l?7s Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 347. Donnerstag den 29. ONober 1874. (A) Nr. 8780. "leite Schwurgerichtssitzung. Nach Vorschrift des Paragraph 301 der St. l» m "^ ^ die vierte Schwurgerichtssitzung ? Ersitz des Geschwornengerichtcs bei dem Ge-"Mhofe in Rudolfswerth der k. t. Oberlandes-MchtZrath Johann Heinrich er und als dessen Stellvertreter der Landesaerichtsrath Dr. Andreas ^"lska herusen. Graz, 21. Oktober 1874. ^Vom Vberlandesgerichts-Präsidium. Ertenntnis. ^.^Ul Namen Seiner Majestät des Kaisers iiber w ^ ^"bes- als Preßgericht in Laibach ^ Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft zu Recht ausa^r" ^"balt der in der am 21. Oktober l. I. schein ^"^" Nummer 240, der in Laibach er-n^< llovenisch-politischenZeitschrist „Äovonsili „Hhlm ^^ ^" written Seite abgedruckten, mit ko^< ^"">" bezeichneten, mit „Uimstorstvo endend Anenden und mit „8i0i> in »moäuii" öss^«.? ^^lz begründe das Bergehen gegen die G. A Ruhe und Ordnung nach § 300 St. 23 Ni ,^ b"be nach § 493 St. P. O. vom 3? de« m ' s- ^l) R.G.B.undder ß§ 36 und N. G «.^"ßgefetzes vom 27. Dezember 1862, ber t.'t ^ ^'^ ^ ^^^ bie über Anfuchcn der Nu^^^nwaltschaft verfügte Beschlagnahme besagn "!." ^^^ vom 21. Oktober 1874 der ^eiterve i ^"^ bestätiget und zugleich die sowie d ?""6 ber gedachten stummer verboten, ^eulvla ""^tung der mit Beschlag belegten Latzes ^ ^"n die Zerstörung des versiegelten ^rist beanständeten 'Artikels der obigen Zeit- ''angeordnet, sül ^ "m 24. Oktober 1874. 2) ^^ 6963. y Adjutenstiftullg. ^Nnt ^'" ^ ^' Landesgerichte Laidach lvird be-detst^^^eben, daß aus der Adjutenstijtung des berg s^^ H"rn Erasmus Grafen von Lichten-lnittclt gehende Staatsbeamte aus wenig be "lltante" ^^^^n Familien, und zwar für Aus-^hilick "^" Conceptspralticanten ein Adjulum ^"raq"^^ ft. ö. W. zu verleihen ist, dessen ^UH^, s ^ wenn ein Bewerber glaubwürdig ^"N tück ^' ^^ ^""^ Eltern, ohne sich wehe zu 105 f, .. ^"uiügen, ihm eine Beihilfe auch nur von ist, h'.' ^ W. zu geben, oder wenn er elternlos Wal I,?. ^ Einkünfte feines Bermögens nicht ein-l'lngZf ^ st. b. W. erreichen, nach Zulaß des Stif. "erden ,^ ""f jährliche 630 si. ö. W. erhöht " lann. a. l)."^ Erlangung des Adjutums sind nach den des '^")uügten Statuten vorzugsweise Verwandte ^rzoatl, ' ^""" Söhne aus dem Adel des boh t/.""es Krain, und wenn nicht Competenten tlllch Elchen Adel hinreichend vorhanden sind, ^leierm ^ ""^ ^l" ^^^ ^^ Nachbarländer lllys. ^^ und Kärnten und in deren Ermang-^ovinl ""6 "^^" übrigen deutfch-erbländifchen llhen A?, ^""^"' Söhne aus dem landständi-^Nten d '"^ ^^Ul übrigen Adel und Auscul- Di^^"n«ptsprakticanten vorzuziehen, über h^ ^"""ber haben ihre mit den Zeugnissen ^stellun ^ iuridisch-politische Studien mit den ^"len ^ ^.""