LaitmcherWMtlmg. Rr. 135. Pränumerationsplei»: Im Lomptoil ganzj. ft. ll, halbj. fl. .1.50. Fill die Zustellung ins Hau» halbj.iwli. Hlit bel P°st g°n,l.ft.l5, halbj.fi. 7.5«. Montag, lö. Juni Insert« onsgtbühr bis ll> Zellen: imal «0 lr., »m.Wli., 8m.l fi.;l°nss pr.Zeile lm.s>ll.,»m.«ll., 3m. lN lr. u. s. »v. Insertionsissi'Mpcl jedeem. 50f». 1888. Amtlicher Theil. Je. t. k. Apostolische Majestät haben mit Aller-hvchslcr Entschließung vom 14. Mai d. I. den Sup-Plentcn am t. l. technischen Institute in Brunn Alexander MakowSty zum ordentlichen Professor an dieser Lehranstalt allergnüdigst zu ernennen geruht. Hasner m. s,. Der Instizminister hat den Amtsschrcibcr der Strafanstalt in Prag Adalbert Skon mal zum Adjnnctcn der Strafanstalt in KarthauS ernannt. Heute wird in deutschem und zugleich sloveuischem Text ausgrgrbeu uud versendet: besetz- und Verordnungö-Blatt für das Her< zogthum Krain. VI. Stück. Jahrgang 186«. Inhalt«-Uebersicht: Erlaß der l. l. Landesregierung f«r Krain vom 2«, Mai 1868, Nr. 3044, mit einer Erläutern»!, zmu 8 21 des Hcercö-Ergilnznngsgeselzes von: 2!). September 185,8. üaibach, den 15. Inni 1868. vom l. l. Ncdactiousbureau des Gesetz- uud Verordnungsblattes für Krain. Nichtamtlicher Theil. Der ermordete Fürst Michael war der Sohn deS Fürsten Milosch Obrenowics, gc-dorcn am 4. November 1825. Er erreichte also ein Alter von 43 Jahren. Er vermalte sich am 1. August 1853 mit der Gräfin Julie Hunyady. Sein Vater starb am 20. September 1860 und ein Pforten-Bcrat vom 7. October 1800 bestätigte den Fürsten Michael, ohne jedoch die Erblichkeit der Fiirstenwürde in seiner Familie anzuerkennen. Vom Jahre 1842 bis 1859 lebte Fürst Michael mit seinem Vater im Auslande, meist in Oesterreich. In Wien erhielt cr einen Theil seiner Erziehung. Letzterer Umstand hat ihm zum Theile die Sympathien des serbischen Volkes entfremdet, welches es lieber gesehen hätte, wenn cr sich in Petersburg statt in Wien, Paris und London aufgchaltcu hätte. Ueber daS Verhältniß der Damen, die sich in der Begleitung dcS Fürsten bei dem vcrhängnißvollcn Ereignisse befanden, theilt das N. W. Tagblatt Folgendes mit: Fürst Michael war mit der Gräfin Julie Hunyady, einer ungarischen Dame von großer Schönheit, verheiratet. Diese Ehe blieb jedoch kinderlos uud auf Andringen der Cousine des Fürsten, der gleichzeitig crmor» detcn Anka Eonstantinovitsch schied sich der Fürst von sciuer Gemalin im Juni 1805. Die Fürstin, der eine Pension von 10.000 Ducatcn auSgcworfcu wurde, lebt seit jener Zeit in Wien. Frau Anta Constanlino-witsch hat cinc^Tochter, welche sie, nachdem die Scheidung vollzogen war, an den Fürsten Michael verheiraten wollte. Der Fürst jedoch halte entweder keine Neigung zu der jungen Dame, die nach dem Telegramme bei der Kitaslrofthc verwundet wurde, oder aber cr scheute sich uus rcligiöscu Grüudcn, eine zweite Heirat mit einer nahen Verwandten einzugehen. Die Eheverbote sind nämlich in der griechisch-orthodoxen Kirche sehr streng. Genug au dem, die Dame Anla konnte den Plan, den s'c im Ange hatte, als es ihren Intriguen gelang, die Scheidung deS Fürsten von seiner ersten Gemalin dnrch-jusctzcn, nicht zur AnSführnng bringen, anfacgcbcn aber scheint sie ihn nicht zn haben. Ob nicht vielleicht m b'esen Verhältnissen daö Motiv zu der That der Nado-vanovitschc zn suchcu ist, werden spätere Berichte lehren. Von dem Blute der ObrcnowicS cxistirt gegenwärtig nur noch cin Knabe von 12 Jahren, Sohn ber im Jahre 1800 dnrch ihr Verhältniß zn Eusa bc-lannt gewordenen Marie Obrcuowics, den der Fürst Michael eine Zeitlang zn adoptiren gedachte und des-halb in Paris erziehen ließ. . . . Neber den Nachfolger des Fürsten wird die »nncr-Mb Monatsfrist zusammentretende Sknpschtina entschei-°en. Als Prätendenten werden neben dem Sohne des Warzen Georg, der Fürst von Montenegro, mit dein '.Hon wiederholt Verhandlnngen angeregt worden, und ^r ehemalige Minister deS Acußern, Garaschanin, einer ^' fähigsten Staatsmänner Serbiens, der erst vor ei-"'gen Monaten von dem Fürsten seines AmteS entho- ben wurde, weil er ihn von jeder weitergehenden Einflußnahme anf die Geschäfte fernhalten wollte uud sei« uen eigenen Willen stets dnrchznsetzcn versuchte, genannt. Garaschanin betrachtete übrigens die Fürsteuwürdc schon seit Jahren als das eigentliche Ziel seines Ehrgeizes und man sagte von ihm, daß cr langsam Vorbereitungen getroffen habe, um, wenn Fürst Michael kinderlos sterbe, sich sofort als dessen Nachfolger zn ftroclamircn. Endlich haben Gerüchte auch wiederholt auf den Fürsten Karl von Rumänien hingewiesen, der sich mit dem Plane trage, durch die Vereinigung von Serbien nnd Rumänien cin mächtiges Reich an der unteren Donan zn gründen; es hieß, daß die Aufmunterung, welche der Agitation in den angrenzenden türkischen Provinzen von Seite Rumäniens zu Theil wurde, den Zweck verfolgte, den Fürsten Michael iu der Gunst der slavischen Völkerschaften auszustcchcn und sich als den Hort der Unabhängigkcits-Idce derselben hinzustellen. Dürfte man den Anslassnngcn rnssischcr Blätter Glanben schenken, so wäre dies wenigstens insoweit gelungen, daß die Popularität des Fürsten Michael tiefer gesunken ist. Die nächsten Tage werden wohl darüber Aufklärung bringen. 128. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. Juni. Anf der Miuislerbanf: Ihre Excellenzen die Herren Minister Gislra, Dr. Vrestel, Graf Taäffe, Dr. Verger, Graf Potocli. Präsident v. Kaiserfeld eröffnet die Sitznng um 11 Uhr. Nach Genehmigung des Protokolles der letzten Siz< zuug wird folgende Zuschrift des Finanzministers vcr-lesen: In Folge allerhöchster Ermächtiguug beehre ich mich, dem löbl. Präsidinm im Anschlüsse drei Gesetzentwürfe, nnd zwnr ») betreffend die Acndernnn des Allsmaßcs der oirectcn Steuern pro I8i>8, l») betreffend die Ali-änoerimg der für die Crediliinng der VcrzchrunaMcllcr für Branntwein, Bier nnd Zucker bcstchcudcn Vorschriften, c) der Ausgabe neuer Schuldtitcl der bis' herigcn Staatsschuld zur vcrfasfungsmäßigcn Behandlung mitznthcilcn. Znr näheren Begründung ergreift das Wort Fi> nanzministcr Brestel: In Folge des vom hohen Hause in der Finanzfrage gefaßten Beschlusses, durch welchen das Ministerinn! aufgefordert wurde, neue Stcucrvor-lageu für dieses Jahr einzubringen, hat das Ministerium die Frage reiflich erwogen und hat bei der vorgc-rücktcu Zeit des Jahres gefunden, daß für jetzt nichts anderes möglich ist, als eine Erhöhung der bestehenden Stcnern eintreten zu lafscn. Man würde gerne davon abgesehen haben, aber nach der Ablehnung der Vcrmö-gcusstcucr ist dem Ministerium nichts anderes übrig geblieben, als den bereits im Jahre 