^ V«H. Donnerstag am «8. September »8«s. Z. 375. u (2) Nr. I2925. Kund «l a ch u n g. Zur Lieferung des VrcnoholzbedarfeS auf den Winter '"V.86,, f"' die k. k. Landesbe.-horde im Belaufe von beiläufig Einhundert vierzig Klaftern, fü'r das k. k. Baudepartement im Belaufe von vierzig Klaftern, endlich für das k. k. Rechnungs-Departement im Be-laufe von siebenzig Klaftern 2^zölligen, trockenen, harten Holzes wird die Offertverhandlung hiemit ausgeschrieben. Die näheren Bedingnissc dieser Lieferung können bei der Hilsöämter-Direktion der Lau-desbcHorde eingesehen werden. Lieferungsosserte, welche sich auf diese Ve> dingnisse zu berufen haben und in welchen der Lieferungspreis in Gulden uild Kreuzern öst. Währ. mit Buchstaben auszuschreiben ist, sind versiegelt, mit der Ueberschrift: »Holzlieferungs-Offert für die k. k. Landesbehörde, daS Vau-und Nechnungs - Departement," längstens bis 29. September I8ll2 im Einreichungsprotokolle der k. k. Landesbehörde abzugeben." Die Eröffnung der Offerte wird am 3l> September d. I,, Vormittags um K» Uhr dei der Kanzlei-Direktion der Landesbehörde stattfinden, und cs steht den Offcrenten frei hierbei zu erscheinen. Von der k. k. Landcsbehördc für Kram. _____Laibach am 16. September l^t der Prüfling für das Forstschuh und technische Hilfspersonale, für das krainische, steler-märkische und küstenlandische Verwalnmgsgebiet im laufenden Jahre in Laibach abgehalten weiden. Dieß wird mit dem Beisahe zur allgemeinen Kenntnis; gebracht, daß die öffentliche Staals-forstpn'ifüng am !). Oktober d. I. um !> Uhr Vormittags im Rathösaalc dieser k. k. Landesregierung beginnen wird. Von der k. k. Landesregierung für Krain. _____Laibach am 4. September ltt«2. Z. 3v5 a (3) Kundmachn««;. In Folge des hohen Finanzministerial-Erlasses vom »3. August l. I., Z. 3ß der Hafer vollkommen trocken, h nicht genetzt oder genässet, voin Staube rein, ^ dickkonlig und mit keinen andern Früchten ver- ^ mengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch 5 und jeder n. ö. gestrichene Metzen im Netto- ^ gewichte wenigstens 48 Pfund schwer sein. s 3. Hat die Einlieferung in der oben be- z zeichneten Qualität in folgenden Terminen zu z geschehen, als, t Nach Lippiza: , im Monate November l8«2 . . I2twMctzen, s „ », Jänner ,8«3 . . l2. » April l8<».'t . . l5W « ^ ! Nach Pröstranegg: ^ im Monate November Itt«2 . . l. , » » April !863 . . !2W » ^ Nach Schükclhof: ^ im Monate ?lpril lu'st!it6Mte die Al'lin'ssliilg dcs Hafers un- , c»,t.ql'ltllch uol-ge,iommci! und die sogleicbe Ae- < zahlung für jede in dcr festgesetzten Qualität t und Zelt zugemessene Quantität gegen Vei- l bringung einer klassenmäßig gestempelten Quit- t tung nach dcn bedungenen Preisen geleistet ' nxrden. j Sollte dcr Liefcrungsübernehmer die Be- i Zahlung bci d,m k. k. Hofzahlamte ,n Wien vorziehen, so wird jolche gegen Beibringung dcr von dem k. k. Hofgestütamte ausgefertigt ten Lieferscheine und den klassenmäßig gesten^ pelten, auf das gedachte Zahlamt lautende Quittungen eingeleitet werden. Jedoch hat sich der LiefcrungSübernehmer hierüber beim Abschluß dcö bezüglichen Kontra? tes bestimmt auäzusprechcn. 