747 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 103. Freitag den 3. Mai 187l. (IN«—3) Nr. 2634, Kundmachung. Mit Beginn des diesjährigen zweiten Schnl^ seulcsters koululen folgende Stndentcnstiftllngcn zur ^iederbefetzung: 1. Die von ^iichacl Dcschmann angeordnete Studentenstiftlmg jährlicher 66 st. 22 kr., selche für Studirende aus des Stifters und der Iosesa Dcschuiauu, geboruen Langerholz, Auver wandtschast, und bei Ermanglung solcher für Stu Freude aus der Pfarre Nadmanusdorf bestimnit 'st. Das Prä'scntationsrccht steht deui hiesigen Domcapitcl zu. 2. Bei der Thomas Krön'schen Stiftung bcr vierte Platz jährlicher 40 fl. 80 kr., worauf arme Stndircndc aus Krain und vorzugsweise "us des Stifters Verwandtschaft den Anspruch haben. Der Stiftung ist verbunden, sich anf Nlusil zu verlegen und der Stiftungsgenuß, web her erst init dein Eintritte ins ObergymnasiulU ^eginnl, kann nach zurückgelegten Gymnasialstn ^ien nnr in der Theologie fortgefctzt werden. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen sürstbischöf lichen Ordinariate zn'. 3. Das von Jakob Fancoj errichtete Stu dmtenstivendimn jährlicher 36 st. 94 kr., zu dessen Genusse arme Studireude ails dein bürgerlichen oder Bauernstände Krams bernfen sind. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium anfangend Unbeschränkt. 4. Die Kaspar Glavatic'sche Stiftung jährlicher 47 fl. 40 kr. Das Präfcntationsrecht zu 'd'k'ser ausschließlich für die von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammenden Stndiren-dm bestimmte Stiftung steht dem Aeltesten der Vamilie Glavatiö zu. 5,. Die zweite Josef Globocuik'fchc Studen teustiftung jährlicher 42 st. 54 kr. Auf dieselbe haben Studireudc ans der AnVerwandtschaft des Stifters, sodann solche, welche in der Pfarre ZirAach geboren sind, und endlich in Ermanglung solcher, Studircnde am Laibacher Gymnasium, insolange sich kein verwandter Studirmdc meldet, den Anspruch. Der Stiftungsgcnuß kann mit der zweiten Schulklasse beginnen und bis znr Vollendung der Stndicn fortgesetzt werden. Das Präfcutations-N'cht lvird vom Pfarrer in Zirklach ausgeübt. 6. Die Fell';' Karl Niarquis v. Gozani'schc Stiftung jährlicher 72 fl. 24'/.kr. Zum Genusse ^'selben sind Vcrwandte des Stifters in allen öffentlichen oder mit dem Ocffcntlichkeitsrechte vcr-scheuen Lehr- und Studienanstalten, und in Er-uianglung solcher auch Studircnde alls der Stadt ^'rainburg nnd Bischostack bcrilfcn. Das Präscn-latiunsrccht wird von: Besitzer des Gutes Wolfs-"üchl, Herrn Ferdinand Marquis von Gozani dc Saint Georges, ausgcübt. 7. Bei der Iosefa Ialen'schcn Stiftung der "ste Platz jährlicher 51 st. 68 kr. Auf den Gc-Nlls; diefes Stiftungsplatzes, welcher von der 3tor-'Ualschule anfangend anf keine Studienabtheilung ^schränkt ist, haben Studirende aus der Anver-^andtschaft der Stifteriu ilnd ihres Mannes Si-"wn Jalcn, in Ermanglung solcher aber sittlich brave Studirendc überhaupt, deren Vater ein ^ttr^. oder Bauer nnd geborucr Kramer ist, den ^"fprllch. Das Präsentationsrecht steht dem hoch-wurdigm Herrn Finstbischofe in Laibach zu. 8. Die Lllkas Icrovsek'sche Studentenstif-lung jährlicher 47 st. 38 kr. ö. W., zu deren Gc-^"ssc blos Stndirendc aus der Nachkommenschaft ""' Töchter des Stifters berufen sind. 9. Bei der von Matthäus Justin angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 47 st. ^' kr. Auf diese Stiftung haben Stndircnde des "^Ulnasimus und der Theologie ails der Anver-"cnldlschaft des Stifters, sodann aus der Pfarre Nadmannsdorf, und endlich aus der Laibacher Diözefc überhaupt Anfpruch. Das Präsentationsrecht wird vom hicsigcn sürstbischöftichen Ordinariate ausgeübt. 