1803 beschlossenen ,'2 Zuschlag zur Grundsteuer nnd '. Zuschlag zur Haus« classcnstcucr vorzuschlagen. Bei der HauSzinSstcucr glaubte das Miuisterium eine weitere Erhöhung nicht beantragen zn sollen. Was die Einkommen, nnd Erwcrbstcncr be« trifft, so mußte das Ministerium zu eiuer viel weitgehenderen Erhöhnng greifen, mn nur eiuen Theil des Deficits decken zn können. Die Ncgicrnng fcmd es für nothwendig, bei dcr Erwerbstcucr nud der Einkommensteuer cincn Zuschlag vou ^ des OrdinariumS, bei den Erwcrbstcucrpflichtlgcn dcr beiden untersten Elassen jedoch nnr cincn Zuschlag von ,'„ der ordentlichen Gebühr cin-inführcn, was für das lanfende Jahr gerade das Doppelte der bisherigen Einnahmen ausmacht. Durch diese Maßregel dürften 8 Millionen hereingebracht werden. In Betreff dcr beiden andern Vorlagen bemerkt der Minister, daß dieselben nichts Nenes enthalten, daß deren dringliche Behandlung aber nothwendig sei, weil ihre Wirksamkeit crsl später eintreten könne. Er beantragt daher die sofortige Vornahme dcr ersten Lesnng. In Betreff dcr Luxussteuer bcmcrkt dcr Minister, daß, nachdem cine gründliche Vcrathnng dieses Gegenstandes im Laufe der gegenwärtigen Session nicht mehr möglich sei, die Regicruug beschlossen habe, diese Vorlage erst im Herbste mit den übrigen Stcuervorlagen einzubringen. ES wird die erste Lesung der Vorlagen so« fort vorgenommen, und die Zuweifung an den Buget» Ausschuß beschlossen. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. Erster Gegenstand ist der mündliche Gericht des Bud, getansschnsscS über das Capitel des Staatsvoranschlages „Staatsschuld" und die Nachtragscrebit. Forderung des Ministeriums des Innern zur Errichtung von Hornvieh» Eontumazanstalten. Den Bericht erstattet Abg. Ninterstein. In Folge der beschlossenen Finanzgcsetze wurde das Capitel „Staatsschuld" im Finanzgcsctze in folgender Weife richtig gestellt: Titel :.): Zinsen dcr Staatsschuld . 114.858,902 fl. nach Abzng des Jahresbeitrages der Bänder der ungarischen Krone . . 29^88M)^fl. 85.070,902 fl^ Titel l>) für Schuldentilgung . . . 17.873,544 fl. nach Abzug des Beitrages der Länder der ungarischem Krone mit . 1.050,000 fl. cin Rest von......."16.823^544 fi. Capitcl 33 wird conform diesen Anträgen ohne Debatte angenommen. Bezüglich dcS vom Minister deS Innern verlang» ten NachtragscrcditS beantragt der Ausschuß, nachdem sich auch dcr Minister damit einverstanden erklärt hatte, das außerordentliche Erforderniß zur Errichtung von Eontnmazanstaltcn in Galizien und Bukowina statt der ursprünglich geforderten 110,000 fl. mit 100.000 fi., das ordentliche Erforderniß dagegen mit 13,500 ft. zu bewilligen. Auch diefe Anträge werden ohne Debatte angenom» men und hierauf das Finanzgcsetz pro 1808 vollständig erledigt. Hiernach sind die gesummten StaatSausgaben mit 320.230,120 fl. bewilligt. DaS Gesetz wird zugleich in dritter Lesung zum Beschlusse erhoben. Es folgt der Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage eines Gesetzes, wodurch das Mi» nisterium ermächtigt wird, die Statuten und das Reglement der priv. österr. Nationalbanl provisorisch abzuändern. Berichterstatter Winterstein verliest den Bericht und es wird hierauf das Gesetz ohne Debatte unverändert in zweiter nnd dritter Lesung angenommen. Durch das beschlossene Gesetz ist das Ministerium ermächtigt, Abänderungen dcr Statuten und des Reglements, welche die Erleichterung nnd Erweiterung der Bankgeschäfte bezwecken, falls solche von der National-bank nachgesucht werden, mit provisorischer Giltigleit vorzunehmen. Diese Abänderungen dürfen betreffen: 1. Die Höhe dcr in den Rcfcrvcfond zu hinterlegenden Quote und dic Dividcndenverthcilung, 2. dcn Kauf und Verkauf von Edelmetallen und Wechseln auf auswärtige Plätze uud die Einbeziehung dcr lctztcrn in die Notenbedcckung, 3. die Erweiterung des EommissionsgeschäftcS, 4. die Erweiterung des Darlehensgeschäftes nnd den Vorgang bei demselben, 5. die Erweiterung des EscomptegefchäfteS nnd dcn Vorgang bei demselben, 0, die Erweiterung deS Conto - Correntc und Girogeschäftes, 7. die Höhe des für das Hypothetargcschüft gewidmeten Fondes und dic Erweiterung dieses Gcfchüftes. (Schluß folgt.) Parlamentarisches. Wien, 10. Juni. Der v ol kswi rthschaft-lichc Ausschuß erledigte in seiner gestrigen Sitzung die Regierungsvorlage über cin Gesetz, betreffend die von Hypothctaran stalten ausgegebenen Pfandbriefe, wodurch dcn Pfandbriefen dcr Anstalten, wclchc sich mit Hypothckardarlehensgefchäftcn befassen, wenn sie mit staatlicher Genehmigung und unter staatlicher Anfsicht ausgegeben wurden, die Begünstigung ertheilt wird, daß sie zur Anlegung von Capitalien dcr Stiftungen, der unter öffentlicher Aufsicht stehenden Anstalten, dann von Pupillar., Fideicommiß- und Depositengeldern und zum Börscncnrse zu Dienst- und Ge. schäftöcautioncn verwendet werden können, welchen Vor. zug bisher nur die Pfandbriefe einzelner Institute in Folge von Privilegien, die ihnen vom Staate ertheilt winden, besaßen, indem er beschloß, dem Hause die Annahme dieses Gesetzentwurfes zu empfehlen. Denn die bisher in dieser Beziehung bevorzugten Institute bieten für ihre Pfandbriefe leine arößere Sicherheit als dic Pfandbriefe der anderen Institute der. selben Art, da in jedem Falle ein unbewegliches Gut als Pfandobject nur bis zur Hälfte des Werthes be. lehnt werden darf und der Werth der Hypothek immer nach denselben Principien und Maßstabe bemessen wer« den muß. Ebenso hat bei allen Hypothelaranstalten den Siz« zungen, in denen die Darlehensgesuche zur Entscheidung 1002 gebracht werden, ein landcsfnrstlichcr Colnmissär beizuwohnen, vl)n welchem gefordert wird, daß er mit den bestehenden Verhältnissen vertraut sei nnd alle auf die Wertherhcbnngen cinflußübendcn Umstände gcnan kenne. Der Ausschuß fand daher an der Tcxtirung dieses Gesetzes nichts zn ändern, nur fügte er als § Z die Dnrchführungsclanscl: „Mit dcm Vollzngc dieses Gesetzes sind die betreffenden Minister beauftragt" bei, welche der Regierungsvorlage fehlte, nnd stellt de» Antrag , das h. Hans wolle in die Berathung dieses Gesetzentwurfes eingehen. Durch diese Borlagen finden auch die dein AnS-schussc znr Berichterstattung zugewiesenen Petitionen der t. k. priu. gallischen Acticnhypothckcnbank nnd der k. k, priv. österreichischen Hypothekenbank, soweit sie diesen Gegenstand betreffen, ihre Erledigung. Insoweit aber die k. k. priv. östcrr. Hypothekenbank noch um andere finanzielle Vegünstiguussen, wie nm die Gebührciifrclhcit jener Urkunden, welche von ihr blos znm Behufe der Manipulation ausgestellt werden, der Pfandbriefe, der Quittungen über von Parteien geleistete