H». 337. Donnerstag den 8H». Z. '!!<,. » (^) Nr. ?«75. Kund m a ch u n ft wegen Verpachtung des Bezuges der allge^ meinen Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch im Umfange sämmtlicher, im Bereiche der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion ^aibacli gelegenen l7 politischen und Steucrbczirke als: 1. Umgebung ^!albachs, ' bis Ende - April l8NN in den sämmtlichen, in dem unten ersichtliche!'. Ausweise aufgeführten 17. politischen und Steucrbczirken ihres Amtsbereiches im Wege der öffentlichen mündlichen Versteigerung und mit Zulassung schriftlicher Offerte unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht auögeboten werden wird. ».Beider mündlichen Versteigerung werden zuerst die von Nr. l bis einschließig Nr, »4 aufgeführten Steuerbezirke in Einem Komplexe ausgeboten. Der Ausrufspreis betragt für diesen Komplex 860,'ii f!. ö. W. 2. sodann werden die Steuerbezirke Adels-berg, Oberlaibach und Planina ebenfalls in Konkreto um den Ausrufspreis von 2AK77 si, 78 kr. ö. W. — Anbot.' fur cilizel»? Steli«-»-dczirkc dicjVr deiden Komplexe wcldeli »icht angenommen. Für die Ausrufspreise wird übrigens keine wie immer geartete Haftung übernommen, und der Pachter leistet auf das Rechtsmittel wegen Verletzung über die Hälfte Verzicht. 3. Die mündliche Versteigerung findet im Amtsgebäude der k. t Finau^Bezirks-Direktion zu Laibach am »2. Oktober !«.',!) um !l» Uhr Vormittags Statt 4. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach dem bürgerlichen Gesehbuche und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle jene Individuen sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung der Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Vtrafe belegt, oder welchr in cine friminaigerichs/icht' U/itcl-suchung verfallen sind, die dloft aub Abgang l'cchtt/chci- B^v^'se ausgchol'c'li wl Bna^c^ sehes über GeMs-Uederttellmgl',! wegen Schleich-handelö oder einer schweren GcfäUsübeNreNma. in Untersuchung gezogen und bestraft, oder we-gen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgesprochen wmdcn, sind durch sechs auf den Zeilpl/nkt der tt.l'elli>'s<,ng, odcl wenn derselbe mcht bekannt ist, der ElUdeckukq derselben folgende Jahre als Pachtungswerber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung des Pachtvertrages überhaupt, hat sich der Pachtlustige, vor dem Beginne der Pachtungs verhand/lniq über Aufforderung der Kommission Wit glaubwürdigen Dokumenten auszuweisen, 5», Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig legallsirten Vollmacht seines Machtgcbers bei der Kommission vor der L'zitation ausweisen. U"d dieselbe ihr übergeben. , « il»d 2 bezeichneten Komplexe festgesetzten Auörufspreise gleich komme. Es versteht sich übrigens von selbst, daß derjenige, welcher einen derartigen Konkretal-Anbot machen will, die Kaution auf die im §. li bezeichnete Art zu erlegen hat. l< Es ist auch gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung deS Verzehrungssteuer Bezu^ ges und zwar entweder des einen oder des an-dcrn dcr beiden Komplexe, oder für beide Kom plexc zusammen, einzureichen. 9. Bei schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: ?,) diej>lb.'n nlüsscn mil d.-,n zu Folqc K. its - Urkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im §. li angegebenen Instrumenten mit dcm Offerte vorgelegt werden, li) die schriftlichen Offerte müssen den Complex, für welchen geboten wird, genau bezeichnen und den angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem AnbotsteUer mit seinem Bor- und Zu-ncnncn, dann Charakter und Wohnort zu UlllVl fertige». Parteien, welche nicht schreiben tonnen, h^'l'" d^s Offert mir ihrem Handzeichen zu "'Nerfcrngsl, und daösewc nebst dein ron dem Namenoserllger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren (5ha-ratte,- m,d Wohnott cbenfaUä anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeill,chaftlich ein schllftlichcä DffcN anüstcUcn, so had;n stc in oems'lben öeizuscheil, daß sie sich a/6 Mltschlüdmr zur ungcchMcn.