5. Kann die Lieferung der theilwcisen Quantitäten an jedem Wochentage, jedoch mit Ausnahme der Sonn- und Fcieltage, von Früh 8 Uhr bis Nachm'ttag I ^r bewerkstelliget werden. «. Im Falle als zwischcn dem Lieferanten und dem k. k. HofgMtamte in Betreff der Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben stch beide Theile dem Ausspruche des dem Ablieferungsorte nächsten k. k. Bezirkamts-Vorstehers oder dessen Stellvertreters, nämlich für lippiza jenes zu S.ssana und für Pröstrcmegg und Echükelhof des zu Adelüberg, welchen in diesem Falle der schriftliche Kontrakt zur Einsicht mitzutheilen kommt, zu unterziehen. 7. Jeder Lieferuugslustige hat für jede einzelne oder für alle in den ' festgesetzten Terminen einzuliefern bestimmten Haferquantitäten schriftliche und wohl versiegelte," mit der erfor, derlichrn Kaution versehene und nach dem untenstehenden Formulare ausgefertigte Offerte, worin die Ziffer der Anbotspreise für je einen n. ö. Metzen Hafer mit Buchstaben genau be. stimmt scin musi, längstens b,ö 25». September l8«2, und zwar bis zum Schlage der I«. Vor-mittagöstundc bei dem k. k. Lippizaner Hofge, stütamte einzureichen. 8. Zur Sicherstcllung des allerh. Aerars at jeder Offerent ciuc Kaution von ltt")^ des l'dungenen Preises, welcher für die ganze, zur ieferung angebotene Fourage - Quantität ent-illt, entweder bar oder in österr. Staatspa-ieren nach dem letzten Wiener Börsen-Kurse zu .legen. N. Die Kaution des ErsteherS wird bis ach Erfüllung des Kontraktes zurückbehalten, amit das k k. Hofgestütamt in dem Falle, ls der Liefelungöübernehmer die kontrahlrte, )uantität in der bedungenen Qualität und »eit einzuliefern unterlassen sollte, in Stand esctzt sei, das Abgängige auf Kosten und Ge-ahl. des Erstehers beizuschassen, in welchem ?alle der Lieferant auch noch mit seinem andere Zeitigen Vermögen zu haften hat. Die Kau-ionen der übrigen Offerenten, deren ?lnbote ,ar bezahlt werden würde, wenn die übernonn iicne Lieferungsparthie vollkommen eingeliefert ein wird. 11. Es ist nicht gestattet, in den schriftlichen Offerten die Preisanbole entweder summa-isch, oder mit Perzentual- oder wie immer ge^ ntetcu Nachlässen zu bestimmen, und cs wlir->en ciuch jene Offerte, welche keine, in bestimmen Beträgen ausgedrückte Preisanbote cnthal. en, oder die, welche dem unten stehenden For-nulare nicht entsprechen, endlich jene, welche n dcr §. 7 bestimmten Zeit nicht eingereicht verdcn sollten, bei dcr Verhandlung gar nicht berücksichtiget werden. 12. Als Besibieter wild jener Osscrent betrachtet, welcher in dem gehörig verfaßten Offerte die geringsten Preise fordert. 13. Sino mehrere Offerte gleich, so steht dem hochlöblichen k. k. Oberststallmeistcramte die Wahl zwischen den Offerenten zu. Wenn in einem Offerte die Preise für alle, oder einzelne Lieferungsraten bestimmt werden, so ist der Offerent an sein Offert gebunden, selbst wenn dasselbe nur den Mindestanbot für eine Rale enthält und er folglich nur dcr Elsteher einer Lieferungsparthie würde. l4.Das vermöge ^>'. 