371 Amtsblatt ^nr Lailmcher Ieitnng Nr. 53. Dienstag dm ä. März 1872. (90—2) 3ir. 1193. KlindmachilNst. Mit Rücksicht alls dic beginnenden Vorarbeiten für die am 30. April d. I. stattfindende drc'tnnddrcißigstc ^crlosun.q dor krmn. Grunil:iiilnstttllgo-Ol'lignlionrn wird dic Vornahme der Zusammenschreibung oder Zertheilung der bis Ende October 1871 zur Verlosung angemeldeten kram. Grundcntlasiuugs Obligationen, sowie ferner auch die Vornahme von solchen Obligationen, bei denen eine Aenderung der Nummern einzutreten hätte, für die Zeit vom 16. März l. I. bis zum Tage der Kundmachung der am 30. April d. I. verlosten Obligationen sistirt. Laibach, am I.März 1872. Vom krainischen Fnndcs-Auoschusse. (91—1) Nr. 967. Kundmachung über die <^rledi,;unss rinrr NffirierS-Mitwen. Stiftullss. Durch das Ableben der Hauptmannswitwe Antonia Kalker ist ein Jakob v. Schcllenburg'schcr Stiftungsplatz mit jährlichen 100 fl. ö. W. in Erledigung gekommen. Zum Genusse dieser Slisluug sind Vorzugs weise arme, in Kram ^I.mligc Witwen, deren Gatten als Ossicicre im k. f. Kriegsdienste verstorben sind, in deren Ermanglung aber auch Osficicrs-Witwen einer anderen Nationalität berufen. Die mit dem Tauf- und Trauungsschcine der Witwen, mit der Nachwcisung der Familien und Vcrmo'gcnsverhältmsse und mit dem Totenscheine des Ehegatten belegten Gesuche sind spätestens bis 20. April d. I. bei der k. k. Militär-Intendanz in Graz zu überreichen. Laibach, 1. März 1872. Vom krainischcn fandesauoschulsc. (87—3) " Nr. 212. Concurs. Zur Besetzung einer Aufschersstelle I. Klasse in der k. k. Männcrstrafanstalt in Laibach mit der jährlichen Löhnung von 300 fl., eventuell eine Aufsehcrsstcllc II. Klasse mit der jährlichen Löhnung von 260 sl., oder aber, falls eine Vorrückung stattfindet, eine Aushilfsaufschersstellc mit der täglichen Löhnung von 60 kr., bei Allen mit der kasernmäßigen Unterkunft nebst Service, dem Genusse einer täglichen Brotportion von 1 '/^ Pfund und der Mon- ^ tur nach Maßgabe der bestehenden Nnisvnninmgs-Vorsclnilt, wird der Concurs bis 10. März 1872 ausgcschricocn. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, und bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dien wcge bei der gefertigten Straf Hausverwaltung zu überreichen. Als Gefangenaufseher werden nur solche Be-Werber angestellt, welche des Lesens und Schreibens und der beiden Landessprachen kundig sind, auch wird darauf gesehen, daß jeder anzustellende Aufscher wo möglich in einer gewerblichen Beschäftigung geübt oder doch erfahren sei. Jeder aufgenommene Aufseher hat übrigens eine einjährige probeweise Dienstleistung als provisorischer Aufseher mit gleicher Löhnung und Bezügen zurückzulegen, wornach erst bei erprobter Befähigung dessen definitive Ernennung erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche eine längere Militärdienstlcistung nachweisen, fo^ ^ he mit dem Sanitätsdienste betraut sind, um ai ^,.....^?- aufschcr verwendet zu werden, und insbesonders vorgemerkte Militär-Aspiranten für das Iustiz-Aiessorl, werden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am 27. Februar 1872. M. k. Slralliauo-Ilelumllung.