Zahlnngcn, oder der Quittungen der Parteien über Zahlnngcn, welche ihnen von der Bank geleistet wurden, oder nm Ausnahmen von den bestehenden Justiz' gcsetzcn, welche bereits anderen ähnlichen Hypolhckar-crcditinslitntcn zugestanden wnrdcn, bittet, beantragt der Ausschuß, das hohe Haus wolle beschließen: diese Petitionen der Regierung mit der Auffordern»«, zn übcr-gebcn, dem Ncichsrathe einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den verschiedenen Bodcncrcditanstaltcn die gleiche Bcgnnslignng gewähre. In der gestern Abends stattgefundcnen Sitznng des konfessionellen An sschn sses wurde dcr Ent-wnrf eines Gcsctzesüber gc mis ch tc (5 h c n seitens des Ausschusses in dritter i^csnng genehmigt, so daß diese Angelegenheit demnächst im Hause zur Verhandlung gelangen kann. Abg. Dr. Figuly erstattete sodann sein Referat über die von der jüdischen Landcsgcmeindc in Böhmen, betreffend die Führung der jüdischen Matriken dnrch die katholischen Pfarrer, eingebrachte Petition, indem er einen diesbezüglichen Gcsetzcntwnrf vorlegte, zugleich jedoch beantragte, der AnSschuß wolle sich zunächst die Ermächtigung, beziehungsweise den Auftrag des Hanfes erwirken, einen folchen Gesetzcntwmf vorznlegen. Dieser Antrag wurde vom Ansschussc znm Beschlusse erhoben, Dericht des Ausschusses über die gemischten Ehen. Der confcssioneüe Ausschuß hat den Bericht des Abgeordneten Dr. Sturm über das Gesetz, betreffend die Ehen zwischen Angehörigen verschiedener christlicher Religionsbekenntnisse, bereits genehmigt nnd denselben zur Vorlage an das Haus gebracht. Derselbe lautet: In der 42. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 23. October 1867 wurde das Gesetz angenommen, wodurch die Vorschriften des zweiten Hauptstückcs des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches übcr das Ehcrccht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen nnd Bcstimmnngcn nbcr die bedingte Znlässigkeit der Eheschließung vor weltlichen Behörden erlassen werden. Gleichzeitig wnrdc der Antrag des confessioncllcn Ausschusses angenommen, wonach das Abgeordnetenhaus diesen Ausschuß ermächtigte, ein neues Ehcgesctz unter Anf-fassung der Eheschlicßuug als bürgerlichen Actes nnd nach dem Grnndsatzc der Unabhängigkeit desselben von kirchlichen Anordnungen zn entwerfen. Mit Rücksicht auf diese Ermächtigung hatte der Ausschuß die intcrconfcssioncllcn Bestimmungen in Ansehung der gemischten Ehen in den im December v. I. vorgelegten, nnd im Februar d. I. zufolge der eingebrachten Negierungsamendements abgeänderten Entwnrf eines intcrconfcssioncllen Gesetzes nicht aufzunehmen, sondern dcm neuen Ehcgcsctzc vorzubehalten beschlossen. Durch die bei diesen Beschlüssen nicht in Aussicht genommene längere Verzögerung des cndgiltigcn Zustandekommens der am 26. Mai d. I. publicirtcn cou-fessioncllen Gesetze, sah sich der Ausschuß bisher abgehalten, die Berathung eines neuen Ehegesctzes zn beginnen, insolauge das die Wiederherstellung des a. b. G. B. bezweckende provisorische Ehegesetz noch nicht von allen Gesetze gebenden Factorcn erledigt war. Die nahe bevorstehende Vcrtagnug der Sitzungen des Abgeordnetenhauses ließ es nun den confcssioncllcn Ausschuß als eine unabweisbare Verpflichtung erkennen, die ihm gesetzte Anfgabc wenigstens noch in Anschnng der dringendsten Fragen und soweit dies biuncn einigen Tagen überhaupt möglich ist, zum Abschluß zu bringen. Als eine dringende und unzweifelhafte Forderung der confcssionellen Glcichbcrechtiguug wurde seit dcm Erwachen des constitutioncllcn Lebens in Oesterreich die Emancipation der nicht katholischen Ehristen von der imperativen Intervention des katholischen Seelsorgers bei Verkündigung und Abfchlicßung von Ehen mit Katholiken betrachtet. Schon die Ministerialcrlässc vom 60. Jänner 1849, Nr. 107 R. G. B., und vom 14. Juli 1854, Nr. 193 R. G. B. änderten und erläuterten die entgegenstehenden Vorschriften der §§ 71 und 77 des a. b. G- V. in dicfcm Sinne, fanden jedoch leider selbst in ihrer beschränkten Emancipationstcndcnz von Seite der katho» tischen Geistlichkeit nicht immer und überall die gebührende Beachtung. Auch der im Jahre 1863 im t. k. Staatsmini-stcrium zur Vorlage an den Rcichsrath verfaßte Entwnrf eines interconfessionellen Gesetzes enthielt Bcstim-mnngen, durch welche die Verkündigung nnd Abschlic« ßnng der Ehe von nichtkalholischen mit katholischen Ehri-stcn von der imperativen Intervention der katholischen Seelsorger unabhängig gemacht werden sollte. Der Auoschnß fand sich daher anfgcfordert, diese Emancipation endlich zur Wahrheit zn machen nnd die hierauf de^üglichcu Bestimmungen, welche ans dcm im Ausschüsse berathenen Entwürfe des intcrconfcssioncllen^ Gesetzes nnr im Hinblick auf das ucnc Ehcgesetz und unr durch Beschluß einer sehr geringen Majorität aus-geschicdcu wurden, noch vor Vertagung der Session im Nachhange nnd als Eonscmicnz der ihm aufgetragenen Verfassung eines intcrconfessioncllcn Gesetzes vor das Mgeordnetenhans zu bringen. Dieser Ansicht entsprangen die Artikel 1 nnd 2 des beiliegenden Gesetzentwurfes, welche einer wcitcrn Rechtfertigung umsowcniger bedürfen, als dieselben unter Bescitignng einer der confessioncllcu Gleichberechtigung der nichtkatholischcn Ehristcn auf das grellste widerstreitenden Ausnahme der allgcmeiucn Regel der §§71 und 75> des a. b. G. B> vollkommen entsprechen, wor-nach die Verkündigung im Pfarrbezirle beider Brautleute und die Eheschließung vor dcm Seelsorger eines der Arautlente zu geschehen hat. Der Ausschuß konnte jedoch bei diesen Vcstimmnn-gen nicht stehen bleiben, sondern mußte auch jene, die gemischten Ehen betreffenden gegenwärtigen Gesetze in Betracht ziehen, welche mit den angeschlossenen uud bereits sanctiunirtcn Staatsgruudgcsetzcn nnd confcssio-bellen Gesetzen unvereinbar und deshalb nicht länger aufrecht zn erhalten sind. Nach Artikel 5 des interconf>.ssioncllcn Gesetzes gehen durch die NeligionSverändernng alle gcnosscnschaft» lichen Rechte der verlassenen Kirche an den Ansgctrc-tenen ebenso wie die Ansprüche dieses an jene verloren. Mit dieser Bestimmung gänzlich nnvercinbar erscheint die Vorschrift des § 11 l des a. b. G. B., wor-»ach das Band der Ehe nicht mir für Katholiken, son« dern auch für nichtlatholische Ehristcn als nuauflöslich erklärt wird, wenn nur ein Theil zur Zeit der Eheschließung dcr katholischen Religion zngcthan war. Der Artikel 3 des beiliegenden Gesetzentwurfes beabsichtigt den nichtkatholischcn Ehristcn ohne Rücksicht auf daS frühere Rcligionsbetenntniß dcr Gatten das Trennungsrccht zn sichern, welches ihnen nach Artikel 5) des interconfessionellcn Gesetzes auch im Falle