^p'^orttgmProvmzial-^trafbause sind drey Auflehtrsstcllen, mtt deren jeder, ?^ta«mü!-. ^'^^ ^ ^"' "^cs - M.ntour, eln fi,rer Gchalt von jährlichen z5o fi! ^l^ ^ ' "!^ eln Natural-O^p.tat von j^l.chen 6 Klafter yrencholz und 12 Pfund Untchkitkerzm uerbund^M, »n Erledigung gekommen. D^fts w.rd mit der Krmnerung il2.^n^^^^""^^ spracht, daß ftne, welche sich zu dttsen Dlenstftellen gee.gnet sieben und sich darum zu bewerben gedenken, ihre d^ßfälllgen gehö.,q d.cumentlNen Ge-Wche,.n welchen sich mbsi Geburtsort, Alter, Sland, b.bher.ge Beschäftigung und frühere D.enttleMngen, vorzüglich über Moral.tat, gesunde und starke Leibesbeschaffenheit, dann Kenntmß der deutschen und kramenschen Sprache auszuweisen ist, bis Ende des tünfttaen Wraths Apnl bey dieser Landetzstcste elnjurelchcn haben. Uebngtns wtrd bemerkt, daß bey ^eichung dilser Dienstplatzc vorzüglich auf Individuen ledigen OtanveS werde Rücksicht ae-nommen werden. Vom kalNtt. königl. illprischen Gubernlum. Laibttch am- 22. März 1627. Benedict Mansuet v. Fradeneck,-" ^. _____________—_»—^_________^^_______k^ k Gubernial? Secretar. 3-322, Kundmachn n a 2sl '7?« /^ Z5t lÄ N iur Ve°ste,g°°u^ d«. i« N°ustäd.ler Kr.se l.^.den RO,^.ef°nd«^GÜtt^attH. (1) ^n,^olge ^ecreis der hohen kalftrllchen konlgllchen Staatsaüter-Veräußcrunaö' ws. ae^^t'N^"'^ ^b Nro. 1086, wnd d. zum r^mner^^nef^d ^ ' ^ , 'kÄ' ^' ^tay'1627 Vorm.ttags um 10 Uhr un Gubern.ul - Roths-Wale^u ^albach, mit Vorbehalt der Genehmigung der ka.scrl.chcn kön.gl'chen Slaatsgüter-"erau^rungS - Pofcommtsslon, im Wege der öffentlichen Versteigerung, zum Kaufe aus-gcwthen werden. Dleft Gült l.egt im Markte Ratschach, Neustabtler Kre.scs, ^ Me.len V3N der Hauptstadt Lalbach, und 4 Meilen von der Kreisstadt Neustadtt entfernt Au dcr^ ftlben gehören ^6 steunbarz Unterthanen, 5 Domlnicallsten und 102 Bergholden. D^Aus-ruftpr^.st aus neun Tausend sechs und achtz.g Gulden fünfzig Kreuze, f^"'^^" .' Münze festgesetzt. s,„d: ^ I" .^. l!. ^>"'„ "^ ^'^"^ ^mauerte, , Stockwerk hohe, mtt Schmdeln gedeck. ^57^^.!?^' 3'atichach, m.t 2 H.mmern, e.ner Kammer^ e.nem, Vorhaus, 2 S« m?me^') ''."^ ^' darneben üegende gemauerte, mit Sch.ndel^gede kt^ 3!^^^ ^ ^^brhnlungen auf 2 Pferde und ^ Kühe. Das Me.erhofsgebaude nächst ^.tleme,ch, nne albe Dtunde von Ratschach, m zwcy Abthe.lungen m«t e mm W.h.nm-^7n'^"^^m' ^^"^' ""^ ^ller, Getreibkasten, Dreschboden und den StÄun-^n Zu dlezem geHort auch eme doppelte Getreldharfe m.t 12 Fenstern. Die Gebäude m Dtadtberg oh Gurtfcld, bestehend aus dem gemauerten Woh.hause des Wmzers mtt em^ dem Wohngebaude nächst dem Wmzerhaus, ebenfalls mir l«n^ ^c'"'"^""a ^'"^? ^^' dann aus der halbgemauerten und halbgczimmerttw Stal-lung auf 6 Stück V'ch. II. A n ^./,^ i?^^ 2'ch 323^6 Klafter, an Gärten 276^6 Klafter, an Wiesen i: Joch Grün^/ ^ "" Huthwe»den44 Joch 102 iB Klafter, anWeingarten und Gurkfelder-die c^; . ^ ^^ ^^ Klafter. Dtese Gründe sind, und zwar die Aecker um n« ft. Zi kr., ? u'n.7 "l3 '^' ^ kr-, die Wlesen um i.,fl. 2g kr., die Huthweiden um ^ ss. 57 N., und die Gurkfelder- Gründe um 76 st. jährl.ch, b's Ende October MZ mtt der au^ (ZurBepl.Nr.2öd.Zo. März 1827.) " ^ T drückslchen Bedingung verpachtet, daß der Pacht für den Fall des Verkaufes oder der Ver, Pachtung der'Gült nn Ganzen, und, wenn jolchen der Kaufer oder Pächter mcht zuhalten wollte, gehoben werden kann, und daß die dermahllgen Pächter' keim Gch«d!oshaltung, sondern nur den etwa ainici^nLo entrichteten Pachtschilling zu fordern haben. 