10. Bei der Johann Kallister'schen Studen> teustiftung der achte nnd zehnte Platz mit jc jährlichen 240 st. Auf den Genuß dicfer Stiftplätze, welche mir der Mittelschule beginnen, haben aus dem Adelsberger politischen Bezirke, wie solcher im Jahre 1864 bestand, gebürtige arme Studireude den Anspruch, nnd in Ermanglung derselben Studirende alls dem Laibacher Gubernium überhaupt. 11. Bei der Valentin Kuß'fchen Stiftung der zweite Platz jährlicher 47 fl. 16 kr. Auf denselben haben vorzugsweise Verwandte des Stifters, sodann Stndirendc aus der Pfarre Fraßlau in Stcicrmark nnd ans der Pfarre Laufen alternativ nnd in deren Ermanglung substitutorifch Studirende alls Stein den Anspruch. Der Stiftungs-geuuß ist auf die untern fechs Gymnasialclassen beschränkt. Das Präfentationsrecht wird alternativ von den Pfarrern in Fraßlau und Laufen ausgeübt und steht diesmal dem erstgcdachten zu. 12. Bei der von Blasius Korie errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 39 st. 22 kr., auf welchen vorerst studirendc Anverwandte, sodann aber Studirende ans der Gemeinde Schwarzm-berg bei Wippach den Anspruch haben. Der Stif-tungsgenuß beginnt im Gymnasium und dauert in allen Studienabteilungen fort. Das Präsentationsrecht übt der Eurat in Schwarzenberg aus. 13. Die Balthasar Mugerle'sche Studenten-stiftung jährlicher 73 fl. 38 kr., welche vomGym-nasinm angefangen in allen Studieuabtheilungen genossen werden kann. Auf dieselbe haben zuerst Vcrwaudte des Stifters männlicher und weiblicher Linie, respective auö den Familien Mugerle und Pregl und sodann aus Laibach oder wenigstens aus Kram gebürtige Studirende den Anspruch. 14. Die von Johann Peharc für Studircnde an polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftung jährlicher 99 st. 32 kr., zu deren Ge-nusse vor allen Andern Studirendc ans der An-verwandtschaft des Stifters berufen sind. Das Präfentationsrecht steht dem Pfarrer in Neu-marktl zu. 15. Bei der Christof Plankelj'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 27 st. 94 kr. Auf den Genuß dicfes Stiftplatzes, welcher durch fünf Jahre der Gymnasialstndien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre dauert, haben studirende eheliche Bürgersöhne aus der Stadt Stein und alsdann ans Laibach den Anspruch. 16. Die zweite Anton Raab'sche Stiftung jährlicher 200 st. 4 kr. Dieselbe ist blos für Stu> dircnde aus des Stifters oder dessen Gemahlin Verwandtschaft bestimmt, und kann so lange genossen werden, bis der Stiftling Weltpriester wird oder in einen geistlichen Orden eintritt. Das Präscntationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagistrate ausgcübt. 17. Dcr crste Platz der Matthäus Nauni-cher'schen Stiftung jährlicher 101 st. 38 kr., welcher vorerst für Verwandte des Stifters, sodann für Studirende alls dem Markte nnd dcr Pfarre Vace, ferner für Söhne vormaliger Unterthanen des Graf Lamberg'schen Canonicates, und endlich für Studirende aus Kram überhaupt bestimmt ist. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbifchöflichcn Ordinariate zu. 18. Bei der Dominik Nepiö'schcn Stiftung dcr erstc Platz jährlicher 26 fl. 36 kr., welcher für arme Studirende auf die Dauer der Gymnasialstudien beschränkt ist, und wobei dem jeweiligen Landesgerichtsherrn in Wippach gemeinschaft lich mit dem dortigen Pfarrer stiftsgemäß das Präfentationsrecht zusteht. 19. Das erste Neservefond-Stildelitenstipen-dinm jährlicher 113 fl. 54 kr., worauf arme, fleißige und gut gesittete Studirendc, überhaupt vom Gymnasium angefangen, den Anspruch baben. 