des Ueber-trittcs von dcm katholischen zn einem nichtkatholischcn christlichen Religionsbekenntnisse zusteht und welches ihnen schon der § 115 des a. b. G. A. „nach ihren Rc-ligionsbcgriffcn" zuerkannte. Nach Artikel 14 des Staatsgrnndgcsetzcs übcr dic allgemeinen Rechte der Staatsbürger „ist dcr Genuß dcr bürgerlichen und politischen Rechte von dcm Religionsbekenntnisse nnabhängig." Dieser Grundsatz fordert mit zwingender Nothwendigkeit die Beseitigung aller auö blos confessionellen Rücksichten bestehenden Hindernisse nnd Beschränkungen der Eheschließung. Indem nun dcr Ausschuß in Ansehung der Mischehen zwisch,n Ehristen uud Nichlchristen dcr Ansicht war, daß diese uach dcm obigen Grundsätze nnbcdingt zu gestattenden Ehcn dic einem nencn Ehcgcsctzc vorzubehaltende allgemeine Einführnng der Eivilchc voraussetzen, glaubte man vorläufig doch einen dcr schreiend« slen Ucbclständc der gegenwärtigen Ehegcsetzgcbung beseitigen und das der bürgerlichen Freiheit wie selbst den Anordnungen dc3 a. b. G. B. offenbar widerstreitende Ehehinderniß des Katholicismus aufheben zn müssen. Während im § 119 des a. b. G. V. dcm getreu« ten nichtkathollschen Ehegatten nur die Wicdervcrcheli-chung mit solchen Personen verboten wnrdc, welche erweislich die Trennung veranlaßt haben, erfolgte dnrch die Hofdckrctc vom 4. nnd 26. August 1814, Nr. 1099, und vom 17. Juli 1835, Nr. 61, I. G. S., eine Er-Weiterung dieses Verbotes dahin, daß anch die Wieder-verehelichung getrennter nichtkatholischcr Ehegatten mit Personen des katholischen Religionsbekenntnisses über« Haupt untersagt worden ist. Gestattet mm das Gesetz einem getrennten Ehe» gatten überhaupt die Wicdcrverehelichung, so erscheint cS als eine unzulässige Beschränkung der bürgerlichen Freiheit durch das Religionsbekenntnis;, wenn die Wicdcrucrchclichung mit einer katholischen Person untersagt ist. Diese Vetrachtnng liegt den, Artikel des Gesetzentwurfes zu Grunde, welchen der Ausschuß mit dem An-trage überreicht: ..Das hohe Abgeordnetenhaus wolle dem Gesetzen!» würfe, betreffend dic Ehcn zwischen Angehörigen ucr< schiedener christlicher Coufessionen, seine Zustimmung ertheilen." Das neue Preßgeseh in Frankreich. Paris, 7. Juni. Der „Monitcnr" veröffentlicht die Circularc, welche von dcm Minister des Innern und dcm dcr Justiz in Betreff dcr Stellung, welche die Verwaltungs- nnd die Gerichtsbehörden nunmehr auf Grund der neuen Prcßgcsctzgcbung den Journalen gegenüber einzunehmen haben, an die Präfcctcn nnd die Staatsprocuratorcu gerichtet worden sind. Dein Eircu-lar des Iustizministcrs ist noch eine ausführliche Anweisung beigefügt, wie die cinzclucu Bestimmungen des Gesetzes ausschließlich vom gerichtlichen Standpunkte aus aufzufassen nnd in Anwendung zn bringen sind. Die Eircularc verfolgen eine liberale Richtnng. In dcm Rundschreiben des Instizministcrs heißt es nntcr Anderem: .... Jedermann wird anch fernerhin feine Pflicht thnu. Die Regierung verlangt, wie in dcr Vergangenheit, von den Richtern nur motiuirtc, logische und unparteiische Urthcilösprüchc. Die Gerichte'werden, nnbc« rührt durch locale Strömungen, die Wahrheit feststellen nnd sie in schlichten und bestimmten, cbcn so festen, als gemäßigten Erwägnngsgründcn darlegen. Sie werden in allen Fällen, wo cS sich nm keine Privatangelegenheiten handelt, ansschlicßlich mit dem öffentlichen Anklagcamtc bcanftragt, anch fernerhin den aus dcr Er-fahrnng Ihnen erwachsenen Regeln nachkommen. Ohne Ihre Ermächtigung sollen die Substitute keinen Preß« Proceß einleiten. Im Falle einer materiellen Zuwiderhandlung, wo ersichtlich im guten Glauben gehandelt wurde, soll eine officiöse, wohlwollende Mahnung den Geranien des Journals znr Rückkehr zu dcm gesetzlichen Zustand auf< fordern. Ist der Fall schwieriger oder gewinnt die Zuwiderhandlung einen dauernden Charakter, so werden Sie mir unter Zusendung dcr betreffenden Schrift Ihre motivirte Ansicht übcr das Vorhandensein des Vergehens und nbcr die Zweckmäßigkeit einer gerichtlichen Verfolgung oder eines etwaigen, schadcnbringcndc Ir-rnngen berichtigenden einfachen Comimmiqul> mittheilen. Dcr Einfluß des Journalisten, der Zustand der öffentlichen Stimmung, die gerechten Empfindlichkeiten und selbst die Vorurtheile müssen von Ihnen abgewogen werden. Dank Ihrer Bekanntschaft mit den Interessen Ihres Ressorts und Ihren Beziehungen zu den Verwaltungsbehörden. Ich fordere von Ihnen nicht, daß Sie sich in passiver Weise meiner Leitung unterordnen, sondern daß Sie darauf halten, die Ansicht, welche Ihnen Ihr Gewissen eingibt, zur Geltung zu bringen. In drmacuden ssällcn und angesichts z. O. V0N Umtrieben, wie sie manchmal in den letzten' U..g«n. blicken cincS Wahlkampfcs vorkommen, könnten Sie, vorbehaltlich einer Mennigen Berichterstattung an mich, sofort die Untcrfnchnng einleiten, so wie ihre feststehende Ueberzeugung mit der des Präfectrn des Departements übereinstimmt. Jedenfalls nehme ich keinen Anstand zu erklären, daß nichts den Gedanken der Negierung ferner steht, als eine ängstliche, argwöhnische Uebcrwachung der geringsten Verstöße der Presse. Man muß dcr Uncrfah-renlictt und dcr Uebcrcifrigkeit etwas zugntehalten. Unchrlichkeit nnd Gewaltthätigkeit allein müssen Bestrafung nach sich ziehen. Niemals gewiß würden wir zugeben, daß man dcm Recht auf Schmähung und Verleumdung, das man umsonst als wesentlich für die Prcßfrcihcit ansgcbcn möchte, princ,picll irgendeine Be-stätiguug zu Theil werden ließe. Dagegen sollen aber die Kritik und die Discussion politischer und administrativer Handlnna.cn keinerlei Beschränkungen erleiden. Weder die Ungerechtigkeit der Vcnrthcilnng, noch die Erbitterung dcr VcrwaltungSbcamtcn sind hinreichende Gründe, die Tribunale anznrnfcn, wenn der Schriftsteller nicht die Absicht hatte, übcr die Grenzen des Controlirnngsrcchtcs hinauSzngchcn, das selbst denen, welche keinerlei Anftrag dazn von ihren Mitbürgern erhalten haben, durch unsere Sitten nnd selbst dnrch unsere Gesetze eingeräumt wird. . . . Aus Serbien. Belgrad, 12. Juni. DaS diplomatische Corps, angeführt von dcm englischem Gcncralcousul als Doyen, versammelte sich im Ministcrinm des Acnßcrn nnd drückte dcr provisorischen Statthalterschaft in rührenden Worten fein tiefstes Beileid an dcm Unglücke aus, das Serbien dnrch die wilde Mordthat, der dcr edle Fürst unterlag, betroffen hat. M«rinovic als erstes Mitglied dcr Statt-halterschaft antwortete dankend für diese gefühlvolle Theilnahme an Serbiens Traner. Heute erwartet man ans Wien die Fürstin Julie Obrenovics. Morgen uud übermorgen wird die Leiche des Für" sten öffentlich ausgestellt. Belgrad, 12. Inni. ..Vidovdan" fordert daS serbische Voll auf, die Ruhe und Ordnnng aufrecht zu erhalten und sich den LandeSgesetzcn zu unterwerfen. Belgrad, 13. Juni. Eine Proclamation des Kriegsministers an die serbische Armee gibt knnd, der Wille des verblichenen Fürsten sei gewesen, daß dessen Neffe Milan Obreuovics Nachfolger werde, und fordert die Armee auf, den Willen deS Fürsten auszuführen- 1003 Das Militär nahm dic Proclamation Mistig anf. Dic Sknpschtinawahlcn finden ain ^l. Inni, dcr Zusammentritt dcr Skupschtiua am !