7 gehörig verfaßte, und in der vorgeschriebenen Zcit eingereichte Offert ist für den Mindestfordernoen, welcher sich des Rückirittbefugnisses und der §. K<»2 des allg. bürgl. Gesetzbuches zur Annahme des Versprechens gesetzten Termine begibt, sogleich bei Ucberreichung desselben — für da5 k. k. Hofgestütamt aber erst nach erfolgtcr Ratifikation des hochlöblichen k. k. Obcrststallmeisteramtes, bindend. Das Rechtsmittel der Verletzung über die Hälfte kann von dem Ersteher nicht geltend gemacht werden. l5. Nach crfolgter hoher Ratifikation des von dem k. k. Hofgcstütamte g.pflogenen Aer-handlungöaktes wird mit dem C'lsteher eine förmliche Kontrakts-Urklnide in drei gleicklau« tendcn'Exemplaren enichtct werden; s« />'"'" dieser Exemplare hat der Ersteher den klassenmäßigen Stempel allein zu bestre.ten. ,<; Sollte der Er,leher ,lch weigern, d,e auöaestellte KontraklsUrkunde zu unlerfeMgen,, so verttitt das ratifizirtc Offert, in Verblndung, 55 A nut den Bedingungen dieser Kundmachung, die Stelle einer förmlichen Kontrakts-Urkunde, und das k. k. Lippizaner« Hofgestütamt hat das Recht und die Wahl, den Ersteher entweder zur Erfüllung diejes Kontraktes zu verhaken, oder den Kontrakt für aufgehoben zu erklären, und die kontrahirte Quantität Hafer auf (Gefahr und Kosten deö Kontrahenten entweder im oder außer dem Lizitationswege, wo immer oder um was immer für Preise beizuschaffen und die Differenz eines sich hiebei ergebenen höhern Preise« von dem Kontrahenlen aus dessen Kaution oder aus seinem sonstigen Vermögen einzudringen) im Falle aber die neuen Anschaffungspreise dem Preise dieses Kontraktes gleich oder niedriger als dieselben waren, die Kontraktskaution als ein, wegen des Kontraktbruches dem k. k. Hofärar verfallenes Angeld einzuziehen. Gleiche Rechte sollen dem a. H. Aerar zu-stehen, wenn der Kontrahent den in einer förmlichen Urkunde ausgefertigten Kontrakt in irgend einem Punkte mcht genau erfüllen würde. »7. Endllch wird cinvcrständlich festgesetzt, daß die k. k, österreichische Finanz - Prokuratur in allen, aus dem über die Lieferung zu cr-richtenren Vertrage entspringenden Rechtsstreit tigkeiten, wobei der Fiskus als Kläger anfiritt, sowie wigen Äewirknng der bezüglichen, Sicher--stellung und Exekutionsmittel, oei jenen Gerichten einzuschreiten befugt sein wolle, welche sich am Amtssitze der k. l. österreichischen Finanz-prokuratur befinden, und zur Entscheidung solcher Rechtsstreite, und zur Bewilligung solcher Sicherstellungs- und Exekutionsmittel kompetent sein würden, wenn der Beklagte zu Wien seinen Wohnsitz hätte/, /,' 1y. Außerdem wird ausdrücklich festgesetzt, daß die Preisanbotc i.l österreichischer Währung zu steilen seien. Vom k. k. Hofgestütamte Lippiza am 14. September lsi»2. Formulare zu den Licferun^sofferten. Ich Gefertigter (Wir Gefertigte) (verpflichte mich) (verpflichten uns) zur ungetheilten Hand, Einer für alle und alle für Einen, von der für das k.k, Karster-Hofgestüt im V.J. Itttt-j erforderlichen Quantität Hafer. (bei jedem Monat ist der Anbotöpreis mit Buchstaben nach §, 7 bestimmt auszudrücken) blS an Ort und Stelle zu liefern unv alle in Vc^ zug auf diese Fouragc , Lieferung eingesehenen Bedingungen genau zu erfüllen. " '"'Als Kaution lege ich (legen wir) im Anschlüsse den Betrag von.....