^" und mit den gesetzmäßigen Aus-schaft und n^^" ^^l< 'h" allfällige Berwand-^hrc h ^ndmannschast belegten Gesuche durch Nähten Behörden bis "diesem /^Dezember 18 74 baiback ' "nbesgerichte zu überreichen. ^ am 24, Oktober 1974. (504—3) Nr. 1074. Kundmachung der (Elisabeth Freiin vun Halvay schen Armen- stiftnngS-Interessenvertheiluuss für das zweite Semester deS SolarjahreS »874. Für das zweite Semester des Solarjahres 1874 sind dic Elisabeth Freiin v. Salvay'schen Armenstiftungö-Interessen pr. 740 fl. ö. W. unter die wahrhaft bedürftigen und gut gesitteten Haus-armen vom Adel, wie allenfalls zum Theile unter blos nobilitierte Perfonen in Laibach zu vertheilen. .hierauf Reflectierende wollen ihre an die hoch. löbliche k.k. Landesregierung stylisierten Gesuche der fürstbischöflichen Ordinariatslanzlei binnen vier Wochen einreichen. Den Gefuchen müssen die Adelsbeweise, wenn solche nicht schon bei früheren Bertheilungen dieser Stiftungsinteressen beigebracht worden sind, beiliegen. Auch ist die Beibringung neuer Armuthsund Sittenzeugnisse, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgestellt und von dem löblichen Stadtmagistrate bestätigt sein müssen, erforderlich. Laibach, am 20. Oktober 1874. Fiirstliischösliches Ordinariat. (512—2) 3ir7 101931 ^ Viehmcirtte-Einstellung. Aus Anlaß der in den benachbarten Bezirken Loitfch und Gottfchee auögebrochenen Rinderpest finde ich mich bestimmt, im Nachhange zu meiner Kundmachung vom 12. Oktober l. I., Z. 9737, zu verlautbaren, daß ich das Abhalten der Bieh' markte im ganzen, aus den Steuerbezirken Laibach Umgebung und Oberlaibach bcslchcndcn politischen Bezirke Laibach hiemit bis auf wettercö einstelle. K. k. Bezirtshauptmannschaft Laibach, am 24. Oktober 1874. Dcr l. l. Stalchallereirath und Äczillshauplmanu: Tthivizhofen. (484—3) Nr^ 4598. In der Untersuchung gegen Gregor Zidar st Compl. sind nachstehende von einem Diebstahle herrührende, im Besitze der mitverurtheilten Agnes Kusel befindlich gewesene Effecten, deren Eigenthümer jedoch unbekannt geblieben sind, bei dem gefertigten Kreisgerichte in Berwahruug, als: Ein viestel Barchent, mehrere Reste Pertail, ein feinleinenes Weiberhemd, 2 kleine Perlallflecke, eine fchwarztuchenc Weste, eine wollene Hals schleife, ein Packsonglöffel und ein feines leinenes Sacktuch. Jene, welche auf diese Effecten Ansprüche erheben zu können vermeinen, haben sich binnen Jahresfrist vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edictes in der „Laibacher Zeitung" an zu melden und ihr Recht auf dieselben nachzuweisen, widrigens dieselben veräußert, und der Kaufpreis bei den: Strafgerichte aufbehalten werden. K. k. Kreisgericht Rudolfswcrth, am 29sten September 1874. ^511—2^ ' Nr. 13940. Kundmachung. Mit Bezug auf den Paragraph 6 des Gesetzes vom 23. Mai 1873, Nr. 121, wird bekannt gemacht, daß die angefertigte Utliste der Geschwornen für das Jahr 1875 bis 4. November d. I. in der magistratlichen Amtskanzlei zu jedermanns Einsicht aufliegt und es jedem Betheiligten frei steht, während dieser Frist wegen Uebergehung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung gesetzkch unfähiger und unzulässiger Personen in der Llste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch zu erheben, oder in gleicher Frist seine Befteiungsgründe gel< tend zu machen, wobei insbesondere bemerkt