20.' Der zweite Platz des Franz Rojc'schcn Studentenstipeudinms jährlicher 43 ft. 80 kr., auf dessen Genuß vorzugsweise Studirende aus der Anverwandtschast des Stifters und bei Abgang solcher jene, die in der Pfarre Deutschruth im Görzer Gebiete gebürtig sind, den Anspruch haben. Die Stiftungsdaucr ist auf keine Studicn-abtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht gebührt dem Pfarrer in Dcutschruth. 21. Der zweite Platz des Georg Thomas Numpler'schcn Stipendiums jährlichcr 26 fl. 38 kr., welcher für Studircnde alls dcr Anvcrwandtschaft des Stifters nnd des Friedrich Perse bestimmt ist und wobei alsdann auch andere Studirende berücksichtiget werden können. Das Präsentations-recht übt derzeit der Domherr am Agramer Me-tropolitamapitel Dr. Lukas Rmupler ans. 23. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jährlicher 27 fl. 70 kr., welche blos für Studircnde aus den drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, Matthäus Sluga und Marcus Vavpetic im Bezirke Stein sind, bestimmt ist. Der Stiftungsgcnnß ist anf keine Stndicnab-theilung bcfchränkt. 23. Bei der von Anton Thalnitschcr' von Thalbcrg angeordneten Stiftung dcr drittc Platz jährlicher 103 st. 66 kr. Hiezu sind vorzugsweise Studirende berufen, welche von den Schwestern des Stifters abstammen, sodann aber arme, gut gesittete und gnt studircndc Jünglinge, welche Neigung und Beruf zum geistlichen Stande haben, insbesondere Zöglinge dcs Aloysiammis. Die Stiftung, bci welcher das hiesige Dom capitel das Präsentationsrecht ausübt, kann nach zurückgelegtem Gymuasium nnr in der Theologie fortgenossen werden. 24. Bci der Georg Töttmgcr'schcn Stiftung dcr erstc Plal^ jährlicher 59 ft. 90 kr., auf dessen Genuß Stndirende aus den Pfarren Obcrlaibach, Billichgraz und Veldes den Anspruch haben. Das Präfentationsrecht zu diefer vom Gymnasium an auf keine Studienabtheilung bcfchränkten Stiftnng steht dem Pfarrer von Horjnl, als Bcnefkiaten zu Schönbrunn zu. 25. Das von Johann Iobst Weber errick tete Stipendium jährlicher 70 st. 96 kr. Dasselbe kann von einem gut studirendcn Bürgerssohne alls Laibach von der vierten bis zur Vollendung der sechsten Gymnasialklasse gcnosscn werden. Das Präsentationsrecht wird vom hicsigcn Stadt^ Magistrate ausgeübt. Ferner die neu errichteten Studentenstipen-dien von: 26. Anton Kodela, Dcfizicntenpriester, jährlicher 54 fi. 60 kr., welches laut Willbriefcs vom 3. September v. I., Z. 6091, ausschließlich sür Schüler ails der Verwandtschaft des Stifters aus den Häusern Nr. 19 und 20 in Duple, von dcr Volksschule angesangen, bestimmt und alls keine Stndienabtheilung beschränkt ist. 27. Domprobst Anton Kos laut Stiftbriefes vom 1. September 1870, Z. 5622, mit zwei Stiftplätzen mit je jährlichen 62 ft. Dieselben sind sin- gut gesittete und gut studirende Vcr wandte des Stifters von der' vierten Hauptschul-klaffe angefangen in allen Studienabteilungen in der Weife 'bestimmt, daß bei übrigens gleichen Umständen der nächste Verwandtschaftsgrad maßgebend fein soll. In Ermanqlnng von Verwandten haben sehr gut gesittete und vorzüglich gut studi rcnde Jünglinge aus den Psarren Idria, Kram bürg, Nadmannsdorf, St. Georgen bei Krainbmg und Vaie darauf Anspruch. Das Präsentation^ recht steht dem hiesigen Domcapitel zu. 748 28. Der Maria Svctina mit 3 Stistplaz-zen Von je jä'hrl. 50 ft. Auf den Genuß dieser Stiftplätze haben im Sinne des Willbriefes vom 4. Juni 1870, Z. 3762, Stndircnde aus der AnVerwandtschaft der Stifterin und in deren Ermanglung zunächst jene aus der Stadtpfarre Bi^ schoflack und aus der Borstadtpfarre Maria Ver kiindigung in Laidach, jedoch nur in so lange An spruch, bis sich ein geeigneter Verwandter meldet, welchem sie mit Schluß des Schuljahres das Sti pendium abzutreten haben. Der