111. A n Waldungen. i65 Joch 927 O.uadrar-Klafter, welche gegenwärtig in eigener Regie mltSer-vituten belastet, und wegen d-eren Begränzung und vullen Besitz dermahl Streitigkeiten u«r den Unterthanen im Patental;uge anhängig sind, welche der Erkäufer aufngene Gefahr und Kosten auszufragen haben wlrd. l^/. An Weingärten^ 7 Joch 200 lj2 Quadrat ^Klafter, deren jährlicher Pachtschillmg auf 3 ft 5Z kr. sich belauft. Der Pacht kann jedoch lm Verkaufst falle ßch^ben wecoen. V. An Z e h e nte n. Diele Gült besitzt yen Jugend-, Garben-, Dack-und Weinzehmt, so wie das Bergrecht m mehreren Gegenden, welche Gefällt' dexmahl gleichfalls, wie die Wirchschaftsgründe bis letzten October i3Z3um ein^n jährlichen Pachtzins von 233 fi. 22 kr. verpachtet sind. VI. An Dominical-Nutzungen von den Unterthanen. Die Unterthanen der Gült Ratschach haben über Ab;ug des gesetzlichen Fünfttls zu entrichten,: An Zinsgeld'66'ft. lo i^kr., an rectifictrtemRobothgeld l iss. 12 kr.,an^>amfahxt i2fl,i5 i^kr.,zusammen 3g fi. I/^äkr. VII. An Laudcmlen wnd sowohl von den Unterthanen als Dc--minicalissen von d?r Schätzung des reinen Grundwerthes bey jedcm Besitz ^ Veranderungs-falle entrichtet, das Siebentel ^ro I^niä^nnu, von Bcrgholden dagegen ke»nes entrichtet, und lediglich dec Gewahrbrief gelöst. Vlll. An Natur alroborh: Diese bessehr in jahr^ lichen ä-Zuq- und 5648 Handtagen, dann, iy3 Pfund Robothgespunst. Dle Zugroboth ist einspännig; Ro iothablösungscontract besteht knner, und die dermahllge Reluttlon tst wldev-ruftlch, welche den Zugtag zu 6 kr., dann dcn Handtag und das Pfund Robothgcspunft pr, ^ kr. gerechnet, Igc> si. 16 kr. jahrllch betlägt. IX.. An Kleinrechten haben jährlich emzugehcn: 14 Kapauner 2 12 kr., 2 ft. 48 kr ; 219 Eyer a i.i^ fr., 5^3^ kr.; i5 Hendeln 2 5 kr., 1 fl. i5 2^4 kr.; n5 Haarzählmge a 2)4 kr., 57 kr.; zusammen 5 st. 55 1^ kr. Die Unterthanen sind verpachtet, d,esen Dienst m nan^rÄ abzutragen, und d»e dermah-lige Ablösung ;st nur provisorlsch angenommen. Ferner haben an Klemrechten - Dienst an sirem Jugend- und Sackzehenr einzugehen, 28 Hendel, 290 Haarzählmge und 26 Lämmer, welche Gebühr verpachtet, und der Geldbetrag dafür bep dem Pachtschillmge über die Gar-b«nzehcnte enthalten ist. X. An N at u ralgetre ld - Schuldigkeiten. Die von tzen Unterthanen n«ch Abzug des Fünftels abgeschüttet werdenden Dienstkörmr, als: Weltzcn, 6 Meyen 26 Maß, Korn 6 Metzen,, Haber 43 Metzen 28^5 Maß. Diese Getreide werden, in so weit sie von den Dlenstpfüchilgen bis Ende December jcden Jahres nicht m uanira eingedient werden, von den rückständigen Unterthanen nach den mittlern Neustadt« ler Marktpreisen von den Monathen November und December reluirt. An Sackzchentge-treid haben jäh'lich an H»ldm 5 Metzen icj iz5 Maß einzugehen. Dle dießfalls entfallende Geldgedühr lst dem Pachtschllllnge der Zchenic zugeschlagen. XI. An Bergrecht: Das aus 7 Weingegenden bezogen werdende Bergrecht beträgt nach Ab;ug des Fünftels 60 österreichische Eimer 3i Maß, und ist mit den Zchmten verpachtet. XII. An Taxen: Fur einen Bchtrmbrief von einer ganzen und 3^ Hübe we» den eingehoben äst-" ^^^ emer Hal« benund mindern Hubc I ss., für eine Umschrnbung 