wird, daß nach Paragraph 4 diefes Gefetzes von dem Amte eines Gefchwornen befreit sind i 1. Diejenigen, welche das 60. Lebensjahr bereitb überschritten haben, für immer; 2. Die Mitglieder der Landtage, des Reichsrathes und der Delegationen für die Dauer der Sitzungsperiode ; 3. die nicht im activen Dienste stehenden, jedoch wehrpflichtigen Perfonen während der Dauer ihrer Einberufung zur militärischen Dienstlei swngj 4. die im kaiserlichen Hofdienste stehenden Perso nen, die öffentlichen Professoren und Lehrer, die Heil- und Wundärzte, wie auch die Apotheker, insoferne die Unentbehrlichkeit dieser Personen in ihrem Berufe von dem Amts- oder Gemeindevorsteher bestätiget wird, für das folgende Jahr; 5. Jeder, welcher der an ihn ergangenen Auffor derung in einer Schwurgerichtsperiode als Hauptoder Ergänzungsgeschworne Genüge geleistet hat, bis zum Schlüsse deS nächstfolgenden Kalen-derjahres. " Stadtmagistrat Laibach, am 21. Oktober 1874. Der Vürgrlmclfler: Laschan m. p. ^516^1) "" Kundmachung wegen GichersteUung der 3ie»nigung nnd Vtepaiatur. Samstag den 7. November d. I. vormittags 10 Uhr findet im Amtslocale der Ber-pflegs-Bezirks - Magazins - Verwaltung in Lalbach eine öffentliche Verhandlung wegen Sicherstellung der Remigung und Reparatur d« aus dem Belag der gesunden Mannschaft in oaS hiesige k. k. Bet-tenmagazin gelangenden Beltenforten auf die Zeit vom 1. Jänner bls 31. Dezember 1875 mittelst Entgegennahme schriftliche: Offerte und auch mündlicher Anbote statt. Die Reinigung der Bettforten hat je nach dem Classificationsbefunde durch die Walle oder auch durch die ordinäre Wäsche zu geschehen, und es steht jedem Offerenten frei, entweder für die Walte, Wäsche und Ausbesserung zusammen oder nur für das eine oder andere Anbote abzugeben. Die schriftlichen Anbote, welche mit einer 50 lr.-Stempellnarle versehen sein müssen, sind vor Beginn der mündlichen Verhandlung zu überreichen und werden erst nach dem Abschlüsse derjel^ ben von der Behandlungscommijsion eröffnet werden. Jeder Offerent hat beim Beginn der Vn Handlung ein Aadmm von 300 ft. für die Walke und von 600 ft. für die ordinäre Wäsche und Reparatur in Barem oder in Staatspapieren, letztere zum Tagescurs berechnet, zu Handen der Behandlungscommission zu deponieren. — Dieses Badium ist von dem Ersteher nach erfolgter Ratification seiner Anbote auf den doppelten Betrag als Erfüllungscaution zu ergänzen. Die Anbote für die Walle, ordinäre Wäsche und für die Reparatur haben pr. Stück Wmler kotze, Sommerdecke, Leintuch, Strohjack, Kopfpol ster und Kopfpolsterüberzug ohne Unterschied der Gattung, und bei schriftlichen Offerten in Zlffern und Worten abgegeben zu werden. Der Ersteher bleibt mit seinen Anboten vom Momente der Abgabe bis zu deren Rückweifung, oder im Genehmigungsfalle bis zu deren vollständigen Erfüllung in Verpflichtung. Alle näheren Bedingungen lönnen im Amts-« locale der Magazinsoerwaltung täglich von 8 bis 12 Uhr vormittags eingesehen werden. L.ibach, am 26. Oktober 1874. K. k. Militär.Hanpl.Pettenmaga)in,' Verwaltung.