^l. Inli statt. Oesterreich. HOien, 12. Juni. (Parlamentarisches.) Die Vertagung des Ncichörathcs ist nunmehr dcfinitiv für den 28. Juni in Aufsicht genommen. Für den Zu-sammcnttitt der Landtage hat es bcim 15. August sein Verbleiben. — 1A. Illni. Vorgestern, den II. Juni, ist die Frohnlcichnambproccssion, wcgcn ungünstiger Witterung, in dcr Mclropolitankirchc zu St. Stephan, unter Äeiwohnung Sr. k. t. Apostolischen Majestät und Ihrer k. l'. Hoheiten der Herren Erzherzoge Franz Karl, Wilhelm, Leopold und Rainer mit dem herkömmlichen Gepränge abgehalten worden. Pest, II. Juni. (Dementi.) Der Meldung des „Noui Pozor", daß die Stellung des Bannö-Stcllvcr-trctcrs Baron Nanch erschüttert sei nnd daß seine Dc Mission in hiesigen NcgicrungSkrcisen gerne gesehen würde, wird in Abgeordneten- und NcgierungSkrcisen entschieden widersprochen. — 12. Iuui. (Dcr ungarische Text deS WehrgcsctzeS) wurde vom Ministcrrathc geuchinigt; die Vorlage dcSsclbeu vor den Reichstag erfolgt in der nächsten Woche._________________________________ Ausland. München, 12. Juni. (Militärisches.) Dcr württembcrgischc OcncralstabSchcf v. Sukow ist behufs VcrhandluuaM über gemeinsame militärische Angelegenheiten, namentlich betreffs dcr Festung Ulm, hier eingetroffen. Paris, 12.Juni. (Dementi. —Serbien.) „La France" dcmcntirt das Gerücht über angebliche Vorschläge des Freihcrrn v. G c u st, die eine Allianz zwischen Rußland, Preußen und Oesterreich bezwecken. — Dasselbe Journal, den Tod des Fürsten Michael besprechend, sagt: Sichcrc Nachrichten gestalten zu vcr» sichern, daß zwischen den Garanticmächten übcr die ver» schicdcncn Interessen, welche sich au dieses Ercigniß knüpfen, eine vollständige Uebereinstimmung herrsche. (Vevantepost.) Athen, N. Juni. Die Türken wurden am 28. Mai bei Gazy, vier Stuudcn von Hc-raklion, von den Insurgenten geschlagen nud iu die Festung zurückgedrängt. — Dcr König reist nächste Woche znm Empfange feiner Schwicgcrmnltcr nach Korfu. — Der General Kolokotronis ist gestorben. — Rangabe (Vater) ist dcfinitiv znm Gesandten in Paris ernannt worden. — Nangabe (Sohn) bleibt vorläufig Geschäftsträger in Washington. — Im Pyräns sind drei Schiffe Mit Getreide für die lrctensischcn Flüchtlinge ans Odessa ciilgelcmgt. — C o n st a n t i n o ft c l, l^. Inni. Scr-dar Ekrcm Onicr Pascha ist ziini Commandanten dc<< ersten Armcccorpo ernannt worden. — Dic preußischen Instrnctorcn in dcr türkischen Armcc erhielten den iltang eines Pascha. — Dem Snltan wurde am Pfingstsonn» tage ein Sohn geboren. -- Wegen des fortdancrndcn türkisch-serbischen Zwistes sind heuer keine persische Pilger in Bagdad angekommen. HlMsneuigkeiten. — Se. Majestät der Kaiser Ferdinand haben zur Unterstützung dcr Abbrändler zu Opatowitz in Mähren 500 fl. zu spenden geruht. — (Sanetionirtes Gesetz.) Die „Wl. Zlg." Vom 13. d. M. pudliciit das Gesetz, betreffend die Organi-sirung der Nezirtsgericht?. — (Vrand in der Staatsdruckerei in Wien.) Am 11. Juni um halb fünf Uhr flilh bemerkte die Hcmtzinspeclio» dcr Staat^druckerci Rauch in cinem Locale der sogenannten Creditsablheilung nnd clstattlte dem in der linmilttlbarcn Nähe wobnendcn Director unverzüglich die Anzeige. Da die Credilsabtheilungen »inter Gegensperie der Aufsichtscommissäre stehen u»d diese nillt nahe genug wohnen, muhte ein eiserner Fensterbalken gesprengt werden lind durck diesen wuide das auf einen engen Raum beschränkte Feocr i» wenigen Augenblicken gelöscht. Als in-zwischen auch die Thüre aufgebrochen war, sah man, das; "ur die Hülste einer Kupferdrnclpresse verkohlt, sonst aber Namentlich an dcn in verschlossenen Behältnissen verwahrten, "och in dcr Anfertigung befindlich»" Credilspapicren lein schaden geschehen war. Ueber die Veranlassung des Feners lann man nur vage Vermuthungen hegen. In der belrcs-senden Abtheilung wurde bis 8 Uhr Abend« gearbeitet und beim Schlüsse des Locales die vorschriflimäßigc Untersuchung vorgenommen i in anderen Abtheilungen waren dlc Arbeiter lüs 4 Uhr Morgens beschäftigt. Um 0 Uhr Abends halte der Director dcr Anstalt persönlich noch einen Rundgang dulch alle Stockwerke gemach!, ohne etwas verdächtiges zu bewerten. — (I- Professor August v. Siccardsburg) ^tit wälmstcr Theilnahme bringen wir die Trauernachricht, ^ah am 11. d. M., 0 Uhr Nachmittags, Professor Augusl v- Siccardsburg in Weidling bei Wien gestorben ist. So ^ar es auch dem zweiten der Künstler, in deren Hände der Vau des Opernhauses gelegt wurde, nickt gegönnt, die Vollendung ihreü großartigen Welles zu erleben! nach wenigen Wochen folgte auch Sicccndsburg seinem langjHhiigen freunde und Kunstgeliofsen v. d. Null in daö Grab. — (Eine Fahrpost ausgeraubt.) Der „Pr." wird au3 Aglam, 11. Juni, lelcgraphiit: Gestern wuroe di>> Fahspost bei Alt-Gradisla ausgeraubt, der Postillon erschossen. Die Thäter sind unbekannt. Die ganze Drau-a/'gend wi>d von übergetretenen ungarischen Räubern unsicher gemacht: die Behörden verfolgen sie unausgesetzt. Locales. — (Verlöre n.) Ein rnndcsMedaillon, blau email!»t, mit Perlen besetzt, zum Springen, ist von der Post bis zur Slernallec in Verluft gerathen. Der redliche Finder wolle lolchcö gegen Belohnung von 2 fl. bei dcm Local-Polizei-amtc abgeben. — (Zur L uib ach-Villa cher Eisenbahn.) Der Präsident der hiesigen Handels- u»d Gcwerbrlammer, Herr V. C. Supan, welcher bekanntlich die Initiative für dic Laibach-Villacher Eisenbahn ergriffen, seiner Zeit an das hohe Ha»dclöminifletium ein anösührliches Elaborat geliefert und seither als Obmann des betreffenden Eisenbahncomilu lungilte, hat, wie wir vernehmen, Sr. Excellenz dcm Herin Reichölanzler Frciherrn v. N e n st auf telegraphischem Wege o>n gebührendsten und herzlichsten Dant ausgesprochen für die so warme Bcfüuvoltung dieser Vahnstiecte im hohen Reichsralhe, worauf Se. Excellenz ebenfalls telegraphisch diese Kundgebung freundlich erwiederten. So viel wir weiter vernehmen, beabsichtigt die hiesige Handelskammer, ihrem Secie-lär, zugleich Mitglied und Secrclär des Eisenbahn. Comity Herrn Neichslllthöabgeordneten Dr. Tom an, in nächster Siz-' zung eine besondere Dankadresse zu votiren für die rastlose und