22? Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 31. Freitag den 7. Februar 1873. (53—1) Nr. 90S, Staats-Stipendien für den Vräuercurs an der landwirthscknft- licheu Lehranstalt ..Francisco Iosephinum" in Mödliuss. Das k. k. Ackerbauministerium hat für den Gräuercllrs an der landwirtschaftlichen Lehranstalt „Francisco-Iosephinum" in Mödling, welcher am 2. April 1873 eröffnet und am 26. Juli 1873 geschlossen wird, drei Stipendien von je einhundert und fünfzig Gulden ö. W. bewilliget. Zur Aufnahme in den Brauercurs, dessen Programm bei der Direction des Francisco-Iosephinums in Mödling behoben werden kann, wird erfordert: 1) der Nachweis einer guten Volksbildung; 2) der Nachweis einer entsprecheuden Verwendung in einer Bräuerei durch mindestens sechs Monate. Stipendisten sind von der Entrichtung des Lehrhonorars nicht befreit. Die mit obigen Nachweisen versehenen Gesuche sind bis längstens 10. März 1673 an das Curatorium der landwirthschaftlichen Lehranstalt „Francisco-Iosevhinum" in Mödling zu überreichen. Wien, am 28. Jänner 1873. Vom k. k. Ackerban-Minilterium. (33-3) Nr. 280. Concurs-Ausschmbung. Zur Betheilung aus der adelsberger Grotten- und Franz Metelko'schen Invalidenstiftung wird hiemit der Concurs ausgeschrieben, und es sind dazu im Alterhöchsten Dienste invalid gewordene, in keinem Invalidenhause untergebrachte Krieger berufen, wobei auf die erstere die in Adelsberg, auf die letztere aber die im Bezirke Nassenfuß gebürtigen und in deren Ermanglung andere in Kram geborene Invaliden den nächsten Anspruch haben. Der zu vertheilende Betrag beläuft sich bei jeder dieser Stiftungen auf 37 st. 80 kr. Die Bewerbungsgesuche haben folgende Belege zu enthalten: 1. den Taufschein zur Darthuung des Alters und des Geburtsortes; 3. den Beweis geleisteter österreichischer Kriegsdienste durch Militärabschied, Patentalinva-lidenurkunde und dergleichen; 3. den Beweis, daß der Bewerber wirklich in diesem Kriegsdienste invalid geworden ist, und die Beschreibung der Art der Invalidität; 4. die Angabe, ob der Bewerber ledig, verehelicht, Witwer oder Vcrsorger anderer Personen ist; 5. das pfarrämtliche, von der Gemeindevorstehung bestätigte Dürstigkeitszeugnis, worin genau angegeben sein muß, ob der Bewerber irgend ein liegendes oder bewegliches Vermögen, einen und welchen Aerarialbezug, irgend welchen Dienst oder Privatbeneficium hat. . D" diesfiilligen, nach dem hohen Finanz-uumsterm -Erlasse vom 19. März 1851 stempel-fteien Gesuche sind nur im Wege der politischen BeHorde, m deren Bereiche der Invalide seinen Wohnsitz hat, und zwar länqstens bis 20. Februar l.I. an die k. k. Landesregierung in Laibach gelangen zu machen. Lachach, am 9. Jänner 1873 ' Der k. t. Landespräsident: Auersperg w. p. (48-3) Nr. 801. Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landesgericht in Laibach als Preß-gericht über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt; Der Inhalt des in der am 28. Jänner 1873 herausgegebenen Nummer 1, Jahrgang V des in Laibach periodisch erscheinenden slovenischen Witzblattes „ürsuosh« auf der zweiten Blattseite abgedruckten Artikels mit der Ueberschrift: ,No-ZpMarMH kudarok" begründe den objectiven Thatbestand des Vergehens gegen die öffentliche Nuhe und Ordnung nach dem § 300 St. G., und das auf der vierten Seite abgedruckte Bild unter der Ueberschrift: .Uswvovsrski oku8« mit dem darunter befindlichen Gespräche der OigMlca und des Vlßuosh begründe das Verbrechen der Störung der öffentlichen Nuhe nach § 65 St. G. und dem Art. II. des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 8 R. G. B., daher gemäß dem § 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, Nr 7R G. B., die von der k. k. Staatsanwaltschaft durch die Sicherheitsbehörde veranlaßte Beschlagnahme der Nummer 1, Jahrgang V des slovenischen Witzblattes „Lrouwh« bestätiget und bei eingeleitetem objectiven Strafverfahren nach Artikel V des Gesetzes vom 15. Oktober 1868, R. G. B. Nr. 142, das Verbot der Weiterverbreitung die^ ser Nummer ausgesprochen, sowie die Vernichtung der mit Beschlag belegten 546 Exemplare derselben und die Zerstörung des betreffenden versiegelten Satzes wie auch der'Platte des obigen beanständeten Bildes nach § Iß und 37 des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 6 R. G. B., angeordnet wird. ____Laibach, am 31. Jänner 1873._________ (52^2) Nr. 1088. Kundmachung. Bei dem k. k. steierm.-kärnt.