^ 68. 1865. ÄmtMlltt zur Laibacher Zeitung 23. März. (97—3) Nr. 777. Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres «8°°/^ sind i vier krainisch-ständische Stiftungsplätze, und zwar: drei in höheren, und einer in niederen Militär-Anstalten wieder zu besetzen. Zu diesen Stiftplatzen sind vorzugsweise Knaben vom krain. Adel, und in Ermanglung solcher auch unadelige Bohne von Militär? und Zivll'StaatSdienern, oder ständischen Beamten berufen. Die Gesuche, welche bis Ende April l. I. bei dem Landes-A u sschusse des Her» zogthumcs Krain einzubringen sind, haben nachzuweisen: I. Das Alter mittelst Taufscheines, wobei bemerkt wird, daß Aspiranten für die Militär-Akademie ausschließlich nur in den er« sten Jahrgang im Alter zwischen 15 und !