«Hand, nämkch Einer fur Alle, und Alle fur Einen dem Gefällöärac, zur Erfüllung dcr Pachtbedin-guligen rcrbinden Zugleich muff"' >ie in dem Offerte jenen Mnoffcrcntcn namhaft machcn, an wclchcn auch allel/, dieUebergabe i).s Pachwdj.ttes, so wie di odt nicht mehr angenommen. Die Fiuanz Behörde behalt sich ausdrücklich das Recht vor, je nach dem Ausschlage der nnindllcht'n odcr schriftlichen Anbote die Resultate drr Versteigerung für den einen oder dri» andern der beiden Komplexe, oder für den Ge-sammlkomplcx zu bestätigen, daher die für den einen oder den andern der beiden Komplexe verbliebenen Bestbieter dadurch, daß ein Konkretal-Anbot gemacht wurde, von dcr Verbindlichkeit ihrer Bestbotc bis zur oberwähnten Entscheidung über dcn^izitationsakt nicht enthoben sind. Mit der Bekanntgabe der Nichtannahme eines Anbotes werden die vorläufigen Kaulionen oder Kaulions-Deposl'tcn zurückgestellt. l l. Wenn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen Anbotes zosammen Bestbieter geblieben sind, so haben dieselben ebenso, wie es für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die A-bergabe dcs Pachlobjektes gl-schchen kann, > Wird die Zustellttttg eines amtliche/l Es/as-ses von Seite d«s Aerars wegen Abwesenheit >des PächteW-«V. (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Charakters und Wohnortes.) Von Außen: (Nebst der Adresse an die k. k, Finanz Bezirks-Direkrion in Üaibach uno Bezeichnung des Betrages deS beiliegenden Glides oder der Amtsquittung.) Offert fü'r die Verpachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer in den Steuerbezirken (folgt die genaue Bezeichnung der Steuerobjekte und> der Steuerbezirke, Ausweis der Steuer- und politischen Bezirke, rücksichtlich welcher der allgemeine Vcrzphrungssteuervezua. von den bezeichneten Objekten für die Zeit vom 1. November l859 bis letzten Oktober !86<> in Pacht gegeben wird, dann der Fiskalquoten so wie des Tages der mündlichen Versteigerung und des Zeitpunktes, dis zu welchem die schriftlichen Offerte einzubringen sind ^ N«me H7.7^^ Ausruftpreis Z^non 2tt ^ Tag ^., .,« ^ dc.) rcr Äcr^cchnmgs- einzeln ------- ^---------------- schriftlichen ^ 6^^,?^vl»<»!»vp<»^ slsNtl-V^ii^ '.'.7- b,r vorzunchmlNdlN Offcvtt si»,,»l'ri!i- ^, ^rr«^^vrz»rrcV ^^ ,^,.h .....,^ ^... < „. „ ^ , Vcrsi.iss.r»n., sscn sind l Umgebung «aibachz Wem ,^ ^ ,^,> ^ , »,,, Wein 2252 .,,>,,,, ' , ,» Wo>„ » . . . , ^ z,,jsch .^2« - ">«" - H „,ü Fe.stnh , , , ^em 2.,... ^ _ " ^ "' Fleisch l,2<» — ^- ^ «Lipp.ch , . , Wem !^ ^ ^.„ _ H ! ^ tz ' B.nosetsch . . ^w ^^ __ «<.,... ,- Z ^Z ^ ^ n.. Wein «?l2 ,.,... »^ V) ^ ^ ^"" - ... Flusch l,^'^ - '""! "- H. ! I « ^, «,, Wein 25,22 »l,^^ V " ^ >«. K.0NO., . . . Fsj" ''" - '«'« - Z « !3 ,, », ^ ... 1 Wein »512! 4,,,, - -: l> Radmanntzdorf . ^.,^ „»5.^ " 45,U, - " ! ;: Z !, . , , Wein 5,9«»' ,,,.,.! ^ « ^ ,^< H.a,nbmg , , 5,^ „„ - „«.«. - . ^ a 1» Lack , , . , Wcln .^8. ^ „^,, ^ .- ! ^ - Fleych l<»7<> , .^ ! 2? ^> ^ , ^ : Wein 4428 .^, / ^ ! 3 ^ vorstchlnle <^ Sttlnrbtzirff werds« iü 4 ___ L ciusgsl'i'ti». ^ ^ .5 A°..«b„g, . . W^n 5«» ., «,„ ,« , '« °b,',a,bach . , W» '.'c>rNtbcnde 3 Ttcucvl'tiirst. nämlich Post « Nr. 15, IN ,mo >7, >«',^^)^ 5^ K. k. Finanz-Bezirks» Direktion. Laibach am ». Oktober l«59. cH. 454. n (s) Nr. «2?8. Konk«,rS - Ausschrribuuss Zur Wieoerbcsetzung der durch Resignation des Lnkaö Svetez erledigten k. k. Notarstellc, mit dem Amtssitze in Sissek, haben die Bewerber ihre Gesuche, mit den erforderlichen Belegen versehen, u. zw.: die Staatsbeamten im vorgeschriebenen Wege durch ihre unmittelbare Be-Horde, die übrigen, in so ferne nicht die Bestimmungen des F. 14 der Notariatsordnung eintreten, mittelst der vorgesetzten politischen Behörde, binnen 4 Wochen, vom Tage der dritten Einschaltung dieses Ediktes in dasAmts blatt der hierortigen Zeitung, bei dirsem k. k. Landcögerichte anzubringen, Auster der Nachweisung der vorgeschriebenen juridisch-politischen Studien, und der mit gutem Erfolge bestandenen Staatsprüfungen, oder des erlangten juri dischen Doktorgrades, ist erforderlich, daß der Bewerber: «. österreichischer Staatsbürger ist; > 2. das Alter von 24 Jahren erreicht h^;' 3. sich zur christlichen Religion bekennt; 4 ihm die freie Verwaltung seines H^-. mö'gens