3o kr., und für elnen Schirmbnef uon Weingarten mit Inbegriff der Umschrelbaebühr Ist. Lasten der Gült: a) Die Grundsteuer mit n3 ss. ^ ljä kr. jährlich. I)) Von einigen Dominical - Grundstücken ist der Gar-, benzehcnt an fremde Dominien und Partheyen zum Theil ganz, zum Theil mtt 2^3 oder mtt n5, so wie auch von einigen Weingarten der Weinzehent und das Bergrecht zu ent« richten. Diese Lasten kommen dermahl in kemen Abzug, weil die gegenwärtigen Pachnr lolche ohne Entgelt der Gutswhabung zu berichtigen verpachtet sind. 0) Von der umcr Rcctificirung Nro. 3i vorkommenden öden Hübe betragt der jährliche Entgang mit Abztlg des Fünftel» an sirem Iinsgelde 5o ^l5 kr., für 4 Eyer 1 kr., 10 Haarzahlngc 5 kr., und für 4 Robathsiage'mit Zug pr. 8 kr., I2 kr. ; dann i/z3 Handtcgc 2 ^ kr., g fi. 52 kr., zusammen n fi. 20 4j5 kr. — Als Kaufer wird Jedermann zugelassen, der Hierlandes zum Besitze der Realitäten geeignet isi; wobey zugleich erinnert nnd, dcß zu F»lge eines Decrets der hohen kaiserlichen königlichen Hofkammer vom Z6. April löib, die christli-chen Erkaufer der Staats- und Fondsgüter, welche dieselben unmittelbar von der kaiserlichen königlichen Vei.'äußcrungs - Comnnssion an sich bringen, und zum Besitze londtäfiicher Güter nicht geeignet sind, für ihre Person, und ihre in gerader L,me abstammenden Le'bess crben we Dispens von dcv LandtafelfahigMt lmd Entrichtung der doppelten Gült erholten. Wer an der Versteigerung Antheil nehmen will, hat als Caution den zehnten Theil des Ausrufspreises mit yc>3 fi. 41 kr. bev der Versteigcrungs , Commission bar zu erlegen, oder eine uon der kaiserlichen königlichen Kammcrprocuralur geprüfte und bewährt befundene fi-deijlissorlfckc Slche^ftellung beyzubringen. Die^e Caution wüd, wenn sie bar crlcgt wurde, dem Melstbiethcr an der irstcn Kaufschiilingshalfte abgerechnet, die sideijusscrische Elcherssel-lunq «ber, nach voNstandig berichtigtem ersten vcrlra«pmäß»gcn Kaufschlllingscrlage demselben zurückgestellt werden. Alle übrigen Licitanten erhalten d>e cingllegte Caution nach vollendeter Versteigerung, oder auf Verlangen sogleich, wenn sie sich eiklaren, keinen Anboth weiter machen zu wollen, zurück. Wer für einen Dritten einen Anboth machen rrlll, ist schuldig, sich vorher mit der Gewalt und Vollmacht ^eines Commtttentln auszuweisen. Der Mcifibie-ther hat die Hälfte des Kaufschillings unmittelbar nach erfolgter und »hm int!mirter hoher Bestätigung des Verkaufsactes bmmn vier Wochen. und l'^och vor der wnkllcken Ucbergabe der Gült/ bar zu bcrichtiqen, den Ucberrest aber kann er gegcn dem, daß solcher auf der erkauften Gült in erster Priorität versichert, und mit fünf von Hundert in Conventions-Münze verzinset w»rd, in fünf aleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen. Die zur Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungsacten, so wie die ausführlicheren Vcrkaufsbedmg-msse und die Gutsbcschrcibung können tagltch bey der kais. köniql illvrlschen Staatsgüter-Veraußerungs - Commission eingesehen werden; auch ist jcdem KaufiustlZpn unbenommen, im Orte der Gült selbst alle Theile desselben persönlich in Augenschein zu nehmen. Von der kaiserlichen königlichen illpnschen Staatsgüter-Veräußerungs ? Eoz^mission. Lalbach am 20. März,iö2/. Franz Freyherr v. Buff a, ' k. k. Gubernial- und Präsidial- Secret«. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 327. Nucken sckwa mm ' Verpa chtung. ^ (1) Bon der k. k. ilsyr. Domainen-Administration wird hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 25^ April l. I Früh um ia Ukr bcv dem Bcrnaltunq^mte der ticimelalbelMft Veldes die Verpachtung der Buäe^fchnamm . Sammlung m dln dortigen staatkbtrrfcbafllicden sehr ausge» dehnten Wallungen, auf 12 naä einander folgende Icbre vorccncmmcn ncrten wird, rcozu die Un» ternehmungslustigen mit der Beysugung eingeladen werden, daß tie Paätdldingnisse forrohl hierorts als auch bey dcm t. t. Vcrrra^tungsamte zu Veldes eingesehen werden tonnen. ^.Laidach am 20. März 1627. _______ 3 323. Kundmachung. 2a Nr. 3. (1) Es lsi dermahlen das erste v. im jährlichen Ertrage von 54 ft. 48 3>4 kr. M. M., nvzu t«m ständisch Verrltneten Elllegio bey dieser ständisch Verordneten Grelle einzureichen. Vsn, der-krainerisch - ständisch! Verordneten - Btelle in Laibach , den 14. März 1827° Joseph Lamillo Freyherr v. Schmidburg^ Präsident«, Eduard Graf ft. Lichtenberg^ ständischer Secrerar. Vermischte Verlautbarungen.. Z, 323. O d i c t. Nr. 2c»l. ' (l) Von dem Bcz» Gerichte Wipbacb wird bekannt gemacht: Das hohe k. k. Stadt, und Landrecht Laibach habe auf Ansuchen der s. k. Kammelprocuratur, in Vertretung des ArmeinnMuts zu Pod» kray geqen Matthäus Ukmar und resp. die, Vormundschaft snner minderjährigen Kiiice^, punc^c, 174 ft. 17 l^2 kr./ die executive Feilbiethung der gegnerischen, demGrundbuche der Herrschaft Wipdach dienst« baren, und auf 3>3 ft. M. M. geschätzten Realitäten: als der 1^24 hube^, besteheno aus dem hause und Hofe in Duple 2nd Confc. Nr. 1», Gartl preä Inscka^ hauö (ionsc. Nr. »2, haui-vlah precl liiscko, Acker seulnF, Acker, I-,e6lN2H, und Acker semon^ genannt, bewilliget, und mit Erlaß vom I. Jänner 5.I., ^. 3li3, dieses Bez. Gericht ersubt, die bewilligte Feilbicthung vorzunehmen. Da nun zu dieser Veräußerung die Tagsatzungen auf den 3o. April, Ja. Mao uno 2. July d- I>, jedesmabl von 9 bis 12 Uhr Vormittags in Loco der Realitäten mit dem Anhange bestimmt sind, daß, wenn besagte Pfandrealiiäten bey der ersten öder zweyten Fcilbicchung um oder über den Schatzungs« werth nicht an Mann gebracht werden könnten, dieselben bey der dritten auch unter der Schätzung hintan gegeben werden würden; so wird dieses mit dem Bcyfatze bekannt gemacht, daß die Vertauföbe«, dingnisse in den Amtsstunden bey diesem Bez. Gerichte eingesehen werden tonnen«. Bez° Gerichte Wipdach am 20, Fedrnar »827. Z. 53t. A n z e i g e. Der Gefertigte, Kunstgärtner, aus Frankreich, gibt sich die Ehre ergebcnst anzuzeigen, daß er mlt einer vorzüglichen Auswahl ausländischer Pflanzen aus NeuhoNand, vom t^^p, ^292^ etc. hier an-gekommen lst, und empfiehlt sich zu einem zahlreichen Zuspruch. Sein Aufenthalt hier ist nur von einigen Tagen; seine Wohnung ist im Gasthaus zur goldenen, Schnalle. K. K. L 0 t t 0 ziehunge n° In Triest am 26. März 1827: Sy. /^2. 5/. ^6. 5. Die nächsten Z'chungen werden in Tuest am ^l. und 25. April abgehalten werden. Eetreid-Durchschnitts-Preise, in Laibach vom 26. März. 1S27. / Weitzen . . . . — ft' kr» ^ Kukuruz .... — « "" « Tm m«t«°-öste«eichischcr ) Aorn^ . ... . ^ » 58H4 .. _^. , ^ ' / Gerste .... ,, — » Metzen VHiers ..... — „ — I Haiden . . » » 1 ,, 44 » X Hafer . . ... 1 7» ^2j4 ,Z