öst. Wahrung bar oder in ö'stcr. Staatspapieren, und zwar Me Obligation Nr. . . auf . . . fl. . . kr. lautend bei. (Datum des Offerts.) Namensunterschrift des (der) Offerenten, dann dessen (deren) Wohnort und Stand. Von Außen: Offert des (der) N. N. für die Fonragc - Lieferung ..... in das' k. k. Hofgestüt zu Lippiza pro »nnn lttiiil. Mt. Das Offert ist mit einem :lfi kr. Stem-pel zu versehen. Im Falle in einem Offert mehrere Theilnehmer vorkommen, so kommt dasselbe für jeden Unterschrie-benen mit einem solchen Stempel zu versehen. Z^377. n (l) "öir? ,2^ K ll!t d m a ch u n ss. Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am lltt. September l. I. Vor-wittagö l0 Uhr in der Kanzlei d?S k. k. Bezirksamtes Senosetsch die versseig/rungsweise Verpachtung deö Bretter, und Holzwaren-Auf.-schlagcs im'Markte Senosctsch zum Besten des hicrortigen Lokalschulfondcs auf die weitere Zeit vom !. November l««2 bis Eilde Oktober !SU3 und allenfalls auch 1864 stattfinden werde. Wozu Erstehungälustige mit dem Beifügen eingeladen werden, daß jeder Lizitant eine lU"/^ Kaution zu erlegen habe, und die dießMigen Bcding'nissc täglich hieramts eingesehen werden können. Auch werden schriftliche, mit der obigen N)"/, Kaution versehene vorschriftmäsiig verfaßte Offerte angenommen, dic jedoch noch vor Beginn der Lizitation überreicht werden müssen. K, k. Beziiksamt Senosetsch am 5>. September I8U2. Z. 372. a ft) K ü n d m a ch u n ss. "" Nr l2:N7. Bei der k. f. hier, findet an nach' stehenden Tagen um 10 Uhr Vormittags eine öffentliche Lizitations-Behandlung statt, und ;war: .. «n ^-l ^« Auf die ^^^^^ Am Wogen Slcherftellung Zelt ______________________________________________________________ __________ voil ! t!!,» fl. ! kr. 22. n. der Reinigung und Ausbesserung der ärarischen Bett-Sorten ^ . . . . . . «^ ^ 5W — ^ !i. der Ausbesserung ärarischer Mehl- und Fruchtsäcke . 8 ^ K 5ll — 2<» ^ .^ der Reparatur cisener Kavaletts und hölzerner Bett- ^ ' ^. " ^ " statte........ ^ i ^ 25» - --------, ^ --------^--------------------------------------------------------------------------------------------------- 3 , c> :>. ?lbnahme von allem Vettenstroh . . . . ^ ' «^ 2l) — »- l). Abnahme von weißen, schwarzen und wollenen Belt- ^ ^ 2^ .^ hadern ........'. l — <-. Abnahme der Bäckerei - Asche . . . . ^ ! « 5» — Tagen nach erfolgtcr Genehmigung ist der Wein nach vorheriger Bezahlung aus dem betreffenden Keller wegzuschaffen. 4. Als Maßinhalt wird der am Fast befindliche Zimentirungsbrand angenommen, daher die Fasser wohl spuntvoll, jedoch ohne vorheriger Uebermcssung übergeben werden. 5. Es werden auch schriftliche Offerte angenommen, dieselben müssen jedoch vor Beginn der mündlichen Lizitation einlangen, auf die ganze ausgebotene Parlhie Wein lauten-, und durch das vorgeschriebene Neugeld versichert sein. -' —l"'^<». In Streitfällen entscheidet das Militärgericht. K. k. Aerpstegs - Magazin zu Laibach, am 8. September l8l»2. Z. l^2. (2) Nr. :itt