-krain. Oberlandesgerichte in Graz ist die Stelle des Hilfsämter-Directors mit dem Gehalte jährlicher 1300 ft. ö. W. zu besetzen. Bewerber um diesen Posten haben ihre Gesuche bis zum 20. Februar l. I. bei dem Präsidium dieses 'Obcrlandesgerichtes im vorschriftsmäßigen Wege einzubringen. Graz, am 30. Jänner 1873. (55^1) Nr. 74. Concurs zm Wiederbesetzung der zu Kopain erledigten Lehrerstelle. An der Volksschule zu Kopain ist die Lehrerstelle in Erledigung gekommen. Mit derselben ist ein fassionsmäßiges Einkommen von jährlichen 210 st. verbunden und ist wegen dessen Erhöhung die Verhandlung im Zuge. Die darauf Neflectierenden haben ihre Gesuche unter Beilegung der Befähigungszeugnisse und Nachweisung bisher allfällig geleisteter Schuldienste binnen sechs Wochen entweder im Wege der politischen Behörde des Wohnortes oder durch die vorgesetzte Schulbehörde, je nachdem die Bewerber bereits bedienstet sind oder nicht, bei dem gefertigten Bezirksschulrathe einzu< bringen. K. k. Bezirksschulrath Laibach, am 31. Iä'n^ ner 1873. Der Vorsitzende: Tchiwizbosen. (51^.2) ^ 9^7i3l0077 Kundmachung. Der Magistrat bringt zur allgemeinen Kenntnis, daß die Wählerliste für die Gemeinderaths-Ergän-zungswahlen für das Jahr 1873 durch vier Wochen im hierortigcn Expedite zur öffentlichen Einsicht aufliegen wird. Jedem Wahlberechtigten steht gegen diese Liste — sei es wegen Aufnahme eines Nichtwahlberechtigten, oder wegen ein^r etwaigen Auslassung oder nicht gehöriger Einreihung in den betreffenden Wahlkörper — das Reclamationsiecht zu. Diese Reclamationen sind jedoch bis zum 15. Februar l. I. mündlich oder schriftlich hieramts um so gewisser einzubringen, als auf später eingebrachte kein Bedacht genommen werden würde. Dies wird den Hausbesitzern zur eigenen Wissenschaft und weiteren Verständiaung der wähl» berechtigten Bewohner ihres Hauses bekannt gegeben. Stadtmagistrat Laibach, am 28. Jänner 1873. Dcr Vürgermeisler: Deschmann. M^ Nr. 635. Acitations-Kundmachung wegen Hintangabe der mit dem hohen t. k. Lan-desregierungs Erlasse vom 23. Jänner 1873, Zahl 693, im Bereiche des Bauvezirkes Rudolfswerth pro 1873 genehmigten ^Reconstructions- und Con-servationsbauten und Arbeiten an der Agramer-und Karlstädter-Straße wird die Minuendoverhand-lung am 19. Februar 1873 von 9 bis 12 Uhr vormittags bei der l. l. Ve-zirkshauvtmannschaft in Rudolfswerth abgehalten werden. — Die hiebei zur Ausbietung kommenden Objecte sind: ». Auf der Agramer-Strafte: l. Die Leillenmauerherjlellung im D. Z. VI/l4—15 mit ... 90 st. 54 kr. 2. die Relonsttuclion dcS Joche« der werjchliner Vrücke im D. Z. 1X/0—1 mit......316.34,, 3. die Reconstructionen an der rudolfswerther Gutlblüche im D. Z. IX/5-6 mtt.....16lb „ 90 ., 4. die Kanalherstlllung im D. Z. XII/12-I3......253,, 21 „ 5. die Reconstruction«« an der mun» tendorfer Hurlbrücke im D. Z. X1V/4—5 mit.....675 „ 1« „ tt. die Durchloßherstellung im D.H. XIV/lO-11 mit.....,47 „45 „ 7. die Oclände» und Randsleinher-sleliun« zwischen den D. g. XlI/8 —XV/10 m.t......729 „ 94 „ tt. die Reconstruction des Einrau-merhauses in Steindrucke! imD.Z. VI/7—8 mit .... H45 gg d. Auf der Karlstädter Straße :" 9. Die Reconstruction des O<ückcn-magazmes im D. H. I1I/6—7 mit 152 „ 99 „ ll). die Conservation der Kulpabrücke ,m D. Z 1II/6—7 mit ... 536 ,. 91 „ ll. die Oelanorrherstlllunll. zwischen dm D. Z. I/8-I/N mit . . 338 ,. 10 „ und l2. für deide Straßenzüge die Gau-Werkzeugs.Anschaffung mit , . 128 „ 40 „ üsterrcich. Währung. Zu dleser Minuendoverhandlung werden d« Unternehmungslustigen mit dem Bemerken ein«, laden, daß dle bezüglichen Pläne, Einheitspreis-Verzelchmsse, summarischen Kostenvoranschläge, dann dle allgemeinen, administrativen und speciellen Bau. und Lleferungsbedingnisse Hieramts einaesehen werden können. Jeder Licitant hat vor Beginn der mündlichen Verhandlungen fünf Percent vom Fiscalpreise als Reugeld zu erlegen, welches den Nichterstehern nach beendeter Licitation gegen Empfangöbestäti. aung rückgestellt werden wird, hingegen von den Erstchern sogleich nach erfolgt« Ratification des Licitationsresultates auf 10 "/„ der Erstehunqssumme als Caution zu ergänzen ist. Versiegelte, nach Vorschrift deS § 3 der allgemeinen Bedingnisse verfaßte, mit der lOpercen-tlgen Caution belegte und mit 50 kr. Stempelmarke verfehene schriftliche Offerte, worin jedes Object genau bezeichnet und auf der Außenseite jedes Object, für welches innen ein Anbot qestellt wird, angegeben erscheint, werden nur bis vor dem Beginn der mündlichen Ausbietung bei d« gefertigten k.k.Bezirkshauptmannjchaft angenommen