zustehe, und von unbescholtenem Lebenswandel, endlich 5. der deutschen und kroatischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sei. Bewerber aus der Mitte der Advokaten müssen die nach den gegenwärtig bestehenden Gesetzen abgelegte Advokaten-Prüfung nachweisen und, nachdem auch jene Advokaten, wclchc die Advokaturs-Zensur zwar nur nach den früheren Gesetzen bestanden, sich I^och der durch die h. l. geltende Advokaten-Ordnung vorge-schriebenen nachträglichen Prüfung aus den neuen Gesetzen unterzogen haben, kraft dcr a l?. Entschließung vom 7. Februar >85^, Art. IV, zur Bewerbung für befähigt gehalten werden, ha-dcn diese die Ucberprüfung nachzuwci>en. Die Kautionsgröße ist im 3. Hauptstücke der No-5arlatöc,rdnimg vom 2». Mai !8',5, Nr. U4 des R. G. Blattes, enthalten. K. k Landesgencht, als provisorische No- tariatskammer, Agram am l4. Septem« ber »859. Z. 47U. » (3) "' " Nr/139^ Lizitations Kundmachung. Von dem k. k. Karster Hofgestütamte wird hiermit in Folge hoher Ermächtigung des hoch-lödlichen k. k, Oberstsiallmeisteramtes'ddo. Wien am 20, September ld»5!>, Nr. 8?W, >znr allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dcr Verkauf von Eichenstämmen, welche sich zu Werk-, Bau-und Brennholz eignen, im Walde zu Pröstranegg am l2. und zu Schickelhof am 13. Oktober l«5^, an jedem dieser Tage um 9 Uhr Vormittags im Wege der öffentlichen Versteigerung gegen ftlei.ch bare Bezahlung in österreichischer Währung unter nachstehenden Bedingungen stattfinden wird. 1. Für jeden einzelnen Stamm wird der Schätzungöwerch als Ausrufsvrcis angenommen und geschieht die Hintangabe an den Meistbietenden nur über den Schätzungswert!). 2. Die Wegräumung der Stämme, mit Ausnahme deS Stockes, auf dcn der Erstehcr keinen ^nspruch zu machen hat, darf in jenen Strecken, die einer natürlichen Verjüngung unterzogen worden sind und die an Ort und Stelle werden bezeichnet werden , nur bei tiefem Schnee zur möglichsten Vermeidung allfälliger Beschädigungen vorgenommen werden und wird die ^ Frist zur gänzlichen We.zschaffuilg sämmtlichen ! Gehölzes vom Beginne des Verkaufes biö !-I"^« Ostens Ende März l^tw festgesetzt, nach welcher > Zeit das k. k. Hofgestülantt die Wegräumung ! auf Nnko^n des Saumselige», veranlassen kann und das Gehölz als Eigenthum in so lange für ! sich behält, bis die Bringungskostcn hiei^ berichtiget werden. :». Das Waldzoichcn-Eiscn bestimmt die Tiefe pcS Btammcö, bis zn w^lch^n die Abstoct!l,„g vorgenommen werden darf. 4 Eine Aufscheite rung darf in dcn verlegten und bezeichneten Orten unter keinem Vor-wande vorgenommen werden, sondern muß außer der Einblankung geschehen. 5. Eine jede muthwillig herbeigeführte Be-schädigung der anstoßenden Stämme wird dem Forsigeseh gemäß bestraft; tritt eine solche jedoch ohne Verschulden des Käufers ein, so ist dieser Vorfall augenblicklich dem betreffenden k. k. Hofgestütsbeamten zur Anzeige zubringen, der auch die Wege bezeichnen wird, welche zur Verführung dcr Hölzer zu benutzen sein werden. U Das k. k. Hofgestütamt übernimmt für die veräußerten Stämme keine wie immer Nam-men habende Haftung. Lippiza am 24. September 1859. Z 480. » (3) Nr. 185«. Kundmachung. Zur Hintangabe des im k. k, Bezirke Idria an der Sairacher Bezirksstraßc über den Idriza-Fluß gemäß hoher k. k. Landcsregierungs-Genehmigung ddo <». August d. I., Nr. I38W, auszuführenden Neubaues einer gewölbten Brücke, deren Kosten auf .'liittö ft. 5,8 kr, ö. W. veranschlagt sind, wird die Minuendo-Versteigerung am 28. Oklober d. I. Vormittags !l Uhr hier« amts abgehalten werden. Zu dieser Versteigerung werden Unterneh-mungsliebhaber mit dem Beifügen eingeladen, daß Jeder, der für sich oder als Legal-Bevollmächtigter für einen Andern lizitiren will, das 5"/„ Vadium des Fiskalprcises vor dem Beginne der Versteigerung zi» erlegen hat. Schriftliche, mit dem 5,"/„ Vadium belegte Offerte werden jedoch nur vor dem Beginne der mündlichen Versteigerung angenommen. Der Kostenüberschlag, das Vorausmafi, dcr Bauplan und die öizltationsbedingnisse können täglich in den gewöhnlichen Amtsstundcn hier-amts eingesehen werden. K. k. Bezirksamt Idria am l5. Sept. «859.