unermüdliche Thätigkeit, welche Herr Dr. Toman in oer Gscnbahnangelegenheit, dieser Lebensfrage für unser Oberland, in Wien an dcn Tag gelegt hat. — (Nahn Laibllch-Tarliis.) Dem Reichöiaths-abgeordneten Dr. Tom an sind aus Anlaß der Votirung der Vahn Laibach-Tarvis j^ Ubgeordnetenhausc zahlreiche Telegramme und Zlischnslen verschiedener Corporalionen und Vertretungen aus iirain zugekommen, welche davon Zeug« nib acbcn, daß dieser Beschluß in Laibach und in ganz Obcrtrain die sreudigste und danloollste Aufregung hervorgebracht hat: so von dcm Präsidium der Handcls- und Ge« werdclammcr, von dcm Centralausschusse der Landwirlhschafts« acsellfchaft, von den Gemcindevorständcn vetschiedener Slädle, wie Klaii'bura, Lacl u. a. m. Letztgenannte Stadt gab ihrer großen Fieude den lautesten Ausdruck durch Beleuchtung, Pölwschlissl', Musik und Sla.'a-Nufe aus den h. Ncichsralh und alle Begründer und Gönner der so dringend nothwendigen und sehnsüchtig angestrebten Vahn. — (Kunst ver einsv erlös un g.) Bei der gestern stattgefundenen Ziehung wurde Kirchner's Oelgcmäloe „Partie aus Südtirol" mit der Serie (' 7 vom Hcnn Andreas Mallilsch in Lcubay, die Ku»slblälter l und N Serie ll ^7 und Serie 1> 23 vom Herrn Vittor v. Lan« ger l>i Poganiz und Prämie Ili Serie ^ 91 vom Heiln ,U o l t n i g in Oberlaibach gewonnen. — (Concert.) Unsere geehrte Landsmännin, die k. l. Hofopflnsäügerin Fil. Colestine Pichler wird, um viel. fach ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen, kommenden Mittwoch Abend im Theater tin Concert veranstallcn, bci w'lckcm Fil. Eberhart, die Herren Zappe und Mo» ravec und die hiesige Negimentscapelle mitwirken werden. Wir zweifeln nicht, daß diefes Concert sich einer ausnahmsweise» Theilnahme zu erfreuen haben wird. — (Loc alpolizeiliche Amtshandlungen) wurden im Monate Mai d. I. folgende vorgenommen: 5 Violbüclcreirevisionen, 12 Fleischnachwägungen, 9 Schlacht' localitälenrevisioncn, 9 Confiscationen von Waagen und Maßen, 3 Anstünde wegen Slandausstcllung, 1 Uebettie-tung dcr Rcinlichleilsvorschristcn, 116 Verhaftungen, 54 Anzeigen an die Strafgerichte. 2 Abstrafungen wegen Nichl-zuhaltung dcr Sperrstunde, 02 Abstrafungeu wegen Bcttelns, 74 zwangsweise Entfernungen und 32 andere localpolizciliche Abstrasungen. — (ssran trust and im allgemeinen Kra nkeu-l) a u s e im Monatc Mai 180 8.) Am Schlüsse dcs Monates April sind in der Behandlung verblieben 385 Kranke, 153 Männer und 232 Weiber. Zugewachsen sind im Monate Mai 195 Kianle, 90 Männer und 105 Weiber. Ae-uaodelt wurden 580 Kranke, 243 Männer und 337 Weiber. Entlassen wurden 190 Personen, 95 Männer und 101 Weider. Gestorben lind 11 Männer und 10 Weiber, so verblieben in dcr Behandlung 303 Kraute, 137 Männer und 220 Weiber. — (Diöcc sa nve rä nd eru nge n.) Herr Simon Peharec hat auf die Dechanlei St. Ruprecht resignirt. — Herrn Johann Smole, Coopcrator in Altenmarlt, wurde die Pfarre Obertuchcin verlieben. — (Die Liste der Cur gaste und Fremden des Bades Krapina-Töplih in Lroatieu) vom 7. Juni weist bereits 326 Nummern mit 455 Personen aus. — (Schlußverhanolungen) beim k. k. Landes-genchte in Laibach. Am 17. Juni. Michael Cimperman, Iokann Viranl und Jakob Mooic: schwere körperliche Äe-fchädigung und öffentliche Gewaltthätigkeit; Lukas Bizjak und Jakob Vizjat: schwere körperliche Beschädigung. — Am 18. Juni. Stefan Miheuc: Dicbstahl; Gregor Verbic und Franz Spenko: schwere körperliche Beschädigung i Georg Hagar: Vergehen gegen die Sicherheit deö Lebens. — Am 19. Iun^i. Josef Alic: Diebstahl'. Johann Mogajna l>ln., Johann Mogajna M. und Johann Millavuc: Diebstahl: Lulas Stibil: Betrug. (Korrespondenz. Aus Lack, II. Juni Abends, wird uns geschrieben: Aus Anlaß dcr eingelangten Nachricht von der Bewilligung des piojecliilen Baues der Eisenbahnlinie Laibach - Tarois seitens des hohen Abgeordnetenhauses herrscht hier allgemeiner Jubel. Stablbeleuchlung, Pbllerfchüsse und Plahmusil. Die freudige Aufregung wird dadurch vollkommen gerecht-fertigt, daß nun auch unsere Stadt endlich zu einem Bahn-Hofe gelangt. Die diesfälligen Vortheile für den allgemeinen Verkehr, Handel und Industrie sind evident. — il. — (Kirchendiebstalil.) Am 13. d. Nachts, wurde in dcr Stadtpsarrlirche zu Klage » furt das Mutter-Mtcsbilo snncs fämmllichen Golo- uno Silberjchmucles, be« stehend in Colliers, Ringen, Kreuzen, Münzen, Medaillons, Ketten lc. beraubt, mehrere Schmuäsachen sind mit echten Perlen beseht. Der Gesammtwerch beträgt bei 000 fl. Juristische Gesellschaft in Baibach. Protokoll der l^Xll. Versammlung, welche Samstag den 6. Juni 1868 von 0 bis 8 Uhr Abends im GesellschaflSlocale abgehalten wuroe. Vorsitzender! Der Präsident Herr Dr. v. Ka lt e n e g ge s: Schriftführer: Der erste Secrelllr Dr. v. Schrey. — 13 Mitglieder. 1. Der Vorsitzende theilte das Schreiben Sr. Exellenz des Herrn Iustizministers Dr. Eduard Herbst mit, welcher fur seine Ernennung zum Ehrenmitgliede des Vereines seinen Dank aussprach, und ^erichlcte sodann übel einige in» uerc Vellinsangelegenheiten, betreffend den Vollzug der in der letzten l^cneralvcrsammlllng beschlossenen Herabsetzung de3 Custoshonorarcs und Dienerlobnes auf jäbrlich 120 fl. 2. Dcr erste Secrelilr brachte den Austritt der Ver» cinsmitglieder Herren Dr. Joseph Orel und Dr. Johann Vleiweis und die Beitrittserklärung des Herrn l. l. Con< ceptspralticanten Friedlich Killer zur Kenntniß, welch' letzterer sodann als Vereinsmitglied ausgenommen wurde. 3. Herr Dr. Johann Ahacic erölteite in Fortsetzung des in der l^lX Versammlung gehaltenen Vertrages die weiteren von ihm über Besitz und Servituten an unbeweg» lichen Sachen und die Competenz der politischen Behörden in Bezug auf letztere gestillten, dem Vlotololl beigehefteten Rechtsfragen. Die Fragen Z. 3 und Z. 4 beantwortete der Herr Referent dahin: n) Das Regalrecht des Reservates der Waldungen zur Beförderung des Bergbaues ist leine Zueignung der Waldungen, sondern enthält nur die Anordnung der Holzvei-clbsolgung an die Bergbaubercchtigten, also eine Brschiäntung des Diöposilionörechles der Waloeigenthümel in Betreff der Waldprooucte. ^ <)) Die den Gewerls!l! i>rmc!i)>,> ,< ,^, vüixli) leinen Titel zum pri< valrcchllichen Eigenthum gebe, indem dasselbe ein Regierung«' recht fei. Die Frage Z. 5 beantwortet derselbe dahin , dah die Gesetze ocn politischen Behörden lein Recht geben, zum Schuhe des Besitzes von mit Einforstungen belasteten Waldungen, Vel< fügungen zu treffen. Diese Aebördcn hc.dcn nur die Servitutsausllbung zu schuhen, jeder andere Einfluß auf dingliche Rechte sei geseh« widrig. An der Debatte nahmen der Herr Landesvräsident Conrad v. Cubesfeld, dann