6S1 Amtsblatt zur Laibacher Zeituna Rr. 93. Samstag den 25. April 1874. (180-3) Nr. 551. Lehrstellen. Mit Beginn des Schuljahres 1874/5 kom-"len an den Staatsmittelschulen in Kram nachrannte Lehrstellen mit den im Gesetze vom löten ^ril 1873 systemisierten Bezügen zur Besetzung. 1- An dcr t. k. Oberrealschule in Laibach: eme Lehrstelle sür italienische Sprache; 2- am k. k. Real- und Odergymnasium in Rudolfswerth : drei Lehrstellen sür klassische Philologie, sub-sidiarisch, wo möglich, auch sür den sloveni-!chen oder italienischen Sprachunterricht; , eine Lehrstelle sür Naturgeschichte in Verbindung mit Mathematik und Physik, wobei die Kenntnis der slovenischen Sprache unerläßlich ist; eine Lehrstelle <ür Zcichnen. ^' Am k. k. Realgymnasium in Krainburg: eine Lehrstelle für klassische Philologie mit subsidiarischer Verwendung für slovenischen Sprachunterricht. 4> Am t. k. Untergyllinasilllll in Gottschce: eine Lehrstelle für klassische Philologie und eme.Lehrstelle für Geograsic und Geschichte, wobei die subsidiarischc Verwendbarkeit für den italienischen oder slovcnischen Sprachunterricht unter übrigens gleichen Umständen den Vorzug begründet. . Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig in-' werten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis zum 20. Mai 1874 ! ^ k. k. Landesschulrathe für Kram in Laibach Abringen. . Diejenigen Bewerber, welche sich gleichzeitig s°/ Mehrere der erwähnten Stellen in Competcnz ^ haben bezüglich jeder derselben ein abgcson ^, mit einer beglaubigten Abschrift des Lehr-' ^gungszeugnisses belegtes Gesuch beizubringen. Laibach, am 9. April 1874. K. K. fandesschulratl) für Kram. Der Vorsitzende: ^^ Fürst Lothar Wtetternich. ^^^-^3) 3lr. 465. Kundmachung. üer ^«lolge h. Landtagsbeschlusses vom !). Iän-^rmH w"d ein Landesschulbücherverlag zur biich. 3"be von slovcnischen Schul- und Uedungs-üiit " lür Mittel-, Bürger- und Fachschulen, iibm/"" ^" betrag von 10,000 si. ö. W. nie '"genden Dotation errichtet, ^ss^n " Hauptzweck dieses Verlages ist den Vcr-^glick ^"^""ter Bücher die Drucklegung zu er-3'oy^^' Den Verfassern werden aus diesem hoy ""r ausnahmsweise und nur sür solche Werke ^hsck^ ^""^igt, welche zum Gebrauche für ^tfäss bestimmt sind, wohl aber kann den 5^la ""e entsprechende Anzahl von Frei-^Aufl '^"lassen werden. Sind die Kosten ^ten d ^ ""^ Werkes durch Verkauf von Efem->lh eiub^ vollständig gedeckt, so werden alle '^ das u ?^" ^enlplare dem Verfasser desselben Di" m a>ä"^ Eigenthum überlassen, ^hllle in ^/"""scripte werden vor ihrer Ueber > g^" busen Schulbücherverlag der Prüfung , ^Usctii^^" Fachmännern unterzogen. Jene >? ^n m f ^"ben vor andern bei der Uebernahme ^°^6' iür welche das t. k. >n h " "lsterluul den Verfassern Remunera. ^ lnZs^s "Zt °b" welchc der k. k. Landesschul- h ^2 "' empfiehlt. ^ .^nntn^^ "" ^'" ^"s^e zllr allgemei bel ^ un 3^"^^ ^^ bie bezüglichen Via Sender ^V ^^"^ """9" das Manuscript blasse von k. k. Unterrichtsbehörden und mit Angabe ihrer Wünsche bezüglich der Druck> lcguug diesem Landesausschusse einzusenden haben. Laibach, am 18. März 1874. i Vom knnnischcn Anndesnusjchuffc. (182—2) . Nr. 511. Concurslundmachung. ! Bei dcr k. k. Finanzdirection in Laibach ist -eine Finänzrathöstellc in dcr VII., eine Finanz- sccretärsstclle und eine Finanz-Obercommissärsstelle in der Vlll.und eventuell eine Z-inanzcommissä'rs- ! stelle in der lX.und einc Finanz-Concipistenstelle in ^der X. Nangsklasse mit den systemmäßigen Be- l zügen zu besetzen. Bcwcrbcr um diese Dienstposten haben ihre Gesuche unter Nachweisung der erforderlichen Eigenschaften und Sprachtenntnisse binnen vierzehn Tagen im Dienstwege beim Präsidium der Finanzdirection in Laibach einzudringen. Laibach, am 13. April 1874. Präsidium der k. k. Finanzdireclion. (185 — 3) Nr. 166. Lehrerstellcn. Die an den neu activierten Volksschulen in Zagrac und Maichau erledigten Lehrerstellen, womit ein Iahresgehalt von je 400 si. verbunden ist, werden hiemit zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Bewerber um eine dieser Stellen wollen ihre documcntierten Gesuche bis längstens 20. Mai 1874 bei dem gefertigten k. k. Bezirksfchulrathe überreichen. K. k. Bezirtsschulrath Rudolfswerth, am 18ten April 1874. Der l. l. VlziilShmip:mmm nls Vorsitzender: l ^tel m. p. (184—3) Nr. 4637. Pvsttittgcld. Das Postrittgeld für ein Pferd und eine einfache Post für Eftrapostcn und Separatfahrten wurde vom 1. April bis Ende Juni 1874 im Küstenlande mit . . 1 ft. 88 kr., „ Kram mit . . . . 1 „ 51 „ fcstgefetzt. Hievon wird das Publicum infolge hohen Handelsministerialerlasses vom 27. März 1874, Z. 5828, in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 11. April 1874. K. k. Pojldireclion. (186—3) Nr. 663. Licferungs-Ausschreiben. Bei dcr k. k. Bcrgdirection Idria in Kram werden R8M> Motzen Weizen, «8«>«> „ Korn und G«>O „ Kuturutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und dcr Mctzcn Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-schaftsamtc zu Idria im Magazine in den cimen-tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Oualitä'ts. Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualisiciertes Ge-trcidc der gleichnamigen Gattung um den contract-mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu, tiefem. , Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des f. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Liefe< rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide lotn Idria zu stellen, und es wird auf Berlan gcn desselben der Werksfrächter Vonseite des Amtes verhalten, di? Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu kreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kassc zu Idria oder bei der k. k. Landes Hauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis H«>. Mai R»74, 12 Uhr mittags, bei der k. k. Berqdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern willens ist, und der Preis luoo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichcrstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lOperc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapicren zu dem Tages curse oder die Quittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. f. Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen wer^ den könnte. Sollte Contrahent die Bertragsverbindlichkei-ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht ein^ geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium als an dessen gesammtem Vermögen zu regrcssieren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge treide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständigt werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis Mitte Inni R»74, die zweite Hälfte bis Vnde Juni R»74 zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreidesäcke von der k. k. Bergdirection gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspescn, zugesendet. Der Lieserant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsb> dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Contracts-Bedingun-gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs- und Efecutionsschritte bei demjenigen im Sitze deS FiS calamtcs befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchen: der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k. k. Nergdirectwn Idria, am 19. April 1874.