363 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 59. Nlcnstag den 12. März 1867. (78—1) 1550. Kuttdnmchullg. In Folge Ersuchens des löblichen k. k. Militär Stations-Comiuando in Laibach wird Folgendes vcrlautbart: Im Jahre 1852 ist in Prag eine Stiftung unter dem Namen Fürst Windischgrätz-Invaliden-Stiftung gegründet worden, auf welche laut des Stiftbriefes Punkt 1 die in den Kämpfen der Jahre 1848 nnd 1849 invalid gewordenen Soldaten böhmischer Regimenter vom Nnterofficicre abwärts als eine Aufbesserung des Invalidcngchal-tes Anspruch habeu. Nach Punkt 2 sind, wenn Invalide obiger Kathegorie nicht mehr vorhanden, oder nicht zu cruircn wären, Invalide bömischer Regimenter überhaupt, oder in deren Ermanglung verdiente Soldaten dieser Regimenter zu betheiligcn. Da die 5iil> Punkt 1 erwähnte Kathegorie der Aspiranten beinahe erschöpft ist, nnd bevor zur Betheiluug jeucr der 2. Kathcgorie geschritten wird, die Nothwendigkeit hervortritt, zn erniren, ob sich nicht noch irgendwo Invaliden der ersteren 5ialhc goric aufhalten, so werden hiemit allenfalls lebende Invaliden böhmischer Regimenter der Kathegorie 1 aufgefordert, ihre das Anspruchsrecht auf den Stif-tungsgcnuß entsprechend begründenden Anmelduugen bei dem loblicheu k. k. Geueral Commando in Prag eiuzubriugeu, wobei hinzugefügt wird, daß Iuva-lidc, welche noch keine Stiftuug bezichcu, den Vor^ , zng genießen. Es wird übrigens bemerkt, daß dermal alle Stiftungsplätze besetzt sind, es sich daher für die neuen Aspiranten nur um eine Vormerkung handle. Laibach, am 28. Februar 1867. Von der k. k. Landesregierung für Mrain. (72-^2) Nr. 1545. Aul k. k. Gymnasium zu M ar b urg ist eine ordentliche Lchrerstelle mil der jährlichen Besoldung vou 840 fl. ö. W., dem Rechte cventneller Vor-rückuug in die höhere Gehaltsstufe lährlicher 945 fl. ö. W. und dem Ansprüche auf Deccuualzulagen zn besetzen. Zur Erlangung dieses Postens wird die Nachweisung der gesetzlichen Lehrbefähigung für die la-teinifche, griechische nnd slovcnische Sprache in dem durch die Prüfungsvorschrift für Gyinnasial Lehramtskandidaten § 5,1, lit. 6 vorgezeichncten Umfange erfordert. Bewerber um diefc Stelle haben ihre nach , Vorschrift des Organisations-Eutwlnfes f. G. ^ ioi^ 3 belegten Gefnche längstens bis 10. April d. I. bei der k. k. Statthaltcrei für Stcicrmark uuuüt-telbar, oder wenn sie bereits in einer öffentlichen Vedienstuug stehen, durch Vermittlung ihrer vorgesetzten Behörde einzubringen. , Graz, am 20. Febrnar 1867. l ^"n der k. k. jieicrm. Itatthalterei. (7 9—1) NV.' 859"'Präs7 ' Kundulachullss. Von Seite des k. k. steierm.-kärut.-kram. Oberlandesgerichts-Präsidiums wird hicmit zur all-geuleincn Kenntniß gebracht. Durch die mit den allerhöchsten Entschlie-ßuugcn vom'12. nnd 18. Februar l. I. geuchmigte und mittelst der hohen Iustiz-Ministerial-Verord-nungcn vom 14. Februar l. I., Z. 1803, auch vom 2. März l. I., g. 2444, kuudgemachte ncne Vczirkscintheiluug des Hcrzogthums Krain haben vom 10. März l.I. angefangen die früheren Ortsgemcindcn 1. M oränts ch des bisherigen Bezirkes Treffen, 2. Nats ch n a und Lipplcin des bisherigen Bezirkes Großlaschitz, 3. Geräuth uud Sibersche des bisherigen Bezirkes Obcrlaibach, 4. Stermza nnd Kaltenfcld des bisherigen Bezirkes Planina, dann die gegenwärtigen Ortsgemeindcn 5. M ariathal des bisherigen Bezirkes ^tassen-fuß uud (). Schleinitz des bisherigen Bezirkes WcixMnrg; eudlich die Catastral-Gemeinden 7.^ Draga und Zaier des bisherigen Bezirkes Lai-bach uud 8. Illovagora des bisherigcu Bezirkes Weiz-elburg eine geänderte Gerichtszuständigkeit ill der Art erhalten, daß in Zukunft die Gemeinden nnter 1. nnd 5. dem Gerichtsbezirke Mai, jene nnter 2., 6. nud 8. dein Gerichtsbezirke" Laibach, jcne unter 3. dem Gerichtsbezirke Planina, ^ jene nntcr 4. dem Gcrichtsbezirke Adclsberg, endlich jene unter 7. dem Gerichtsbczirke Lack einverleibt sind. V om 1 0. März l. I. angefangen sind daher alle, die Bevölkerung dieser Gemeinden betreffenden Rechtssachen nach Maßgabe der bestehenden Inrisdictionsnorm bei den Bezirksgerichten ihrer ncnen Gcrichtszutheilung anhängig zn machen, so wie auch bereits die Verfügung getroffen ist, ' daß nebst den betreffenden Grundbüchern und Grund-buchsauszügcn, auch die bei den früher zuständigen Bezirksgerichten noch anhängigen Concnrse, Verlaß-abhandlungcn, Vormundschaften, Curatelen, Pfleg-schafts-Nechuuugen und Ncale^ecutioncn samiut den darauf bezüglichen Depositenmassen an die nen zustäudig gewordenen Bezirksgerichte und Bezirks-Steueramter iibergeben werden. Dagegen werden alle übrigen bereits anhän« gigen Rechtssachen des streitigen und nicht streitigen Nichtcramtes, so wie alle bis znm obigen Zeitpunkte anhängig gewordenen strafgerichtlichen Untersuchungen von den bisher zuständig gewesenen Bezirksgerichten zn Ende zn führen sein. Graz, am 9. März 1867. ^71^2) Nr. «"/^ Sluincr Grcnz-Negiment 3ir. 4. In den Aerarial - Forsten des Sichelburger Districted werden iittM) Klafter Lngcr- und übcrstiin-dijzcs Hal.; znr Erzeugung von Pottasche im beiläufigen Quantum vou 2200 Eentner bei der a in 2 8. März l. I. ili der Verwaltungskanzlei des Slumer Grenz-Regimcntes stattfindenden Limitation an den Mcist-bietenden abgegeben. Vadilnn 500 Gulden. Eailtion 10 Percent der ganzen Erstehung. Nähere Bedingungen können in der obigen Kanzlei eingesehen werden. Karlstadt, am 28. Febrnar 1867.