Stiftuugsgeuuß ist auf das Gymnasinm und die Nealschule beschränkt und das Präsentationsrecht steht dem hie sigcn fürstbischösticheu Ordinariate zu. 29. Domherrn Johann Poklukar im jährl. Ertrage vou 44 ft. 10 kr. Zum Genusse dieses Stipendiums siud vor allem Schüler und Etüden ten aus des Stifters Verwandtschaft berufen, welche dasfelbcauch gleichzeitig mit der Thomas Poklnkar' ! scheu Studeutenstiftung genießen können. In Ermang ! lnng von Verwandten haben darans Etlldirende,! die in der Pfarre Obergörjach, und endlich bei^ Abgang solcher, die in Kram überhaupt gebür tig sind, Anspruch, habeu aber, sobald sich ein ge eigneter Verwandter meldet, demselben zu weichen. Diese Stiftung, bei welcher dem Bruder des Stifters Audreas Poklukar, Besitzer des Hauses Nr. 5 in Kernica, das Präsentationsrecht znsteht, kann schon an der' Volksschule geuossen werden und ist auf keine Studienabtheilung befchränkt. Studirendc, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, habeu ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkcits uud Impfungs ?euguisse, dann mit deu Studicuzeuguisscn von den zwei letzten Schulsemvstern, und falls sie dac' Stipendium alls dem Ti!^! der Anverwandtschast beanspruchen, auch mit dem legalen Stammbamue belegten Gcfuche bis Ende Mai d. I. iin Wege ihrer vorgefetztcn Schnldirection Hieher zn iibcrreichen. Laibach, a,n l(i. April 1671. M. k. jlnndcoregicrung fiir Krain. (184) N'r. 5041. Concurs. Znr Befetzung der Postmeistersstelle in St. Georgen bei Krainbnrg wird hiermit der Concurs ansgefchrieben. Die Bezüge bestehen ails der Jahres bestallung von Einhundertzwanzig (120) Gnlden und aus dem Amtspanschale von Dreißig ^."0) Gulden. Der Postmeister hat dagegen vor, dem Dienst ! antritte eine Cantiou von 200 ft. bar in 5vcrc. Staatsobligationeu oder fideijufsorifch zu leisten uud die Prüfung aus der Postmanipnlation abzn-legen. Bewerber haben in ihren, der k. k. Postdirection zu Trieft binnen vier Wochen, d.i. bis 30. Mai l. I., vorzulegenden Gcfuchen das Alter, das Wohlverhalten, die genossene Schulbildung, die Vermogensverhällnlsfe uud die bishe rige Beschäftigung nachzuweisen nnd zngleich anzn geben, bei welchem k. t'. Postamte sie die erforderliche Postmanivulationpra^is zn nehmen wünschen. Trieft, am 30. April 1671. Die k. k. Posldircctwn. (l62—3) Nr. 555. Zur Besetzung mehrerer Anshilfs-AufselM stellen in der k. k. Männerstrafanstalt in Laibach mit der täglichen Lo'hunuq von 60 kr., dem Ge^ nusfe der tasernuläßigcn Unterkunft nebst Service, dem Genusse eiuer täglichen Brotportion von 1 '/2 Pfund und der Moutnr nach Maßgabe der bestehenden Uniformmmgs ^ Vorschrift wird dcr Eoilcurs bis 6. Mai 1871 ansgcfchricdcn. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, nud bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber i>n Dienstwege bei der gefertigten Sirashausvmoal tnng zu überrcicheu. Als Gefangenaufseher werden nnr solche Bewerber angestellt, welche des Lesens und Schreibens und dcr beiden Landessprachen kundig sind, auch wird darauf gcseheu, daß jeder anzustellende Ausseher wo möglich in einer gewerblichen Be^ schästigung geübt oder doch erfahren fei. Jeder aufgenommene Aufscher hat übrigens ciuc einjährige probeweise Dienstleistung ' als provisorischer Anfsehcr mit gleicher Löhnung und Bezügen zurückzulegen, wornach erst bei erprobter > Befähigung dessen definitive Ernennung erfolgt. l Bcwcrber ledigen Standes, welche eine'län ^ gere Mililärdienstleistnng nachweisen, und insbeson- ! derc vorgemerkte Mililäraspminlen für das Instiz- ^ Nessort, werden vorzugsweise berücksichtiget. ! Lcübach, ain 30. April I87l. ! K k Slrashllno-Vcrwnltllllg. !