die Hellen Dr. Schövpl, Dr. v. Lehmann und Dr. v. Kaltenegger Theil, Übereinstimmend die Bemerkung beisügend, dah die Ausrechlhallung der össent-lichen Ruhe und Ordnung den Wirkungskreis der politischen Beholden betreffe, insoserne also derlei Störungen des Be< sitzes und der Servituten an unbeweglichen Sachen von ihnen zu wahren seien. Das rüclsichllich der letzteren etwa ver« hängte politische Provisorium sn also nur ein polizeiliches. Herr Dr. v. Lehmann erörtert an einem speciellen Falle die mit politischen Provisorien bezweckte Wahrung des national-ökonomischen Interesses zur Erhaltung der Forste, insbesondere solange die Eigenthums- oder Servitulsbersch-ligung im Streite sri, wogegen Dr. v. Kaltenegger dieses (Forstaussichls-) Recht aus tem Forsigesehe ableitete, welche Frage jedoch mit dem faclischen Besitze nicht zusam. menhänge. Die Frage Z. L beantwortet der Referent dabin, dah über die Zuweisung der gesetzmäßig liauidirten Waldschaben. ersähe der Strafiichter sofort erkenne, die Parteien also nlcht etst auf den Rechtsweg verweisen sollte. iM Herr Dr. Suppau erllätt sich mit dieser Ansicht nur für den Fall cinvecslalldsü, wnl» die Person, wacher der Sä'adenersatz gebühre, gewiß ist. Ebenso bemelkt Herr Dr. v. Lehmaun, das, zweifelhafte Rechts-, namentlich Eigenthumsverhältnisse die Vet» Weisung der Parteien auf den Nechtsweg rechtfertigen würden. Herr Dr. Schöppl fügt bei, dah dies speci'.ll dann schon nach dem Gesetze geschehen müsse, wenn der Schadenersatz nicht nach dem Waldsckadenlarise bercchnct willde oder nach diesem nicht erhoben werden lönne. Herr Dr. Ahacii entgegnct , daß die öffentlichen Vi!cher u»d der über den Besitzstand landtÄslicher NealitHten maßgebende ständische Cataslcr über die Eizenlhumssragc entscheiden und vom Strasrichtcr von Amtswegen zu bcinct-sichtigen feie», und felbst dcr Sleuercataslei jür denjenigen, der bezüglich dcr Steuerpflicht als der Bescher gM, cö auch in Vczug auf da5 correlative Recht des Grundbesitzes bei Ermanglung gegentheiliger Bewcise bleibe. Mithin sli cs bedauerlich, wenn der Slraftichtcr nicht auf Glund dieser Behelfe entscheide, sondern scincr persönlichen Ansicht folgf, was schon den Stantsa.nindgcsel',en zuwiderlause, wtlchrn zu Folge immer nach dem Gesetze entschieden werben muß. Der Herr Landcspräsidcnt Conrad v. Eybcöseld wendet gegen die ledige Berücksichtigung der Cataslraldalcn die Gefahr von Ungerechtigkeiten «in, da ville dolt alö Besitzer und Steuerpflichtige Erschnnende es in der That nicht sind. Die Fragen Z. 7 und Z. 8 beanlwoitet Herr Dr. 31ha cit dahin: '<>) daß alle Versügungöhandlungen über mit Servitulen belastete Waldungen nui dem Cigenthümer zustehen und nur die gesetzlichen Beschränkungen Objecte politischer Einflußnahme seien; !)) daß alle Verordnungen der Negk'simgsolgane, welche Gesetze einschränken oder erweitern, sich Rechte der Gesetzgebung anmaßcn, Acte der bureaukratische» Despotie, des Aml-Zmißblauches u. dgl. seien. Zur Frage Z. 9, welche die p ol i t i s ch e Skliucsttalicm der Waldung Ilouca und der Weißenfelscr Waldungen betraf, bcmeitle dcr Vmsihende, daß dieselbe gegenwärtig noch lausende Verhandlungen betreffe, somit einer Discussion sich entziehe, zumal ohne Kenntniß der speciellen Velhällnisse. Dcr Vorsitzende ladet die Versammlung ein, über ti? Drucklegung des Vertrages deö Herrn Dr. Ahacic, insoweit derselbe für das juristische Wissen allerdings Inteltssa»t«s enthalte, schlüssig zu werden. Hielüber stellt Hl. Dr. Ahacic den Antrag auf Drucklegung scincs Aufsatzes in den Vereinsmittheilungen. Herr Dr. Suppau bemerkt, diese Drucklegung tonnte nur dann stattfinden, wenn der Herr Verfasser eine für den Druck entsprechende Redignung seincs Elaborates gestatte. Der Voisitzrnde schlicht sich dieser Bemerkung mit der Erklärung an, daß in dcm Aussähe eine über den Vereins» zweck greifende Kritik enthalten sei. Herr Dr. Ahaöic erklärt, an seiner Aussage leine Aenderung anbringen und für den Fall, als die Versammlung die Drucklegung „icht beschließt, denselben selbst im Dlucle veröffentlichen zu wollen. Herr Dr. S u pp a n wahrt dem Vereine das Recht, für die unter seinem Namen herauszugebenden Publicationen eine angemessene Form zu wählen. Der Antrag des Herrn Dr. Aha?i? auf unveränder« lcn Abdruck des fraglichen Vortrage« wird hierauf zur Ab« stimmung gebracht und abgelehnt, was Herr Dr. Ahacic Mit der Ertlälung beantwoltet, aus dem Vereine zu treten, und die Velsammlung verlaßt. 4. Ueber Antrag des Votsitzenden wird beschlossen, den von dem Herrn Staalsanwalte Dr. v. Lchmann in dei I.Vll. Sitzung mitgetheilten Strasrcchlssall zur Lehre vom Verbrechen des Bctcuges durch Meineid in den Vereinsmillhei-lungen abzudrucken. 5. Sohin schließt der Vo»sihcnde wegen vorgerückter Stunde die Versammlung mit dem Bcmeltcn, daß er zur Besprechung dcr weiteren Punkte der Tagesordnung tine Velsammlung in li Tagen einberufen weide. Nencstt Wst. (Triginal'Telegramm der „Laibacher Zeitung.") Wien, »4. Juni Abends. Das officielle serbische Regierungsblatt in Vclgrad meldet: Urheber der Mordverschwörung ist der cut» thronte Fürst Alexander Karageorgievics. Des Mörders Haupt wird jedoch die serbische Krone nicht tragen. — Michael Obreuovies «3«, ist gefallen, — es lebe Milan Qbreuovics IV. Agra m, 13. Juni. (N. Fr. Pr.) Milan Olire-nouics wurde zum Nachfolger des ermordeten Fürsten ausgerufen. Es gilt als constatirt, daß Karagcorgicvil!ö den Vorgängen in Toptschidcr nicht fremd und die Partei dcr Scrvsto Omladina (dic jungserlnsche Partei) an denselben bethciligt sei. — General Gadlcnz ist als Stellvertreter des Kaisers zur Beerdigung des Fürsten nach Belgrad abgereist. Paris, 13. Juni. Die „France" sagt, Prinz 'Napoleon werde seinen Aufenthalt in Wien nni eine Woche verlängern. Der Prinz hat den König uon Hannover besucht und ciue Einladung zum Diner vci dem-seldcn angenommen. Demselben Blalte zufolge constati» rcn nencrc ^cachrichtcn aus Berlin eine gewisse Verschlimmerung im Zustande des Grafen Bismarck. — Die „Patric" schreibt: Der Neffe dcs Prinzen Äiichael, Milan Obrcnooicö, ist, von den hervorragendsten Persönlichkeiten dcr hiesigen serbische» Colonic begleitet, nach Belgrad abgereist. Paris, 13 Inni. Der „Constitulioncl" oemcn-lirt die Behauptungen einer Berliner Correspoudcnz dcr „Times" vom !». Iuili, betreffend line angeblich vom General Ducrot vorgcnomlncnc militärische Nccognosci-ruilg am rechten Nhcin-Ufcr. - - Der „Constitulionncl" sagt, die „Times" habe wissenschaftliche Beobachtungen für eine strategische Necognoscirung gehalten. Belgrad, 13. Iuui. (N. Fr. Pr.) Peter Kara-gcorgievicS wird als Mitglied eines bis Neusatz sich verzweigenden Gcheimbnndes beinzichtigt, dem Mordcom-plote nahezustehen. Belgrad, 13. Juni. Die hiesige Gemeindevertretung proclamirtc einstimmig Milan Obrcncvics, den Neffen dcs ermordeten Fürsten, als präsumtiven Thronfolger. Zn Gunsten dieser Thronfolge wird im ganzen Lande die Stimmung genährt. Das bisherige Resultat der über den Mord deö Fürsten unnnterbrochcn fortgesetzten Untersuchung constatirt eine Verschwörung zu Gunsten dcr Dynastie KaragcorgicwicS. Die eingezogenen Mörder heißen: Nadovanovich aus Schabatz, Nogich und Athanaztovich aus Poscharevaz. Die Be« Horde in Schabatz ist fast anßer Stande, die Familie Radovanovich gegen die Wuth des Volkes zn schützen. Telegraphische Wechselcoursc. vom 16, Iuui. bp^rc. PielalliqueS 57.30, — «>pcrc. Melalliqucs mil Mai^ und lliouember-Zlliseu 58 70. — bperc. National Alilchen 63 50. - 1«3'/,- Handel und Wl'kswirtljschaWches. Hur ^inanzfrage bringt die „Linzer Ztg." vom lO. d. neueidings einen bcachlenswellhen Artikel, dessen Schwerpunkt in der Veweisflchrung liegt, daß die Aedeu» lung tes am 6. d. von der Majorität des Nbgcordneten» bauses gcfahten VeschlusseZ nicht blos in der Vcnucrsung d«l von der Majorität des Finanzausschusses gesellten An« träge, also i» cincc negativen Kundgebung, sondern viel» mehr in dem positiven Resultate beruhe, bah überhaupt nur eine vcuiable Steuer geschaffen wurde, der nur eine Mari-malgrenzc nach oben gcscht wurde. Das Gewicht, heißt eö in dem Allikll, besteht zunächst darin, daß jene 10 pCt. nur die äußerste Grenze der Hühe bezeichnen, das; sie eine Herabminderung nicht ausschlieszcn, dah auf duse Weise also nur eine tcmpoiä're Steuer geschaffen wird. Jedermann wild e,lennen, daß eine temporäre Steuer, weit entfernt Zinsenleduct'.on zu sein, all die Lllchaltipunlte beseitigt, auf welche sich die mannigfachen Kundgebungen dcr in« und ausländischen Handelskammern und sonstigen voltöwnlhschajl» lichen Korporationen slllhcn. Wiid durch die Einführung dieser Steuer dic Consolioirung unserer finanzullcn Zu-ftänoe ermöglicht, so unterliegt es leincm Zweisei, dah vie Negicrung über kurz ooer lang auch in die Lage verseht werden wird, dem temporären und variablen Cliaraltcr die« er Steuer Nechnung zu tragen und sie, sobald eö die Vel« bältmsst,' gestatten wi!tdeü, wieder herabzumindern. So bietet der momentane Verlust bereits Aussicht ans eine Compensation, als welche die innere Werthoerbesserung der Staatöeffecten betrachtet werden muß. Natioualbank. Der letzt anögegebülic Wochcnauöwcie ltber den Stand dcr Nalioualbail! zeisst gegen den 3l. u.M. folgende Veränderungen : Der Vöcomfttü (5)3!» Mill,) uahin um ^,«58.181 fl,, dcr Lombard <^3-ii Mill.) uxi 1l7,000 ft, all. Dem enlfprcchciid verminderte sich dcr Äanlnolciinnilauf (2^?,700.? fl, zu Das Eisellbllhlltarifaesetz im Herrenhaus^. Die Fiiianzcomniission dcö Hcrrcnhaiiscö hat dic Acralhuncicil dcs dic«fällis>c!i Gcsctzcülwnrfcö brcudigt und braiilragt dic imucriin-dcrlc Axnahuic dcösclben nach dciil Äcschlussc dcö Äbqcorductcu-Hansel, Oinc Miiwriläl dcr (5o>n,uissii,>i! hat sich cin milndlichcs Scparatvotiiln auf Ablehnung dcö OcfctzcS vorbchallcn. Varon Kraus; will, cnlgclicu dcm Ocsctzl'utiuiirfc, der dic Äcmcssung dcr Tarifc nach dcm Durchschiiittc dcr vcrgangcucn Jahre fchscht, (5ü!schädig>i!lg nach dcii Vestiimiuiiigcu dci« bilrgcrlichcil Ocsctz: duchcij l>canlran/u. Ausprägunst »euer Tchcidemilllze». Dic Finanz-coilninssion dcö Herrcuhausci« Hal sich gca/nubcr dem Gcschcnt-wurfc, bctrcffcnd dic Auöprciguiil; iicucr Schcidcmiluzcn, zustimmend ausgesprochen und wird dcin hohen Hausc dcssen Au-nähme cinpfchlcn. Frclhcrr u. Hoct jcduch wird in eincm Scpa-ratuotiim llcbcrgan^ znr Tazicsnrdiliiug bcantragcn, weil die »cue Hchcidciinliizc nach Gewicht mid Feingehalt von dcn Prin-cipicn adwcichc, dic im Intcrcssc einer allssciuciittii europäischen Alilluzrinignng aufgcstcllt wurdeu. ^!aibach, 13. Juni. Auf dem heutigcii Marltc siuo er-schicllcn: 4 Wageu mit Getreide, 2 Wagen mit Hcn und Stroh (Heu 21 Cir. 24 Pfd, Stroh 1« Ctr. 85 Pfd.), 3l; Wagc» und 1 Lchiff (3 Klaflcr) mit Holz. DurchschnittS-Preisc. ______.«.—_ Mlt.° Mg,.- fl.ti.fi. lr. fl. lr. fl.! lr. Wcizcu vr. Mcheu 5 70 6 5)0 Butter pr. Pfund -40—!— Korn ,. 3 50 3 80 Eicr Pr, Stllct —^ - — Gerste „ 2 8<> »- Mllch pr. Mas; -10 — Hafcr „ 2'— 2— Niudsicisch pr. Pfd. - 2l------- Halbsrucht „ —-. 4 40 Kalbftcisch „ -18------- Hcidcn „ 3 50 3 44 Schwcincslcisch „ 2— 5 — Schweineschmalz „ —45— — Wein, rother, pr. ^ ! Specl, frisch, „ — 38 — — Eimer-------10,— — geräuchert „—40—— —weißer „ — — 12! — Angekommene Fremde. Am I I. Juni. Stadt TUien. Dic Hcrreu: u. Kalchber^, l. I, gchcim. Noth, und Pilz, Kausm, uon Wicn. - - Florianiit, Gemerlö-Direc' tor, von Eiönnn. — Waldun,a, von Graz. — Stipauovic, von Zraucr. — Thomas nnd Isidor Manze, vou VcrboSco. Vlcfant. Die Hcrrcu: Schivaal,, voil Wicii, Prcttel, Kanfm,, von Tricst. — Pitschmaun, Kaufm., von Vcrlin, — Iänilz, von Thurnamhart. Meteorologische Neohachluilgell iil Laibach. ""^U. Mg."32«^ ^-12.0 SO f. schw ttilbe ^1 12. 2 „ N. ! 32«.„? -s-,3.< SO. schw. gan; brw. ! ^° >10 „ At>. j 32(!,8ü -j-11.Ä SO, schw. gauz bcw. .! ""^" <>U. Mg. 32?.«« -!-11,4 windstill trübc 13. 2 „ N. 326.'.>? --14.5 l windstill lrllbe 0.^ 10 „ Ab. j 327..I» -s-12.8 ^ windstill trllbe «U. Mg. 327,9!» -j-I2.z OSO.schw, grijßth, bcw. 14 2 „ N. > 328.15 - K'.? SO. schw. f. ganz vcw.! 0.«<, l0„ Ab. ^ 328.58 I ^-13.n SO. s. schw. z.Häljtc bcw. Den 12,: Kllhlc Witterung anhallend. Dic Nollendecte tagitber sseschlossci!, Nachmillag inl Norden gtlichtct. Lcmgjamcr Woitrnzug. Dcn 13.: Woltcndeclc lagttdcr dicht gcschlossc». Einigc Regen» lropfcn. Dcu 14.: Bormiltag in Nord gclichte!, ^iachunltag thcil-wtisc Aufhcilcrima., Abcnd? zunehlUciibc Acwüllung. Schwacher Südost. Miloc Willerling. DaS Tassci>>ni!lcl dcr Wärme am 12. um 2<1", am 13, nm I Ü", am 14. ,nn 0.7" unter dcm Normale. Verantwortlicher Rcdactcur: Iguaz v. K l e i u ni a l> r. ÄNsl'l»nli«»ris^t TU:en, 12. Iuui, Die Course aller Paplcrgatlungcu schwächten sich mcrtlich ad, während Devisen und Valntcn um wcuige Äruchlhcilc anzogen, Gcld ftllfsig. Oeschiift «essentliche Tchuld. ^. des Staates (für 100 fl.) Geld Waare In «l. W. zu 5pCl. <ür 100 st, 54.90 55 - In üsterr. Währung steuerfrei f8 80 58,90 '/, Vteueranlehen iu öst. W. . 25 «740 «lomo-Rmtensch. zu 42 I.. » oerlosbar zu 5°/. 96.10 96.30 E. M. 1 Nationalb. aufo.W.verlosb.5 „ 91.50 91.75 Ung. Bod.-Ercd.-Aust. zu 5'/, „ ^.50 92.75 Mg. ust. Boden-Ercdit-Anstall verlosbar zu 5"/. iu Silber 100.— 100.50 Lose (pr. Stück.) Tred.M.l.H.u.G.z.100st.